3. Anlage Allg.Vertragsbedingungen_Reinigung.pdf

Reinigungs- und Hausmeisterleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 16:16 (Europe/Berlin)

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Allgemeine Vertragsbedingungen

„Reinigungs- und Hausmeisterdienstleistungen“

VergabeNr. #26-144, Lose 1-4

(Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben)

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines ................................................................................................................................................ 1
  2. Vertragsgegenstand ................................................................................................................................... 1
  3. Erfüllungsort ............................................................................................................................................... 1
  4. Vergütung und Preise ................................................................................................................................. 2
  5. Preisanpassung (Indexierung und Korrekturen) ......................................................................................... 2
  6. Eigenverantwortlichkeit des AN .................................................................................................................. 3
  7. Personalauswahl und -bemessung............................................................................................................. 3
  8. Einsatz von Nachauftragnehmern (Subunternehmer) ................................................................................ 3
  9. Änderungen der Leistung ........................................................................................................................... 3
  10. Datenschutz ............................................................................................................................................... 4
  11. Verpflichtungsausschluss, Haftung und Pflichtverletzung .......................................................................... 4
  12. Betriebshaftpflichtversicherung .................................................................................................................. 4
  13. Vertragsbestandteile ................................................................................................................................... 4
  14. Sonstige Bestimmungen und salvatorische Klausel ................................................................................... 5

1. Allgemeines

(1) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung sind Vertragsbestandteil. Diese stehen unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers gelten nur, soweit sie den Bedingungen der Auftraggeberin nicht widersprechen. Beinhalten sie – ggf. nach Auslegung – eine Änderung der Vergabeunterlagen, führt das zum Angebotsausschluss (§ 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO bzw. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).

2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Reinigungsleistungen am Standort Hühnerposten 1 sowie in den Stadtteilbibliotheken. Der Auftragnehmer1 (AN) übernimmt einen oder mehrere Teile (Lose) des genannten Gesamtauftrages entsprechen dem Zuschlagsschreiben aus dem zugehörigen Vergabeverfahren.

Einzelheiten ergeben sich aus den losbezogenen Leistungsbeschreibungen sowie deren Anlagen, die Vertragsbestandteil werden.

3. Erfüllungsort

Ort der Leistungserbringung (Erfüllungsort) sind die Standorte der AG entsprechend den Leistungsbeschreibungen.

1 wir beziehen uns in diesem Text auf „das Unternehmen“ als Anbieter bzw. Auftragnehmer, so dass männliche/sächliche Substantive verwendet werden und auf gegenderte Formulierungen verzichtet werden kann.

Allg. Vertragsbedingungen „ Reinigungsleistungen“, VergabeNr. #26-144.1-4, Stand: 16.10.2026 Seite 1 von 5

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4. Vergütung und Preise

(1) Alle Leistungen werden nach tatsächlich erbrachter Leistung abgerechnet. Alle Preise sind als Nettopreise zu kalkulieren, die Mehrwertsteuer ist mit dem gültigen Prozentsatz gesondert auszuweisen und erst in der Gesamtsumme dieses Gewerkes zu erfassen.

(2) Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des beauftragten Angebots des AN im Vergabeverfahren.

(3) Die Vergütung wird nach Vorlage einer ordnungsgemäßen E-Rechnung (unter Angabe der Bankverbindung) fällig (näheres regeln ggf. die Besonderen Vertragsbedingungen für ein Los). Die Rechnungsadresse lautet:

Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen, Hühnerposten 1, 20097 Hamburg

Die Auftraggeberin bevorzugt die Rechnung im E-Rechnungsformat (XRechnung oder ZUGFErD) per E-Mail an rechnung@buecherhallen.de.

(4) Kommt der AN seinen Pflichten zur Vorlage von Unterlagen bzw. Nachweisen nicht vollständig nach, ist die AG berechtigt, je fehlender Unterlage – auch für vom AN eingesetzte Nachunternehmer - einen Betrag von 50% der Abrechnungssumme einzubehalten.

(5) Sollte ein Skonto angeboten werden, muss das Zahlungsziel mind. 10 Werktage, bzw. 14 Tage nach Eingang der Rechnung bei der Auftraggeberin betragen.

(6) Mit der Zahlung der genannten Vergütung sind sämtliche Ansprüche des AN gegen die AG aus diesem Vertrag abgegolten, einschließlich aller Nebenleistungen. Es sei denn, dass der AN binnen zwei Wochen nach Eingang der Vergütung einen Vorbehalt erklärt. Im Weiteren gelten die Regelungen des § 17 VOL/B.

5. Preisanpassung (Indexierung und Korrekturen)

(1) Die festgelegten Preise für Dienstleistungen können erhöht werden, wenn nicht vorhergesehene Umstände im Bereich des Auftraggebers eintreten, die den im Rahmen der Auftragsvergabe zu vermuteten Bearbeitungsaufwand erheblich ausweiten (im Rahmen von § 132 GWB). Das gleiche gilt für die Abrechnung von zusätzlichen Kosten.

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf die Ausweitung des Bearbeitungsaufwandes rechtzeitig hinzuweisen und darzulegen, aus welchen Gründen ein erhöhter Bearbeitungsaufwand erforderlich ist.

(3) Nach Ablauf von jeweils 12 Monaten kann der AN von der AG eine Anpassung der Preise verlangen, wenn die für die Leistungserbringung des AN maßgeblichen Mindeststundenentgelte unmittelbar aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Anpassungen steigen. Die Höhe der Anpassung ist auf die durch die Kostensteigerung bedingten Kosten begrenzt und tritt ab dem Zeitpunkt der Änderung in Kraft. Hinweis: die im Preisblatt genannten 3% Tarifsteigerungen p.a. sind rein fiktiv und dienen ausschließlich zur Berechnung der Angebotssumme. Preisanpassungen können nur auf Grund von realen Tariflohnsteigerungen erfolgen.

(4) Zur Anpassung berechtigen ausschließlich Änderungen des Mindeststundenentgeltes. Preisanpassungen aufgrund von Änderungen lohnbezogener oder sonstiger Kosten sind nicht zulässig. Um die Preisänderung nachvollziehbar zu machen, ist der Lohnanteil in % im Preisblatt offenzulegen.

(5) Bei der Geltendmachung der Preisanpassung hat der AN im Einzelnen die Grundlagen des Änderungsverlangens darzulegen, die Kostensteigerung anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen und der AG unverzüglich in Textform (E-Mail) mitzuteilen.

(6) Der AN garantiert die Einhaltung des Hamburger Mindestlohns.

(7) Der AN stellt die AG von einer evtl. Haftung auf den gesetzlichen bzw. tariflichen Mindestlohn entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen frei.

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6. Eigenverantwortlichkeit des AN

Der AN erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich und selbständig. Es liegt in der Verantwortung des AN, ihm fehlende oder unvollständige Informationen einzuholen. Die AG hat das Recht, die Leistungserbringung des AN zu kontrollieren. Der AN kann sich nicht darauf berufen, nicht oder nicht ausreichend kontrolliert und informiert worden zu sein.

7. Personalauswahl und -bemessung

Der AN verpflichtet sich, nur sozialversicherungspflichtiges Personal einzusetzen, bzw. für die eingesetzten Reinigungskräfte Sozialversicherungsleistungen zu erbringen. Der Einsatz von Umschüler*innen oder ABM-Kräften bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der AG.

Der AN wird stets qualifiziertes Personal, das die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und fachgerecht erfüllt, in ausreichendem Maß zur Verfügung stellen. Sofern zur Leistungserbringung besondere fachliche Zulassungen und/ oder öffentlich-rechtliche Erlaubnisse erforderlich sind, steht der AN dafür ein, dass er, sein Personal und das seiner Unterauftragnehmer im Besitz solcher Zulassungen bzw. Erlaubnisse sind. Eingesetztes Personal muss sich für die jeweilige Tätigkeit nach arbeitsmedizinischen Grundsätzen eignen. Die Eignung ist mit Qualifikationsnachweis zu führen.

8. Einsatz von Nachauftragnehmern (Subunternehmer)

(1) Der AN ist grundsätzlich verpflichtet, alle Leistungen selbst zu erbringen. Sollte die Beauftragung von Nachunternehmern erforderlich sein, so ist dieses vor der Beauftragung mit dem AG abzustimmen und vom AG zu genehmigen. Bei der Beauftragung von Nachunternehmern ist sicherzustellen, dass Nachunternehmer in gleicher Weise für Rücksprachen durch den AG ansprechbar sind wie der AN.

(2) Der AN hat vor der erstmaligen beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name und Anschrift des hierfür vorgesehenen Nachauftragnehmers der AG in Textform mitzuteilen. Die AG hat das Recht, den Nachauftragnehmer abzulehnen, insbesondere, wenn eine Abfrage im Wettbewerbsregister (nach § 6 Abs. WregG) Gründe dafür ergibt.

(3) Eine aktuelle Auflistung der eingesetzten Nachunternehmer inkl. der entsprechenden Personaleinsatzdaten sowie Qualifikationen, Zertifizierungen und Nachweise ist einmal im Jahr an den AG unaufgefordert einzureichen. Der AN wählt Nachunternehmer unter Prüfung von Referenzen besonders sorgfältig aus. Nachunternehmer müssen die notwendige Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen. Die in diesen Vertragsunterlagen geregelten Pflichten des AN gelten auch für Nachunternehmer entsprechend.

(4) Nachunternehmer sind vom AN in die Örtlichkeiten und die Arbeitsanweisungen sorgfältig einzuweisen. Die Arbeitsausführung der Nachunternehmer hat der AN durch geschultes Personal (Bereichsleitung) stetig und intensiv zu überwachen. Der AN ist verpflichtet, Mitarbeiter*innen des AN und dessen Nachunternehmer, die durch z. B. anstößiges Verhalten, mutwillige Sachbeschädigung oder Diebstahl gegen die vereinbarten Leistungspflichten verstoßen, umgehend durch qualifiziertes Personal auszutauschen.

(5) Sollen Leistungen, die bereits Nachauftragnehmern übertragen sind, erneut weiter vergeben werden, ist dies der AG vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; Absätze (1) bis (4) gelten entsprechend.

9. Änderungen der Leistung

Beansprucht der AN bei Leistungsänderungen oder anderen Anordnungen der AG eine höhere Vergütung, muss er das unverzüglich vor der Ausführung und der Höhe nach konkretisiert in Textform anzeigen. Die Vorschriften des § 132 GWB bzw. des § 47 UVgO bleiben unberührt.

Allg. Vertragsbedingungen „ Reinigungsleistungen“, VergabeNr. #26-144.1-4, Stand: 16.10.2026 Seite 3 von 5

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10. Datenschutz

Der AN hält sich bei seiner Geschäftstätigkeit an die gesetzlichen Anforderungen des europäischen und deutschen Datenschutzrechts. Auch die zur Sicherung und zum Schutz von personenbezogenen Daten und von Sozialdaten ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sind nach den gesetzlichen Anforderungen geregelt. Zudem werden mögliche branchenspezifischen Richtlinien zum Datenschutz verbindlich eingehalten.

11. Verpflichtungsausschluss, Haftung und Pflichtverletzung

(1) Die AG darf Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden.

(2) Die AG haftet für Schäden, die der AN in Zusammenhang mit der Leistungserbringung erleidet, nur, wenn diese Schäden auf grob fahrlässigem bzw. vorsätzlichem Verhalten der AG beruhen. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Die Vertragsparteien haften nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass ihnen die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten unmöglich oder verzögert wird, wenn die Situation

  1. außerhalb der angemessenen Kontrolle beider Vertragsparteien liegt,
  2. die Erfüllung des Vertrages unzumutbar macht und
  3. vernünftigerweise nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war (höhere Gewalt).

Dieser Haftungsausschluss betrifft nicht die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistungserbringung, die auf allgemeinen wirtschaftlichen Situationen oder anderen individuellen Umständen beruht.

(4) Der AN haftet für Nachunternehmer (=Erfüllungsgehilfen) wie für eigenes Verschulden (gem. § 278 BGB).

(5) Hat die AG einem Erfüllungsgehilfen (Nachunternehmer und eigene Mitarbeitende) des AN gesetzlichen Schadensersatz zu leisten, steht ihr der Rückgriff gegen den AN zu, soweit der Schaden durch den AN oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurde. Hat ein Verschulden der AG oder ihrer Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, ist § 254 BGB entsprechend anwendbar.

12. Betriebshaftpflichtversicherung

Der Auftragnehmer hat für alle Lose eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen, die folgende Mindestdeckungssummen enthalten muss: • Personen- und Sachschäden 3 Mio. EUR • Schäden aus Datenschutzverletzung 100.000,00 EUR

Für Lose 1 und 3 zusätzlich: • Schlüsselverlustschäden 50.000,00 EUR

13. Vertragsbestandteile

Als Vertragsbestandteile gelten

  1. dieses Dokument
  2. die Leistungsbeschreibung für das jeweilige Los der AG mit allen darin genannten Anlagen
  3. die Besonderen Vertragsbedingungen für das jeweilige Los (wenn in Vergabeunterlagen vorhanden)

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  1. das Angebot des AN für das jeweilige Los (soweit es nicht diesen Vertragsbedingungen oder der Leistungsbeschreibung widerspricht)
  2. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung (steht unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit)

14. Sonstige Bestimmungen und salvatorische Klausel

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) in der jeweils geltenden Fassung. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er von der AG nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister (Transparenzportal) veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.

(2) Anderweitige Bedingungen wie Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des AN werden nur dann Vertragsbestandteil, soweit sie diesen Bedingungen nicht widersprechen (Abwehrklausel).

(3) Die Abtretung einer Forderung an Dritte aus diesem Vertrag an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur nach vorheriger Zustimmung im Ausnahmefall möglich.

(4) Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

(5) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Gerichtstand ist Hamburg.

(6) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien werden anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung treffen. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken des Vertrages.

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