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Leistungsbeschreibung
Reinigung- und
landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten,
Winterdienst
Leistungszeitraum: 01.01.2027 – 31.12.2029
Vergabe-Nummer: AZV.130.2026.16
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1 Allgemeine Bemerkungen
Die Leistungen sind entsprechend des Leistungsverzeichnisses (Vorgabe, Turnus etc.) zu er- bringen.
Die vom Auftragnehmer eingebrachten Desinfektionsmittel müssen in der jeweils gültigen Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie eingetragen sein. Die ver- wendeten Reinigungsmittel müssen beim Umweltbundesamt registriert sein, Ausnahmen sind mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Wird dem Reinigungswasser Reinigungs- oder Des- infektionsmittel beigemischt, müssen die vorgeschriebenen Konzentrationen eingehalten werden.
Um eine Keimverschleppung bei den Reinigungsarbeiten über dem Fußboden (Obenarbeiten) auszuschließen, wird eine Reinigung aller Gegenstände über dem Boden in drei Kategorien eingeteilt. Kategorie A (rot): WC-Becken, Urinale Kategorie B (gelb): Waschbecken, Dusch- und Badewannen sowie Wandfliesen, WC-Trennwände, Wasserspülkästen Kategorie C (blau): sonstige Einrichtungsgegenstände
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für diese streng voneinander zu trennenden Bereiche ver- schiedenfarbige Eimer und dazu passende Reinigungstücher zu verwenden. Zu den sonstigen Einrichtungsgegenständen gehören z. B. Tische, Schreibtische, Beistelltische, Sideboards, Schränke, Stühle, Polstermöbel, Türen, Spender von Verbrauchsmaterialien, Spiegel, Heiz- körper, Fensterbänke, Lichtschalter, Steckdosen, Kabelschächte, Handläufe oder Lampen.
Fußböden und Fußbodenbeläge sind gemäß ihrer Beschaffenheit und den täglichen Anforde- rungen, welche an sie gestellt werden, sowie gemäß den in der Leistungsbeschreibung ge- nannten Turnus zu reinigen und zu pflegen.
Das Reinigungswasser ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Ausgussbecken zu ent- nehmen und das Schmutzwasser dort zu entsorgen. Einzelabsprachen mit dem Auftraggeber sind möglich.
Der AZV "Saalemündung" verfügt über folgende Liegenschaften: Hauptsitz: Breite 9, 39240 Calbe (Saale) Klärwerk: Am Klärwerk, 39240 Calbe (Saale) Pumpstation Deichstraße: Große Deichstraße, 39240 Calbe (Saale) Pumpwerke und Schächte
Die Rechnungserstellung für die Reinigungsarbeiten erfolgt monatlich nach Liegenschaften getrennt. Die Rechnungsstellung der landschaftsgärtnerischen Pflegearbeiten sowie der Win- terdienstarbeiten erfolgt jährlich bzw. nach Beauftragung.
Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf alle hier genannten Liegenschaften.
Grundrisse, Lagebeschreibungen und Fotos für die einzelnen Liegenschaften sind den Anla- gen zu entnehmen und sind somit Bestandteile des Vertrages.
Unter der im Leistungsverzeichnis angegeben Bezeichnung „Grundreinigung“ werden – wenn nicht anders beschrieben – folgende Arbeiten verstanden:
- Boden: Entfernung lose aufliegender Verschmutzungen
- Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen an Türen und WC-Trennwänden sowie Rahmen, Griffen, Lichtschaltern und Beschlägen
- Wasch- bzw. Ausgussbecken inkl. Spiegel, Ablage, Spender von Hygieneartikeln, Ar- maturen und Fliesenspiegel vollflächig nass reinigen und nachtrocknen
- Kalk-, Wasserstein und andere Rückstände an Armaturen und in Waschbecken entfer- nen
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- WC-Becken inkl. WC-Sitz und Abdeckung vollflächig von oben und unten desinfizie- rend nass reinigen und nachtrocknen
- Urinalbecken vollflächig desinfizierend nass reinigen und nachtrocknen
- Papierkörbe und sonstige Abfallbehälter entleeren und den getrennt gesammelten In- halt in die Behältnisse an den entsprechenden Sammelstellen entsorgen; Papierkörbe und Abfallbehälter mit entsprechenden neuen Beuteln bestücken
- Bestückung mit Verbrauchsmaterialien.
Unter der im Leistungsverzeichnis angegebenen Bezeichnung „Vollreinigung“ werden zusätz- lich zu den Tätigkeiten der Grundreinigung folgende Arbeiten verstanden:
- Textilbelege: saugen
- Hartbelege: feucht wischen
- Horizontale Flächen des Einrichtungsmobiliars (bis 1,50 m), soweit freigeräumt, feucht reinigen
- Sitzgelegenheiten und Gestelle in Umkleideräumen komplett feucht reinigen
- Wandfliesen, WC-Trennwände etc. nass reinigen
- Schamwände und Fliesenschild hinter den Urinalen vollflächig desinfizierend nass rei- nigen und nachtrocknen
- WC-Bürsten und Halterung nass reinigen, desinfizieren und bei notwendigem Bedarf beim Auftraggeber anzeigen
- Spinnweben entfernen.
Die Vollreinigung hat Vorrang gegenüber der Grundreinigung. Wurde an einem Tag bereits eine Vollreinigung durchgeführt, so entfällt eine zusätzliche Grundreinigung für diesen Tag.
Sind im Leistungsverzeichnis 4x Grundreinigung und 1x Vollreinigung angegeben, muss der Auftragnehmer seine Leistungen so erbringen, dass an jedem Wochentag eine Reinigung ge- währleistet ist.
Für die Durchführung der Rasenmahd an Pumpwerken und Schächten gilt a) bei eingezäunten Objekten: Innenfläche zzgl. 1 m Abstand außerhalb des Zauns b) bei nicht eingezäunten Objekten: Fläche bis Pfeilermarkierung zzgl. 1 m Abstand nach außen
2 Qualitätsstandards
Nachfolgend sind Qualitätsanforderungen für das allgemeine Verhalten des Auftragnehmers in Einrichtungen des AZV „Saalemündung“ aufgeführt:
- Das Betreten der Verwaltungszimmer (Büroräume, Küchen usw.) und der Aufenthalt erfolgt unter Beachtung der Privatsphäre.
- Der Auftragnehmer geht sorgfältig und sorgsam mit dem Eigentum der Mitarbeiter und der Einrichtung um.
- Der Auftragnehmer verhält sich den Mitarbeitern gegenüber freundlich und zugewandt.
- Die Maßnahmen erfolgen im Einverständnis mit dem Nutzer der zu reinigenden Flä- chen.
- Die Wünsche, Bedürfnisse und Probleme der Nutzer werden in die Maßnahmen ein- bezogen. Hiervon ausgenommen sind vom Nutzer zusätzlich gewünschte Reinigungs- leistungen.
- Die Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der geltenden hygienischen Grund- sätze durchgeführt und nachbereitet.
- Der Auftragnehmer richtet sein Arbeitsfeld und –gerät den geltenden Grundsätzen ent- sprechend her.
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- Das Gebäude und die Einrichtungen werden durch die Reinigungsmaßnahmen weder beschädigt noch zerstört. Das bedeutet, dass der Einsatz der Technik, im Besonderen die Größe der Maschinen und Geräte, so gewählt werden muss, dass die Anlagen keinen Schaden nehmen. Schadensfälle sind unverzüglich dem Auftraggeber zu mel- den.
- Der Auftragnehmer unterrichtet den Nutzer kurz über die Vorgehensweise.
- Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt nach den geltenden fachlichen Grundsät- zen.
- Das verwendete Wasser ist ausreichend sauber.
- Es wird sauberes Reinigungsgerät verwendet.
- Die Maßnahmen werden unter Einhaltung ökonomischer und ökologischer Aspekte durchgeführt. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sind einzuhalten und zu fördern.
- Die Reinigungskräfte werden durch den Auftragnehmer den gesetzlichen Vorgaben entsprechend regelmäßig geschult und unterwiesen. Somit sind die Unfallverhütungs- vorschriften der Berufsgenossenschaften sowie die übrigen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln (notwendige Impfungen, arbeitsmedizinische Unter- suchung G42) Vertragsbestandteile.
- Zusätzliche Belehrungen des vom Auftragnehmer beauftragten Reinigungspersonals zum Umgang mit den in den Liegenschaften vorhandenen Einrichtungsgegenständen übernimmt der Auftraggeber bei Vertragsbeginn.
- Die Leistungen sind außerdem so auszuführen, dass auch Anlieger nicht mehr als un- vermeidlich behindert und belästigt werden.
- Alle Arbeiten müssen zügig und tagfertig erledigt werden.
- Die Straßenreinigungssatzung sowie die Gefahrenabwehrverordnung an den Standor- ten in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.
3 Erklärungen
3.1 zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit
Dem Leistungsverzeichnis ist in der Anlage L eine Erklärung zum Datenschutz und zur Ver- schwiegenheit beigefügt. Diese Erklärung ist vom Bieter auszufüllen und zu unterschreiben.
3.2 zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
Dem Leistungsverzeichnis ist die Anlage zur Erklärung der Tariftreue und Entgeltgleichheit beigefügt. Auch diese ist Erklärung ist vom Bieter auszufüllen und zu unterschreiben.
4 Vertragslaufzeit und Preisgestaltung
Der Auftrag wird als Leistungsvertrag erteilt.
Dieser Leistungsvertrag beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2029. Mit der Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter, die angefragten bzw. ausgeschrie- benen Leistungen zu den Preisen seines Angebotes auszuführen.
Für den Leistungszeitraum bis zum 31.12.2027 sind die gebotenen Preise Festpreise.
Ab 01.01.2028 und erneut zum 01.01.2029 können beide Vertragsparteien eine Anpassung der gebotenen Preise aufgrund statistischer Indizes für die weitere Vertragslaufzeit verlangen.
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Die Voraussetzungen dafür sind folgende:
a) Die erforderliche Veränderung muss bis spätestens 31.03. (Eingang bei der anderen Vertragspartei) inklusive aller Belege und Berechnungsgrundlagen angezeigt werden, um eine rückwirkende Anpassung zum 01.01. des laufenden Jahres zu ermöglichen.
b) Maßgebend für die statistisch begründete Preissteigerung ist folgende Formel:
(cid:12)(cid:13),(cid:2) (cid:12)(cid:15),(cid:2) (cid:1)(cid:2) = (cid:1)(cid:4)∗(cid:6)0,5+0,35∗ +0,15∗ (cid:16) (cid:12)(cid:13),(cid:4) (cid:12)(cid:15),(cid:4) P neuer Preis n
P Preis zu Vertragsbeginn/ zum Zeitpunkt der Auftragsunterzeichnung 0
I Lohnindex zu Vertragsbeginn L,0 Quelle: Statistisches Bundesamt GENESIS-Online, Code 62231-0001, WZ08-A-03 Gesamtwirtschaft, Index der tarifliche Stundenverdienste ohne Sonderzahlung Basis: Jahresdurchschnitt des Jahres, in dem der Auftrag gezeichnet wurde
I Neuer Lohnindex L,n Quelle: wie oben Basis: Jahresdurchschnitt des Vorjahres zum Zeitpunkt der Preisanpassung
I Dieselpreisindex zu Vertragsbeginn D,0 Quelle: Statistisches Bundesamt GENESIS-Online, Code: 61111-0004, CC13-07221, „Dieselkraftstoff“ Basis: Jahresdurchschnitt des Jahres, in dem der Auftrag gezeichnet wurde
I Neuer Dieselpreisindex D,n Quelle: wie oben Basis: Jahresdurchschnitt des Vorjahres zum Zeitpunkt der Preisanpassung
5 Nachtragsangebote
Leistungen, für die keine Position in der Leistungsbeschreibung aufgeführt ist, bedürfen vor Leistungsausführung der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Nicht schriftlich geneh- migte Leistungen werden nicht vergütet.
6 Preiskalkulation
Strom und Wasser stellt der AG kostenlos zur Verfügung. Dies hat der Bieter / AN bei seiner Preisermittlung anzurechnen.
Sämtliche Putzmaterialien, Reinigungs- und Pflegemittel, Putzmaschinen, Toilettenpapier (mindestens 3-lagig) und Papierhandtücher (mindestens 2-lagig), Seifen, Händedesinfektions- mittel und Müllsäcke sowie alle zur Ausführung der landwirtschaftsgärtnerischen Tätigkeiten notwendigen Maschinen und Materialien sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Weiterhin müssen das Schützen angrenzender Anlagenteile sowie der eigenen Leistungen gegen Schädigung und Verschmutzung entsprechend berücksichtigt werden.
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7 Schlussbemerkungen
Sämtliche Einheitspreise sind auf dem Leistungsverzeichnis auszufüllen. Grau hinterlegte Fel- der berechnen sich i. d. R. aufgrund der angegebenen Turnusse automatisch. Da für die Leistungen „Glas- und Rahmenreinigung“, „Pflege der Rasenflächen“, „Pflege der Hangflächen“ sowie „Hecken und Baumbeschnitt“ ein Turnus in „pro Jahr“ angegeben wurde, entfällt die Angabe eines Monatspreises. Die Leistungen, die unter dem Begriff „Eventualposition“ ausgeschrieben sind, bilden ebenfalls eine Ausnahme, da diese nur bei Bedarf beauftragt werden. Hier ist nur der Einheitspreis pro Einsatz bzw. Stunden anzugeben, eine automatische Weiterberechnung entfällt. Wurden bei der Glasreinigung Angaben über die Flächen vorgenommen, so handelt es sich hierbei um die einseitige Fläche. Selbstverständlich sind jedoch vom Auftragnehmer die Innen- und Außenflächen sowie die Fensterrahmen zu reinigen.
Auslassungen oder Veränderungen seitens des Bieters führen zum Ausschluss des Angebo- tes.
Vor Abgabe des Angebotes hat der Bieter die Möglichkeit, die Liegenschaften zu besichtigen, da spätere Nachforderungen aufgrund von Unkenntnis nicht gewährt werden. Hierzu hat eine Anmeldung zu erfolgen bei:
Hendrik Künzel (Leiter Kläranlage) 0173/6277124 oder 039291-72086 (für die Liegenschaft Klärwerk: Am Klärwerk, 39240 Calbe (Saale)) Steffen Rotte (Leiter Netzbetrieb) 0173/6277125 oder 039291-469437 (für nachfolgend genannte Liegenschaften: Pumpstation Deichstraße: Große Deichstraße, 39240 Calbe (Saale) Pumpwerke und Schächte des AZV)
Karolin Thiem (Controlling) (für die Liegenschaft Breite 9, 39240 Calbe (Saale))
Es wird nur ein vollständig abgegebenes Angebot gewertet. Eine Aufteilung in Lose ist nicht zulässig. Das kostengünstigste Gesamtangebot erhält den Zuschlag.
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