634 Zusatz BVB Kanalbau.pdf

Reinigung von Kanälen und Straßeneinläufen im Stadtgebiet Kaarst

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.11.2026, 23:28 (Europe/Berlin)

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634 Besondere Vertragsbedingungen - Zusatz BVB Kanalbau

12 Gütesicherung der Ausführung nach RAL-GZ 961

12.1 Sicherstellung der Qualifikation

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die mit der Angebotsabgabe nachgewiesene fachliche Qualifikation des Unternehmens entsprechend RAL-GZ 961 (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens während der Ausführung der Werkleistung sicherzustellen und zu erfüllen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Ausführung der Werkleistung projektbegleitend die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend RAL-GZ 961 Abschnitt 4.2 durchzuführen.

12.2 Übergabe Nachweis zur Gütesicherung (in Kopie an AG)

Der Nachweis auf Abschluss einer externen Gütesicherung des Unternehmens für die Dauer der beauftragten Werkleistung (in Form eines Gütesicherungsvertrages über die Durchführung der Gütesicherung und der damit verbundenen regelmäßigen Überprüfung des Unternehmens durch eine der vom AG anerkannten Prüfstellen) bzw. alternativ der Nachweis über die Gültigkeit der bestehenden RAL- Gütesicherung (in Form der Beurkundung) ist nach Auftragserteilung dem Auftraggeber auf Verlangen innerhalb von sechs Kalendertagen vorzulegen und zu übergeben.

12.3 Übergabe des / der Verfahrenshandbuchs / Verfahrenshandbücher an den AG

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das / die Grundmuster seiner Dokumentation zur Eigenüberwachung (mit Angabe der SOLL-IST-Werte zu den eingesetzten Materialien und Verfahren) dem / den unter Abschnitt 7.3 Erg. Teilnahmebedingungen angegebenen S-System(en) zum Projektstartgespräch zu übergeben und für die Dauer des Bauverfahrens zu überlassen.

12.4 Eigenüberwachung und Überprüfung des Unternehmens

Die Eigenüberwachungsunterlagen entsprechend Leitfaden für die Eigenüberwachung nach RAL-GZ 961 sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen und zu übergeben.

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12.5 Baustellenmeldungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Zuschlagserteilung zeitgleich mit der jeweiligen Meldung der Baustellen den Auftraggeber über die Abgabe der Meldung der Baustelle zu unterrichten (Kopie an den Auftraggeber).

12.6 Baustellenbesuche nach Güte- und Prüfbestimmungen

Satzungsgemäß durchgeführte und den konkreten Auftrag betreffende Prüfberichte entsprechend RAL-GZ 961 sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen und zu übergeben.

"Ende der Besonderen Vertragsbedingungen"

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