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| 634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen) Vergabenummer 66/2026/17 Maßnahme Kanal und Senkenreinigung im Stadtgebiet Kaarst 2027/2028 | ||
| Leistung Kanalunterhaltung | ||
| Besondere Vertragsbedingungen Die Paragrafen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1. Überwachung der Anlieferung Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den folgenden Architekten/Ingenieur mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden. 2. Anlieferungs- oder Annahmestelle Stadtgebiet Kaarst Ort Gebäude Raum 3. Ausführungsfristen Anlieferung Ende der Ausführung folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen Festlaufzeit 01.01.2027 31.12.2028, danach 2 einjährige Verlängerungsoptionen für den AG bis 31.12.2030, danach Weiterführung im gegenseitigen Einvernehmen und Kündigungsmöglichkeit für jede Vertragspartei (siehe LV) 4. Vertragsstrafen (§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen für jede vollendete Woche Prozent für jeden Werktag Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. 4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertrags- fristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 5. Rechnungen (§ 15) ./. Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber -fach und zugleich bei -fach einzureichen. | ||
| Seit e 1 v o n 2 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Artikelnummer |
w Seit e 1 v o n 2 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Artikelnummer
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| 634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen) 6. Sicherheitsleistung (§ 18) 6.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. 6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: – „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. – Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. – Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. – Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. – Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.” 7. Zahlungsbedingungen (§ 17) Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist. 8. 9. Weitere Besondere Vertragsbedingungen Bietergemeinschaften Beteiligt sich eine Bietergemeinschaft an einem Vergabeverfahren oder wird ihr der Zuschlag erteilt, so gelten die Verpflichtungen der Bieter und Auftragnehmer nach dem Tariftreue und Vergabegesetz NRW für die Bietergemeinschaft und für deren Mitglieder. 10. Auszug aus dem Wettbewerbsregister Ab einem Netto Auftragswert von 50.000 € werden gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz für den Bestbieter bei der Registerbehörde die gesetzlich vorgesehenen Auskünfte angefordert. Liegt der Auftragswert unterhalb dieser Grenze von 50.000 €, gibt der Bieter eine Eigenerklärung ab. 11. Keine Gültigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters Der Bieter erklärt, dass neben den genannten Angebotsinhalten keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Bestandteil seines Angebotes gemacht werden. 12. siehe gesondertes Blatt "634 Besondere Vertragsbedingungen ZusatzBVB Kanalbau" Ende der weiteren Besonderen Vertragsbedingungen | ||
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| Seit e 2 v o n 2 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 |
Seit e 2 v o n 2 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019