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LV - Reinigung von Entwässerungsanlagen Anlage: Erklärung zum Bereitschaftsdienst
Anlage – Erklärung zum Bereitschaftsdienst
Gem. dem Allgemeinen Teil der Leistungsbeschreibung des Leistungsverzeichnisses wird die folgende Rege- lung verpflichtender Bestandteil des zwischen der Stadt Kaarst als Auftraggeberin und dem Auftragnehmer ab- zuschließenden Vertrages:
„Im Rahmen des Bereitschaftsdienstes ist der Auftragnehmer verpflichtet eine 24-stündige Rufbereitschaft sicher zu stellen und bei akut auftretenden Verstopfungen oder sonstigen Störfällen wie z.B. Ölunfällen (Entsorgung gemäß AVV 160708) spätestens eine Stunde nach telefonischer Alarmierung vor Ort zu sein und die Verstop- fung bzw. den Störfall zu beheben. Als Beweis der Alarmierung dient die Telefonabrechnung mit Einzelverbin- dungsnachweisen, die Datum und Uhrzeit der Alarmierung enthalten.“
Hiermit erkläre(n) ich / wir verbindlich, dass ich / wir die Umsetzung dieser Vorgaben sicherstellen.
Ort, Datum Unterschrift und Firmenstempel
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