Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Anlage 8_Informationen nacvh EU-DSGVO.pdf

Reinigung von Fahrzeugen, Gebäuden, Haltestellen und Außen-WC-Anlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 09:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Anlage 8

Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

für die Vergabe des Auftrags über

Reinigungsleistungen für die Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder)

Vergabenummer: SektVO-02/2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder) nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Grundsätzlich bewahrt die Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder) Verschwiegenheit über die ihr bei ihrer Aufgabenwahrnehmung bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten. Im Zusammenhang mit der Vergabe von Reinigungsleistungen für die Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder) Daten von Ihnen. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchten wir Sie nachstehend gemäß Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.

Name und Kontaktdaten

a) verantwortliche Stelle Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder) Böttnerstraße 1 15232 Frankfurt (Oder) Telefon: 0335 56486-0 E-Mail: datenschutz@stadtwerke-ffo.de

b) Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Rechtsanwalt Markus Selent Klünder & Selent Rechtsanwälte Schwanebecker Chaussee 5, 13125 Berlin +49 30 60933555, selent@point-of-law.de

Rechtsgrundlage für die Erhebung Ihrer Daten im Rahmen des o. g. Vergabeverfahrens stellt Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c i.V.m. Artikel 6 Absatz 3 DSGVO dar.

Die Daten des Bieters werden für den Zweck und für die Dauer der Durchführung des Vergabeverfahrens gespeichert sowie zur Wahrung bestehender gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und danach gelöscht.

Information DSGVO Reinigungsleistungen SektVO-02/2026 Seite 1 von 2

[Seite 2]

Anlage 8

Der Bieter/Bewerber hat folgende Rechte:  Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.

 Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.

 Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt wer- den (s.a. Dauer der Speicherung).

 Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen.

 Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.

Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich aufgrund gesetzlicher Melde, bzw. Bekanntmachungspflichten, vor allem an das Wettbewerbsregister, um den Pflichten aus dem WRegG, insb. aus § 6 Abs. 1 nachzukommen. Daneben ist die Vergabestelle im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs nach § 6 Absatz 2 Nummer 2 des Wettbewerbsregistergesetzes berechtigt, das Wettbewerbsregister zu denjenigen Bewerbern abzufragen, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen. Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 des Brandenburgischen Vergabegesetzes ist die Vergabestelle verpflichtet, die Einhaltung der gemäß § 6 Absatz 2 und § 8 des Brandenburgischen Vergabegesetzes vereinbarten Vertragsbestimmungen (Zahlung von Mindestentgelt durch den Auftragnehmer sowie Nachunternehmer und Verleiher) zu überprüfen. In diesem Zusammenhang können im Einzelfall steuerlich relevante personenbezogene Daten i.S.v. Artikel 9 Absatz 1 DSGVO verarbeitet und bei Pflichtverstößen auch weitergeleitet werden.

Sofern Sie zu diesen oder anderen Datenschutzrechten Fragen oder Beschwerden haben, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten unter der Postanschrift des Unternehmens oder senden Sie eine E-Mail an datenschutz@svf-ffo.de oder wenden Sie sich an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde.

Die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Land Brandenburg ist:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Dagmar Hartge Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow https://www.lda.brandenburg.de

Information DSGVO Reinigungsleistungen SektVO-02/2026 Seite 2 von 2

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung