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Vergabeaktenzeichen: FV15-26-0218-31-01
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
der Deutschen Rentenversicherung Bund (Auftraggeberin)
§ 1 Vertragsgegenstand
Werkvertrag über Reinigung, Näh- und Patcharbeiten für Dienstbekleidung und Objektwäsche der Bereiche medizinischer Dienst und Handwerk der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin, inklusive Abhol- und Lieferservice.
§ 2 Vertragsbestandteile
2.1. Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge:
a) die Vergabeunterlagen der Auftraggeberin (insbesondere Leistungsverzeichnis, Antikorruptionsklausel, Information zur elektronischen Rechnung sowie etwaige Regelungen Geheimhaltung und Datenschutz) b) die Besonderen Vertragsbedingungen der Auftraggeberin c) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Auftraggeberin d) das Angebot des Auftragnehmers e) die gesetzlich normierten Regelungen (insbesondere die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil B - Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB))
2.2. Etwaige Auskünfte im Vergabeverfahren (Bieterfragen und Antworten) gelten in der jeweiligen Rangfolge des Dokuments, auf das sie sich beziehen.
§ 3 Vertragsdauer und Kündigungsfristen
3.1. Der Vertrag wird über einen Leistungszeitraum von 72 Monaten geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2032.
3.2. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. In der Probezeit kann die Auftraggeberin den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
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3.3. Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres hat die Auftraggeberin ein jährliches Kündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Ende des Vertragsjahres. Die Kündigung erfolgt schriftlich.
§ 4 Preise und Preisanpassung
4.1. Es gelten die Angebotspreise des Auftragnehmers. Für das dritte Vertragsjahr können beide Parteien einmalig eine Preisanpassung geltend machen. Die Preisanpassung ist mit einer Frist von sechs Monaten anzumelden.
4.2. Für die Preisanpassung hat der Auftragnehmer die ursprüngliche Kalkulation der Angebotspreise vorzulegen und die Veränderungen der Kalkulationsbestandteile (z.B. Materialkosten, Personalkosten, Betriebskosten, Wagnis und Gewinn) und die Preisentwicklung nachzuweisen.
4.3. Die Preisanpassung bedarf für ihre Gültigkeit der Zustimmung der anderen Vertragspartei. Kommt es nicht zu einer Einigung, so können beide Parteien den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Abbruch der Verhandlungen durch den einen oder anderen Teil schriftlich kündigen. Die Kündigung wird mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende wirksam.
4.4. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer eine Preisanpassung hinsichtlich des Lohnkostenanteils verlangen, wenn sich die allgemeinverbindlichen Entgelte für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft ändern. Die Abschnitte 4.2 und 4.3 gelten entsprechend.
4.5. Die Preisanpassung nach Abschnitt 4.4 wird mit dem Zeitpunkt der Tarifänderung oder der Änderung des Mindestlohns wirksam, wenn der Auftragnehmer die Preisänderung spätestens drei Monate nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger geltend macht. Bei einer verspäteten Geltendmachung wird die Preisanpassung erst ab dem Folgemonat wirksam.
4.6. ☒ Die obenstehenden Regelungen gelten entsprechend für das fünfte Vertragsjahr.
§ 5 Leistungsbedingungen
5.1. Ort, Zeit und Modalitäten der Leistungserbringung sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
§ 6 Kontrollrechte
6.1. Der Auftragnehmer hat die regelmäßige Durchführung von Waschgangskontrollen und bakteriologisch-hygienischen Betriebsuntersuchungen nachzuweisen. Die Auftraggeberin kann diese Untersuchungen auch jederzeit selbst veranlassen.
6.2. Das Nähere ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
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§ 7 Zahlungsbedingungen
7.1. Die Zahlung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen unbar auf ein Konto des Auftragnehmers. Vereinbarte Skontofristen bleiben hiervon unberührt.
7.2. Für jeden Auftrag ist eine separate Rechnung zu stellen.
7.3. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich über die Onlinezugangsgesetz- Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de. Die zugehörige Leitweg-ID lautet: 992-80003DRVB1-17. Alle Rechnungen müssen die Bestellnummer sowie die Kontrakt- und Kreditorennummer enthalten.
7.4. Für Einzelaufträge nach Ziff. 5.2 der Besonderen Vertragsbedingungen ist eine gesonderte Rechnung zu stellen.
§ 8 Sonderregelung für Mietwäsche
- entfällt -
§ 9 Ergänzende Vereinbarungen
- entfällt -
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1. Auf den Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden.
10.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB)
10.3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.
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