Los 2_Leistungsbeschreibung.pdf

Reinigung und Instandsetzung von Dienstbekleidung und Objektwäsche

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 09:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

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Vergabenummer FV15-26-0218-31-01

Los 2 - Leistungsbeschreibung

Inhalt

1 Gegenstand des Vergabeverfahrens..................................................................................... 1

2 Leistungsumfang und Ausführungsanforderungen ................................................................ 2

2.1 Näh- und Ausbesserungsarbeiten ................................................................................. 2

2.2 Patcharbeiten ................................................................................................................ 2

2.3 Allgemeine Anforderungen an die Ausführung .............................................................. 2

3 Abhol- und Liederadressen ................................................................................................... 3

4 Abhol- und Lieferbedingungen .............................................................................................. 3

4.1 Abhol- und Lieferorte sowie Zeitfenster ......................................................................... 3

4.2 Ausführungs- und Lieferfristen ...................................................................................... 3

4.3 Auftrags- und Lieferdokumentation ................................................................................ 4

4.4 Abnahme ....................................................................................................................... 4

5 Transport .............................................................................................................................. 4

6 Qualitätskontrollen ................................................................................................................ 5

7 Reklamationsmanagement ................................................................................................... 5

1 Gegenstand des Vergabeverfahrens

Die Deutsche Rentenversicherung Bund, nachstehend Auftraggeberin genannt, beabsichtigt den

Abschluss eines Werkvertrages über sachgemäße Durchführung von Näh- und Patcharbeiten an

Dienstbekleidung und Objektwäsche aus den Bereichen medizinischer Dienst und Handwerk.

Die Leistung umfasst neben der Durchführung der jeweils angeforderten Näh-, Ausbesserungs-

und Patcharbeiten auch die Abholung und Rücklieferung der Dienstbekleidung und

Objektwäsche.

Art und Umfang der auszuführenden Näh- und Patcharbeiten werden jeweils durch einen

Einzelauftrag festgelegt. Der Auftragnehmer stellt der Auftraggeberin hierfür nach der

Zuschlagserteilung und rechtzeitig vor Erteilung des ersten Einzelauftrags einen geeigneten

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Vordruck in elektronischer bearbeitbarer Form zur Verfügung. Ein Anspruch des Auftragnehmers

auf eine bestimmte Anzahl oder Häufigkeit von Einzelaufträgen besteht nicht.

2 Leistungsumfang und Ausführungsanforderungen

2.1 Näh- und Ausbesserungsarbeiten

Die Näh- und Ausbesserungsarbeiten umfassen insbesondere:

  • das Reparieren beschädigter oder offener Nähte

  • das Reparieren oder Ersetzen von Reißverschlüssen

  • das Annähen oder Ersetzen von Knöpfen

  • Änderungsarbeiten an Hosen, insbesondere das Kürzen oder Engern

  • das Reparieren und erneute Annähen vorhandener Logos und Patches

  • das Aufnähen neuer Logos und Patches

2.2 Patcharbeiten

Die Patcharbeiten umfassen die fachgerechte Herstellung der im Leistungsverzeichnis

beschriebene Patches in Form von Schriftzügen und Logos sowie deren fachgerechtes

Aufbringen oder Befestigen auf Dienstbekleidung und Objektwäsche.

Die Ausführung hat entsprechend den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses und des jeweiligen

Einzelauftrags zu erfolgen.

2.3 Allgemeine Anforderungen an die Ausführung

Sämtliche Arbeiten sind fachgerecht und so auszuführen, dass die Gebrauchsfähigkeit der

bearbeiteten Textilien wiederhergestellt beziehungsweise erhalten wird.

Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer die bearbeiteten Textilien auf

Vollständigkeit, ordnungsgemäße Ausführung und Gebrauchsfähigkeit zu prüfen. Die Kontrolle

umfasst insbesondere die Funktionsprüfung reparierter oder ausgetauschter Reißverschlüsse

sowie die Überprüfung angenähter Knöpfe und befestigter Patches und Logos.

Werden weitere Beschädigungen oder Flecken festgestellt, die nicht Gegenstand des jeweiligen

Einzelauftrags sind, ist die Auftraggeberin hierüber zu informieren.

Die bearbeiteten Textilien sind nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß zusammenzulegen,

zu verpacken, bis zur Rücklieferung sachgerecht zu lagern und schrankfertig zurückzuliefern.

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3 Abhol- und Liederadressen

Wäscheübergabestelle 1 → Ruhrstraße 1, 10709 Berlin

Dezernat 2573 Medizinischer Dienst – Raum 1276

Dezernat 1285 Bereich Handwerk – Raum: 0413, Hausmeisterei

Vor dem Zuritt zum Dienstgebäude hat sich der Mitarbeitende des Auftragnehmers an der

Pförtnerloge anzumelden. Der Weg zu den Räumen der Wäscheübergabe und zurück ist

ausschließlich in Begleitung eines Mitarbeitenden der Auftraggeberin zulässig.

Wäscheübergabestelle 2 → Seesener Str. 61-62, 10709 Berlin

Dezernat 1285 Bereich Handwerk – Heizkraftwerk

Der Mitarbeitende des Auftragnehmers hat sich an der Pförtnerloge anzumelden. Ein Zutritt zum

Dienstgebäude/Heizkraftwerk erfolgt nicht, da die Wäsche am Tor durch einen Mitarbeitenden

der Auftraggeberin übergeben und entgegengenommen wird.

Während der Vertragslaufzeit können sich einzelne Abhol- und Lieferadressen aus

organisatorischen Gründen (z. B. Ab- bzw. Anmietung von Dienstgebäuden) ändern. Sofern sich

die neue Adresse ebenfalls innerhalb des Landes Berlin befindet, begründet die Änderung keine

Anpassung der vereinbarten Preise oder der Vertragsbedingungen.

Die örtlichen Kontaktdaten der Ansprechpersonen werden dem Auftragnehmer nach

Zuschlagserteilung mitgeteilt.

4 Abhol- und Lieferbedingungen

4.1 Abhol- und Lieferorte sowie Zeitfenster

Der Auftragnehmer hat die zur Durchführung der beauftragten Näh- und Patcharbeiten bestimmte

Dienstbekleidung und Objektwäsche an den unter Punkt 2. benannten Dienstgebäuden/Räumen

der Auftraggeberin abzuholen und nach Abschluss der Arbeiten dorthin zurückzuliefern.

Die Abholung und Rücklieferung erfolgen montags bis freitags an einem mit der Auftraggeberin

abgestimmten Arbeitstag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:15 Uhr. Fällt der vereinbarte Termin auf

einen gesetzlichen Feiertag, erfolgt die Abholung bzw. Rücklieferung am davorliegenden

Arbeitstag, sofern dieser kein gesetzlicher Feiertag ist.

4.2 Ausführungs- und Lieferfristen

Die bearbeitete Dienstbekleidung und Objektwäsche ist spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen

nach der Abholung schrankfertig zurückzuliefern. Die für den jeweiligen Einzelauftrag geltenden

Ausführungs- und Lieferfristen sind verbindlich.

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Der Auftragnehmer hat die im jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Leistungen innerhalb der

vereinbarten Frist vollständig und frei Verwendungsstelle zu erbringen.

Sobald erkennbar wird, dass eine vereinbarte Ausführungs- oder Lieferfrist nicht eingehalten

werden kann, hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin unverzüglich per E-Mail, über den Grund

der Verzögerung und den voraussichtlichen Liefertermin zu informieren.

Die Leistungen eines Einzelauftrags sind grundsätzlich vollständig zu erbringen. Teilleistungen

sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin in

Textform zulässig.

4.3 Auftrags- und Lieferdokumentation

Bei jeder Abholung übergibt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer den ausgefüllten, von

Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Vordruck (Abholübersicht) mit einer genauen Aufstellung

der einzelnen Teile der Dienstbekleidung bzw. Objektwäsche sowie der jeweils beauftragten

Positionen des Leistungsverzeichnisses und der dazugehörigen Mengen (siehe Punkt 1.).

Für jeden Einzelauftrag hat der Auftragnehmer bei der Rücklieferung der fertiggestellten Näh-

und Patcharbeiten an der Dienstbekleidung und Objektwäsche einen Lieferschein zu erstellen.

Auf diesem sind die jeweils zurückgelieferten Teile unter Angabe der beauftragten Positionen des

Leistungsverzeichnisses und der dazugehörigen Mengen aufzuführen.

Die Lieferscheine müssen den jeweiligen Abholübersichten eindeutig zugeordnet werden können.

Die Entgegennahme der Lieferung wird von einem Mitarbeitenden der Auftraggeberin auf dem

Lieferschein unter Angabe des Datums bestätigt. Die Empfangsbestätigung stellt keine Abnahme

der Werkleistung dar.

4.4 Abnahme

Die Abnahme erfolgt nach Prüfung der vertragsgemäßen Ausführung der im jeweiligen

Einzelauftrag beauftragten Leistungen durch die Auftraggeberin.

Die individuellen Gegebenheiten am Abhol- und Lieferort sind zu berücksichtigen. Mehrkosten,

die durch die Nichtbeachtung der festgelegten Abhol- und Lieferbedingungen entstehen, trägt der

Auftragnehmer.

5 Transport

Die Fahrzeuge und Transportbehältnisse für den Hin- und Rücktransport werden vom

Auftragnehmer gestellt. Für den Transport sind geeignete, für den Transport von

Dienstbekleidung und Objektwäsche bestimmte Behältnisse zu verwenden. Diese sind der

Auftraggeberin ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung zu stellen und entsprechend den

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Vorgaben der Auftraggeberin eindeutig mit der Bezeichnung des jeweiligen Dezernats und der

jeweiligen Raumnummer zu kennzeichnen.

Für die Durchführung der Abhol- und Lieferfahrten dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit einem

zulässigen Gesamtgewicht von maximal 7,5 t eingesetzt werden. Die Fahrzeuge müssen zum

Zeitpunkt ihres Einsatzes den geltenden gesetzlichen Umwelt- und Emissionsvorschriften

entsprechen.

6 Qualitätskontrollen

Die Auftraggeberin ist berechtigt, die vertragsgemäße Ausführung der beauftragten Näh-,

Ausbesserungs- und Patcharbeiten zu kontrollieren.

Die Kontrollen können insbesondere die Vollständigkeit, Gebrauchsfähigkeit und

ordnungsgemäße Ausführung der beauftragten Arbeiten umfassen.

Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, nach vorheriger Ankündigung die

Betriebsstätte des Auftragnehmers, in der die Arbeiten ausgeführt werden, während der üblichen

Betriebszeiten zu besichtigen. Der Auftragnehmer hat die hierfür erforderlichen Zutritts- und

Kontrollmöglichkeiten zu gewährleisten.

Textilien, bei denen die beauftragten Arbeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden konnten

oder deren Gebrauchsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden konnte, sind getrennt von den

gebrauchsfähigen Textilien zurückzuliefern und eindeutig zu kennzeichnen. Auf der

Kennzeichnung ist der Grund anzugeben, aus dem die ordnungsgemäße Bearbeitung nicht

möglich war.

7 Reklamationsmanagement

Die Auftraggeberin und der Auftragnehmer benennen zu Vertragsbeginn die für die Bearbeitung

von Reklamationen zuständigen Ansprechpersonen und stimmen die organisatorischen

Kommunikationswege ab. Die Festlegungen werden in Textform dokumentiert.

Reklamationen werden dem Auftragnehmer nach Feststellung des Mangels in Textform,

insbesondere per E-Mail, mitgeteilt. Die Mitteilung soll mindestens die Nummer des betreffenden

Einzelauftrags, die Bezeichnung und Menge der betroffenen Textilien sowie eine Beschreibung

des festgestellten Mangels enthalten:

  • die Nummer des betreffenden Einzelauftrags

  • die Bezeichnung und Menge der betroffenen Textilien sowie

  • eine Beschreibung des festgestellten Mangels.

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Der Auftragnehmer bestätigt den Eingang der Reklamation innerhalb von zwei Arbeitstagen und

teilt der Auftraggeberin mit, welche Maßnahmen zur Bearbeitung vorgesehen sind und bis wann

die Reklamation erledigt wird.

Die beanstandeten Textilien sind auf Kosten des Auftragnehmers abzuholen, ordnungsgemäß

nachzubessern und spätestens zum nächsten vereinbarten Liefertermin zurückzuliefern, sofern

mit der Auftraggeberin keine abweichende Frist vereinbart wurde.

Kann ein Mangel nicht durch Nachbesserung beseitigt werden, stimmt der Auftragnehmer das

weitere Vorgehen unverzüglich mit der Auftraggeberin ab. Die gesetzlichen und vertraglichen

Rechte der Auftraggeberin bleiben unberührt.

Der Auftragnehmer dokumentiert sämtliche Reklamationen, deren Bearbeitungsstand, die

ergriffenen Maßnahmen und den Zeitpunkt der Erledigung. Die Dokumentation ist der

Auftraggeberin auf Verlangen vorzulegen.

Als Reklamationsfälle gelten insbesondere:

  • während der Bearbeitung oder des Transports entstandene Verschmutzungen

  • nicht beseitigte oder neu entstandene Perforationen und Risse

  • nicht ordnungsgemäß ausgeführte oder weiterhin ausgefranste Nähte

  • nicht ordnungsgemäß reparierte oder weiterhin defekte Verschlüsse, insbesondere Knöpfe

und Reißverschlüsse

  • fehlerhaft, nicht haltbar oder nicht entsprechend dem Einzelauftrag angebrachte Patches

oder Logos

  • nicht oder nur unvollständig ausgeführte Leistungen des Einzelauftrags

  • fehlende, vertauschte oder nicht zur Auftraggeberin gehörende Textilien

  • nicht eingehaltene Ausführungs- oder Lieferfristen

Die Auftraggeberin und der Auftragnehmer wirken während der gesamten Vertragslaufzeit auf

eine verlässliche, konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit hin.

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