BVB 2026_clean.pdf

Reinigung der Innenflächen von Dienstgebäuden in Cuxhaven

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.11.2026, 10:27 (Europe/Berlin)

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Stand: 10/2026

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) für die Gebäudeinnenreinigung der Dienstgebäude des WSA Elbe-Nordsee Standort Cuxhaven (hier: Amtsgebäude, Außenbezirks- und Sozialtraktgebäude, Verkehrszentralengebäude, Bauhofsgebäude, Havarie-Depot, Radarturm, Bürocontainer, Werkstattbereich)

Vorbemerkung:

Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

  1. Vertragsbestandteile (zu § 1)

Als Vertragsbestandteile gelten bei Widersprüchen im Vertrag nacheinander:

  1. Auftragsschreiben
  2. Schriftliche Erklärungen des Bieters zum Angebot, die im Auftragsschreiben als Vertragsbe- standteil genannt sind
  3. Leistungsbeschreibung
  4. Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
  5. Ergänzende Vertragsbedingungen für die Ausführung von Gebäudeinnenreinigung (EVL-GFG)
  6. Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL)
  7. Technische Bedingungen und Fachvorschriften, insbesondere -
  • die einschlägigen Fachregeln
  • Vorschriften der Reinigungsmittelhersteller
  • Reinigungsvorschriften der Hersteller der eingebauten Bauteile
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen (s. Anlage 1 zu den Besonderen Vertragsbe- dingungen)
  1. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
  1. Technische Lieferbedingungen und sonstige technische Vorschriften (zu § 1)

Produkte und Ursprungswaren aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat, der Vertragspartei des EWR-Abkommens ist, die diesen technischen Spezifikationen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.

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Stand: 10/2026

  1. Vergütung (zu § 1)

Die Angebotspreise sind für den Zeitraum von einem Jahr Festpreise. Eine Preisgleitklausel für Löhne und Stoffe wird nicht vereinbart.

  1. Ausführung der Leistung (zu § 4)

Vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit und bei Personalwechsel beim Auftragnehmer führt das WSA Elbe-Nordsee als Auftraggeber eine Unterweisung des Auftragnehmers und der Erfüllungsgehilfen über die Arbeitssicherheitsbestimmungen durch und verpflichtet das Personal zur Geheimhaltung / Verschwiegenheit. Hierzu ist eine Liste der für die Reinigung vorgesehenen Kräfte (jeweils aktualisiert) (s. Punkt 2 Abs. 5 der Ergänzende Vertragsbedingungen für die Ausführung von Gebäudeinnenreinigung (EVL-GFG)) und von jeder Reinigungskraft ein polizeiliches Führungszeugnis einzureichen.

  1. Ausführungsfristen (zu § 4)

Beginn der Leistungen: 01.01.2027 (mit einer dreimonatigen Probezeit), Ende der Leistungen: 31.12.2027 Ausführungsfrist : 5 x wöchentlich nach Dienstschluss

  1. Leistungskontrolle (zu § 4)

Die örtliche Leistungskontrolle / Leistungsüberwachung obliegt dem Hausmeister bzw. seinem Vertreter und den Beschäftigten des Sachgebietes „Zentrale Aufgaben“.

  1. Mängel (zu § 4)

Bei Feststellung von Mängeln in der Ausführung der Leistung behält sich der Auftraggeber einen Anspruch auf Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist vor.

  1. Rechnung (zu § 15)

Der Auftragnehmer hat monatlich nachträglich eine Rechnung, bei der die Reinigungsleistung unter Zugrundelegung der vereinbarten Festpreise einzureichen. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlichen Reinigungsleistung. Die Rechnungen sind in elektronischer Form nach ERechV einzureichen.

  1. Gerichtsstand (zu § 19)

Gerichtsstand ist Bonn.

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