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Reinigung der Innenflächen von Dienstgebäuden in Cuxhaven

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.11.2026, 10:27 (Europe/Berlin)

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Beschreibung der Leistung 2026 803 039- Gebäudeinnenreinigung

Beschreibung der Leistung:

  1. Allgemeine Beschreibung der Leistung

Die Leistung umfasst die Gebäudeinnenreinigung folgender Gebäude des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Cuxhaven:

Ordnungszahl (OZ)GebäudeAnschrift
OZ 1AmtsgebäudeAm Alten Hafen 2, 27472 Cuxhaven
OZ 2Verkehrszentralengebäude ohne ReedereizentrumAm Alten Hafen 2, 27472 Cuxhaven
OZ 3Verkehrszentralengebäude ReedereizentrumAm Alten Hafen 2, 27472 Cuxhaven
OZ 4Verkehrszentralengebäude Sa, So, Feiertag 1. Stock VkzAm Alten Hafen 2, 27472 Cuxhaven
OZ 5Außenbezirks- und Sozial- traktgebäude EG, 1. OG +DG ABzAm Alten Hafen 2, 27472 Cuxhaven
OZ 6Außenbezirks- und Sozial- traktgebäude DG Projektgrup- pe Ersatzneubau VKz-GebäudeAm Alten Hafen 2, 27472 Cuxhaven
OZ 7Bauhofsgebäude EG, 1.OG,. DG Sachbereich 2Am Alten Hafen 2, 27472 Cuxhaven
OZ 8Bauhofsgebäude DG Verwal- tungsleitung MSZAm Alten Hafen 2, 27472 Cuxhaven
OZ 9Havarie – DepotAm Alten Hafen 2, 27472 Cuxhaven
OZ 10BürocontainerAm Alten Hafen 2, 27472 Cuxhaven
B 11RadarturmBei der Alten Liebe 10, 27472 Cuxhaven
OZ 13Auffüllen der Handwaschseife, Papierhandtücher, Hygiene- beutel, Toilettenpapier und Desinfektionsmittel in allen Gebäuden - Material wird ge- stellts.o.

Die Vergabe erfolgt zum Festpreis ab dem 01.01.2027 bis zum Ablauf des 31.12.2027 Der Vertrag zum 31.12.2027. Die ersten drei Monate der Vertragslaufzeit sind Probezeit.

Die Reinigung umfasst folgende Flächen:

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siehe Flächenaufstellungen Anlagen Nr. 12 bis 22 Die WC´s und Sanitärbereiche sind allesamt gefliest. Ansonsten sind die Fußböden mit

  • Nadelfilzteppichboden
  • PVC-Belag
  • Fliesen
  • Industrie-Estrich

ausgestattet.

Aufgrund eines besonderen Bodenbelags im Betriebsgebäude, 3. Stock muss die Reinigung und Pflege mit einem speziellen Mittel ausgeführt werden. Das Reinigungsmittel stellt der Auftrag- geber.

Im Amtsgebäude (Erdgeschoß rechts) befindet sich ein extra gesicherter Bereich. Dieser muss gesondert auf- und abgeschlossen werden (eine Zugangs- sowie 5 Bürotüren). Auf der anderen Flurseite sind ebenfalls bis zu 5 Türen verschlossen.

Ausführung der Leistung nach Art und Umfang

Die Leistungen sollen die komplette Reinigung aller Räume erfassen, einschließlich aller erfor- derlicher Nebenleistungen und der benötigten Materialien. Arbeiten, die nicht gesondert aufge- führt sind, jedoch zur Erlangung einer vollständigen Leistung erforderlich werden, sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Spätere Nachforderungen werden nicht anerkannt.

Die Reinigung und Pflege ist in sorgfältiger, schonender und fachgerechter Weise vorzuneh- men. Nicht geräumte Flächen sind von der Reinigung ausgenommen. Die Sanitärbereiche sind desinfizierend zu reinigen. Die Ausführung der Arbeiten ist regelmäßig zu überwachen. Die Fenster und Bürotüren sind nach Beendigung der Reinigung zu schließen. Die Eingangstüren sind beim Verlassen der Gebäude zu verschließen.

Nichttextile Bodenbeläge sind 2-stufig nass zu wischen. Durch 2-stufiges Nasswischen sind Bodenflächen frei von entfernbaren losen und haftenden Verschmutzungen, Schlieren und Schmutzeinlagerungen inklusive der Randleisten (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Gum- mi/Absatzstriche etc.) und sonstigen Schmutzrückständen zu reinigen. Zurückbleibende Pfle- gesubstanzen sind frei von Schmutzeinlagerungen zu halten.

Textile Beläge sind frei von losen Verschmutzungen und Flecken inklusive der Sockelleisten zu reinigen.

Staub- und Fußmatten, Gitterroste/Bodenrillen/Abflüsse sind frei von Staub und Grobschmutz (Sand, Papierknäuel ect.), fest haftenden Verschmutzungen zu halten.

Papierkörbe, Restmüllbehälter sind frei von jeglichem Inhalt (z.B. auch Kaugummis und haf- tende Papierschnipsel zu entfernen); dabei Entsorgung nach hausinternen Kriterien anzuwen- den. Außen- und Innenflächen sind frei von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub zu reinigen.

Tische sind frei von loser und haftenden Verschmutzungen (Kaffeeränder u.ä.), Griffspuren, Staub zu halten.

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Küchenmobiliar (auch Außenflächen der Küchengeräte) ist frei von haftenden Verschmutzun- gen, Griffspuren, Staub, Schlieren zu reinigen.

Wasch-/Spülbecken, Ablage und Armaturen sind frei von haftenden Verschmutzungen, Griff- spuren, Staub, Schlieren, Kalk, sonstigen Ablagerungen zu halten. Der Gegenstand darf nicht mehr feucht sein.

WC´s und Urinale sind frei von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub, Schlieren, Kalk und sonstigen Ablagerungen zu reinigen. Der Gegenstand darf nicht mehr feucht sein.

Trennwände der WC´s und Urinale sowie Handtuchspender und Lampen sind auf allen Flächen frei von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub, Schlieren, Kalk und sonstigen Abla- gerungen zu halten. Dies schließt auch die oberen und unteren Kanten aller Gegenstände mit ein.

Glasflächen sind staub- und schlierenfrei zu halten. Es dürfen keine Wasserflecken und keine Griffspuren mehr vorhanden sein.

Innen- und Außentüren sind frei von losen und haftenden Verschmutzungen, Schlieren, Griff- spuren, Spinnweben, Insekten- und sonstigen Rückständen zu reinigen. Bei den Außentüren ist mit verstärkter Verschmutzung durch Spinnen sowie Tauben- und Möwenunrat zu rechnen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen, fachgerecht auszuführen. Die Weitergabe bestimmter im Vertrag festgelegter Reinigungsleis- tungen an Nachunternehmer bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Unfallverhütungsvorschriften seiner Berufsgenossenschaft be- achtet werden.

  1. Beschreibung der örtlichen Verhältnisse

Alle Gebäude, bis auf den Radarturm, sind mit dem PKW über die Einfahrt zum Betriebsgelän- de des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Cuxhaven zu erreichen.

Der Radarturm ist an der Alten Liebe von einer öffentlichen Straße nur über eine Fußgänger- brücke zu erreichen.

Zeitlicher Ablauf der Reinigungsarbeiten

siehe Reinigungsmodi Anlagen Nr. 1 bis 11

Arbeitsbeginn und Ende

Die Arbeiten können montags bis donnerstags ab 15.30 Uhr und freitags ab 13:00 Uhr begin- nen. Die Reinigungsarbeiten zu OZ 3 (Betriebsgebäude 1. Stock Vkz) können nach Absprache auch vormittags ausgeführt werden. Die Reinigungsarbeiten zu OZ 2 – in der 2ten Etage müs- sen bis 16:00 Uhr erledigt werden, da die 2 Büroräume aus Sicherheitsgründen nicht alleine ohne Anwesenheit der Mitarbeiter betreten werden dürfen. Der zeitliche Ablauf ist vor Erstauf- nahme der Arbeiten mit dem Auftraggeber abzusprechen. Die zeitliche Steuerung und Kontrol- le der Arbeiten ist zu gewährleisten

Reinigungskräfte

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Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich, zuverlässiges Personal mit Ansprechpartner einzusetzen. Vor Arbeitsbeginn ist eine Liste der für die Reini- gung vorgesehenen Kräfte einzureichen. Die Arbeitsausführung wird durch das Gebäudereini- gungsunternehmen überwacht und durch Erledigungsprotokolle nachgewiesen. Diese sind mit der Rechnung einzureichen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sein Reinigungspersonal durch fachkundige Kontrollperso- nen einzuweisen und regelmäßig zu beaufsichtigen. Nur durch fachlich geeignete Arbeitskräfte kann die qualitätsgerechte Reinigung erbracht werden. Beanstandungen und Folgen aus einer Pflichtverletzung gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Personen, die vom Auftragnehmer nicht mit der Reinigung des Gebäudes beauftragt sind, dürfen nicht mit in das Objekt genom- men werden. Einsicht in Schriftstücke, Akten und andere Unterlagen, die sich in den Räumen befinden, darf nicht genommen werden, ebenso ist das unbefugte Öffnen von Schränken und ähnlichem verboten. Bei Zuwiderhandlungen darf die betreffende Reinigungskraft nicht mehr zur Reinigung eingesetzt werden. Die Reinigungskräfte sind zur Verschwiegenheit über dienst- liche Vorgänge, die ihnen während ihrer Tätigkeit bekannt werden, arbeitsvertraglich zu ver- pflichten.

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Verpflichtung der Reinigungskräfte des Auf- tragnehmers nach dem Verpflichtungsgesetz selbst durchzuführen. Bei dem Einsatz von aus- ländischen Reinigungskräften ist der Besitz einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nachzu- weisen. Eine Einsicht in die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsnachweise für alle eingesetzten Reinigungskräfte ist auf Verlangen zu gewähren. Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber eine Liste mit allen im Objekt eingesetzten Arbeitskräften vor.

Der Auftragnehmer benennt dem Auftraggeber einen verantwortlichen Objektleiter. Der Ob- jektleiter hat den Weisungen des Auftraggebers, innerhalb der vertraglich festgelegten Reini- gungsleistung, unverzüglich Folge zu leisten. Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, Fundsachen zu melden bzw. bei einem Objektverantwortlichen unverzüglich abzuliefern. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht. Gleiches gilt auch für Mängel und Schäden an Einrichtungsgegenständen. Stellen diese Mängel eine Gefährdung des Reinigungs- personals dar, dürfen die Reinigungsarbeiten erst nach der Abstellung dieser Mängel fortgesetzt werden. Der Auftragnehmer haftet entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet gegenüber dem Auftraggeber den Nachweis über den Min- destlohn nach der Rechtsnorm des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbli- che Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) zu erbringen.

  1. Ausführung der Leistung

Reinigungskräfte und Material

Alle zu den Gebäudereinigungsarbeiten benötigten Maschinen und Geräte stellt der Auftrag- nehmer.

Die Maschinen müssen mit dem VDE-Zeichen versehen sein und müssen turnusmäßig elektrisch geprüft sein (nach DGUV Vorschrift 3).

Die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel stellt der Auftragnehmer.

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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur umweltfreundliche Reinigungs- und Pflegemittel zu verwenden, die eine Schädigung der zu behandelnden Flächen und Einrichtungsgegenstände ausschließen; soweit fettlösliche Mittel verwendet werden, müssen diese abbaubar sein. Für die Fußbodenpflege sind nur rutschhemmende Pflegemittel zu verwenden.

Die eingesetzten Desinfektionsmittel müssen in den Listen der Deutschen Gesellschaft für Hy- giene und Mikrobiologie eingetragen sein.

Der Auftraggeber behält sich vor, bestimmte Reinigungsverfahren oder die Verwendung be- stimmter Pflege- und Reinigungsmittel zu untersagen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur unentgeltlichen Abgabe von Proben, der von ihm ver- wandten Mittel, zur Prüfung durch eine vom Auftraggeber zu bestimmende Stelle.

Wasser / Energie

Das zur Durchführung der Reinigungsarbeiten notwendige Wasser und die elektrische Energie werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es ist jedoch auf einen sparsamen Verbrauch zu achten.

Abstellräume

Der erforderliche Abstellraum für Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel wird vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Er übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste an dem Auftragnehmer oder seinen Arbeitskräften eingebrachten Sachen.

Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden, die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht wer- den. Er ist hiergegen ausreichend versichert.

Der Auftraggeber ist Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung.

Qualitätsmanagement

Der Auftragnehmer hat die Reinigungsleistung monatlich zu prüfen und genau zu dokumentie- ren. Die Protokolle sind der entsprechenden Rechnung beizulegen. Der Auftraggeber behält sich vor an den Begehungen teilzunehmen und das Objekt auszuwählen. Diese Begehung findet einmal im Monat während der Zeit von 6:30 Uhr bis 8:00 Uhr statt. Dabei wird die Auswahl des zu überprüfenden Objektes durch den Auftraggeber bestimmt. Die Protokolle der durchge- führten Arbeiten ist im Rahmen dieser Begehung an den Verantwortlichen des Auftraggebers zur Unterschrift vorzulegen. Pro Los ist zweimal jährlich (1x pro Halbjahr) die Reinigungsleistung durch einen Beauftragten des Qualitätsmanagements zu kontrollieren und zu dokumentieren. Festgestellte Mängel sind zeitnah zu beheben und ebenfalls zu dokumentieren.

Sicherungsmaßnahmen

Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den UVV'en und den behördlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden. LB 5

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Die Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen (siehe Anlage Nr. 1 zu den Besonderen Ver- tragsbedingungen) sind zu beachten. Auf die Besonderen Vertragsbedingungen (Stand 10/2024) wird hingewiesen.

  1. Angaben zum Leistungsverzeichnis

Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebots von den örtlichen Verhältnissen zu überzeugen. Eine Objektbegehung wird empfohlen. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebots mit dem Auftraggeber zu klären. Die im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Maße sind ca. Maße und sind vom Auftragnehmer zu prüfen.

Bei Nichterfüllen der vertraglichen Leistungen kann der Auftrag entzogen werden.

Auf die Bedarfspositionen besteht kein Anspruch. Der Auftrag wird gesondert erteilt.

  1. Ausführungsunterlagen

Die Unterlagen, die für die Leistungserbringung seitens des Auftraggebers erforderlich sind, werden der Ausschreibung als Anlagen beigelegt. Diese umfassen die Grundrisse der einzelnen Gebäude und Etagen sowie den Reinigungsmodus der zu reinigenden Flächen (s.o.). Die vom Auftragnehmer einzureichenden Unterlagen werden über das Vergabeportal in digita- ler Form eingereicht. Hierbei sind Erläuterungen des zeitlichen Ablaufs der Leistungen, Aus- führungspläne und Dokumentationsnachweise beizufügen.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung