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Reinigung der Feuerwehrgerätehäuser

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.10.2026, 13:10 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Leistungsverzeichnis Allgemein

Festlegungen gelten für alle Objektarten Stadt Bad Belzig

Allgemeine Leistungen der Reinigung

Die Unterhaltsreinigung umfasst die fachgerechte Reinigung aller Räume und Flächen. Zu den Flächen gehören sämtliche Arten von Türen, auch Glas- und Brandschutztüren. Die Turnusse und die geforderten Leistungen sind den Kalkulationsblättern (Preisblättern) der Einzelraumkalkulation und den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.

Nach erfolgter Unterhaltsreinigung sollen sämtliche Bodenflächen soweit trocken sein, dass eine Verunreinigung durch Feuchtigkeitsreste möglichst minimiert wird. Ebenso soll ein gefahrloses Begehen der Reinigungsflächen möglich sein. Sind in den Objekten rutschhemmende Bodenbeläge vorhanden, sind diese unter Beachtung der Reinigungs- und Pflegeanleitungen der jeweiligen Herstellerfirmen zu behandeln

Sind in den Objekten Schmutzfangmatten vorhanden, sind diese gemäß der Reinigungsturnusse durch Saugen, Ausklopfen oder andere geeignete Verfahren von allen Verschmutzungen zu reinigen. Die Einrichtungsgegenstände sind nach beendeter Reinigung wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. Weiterhin sind die Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel bzw. Desinfektionsmittel wieder fortzuräumen bzw. in die dafür vorgesehenen Räume zu stellen. Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten sind die Fenster und Türen zu schließen, die Beleuchtung auszuschalten und das Gebäude abzuschließen. Die Unterweisungen der Mitarbeiter in eventuell vorhandene Schließanlagenschaltungen sind vom Dienstleister durchzuführen und nachzuweisen.

Fällt ein Feiertag auf einen Reinigungstag und ist der Reinigungsturnus < 2,5, so sind alle Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis entweder am folgenden Reinigungstag nachzuholen oder um einen Tag vorzuziehen.

Die Reinigung der Bodenflächen erfolgt gemäß Reinigungsturnus Unterhaltsreinigung unter Verrücken von Kleinmobiliar. Zum Kleinmobiliar gehören u.a. Bänke, Turnbänke, Rollcontainer, Fernsehwagen, Tische, Stühle und Fußstützen.

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Erläuterung 4-Farben-System: Man teilt die zu reinigenden Flächen in Hygienebereiche ein. Den hieraus entstandenen 4 Bereichen wurden die Farben rot, gelb, grün und blau zugeordnet. Rot steht für die Grundreinigung von Toilette und Urinal, sowie für deren Flieseneinfassungen. Gelb steht für den Sanitärbereich, wie Dusche, Waschbecken, Fliesen und Spiegel. Blau steht für die Reinigung von Mobiliar, wie Türen, Stühle, Tische und Regale, Grün steht für die Reinigung im Küchenbereich. Um die Keimübertragung zwischen den Toiletten weitesgehend zu verhindern kommt im roten Reinigungsbereich die Wechseltuchmethode zum Einsatz. Bei der Wechseltuchmethode verwendet man für einen Raum, bzw. eine Toilette jeweils ein neues frisches Reinigungstuch.

Zusätzliche Leistungen der Reinigung für alle ausgeschriebenen Reinigungsarten Der Auftragnehmer (AN) hat folgende Leistungen zu erbringen, die mit dem Angebotspreis abgegolten sind:

  1. Reinigungs- und Revierpläne Die Reinigungs- und Revierpläne sind vor Vertragsbeginn in erster Ausführung dem Auftraggeber vorzulegen. Änderungen sind dem Auftraggeber (AG) innerhalb von 5 Werktagen schriftlich mitzuteilen. Im Reinigungsplan muss weiterhin eine Schulungsübersicht der Mitarbeiter enthalten sein über das Leistungsverzeichnis und objektspezifische Besonderheiten zum einen vor Objektbeginn und im weiteren Verlauf 1x jährlich und bei Mitarbeiterwechsel, Nachweis durch Unterschrift der Mitarbeiter.

  2. Objektmappe Die Objektmappe hat folgenden Inhalt und ist bei Bedarf zu aktualisieren: Reinigungs- und Revierpläne, fortlaufend händisch geführte Anwesenheitsnachweise mit Name, Arbeitsbeginn sowie –ende und Unterschrift des reinigenden Mitarbeiters, Mitarbeiterinformation (mit Antworten auf wichtige Fragen wie Objektverantwortliche, Aufsichten, Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Hausanweisung des Objekts, usw.), Produkt- und Sicherheitsdatenblätter der genutzten Reinigungsmittel, Möglichkeiten zur Erfassung von Mängeln und Hinweisen durch die Objektnutzer. Dafür muss ein Kommunikationsbogen oder ein separates Kommunikationsbuch zur Verfügung stehen.

  3. Qualitätskontrollen Der Auftragnehmer hat regelmäßige – mindestens monatliche - Kontrollen der Reinigungsqualität durchzuführen. Diese sind zu dokumentieren und werden dem Auftraggeber per E-Mail zur Verfügung gestellt.

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  1. Ansprechpartner Der Auftragnehmer benennt einen Ansprechpartner im Unternehmen, der dem Auftraggeber für Anfragen zum Auftrag zur Verfügung steht.
  2. Mitarbeiter Der Anbieter verpflichtet sich, nur Mitarbeiter einzusetzen, die für die ausgeschriebenen Arbeiten geeignet sind, die erforderlichen Erfahrungen haben und durch persönliche Zuverlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass der Betrieb im Reinigungsobjekt nicht beeinträchtigt wird. Die Beschäftigung erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen des jeweils gültigen Lohn-, Gehalts- und Rahmentarifvertrages des Gebäudereiniger Handwerks. Der Preisermittlung liegen die jeweils gültigen / aktuellen Tariflöhne für das Tarifgebiet sowie der aktuelle Rahmentarifvertrag zugrunde. Die Mitarbeiter sind mit einheitlicher Arbeitskleidung und einem Ausweis auszustatten. Der Dienstleister hat zu Beginn der Reinigung eine Mitarbeiterliste vorzulegen, in der alle für die Ausführung der Leistungen vorgesehen Mitarbeiter eingetragen sind. Bei Wechsel der Mitarbeiter (Kündigung, Krankheitsvertretung usw.) ist der Auftraggeber zu informieren und die Mitarbeiterliste zu aktualisieren. Dem Auftraggeber ist je Objekt ein Ansprechpartner der vor Ort beschäftigten Reinigungskräfte zu benennen. Einem(r) bestelltem(n) Vorarbeiter(in) sind pro Arbeitstag mindestens 15 min nichtproduktive Zeit zur Verfügung zu stellen. Mitarbeiter werden mindestens einmal pro Jahr mit urkundlichem Nachweis in die Reinigungspläne, Anwendung der Reinigungs- und Arbeitsmittel unterwiesen. Sämtliche Unterweisungen und Schulungen müssen auch Vertretern des AG zugänglich sein. Ausländische Arbeitskräfte müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sein, welche der AN dem AG auf Verlangen vorzulegen hat. Das Personal muss die deutsche Sprache, in einem der Dienstleistung angemessenem Niveau beherrschen, damit eine mündliche und schriftliche Verständigung problemlos möglich ist. Gefahrenhinweise, Gebrauchsanweisungen sowie die Dienstanweisung müssen in deutscher Sprache zweifelsfrei verstanden werden. Den Arbeitskräften des AN ist es untersagt, Einblick in Schriftstücke oder Akten zu nehmen und Telefone, Computer und Kopierer zu benutzen. Der AN sorgt dafür, dass sich seine Arbeitskräfte schriftlich verpflichten, Stillschweigen zu bewahren über alle ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Vorgänge. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsvertrages. Die Verpflichtungserklärungen sind auf Verlangen des AG diesem vorzulegen. Der AN stellt sicher, dass von seinen Mitarbeiter/innen keine betriebsfremden Personen (insbesondere Kinder der Beschäftigten) ins Objekt mitgebracht werden.

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  1. Mängelbeseitigung Ein angezeigter Mangel muss innerhalb von 24 Stunden nachgearbeitet sein.
  2. Materialtausch Mindestens einmal in der Woche sind gebrauchte Reinigungstextilien abzuholen und durch entsprechend gereinigte zu ersetzen. Die Zwischenlagerung hat in geschlossenen Behältern zu erfolgen.
  3. Bereitstellung Reinigungsutensilien und Reinigungsmittel Der AN bringt alle Utensilien und Geräte, die für die Reinigung benötigt werden, selbst mit. Ein entsprechender Raum für die Lagerung ist vorhanden. Grundlage für die Definition der verwendeten Reinigungsbegriffe sind die Vorgaben des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks.

Eine Besichtigung vor Ort kann mit dem Stadtwehrführer Herrn Beelitz 0173/2318368 stattfinden.

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