634_Besondere Vertragsbedingungen.docx

Regelmäßige Reinigung des Bauhofs und der Toilettenanlagen in Linz am Rhein

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 31.10.2026, 17:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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VergabenummerL05-2026-062
Maßnahme
Unterhaltsreinigung des Bauhofs und der WC-Anlagen der Stadt Linz
Leistung
Dienstleistungen

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

Überwachung der Anlieferung

Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur
mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftrag­ten Architekten/Ingenieur getroffen werden.

Anlieferungs- oder Annahmestelle

Ort53545 Linz am Rhein
Gebäude
Raum

Ausführungsfristen

Anlieferung01.01.2027
Ende der Ausführung31.12.2027
folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Verlängerung ist möglich. 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr

Vertragsstrafen (§ 11)

[ ]Vertragsstrafen werden nicht vereinbart.
[x]Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
[ ]

Rechnungen (§15)

Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber

ein-fach und zugleich
bei
-fach einzureichen.

Sicherheitsleistung (§18)

Stellung der Sicherheit

Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von

5v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme
mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.

Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.

Sicherheitsleistung durch Bürgschaft

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

Zahlungsbedingungen (§ 17)

Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.

- frei -

Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: "Keine".

siehe Anlage BVB Besondere Vertragsbedingungen
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