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Regelmäßige Pflege von Hydrokultur- und Erdkulturpflanzen in Hamburg

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Anlage V2

Leistungsbeschreibung

Pflanzenpflege von Hydro- und Erdkulturen in Hamburg

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Anlage V2

Inhalt

  1. Einführung .................................................................................................................... 3 1.1 Unternehmen ......................................................................................................... 3 1.2 Hintergrund und Ziele............................................................................................. 3
  2. Leistungsgegenstand .................................................................................................. 3 2.1 Überblick über die zu erbringende Leistung ........................................................... 3 2.2 Allgemeine Pflichten .............................................................................................. 4 2.3 Pflege der Hydrokulturen im Innenbereich ............................................................. 4 I. Sichtkontrolle der Pflanzen sowie ihres Standorts, des Substrats und Funktionskontrolle des Zubehörs ....................................................................................... 4 II. Bewässerung und Düngung ....................................................................................... 5 III. Blattreinigung und Blattpflege sowie Beseitigung von Verschmutzung ....................... 5 IV. Schädlingsbekämpfung .............................................................................................. 5 V. Form- und Verjüngungsschnitt, Ausputzen und Aufbinden ......................................... 5 2.4 Pflege der Erdkulturen im Außenbereich ................................................................ 6 2.5 Nicht regelmäßig anfallende Extraleistungen ......................................................... 6 2.6 Nicht enthaltene Leistungen ................................................................................... 6 2.7 Terminabsprache mit den einzelnen Standorten .................................................... 7

2.8 Pflege des Bestandsverzeichnisses, Erstellung der Leistungsnachweise sowie des Reportings ......................................................................................................................... 8 2.9 Entsorgung und Beseitigung entstandener Verschmutzung ................................... 9 3. Zusammenarbeit zwischen TK und AN ....................................................................... 9 4. Anforderungen an das Personal ................................................................................. 9 4.1 Qualifikation und Einweisung ................................................................................. 9 4.2 Berufskleidung ......................................................................................................10 5. Fremdkosten: Kauf von Pflanzen und/ oder Kübeln sowie Pflanzenzubehör .........10

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  1. Einführung 1.1 Unternehmen Die Techniker Krankenkasse (TK) ist eine bundesunmittelbare Körperschaft mit rund 9,6 Millionen Mitgliedern und insgesamt über 12,3 Millionen Versicherten. Als gesetzliche Krankenversicherung ist die TK eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Die TK verfügt zurzeit über ca. 230 bundesweit verteilte Dienststellen (Standorte) unterschiedlicher Größe und Aufgabenstellungen. In diesen Dienststellen arbeiten rund 15.600 Mitarbeitende.

Die im Rahmen dieses Auftrags zu betreuenden Standorte zu Leistungsbeginn sind Ziffer 2.1 dieser Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen. Dabei handelt es sich ausschließlich um Standorte in Hamburg.

1.2 Hintergrund und Ziele

Das Ziel der Pflanzenpflege ist die nachhaltige Erhaltung gesunder Pflanzen in einer Hydrokultur (Innenbereich) sowie am Standort der Unternehmenszentrale der TK (Bramfelder Straße 140 in Hamburg) zudem in einer Erdkultur (Außenbereich), um eine dauerhaft ansprechende Wirkung auf Mitarbeitende und Gäste zu erzielen.

  1. Leistungsgegenstand 2.1 Überblick über die zu erbringende Leistung

Der Auftragnehmer (AN) hat eine regelmäßige Pflanzenpflege an den in der nachfolgenden Tabelle (s.u.) genannten Standorten in Hamburg ab Leistungsbeginn zu erbringen. Der Rhythmus der Pflanzenpflege je Standort, die genauen Adressen der im Rahmen dieses Auftrags zu betreuenden Standorte sowie der Bestand an Kübeln (Hydrokulturen (geschätzt) und Erdkulturen) an den einzelnen Standorten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen ist ebenfalls der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Insgesamt (alle Standorte gem. u.s. Tabelle) handelt es sich um ca. 2.124 zu pflegende Hydrokulturen (Großkübel, im Folgenden Kübel) im Innenbereich sowie 20 Erdkulturen (12 Illex-Büsche in Kübeln sowie 8 Kirschlorbeer-Kübel) im Außenbereich (Standort Unternehmenszentrale der TK, Bramfelder Straße 140 in Hamburg). Dabei beinhaltet ein Kübel mindestens eine, kann aber auch mehrere einzelne Pflanzen beinhalten. Sowohl der Bestand an zu pflegenden Pflanzen und Kübeln je Standort als auch die Standorte können sich während der Vertragslaufzeit ändern (vgl. § 3 des Vertrags). Neue Standorte befinden sich dabei immer in Hamburg.

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Tabelle

2.2 Allgemeine Pflichten

Die Pflegearbeiten werden selbständig vom AN durchgeführt.

Die Pflegeleistung ist durch fachkundiges, geschultes Personal durchzuführen. Die Innenraumbegrünungsrichtlinie und das Pflanzenschutzgesetz sind jederzeit einzuhalten. Der AN hat die gebotenen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und Hinweise auf Gefahrenquellen anzubringen.

Der AN übernimmt die Gewähr, dass die Ausführung der Vertragsleistungen nach den anerkannten Regeln und Normen der Pflegetechnik für Hydrokulturen und Erdkulturen ausgeführt werden. Darüber hinaus gewährleistet der AN die Einhaltung aller Vorschriften und Normen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Mitteln zur Schädlingsbekämpfung und - prävention sowie Düngung. Eine Gefährdung von Mitarbeitenden und Umwelt ist zu jedem Zeitpunkt auszuschließen, die Vorschriften zur Anwendung der Mittel durch den Hersteller sind einzuhalten.

2.3 Pflege der Hydrokulturen im Innenbereich

Die turnusmäßig vom AN zu erbringenden Pflegeleistungen der Hydrokulturen umfassen insbesondere:

I. Sichtkontrolle der Pflanzen sowie ihres Standorts, des Substrats und Funktionskontrolle des Zubehörs

• Kontrolle der pflanzenrelevanten Raum- und Standortbedingungen, z.B. bei Wechsel des Standortes oder Beschattung • Sichtkontrolle der Pflanzen und der Kübel • Kontrolle des Substrats, ggfs. Auffüllen des Substrats • Drehen der Kübel bei Bedarf, um Verwachsungen durch Lichtanfall zu verhindern • Funktionskontrolle des Wasserstandsanzeigers und Auswechseln von defekten Anzeigern • eine erhebliche Gefährdung oder Schäden an Pflanzen, Kübeln oder Zubehör sind dem jeweiligen Standortverantwortlichen der TK unverzüglich mitzuteilen

26-09037 Pflanzenpflege von Hydro- und Erdkulturen in Hamburg Seite 4 von 10 * * S ta n d o rt A n s c h rift

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(siehe Ziffer 2.5 und Ziffer 2.8 der LB) und nach Absprache mit Standortverantwortlichen der TK vom AN zu beseitigen.

II. Bewässerung und Düngung

• Überprüfen des Nitratgehaltes und des pH-Wertes mittels Schnelltest und ggf. Anpassung der N-Form • Bedarfsgerechtes Auffüllen des Wassers entsprechend des Wasserstandsanzeigers • Beigabe der Nährlösung beim Auffüllen oder Wechseln des Wassers (u.a. auch Kalzium und Spurenelemente) • bei Bedarf Austausch der Nährlösung • Vermeidung von Staunässe und Trockenstress • Kontrolle auf Nährstoffmangel/-überschuss (z. B. Blattverfärbungen) • Düngung bei Bedarf: Die für die Düngung vom jeweiligen Mitarbeitenden des AN eingesetzten Mittel müssen unbedenklich und geruchsneutral sein, insbesondere dürfen diese nur im Rahmen ihrer zugelassenen Anwendung eingesetzt werden (s. hierzu auch Ziffer 2.2 der LB). Das Sicherheitsdatenblatt der eingesetzten Düngemittel ist der TK auf Verlangen vorzulegen.

III. Blattreinigung und Blattpflege sowie Beseitigung von Verschmutzung

• Kontrolle der Verschmutzung z.B. Staub der Pflanzen • Pflanzen entstauben, bei stärkerer Verschmutzung in größeren Abständen feucht abwischen • Fremdkörper entfernen

IV. Schädlingsbekämpfung

• Kontrolle der Pflanzen auf Krankheiten oder Schädlinge (Blattunter- und - oberseite sowie Befall des Substrats), z.B. durch Pilze oder tierischen Befall • Diagnose und entsprechende Bekämpfung der Krankheit und der Schädlinge durch den AN • Die für die Schädlingsbekämpfung vom jeweiligen Mitarbeitenden des AN eingesetzten Mittel müssen unbedenklich sein, insbesondere dürfen diese nur im Rahmen ihrer zugelassenen Anwendung eingesetzt werden (s. hierzu auch Ziffer 2.2 der LB). Das Sicherheitsdatenblatt der eingesetzten Schädlingsbekämpfungsmittel ist der TK auf Verlangen vorzulegen. • Fachgerechte Entsorgung von erkrankten und nicht mehr zu behandelnden Pflanzen

V. Form- und Verjüngungsschnitt, Ausputzen und Aufbinden

• Stutzen zu lang gewordener Pflanzentriebe (kein Wurzelschnitt) • Ausputzen der Pflanzen ggf. Anbringen von Stäben und Aufbinden von Pflanzen • Erhaltung besonderer Wuchsformen wie z.B. Kugelhochstamm - soweit vorliegend • Auslichten zu dicht gewachsener Pflanzen

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• Fachgerechtes Entsorgen von abgeschnittenen Pflanzengut oder abgestorbenen Pflanzen

Die Pflege der Hydrokulturen im Innenbereich hat turnusmäßig im 4-Wochenrhythmus (entspricht 13 vollen Pflegeturnussen im Jahr) zu erfolgen.

2.4 Pflege der Erdkulturen im Außenbereich

Der AN hat bei der turnusmäßigen Pflege von Erdkulturen (Standort Unternehmenszentrale, Bramfelder Str. 140) insbesondere nachfolgende Leistungen zu erbringen:

• fachgerechte Pflege von Erdkulturen auf der Dachterrasse im 2. und 5.OG • Der Pflegeumfang umfasst insbesondere das Gießen, bei Bedarf Düngen, den fachgerechten Rückschnitt, das Entfernen von abgestorbenen Pflanzenteilen sowie die regelmäßige Kontrolle des Pflanzenzustands, bei Bedarf Bekämpfung von Schädlingsbefall. • Je nach Wetterlage, insbesondere in den Sommermonaten, sind die Erdkulturen im Außenbereich vom AN ggf. mehrmalig pro Woche zu gießen.

Die Pflege der Erdkulturen im Außenbereich hat turnusmäßig wöchentlich mit Ausnahme des letzten Bulletpoints zu erfolgen.

Die für die Schädlingsbekämpfung sowie für die Düngung vom jeweiligen Mitarbeitenden des AN eingesetzten Mittel müssen unbedenklich sein, insbesondere dürfen diese nur im Rahmen ihrer zugelassenen Anwendung eingesetzt werden (s. hierzu auch Ziffer 2.2 der LB). Die Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Schädlingsbekämpfungs- sowie Düngemittel sind der TK auf Verlangen vorzulegen.

2.5 Nicht regelmäßig anfallende Extraleistungen

Stellt der AN im Rahmen der turnusmäßigen Pflanzenpflege an einem TK-Standort eine erhebliche Gefährdung oder Schäden an Pflanzen, Kübeln oder Zubehör fest, teilt er dies dem jeweiligen Standortverantwortlichen der TK unverzüglich im Rahmen des Pflegegangs mündlich mit und beseitigt diese in Absprache mit der TK im Rahmen der turnusmäßigen Pflege. Im Ausnahmefall hat der AN die Gefährdung bzw. den Schaden in Abstimmung mit der TK außerhalb des Pflegeturnus zu beseitigen.

Stellt die TK zwischen den vereinbarten Pflegeturnussen eine erhebliche Gefährdung oder Schäden an Pflanzen, Kübeln oder Zubehör fest, hat der AN diese auf Anforderung der TK unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden ab Mitteilung der TK zu beseitigen.

Zudem hat der AN im Rahmen der turnusmäßigen Pflanzenpflege in Abstimmung mit der TK bei Bedarf über in Ziffer 2.3 und 2.4 der LB genannten Leistungen hinaus Extraleistungen (z.B. ein- bzw. nachpflanzen vom AN im Auftrag für die TK gekaufte Pflanzen, siehe Ziffer 5 der LB) zu erbringen.

2.6 Nicht enthaltene Leistungen

Nicht im Leistungsumfang enthalten sind die folgenden Leistungen:

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• Ausbesserungsarbeiten, die infolge unsachgemäßer Eingriffe Dritter nötig sind • Anbringen von Stäben und Aufbinden von Hydrokulturen, die höher als 150 cm ab oberem Kübelrand sind • Entstauben der Pflanzen bei anormalem Staubanfall (z.B. Umbaumaßnahmen) • Dekorations- oder saisonale Bepflanzung

2.7 Terminabsprache mit den einzelnen Standorten

Bis spätestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn (01.04.2027) findet zwischen dem AN und dem jeweiligen Standortverantwortlichen der TK ein Kick-off-Termin statt. In diesem Kick-off- Termin wird der/die erste(n) Termin(e) zur Pflanzenpflege (Pflegegänge) vereinbart und örtliche Besonderheiten besprochen. Die TK nennt dem AN nach Zuschlagserteilung den jeweiligen Standortverantwortlichen der TK und dessen Vertretung.

Während des ersten Pflegegangs erheben der AN und der Standortverantwortliche der TK gemeinsam den aktuellen Bestand an zu pflegenden Kübeln (siehe Ziffer 2.8 der LB - Pflege des Bestandsverzeichnisses).

Für den Zeitraum der Pflegegänge wird dem AN je Standort wie folgt der Zugang zu den Räumen ermöglicht:

FZ MB & FZ FR 564 (Museumstr. 33-35, 22765 Hamburg)

Mo. – Fr. 08:00 – 14:00 Uhr

TK GG 951 (Überseering 32-34, 22297 Hamburg)

Mo. – Do. 08:00 – 13:00 Uhr

LV 851 (Steinstr. 27, 20095 Hamburg)

Mo. – Do. 09:00 – 14:00 Uhr

SZ HH 555 (Überseering 32, 22297 Hamburg)

Mo. – Fr. 08:00 – 13:00 Uhr

UZ 892 (Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg)

Grundsätzlich Mo. – Fr. innerhalb der üblichen Geschäftszeiten

Ausnahme: Die Pflege der Hydrokulturpflanzen auf den Büroflächen im 5. OG der Unternehmenszentrale darf ausschließlich an den Werktagen Montag bis Freitag in der Zeit von 6-8 Uhr erfolgen.

UZ 892 (Bramfelder Str. 160, 22305 Hamburg)

Mo. – Fr. innerhalb der üblichen Geschäftszeiten

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UZ 892 (Habichtstr. 41, 22305 Hamburg)

Mo. – Fr. innerhalb der üblichen Geschäftszeiten

Pflegegänge außerhalb der zuvor genannten Zeiten sind nicht zulässig, es sei denn, sie wurden vorab schriftlich mit dem Standortverantwortlichen der TK vereinbart.

Jeder Pflegegang ist dem Standortverantwortlichen der TK drei Werktage (Mo. – Fr.) vor Beginn per E-Mail anzukündigen.

Schlüssel der TK werden nicht ausgegeben. Für die drei Standorte der Unternehmenszentrale werden dem AN personenbezogene Gastausweise zur Verfügung gestellt.

Bei verschlossenen Räumen kann der AN mit dem Sicherheitsdienst bzw. dem Standortverantwortlichen der TK die Räume betreten. Wenn im Ausnahmenfall einzelne Räumlichkeiten der TK (z.B. Besprechungsräume) infolge von Veranstaltungen für den AN nicht zugänglich sind, hat der AN die Pflanzenpflege in diesen Räumen beim nächsten Pflanzenpflegegang vorrangig durchzuführen.

2.8 Pflege des Bestandsverzeichnisses, Erstellung der Leistungsnachweise sowie des Reportings

Bestandsverzeichnis

Während des ersten Pflegegangs erheben der AN und der jeweilige Standortverantwortliche der TK gemeinsam den aktuellen Bestand an zu pflegenden Kübeln (vgl. Ziffer 2.7 der LB). Es wird für jeden Raum eine Liste erstellt, die die genaue Anzahl an zu pflegenden Kübeln enthält (= Bestandsverzeichnis). Diese Liste ist der TK vom AN in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.

Das Bestandsverzeichnis ist im Vertragsverlauf durch den AN aktuell zu halten und im Anschluss an jede Aktualisierung an die TK zu übermitteln.

Leistungsnachweise

Die durchgeführte Leistung der Pflanzenpflege ist durch die jeweiligen Mitarbeitenden des AN taggenau nachprüfbar schriftlich in einem Leistungsnachweis je Standort gem. der Tabelle in Ziffer 2.1 dieser LB zu dokumentieren. Der/ die Leistungsnachweis(e) ist/ sind mit der monatlichen Rechnung je Standort gem. der Tabelle in Ziffer 2.1 dieser LB einzureichen (s. hierzu auch § 9 Abs. 2 des Vertrages). Aus dem Leistungsnachweis muss mindestens der Tag der durchgeführten Leistungen, die Anzahl an gepflegten Kübeln sowie der Name und Unterschrift des Mitarbeitenden des ANs hervorgehen.

Reporting

Der AN hat Auffälligkeiten/Besonderheiten bei der Pflanzenpflege nach einem Ortstermin unverzüglich via E-Mail an den Standortverantwortlichen der TK zu melden. Hierzu zählen insbesondere

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  • Mängel und Schäden an Pflanzen, Kübeln oder Zubehör
  • Gefährdungen für die Pflanzen z.B. durch falsche Standortbedingungen z.B. bei Wechsel des Standortes oder Beschattung
  • Gefährdung für die Pflanzen bei drohender Gefahr der Beschädigung/des Gedeihens der Pflanzen z.B. durch Zugluft, Licht o.ä.
  • Krankheiten und Schädlingsbefall
  • durchgeführte Maßnahmen der Schädlingsbekämpfungen unter Nennung der eingesetzten Mittel
  • notwendige Nachbepflanzungen und zusätzliche Arbeiten
  • Ankündigung der Entsorgung von erkrankten und nicht mehr zu behandelnden Pflanzen
  • Nicht mehr bepflanzter Kübel (erforderlich zur Aktualisierung des Bestandverzeichnisses)

Für die drei Standorte der Unternehmenszentrale ist der E-Mail zusätzlich zum Reporting ein sog. „Laufzettel“ beizufügen, auf dem der jeweilige Raum/Ort mit der entsprechenden Anzahl an Kübeln, das Datum sowie der verantwortliche Mitarbeitende vermerkt sind.

Das Reporting (inkl. Laufzettel) hat unabhängig von etwaigen weiteren Meldepflichten gem. dieser LB, insbesondere der in Ziffer 2.5 genannten mündlichen Informationspflichten des AN zu erfolgen.

2.9 Entsorgung und Beseitigung entstandener Verschmutzung

Rückstände, die durch die Pflanzenpflege anfallen, sind ordnungsgemäß durch den AN zu entsorgen und ggf. zu reinigen/beseitigen. Die Entsorgung von leeren Verpackungen (z.B. Düngemittel) hat fachgerecht zu erfolgen. Die Entsorgung der Rückstände sowie leerer Verpackungen darf nicht in dem jeweiligen Standort der TK erfolgen. Der AN ist verpflichtet, eine Entsorgung der von ihm verwendeten Schädlingsmittel sowie Düngemittel umweltgerecht nach den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen. Verschmutzungen von Teppichböden oder Arbeitsplätzen sind zu entfernen.

  1. Zusammenarbeit zwischen TK und AN

Die TK stellt dem AN für die Leistungserbringung unentgeltlich die Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten (Strom, Wasser/Abwasser, Nicht: Abfallentsorgung) zur Verfügung. In den Standorten stehen dem AN keine Material-/Lagerräume oder separate Räume zum Umtopfen oder Bepflanzen zur Verfügung.

  1. Anforderungen an das Personal 4.1 Qualifikation und Einweisung

Der AN ist verpflichtet, sein Personal fachkundig einzuweisen, regelmäßig zu schulen und zu beaufsichtigen.

Die für die Schädlingsbekämpfung eingesetzten Mitarbeitenden des AN müssen einen aktuell gültigen Sachkundenachweis nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Pflanzenschutzgesetz haben. Der Sachkundenachweis ist auf Verlangen der TK vorzulegen.

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4.2 Berufskleidung

Der AN stattet sein Personal auf seine Kosten mit Berufskleidung aus. An dieser Kleidung befindet sich eine Kennzeichnung oder ein Firmenausweis wird sichtbar befestigt, die die Firmenzugehörigkeit des Personals zum AN erkennen lässt.

  1. Fremdkosten: Kauf von Pflanzen und/ oder Kübeln sowie Pflanzenzubehör Für den seltenen Fall, dass neue Pflanzen, Kübel und/oder Pflanzenzubehör vom AN im Auftrag der TK zu kaufen sind, sind diese durch den AN im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu beschaffen. Der AN reicht der TK mindestens zwei verbindliche, vergleichbare und nachvollziehbare Preisinformationen (im Original) von in Frage kommenden Produkten/Händlern ein. Die Entscheidung, was konkret gekauft werden soll, trifft die TK anhand einer begründeten Empfehlung des AN in Absprache mit diesem.

Die Notwendigkeit der Beschaffung ist mit dem jeweiligen Standortverantwortlichen der TK abzustimmen. Die Kosten trägt die TK (siehe auch § 8 Abs. 2 des Vertrages).

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