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Regelmäßige Durchführung der kleinen und großen Hausordnung in kommunalen Wohnobjekten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.10.2026, 21:58 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

Kleine und große Hausordnung für kommunale

Wohngrundstücke der Stadt Aken (Elbe)

(079-2026)

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1. Angaben zum Vergabeverfahren

Auftraggeber S tadt Aken (Elbe) Leistungsgegenstand kleine und große Hausordnung für kommunale Wohngrundstücke Vertragsbeginn 01.01.2027 Vertragsende 31.12.2027 Angebotsfrist 10.11.2026 Bindefrist 31.12.2026

2. Allgemeine Vorbemerkungen

Gegenstand der Ausschreibung ist die regelmäßige Durchführung der kleinen Hausordnung (kHO) und der großen Hausordnung (gHO) in den nachfolgend aufgeführten kommunalen Wohnobjekten der Stadt Aken (Elbe).

Der Leistungszeitraum umfasst den 01.01.2027 bis einschließlich 31.12.2027.

Kommunale Wohnobjekte

Dessauer Landstraße / Typ Brandenburg

o Hausnummer 21 o Hausnummer 23 o Hausnummern 25 A–D o Hausnummern 27 A–G o Hausnummern 29 A–G

Straße der Solidarität / Typ WBS 70

o Hausnummern 3 A–D o Hausnummern 5 A–C

Neuer Weg / Typ Brandenburg

o Hausnummer 1 o Hausnummer 2 o Hausnummer 5 o Hausnummer 6

Kaiserstraße / Typ Brandenburg

o Hausnummern 33, 35 und 37 o Hausnummern 39, 41 und 43

Die Objekte sind gemäß der nachfolgenden Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt zu reinigen.

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3. Leistungsumfang

Die kleine und die große Hausordnung sind grundsätzlich wöchentlich durchzuführen. Abweichungen gelten ausschließlich im Rahmen der ausdrücklich vereinbarten Leerstandsregelungen.

Die vereinbarten Pauschalen beinhalten alle für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlichen Personal-, Material-, Geräte-, Fahrt- und sonstigen Kosten.

Zusätzliche, nicht im Vertrag enthaltene Leistungen dürfen nur nach vorheriger Beauftragung durch den Auftraggeber erbracht und gesondert abgerechnet werden.

3.1 Kleine Hausordnung (kHO)

Im Eingangsbereich:

o Reinigung und Pflege der Haustreppe einschließlich Treppengeländer und Handlauf; o Reinigung des Geschossflures. o Reinigung der Treppe zum Keller einschließlich Treppengeländer und Handlauf

In den darüberliegenden Geschossen:

o Reinigung des bis zum darunterliegenden Stockwerk führenden Treppenabschnitts einschließlich Geländer und Handlauf; o Reinigung des Zwischenpodestes; o Reinigung des jeweiligen Geschossflures

3.2 Große Hausordnung (gHO)

Die große Hausordnung umfasst:

Keller und Gemeinschaftsräume

o Kehren der allgemeinen Kellerräume, insbesondere Waschküche, Trockenraum und Fahrradkeller; o regelmäßiges Kehren der Kellergänge und bedarfsgerechtes Wischen; o Entfernen von Spinnweben; o Reinigen der Kellerfenster, soweit vorhanden; o Wischen der Kellertreppe.

Treppenhäuser und Dachboden

o Reinigung der Treppen und Podeste vom obersten Wohngeschoss bis zum Dachboden; o Reinigung der Dachbodengänge und des dazugehörigen Treppenhauses; o Reinigung der Dachbodenfenster; o Kehren, Saugen oder Wischen der vorhandenen gemeinschaftlich genutzten Dachbodenflächen.

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Fenster und Eingangsbereiche

o Reinigung der Treppenhausfenster einschließlich Rahmen; o Reinigung der Hauseingangstür einschließlich Briefkastenanlage; o Reinigung der hinteren Ausgangstreppe einschließlich Ausgangstür, dessen Fenster und Treppengeländer

Außenbereiche

o Reinigung der Zugangswege zum Haus; o Reinigung Parkbuchten an den Objekten Kaiserstraße 33-37 sowie 39-43 o Reinigung des Bürgersteigs vor dem Haus und des vereinbarten Bereichs einschließlich Rinne; o Reinigung der Wege hinter und neben dem Haus; o Entfernung von Unkraut auf den Gehwegen im vereinbarten Leistungsbereich.

Die Ausführung erfolgt unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der örtlichen Gegebenheiten.

4. Preisbildung und Reinigungspauschalen

4.1 Monatliche Pauschalen

Der Bieter gibt für jedes Objekt eine monatliche Netto-Pauschale für die kleine und große Hausordnung an.

Die Pauschale umfasst sämtliche für die vertragsgemäße Durchführung erforderlichen Kosten.

4.2 Aufteilung der Pauschale

Der Bieter weist die Kostenanteile getrennt aus:

Anteil kleine Hausordnung (kHO): ______ %

Anteil große Hausordnung (gHO): ______ %

Summe: 100 %

Die getrennte Ausweisung ist erforderlich, damit die Leerstandsregelungen nachvollziehbar abgerechnet werden können.

4.3 Preisbindung

Die angebotenen Preise gelten für den gesamten Vertragszeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027.

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Preisänderungen während der Vertragslaufzeit sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich mit dem AG vereinbart wurden und vergaberechtlich zulässig sind.

5. Leerstandsregelungen

5.1 Nachweis und Mitteilung

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer monatlich eine aktuelle Übersicht der zu berücksichtigenden Wohneinheiten zur Verfügung, insofern sich Änderungen ergeben.

Stehen sämtliche Wohneinheiten eines Geschosses leer, informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer über den betroffenen Gebäudeteil.

Die geänderte Abrechnung gilt ab dem ersten Tag des auf den Zugang der Mitteilung folgenden Kalendermonats.

5.2 Oberstes Geschoss und darüberliegende Leerstandsbereiche

Stehen sämtliche Wohneinheiten des obersten Geschosses und gegebenenfalls eines oder mehrerer darunterliegender Geschosse leer, wird die kleine Hausordnung in diesen Geschossen nur einmal monatlich durchgeführt.

Für jedes betroffene Geschoss werden 25 % der regulären monatlichen Pauschale für die kleine Hausordnung berechnet.

5.3 Erdgeschoss und Zwischengeschosse

Stehen sämtliche Wohneinheiten des Erdgeschosses oder eines Zwischengeschosses leer, wird die kleine Hausordnung in diesem Geschoss alle 14 Tage durchgeführt.

Für jedes betroffene Geschoss werden 50 % der regulären monatlichen Pauschale für die kleine Hausordnung berechnet.

5.4 Abgrenzung

Die Leerstandsregelungen betreffen ausschließlich die kleine Hausordnung in den jeweils vollständig leerstehenden Geschossen. Die große Hausordnung bleibt entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang bestehen.

Bei nur teilweise leerstehenden Geschossen erfolgt keine pauschale Reduzierung.

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6. Weitere Vertragsbedingungen

6.1 Fachgerechte Ausführung

Der Auftragnehmer führt sämtliche Leistungen fachgerecht und nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den einschlägigen technischen Regeln aus.

6.2 Herausnahme von Gebäuden

Der Auftraggeber kann einzelne Gebäude oder Gebäudeteile mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten aus dem Leistungsumfang herausnehmen. Die Vergütung wird ab dem Wirksamwerden der Änderung entsprechend angepasst.

6.3 Mängelbeseitigung

Beanstandungen sind dem Auftragnehmer mitzuteilen. Von ihm zu vertretende Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist kostenfrei zu beseitigen.

6.4 Reinigungsplan

Der Auftragnehmer hat in wiederkehrenden Zeitabständen Reinigungspläne zu erstellen und entsprechend in den Objekten auszuhängen. Dasselbe gilt für Terminankündigungen bezüglich der Fensterreinigung.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2027, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Eine Verlängerung ist nur durch eine gesonderte Vereinbarung und im Rahmen der vergaberechtlichen Zulässigkeit möglich.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform, soweit gesetzlich zulässig beziehungsweise vorgeschrieben.

8. Zuschlagskriterium

Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der für den Auftraggeber und das Verfahren geltenden vergaberechtlichen Vorschriften.

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Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit einer Gewichtung von 100 % vorgesehen. Der Zuschlag wird auf das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erteilt, sofern die festgelegten Anforderungen erfüllt sind.

9. Objektbesichtigung und Bieterfragen

Eine Besichtigung der zu reinigenden Objekte ist zwingend erforderlich.

Besichtigungswünsche und Bieterfragen sind an folgende Mailadresse zu richten:

vergabe@aken.de

Die in der Bekanntmachung festgelegten Fristen und Kommunikationswege sind verbindlich.

10 Angebotsabgabe

.

Die Angebotsabgabe erfolgt schriftlich an folgende Adresse:

Stadt Aken (Elbe) Vergabestelle Markt 11 06385 Aken (Elbe)

Das Angebot muss sich in einem geschlossenen Umschlag befinden. Der dazugehörige Kennzettel für den Umschlag ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen!

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11. Preisblatt – Kleine und große Hausordnung

Leistungszeitraum: 01.01.2027 bis 31.12.2027

Die jährliche Netto-Pauschale ergibt sich aus der Summe der monatlichen Objektpauschalen multipliziert mit zwölf. Abweichende Abrechnungen aufgrund von Leerstand sind nach den vertraglichen Bestimmungen gesondert zu berücksichtigen.

StraßeNr.WEWE belegtGeschoss- anzahlkHO Geschosse wöchentlichkHO Geschosse nur monatlichPauschale kHO/gHO pro Monat € (netto)
Dessauer Landstraße2164330
Dessauer Landstraße2365330
Dessauer Landstraße25 A64330
Dessauer Landstraße25 B63330
Dessauer Landstraße25 C63330
Dessauer Landstraße25 D62322.OG
Dessauer Landstraße27 A87440
Dessauer Landstraße27 B87440
Dessauer Landstraße27 C86440
Dessauer Landstraße27 D84432.OG
Dessauer Landstraße27 E85440
Dessauer Landstraße27 F85440
Dessauer Landstraße27 G83432.OG
Dessauer Landstraße29 A85440
Dessauer Landstraße29 B86440
Dessauer Landstraße29 C84433.OG
Dessauer Landstraße29 D85433.OG
Dessauer Landstraße29 E85432.OG
Dessauer Landstraße29 F85440
Dessauer Landstraße29 G83432.OG
Straße der Solidarität3 A105542.OG
Straße der Solidarität3 B103521.3. und 4.OG
Straße der Solidarität3 C104544.OG
Straße der Solidarität3 D106544.und 2.OG
Straße der Solidarität5 A105543. OG
Straße der Solidarität5 B104544.OG
Straße der Solidarität5 C106544.OG

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Neuer Weg144230
Neuer Weg244230
Neuer Weg544230
Neuer Weg644230
Kaiserstraße3365220
Kaiserstraße3563220
Kaiserstraße3766220
Kaiserstraße3963322.OG
Kaiserstraße4164330
Kaiserstraße4364330
Reinigungspauschale gesamt (netto)
zuzüglich 19,0 % MwSt.
Reinigungspauschale gesamt (brutto)
LeistungMengeEinheitEP € (netto)
Stundensatz Vorarbeiter (einschließlich aller zugehörigen Lohn-, Material-, und Fahrt- kosten) für vom AG beauftragte zusätzliche, nicht im Vertrag enthaltene Leistungen1h
Stundensatz Mitarbeiter (einschließlich aller zugehörigen Lohn-, Material-, und Fahrt- kosten) für vom AG beauftragte zusätzliche, nicht im Vertrag enthaltene Leistungen1h

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11. Erklärung des Bieters

Der Bieter erklärt, dass:

  1. er die Vergabeunterlagen und die Leistungsbeschreibung zur Kenntnis genommen hat;
  2. seine Preise sämtliche Kosten für die vertragsgemäße Leistungserbringung umfassen;
  3. die angebotenen Pauschalen und Stundensätze für den vereinbarten Vertragszeitraum verbindlich sind;
  4. er die Leistungen im Zuschlagsfall fachgerecht und vertragsgemäß erbringen wird;
  5. seine Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.

Firma: ___________________________________________________

Ort, Datum: ____________________________________________________

Name: ____________________________________________________

Unterschrift: ____________________________________________________

Firmenstempel: ____________________________________________________

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