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02 Verfahrensbeschreibung_SEFE Rechtsberatung.pdf

Rechtsberatung zur Eigenkapitalfinanzierung und Reprivatisierung der SEFE GmbH

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 11:12 (Europe/Berlin)

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ZC4 – 17104/005-26#008 VIIID3 – 26304/006#04

Rechtsberatung zur Reprivatisierung der

SEFE GmbH

Verfahrensbeschreibung

und Teilnahmebedingungen

Verfahrensbeschreibung Stand: 24.09.2026 Seite 1 von 20

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Gliederung:

Allgemeine Bestimmungen .................................................................................... 4

1.1. Ausschreibende Stelle, Ansprechperson ...................................................... 4

1.2. Elektronisches Verfahren ................................................................................ 4

1.3. Bieterfragen ...................................................................................................... 4

1.4. Vertraulichkeit .................................................................................................. 5

Ablauf des Vergabeverfahrens .............................................................................. 5

Teilnahmebedingungen .......................................................................................... 5

3.1. Form des Angebots .......................................................................................... 5

3.2. Bietergemeinschaft, Unterauftragsvergabe ................................................... 6

3.3. Eignung ............................................................................................................. 6

3.3.1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ..................................... 7

3.3.2. Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ........................................ 7

3.3.3. Mindestjahresumsatz ............................................................................. 7

3.3.4. Berufliche Leistungsfähigkeit – Unternehmensreferenzen ..................... 8

3.3.4.1. Weitere Anforderungen an Referenzaufträge ............................ 8

3.3.4.2. Erforderliche Angaben pro Referenz ......................................... 9

3.3.4.3. Sortierung und Prüfung.............................................................. 9

3.3.5. Nichtvorliegen von Interessenkollisionen ............................................. 10

3.3.6. Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe ....................................... 10

3.4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ...................................................... 10

3.5. Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen .................................. 10

Zuschlagskriterien ................................................................................................ 11

4.1. Qualitative Zuschlagskriterien ...................................................................... 11

4.1.1. Personal (Gewichtung 30%) ................................................................. 11

4.1.1.1. Unterkriterium 1: Zentrale Ansprechperson, einschließlich Stellvertretung (20 von 30%) ................................................... 11

4.1.1.2. Unterkriterium 2: Kernteam (10 von 30%) ............................... 12

4.1.2. Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 10%) ........................... 12

4.1.3. Umsetzungskonzept (Gewichtung 50%) .............................................. 13

4.1.3.1. Unterkriterium 1: Grundlagen der operativen Umsetzung (20 von 50%) ................................................................................. 14

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4.1.3.2. Unterkriterium 2: Vorbereitungsphase der Transaktion (15 von 50 %) ....................................................................................... 14

4.1.3.3. Unterkriterium 3: Umsetzungsphase der Transaktion (15 von 50 %) ....................................................................................... 14

4.1.4. Ggf. Prüfungsaufgabe (10%) ................................................................ 15

4.2. Zuschlagskriterium Preis .............................................................................. 15

Zuschlagsentscheidung ....................................................................................... 17

5.1. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien .......................................... 17

5.2. Gesamtwertung .............................................................................................. 19

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Allgemeine Bestimmungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE oder Auftraggeber) schreibt Rechtsberatungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Reprivatisierung der SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) aus.

Die Vergabe des Auftrags erfolgt auf Grundlage des Teils 4 (§§ 97 ff.) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Der Auftrag wird in einem Offenen Verfahren gemäß § 14 Abs. 2 i. V. m. § 15 VgV vergeben.

Die Laufzeit des Auftrags beginnt mit Zuschlagserteilung – voraussichtlich bis spätestens 01.11.2026 und endet am 31.12.2027; der Auftraggeber kann den Vertrag optional bis zu zwei Mal um jeweils bis zu weitere 12 Monate verlängern.

1.1. Ausschreibende Stelle, Ansprechperson

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Referat ZC4 – Zentrale Vergabestelle Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin Ansprechperson: Herr Dr. Bredies

E-Mail: vergabestelle@bmwe.bund.de

1.2. Elektronisches Verfahren

Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Die notwendigen Anwendungen werden auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört insbesondere der Angebots-Assistent (ANA-Web). Weitergehende Informationen: https://www.evergabe-online.info sowie „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“.

In den ANA-Web importierte Unterlagen werden erst über „Dokumente versenden“ übermittelt. Bieter müssen eine rechtzeitige Übermittlung, insbesondere einen ausreichenden zeitlichen Puffer für typische Übermittlungsrisiken, sicherstellen. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten rechtzeitig begonnen wird.

1.3. Bieterfragen

Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe- Plattform zu stellen. Im allgemeinen Interesse liegende Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form zugänglich gemacht.

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Fragen zum Vergabeverfahren müssen spätestens acht Kalendertage vor dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nur im Ausnahmefall zu beantworten.

Anpassungen an dem veröffentlichten Vertragsentwurf – insbesondere Sonder- regelungen für Angehörige bestimmter Berufsgruppen –, die nicht rechtlich zwingend sind, kommen nicht in Betracht. Von entsprechenden Bieterfragen bitten wir abzusehen.

1.4. Vertraulichkeit

Der Bieter hat über die in diesem Vergabeverfahren bekanntwerdenden dienstlichen Angelegenheiten des BMWE auch nach Beendigung des Verfahrens Verschwiegenheit zu bewahren. Die Mitarbeitenden sind entsprechend zu verpflichten. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln.

Ablauf des Vergabeverfahrens

Der Zuschlag wird auf Basis der eingereichten Angebote auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Verhandlungen sind ausgeschlossen.

Teilnahmebedingungen

Aufträge werden nur an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen (Eignung) vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen (siehe Ziff. 3.3 und Ziff. 3.4).

Vor einer Zuschlagserteilung führt die Vergabestelle Abfragen im Wettbewerbsregister (§ 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz) durch.

Angebote, die den Anforderungen in den Vergabeunterlagen nicht entsprechen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Bieters (AGB) sind ausgeschlossen. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig (siehe Ausschlussgründe nach § 57 VgV).

3.1. Form des Angebots

Das Angebot ist in Deutsch zu erstellen. Nachweisen und Eigenerklärungen, die nicht in Deutsch abgefasst sind, ist eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Unklarheiten gehen grundsätzlich zu Lasten des Bieters.

Das Angebot soll zur besseren Lesbarkeit mit Seitenzahlen und einem Inhaltsverzeichnis versehen und als eine einzige, durchsuchbare PDF-Datei übermittelt werden. Die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vorlagen können auch – unter Beibehaltung des Dateinamens – als getrennte Dateien übermittelt werden.

Das Angebot sollte einen Umfang von ca. 50-70 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten (Richtwert für den Hauptteil auf Grundlage der Anforderungen in Kapitel 4 ohne

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Nachweise und Eigenerklärungen; basierend auf Formatierung in Arial, ca. 12 Pt., Zeilenabstand mind. 1,15).

Die vorgenannten Formatvorgaben verstehen sich als Ordnungsvorschriften. Eine geringfügige Abweichung führt nicht zum Ausschluss vom Verfahren. Die Vergabestelle behält sich vor, im Falle einer erheblichen Überschreitung des Seitenumfangs die über den Rahmen hinausgehenden Textteile unberücksichtigt zu lassen, um die Gleichbehandlung aller Bieter zu wahren.

3.2. Bietergemeinschaft, Unterauftragsvergabe

Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungs- berechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen. Die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bietergemeinschaft vorzulegen.

Der erfolgreiche Bieter hat die Dienstleistungen als Auftragnehmer grundsätzlich in eigener Verantwortung auszuführen. Im Falle einer beabsichtigten Einbindung eines Unterauftragnehmers kommt zwischen diesem und dem Auftraggeber keine Vertragsbeziehung zustande. Eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe ist im Angebot mit Hinweis auf die betroffenen Leistungsbestandteile sowie (soweit möglich) unter Benennung des Unterauftragnehmers anzuzeigen. Im Falle einer beabsichtigten Einbindung eines Unterauftragnehmers für wesentliche Leistungsbestandteile des Auftrags muss der Unterauftragnehmer spätestens mit Beginn der Auftragsausführung in Textform (bspw. E-Mail) benannt werden. Unter Umständen werden Bieter hierzu bereits vor Zuschlagserteilung aufgefordert.

Der Auftraggeber kann die Eignung benannter Unterauftragnehmer vor Zuschlagserteilung anhand der unter Ziff. 3.3 genannten Eignungskriterien prüfen und Belege anfordern. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, deren Eignung (Ziff. 3.3) während der Auftragsausführung entfällt oder bei denen ein Ausschlussgrund (Ziff. 3.4) vorliegt, sind zu ersetzen.

3.3. Eignung

Bieter, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Eignung ist mithilfe der jeweils angegebenen Unterlagen zu belegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV) oder ein Nachweis der Teilnahme an einem Präqualifizierungssystem (mit Registernummer) können alternativ genutzt werden.

Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten von Unterauftragnehmern berufen, wenn er nachweist, dass diesem die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.

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Der Austausch eines Unterauftragnehmers ist im Fall der Eignungsleihe nur mit vorheriger Zustimmung des BMWE, mindestens in Textform, zulässig. Die Erteilung der Zustimmung steht im freien Ermessen des Auftraggebers und setzt voraus, dass der Austausch rechtzeitig beantragt und glaubhaft nachgewiesen wird, dass ein zumindest gleichwertiger Austausch erfolgt.

3.3.1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU, Seite 160, über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist, vorzulegen.1

Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet.

Beleg: nicht erforderlich; wird ggf. nachgefordert, sofern Angaben nicht ermittelbar

3.3.2. Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung

Bestätigung des Vorliegens oder der Absicht des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung für die gesamte Vertragslaufzeit mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10.000.000 Euro.

Die Ersatzleistung der genannten Versicherung muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssumme pro Jahr betragen.

Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); ggf. auf Anforderung Nachweis einer verbindlichen Deckungsbestätigung der Versicherung

3.3.3. Mindestjahresumsatz

Durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 2.500.000,00 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Unterauftragnehmern berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.6).2

1 Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder vorzulegen. Der Beleg kann im Falle einer Bietergemeinschaft ggf. von allen Mitgliedern angefordert werden.

2 Auf § 45 Abs. 5 VgV wird hingewiesen.

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Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) Diese ist bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.

3.3.4. Berufliche Leistungsfähigkeit – Unternehmensreferenzen

Der Bieter muss zum Nachweis der Erfahrung und Fachkunde einschlägige Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) in folgenden Referenzbereich aufweisen:

Rechtsberatung im Rahmen einer M&A-Transaktion, entweder in Form
eines Share Deals oder Asset Deals

3.3.4.1. Weitere Anforderungen an Referenzaufträge

• Relevante (Teil)Leistungen im Rahmen der angegebenen Unternehmensreferenz sind nach dem 01.10.2021 erbracht worden.

• Es sind mindestens drei unterschiedliche Referenzaufträge einzureichen; es sollen nicht mehr als sechs eingereicht werden.

• Jede Transaktion, die im Rahmen eines Referenzauftrags angegeben wird, muss zumindest gesigned, nicht jedoch zwingend zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots geclosed sein.

• Mindestens zwei der Transaktionen müssen unmittelbar vom Bieter selbst rechtlich geführt worden sein.

• Das Volumen der Transaktion beträgt bei wenigstens einer Unternehmensreferenz zwei Milliarden Euro. Bei den übrigen Referenzen beträgt das Volumen der Transaktion mindestens 50 Millionen Euro.

• Für jeden Referenzauftrag gilt ein Mindestauftragswert (Honorar) von 250.000 Euro netto. Dabei muss das Unternehmen, das die Referenz ausweist, diesen Mindestauftragswert auch tatsächlich selbst als Honorar in dieser Höhe erhalten haben.

• Alle Referenzaufträge müssen Bezüge zum Gesellschaftsrecht aufweisen.

• Mindestens eine Unternehmensreferenz beinhaltet die Rechtsberatung im Rahmen einer Transaktion mit Bezügen zu regulatorischen energierechtlichen Aspekten.

• Mindestens eine Unternehmensreferenz beinhaltet die Rechtsberatung im Rahmen einer Transaktion zu vertragsrechtlichen Aspekten mit Bezügen zu Energiehandel und entsprechenden Derivaten.

• Mindestens eine Unternehmensreferenz beinhaltet die Rechtsberatung im Rahmen einer Transaktion mit Bezügen zu beihilferechtlichen Aspekten.

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• Mindestens eine Unternehmensreferenz beinhaltet die Rechtsberatung auf Seiten des Verkäufers.

• Bei mindestens zwei Unternehmensreferenzen besteht ein multijurisdiktionaler Bezug, d. h. es kam neben deutschem Recht mindestens eine weitere Rechtsordnung zur Anwendung.

• Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige berufliche Leistungsfähigkeit zulassen.

3.3.4.2. Erforderliche Angaben pro Referenz

Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen:

• Leistungsgegenstand und Leistungszeitraum,

• grobe Angabe des Nettoauftragsvolumens,

• grobe Angabe des Transaktionsvolumens,

• Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten einer auskunftsfähigen Person3,

• kurze Angaben zu mit hier ausgeschriebenem Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungsinhalten und Arbeitsergebnissen.

3.3.4.3. Sortierung und Prüfung

• Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt.

• Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter.

• Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen

3 Diese Angabe ist zwingend. Verweise auf die Vertraulichkeit von Angaben zum jeweiligen Auftraggeber führen dazu, dass die Referenz nicht berücksichtigt werden kann.

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einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen.

• Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzangaben durch die Kontaktaufnahme der für die jeweiligen Unternehmensreferenzen angegebenen Kontaktpersonen des Auftraggebers inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.

• Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.

Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen.

3.3.5. Nichtvorliegen von Interessenkollisionen

Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.

Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.

3.3.6. Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe

Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.

Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).

3.4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.

3.5. Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen

Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein.

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Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.

Zuschlagskriterien

4.1. Qualitative Zuschlagskriterien

Die Qualität der Angebote wird anhand der folgenden qualitativen Zuschlagskriterien bewertet.

4.1.1. Personal (Gewichtung 30%)

4.1.1.1. Unterkriterium 1: Zentrale Ansprechperson, einschließlich Stellvertretung (20 von 30%)

Anzugeben sind für die vorgesehene Zentrale Ansprechperson und deren Stellvertretung:

o jeweilige Zuständigkeit im Falle der Zuschlagserteilung und Auftrags- ausführung in Hinblick auf die Leistungspakete der Leistungsbeschreibung,

o für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags und im Rahmen der Zuständigkeit relevante (auf Nachfrage nachweisbare) fachliche Qualifikation (v.a. Ausbildung, Studium mit Angabe des Abschlusses, ggf. relevante Ergänzungs- und Zusatzqualifikationen),

o für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags (auf Nachfrage nachweisbare) relevante berufliche Erfahrung von mindestens zehn Jahren für zentrale Ansprechperson und Stellvertretung sowie zu Tätigkeiten/Projekten/Vorhaben, die mit den im Falle einer Beauftragung zu übernehmenden Leistungen/ Zuständigkeiten vergleichbar sind.

o U.a. werden folgende Merkmale für zweckmäßig erachtet:

• Zulassung als Rechtsanwalt sowie ggf. weitere relevante Qualifikationen,

• Berufserfahrung in der internationalen M&A-Beratung als Rechtsanwalt/ Syndikusanwalt,

• Erfahrung in M&A-Projekten im Wirtschaftssektor Energie,

• Erfahrung bei Projektmanagement, -koordination und Teamleitung,

• Erfahrung mit Englisch als Transaktionssprache,

• Vertragsabwicklung und -controlling bei Beauftragungen öffentlicher Auftraggeber,

• Kommunikation und Präsentation politisch sensibler Auftragsinhalte.

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Bei der Auswahl des Personals sollten die zur Orientierung vorgegebenen Senioritätsstufen/ Mitarbeitendenkategorien und deren jeweiliger geschätzter Anteil am Leistungsvolumen Berücksichtigung finden (siehe Ziff. 4.2).

4.1.1.2. Unterkriterium 2: Kernteam (10 von 30%)

Das Kernteam soll das gesamte Aufgabenspektrum der Leistungserbringung abdecken. Anzugeben sind für das vorgesehene Kernteam (3-6 Personen):

o jeweilige Zuständigkeit in Hinblick auf die Leistungspakete der Leistungsbeschreibung im Falle der Zuschlagserteilung und Auftrags- ausführung,

o für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags und im Rahmen der Zuständigkeit relevante (auf Nachfrage nachweisbare) fachliche Qualifikation (v.a. Ausbildung, Studium mit Angabe des Abschlusses, ggf. relevante Ergänzungs- und Zusatzqualifikationen),

o für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags (auf Nachfrage nachweisbare) relevante berufliche Erfahrung von mindestens fünf Jahren sowie zu Tätigkeiten/Projekten/Vorhaben, die mit den im Falle einer Beauftragung zu übernehmenden Leistungen/ Zuständigkeiten vergleichbar sind.

o U.a. werden folgende Merkmale für zweckmäßig erachtet:

• Zulassung als Rechtsanwalt sowie ggf. weitere relevante Qualifikationen,

• Berufserfahrung in der M&A-Beratung als Rechtsanwalt/ Syndikusanwalt.

Bei der Auswahl des Personals sollten die zur Orientierung vorgegebenen Senioritätsstufen/ Mitarbeitendenkategorien und deren jeweiliger geschätzter Anteil am Leistungsvolumen Berücksichtigung finden (siehe Ziff. 4.2).

Die im Angebot benannten Personen sind für die Auftragsausführung zwingend
einzusetzen und müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beim Bieter
beschäftigt oder vertraglich gebunden sein. Im Falle eines Ausscheidens ersetzt der
Auftragnehmer das Personal durch Personal mit einer in Bezug zur
wahrzunehmenden Aufgabe mindestens gleichwertigen Qualifikation und Erfahrung.

4.1.2. Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 10%)

Das vorgesehene Konzept für die Arbeitsorganisation und -abläufe ist zu erläutern. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte darzulegen:

Verfahrensbeschreibung Stand: 24.09.2026 Seite 12 von 20

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• Eine möglichst dezidierte Darstellung der personalorganisatorischen Gestaltung der Arbeitsabläufe:

o Welche Rolle nimmt die Zentrale Ansprechperson/Stellvertretung in Bezug auf das Zusammenwirken aller Beteiligten ein? Welche Zeitanteile kann sie dem Auftrag widmen und welche Stellvertretungsregelungen werden getroffen?

o Wie wird sichergestellt, dass die Auftragsausführung zeitnah nach Erteilung des Zuschlags in vollem Umfang aufgenommen werden kann (Onboarding-Prozess)?

o Wie werden die Anforderungen zu Erreichbarkeit und Reaktionszeiten organisatorisch sichergestellt?

o Mit welchen Maßnahmen werden Auftragsspitzen und Personalengpässe bewältigt? Wie werden Ausfallzeiten (z.B. bei Urlaub oder im Krankheitsfall) kompensiert?

o Im Rahmen der Beauftragung kann insbesondere Expertise erforderlich werden, um eine rechtliche Beratung – neben Deutschland – in den folgenden Jurisdiktionen sicherzustellen:

▪ Belgien,

▪ Niederlande,

▪ Luxemburg,

▪ Singapur,

▪ Vereinigtes Königreich.

Wie stellen Sie die bedarfsgerechte, punktuelle Verfügbarkeit von nötiger Fach-/ Methodenkompetenz für diese konkrete Anforderung sicher?

o Wie wird bei dauerhaftem Wegfall qualifizierter Mitarbeitender ein in gleicher Weise qualifizierter und erfahrener, langfristig einsatzbereiter Ersatz sichergestellt?

• Im Falle einer Bietergemeinschaft, wer welche Aufgaben übernimmt (klare Aufgabenzuordnung) und inwieweit Vorkehrungen getroffen werden, damit die Zusammenarbeit mit den Partnern reibungslos funktioniert.

• Ausführungen zu Arbeitsteilung und Einbindung ggf. vorgesehener Unterauftragnehmer.

4.1.3. Umsetzungskonzept (Gewichtung 50%)

Das Angebot soll eine detaillierte Beschreibung der geplanten Herangehensweise des Bieters an die inhaltliche Ausführung des Auftrags enthalten sowie Erläuterungen, wie diese Herangehensweise eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet.

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4.1.3.1. Unterkriterium 1: Grundlagen der operativen Umsetzung (20 von 50%)

Darzulegen ist hier:

o wie eine bedarfsgerechte Leistungserbringung sichergestellt wird, die insbesondere einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz gewährleistet sowie Verfahren der Kostenkontrolle und des Vertragsmonitoring vorsieht,

o welche Ressourcen (u.a. Vorgehensweisen, Methoden, Anwendungen, Tools, Wissensmanagement) eine effiziente und fristgerechte Umsetzung der einzelnen Arbeitspakete gem. Leistungsbeschreibung sicherstellen sollen,

o welche Mechanismen der Qualitätssicherung hinsichtlich der Beratungsleistungen gem. Leistungsbeschreibung Anwendung finden, die zu fachlich fundierten, rechtskonformen und unmittelbar verwertbaren Entscheidungsgrundlagen führen.

4.1.3.2. Unterkriterium 2: Vorbereitungsphase der Transaktion (15 von 50 %)

Hinsichtlich der Leistungspakete 1-4 der Leistungsbeschreibung sind hier Ausführungen zu folgenden Aspekten vorzunehmen:

o Die Vorbereitung der Bewertung des Unternehmens durch einen Wirtschaftsprüfer oder anderen Experten (aus Leistungspaket 1).

o Die Prüfung der einzelnen Transaktionsoptionen (einschließlich der Möglichkeit der Kapitalerhöhung), Ausgestaltung des gewählten Transaktionsmodells, Berücksichtigung relevanter Aspekte, insbesondere beihilferechtliche Aspekte (aus Leistungspaket 2).

o Die Prüfung und ggf. Anpassung bestehender Finanzierungsverträge, Lieferverträge und weiterer Dokumente im Hinblick auf die Transaktion (z.B. bzgl. „Change of Control – Klauseln“ in Verträgen) (aus Leistungspaket 3).

o Die Wahrnehmung der koordinierenden Funktion hinsichtlich der Vendor- Due-Diligence-Berichte und die Bündelung von Rückfragen des Auftraggebers oder der Kaufinteressenten (aus Leistungspaket 4).

4.1.3.3. Unterkriterium 3: Umsetzungsphase der Transaktion (15 von 50 %)

Hinsichtlich der Leistungspakete 5-8 der Leistungsbeschreibung sind hier Ausführungen zu folgenden Aspekten vorzunehmen:

o Die Berücksichtigung regulatorischer Vorgaben, mit Durchführung genehmigungsrechtlicher und mitteilungsrechtlicher Vorgaben (aus Leistungspaket 5).

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o Die Erstellung rechtlich fundierter Vertragsentwürfe, insbesondere Share Purchase Agreements oder Asset Purchase Agreements, und deren Abstimmung mit dem Auftraggeber und den sonstigen Beratern sowie Verhandlung (aus Leistungspaket 6).

o Die Begleitung der Vertragsunterzeichnung, insbesondere die Beurkundung, und die Überwachung des Vollzugs der Transaktion, etwa die Übertragung von Anteilen oder Vermögenswerten (aus Leistungspaket 7).

o Die Beratung zu einer Warranty & Indemnity-Versicherung, die Risiken aus Garantien und Freistellungen in der Transaktion absichert (aus Leistungspaket 8).

4.1.4. Ggf. Prüfungsaufgabe (10%)

Sofern nach Auswertung der schriftlichen Angebote rein rechnerisch bei der Gesamtwertung (Ziff. 5.2) noch mehrere Angebote für die Zuschlagserteilung in Betracht kommen, können die entsprechenden Bieter zur Bearbeitung einer Prüfungsaufgabe im Rahmen eines voraussichtlich digital stattfindenden Termins eingeladen werden. Hierzu wird den Bietern zu Beginn des Termins eine auftragsbezogene Aufgabenstellung übermittelt, zu der nach einer vom AG vorgegebenen Bearbeitungszeit durch den AN eine Lösungsskizze zu präsentieren ist.

Ob ein Bieter zum Termin eingeladen wird, erfolgt durch folgende rechnerische Feststellung: Das Angebot des betreffenden Bieters erhält zusätzlich zur abgeschlossenen Auswertung des schriftlichen Angebots (= 90% der qualitativen Zuschlagskriterien) fiktiv die Höchstwertung (5 Punkte) für die Erarbeitung der Lösungsskizze auf die Prüfungsaufgabe (= 10% der qualitativen Kriterien). Für alle anderen Angebote werden zusätzlich zur regulär abgeschlossenen Auswertung der schriftlichen Angebote fiktiv 0 Punkte angesetzt. Kann der betreffende Bieter trotz fiktiver Höchstwertung für die noch ausstehende Präsentation der Lösungsskizze rechnerisch nicht mehr Platz 1 erreichen, wird auf eine Einladung verzichtet.

Der Auftragnehmer stellt ggf. mit maximal drei Personen – darunter die Zentrale Ansprechperson und/ oder Stellvertretung, die Lösungsskizze vor.

In der Einladung zum Termin erfolgen ggf. weitere Konkretisierungen zum Ablauf.

Eine (erneute) inhaltliche Bewertung der schriftlichen Angebotsinhalte findet ausdrücklich nicht statt.

4.2. Zuschlagskriterium Preis

• Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen.

• Der Bieter gibt für einen einheitlichen, gemittelten Tagessatz an.

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Zur Orientierung wird folgende prozentuale Aufteilung des zeitlichen Gesamtaufwands gestaffelt nach Senioritätsstufen/ Mitarbeitendenkategorie vorgegeben, die bei der Kalkulation zu berücksichtigen ist:

Senioritätsstufe/ MitarbeitendenkategorieGeschätzter Anteil an Leistungsvolumen in %
Partner35
Counsel/ Senior Associate30
Associate30
Wissenschaftlich-administrative Unterstützung5

• Im Preisblatt ist die maximale Menge an Personentagen fest vorgeschrieben. Die Vorgaben dürfen nicht verändert werden. Der Tagessatz wird mit der Mengenanzahl multipliziert. Auf dieser Grundlage ergibt sich ein Gesamtangebotspreis (netto/ brutto). Dieser versteht sich als maximal zulässiger Höchstpreis.

• Die Vergütung erfolgt bedarfsabhängig nach tatsächlichem Aufwand. Es besteht kein Anspruch auf Abruf und Vergütung des gesamten Auftragsvolumens oder einer Mindestabrufmenge.

• Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis).

o Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen.

o Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge)4: Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.

4 Die Steuerschuldnerschaft kehrt sich unter den Voraussetzungen des § 13b UStG gemäß dem „Reverse-charge-Verfahren“ dahingehend um, dass nicht das die Leistung erbringende Unternehmen die Umsatzsteuer zu entrichten hat, sondern der Leistungsempfänger (hier das BMWE). Somit unterliegt das BMWE auch dann einem Umsatzsteuersatz von 19 %, wenn ein Bieter formal einen Umsatzsteuersatz von 0 % angibt.

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Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.

Zuschlagsentscheidung

Der Zuschlag wird nach Abschluss der Angebotsphase auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit wird auf der Basis der qualitativen Zuschlags- kriterien und des Zuschlagskriteriums Preis ermittelt.

5.1. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien

Leistungs- punkte:Maßstab:
Die Ausführungen des Angebots zu den qualitativen Zuschlagskriterien und ihren Unterkriterien lassen für den zu vergebenden Auftrag eine Leistungserbringung…
5… auf einem sehr guten Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. in höchstem Maße fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/Arbeitsabläufe d.h. in höchstem Maße plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lässt. 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. eine in höchstem Maße plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt. 4.1.4 ggf. Prüfungsaufgabe d.h. eine in höchstem Maße plausible, nachvollziehbare, professionelle und innovative Präsentation, die ein tiefes Verständnis für den Auftrag und dessen Anforderungen erkennen lässt, Nachfragen souverän und fundiert adressiert und eine hohe Problemlösungsfähigkeit in Echtzeit demonstriert.
4… auf einem guten Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. in hohem Maße fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. in hohem Maße plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lässt. 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. eine in hohem Maße plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt. 4.1.4 ggf. Prüfungsaufgabe

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d.h. eine in hohem Maße plausible, nachvollziehbare, professionelle und innovative Präsentation, die ein tiefes Verständnis für den Auftrag und dessen Anforderungen erkennen lässt, Nachfragen souverän und fundiert adressiert und eine hohe Problemlösungsfähigkeit in Echtzeit demonstriert.
3… auf einem befriedigenden Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. überwiegend fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. überwiegend plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lässt. 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. eine überwiegend plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt. 4.1.4 ggf. Prüfungsaufgabe d.h. eine überwiegend plausible, nachvollziehbare, professionelle und innovative Präsentation, die ein tiefes Verständnis für den Auftrag und dessen Anforderungen erkennen lässt, Nachfragen souverän und fundiert adressiert und eine hohe Problemlösungsfähigkeit in Echtzeit demonstriert.
2… auf einem ausreichenden Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. mit erheblichen Einschränkungen fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. mit erheblichen Einschränkungen plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lässt. 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. eine mit erheblichen Einschränkungen plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt. 4.1.4 ggf. Prüfungsaufgabe d.h. eine mit erheblichen Einschränkungen plausible, nachvollziehbare, professionelle und innovative Präsentation, die ein tiefes Verständnis für den Auftrag und dessen Anforderungen erkennen lässt, Nachfragen souverän und fundiert adressiert und eine hohe Problemlösungsfähigkeit in Echtzeit demonstriert.
1… auf einem mangelhaften Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. mit gravierenden Einschränkungen fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe

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d.h. mit gravierenden Einschränkungen plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lässt. 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. eine mit gravierenden Einschränkungen plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt. 4.1.4 ggf. Prüfungsaufgabe d.h. eine mit gravierenden Einschränkungen plausible, nachvollziehbare, professionelle und innovative Präsentation, die ein tiefes Verständnis für den Auftrag und dessen Anforderungen erkennen lässt, Nachfragen souverän und fundiert adressiert und eine hohe Problemlösungsfähigkeit in Echtzeit demonstriert.mit erheblichen Einschränkungen
0… auf einem unzureichenden Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. kaum/ nicht fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. kaum/ nicht plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lässt, 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. eine kaum/ nicht plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt. 4.1.4 ggf. Prüfungsaufgabe d.h. eine in kaum/ nicht plausible, nachvollziehbare, professionelle und innovative Präsentation, die ein tiefes Verständnis für den Auftrag und dessen Anforderungen erkennen lässt, Nachfragen souverän und fundiert adressiert und eine hohe Problemlösungsfähigkeit in Echtzeit demonstriert.

5.2. Gesamtwertung

• Angebote, die bei einem Einzelkriterium des Zuschlagskriteriums Qualität (ggf. auch bei Unterkriterien) weniger als zwei Punkte erzielen, sind nicht wirtschaftlich und kommen für den Zuschlag nicht in Betracht. Diese Angebote werden im Rahmen der Gesamtwertung der Angebote nicht berücksichtigt.

• Für alle zu berücksichtigenden Angebote werden die für die qualitativen Zuschlagskriterien vergebenen gewichteten Leistungspunkte zur Gesamtleistungspunktzahl addiert und mit dem unten angegebenen “Gewichtungsfaktor Leistungsterm“ gewichtet (hier 70 %). Der Preis wird in der Gesamtwertung mit 30 % berücksichtigt („Gewichtungsfaktor Preisterm“).

• Die Gesamtpunktzahl wird anhand der modifizierten UfAB-II-Methode wie folgt ermittelt:

𝑃 𝑚𝑖𝑛 𝑍 = (𝑊 ×𝐿+𝑊 × ×𝐿 )×100 𝐿 𝑃 𝑃 𝑚𝑎𝑥 Verfahrensbeschreibung Stand: 24.09.2026 Seite 19 von 20

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Z = Gesamtpunktzahl

L = Gesamtleistungspunktzahl

L = maximal mögliche Gesamtleistungspunktzahl: 5 max

P = Bruttogesamtpreis in Euro

P = günstigster Angebotspreis aller wertbaren Angebote min

W = Gewichtungsfaktor für den Leistungsterm; hier 70 % (= 0,7) L

W = Gewichtungsfaktor für den Preisterm; hier 30 % (= 0,3) P

„x 100“ = Skalierungsfaktor

Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag.

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