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00_Anschreiben_SEFE Rechtsberatung.pdf

Rechtsberatung zur Eigenkapitalfinanzierung und Reprivatisierung der SEFE GmbH

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 11:12 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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B undesministerium für Wirtschaft und Energie, 10100 Berlin Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin An alle Teilnehmenden am Wettbewerb Postanschrift: Ausschließlich über die eVergabeplattform 10100 Berlin des Bundes Tel. +49 30 18 615-7163

bearbeitet von: Dr. Ingmar Bredies

ZC4 - Zentrale Vergabestelle

vergabestelle@bmwe.bund.de

bundeswirtschaftsministerium.de Betreff: Vergabeverfahren „Rechtsberatung zur Reprivatisierung der SEFE GmbH“

hier: Aufforderung zur Angebotsabgabe Aktenzeichen: 17104/005-26#008 Berlin, 24.09.2026 Seite 1 von 2

Sehr geehrte Damen und Herren,

die in den beigefügten Vergabeunterlagen aufgeführte Leistung wird im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens vergeben.

Ich bitte Sie, mir Ihr Angebot bis zum in Bekanntmachung und Statusangabe des Angebotsassistenten (ANA – e-Vergabeplattform) benannten Termin einzureichen und dabei Folgendes zu beachten:

• Die Angebotsunterlagen sind rechtzeitig über die elektronische Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln. Die Textform gem. § 126b BGB ist für die Angebotsunterlagen – einschließlich aller Erklärungen, Nachweise und sonstiger Anlagen – ausreichend. Die aktuellen Hinweise auf der Internetseite http://www.evergabe- online.de sind zu beachten; für die Signaturen verwenden Sie ggf. bitte den „Signaturclient für Bieter“ (kostenloser Download auf o.g. Internetseite).

• Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über die e- Vergabe-Plattform zurückgezogen und erneut eingestellt werden.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMWE können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bundeswirtschaftsministerium.de/Datenschutzerklärung entnehmen.

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• Die Angebote sowie der gesamte Schriftverkehr sind in Deutsch abzufassen; entsprechendes gilt für telefonische Rückfragen.

• Angebote, die nicht alle geforderten Angaben enthalten, können ausgeschlossen werden.

• Es handelt sich um ein EU-weites offenes Verfahren. Nachträgliche Verhandlungen über Angebotsinhalte und -preise sind ausgeschlossen.

Die Bindefrist endet drei Monate nach Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Die nicht berücksichtigten Bieter werden vor Vertragsschluss gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbeschränkungen (GWB) informiert.

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien erteilt.

Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots und zur Erfüllung des evtl. folgenden Auftrags benutzt werden. Jegliche Nutzung für andere Zwecke ist untersagt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist für beide Seiten Berlin.

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag

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