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ZC4 – 17104/005-26#008 VIIID3 – 26304/006#04
Rechtsberatung zur Reprivatisierung der
SEFE GmbH
L
EISTUNGSBESCHREIBUNG
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Inhaltsverzeichnis:
- Einleitung ...................................................................................................................... 3
1.1. Hintergrund und Zielsetzungen der Beauftragung ................................................. 3
1.2. Weitere Dienstleister im Zusammenhang mit der Transaktion und Vorarbeiten .... 4
- Leistungsgegenstand .................................................................................................... 4
2.1. Leistungspaket 1: Vorbereitung ............................................................................. 5
2.2. Leistungspaket 2: Strukturierung der Transaktion ................................................. 6
2.3. Leistungspaket 3: Gesellschaftsrechtliche Beratung ............................................. 7
2.4. Leistungspaket 4: Koordinierung der verkäuferseitigen Due Diligence sowie Begleitung und Steuerung der käuferseitigen Due Diligence ........................................... 8
2.5. Leistungspaket 5: Beratung zu regulatorischen Aspekten der Transaktion ........... 8
2.6. Leistungspaket 6: Vertragsgestaltung und Verhandlungen ................................... 8
2.7. Leistungspaket 7: Abschluss und Vollzug (Signing, Closing und Post-Closing) .... 9
2.8. Leistungspaket 8: Laufende Rechtsberatung ........................................................ 9
- Leistungsbezogene Durchführungsbestimmungen ..................................................... 11
3.1. Grundlagen der Erbringung der Rechtsberatung ................................................. 11
3.2. Erreichbarkeit des Auftragnehmers ..................................................................... 11
3.3. Grundsätze der auftragsbezogenen Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistern .. ............................................................................................................................ 12
3.4. Regelungen zu den Vorarbeiten anderer Beratungsdienstleister ........................ 12
3.5. Vertragslaufzeit und Vergütung ........................................................................... 13
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- Einleitung
Diese Leistungsbeschreibung dient als Grundlage für die Vergabe und Beauftragung von Dienstleistungen für Rechtsberatung im Bereich M&A im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung und Reprivatisierung der SEFE Securing Energy for Europe GmbH (im Folgenden „SEFE“). Der beauftragte Auftragnehmer erbringt die erforderlichen Leistungen gemäß den in dieser Leistungsbeschreibung definierten Leistungspaketen. Dieses Dokument wird zudem Anlage des Vertrags zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (im Folgenden „BMWE“, „Auftraggeber“, „AG“) und dem Dienstleister (im Folgenden „Auftragnehmer“, „AN“).
1.1. Hintergrund und Zielsetzungen der Beauftragung
Die SEEHG Securing Energy for Europe Holding GmbH (im Folgenden „SEEHG“) ist eine 100%- Holdinggesellschaft des Bundes und hält wiederum ihrerseits 100 % an der SEFE Securing Energy for Europe GmbH. Die SEFE mit Sitz in Berlin ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg – Abteilung B – unter der Nummer HRB 36569 B. Gegenstand der SEFE ist laut dem Handelsregisterauszug der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, namentlich von Unternehmen, die auf dem Gebiet des Importes und Exportes von Gas, des Vertriebs von Gas sowie der Planung, des Baus und der Nutzung von Gasanlagen tätig sind.
Bis zum 20. Juni 2022 firmierte SEFE unter der Firma Gazprom Germania GmbH. Nach dem Angriffskrieg gegen die Ukraine und der anschließenden Unterbrechung der Gaslieferungen durch Gazprom hat die SEFE erhebliche Verluste erlitten. Durch die Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurde die SEFE zunächst unter Treuhandverwaltung gestellt. Am 11. November 2022 genehmigte die Europäische Kommission der Bundesrepublik Deutschland, 100 % der Anteile der SEFE zu übernehmen und staatliche Beihilfen zu gewähren, um die Lebensfähigkeit des Unternehmens und die Sicherheit der Gasversorgung für die deutsche Wirtschaft zu gewährleisten. Die Europäische Kommission hat zudem eine staatliche Beihilfe zur Rekapitalisierung des Energieunternehmens SEFE in Höhe von rund 6,5 Milliarden Euro genehmigt.
Deutschland hat sich gegenüber der Europäischen Kommission verpflichtet, bis Ende 2028 mindestens 75 Prozent minus einen Anteil an SEFE, ausgenommen der Netzinfrastruktur und der Speicher, zu verkaufen. Das Ziel ist daher, die Anteile bis Ende 2028 auf maximal 25 % plus einen Anteil oder weniger zu verringern. Die Anteile sollen zu einem Preis verkauft werden, der mindestens dem fairen Marktwert von SEFE entspricht. Falls ein Verkauf zu diesem Preis nicht möglich ist, muss Deutschland einen Umstrukturierungsplan bei der Kommission einreichen. Inwieweit Deutschland von der Möglichkeit Gebrauch machen will, Netzinfrastruktur und/oder Speicher zu behalten, wird während des Verkaufsprozesses geklärt werden.
Soweit möglich soll SEFE vor oder im Rahmen der Privatisierung durch eine privat zu finanzierende Kapitalerhöhung zu einem Leitunternehmen für die nationale Versorgungssicherheit ausgebaut werden. Dabei kann der Emissionserlös unter anderem zum Erwerb regulierter Vermögensgegenstände bzw. Beteiligungen genutzt werden. Dies
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soll wiederum den Ausbau des Portfolios an langlaufenden Gaseinkaufsverträgen zugunsten der Versorgungssicherheit Deutschlands ermöglichen.
Parallel zu dieser Ausschreibung einer Rechtsberatung im Bereich M&A wird die KfW auch eine Transaktionsberatung beauftragen. Der Dienstleister der Transaktionsberatung unterstützt den Auftraggeber bei der Durchführung der Reprivatisierung der SEFE.
1.2. Weitere Dienstleister im Zusammenhang mit der Transaktion und Vorarbeiten
Neben dem Auftragnehmer als Rechtsberater des Bundes sind insbesondere folgende weitere Dienstleistungen in die Transaktion eingebunden:
• Die von der KfW gesondert beauftragte Transaktionsberatung, die den Auftraggeber bei der wirtschaftlichen und strategischen Durchführung der Reprivatisierung unterstützt,
• die von der SEFE beauftragten Beratungsleistungen (u.a. steuerliche Beratung, Rechtsberatung und Investmentbank),
• der Bereich Legal & Compliance der SEFE, der als interner Ansprechpartner für rechtliche Fragestellungen auf Unternehmensseite fungiert.
Die genannten Dienstleister erbringen parallel zu dieser Beauftragung insbesondere folgende Leistungen. Ein von der Beratung der SEFE erstellter Legal-Vendor-Due- Diligence-Bericht („Legal VDD-Bericht“) und ein von einem anderen Beratungsdienstleister der SEFE erstellter Financial-und-Tax-Vendor-Due-Diligence-Bericht („Tax VDD-Bericht“). Der Begriff der Vendor-Due-Diligence-Berichte (im Folgenden „VDD-Berichte“) umfasst in dieser Leistungsbeschreibung sowohl den Legal VDD-Bericht, den Tax VDD-Bericht als auch etwaige weitere im Rahmen der Transaktion erstellte Vendor-Due-Diligence-Berichte, unabhängig vom jeweiligen fachlichen Schwerpunkt.
- Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung und Reprivatisierung der SEFE Securing Energy for Europe GmbH rechtlich zu beraten und zu unterstützen. Die Leistung umfasst insbesondere:
• Fragestellungen im Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Energierecht, Umwandlungs- und Kartellrecht
• Fragestellungen im Kapitalmarktrecht,
• Fragestellungen im Beihilfe- und Fördermittelrecht,
• alle weiteren rechtlichen Fragestellungen, die sich auf die Reprivatisierung der SEFE beziehen,
• ggf. Zuarbeit bei Fragestellungen betreffend Fusionskontrolle und Außenwirtschaftsrecht, wobei grundsätzlich der Käufer für die Anmeldung der Transaktion verantwortlich ist,
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• steuerrechtliche Fragestellungen.
Im Rahmen der Reprivatisierung der SEFE ist es entscheidend, dass der Auftragnehmer ordnungsgemäße Beratungsleistungen erbringt, um den Prozess rechtskonform zu begleiten und die Interessen des Auftraggebers zu wahren. Dabei muss er insbesondere auch die vorgegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen des nationalen und europäischen Rechts beachten.
Der Auftraggeber befindet sich derzeit noch in der Phase der Festlegung der optimalen Transaktionsstruktur. Unabhängig davon gilt, dass der Auftragnehmer in jeder Phase der Transaktion den Auftraggeber berät und unterstützt. Ausgenommen davon sind die Unterstützung des Auftraggebers beim Interessenbekundungsverfahren/Market Sounding, die Erstellung der VDD-Berichte und das Befüllen des (jeweiligen) Datenraums. Diese Aufgaben wurden bzw. werden von einer anderen Rechtsanwaltskanzlei bzw. Beratern durchgeführt und sind nicht Gegenstand des hier in Rede stehenden Auftrags (vgl. hierzu unter Ziffer 1.2).
Im Übrigen leistet der Auftragnehmer Rechtsberatung bei den Verhandlungen des Bundes über die Reprivatisierung mit der SEFE, deren Gesellschaftern und dritten Stakeholdern sowie den Kaufinteressenten.
In diesem Sinne ist der Auftragnehmer verpflichtet, insbesondere die folgenden Leistungen zu erbringen:
2.1. Leistungspaket 1: Vorbereitung
Das Leistungspaket umfasst die rechtlichen Tätigkeiten, die für eine gründliche Vorbereitung und Durchführung der Reprivatisierung erforderlich sind.
Der Auftragnehmer führt zur Vorbereitung der Strukturierung der Transaktion (Leistungspaket 2) eine kurze, summarische Analyse des Unternehmens durch. Diese Analyse setzt auf den von den Beratern der SEFE erstellten VDD-Berichte sowie den übrigen bereitgestellten Unterlagen auf; sie beschränkt sich auf eine überblicksartige Auswertung der vorhandenen Informationen zur Vorbereitung der Strukturierungsentscheidung. Eine eigenständige Due Diligence oder eine inhaltliche Nachprüfung der VDD-Berichte ist nicht Gegenstand dieser Beauftragung und auch nicht vom Auftragnehmer geschuldet; insoweit gelten die Regelungen unter Ziff. 3.3 zur koordinierenden Funktion des Auftragnehmers hinsichtlich der VDD-Berichte entsprechend. Zu der summarischen Analyse gehört die steuerliche Situation des Unternehmens und die Identifizierung potenzieller steuerlicher Risiken und Verpflichtungen im Zusammenhang mit behördlichen Entscheidungen. Dazu hat der Auftragnehmer ggf. in Abstimmung mit der Steuerabteilung der SEFE in Kontakt mit den Steuerbehörden zu treten, um verbindliche Auskünfte einzuholen. Der Umfang der Prüfungen ist mit dem Auftraggeber im Einzelnen abzustimmen.
Der Auftragnehmer muss ferner bei der Bewertung der SEFE aktiv unterstützen, d.h. er berät in Abstimmung mit dem Auftraggeber bei der Vorbereitung der Unternehmensbewertung in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern oder anderen Experten, einschließlich rechtlicher Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.
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Nach Aufforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer zu klären, welche behördlichen oder politischen Genehmigungen (z. B. Aufsichtsbehörden oder Steuerbehörden) erforderlich sind, um bei deren Beantragung zu unterstützen.
Das Ergebnis dieser Arbeit fasst der Rechtsberater in einem summarischen schriftlichen Bericht zusammen.
2.2. Leistungspaket 2: Strukturierung der Transaktion
Gegenwärtig bestehen aus Sicht des Auftraggebers folgende Optionen im Hinblick auf die Ausgestaltung der Reprivatisierung:
• Veräußerung von 100 % der Anteile an der SEFE an einen privaten Investor;
• Veräußerung von einem Teil der Anteile des Bundes an der SEFE an einen oder mehrere privaten Investoren;
• Kapitalerhöhung bei der SEFE mit Einstieg eines oder mehrerer Investoren mit anschließendem oder gleichzeitigem Verkauf der nach der Verwässerung verbleibenden Anteile des Bundes, wobei dieser ggf. eine Beteiligung von bis zu 25 % plus einen Anteil behält.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei allen strategischen (Rechts-)Fragen im Zusammenhang mit der Prüfung und Ausgestaltung dieser und ggf. sich im Laufe des Verkaufsprozesses ergebender weiterer Optionen.
Er unterstützt den Auftraggeber ggf. bei der Prüfung der Frage, wie ein Carve-Out der Assets z.B. im Bereich Gasinfrastruktur rechtssicher umgesetzt werden kann. Hierbei arbeitet der Auftragnehmer in enger Abstimmung mit dem Transaktionsberater des Auftraggebers.
Er übernimmt zudem die rechtliche Ausgestaltung des vom Auftraggeber im Rahmen der Reprivatisierung gewählten Verkaufsmodells (z. B. Share Deal, Asset Deal, Kapitalerhöhung sowie ggf. Strukturierung des/der Targets) und gibt in diesem Rahmen an den Auftraggeber Empfehlungen ab, indem er den Auftraggeber in enger Abstimmung mit dem Transaktionsberater über die jeweiligen rechtlichen und steuerlichen Vor- und Nachteile im erforderlichen Maß informiert. Die Empfehlungen des Auftragnehmers müssen insbesondere die regulatorischen Vorgaben (einschließlich des europäischen Beihilferechts und der Entscheidung der EU-Kommission vom 20. Dezember 2022 – State Aid SA.105001 (2022/N)) sowie die steuerlich optimale Strukturierung des Verkaufsmodells berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat an den Auftraggeber auch sachdienliche Hinweise im Hinblick auf die beihilferechtlichen Aspekte der Reprivatisierung, bspw. Strukturierung des Bieterverfahrens sowie das Aufzeigen von prozessualen Schritten zur Ermittlung des beihilferechtskonformen Kaufpreises zu erteilen.
Wenn erforderlich, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Abstimmung der geplanten Transaktionsstruktur mit der EU-Kommission.
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Er unterstützt den Auftraggeber dabei, dass sein Vorgehen den geltenden rechtlichen Anforderungen genügt und die Interessen des Auftraggebers umfassend gewahrt sind. Er erstellt eine entsprechende Verfahrensdokumentation.
Der Auftragnehmer ist sich darüber bewusst, dass die Strukturierung der Transaktion u.a. mit mehreren Kaufinteressenten dazu führen kann, dass insbesondere das Leistungspaket 5 und Leistungspaket 6 mit mehreren Kaufinteressenten parallel und/oder sequenziell zur Anwendung kommen mag.
2.3. Leistungspaket 3: Gesellschaftsrechtliche Beratung
Für den Fall, dass während der Transaktion entschieden wird, einzelne Unternehmensbereiche vor dem Verkauf der Anteile herauszulösen (Carve-Out), muss der Auftragnehmer auch diesbezüglich umfassende gesellschaftsrechtliche (inklusive Umwandlungsrecht) und vertragliche Beratung und Unterstützung leisten. Dabei steht im Vordergrund, alle gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen und vertraglichen Aspekte sorgfältig zu planen, zu bewerten und umzusetzen, um die strategischen Ziele des Unternehmens zu fördern und potenzielle Risiken zu minimieren.
Der Auftragnehmer analysiert, unabhängig von einem Carve-Out, im Hinblick auf die gewählte Transaktionsform die bestehende gesellschaftsrechtliche Struktur, einschließlich Gesellschaftsverträgen, Satzungen, Anteilseignerstrukturen und bestehenden Verpflichtungen, und identifiziert ggf. die direkten und indirekten Bereiche, die von der Umstrukturierung oder Herauslösung betroffen sind, einschließlich finanzieller, operativer und vertraglicher Abhängigkeiten. Zudem erfolgt eine Analyse bestehender Finanzierungsverträge, Lieferverträge, Arbeitsverträge und anderer vertraglicher Verpflichtungen, um im Hinblick auf die gewählte Transaktionsform Anpassungsbedarf oder Einschränkungen zu identifizieren (z.B. im Hinblick auf sog. „Change of Control“ – Klauseln). Etwaige Anpassungen werden vorgenommen und ggf. verhandelt.
Für den Fall eines Carve-Outs:
Auf dieser Grundlage entwickelt der Auftragnehmer Strategien für eine rechtlich und strategisch optimale Strukturierung des Carve-Outs, indem gesellschaftsrechtliche Modelle wie Abspaltungen, Ausgliederungen oder Fusionen geprüft und ausgewählt werden, die den Unternehmenswert maximieren und die Attraktivität für potenzielle Käufer steigern. Zur Minimierung gesellschaftsrechtlicher Risiken berät der Auftragnehmer unter anderem zur Einhaltung von Mitbestimmungsrechten, gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Pflichten.
In der Umsetzung erstellt und verhandelt der Auftragnehmer Kaufverträge, Abspaltungsverträge, Übertragungsvereinbarungen und andere relevante Dokumente, die für die Herauslösung und den Verkaufsprozess erforderlich sind.
Gesellschaftsverträge, Satzungen und andere gesellschaftsrechtliche Dokumente werden überarbeitet oder neu erstellt, um die Umstrukturierung zu unterstützen. Bestehende Finanzierungsverträge, Lieferverträge, Mietverträge oder andere Verpflichtungen werden geprüft und gegebenenfalls angepasst, um die rechtliche und operative Trennung zu gewährleisten. Arbeitsrechtliche Fragestellungen, wie die Übertragung von Arbeitsverhältnissen gemäß § 613a BGB, die Kommunikation mit Betriebsräten oder die
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Gestaltung von Sozialplänen, werden ebenso berücksichtigt wie weitere relevante Rechtsgebiete, z. B. Datenschutz, IT-Recht oder regulatorische Anforderungen.
2.4. Leistungspaket 4: Koordinierung der verkäuferseitigen Due Diligence sowie Begleitung und Steuerung der käuferseitigen Due Diligence
Die SEFE erstellt mit ihren eigenen Rechtsberatern VDD-Berichte und richtet den jeweiligen virtuellen Datenraum ein. Mithin ist die diesbezügliche Vorbereitung der Transaktion nicht Gegenstand des hier in Rede stehenden Auftrags. Der Auftragnehmer übernimmt hinsichtlich der VDD-Berichte eine koordinierende Funktion, vgl. auch Ziff. 3.3. Fragen, die den VDD-Bericht betreffen, leitet er nach den Regelungen in Ziffer 3.3 an die Ersteller weiter.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Begleitung und Steuerung der käuferseitigen Due Diligence auch in Zusammenarbeit mit den Transaktionsberatern.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der käuferseitigen Due Diligence nach Abstimmung mit dem Auftraggeber die Steuerung von Fragen und die rechtliche Prüfung von nicht VDD-bezogenen Fragen.
Der Auftragnehmer koordiniert seine Zusammenarbeit mit der SEFE und weiteren Beratern der SEFE, um eine ganzheitliche Umsetzung zu bewirken.
2.5. Leistungspaket 5: Beratung zu regulatorischen Aspekten der Transaktion
Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber bei allen regulatorischen Aspekten der Transaktion. Dies umfasst das Aufzeigen von einschlägigen Genehmigungs- und Meldepflichten sowie deren Beantragung.
Ferner übernimmt der Auftragnehmer die Prüfung und Koordinierung etwaiger kapitalmarktrechtlicher und steuerrechtlicher Mitteilungspflichten und bereitet entsprechende Mitteilungen des Auftraggebers vor.
Ferner übernimmt der Auftragnehmer die Prüfung der Vorgaben und Mitteilungspflichten, Vorbereitung, Abgabe der Mitteilungen und die Einholung von Genehmigungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (Regulierung).
Der Auftragnehmer koordiniert seine Zusammenarbeit mit der SEFE und weiteren Beratern der SEFE, um eine ganzheitliche Umsetzung zu bewirken.
2.6. Leistungspaket 6: Vertragsgestaltung und Verhandlungen
Der Auftragnehmer unterstützt bei allen strategischen (Rechts-)Fragen bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung sowie der Auswahl von rechtlich geeigneten potenziellen Kaufinteressenten und, falls benötigt, bei Kontaktaufnahme zu diesen.
Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere:
• Erstellung rechtlich fundierter Vertragsentwürfe (z. B. Share Purchase Agreement bzw. Asset Purchase Agreement und ggf. Shareholder Agreement) unter Berücksichtigung der Interessen des öffentlichen Auftraggebers, nebst Abstimmung
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mit dem Auftraggeber und den sonstigen Beratern des Auftraggebers, einschließlich sämtlicher Anlagen,
• Rechtliche Unterstützung bei Verhandlungen mit potenziellen Käufern, einschließlich Bedingungen wie z. B. Kaufpreis, Garantien, Übergangsregelungen, steuerlichen Gestaltung und Auswirkungen der Vertragsbedingungen,
• Juristische Überprüfung und Bewertung unverbindlicher und verbindlicher Angebote,
• Ausarbeitung ergänzender Vereinbarungen und Nebenverträgen, z. B. Übergangsvereinbarungen, Liefer- und Kooperationsvereinbarungen und/oder Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs),
• Erstellung bzw. Bearbeitung sonstiger Dokumente wie Vollmachten, Gesellschafterbeschlüsse, Anmeldungen bei Registern und Gerichten etc.
Der Auftragnehmer begleitet den Prozess hin zu einem erfolgreichen Abschluss (Unterzeichnung) und Durchführung (Vollzug) der Verträge.
Der Auftragnehmer koordiniert seine Zusammenarbeit mit der SEFE und weiteren Beratern der SEFE, um eine ganzheitliche Umsetzung zu bewirken.
2.7. Leistungspaket 7: Abschluss und Vollzug (Signing, Closing und Post- Closing)
Die rechtliche Beratung umfasst die Begleitung des Transaktionsabschlusses (Unterzeichnung bindender Verträge), deren Vollzug (Closing) sowie die Nachbetreuung. Der Auftragnehmer begleitet die Vertragsunterzeichnung (v.a. Beurkundung), überwacht den Vollzug der Transaktion, etwa die Übertragung von Anteilen oder Vermögenswerten, und überwacht, dass alle gesetzlich erforderlichen und/oder vertraglich vereinbarten Vollzugsbedingungen erfüllt werden (soweit nicht darauf verzichtet wird). Er fördert die Interessen des Auftraggebers, indem er bei der Erfüllung von Closing-Bedingungen mitwirkt, insbesondere bei der Einholung behördlicher Genehmigungen einschließlich der Abstimmung bzw. Genehmigung der Transaktion durch die EU-Kommission. Nach dem Vollzug berät er zu Post-Closing-Verpflichtungen des Auftraggebers – wie etwaige finanzierungsbezogene Mitwirkungspflichten – oder zu möglichen Übergangsvereinbarungen, und klärt rechtliche und steuerliche Fragen, die sich nach der Übertragung ergeben könnten. Abschließend erstellt er eine umfassende rechtliche Dokumentation der Transaktion sowie einen Abschlussbericht, der dem Auftraggeber eine vollständige Übersicht über den Prozess bietet.
Der Auftragnehmer koordiniert seine Zusammenarbeit mit der SEFE und weiteren Beratern der SEFE, um eine ganzheitliche Umsetzung zu bewirken.
2.8. Leistungspaket 8: Laufende Rechtsberatung
Der Auftragnehmer berät über die sonstigen Leistungspakete hinaus und unterstützt den Auftraggeber während der Transaktion und auch nach Umsetzung der genannten Reprivatisierungsmaßnahmen bei der SEFE, insbesondere mit:
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• Schriftlichen Gutachten oder Stellungnahmen zu rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen,
• Auskünften und Bewertungen zu geeigneten Beteiligungsstrukturen und zur Beteiligungsführung, insbesondere bei verbleibender Minderheitsanteilseignerschaft des Bundes oder bei Carve-Out,
• Auskünften und Bewertungen zur rechtlichen Stellung (insbesondere Aufgaben, Rechte und Pflichten) der Gesellschafter im Rahmen der Veräußerung,
• Auskünften und Bewertungen zur Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen und sonstigen Gremiensitzungen und/oder Beschlüssen (insbesondere rechtliche Bewertung und Stellungnahme zu einzelnen Beschlussvorschlägen).
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der laufenden Beratung zu Fragen aus den Beihilfegenehmigungen, etwa im Hinblick auf:
• die Einhaltung der in den Genehmigungsbescheiden der Europäischen Kommission festgelegten Auflagen und Fristen,
• die beihilferechtskonforme Ausgestaltung von Folgeentscheidungen (z. B. Investitionen, Umstrukturierungen),
• die Kommunikation und Abstimmung mit der EU-Kommission im Rahmen von Monitoring- oder Änderungsverfahren,
• sowie die Koordinierung mit weiteren Beratern der SEFE (z. B. Investmentbanken, Steuer- und Wirtschaftsprüfer), im Hinblick auf die beihilferechtskonforme Umsetzung der o.g. Folgeentscheidungen.
Bei Bedarf unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Strukturierung und Umsetzung der Rückbeteiligung des Bundes, also der erneuten Beteiligung des Bundes an einem Unternehmen oder Projekt, möglicherweise durch Übertragung oder Reinvestition von Anteilen („Rollover“). Darunter fallen unter anderem der Entwurf, Überprüfung, Überarbeitung und Verhandlung des Term Sheets sowie die Überprüfung, Überarbeitung und Verhandlung der benötigten Unterlagen, wie z.B. Einbringungsvertrag, Gesellschaftervereinbarung, Gesellschafterbeschlüsse und Corporate Governance- Dokumentation.
Zudem berät der Auftragnehmer den Auftraggeber über Umfang und Art der Versicherung. Zum Beispiel berät der Auftragnehmer den Auftraggeber zu einer Warranty & Indemnity- Versicherung, die Risiken aus Garantien und Freistellungen in der Transaktion absichert. Dies umfasst die Analyse, welche Risiken versichert werden sollten, und die Auswahl einer passenden Versicherungslösung.
Im Rahmen der Beauftragung kann aufgrund der internationalen Aktivitäten der SEFE insbesondere Expertise erforderlich werden, um eine rechtliche Beratung – neben Deutschland – in weiteren folgenden Jurisdiktionen sicherzustellen, insbesondere:
- Belgien,
- Niederlande,
- Luxemburg,
- Singapur,
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- Vereinigtes Königreich.
- Leistungsbezogene Durchführungsbestimmungen
3.1. Grundlagen der Erbringung der Rechtsberatung
Der Auftragnehmer kooperiert eng mit dem Auftraggeber und unterstützt diesen, und zwar insbesondere durch die jederzeit zu gewährleistende kurzfristige Erreichbarkeit eines kompetenten Ansprechpartners des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer benennt neben einem Hauptansprechpartner einen oder mehrere verantwortliche Ansprechpartner mit entsprechender Fach-, Entscheidungs- und Handlungskompetenz. Die Handlungsweisen des Auftraggebers sowie damit zusammenhängende Informationen sowie Gespräche sind als potenziell insiderrelevant einzustufen. Vor diesem Hintergrund ist die Teamgröße des Auftragnehmers möglichst klein zu halten. Sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag sind nur auf absoluter „need-to-know“ Basis gegenüber Mitarbeitenden des Auftragnehmers zu teilen.
Die beteiligten Mitarbeitenden des Auftragnehmers müssen mit einer Verpflichtung nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) einverstanden sein.
Die Arbeitsergebnisse sind grundsätzlich in deutscher Sprache zu erstellen. Der Auftraggeber kann im Einzelfall verlangen, dass Arbeitsergebnisse (auch) in englischer Sprache erstellt werden. Arbeitsergebnisse sind auf Anforderung des Auftraggebers in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
3.2. Erreichbarkeit des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer muss entsprechend dem jeweiligen Stand und den Anforderungen der Transaktion eine bedarfsgerechte und verlässliche Erreichbarkeit sicherstellen, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Dies umfasst insbesondere eine kurzfristige Verfügbarkeit in transaktionskritischen bzw. intensiven Phasen, etwa im Zusammenhang mit Signing oder Closing. Aufgrund des politischen Bezugs der Transaktion ist zudem sicherzustellen, dass Anfragen des Auftraggebers, insbesondere aus dessen Leitungsbereich, kurzfristig, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, und mit der erforderlichen fachlichen Detailliertheit beantwortet werden können.
Die Leistungserbringung erfolgt voraussichtlich größtenteils über elektronische Kommunikationsmedien und elektronischen Datenaustausch. Die Beratungsleistung erfordert ggf. einzelne anlassbezogene Präsenztermine in Berlin (z.B. Präsentation des Vorhabens mit potentiellen Erwerbern, Signing-Termin, Closing-Termin). Im Übrigen können die Vertragsparteien im Einzelfall weitergehende einvernehmliche Abreden zum Ort der Leistungserbringung treffen.
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3.3. Grundsätze der auftragsbezogenen Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistern
Die erfolgreiche Durchführung der Reprivatisierung erfordert ein abgestimmtes Zusammenwirken mehrerer Beratungsdienstleister. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit sämtlichen, in das Vorhaben einbezogenen Dienstleistern (v.a. Ziff. 1.2) auftragsbezogen vertrauensvoll, partnerschaftlich und ergebnisorientiert zusammenzuarbeiten.
Die Zusammenarbeit folgt dabei folgenden Grundsätzen:
Der Auftragnehmer führt und steuert die rechtliche Beratung der Transaktion gegenüber dem Auftraggeber und nach außen. Er ist zentraler rechtlicher Ansprechpartner des BMWE, vertritt die Interessen des BMWE und koordiniert nach Abstimmung mit dem Auftraggeber die Einbindung der übrigen Berater in rechtlichen Fragestellungen.
Der Auftragnehmer stimmt sich in allen transaktionsrelevanten Fragen eng mit dem Transaktionsberater ab, um eine konsistente rechtliche und wirtschaftliche Beratung des Auftraggebers sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für die Strukturierung der Transaktion, die Bewertung von Angeboten und die Vertragsverhandlungen. Über seine Abstimmungsmaßnahmen hält er den Auftraggeber durchgehend informiert.
Im Verhältnis zu den Rechtsberatern der SEFE nimmt der Auftragnehmer eine koordinierende Schnittstellenfunktion wahr. Er baut auf den Arbeitsergebnissen der SEFE- Berater – insbesondere der VDD-Berichte – auf. Die inhaltliche Verantwortung für von der SEFE-Seite erstellte Berichte und Analysen verbleibt bei deren Erstellern. Der Auftragnehmer stimmt sich auch mit den steuerlichen Beratern der SEFE ab, um eine konsistente Bewertung steuerlicher Risiken und eine steuerlich optimale Strukturierung der Transaktion zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Auftraggeber jederzeit einen konsolidierten Überblick über den Stand der Transaktion erhält. Hierzu informiert er den Auftraggeber proaktiv über wesentliche Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit mit den übrigen Beratern und weist auf Abstimmungsbedarf oder abweichende Einschätzungen hin.
Die Zusammenarbeit mit den übrigen Beratern erfolgt stets in Abstimmung mit dem Auftraggeber und nach dessen Weisungen. Bei abweichenden Einschätzungen zwischen dem Auftragnehmer und anderen Beratern ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren; die Entscheidung obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat kein Weisungsrecht gegenüber den Beratern der SEFE oder dem Transaktionsberater.
3.4. Regelungen zu den Vorarbeiten anderer Beratungsdienstleister
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungserbringung auf von anderen Beratern erstellte VDD-Berichte zurückgreift, gilt Folgendes:
Die VDD-Berichte bilden eine wesentliche Informationsgrundlage für die Transaktion. Die inhaltliche Verantwortung für die VDD-Berichte verbleibt ausschließlich bei den Erstellern. Der Auftragnehmer übernimmt hinsichtlich der VDD-Berichte eine koordinierende und steuernde Funktion. Seine Aufgabe besteht nicht in einer eigenständigen inhaltlichen Nachprüfung oder Wiederholung der den VDD-Berichten zugrunde liegenden Prüfungen. Vielmehr nimmt der Auftragnehmer im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und den
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Erstellern der VDD-Berichte eine Schnittstellenfunktion wahr. In diesem Rahmen obliegt dem Auftragnehmer insbesondere:
• die Koordinierung und Bündelung von Rückfragen des Auftraggebers oder der Kaufinteressenten zu den VDD-Berichten und – sofern notwendig – deren Weiterleitung an die Ersteller zur inhaltlichen Beantwortung,
• die Steuerung des Q&A-Prozesses im Zusammenhang mit den VDD-Berichten, insbesondere gegenüber der Käuferseite, wobei die inhaltliche Zuarbeit – sofern notwendig – durch die SEFE oder die Ersteller der VDD-Berichte erfolgt,
• die Identifikation etwaiger offensichtlicher Lücken oder Inkonsistenzen in den VDD- Berichten, soweit diese im Rahmen der koordinierenden Tätigkeit erkennbar werden, und die entsprechende Rückmeldung an den Auftraggeber und die Ersteller, sowie
• die Einschätzung, ob die VDD-Berichte die für die gewählte Transaktionsstruktur wesentlichen Rechtsgebiete und Risikobereiche angemessen abdecken oder ob ergänzender Prüfungsbedarf durch die Ersteller besteht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf die in den VDD-Berichten enthaltenen Feststellungen, Analysen und Bewertungen zu vertrauen, soweit ihm keine offensichtlichen Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit vorliegen. Eine eigenständige materielle Prüfung der den VDD-Berichten zugrunde liegenden Sachverhalte ist nicht beauftragt oder geschuldet.
Die Haftung des Auftragnehmers erstreckt sich nicht auf inhaltliche Fehler oder Unvollständigkeiten der VDD-Berichte. Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Wahrnehmung seiner koordinierenden und steuernden Funktion im in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Umfang.
Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, als Voraussetzung für den Zugang zu den VDD- Berichten oder anderen Berichten oder Gutachten des Rechtsberaters der SEFE einen Reliance Letter oder ein ähnliches Dokument zu verhandeln und zu vereinbaren, das ihm die Einsichtnahme für die SEFE oder das BMWE ermöglicht.
3.5. Vertragslaufzeit und Vergütung
Die Laufzeit des Auftrags beginnt mit der Erteilung des Zuschlags und endet am 31.12.2027, ohne dass eine separate Kündigung erforderlich ist. Der Auftraggeber hat das Recht, zweimalig den Vertrag einseitig kostenneutral um jeweils bis zu einem weiteren Jahr zu verlängern. Die Ausübung dieser Option muss vom Auftraggeber mindestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden.
Die Vergütung richtet sich nach den im Preisblatt festgelegten Ansätzen und den in Ziff. 4.2 Verfahrensbeschreibung konkretisierten Festlegungen. Sie wird auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet. Die Ansätze für die einzelnen Leistungspakete können bedarfsgerecht verschoben werden.
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