Anhang
Vordruck Honorarangebot
Bei der Angabe der Kosten sind alle entstehenden Kosten in den Einzelpositionen einzukalkulieren, also auch Auslagen wie Büro-, Telefon-, Kopier- und Personalkosten des Auftragsnehmers. Änderungen an einzelnen Angaben und Positionen sind nicht möglich. Die Abrechnung der Honorare erfolgt nach Vorlage von Stundenzetteln, in die vom Auftragnehmer die für die Bearbeitung der jeweiligen Anfrage benötigten Zeit eingetragen wird. Abgerechnet werden Zeitintervalle von 15 Minuten.
Ggf. anfallende Fahrtkosten sowie ggf. Wegstreckenentschädigung bei Benutzung des eigenen Kfz werden nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes – in der jeweils gültigen Fassung – vergütet. Reisezeiten für Termine in Hildesheim oder im Landkreis Hildesheim werden nicht vergütet.
| Position | Preis in € / Stunde (netto) | MwSt. | Preis in € / Stunde (brutto) |
| Stundensatz Rechtsberatung | |||
| Stundensatz Steuerberatung |
Für die elektronische Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben. Das bedeutet aus dem Angebot muss die Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll, hervorgehen. Bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften ist der Firmenname und die Rechtsform anzugeben. Eine eingescannte, handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich.
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