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511_Bewerbungs-_und_vergabebedingungen_DRV_UVgO_vgv_email.docx

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 06:50 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

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Unterlage verbleibt beim Bieter!

Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland für die Vergabe von Leistungen nach UVgO und VgV

1 Allgemeines

1.1 Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland als öffentlicher Auftraggeber verfährt, je nach Verfahren, nach der Unterschwellenvergabeordung bzw. nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV).

1.2 Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird bei Verfahren nach dem GWB bzw. VgV ausschließlich über die Vergabeplattform der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/index.jsp bzw. bei Verfahren nach der UVgO auch per E-Mail durchgeführt.

2 Angebotsbedingungen

2.1 Für ein schriftliches Angebot oder Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber, für das Vergabeverfahren, zur Verfügung gestellten Vordrucke zu benutzen.

2.2 Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten; die Möglichkeit zu einer Nachforderung im Sinne von § 41 UVgO bzw. § 56 VgV bleibt unberührt.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Änderungen und Ergänzungen an den Vertragsunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen sind unzulässig. Das gilt insbesondere für eigene AGB des Auftragnehmers.

Nebenangebote können nur abgegeben werden, wenn sie in der Angebotsaufforderung ausdrücklich zugelassen wurden. Die Gleichwertigkeit des Nebenangebotes zum Hauptangebot ist durch den Bieter nachzuweisen. Werden Leistungen angeboten, die in den Vergabeunterlagen nicht vorgesehen sind, so müssen sie auf einer besonderen Anlage nach Ausführung und Beschaffenheit erschöpfend beschrieben werden.

In der Angebotsaufforderung ausdrücklich zugelassene Nebenangebote müssen auf einer besonderen Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden. Auf Anlagen ist im Angebot hinzuweisen. Nicht formgerecht eingereichte Nebenangebote können ausgeschlossen werden.

Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet.

Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben oder ggf. in Ausnahmefällen auf Anforderung der Vergabestelle zu signieren.

Bei der Angebotsabgabe per E-Mail (sofern zugelassen) im Rahmen der Verhandlungsvergabe wird das Angebot elektronisch in Textform nach § 126b BGB abgegeben, d.h. aus der E-Mail muss der Name der abgebenden Person und ggf. des Unternehmens erkennbar sein.

Bei schriftlicher Angebotsabgabe sind Angebotsvordruck und alle zu unterschreibenden Anlagen mit Namen (Firma) des Bieters sowie mit Datum und Unterschrift zu versehen; das gilt auch für eine eventuell geforderte Sicherungskopie.

Angebote, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen von der Wertung ausgeschlossen werden.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen:

2.3 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.

2.4 Der Auftraggeber behält sich vor, das Angebot eines Skontos bei der Wertung nur dann zu berücksichtigen, wenn eine Skontofrist von mindestens 14 Kalendertagen eingeräumt wird. Hinsichtlich des Fristbeginns und der Leistung der Zahlung wird auf die beigefügten Vertragsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland (Formular 512 bzw. 512a) verwiesen.

2.5 Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gewährt.

2.6 Entwürfe und Ausarbeitungen, sowie Muster und Proben, die bei der Prüfung der Angebote nicht verbraucht werden, gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der Deutschen Rentenversicherung Rheinland über, soweit in der Angebotsaufforderung nichts Gegenteiliges festgelegt ist oder der Bieter im Angebot bzw. innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Bindefrist nicht ihre Rückgabe verlangt. Die Kosten der Rückgabe trägt der Bieter.

3 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe elektronisch über den Kommunikationsraum der Vergabeplattform unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/index.jsp darauf hinzuweisen.

4 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen/Mittelstandskartelle

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertragsverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen bzw. die Bildung von Mittelstandskartellen von § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) freigestellt. Die Voraussetzungen können in §§ 2, 3 GWB nachgelesen werden. Eine entsprechende Erklärung ist im Angebotsschreiben abzugeben.

5 Bewerber- und Bietergemeinschaften

Bewerbergemeinschaften, Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in der Interessenbestätigung, im Teilnahmeantrag oder im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die Vollmacht des Vertreters der Bewerber-/Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit der Interessenbestätigung, dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot einzureichen. Hierzu ist das Formular 531 bzw. 531 EU zu verwenden. Die Formulare sind bei Bedarf beim Auftraggeber (als Nachricht über die Vergabeplattform) rechtzeitig abzufordern.

Die Gründe zur Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft sind auf Anforderung darzulegen.

Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.

6 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)

Beabsichtigt der Bieter,

  • Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder
  • sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe),

so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Formular 532 bzw. 532EU) und diese Unternehmen geeignet (nur Eignungsleihe) sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben. Entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formular 533 bzw. 533EU) dieser Unternehmen sind bei der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag/Angebot, bei der Unterauftragsvergabe auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Formulare sind bei Bedarf beim Auftraggeber (als Nachricht über die Vergabeplattform) rechtzeitig abzufordern.

Sofern bei dem/n anderen Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, muss das Unternehmen durch den Bewerber/Bieter ersetzt werden. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass das Unternehmen durch den Bewerber/Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird.

7. Präqualifizierung

Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

8. Sonstiges

8.1 Die Preise sind in Euro anzugeben.

8.2 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.

Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.

8.3 Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.

8.4 Bestimmte Informationen über nicht berücksichtigte Bewerbungen oder über nicht berücksichtigte Angebote können vom Bewerber oder Bieter beim Auftraggeber schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

8.5 Bewerber aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.

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