[Seite 1]
Anlage 1 zur 214 VHB
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Baumaßnahme: Universität Leipzig, Fak. Biowissenschaften
Leistung: Raumlufttechnik
Vergabenummer: 26A70113
-
Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan (Digital- und Papierform) über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 3-facher Fertigung zu übergeben.
-
Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt.
-
Bautagesberichte Der Auftragsnehmer ist zur täglichen Führung eines Bautagesberichtes verpflichtet. Weiterhin hat der Auftragsnehmer diese unaufgefordert wöchentlich der Objektüberwachung zur Bestätigung vorzulegen. Mindestangaben sind: Datum, Wetter, Arbeitskräfte- und Geräteeinsatz, durchgeführte Arbeiten, besondere Vorkommnisse. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
-
E-Rechnung Die elektronische Rechnungsstellung wird seit dem 18.04.2020 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des Auftraggebers akzeptiert. Die Vorgaben des Auftraggebers zur Stellung elektronischer Rechnungen sind unter www.sib.sachsen.de (Informationen für Auftragnehmer) bekannt gemacht. Die im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung anfallenden Kosten trägt der Auftragnehmer.
Ende der weiteren besonderen Vertragsbedingungen.