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BAULOGISTIKKONZEPT
LEIBNIZ-IPHT
STAND 13.04.2026
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01 Übergeordnete Regelungen 01.1 Betriebszeiten und Zugänglichkeit des Baufeles 02 Verkehrsmanagement 02.1 Allgemeine Verkehrsführung zum Projekt 02.2 Parkverbote im Baustellenbereich, Parkalternativen in der Umgebung 02.3 Verkehrsführung auf dem Baufeld 02.4 Oberflächenbeschaffenheit 03 Verbringungslogistik 03.1 Materialanlieferungsprozess 03.2 Lagerflächen - Rohbauphase 03.3 Kranstandort 03.4 Lagerflächen - Ausbauphase 03.5 Verbringung im Baukörper 04 Entsorgungsmanagement 04.1 Bauphasen 04.2 Trennung der Abfallfraktionen 05 Baustellensicherheitskonzept 05.1 Bauzaun und Absperrungen 05.2 Baustellenschließung 05.3 Kameraüberwachung 06 Containermanagement 06.1 Containermietmodell 06.2 Umfang des Containermietmodells
AGENDA
07 Temporäre Medienversorgung 07.1 Baustrom und Bauwasser
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01 ÜBERGEORDNETE REGELUNGEN
01.01 Betriebszeiten und Zugänglichkeit des Baufeldes / Ansprechpartner vor Ort
Betriebszeiten • Montag – Freitag: 7:00 – 20:00 Uhr • Samstag (Anmeldung bei der Objektüberwachung erforderlich): 7:00 – 13:00 Uhr • Das Baufeld kann ab 6:30 Uhr betreten werden, um vorbereitende Maßnahmen durchzuführen.
Zugänglichkeit während der Betriebszeiten • Schlüsselverantwortung liegt in den Phasen Erdbau und Rohbau beim jeweiligen Hauptgewerk (AN Erdbau oder AN Rohbau). • Ab Ausbauphase wird durch einen Sicherheitsmitarbeiter des Bauherrn (Leibniz-IPHT) das Baufeld aufgeschlossen. Abends soll das Baufeld durch den AN Baulogistik verschlossen werden.
Zugänglichkeit außerhalb der Betriebszeiten • Arbeiten außerhalb der Betriebszeiten, sind mit ausreichend Vorlaufzeit (2 bis 5 Tage – entsprechend der Aufwendungen) mit dem AG, der OÜ und der Sicherheit abzustimmen. • Anlieferungen außerhalb der Betriebszeiten sind nur in Ausnahmefällen möglich und analog der vorherigen Bestimmung abzustimmen.
Ansprechpartner vor Ort • Mit Beginn der Ausbauarbeiten erfolgt die Bereitstellung einer zentralisierten Baustelleneinrichtung. Während dieser Zeit wird die personelle Unterstützung durch einen Logistiker notwendig. Folgende Leistungspflichten sind Bestandteil seiner Leistung: • Koordination Anlieferung und Koordination Anlieferungssystem • Überwachung Entsorgungscontainer • Verschluss der Baustelle
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02 VERKEHRSMANAGEMENT
02.01 Allgemeine Verkehrsführung zum Projekt
LKW-Zufahrt zum Baufeld • Winzerlaer Str. → Hans-Knöll-Straße → Albert-Einstein-Straße • Materialanlieferungen erfolgen direkt zum Baufeld (siehe Materialanlieferung) • In direkter Umgebung zum Baufeld existiert keine Parkmöglichkeit für LKWs, um Pause-Zeiten einzuhalten
PKW-Zufahrt zu den Containern • Auf dem Grundstück des AG stehen keine Stellflächen für PKW‘s zur Verfügung. • PKWs dürfen nur zeitweise und während Ausladungsprozessen auf dem Baufeld stehen
Achtung: In der Regel angespannte Verkehrssituation • Beengte Straßen- und Anlieferbedingungen (Vorortbesichtigung wird empfohlen) • Rund um den Campus steht eine beschränkte Anzahl an Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Der AN hat sich um die Nutzung selbst zu kümmern. ➢ Solidarisches Verhalten zwischen den Gewerken notwendig, um kein Verkehrschaos aufgrund der Parkplatzsituation zu erzeugen! Baufeld Containerfläche Zufahrt zu den Containern Zufahrt Materialanlieferung
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02 VERKEHRSMANAGEMENT
02.02 Parkverbote im Baustellenbereich, Parkalternativen in der Umgebung
Parkverbotszone Beutenberg Campus 2 Parkverbotszone Mitarbeiterparkplatz • Im gesamten Gelände des Beutenberg Campus herrscht Parkverbot Anwohnergebiete • Angespannte Gesamtsituation durch weitere Bauvorhaben in direkter Umgebung • Bauliche Maßnahme nimmt auch im Bereich des Leibnitz-IPHT Parkplätze weg
Anwohnergebiete um den Campus • Westlich ist ein separater Parkplatz – nur mit Mitarbeiterkarte gültig (durch Schranke gesperrt) 1 • In den bewohnten Gebieten dürfen nur Anwohner parken – an der Straße auch Parkverbot (Abschnittsweise Halteverbot)
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“Parken in 2 gekennzeichneten Flächen erlaubt”
1
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02 VERKEHRSMANAGEMENT
02.03 Verkehrsführung auf dem Baufeld
Materialanlieferungszone • Die Materialanlieferungszone ist nur für die direkte Entladung der LKWs gedacht • Keine längeren Standzeiten der LKWs • LKWs ohne Anhänger können in die zweite Entladezone fahren, in der die Standzeit länger sein kann
Personenverkehr • Der Personenverkehr zu bestehenden Gebäuden ist vorrangig zu behandeln und nicht einzuschränken
Fahrzeuge auf der Baustelle • Fahrzeuge sollten sich nur kurzzeitig auf dem Baufeld aufhalten, um Stau und Beengung zu vermeiden • Ausnahme: Erdbauphase
Anlieferungsverkehr Leibniz-IPHT hat stets Vorrang! Entladezonen • Der Anlieferungsverkehr Leibniz-IPHT verkehrt über die Baustraße Personenverkehr Anlieferungsverkehr • Zufahrt ist dauerhaft zu gewährleisten, Absprache bei Sperrung mit Zufahrt Arbeiter Objektüberwachung (OBÜ)/Bauherr notwendig Zufahrt Materialanlieferung Parkplätze
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02 VERKEHRSMANAGEMENT
02.04 Oberflächenbeschaffenheiten
Baustraße 3 • Die Baustraße wird auf SLW60 ausgelegt • Temporärer Asphalt mit einem Geotextil
Lagerfläche (Westen) 1 • Anforderung: geschottert und verdichtet • Keine weiteren Maßnahmen notwendig Lagerfläche (Norden) 2 • Pflaster wird im Rahmen der vorgezogenen Maßnahmen entfernt 2 • Anforderung: geschottert und verdichtet 3 1 2 3
1
Baustraße Schotterfläche Lagerfläche
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03 VERBRINGUNGSLOGISTIK
03.01 Materialanlieferungsprozess
Nutzung der Entladezone (Osten) • Die Entladezone kann durch jedes Gewerk genutzt werden • Ist vorrangig für Sattelzüge und große LKW • Die Krannutzung ist mit dem Rohbau-Unternehmen abzusprechen • Über große und Zeitintensive Lieferungen sind alle anderen Gewerke rechtzeitig zu informieren
Nutzung der Entladezone (Westen) • Die Entladezone kann durch jedes Gewerk genutzt werden • Ist nur für kleine LKW und für die Entladung von Transportern vorgesehen • Kann nach Absprache als Stellfläche für Autobetonpumpen genutzt werden
Nutzung eines Online Avisierungssystems (OAS) für Lieferungen • Online Avisierungssystem als digitale Plattform zur Anmeldung und Koordination von Lieferungen zum Baufeld • Ab dem Ausbau ist die Nutzung eines OAS vorgesehen. • Mögliche Mehraufwendungen seitens ausführender Firma werden nicht zusätzlich vergütet. Entladezonen Anlieferungsverkehr
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03 VERBRINGUNGSLOGISTIK
03.02 Lagerflächen – Rohbauphase
Flächenmanagement • Lagerfläche (ca. 200 m²): Stellfläche für Autobetonpumpe, Lagerfläche für Stützen, Schalung etc. • Bewehrungsfläche (ca. 33 m²): Vorbereiten der Bewehrungskörbe für Stützen, Decken und Wände • Vorschlag, um Lagerung und Bewehren klar zu trennen und separate Arbeitsbereiche zu schaffen • Keine festen/eingeteilten Lagerflächen pro Gewerk/Unternehmen
Kranstandort • Der Kranstandort ist festgelegt und kann aufgrund der bestehenden Medienleitungen nicht verschoben werden (siehe Folie Kranstandort)
➢ Durch eingeschränkte Lagermöglichkeiten sind die Flächen
effizient einzuteilen und zu nutzen!
Lagerfläche Bewehrungsfläche
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03 VERBRINGUNGSLOGISTIK
03.03 Kranstandort
Kranstandort • Platzierung des Kranstandortes wird maßgeblich von den bestehenden Leitungen beeinflusst • Kein anderer Kranstandort möglich, um im Baufeld zu sein und keine bestehende Leitung zu beschädigen • Kranstatik ist Bestandteil des Kranaufstellers • Die Kranstellung hat mittels Tiefgründung (bspw. Mikrobohrpfähle mit einer Lastausgleichplatte oder Bohrpfähle mit einem Durchmesser von 65cm) zu erfolgen, da der Verbau nicht auf eine zusätzliche Belastung ausgelegt ist • Für die Auslegung der Fußpunkte sind die der Ausschreibung beigefügten Bestandsunterlagen (Bestandsleitungsplan, Baugrundgutachten, etc.) zu beachten • Die Auslegung der Kranstellung ist vorab mit dem Bauherrn, der Objektüberwachung und der Projektsteuerung auf die Gegebenheiten vor Ort abzustimmen
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03 VERBRINGUNGSLOGISTIK
03.04 Lagerflächen – Ausbauphase
Flächenmanagement außerhalb des Baukörpers • Lagerflächen können genutzt werden, bis der Außenbereich finalisiert wird • Bereich unter der Brücke muss für Fußgänger freigehalten werden • Überdachter Bereich (Norseite EG) kann nach Abschluss Fassade genutzt werden
Kranstandort • Der Kran wird mit dem Abschluss der Leistung Rohbau zurückgebaut und kann als zusätzliche Lager- oder Entsorgungsfläche genutzt werden
Flächenmanagement innerhalb des Baukörpers • Laborflächen können nicht als Lagerflächen genutzt werden • Laborflächen befinden sich nur zwischen UG und 1. OG. Ab dem zweiten OG können alle Flächen aktiviert werden
Lagerfläche Lagerfläche im Baukörper
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03 VERBRINGUNGSLOGISTIK
03.04 Lagerflächen – Ausbauphase
Etagenpläne 1. UG – 1. OG 1. UG
Räume, die mit einer eigenen Baustellentür verschlossen werden können, um Geräte und Material sicher zu lagern
Lagerflächen, welche bis zum Einbau der Laborgeräte geräumt werden müssen
Lagerflächen welche dauerhaft verfügbar sind
Überdachte Lagerfläche (draußen)
EG 1. OG
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03 VERBRINGUNGSLOGISTIK
03.04 Lagerflächen – Ausbauphase
Etagenpläne 2. OG – 3. OG 2. OG
Lagerflächen welche dauerhaft verfügbar sind
Zusammenfassung
- UG EG 1. OG 2. OG 3. OG
Räume (Gewerk) -
Lagerfläche (temp.) -
Lagerfläche (perm.) 88 m²
| 67 m² | - | - | - |
|---|---|---|---|
| - | 47 m² | 56 m² | - |
| 11 m² | 40 m² | 19 m² | 172 m² |
Lagerfläche (überdacht) - 112 m² - - -
- OG ➢ Alle Lagerflächen sind als Vorschlag zu sehen, um einen reibungslosen Bauablaufplan gewährleisten zu können. Dabei sind direkte Absprachen auf dem Baufeld notwendig!
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03 VERBRINGUNGSLOGISTIK
03.05 Verbringung im Baukörper
Vertikale Verbringung (Fahrstuhl) • Nach Einbau des Fahrstuhles, wird dieser für den Materialtransport genutzt • Abmessung: 2,10 m/2,20 m/3,00 m (B/H/T) • Tragfähigkeit: 3,0 t • Bereich der stärksten Nutzung wird geschützt, um Mängel zu vermeiden • Anlieferung erfolgt im Westen des Gebäudes • Sobald der Kran abgebaut ist, ist die Anlieferung durch Sattelzüge zu vermeiden
Horizontale Verbringung • Für die horizontale Verbringung auf den Etagen ist jedes Gewerk selbst zuständig • Flure und Verkehrsflächen sind für alle Gewerke freizuhalten • Nutzung von Hubwagen wird empfohlen
| Baustellentür (Doppeltür) OSB-Platten über Malervlies Fahrstuhl (ausgekleidet) Einbau als letzter Schritt | ||
|---|---|---|
| Baustellentür (Doppeltür) OSB-Platten über Malervlies Fahrstuhl (ausgekleidet) Einbau als letzter Schritt |
Einbau als letzter Schritt
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04 ENTSORGUNGSMANAGEMENT
04.01 Bauphasen
Entsorgung vom Baufeld • Die Entsorgungsfläche wird über die gesamte Bauzeit vorgehalten und als zentrale Prinzip Zentrale Entsorgungssammelstelle im Ausbau Sammelstelle genutzt Baufeld • Rohbau • Der Erbringer der Leistung Rohbau ist selbst für die Entsorgung vom Baufeld verantwortlich. • Ausbau • Gemeinsame Abfallcontainer für alle Gewerke, um Stellfläche zu minimieren (Prinzip Zentrale Entsorgungssammelstelle) • Ein Entsorgungsunternehmen (Bereitstellung, Tausch von Containern und Bauaufzug Zentrale Sammelstelle Entsorgung der Abfälle) für die gesamte Baustelle. Die Verantwortung für die Gebäude • Der Baustellenlogistiker übernimmt die regelmäßige Kontrolle der Sammelstelle. Bei falscher Zuordnung in einem Entsorgungscontainer wird sich ein Abzug aufgrund der Mehraufwendungen beim Verursacher vorbehalten. Entsorgung im Gebäude • Jedes Gewerk ist selbst dafür verantwortlich die eigenen Abfälle aus den Etagen zur Entsorgungssammelstelle zu schaffen Kostenträger für Bauabfälle • Der Bauherr beauftragt eine zentrale Baustelleneinrichtungsfirma, die die Entsorgung im Ausbau koordiniert. Hierfür wird eine Baulogistik-Umlage über alle Deponie Einzelgewerke weiterberechnet. Der AN hat dennoch die Verantwortung gemäß Vorgang durchgeführt durch: AN Baulogistik/Entsorgungsunternehmen FB 241 zu tragen. Einzelgewerke
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04 ENTSORGUNGSMANAGEMENT
04.02 Trennungen der Abfallfraktionen
Trennung der Abfallfraktionen • Bauschutt • Baumischabfälle • Pappe/Papier/Karton • Plastik, Verpackung, Folie, Styropor • Metalle • Holz • Gips • Bitumen, Asphalt • Glas • Mineralwolle • Siedlungsabfälle
➢ Jedes Gewerk ist zur Einhaltung der Trennung verpflichtet. Bei Mehraufwendungen des Entsorgungsunternehmens (z. B. Nachsortierung) werden die entstehenden Kosten auf den Verursacher umgelegt. Entsorgungsfläche
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05 BAUSTELLENSICHERHEITSKONZEPT
05.01 Bauzaun und Absperrungen
• Fußwege 1 • Fußweg im Norden und Süden muss während der gesamten Bauzeit ermöglicht werden • Fußweg im Westen wird erst nach Beendigung der Brücke geöffnet • Fußwege werden mit einem Personenleitsystem 2 und entsprechenden Zebrastreifen geschützt 2 1 • Bauzaun • Offener Bauzaun mit Tor auf Nord-Ost Seite 1 1 A B • Im Süden wird Bauzaun nach der Beendigung 3 Erdbau gestellt, um Verbauarbeiten nicht zu stören
A B 3 1 3 1
Bauzaun Tor Fußwege
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05 BAUSTELLENSICHERHEITSKONZEPT
05.02 Baustellenschließung
Baustellenschließung • Rohbau • Während der Rohbauphase wird das Tor durch das Rohbauunternehmen verschlossen und geöffnet
• Ausbau • Während der Ausbauphase wird das Tor am Bauzaun durch einen Sicherheitsmitarbeiter des Bauherrn (Leibniz-IPHT) geöffnet und abends durch den AN Baulogistik verschlossen. • Im Baukörper wird ein entsprechendes Schließsystem eingebaut, um den Baukörper zu verschließen • Alle Gewerke, welche einen abschließbaren Raum im Gebäude brauchen, um Werkzeug und Material einzuschließen, können nach Absprache einen der bestehenden Räume mit eigener Tür nutzen • Die Räume sind entsprechend zu schützen und nach Benutzung wieder in einem sauberen Zustand zu hinterlassen
Bauzaun Tor
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05 BAUSTELLENSICHERHEITSKONZEPT
05.03 Kameraüberwachung
Kameraüberwachung • Auf dem Baufeld wird eine BauWatch-Kamera installiert, um den Diebstahl zu erschweren
Funktionsprinzip außerhalb der Betriebszeiten
- Erkennung von unerlaubten Bewegungen auf dem Baufeld
- Signal an jeweilige Alarmzentrale
- Aufforderung zum Verlassen des Baufeldes über Lautsprecher
- Bei Nichtbeachtung der Durchsage erfolgt vorher definierte Handlung
- Direktes Alarmieren der Polizei
Bauzaun Tor Kamerastandort
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06 CONTAINERMANAGEMENT
06.01 Containermietmodell
Beschreibung • Der Logistikdienstleister vermietet die Container direkt an die Nachunternehmer • Die Dimension der Containeranlage variiert über die Bauphase jeweils in Abhängigkeit des Bedarfs an Containern durch die Nachunternehmer • Die bauausführenden Firmen im Ausbau stellen ausschließlich Materialcontainer bereit. Andere Container sind aus der Kalkulation zu streichen.
Koordination • Die Nachunternehmer melden ihren Bedarf vorab beim Logistikdienstleister an, der die jeweiligen Container anliefert, aufstellt, betreibt und nach dem Betrieb wieder abbaut oder an das nächste Gewerk vermietet
Magazincontainer • Der AN Rohbau kann eigenverantwortlich Magazincontainer stellen • Während der Ausbauphase werden die Magazincontainer nur nach Absprache mit der Objektüberwachung gestellt
Parkplätze • Es stehen nur beschränkt Parkplätze in Campusnähe zur Verfügung, auf dem Containerstellfläche Grundstück des AG stehen keine Parkflächen zur Verfügung Parkplätze Magazincontainer (ab Fertigstellung Brücke) • Siehe auch Abschnitt 02.02
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06 CONTAINERMANAGEMENT
06.02 Umfang des Containermietmodells
• Im Containermietmodell werden die Containerbedarfe der Gewerke berücksichtigt. Die Container werden durch den AN Baulogistik in einer zentralen Containereinheit bereitgestellt. • Übergeordnete Container/Einrichtungen werden durch den Bauherren gestellt.
| Im Containermietmodell enthalten | Über den Bauherren werden bereit gestellt |
|---|---|
| • Tagesunterkünfte für Baustellenpersonal • Büros für Gewerke • Besprechungsräume für Gewerke (falls notwendig) | • Sanitäre Einrichtungen (WC, Duschen für Gewerke und Bauleitung) • Sanitätscontainer • Büros für die Bauleitung • Besprechungsräume für die Bauleitung (falls notwendig) |
Kosten pro Container im Containermietmodell (Richtwert)
Tagesunterkünfte Ca. 500,00 €
Büros für Gewerke Ca. 650,00 €
Besprechungsräume für Gewerke Ca. 650,00 €
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07 TEMPORÄRE MEDIENVERSORGUNG
07.01 Baustrom und Bauwasser
• Baustrom • Aufbau und Betrieb des Baustromnetztes während aller Bauphasen erfolgt durch den AN Baulogistik • Umbau muss bei AN Baulogistik und der Objektüberwachung angemeldet werden. • Während des Rohbaus wird dem AN Rohbau ein Baustromnetz bauseitig bereitgestellt. Die Kosten werden anteilig per Umlage weitergegeben. • Während der Ausbauphase werden Etagenverteiler aufgebaut, von denen sich jedes Gewerk Strom an die Arbeitsstätte ziehen kann. • Beleuchtung • Die Beleuchtung der Arbeitsstätten im Baukörper werden durch die Gewerke übernommen • Die Beleuchtung der BE-Flächen, der Treppenhäuser und weiterer Verkehrsflächen erfolgt durch den Logistikdienstleister • Bauwasser • Einrichtung von zentralen Bauwasseranschlüssen durch Logistikdienstleister • Nutzung durch alle Gewerke Stromentnahme • Wartung und Umbau obliegt dem AN Baulogistik Wasserentnahme (Platz für ööööReinigung)
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