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BAULOGISTIKHANDBUCH
MSTM – Generalsanierung und Umbau
des Münchner Stadtmuseums
Sankt-Jakobs-Platz 1, 80331 München
Bauherrin: Landeshauptstadt München Kommunalreferat IM-KS-KULT Denisstraße 2 80335 München
Vertreten durch: Baureferat Hochbau 11 Friedenstraße 40 81660 München
INDEX A STAND: 13. MAI 2025
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INHALTSVERZEICHNIS
1 Anlagenverzeichnis .................................................................................... 3
2 Kurzbeschreibungen .................................................................................. 3
3 Anlass und Ziele der Baulogistik ................................................................. 4
3.1 Anlass ....................................................................................................................... 4 3.2 Ziele .......................................................................................................................... 4
4 Allgemeines ............................................................................................... 6
4.1 Konzeptentwicklung .................................................................................................. 6 4.2 Geltungsbereich/Haftung .......................................................................................... 6 4.3 Einweisung in das Baulogistikhandbuch ................................................................... 6 4.4 Anschrift .................................................................................................................... 6 4.5 Kleinstanlieferungen über Paketdienste .................................................................... 6 4.6 Arbeits- /Betriebszeiten ............................................................................................. 7 4.7 Ansprechpartner ....................................................................................................... 7 4.8 Pressekontakt ........................................................................................................... 7 4.9 Persönliche Schutzausrüstung .................................................................................. 8 4.10 Rauch- und Essverbot ............................................................................................... 8 4.11 Parken ....................................................................................................................... 8 4.12 Baumschutz .............................................................................................................. 8
5 Angaben zur Baustelleneinrichtung ............................................................ 9
5.1 Elemente der Baustelleneinrichtung.......................................................................... 9 5.1.1 Bauzaun .......................................................................................................................... 9 5.1.2 Containeranlage AN ........................................................................................................ 9 5.1.3 Sanitäreinrichtungen........................................................................................................ 9 5.1.4 Bau- und Montagegerüste ............................................................................................... 9 5.1.5 Mobile Hebebühnen/Mobilkrane/etc. ............................................................................. 10 5.1.6 Baustrom/Baustellenbeleuchtung/Bauwasser ................................................................ 10 5.1.7 Sicherheitsrelevante Schutzvorrichtungen ..................................................................... 10
5.2 Baustellensicherheit ................................................................................................ 10
6 Personenlogistik ...................................................................................... 12
6.1 Ziele ........................................................................................................................ 12 6.2 Personenzugangskontrolle ...................................................................................... 12 6.3 Anmeldungsverfahren ............................................................................................. 12 6.3.1 Baustellenausweise ....................................................................................................... 12 6.3.2 Besucherausweise ........................................................................................................ 14 6.3.3 Rückgabe der Ausweise ................................................................................................ 14 6.3.4 Verlust der Ausweise ..................................................................................................... 15
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6.3.5 Ausweiskontrollen ......................................................................................................... 15
6.4 Informationsbereitstellung ....................................................................................... 15
7 Anliefer- und Materiallogistik ..................................................................... 16
7.1 Anlieferverkehrssteuerung ...................................................................................... 16 7.1.1 Ziele .............................................................................................................................. 16 7.1.2 Anlieferbedingungen...................................................................................................... 16 7.1.3 Sonderanlieferungen außerhalb der Regelarbeitszeiten ................................................ 16 7.1.4 Avisierung und Transportanmeldung ............................................................................. 17 7.1.5 Anfahrt .......................................................................................................................... 17 7.1.6 Anfahrtssteuerung ......................................................................................................... 18 7.1.7 Be- und Entladezonen ................................................................................................... 19 7.1.8 Besondere Güterarten ................................................................................................... 19
7.2 Materiallogistik ........................................................................................................ 19 7.2.1 Ziele .............................................................................................................................. 19 7.2.2 Warensicherung ............................................................................................................ 20 7.2.3 Entlade- und Transporthilfe (kostenpflichtig) .................................................................. 20 7.2.4 Bauaufzugsanlagen ....................................................................................................... 20 7.2.5 Flächenmanagement ..................................................................................................... 21 7.2.6 Nutzlasten ..................................................................................................................... 21 7.2.7 Haftung.......................................................................................................................... 22
8 Entsorgungslogistik ab Ausbau ................................................................. 23
8.1 Ziele ........................................................................................................................ 23 8.2 Entsorgungsprinzip ................................................................................................. 23 8.2.1 Logistische Übernahme der Rohbauflächen für den Ausbau ......................................... 25 8.2.2 Reinigungs- und Sorgfaltspflicht des AN ........................................................................ 25 8.2.3 Überwachung der Sauberkeit ........................................................................................ 26 8.2.4 Staubarme Baustelle ..................................................................................................... 26 8.2.5 Reinigung der Straßen .................................................................................................. 26
9 Zusatzleistungen ...................................................................................... 26
10 Anlagen zur Baulogistik ........................................................................ 27
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1 Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Logistikphasenpläne ............................................................................................. 27 Anlage 2: Informationen zur Anfahrt ..................................................................................... 28 Anlage 3: Empfangsbestätigung Baulogistikhandbuch ......................................................... 31 Anlage 4: Handbuch Onlineportal ......................................................................................... 32 Anlage 5: Einheitspreisliste für Zusatzleistungen (vom LOG nachzutragen) ......................... 33 Anlage 6: Erklärung über den Erhalt des Mindestlohns ........................................................ 34 Anlage 7: Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO ...................................................... 35 Anlage 8: Besucherblatt ....................................................................................................... 36 Anlage 9: Allgemeine Transportbedingungen ....................................................................... 37 Anlage 10: Schemata Baulogistik ........................................................................................... 38
2 Kurzbeschreibungen
AG Auftraggeber AT Arbeitstag AN Auftragnehmer (vom AG beauftragt) ASR Arbeitsstättenrichtlinie BE Baustelleneinrichtung BG Berufsgenossenschaft LA Logistik-Ansprechpartner des AN LOG Baulogistikkoordinator (vom AG beauftragter Baulogistikdienstleister) LOT Logistik-Online-Tool NU Nachunternehmer (vom AN beauftragt) OÜ Objektüberwachung PSA Persönliche Schutzausrüstung SiGe Sicherheits- und Gesundheitsschutz SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Definition Ausbau
Der Begriff „Ausbau" im vorliegenden LV beschreibt alle Gewerkeleistungen nach Fertigstellung des Rohbaus. D.h. es folgen neben den Ausbauleistungen für Hochbau und TGA die Leistungen für Fassade und Dach.
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3 Anlass und Ziele der Baulogistik
3.1 Anlass Das Bauvorhaben Generalsanierung und Umbau des Münchner Stadtmuseums befindet sich im Innenstadtbereich von München. Es ist davon auszugehen, dass im Projektverlauf sehr beengte Verhältnisse für die Bauarbeiten und die Baulogistik entstehen.
Die hohen Ansprüche und die kurze Realisierungszeit dieses Projektes erfordern ein umfassendes und gesteuertes Management in der Personen-, Anliefer-, Material-, Entsorgungs- und Flächenlogistik. Nur so können die ökonomisch und ökologisch geforderten Ziele erreicht und Interessenüberschneidungen der bauausführenden Unternehmen vermieden werden.
3.2 Ziele
Zur Optimierung der logistischen Koordination dieser Baumaßnahme und zur Unterstützung der Unternehmer bei ihren logistischen Abläufen hat der Arbeitgeber – nachfolgend AG genannt – einen Logistikdienstleister – nachfolgend LOG genannt – beauftragt. Um für alle am Bau Beteiligten optimierte Logistikbedingungen zu schaffen und einen möglichst reibungslosen Bauablauf zu ermöglichen, werden in diesem Handbuch die allgemein verbindlichen Regelungen und Randbedingungen zur Baustellenlogistik dargestellt.
Da ausschließlich eine konsequente Einhaltung des Baulogistikhandbuches die Durchführung des Projektes ermöglicht, sind alle Projektbeteiligten aufgefordert, keine Abweichungen von den Inhalten des Baulogistikhandbuches zu zulassen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass dieses Ziel nur im partnerschaftlichen Umgang mit allen am Bau beteiligten Unternehmern und durch ein sehr hohes Maß an Selbstverpflichtung erreicht werden kann.
Dieses Baulogistikhandbuch ist eine wesentliche Vertragsgrundlage für jeden Unternehmer. Die Auftragnehmer sind daher aufgefordert, das vorliegende Handbuch genau zu prüfen und ggf. Unklarheiten bis zur Vergabe zu konkretisieren.
Der Planungsumfang der Baustellenlogistikplanung betrifft schwerpunktmäßig folgende Bereiche:
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A- Anlieferlogistik • Ziel dieses Logistikprozesses ist die Durchführung eines effizienten und bedarfsorientierten Materialflusses vom Lieferanten bis zur Entladezone auf der Baustelle. Dabei sind die verfügbaren Ressourcen optimal auszunutzen und gleichzeitig die Einflüsse des Transportaufkommens auf das Umfeld der Baustelle und die Umwelt zu minimieren. • Eine rechtzeitige Planung und Koordination aller Transporte soll einen gleichmäßigen und durchgängigen Bauablauf sicherstellen, der alle am Bau beteiligten Unternehmen bei ihren Aufgaben logistisch unterstützt und die Baustelleneinrichtung nicht überfordert.
B- Verbringungslogistik • Durch geeignete Verfahren in der Verbringungslogistik wird die Durchführung eines effizienten, durchgehenden und bedarfsorientierten Material- sowie Geräteflusses von der Entladezone bis zum Verwendungsort hergestellt, um Verschwendungen, die sich aus Transport-, Warte- und Suchzeiten ergeben, zu reduzieren.
C- Entsorgungslogistik • Ziel dieses Logistikprozesses ist die Durchführung einer effizienten, umweltgerechten und ressourcenschonenden Abfallentsorgung vom Entstehungsort auf der Baustelle bis zur Verwertungsstelle. • Durch geeignete Verfahren in der Entsorgungslogistik soll der Aufwand für die bauenden Unternehmen auf ein Minimum, bei gleichzeitiger Unterstützung einer überdurchschnittlich sauberen Baustelle, reduziert werden. Zur Schonung logistischer Ressourcen in der Baustelleneinrichtung nutzen alle ausführenden Firmen die gleichen Entsorgungssysteme.
D- Personenlogistik • Ziel dieses Logistikprozesses ist die optimierte Durchführung und Kontrolle aller Personenbewegungen zu, auf und von der Baustelle unter Beachtung der Grundprinzipien der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit sowie Gesetzeskonformität. • Mit dem Sicherheitskonzept sollen geeignete Rahmenbedingungen für eine optimierte Personenzugangskontrolle geschaffen werden. Hierzu soll jede Firma und deren Mitarbeiter erkennbar und dem jeweiligen verantwortlichen Auftraggeber zuzuordnen sein.
E- Koordination BE-Gewerke • Eine übergeordnete, baubegleitende Koordination der BE-Gewerke schafft eine auf die Rahmenbedingungen optimierte Infrastruktur der Baustelle und dient als effiziente und ressourcenschonende Unterstützung der logistischen Baustellenprozesse.
F- Flächenkoordination • Die gleichmäßige Nutzung und Verwaltung der vorhandenen logistischen Ressourcen, wie Verkehrswege, Entladeflächen, Entladezeiten oder Lagerflächen, optimieren den Durchsatz und reduzieren gegenseitige Störungen und Behinderungen. Insgesamt ist das Ziel optimierte Rahmenbedingungen für alle am Bau Beteiligten in diesem anspruchsvollen Bauvorhaben zu schaffen.
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4 Allgemeines
4.1 Konzeptentwicklung Das vorliegende Konzept beschreibt die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden und planbaren Rahmenbedingungen. Ergeben sich Änderungen aus dem internen Ablauf oder externen Vorgaben, werden die entsprechenden Passagen angepasst bzw. fortgeschrieben und unter anderem auf dem Logistik-Online-Tool zum Download bereitgestellt.
4.2 Geltungsbereich/Haftung Die vorliegenden Bedingungen gelten ausnahmslos für alle auf der Baustelle beschäftigten Auftragnehmer und ihre Mitarbeiter. Die Einhaltung ist allgemein verpflichtend. Alle vom AG direkt beauftragten Unternehmen haben die vorliegenden Bedingungen mit ihren Nachunternehmern ebenfalls zu vereinbaren (siehe Anlage 3: Empfangsbestätigung Baulogistikhandbuch).
Die vorliegenden Bedingungen gelten ausnahmslos für alle auf der Baustelle beschäftigten Unternehmen und ihre Mitarbeiter für die Baumaßnahme.
4.3 Einweisung in das Baulogistikhandbuch Der LOG führt mit allen über den AG gemeldeten AN ein spezifisches Einweisungsgespräch durch. Dabei wird mit den zuständigen Logistik-Ansprechpartnern (LA) der einzelnen Unternehmen u. a. über die speziellen Anmelde- und Anlieferbedingungen gesprochen. Der zuständige LA bzw. weitere Befugte /Unterschriftsberechtigte sind verantwortlich für die Einhaltung der im Baulogistikhandbuch festgelegten Regelungen seitens ihrer Mitarbeiter /NU.
Der LA muss durchgehend für die Baustelle erreichbar sein. Bei unvermeidlicher Abwesenheit (z. B. Urlaub, Krankheit) ist dem LOG unmittelbar ein gleichwertiger Vertreter zu benennen.
Die Einhaltung des Baulogistikhandbuches wird durch die Unternehmen schriftlich bestätigt (siehe Anlage 3: Empfangsbestätigung Baulogistikhandbuch).
4.4 Anschrift Die Anschrift der Baustelle lautet:
Generalsanierung und Umbau des Münchner Stadtmuseums Sankt-Jakobs-Platz 1 80331 München
4.5 Kleinstanlieferungen über Paketdienste Kleinstanlieferungen (max. Größe 1,20 x 0,60 x 0,60 m, bis 20 kg) über Paketdienste können durch den LOG am Zugangscontainer angenommen werden, wozu der Besteller diesen mit Anerkennung des vorliegenden Baulogistikhandbuchs ermächtigt. Die Verantwortung gegenüber dem Lieferanten und Paketdienst bleibt beim Besteller. Der Besteller muss im Zuge der Logistikeinweisung eine entsprechende Haftungserklärung zu unterzeichnen.
Bitte achten Sie bei der Anlieferung über Paketdienste auf die eindeutige Zuordnung des Empfängers. Es können nur Pakete entgegengenommen werden, die eindeutig mit Namen und Telefonnummer eines bekannten Empfängers vor Ort gekennzeichnet sind. Der Eingang der Sendung wird diesem dann telefonisch mitgeteilt. Die Abholung ist schriftlich zu quittieren.
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Aufgrund begrenzter Lagermöglichkeiten sind die Kleinstanlieferungen innerhalb von 1 AT abzuholen, andernfalls wird eine Rückversendung zu Lasten des Absenders veranlasst.
4.6 Arbeits- /Betriebszeiten Die Arbeitszeiten auf der Baustelle sind wie folgt festgelegt:
Montag bis Freitag 06:00 – 20:00 Uhr
Samstag 07:00 – 16:00 Uhr
Ganztägig an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen im Bundesland Bayern - sowie werktags in der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr - sind Bauarbeiten nicht erlaubt.
Arbeiten außerhalb der Arbeitszeiten sind vom AG genehmigen zu lassen. Eventuell behördliche Genehmigungen für Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeiten sind vom AN selbstständig zu beantragen und auf Verlangen vorzulegen.
Die Betriebszeiten der Zugangskontrolle auf der Baustelle sind wie folgt festgelegt:
Montag bis Freitag 06:00 – 18:00 Uhr
Optional / außerhalb der regulären Betriebszeiten, nach Freigabe des AG:
Samstag 06:00 – 14:00 Uhr
Montag bis Freitag 18:00 – 22:00 Uhr
Die logistischen Dienstleistungen finden ebenfalls innerhalb dieser Betriebszeiten statt.
Anlieferungen müssen in den Betriebszeiten der Zugangskontrolle erfolgen. Anlieferungen außerhalb der Betriebszeiten sind vom AG genehmigen zu lassen und in der Zugangskontrolle vorzulegen.
4.7 Ansprechpartner Als LOG wird folgendes Unternehmen vom AG eingesetzt und mit der Umsetzung und Durchsetzung der in diesem Baulogistikhandbuch beschriebenen Regelungen beauftragt und bevollmächtigt:
-wird noch bekannt gegeben-
Für alle Projektbeteiligten sind folgende persönliche Ansprechpartner des LOG vor Ort zuständig:
Pförtnerzentrale Zugangskontrolle:
-wird noch bekannt gegeben-
Baulogistikbauleitung:
-wird noch bekannt gegeben-
4.8 Pressekontakt Die Veröffentlichung oder Weitergabe von Bild-, Video- und Textmaterial sowie jeglicher weiterer bekannter oder zukünftiger Formate im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Bedarf der schriftlichen Zustimmung des AG. Dies gilt sowohl für die Presse als auch für andere Verwendungszwecke.
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Anfragen können über die Bauleitung an den Vertreter des AG gerichtet werden. Fachliche Beiträge in Zusammenhang mit der eigenen Leistung sind ebenfalls vorab zur Freigabe einzureichen und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AG.
4.9 Persönliche Schutzausrüstung Das Betreten der Baustelle ist nur mit entsprechender persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gestattet. Dies gilt ausnahmslos für Alle. Die Vorgaben zur PSA ergeben sich aus dem SiGe-Plan und den situativ anzuwendenden Sicherheitsvorschriften des Gesetzgebers und der Versicherer.
4.10 Rauch- und Essverbot Der Verzehr von Lebensmitteln im Baustellenbereich sowie außerhalb der Aufenthaltsräume ist aus hygienischen Gründen verboten. Ausgenommen sind nichtalkoholische Getränke in wiederverschließbaren Behältnissen (keine Dosen und Einwegbecher).
Der Konsum von Alkohol oder illegalen Genussmittel ist verboten und führt zum sofortigen und dauerhaften Baustellenverweis.
Das Rauchen im Gebäude ist vollständig untersagt.
4.11 Parken Auf dem Baufeld besteht striktes Parkverbot.
Die Zufahrt zur Baustelle ist grundsätzlich nur kurzfristig zu Ladezwecken erlaubt. Der Fahrer hat stets abfahrbereit am Fahrzeug zu verbleiben. Der LOG ist berechtigt, abgestellte Fahrzeuge ohne weitere Ankündigung zu Lasten des Halters abschleppen zu lassen.
Alle Fahrzeuge sind unter Beachtung von Park- und Halteverboten andernorts abzustellen. Eine Behinderung von Fußgänger- bzw. Kraftfahrtverkehr ist zwingend auszuschließen.
Parkmöglichkeiten für das Baustellenpersonal werden nicht vorgesehen und sind eigenständig durch die AN zu organisieren. Hier stehen in unmittelbarer Nähe z. B. folgende Parkhäuser zur Verfügung:
• Parkhaus: CONTIPARK Tiefgarage Oberanger Oberanger 27, 80331 München / Durchfahrtshöhe 2,00 m / Durchfahrtsbreite 2,40 m • Parkhaus: CONTIPARK Tiefgarage Marienplatz Rindermarkt 16, 80331 München / Durchfahrtshöhe 1,80 m / Durchfahrtsbreite 2,30 m Im Umfeld der Baustelle stehen keine LKW-Parkplätze zur Verfügung. Zur Überbrückung von Wartezeiten empfehlen wir die Anfahrt der „Pufferzonen“.
4.12 Baumschutz Auf dem Baufeld steht erhaltenswerter, satzungsgeschützter Baumbestand. Aufgrabungen dürfen nur so durchgeführt werden, dass die Standsicherheit und das gesunde Wachstum nicht beeinträchtigt werden. Es ist nicht gestattet, im Kronenbereich der Bäume mit Planierraupen und Baggern zu arbeiten, Baumaschinen aufzustellen, Vergussmasse zu erhitzen, Öle, Farben, Chemikalien, Zementreste etc. auszuschütten oder an den Stämmen und Kronen Freileitungen, Schaltkästen, Halteseile etc. anzubringen.
Bei Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Beschädigungen der Baumkronen und Wurzeln sind unter allen Umständen zu vermeiden.
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5 Angaben zur Baustelleneinrichtung
5.1 Elemente der Baustelleneinrichtung
5.1.1 Bauzaun Die Sicherheit der Baustelle erfordert einen fest verschlossenen Bauzaun um die gesamte Baustelle. Das eigenmächtige Öffnen und das Übersteigen der Bauzäune ist untersagt.
Sollte der Bauablauf ein Öffnen des Bauzauns erforderlich machen, so ist dies im Einzelfall unmittelbar vor Anlieferung möglich. Hierzu ist die Freigabe beim LOG einzuholen. Im Fall eines offenen Bauzauns muss ein Verantwortlicher während des gesamten Vorgangs anwesend sein, um Zutritt von außerhalb zu verhindern.
Der Bauzaun ist vom AN nach Beendigung der Arbeiten wieder fachgerecht zu verschließen.
5.1.2 Containeranlage AN Für die beschäftigten Unternehmen wird auf der Baustelle eine zentrale Containeranlage über den LOG bereitgestellt. Aufgrund der knappen Flächenressourcen auf der Baustelle besteht jedoch für die Bereitstellung eines Containers kein genereller Anspruch.
Bei Bedarf kann der AN beim LOG Container für seine Zwecke beantragen. Diese werden ihm unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist der Einsatz von eigenen Containern ausgeschlossen. Sollte begründeter Bedarf bestehen, so ist das Aufstellen von Containern auf dem Baustellengelände nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den LOG auf eigens dafür zugewiesenen Flächen möglich, sofern die Flächenauslastung des Baugeländes dies zulässt.
Der Containerbedarf (Anzahl, Typ, Dauer der Anmietung) muss nach Vertragsabschluss dem AG und dem LOG frühzeitig angegeben werden.
Aufgrund der beschränkten Containeranzahl wird bei Bedarfsanmeldung die Anzahl der beantragten Container auf Plausibilität geprüft. Es kann soweit vorhanden, jedem AN maximal ein Materialcontainer zur Verfügung gestellt werden. Die genutzten Container sind unmittelbar nach Fertigstellung der beauftragten Leistung an LOG zu übergeben.
Der AN verpflichtet sich, auch die genutzten Container pfleglich zu behandeln.
5.1.3 Sanitäreinrichtungen Sanitäreinrichtungen werden gemäß ASR vom AG bereitgestellt und vom LOG auf dem Baugelände vorgehalten.
Eine Körperentleerung außerhalb der Sanitäreinrichtungen ist strengstens untergesagt und wird mit Beseitigungskosten und Baustellenverweis geahndet.
5.1.4 Bau- und Montagegerüste Die Errichtung von Bau- und Montagegerüsten ist mit allen Beteiligten so abzustimmen, dass keine unvorhersehbaren Behinderungen der Arbeiten Anderer oder eine unangekündigte Versperrung von logistischen Hauptwegen stattfinden. Alle Gerüste sind unter Angabe der Gerüstklasse, Freigabe bzw. gesperrt, Name des Aufstellers und eines Verantwortlichen vor Ort zu kennzeichnen. Weitere Forderungen seitens des SiGeKo bleiben hiervon unberührt.
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Veränderung an Gerüsten der übergeordneten BE sind ausschließlich durch den beauftragten Gerüstbauer vorzunehmen.
Nach Rückbau des Gerüstes hat eine besenreine/staubfreie Reinigung der Rückbauflächen durch den Hauptnutzer/-verursacher zu erfolgen.
5.1.5 Mobile Hebebühnen/Mobilkrane/etc. Der Einsatz von Kranen, Mobilkranen und Hebebühnen ist, aufgrund der benötigten Stellfläche, vom AN mindestens 5 AT vorab mit dem AG, SiGeKo und LOG abzustimmen.
Alle elektrischen und kraftstoffbetriebenen Hubbühnen, sowohl im Innen- wie auch im Außenbereich, sind bei LOG anzumelden und mit Angaben über die nutzende Firma, den Ansprechpartner und eine dauerhaft erreichbare Handynummer mit einem Identifikationsschild zu kennzeichnen (Anlage 11: Identifikationsschild).
Großgeräte, die kein Identifikationsschild besitzen oder deren Ansprechpartner nicht erreichbar sind, werden im Falle einer Behinderung des Baustellenbetriebes kostenpflichtig für den AN von der Baustelle entfernt. Der AN hat sich vor der Anlieferung von Hubbühnen über zulässige Belastbarkeiten der Geschossdecken im Arbeitsbereich bei der örtlichen Bauleitung zu informieren.
5.1.6 Baustrom/Baustellenbeleuchtung/Bauwasser Auf der Baustelle werden zur allgemeinen Verfügung Entnahmestellen für Baustrom und Bauwasser vom AG bereitgestellt.
Die Baustellenbeleuchtung für Flucht- und Verkehrswege wird über AG sichergestellt. Für die ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung hat jeder AN selbst zu sorgen.
An den elektrischen Anlagen sind Änderungen durch den AN verboten. Arbeitsmittel, die nicht gesetzlichen Forderungen entsprechen, sind unverzüglich von der Baustelle zu entfernen.
5.1.7 Sicherheitsrelevante Schutzvorrichtungen Werden Einrichtungen, die dem Schutz der Arbeitnehmer dienen, aus arbeitstechnischen Gründen entfernt, so sind vom Unternehmen, das die Einrichtungen entfernt, entsprechend wirksame Ersatzschutzmaßnahmen zu ergreifen. Nach Beendigung der Arbeiten ist der mindestens gleichwertige Zustand wiederherzustellen.
Sind im Zuge des Baufortschritts Änderungen oder Erweiterungen von Schutzmaßnahmen erforderlich, so sind diese der örtlichen Bauleitung und dem LOG vor Ausführung der Arbeiten mitzuteilen. Weitere Abstimmungspflichten mit dem SiGeKo/BG bleiben hiervon unberührt.
Endgültig demontierte Absturzsicherungen sind am Arbeitsplatz ordentlich zu lagern und dem Eigner zur Abfuhr frei zu melden. Die Lagerung der Absturzsicherung ist nur für 24h gestattet.
5.2 Baustellensicherheit Auf der Baustelle wird eine zusätzliche Videobewachung gestellt, um Zugriffe von außen zu verhindern. Das Videoüberwachungssystem umfasst den gesamten Grundstücksgrenzbereich und die Zugänge.
Geplant ist eine Videodetektion mit externer Aufschaltung zum Sicherheitsdienst.
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Jeder Unternehmer hat darüber hinaus sein Gewerk und den seiner Verantwortlichkeit unterliegenden Bereich bzw. Material jederzeit individuell vor Beschädigung, Diebstahl oder unbefugtem Zutritt zu schützen. Im geschlossenen Baukörper sind die Türen und Fenster nach Betriebsschluss zu schließen/zu überprüfen.
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6 Personenlogistik
6.1 Ziele Die innere und äußere Sicherheit der Baustelle soll erhöht werden, Diebstahl und Beschädigung minimiert und illegale Beschäftigung so weit wie möglich ausgeschlossen werden, um einen möglichst störungsfreien Ablauf zu gewährleisten.
Zur Sicherung des Bauvorhabens gegen unbefugten Zutritt und zur Personenkontrolle wird ein Sicherheitsdienst eingesetzt. Der Sicherheitsdienst ist während seiner Einsatzzeit für die äußere Bewachung der Baustelle und die Zutrittskontrolle verantwortlich. Er übt im Auftrag des Auftraggebers für die ihm übertragenen Aufgaben das Hausrecht aus.
6.2 Personenzugangskontrolle Der Zutritt ist nur für ordentlich angemeldete Personen mit gültigem Zutrittsdokument möglich:
• Baustellenausweis (berechtigt für bauliche Tätigkeiten) • Besucherausweis (berechtigt nicht für bauliche Tätigkeiten)
Das Verlassen der Baustelle funktioniert auf identischem Weg nur mit gültigem Zutrittsdokument.
Der LOG unterstützt mit seinen Mitarbeitern die Legitimationsprüfung auf der Baumaßnahme. Hierzu gehören im Einzelnen:
• Durchführung des Anmeldeverfahrens für alle Beteiligten an der Baustelle • Kontrolle der für die Ausstellung der Baustellenausweise vorzulegenden Arbeitspapiere und Ausstellung von Baustellenausweisen • Erfassung der Mitarbeiterzahlen und aktuellen Anwesenheiten auf dem Baufeld
Die Erfassung der Anwesenheiten dient der allgemeinen Sicherheit und gewährleistet in einer Gefahrenlage die gezielte Kontaktaufnahme mit auf dem Baufeld befindlichen Personen.
Auf der Baustelle dürfen sich ausschließlich Personen aufhalten, die zum Arbeiten oder Besuchen ausdrücklich legitimiert sind. Der LOG ist angehalten und berechtigt, jeden ohne Ausweis anzuhalten und zu verlangen, dass sich der Betreffende ausweist. Kann der Ausweis nicht vorgelegt werden, so wird der Betroffene sofort von der Baustelle verwiesen.
6.3 Anmeldungsverfahren
6.3.1 Baustellenausweise Die Bauausweise sind offen und für jeden sichtbar zu tragen. Voraussetzung für die Erstellung eines Bauausweises ist die ordentliche Firmen- und Mitarbeiteranmeldung.
Diese erfolgt über das Logistik-Online-Tool (LOT). Im LOT gibt der LA alle erforderlichen Daten und Parameter für seine Mitarbeiter an und übermittelt diese dem LOG zur Prüfung und weiteren Bearbeitung.
(1) Firmenanmeldung Jede auf dem Bauvorhaben tätige Firma hat sich auf dem Bauvorhaben zu registrieren. Die Registrierungspflicht gilt auch für selbstständige Einzelunternehmer.
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Als Registrierung der für den AG direkt tätigen AN gilt die Mittelung des AG in Form einer aktuellen Liste der von ihm beauftragten Firmen.
Vom AN eingesetzte NU sind beim AG anzumelden.
Im Zuge der Firmenanmeldung müssen je nach Land des Firmensitzes folgende Unterlagen eingereicht werden:
• Nachweis der Einweisung des AN in das Baulogistikhandbuch (siehe Anlage 3: Empfangsbestätigung Baulogistikhandbuch) • Eintrag in das Handelsregister • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung • Nachweis Berufsgenossenschaft • Nachweis Anmeldung Soka Bau o. Freistellung • Projektfreigabe zum Einsatz als Nachunternehmer • Vertragserfüllungsbürgschaft • Firmenauskunft Arbeitssicherheit • Fachbauleitererklärung • Freistellungsbescheinigung der Krankenkasse Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern und/oder die Zulassung von Firmen im Laufe des Projektes zu revidieren, was zu einer gefächerten Sperrung des gemeldeten Personals dieser Firma führt.
(2) Mitarbeiteranmeldung Jeder auf dem Bauvorhaben tätige Mitarbeiter hat sich auf dem Bauvorhaben zu registrieren. Die Registrierungspflicht gilt auch für selbstständige Einzelunternehmer, Bauleitung und andere Führungskräfte.
Die Registrierung eines Mitarbeiters erfolgt über das Logistik-Online-Tool (LOT).
Der Baustellenausweis wird nur an Personen ausgegeben, die über den jeweiligen LA namentlich und unter Einsichtnahme der erforderlichen Papiere über das LOT angemeldet sind.
Die Mitarbeiteranmeldung hat aufgrund der erforderlichen Bearbeitungszeit mindestens 3 Arbeitstage vor Beginn zu erfolgen.
Für die Ausgabe der Baustellenausweise von jedem Mitarbeiter vor Ort folgenden auszufüllen/nachzureichen:
• Kenntnisnahme Datenschutzinformation (s. Anlage 7: Datenschutzerklärung) • Persönliche Mindestlohnerklärung (s. Anlage 6: Erklärung über den Erhalt des Mindestlohns) • Vorlage des Ausweises zur Sichtung und Prüfung (gültiger Personalausweis oder Reisepass) • Aktuelles Lichtbild (wird vor Ort aufgenommen) • aktuelle Meldung zur Krankenversicherung/Sozialkasse
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Die Baustellenausweise werden erst ausgestellt und ausgegeben, wenn die Firmenanmeldung und die Mitarbeiteranmeldung vollständig und korrekt durchgeführt sind. Dieser Vorgang kann durch die frühzeitige Online-Anmeldung beschleunigt werden.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern und/oder die Zulassung einzelner Mitarbeiter im Laufe des Projektes zu revidieren, was zu einer unmittelbaren Sperrung der betroffenen Person führt.
Beendet ein Unternehmen die Arbeiten auf der Baustelle, so sind die erhaltenen Ausweise unaufgefordert zurückzugeben.
Die Baustellenausweise werden befristet für die Dauer der Beschäftigung auf der Baustelle ausgestellt. Laufen die Arbeitspapiere früher ab, so verkürzt sich die Gültigkeitsdauer. Sie werden nur verlängert, wenn die Voraussetzungen neu erfüllt sind. Verlässt ein Unternehmen die Baustelle, so sind die zugehörigen Ausweise unaufgefordert zurückzugeben. Abgelaufene Ausweise sind ungültig und verhindern automatisch den Zutritt des Mitarbeiters.
Spätestens am ersten Arbeitstag haben sich die o. g. Personen beim Logistikpersonal zu melden, um sich den persönlichen Baustellenausweis aushändigen zu lassen. Hierbei ist das zur Anmeldung verwendete Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zur eindeutigen Identifizierung vorzulegen.
Im Zuge der Ausgabe wird ein Lichtbild erstellt und die zugehörige Datenschutzinformation ausgehändigt. Die Ausgabe des Ausweises wird gegenseitig protokolliert.
Bei der Erstellung oder Ausgabe der Ausweise können Wartezeiten entstehen, die von den Unternehmen einzuplanen sind. Hieraus können keine Forderungen oder Schadensersatzansprüche abgeleitet werden.
6.3.2 Besucherausweise Alle baufremden Personen auf der Baustelle sind Besucher. Besucherausweise werden ausschließlich an Personen ausgegeben, die nicht auf der Baustelle arbeiten.
Besucher erhalten einen Ausweis nach Angabe des Besuchsempfängers und Vorlage eines gültigen persönlichen Ausweises mit Lichtbild und werden vom Besuchsempfänger am Logistikcontainer abgeholt.
Besuchergruppen (ab 3 Personen) bedürfen der Freigabe des AG und sind von einer zugangsberechtigten Aufsichtsperson im Vorfeld geschlossen anzumelden. Dieser empfängt die Besucher am Haupteingang, bringt sie bis dort zurück und ist verantwortlich für die Rückgabe der Besucherausweise.
Er ist auch dafür verantwortlich, darauf hinzuweisen, dass auf der Baustelle Schutzbekleidung wie Bauhelm und Sicherheitsschuhe getragen werden muss. Der LOG übernimmt keine Verantwortung für materielle und gesundheitliche Schäden aus der Nichteinhaltung der Betreuungsaufsicht des Besuchsempfängers.
6.3.3 Rückgabe der Ausweise Eine Rückgabe der Baustellenausweise ist nur bis 4 Wochen nach Abschluss der Arbeiten des Unternehmens möglich. Der direkt beauftragte Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass alle seine Mitarbeiter bzw. die von ihm beauftragten Personen und Nachunternehmer am letzten Tag
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ihrer Tätigkeit auf der Baustelle ihren Baustellenausweis beim Sicherheitsdienst abgeben. Hiermit wird ein möglicher Missbrauch der Ausweise vermieden. Die versäumte Rückgabe des Ausweises wird als Verlust gewertet. Die Rückgabe des Ausweises wird gegenseitig protokolliert.
6.3.4 Verlust der Ausweise Der Verlust des Baustellenausweises ist persönlich dem Logistikpersonal unverzüglich mitzuteilen, damit dieser Baustellenausweis gesperrt werden kann und so möglicher Missbrauch des Ausweises verhindert wird. Bei Nichtbefolgung der Anzeigepflicht ist der Unternehmer für die in seinem Verantwortungsbereich tätigen Personen und den entstandenen Schaden haftbar (bei Verlust eines Bauausweises entstehen zusätzliche Verwaltungsgebühren).
6.3.5 Ausweiskontrollen In unregelmäßigen Abständen erfolgen stichprobenartige Ausweiskontrollen auf dem Baufeld. Der Baustellenausweis ist dem Kontrollpersonal unverzüglich zu zeigen. Werden Personen angetroffen, die sich nicht ausweisen können, so werden diese unverzüglich von der Baustelle begleitet. Ausgenommen sind hiervon Personen mit hoheitlichen Aufgaben, z. B. Polizei, Behörden, Feuerwehr etc.
6.4 Informationsbereitstellung Die im Sicherheitssystem gespeicherten Daten sind Eigentum des AG und werden in Übereinstimmung mit den gültigen Datenschutzgesetzen genutzt. Sie dienen ausschließlich der Erfüllung der Legalitätskontrolle und Plausibilitätsprüfung des Bautagebuchs.
Der AG hat jederzeit Einsicht in die im System digital gespeicherten Daten und erhält täglich eine Auswertung über die Personen, nach Unternehmen sortiert, die sich an diesem Tag im System durch Zutritt angemeldet haben. Der Zeitpunkt der täglichen Auswertung wird durch den AG festgelegt.
Bei behördlichen Baustellenkontrollen (z. B. Zollbesuche) erfolgt eine Datenweitergabe im Rahmen der gesetzlichen Mitwirkungspflicht.
Der LOG sammelt die Angaben zu den angemeldeten Personen und führt den Anmeldeprozess der gemeldeten Personen durch. Die Unterlagen werden zum Nachweis der korrekten Anmeldung vom LOG bis zur Schlussabwicklung des Bauvorhabens aufbewahrt.
Nach Projektende übergibt LOG die in der lokalen Zugangskontrolle vorhandenen personenbezogenen Daten und Unterlagen vollständig dem AG zur weiteren Verwendung.
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7 Anliefer- und Materiallogistik
7.1 Anlieferverkehrssteuerung
7.1.1 Ziele Die Lieferverkehrssteuerung hat die Aufgabe, den Baustellenverkehr auf dem Baufeld und die Anliefervorgänge zu koordinieren. Aufgrund der kurzen Bauzeit und der sehr beengten Verkehrsflächen im Baustellenbereich kann es in Folge eines hohen Lieferaufkommens zu Interessensüberschneidungen im Bereich der Nutzung der Anliefer- und Entladezonen aller am Bau Beteiligten kommen.
Der LOG hat die Aufgabe die Interessen der einzelnen Unternehmer optimal zu koordinieren, so dass möglichst geringe Reibungsverluste entstehen und allen Beteiligten möglichst optimale Baubedingungen zur Verfügung gestellt werden.
7.1.2 Anlieferbedingungen Die folgenden Bedingungen gelten für alle Transporte zur und von der Baustelle. Unerheblich ist dabei, was befördert oder abgeholt werden soll.
Es wird lediglich ordentlich angemeldeten und durch den LOG freigegebenen Fahrzeugen die Zufahrt zur Baustelle gewährt. Hierbei sind die Prinzipien der „Just-in-time“-Lieferung anzuwenden.
Verantwortlich für die Einhaltung dieser Bedingungen ist immer der Besteller des Transportes bzw. der zuständige direkte Vertragspartner des Auftraggebers (AN). Dieser hat daher auch die ggf. anfallenden Entgelte bei Zuwiderhandlung zu tragen.
Bitte Informieren Sie Ihren Lieferanten oder Transportunternehmer über die vorliegenden Bedingungen, die Anfahrtsroute und die geplante Anlieferung, damit dieser die Lieferung pünktlich und ordnungsgemäß sicherstellen kann.
Durch die Avisierung und Reservierung von Anlieferzeiten wird grundsätzlich der Lieferverkehr sehr zügig abgewickelt. Dennoch kann es zu Verzögerungen kommen, wenn Ereignisse wie Ausfall von Kranen, Wetterbeeinträchtigungen, Schwierigkeiten bei der Entladung des vorangegangenen LKW o. ä. die Entladung beeinträchtigen. Hieraus können keine Forderungen oder Schadensersatzansprüche gegenüber dem AG oder dem LOG abgeleitet werden. Die Annahme und Überprüfung der Lieferung hat durch einen Verantwortlichen des Bestellers zu erfolgen, der während des gesamten Entladevorganges anwesend sein muss.
Für einen reibungslosen Transport sind die maximal zulässigen Lasten und eventuelle geometrische Zwänge unbedingt einzuhalten. Die Verpackungseinheiten sind im Vorfeld entsprechend zu dimensionieren. Umpackarbeiten müssen außerhalb der Baustelle stattfinden, um die nachfolgenden Anlieferprozesse nicht zu behindern.
7.1.3 Sonderanlieferungen außerhalb der Regelarbeitszeiten Sollten Anlieferungen außerhalb der Regelarbeitszeiten erfolgen, hat der AN selbst für die Sicherung der Baustelle zu sorgen und diese sind mit einem Vorlauf von 14 AT beim LOG anzumelden. Die Kosten, die bei Sonderanlieferungen außerhalb der Regelarbeitszeit anfallen werden vom AN getragen.
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7.1.4 Avisierung und Transportanmeldung Für den Avisierungsvorgang steht dem AN ein Logistik-Online-Tool (LOT) zur Verfügung. Jede Transportfahrt ist im LOT vorab einzeln anzumelden. Die Zugangsdaten erhält der LA im Rahmen des Einweisungsgespräches. Bei diesem Verfahren gibt der LA alle seine Lieferungen mit bestimmten Parametern (Lieferzeit, Lieferort, Fahrzeugtyp, Fahrzeughöhe, Lieferinhalt, zusätzliche Servicewünsche, etc.) an.
Nach Prüfung der Möglichkeiten und evtl. Änderungen erhält der AN hierüber eine Bestätigung per Mail mit der Verpflichtung, diese als Begleitschein ergänzend zur Anfahrtsbeschreibung an seinen Transporteur weiterzuleiten.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die verbindliche Anlieferzeit eingehalten wird. Nachträgliche Änderungen können nur über den LOG erfolgen und sind unverzüglich abzustimmen.
Wird das vereinbarte Zeitfenster nicht eingehalten, muss das Fahrzeug auf das nächste verfügbare Zeitfenster warten, was nicht unbedingt derselbe Werktag sein muss.
Ist das gewünschte Zeitfenster schon vergeben, werden dem LA durch den LOG Alternativen angeboten. Kommt es zu keiner Einigung zwischen der Logistikleitung und dem betreffenden Unternehmen, so wird ggf. die Bauleitung des AG oder ein von ihr benannter Vertreter die Prioritäten festlegen.
Die Onlineavisierung steht allen LA der Baustelle zur Verfügung, sofern sie mindestens 3 Arbeitstage vorher disponieren. Dieser Vorlauf ist für eine ausreichende Planung der Abläufe auf der Baustelle notwendig.
Grundsätzlich behält sich der LOG vor, bei aus dem Bauablauf begründeten Abweichungen, Änderungen im Lieferplan vorzunehmen.
Für nicht freigegebene Anlieferungen kann der LOG keine Leistungen erbringen. Falls keine Freiräume in der BE vorhanden sind, müssen diese sogar aktiv abgewiesen werden.
7.1.5 Anfahrt Die Zufahrt erfolgt laut abgestimmten Routen zur geplanten Einfahrt auf die Baustelle. Voraussetzung für die Anfahrtsfreigabe ist die zuvor ordentlich über das LOT getätigte Anmeldung der Lieferung mit zugehöriger Freigabe durch den LOG.
Die Hauptanfahrt zur Baustelle über den öffentlichen Straßenraum erfolgt vom Sendlinger Tor über den Oberanger zur BE-Fläche am Oberanger. Hier stehen die Entladezonen EZ3 und EZ4 für je einen Sattelzug zur Verfügung.
Die Zufahrt zur BE-Fläche am Sebastiansplatz erfolgt über die Prälat-Zistl-Straße im Süden. Hier steht die Entladezone EZ1 zur Verfügung. Eine Wendemöglichkeit auf dem Sebastiansplatz besteht aufgrund der beengten Verhältnisse und wegen des großen Fußgängeraufkommens nur bedingt. Für Fahrzeuge über 3 to zulässiges Gesamtgewicht besteht die Pflicht zur Einweisung durch eine zweite Person durch den AN.
Die Zufahrt zur BE-Fläche in der Nieserstraße erfolgt über die Prälat-Zistl-Straße und den Sebastiansplatz.
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Die Hauptabfahrt von der Baustelle über den öffentlichen Straßenraum erfolgt über das Rosental, die Prälat-Zistl-Straße und die Blumenstraße Richtung Sendlinger Tor.
An der Süd-West-Ecke des Jakobsplatzes an der Corneliusstraße befindet sich eine Schule, einer der Schulwege führt über den Jakobsplatz und Oberanger Richtung Rindermarkt. Daher ist in diesem Bereich mit erhöhter Vorsicht zu agieren.
Die Baustellenzufahrt über den Jakobsplatz zum südlichen Innenhof (Marstallhof) kann im Zeitraum zwischen 7.00 und 8.30 Uhr, zwischen 15.00 und 16.00 Uhr, und an Freitagen zwischen 13:00 und 14:00 Uhr nicht benutzt werden, der südliche Innenhof in diesen Zeiten damit nicht angefahren werden.
Jede Anfahrt ist 1 Woche vorab über den AN Baulogistk anzumelden. Anfahrten sind zu bündeln und auf das Notwendigste zu beschränken.
Auf dem Baustellengelände gilt sinngemäß die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km / h.
Jeder AN hat seinem Lieferanten oder Transportunternehmer die Informationen, die vorliegenden Bedingungen und die geplante Anlieferung rechtzeitig zu übergeben, damit dieser die Lieferung pünktlich sicherstellen kann.
Jede Veränderung der gewünschten Lieferzeit ist dem LOG sofort anzuzeigen, spätestens jedoch einen Arbeitstag (> 24 Stunden) vor dem geplanten Liefertermin, um evtl. noch Umplanungen ergreifen zu können. Für nicht genutzte und zurückgegebene Lieferzeiten können Entgelte auch ohne Anlieferung verlangt werden. Für die Einhaltung baulogistischer Vorgaben durch Lieferanten trägt der AN die Verantwortung.
Alle andienenden Fahrzeuge haben sich mindestens 30 min vor dem gebuchten Zeitfenster beim LOG anzumelden. Zur Überbrückung der Wartezeit empfehlen wir die Anfahrt der ausgewiesenen Pufferzonen. Von hieraus findet eine geordnete Weiterleitung zur Baustelle unter Zuweisung einer Entladezone statt. Bei telefonischer Ankündigung wird die Lieferzeit mit der Avisierung verglichen und die Entladefähigkeit auf der Baustelle überprüft.
Fahrzeuge, die ohne Einhaltung des vorgeschrieben Anmeldeverfahrens die Baustelle anfahren, erhalten keinen Zugang und werden strikt abgewiesen.
7.1.6 Anfahrtssteuerung Fahrzeugverkehr ist auf die ausdrücklich ausgewiesenen Wege beschränkt. Unbefestigte Wege dürfen nicht mit schwerem Gerät oder Fahrzeugen befahren werden.
Auf dem Baufeld besteht kein Raum für große Rangier- und Wendemanöver.
Für das erforderliche Einweisungspersonal bei Rangierarbeiten ist der AN selbst verantwortlich.
Für eine störungsfreie Koordination und Einweisung der Fahrzeugströme in dieser Logistikphase ist den Anweisungen des Logistikpersonals zwingend Folge zu leisten. Es ist dabei zwingend zu beachten, dass der Tagesbetrieb der umliegenden Geschäfts- und Wohnhäuser sowie auch der Busverkehr nicht gestört werden darf.
Kleintransporter und Busse können, wenn es die Situation zulässt, nur kurzzeitig zum Be- und Entladen auf das Baufeld einfahren. Dazu ist am Logistikcontainer eine Einfahrgenehmigung
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einzuholen und sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Der Be- und Entladevorgang ist so schnell wie möglich abzuwickeln. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung kann die Einfahrt zur Baustelle verwehrt werden.
Privatfahrzeuge sind nicht berechtigt die Baustelle zu befahren und sind unter Beachtung von Park- und Halteverboten anderorts abzustellen. Eine Behinderung von Fußgänger- bzw. Kraftfahrzeugverkehr ist dabei auszuschließen.
7.1.7 Be- und Entladezonen Die Zuweisung der Entladezonen erfolgt in Abhängigkeit der Transportanmeldung und soweit möglich unter Beachtung der anzudienenden Bauteile/Baufelder bzw. Transportgeräte (z. B. Aufzüge).
Der Be- und Entladevorgang hat unverzüglich, zügig und unterbrechungsfrei zu erfolgen, damit nachfolgende Anliefervorgänge nicht behindert werden.
Die Be- und Entladezonen sind schnellstmöglich wieder freizugeben und in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Jegliche Zwischenlagerungen in den Be- und Entladezonen ist nur in Abstimmung mit dem LOG möglich und zudem auf das äußerst notwendige Maß und Zeit für die direkte Verbringung zur Lagerfläche oder Arbeitsort zu reduzieren.
Nach Beendigung des Be- und Entladevorgangs hat das Fahrzeug unverzüglich die Baustelle zu verlassen.
7.1.8 Besondere Güterarten Sperrige Güter, die entweder Einzellängen von 4,50m oder Einzelgewichte von 1,2 t überschreiten, bzw. nur mit besonderen Zusatzhilfsmitteln transportiert werden können, sind mit dem LOG besonders abzustimmen, da baustellenbedingt nicht zu jedem Zeitpunkt ein Transport von großen sperrigen Gütern möglich ist.
Sammeltransporte, wie z.B. Großbetonagen, sind mit dem LOG gesondert abzustimmen.
Bei geplanten Transporten von gefährlichem Gut hat der Verantwortliche den AG und den LOG rechtzeitig und in schriftlicher Form über die genaue Art der Gefahr und, soweit erforderlich, die zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen zu unterrichten.
Handelt es sich um Gefahrgut im Sinne des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter oder um Güter, für deren Beförderung oder Lagerung besondere gefahrgut-, umgangs- oder abfallrechtliche Vorschriften bestehen, so hat der Verantwortliche alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben, insbesondere die Klassifizierung nach dem einschlägigen Gefahrgutrecht mitzuteilen.
7.2 Materiallogistik
7.2.1 Ziele Die knappe Realisierungszeit verlangt eine durchgängige Planung des Materialflusses von der Entladezone bis zum Verarbeitungsort in die Etage „Just -In-Time“ in Abhängigkeit der Ablaufplanung.
Die Lieferungen sind daher quantitativ mit der Terminplanung abzustimmen. Erforderliche größere Anliefermengen sind in Abhängigkeit der Lagermöglichkeiten gesondert zu planen und mit der Logistikbauleitung frühzeitig abzustimmen.
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Der AN ist für die Entladung und Verbringung der Materialien zum Bestimmungsort selbst verantwortlich. Die Bereitstellung der hierfür notwendigen Hilfsgeräte und Personal obliegt dem AN. Der zuständige LA stellt sicher, dass alle Entlade- und Transportvorgänge innerhalb der zugewiesenen Flächen erfolgen und dass das benötigte Personal für den Entladeprozess für die Zeit der Anlieferung zur Verfügung steht.
7.2.2 Warensicherung Der Besteller von Material ist grundsätzlich für die Warensicherung selbst verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Materialien so gepackt bzw. gesichert sind, dass ein zügiges und sicheres Entladen und Verfahren mit den verfügbaren Hilfsmitteln möglich ist. Ein Umpacken oder Befestigen von Material auf Palette hat aus Zeit und Platzgründen ausnahmslos außerhalb der Baustelle zu erfolgen. Die Organisation der Materialtransporte obliegt der Verantwortung des ‐ Bestellers und ist während des gesamten Ladevorgangs/ Baustellentransports durch einen Verantwortlichen zu begleiten.
Der AN hat für seine zu erbringenden Transportleistungen ausreichend Hilfsmittel und Personal einzuplanen und vorzuhalten.
7.2.3 Entlade- und Transporthilfe (kostenpflichtig) Ordentlich angemeldete und transportfähige Ausbau-/TGA-Materialien (z. B. palettierte Ware) können kostenpflichtig durch den LOG mit Geräteunterstützung entladen und zu den vorab definierten, Übergabepunkten transportiert werden. Eine Avisierung und Transportplanung ist hierfür zwingend erforderlich. Nur so können die logistischen Ressourcen optimal genutzt werden. Die Entladung/Transport durch LOG findet nur nach Freigabe der Lieferung durch den Verantwortlichen des Bestellers und in seinem Beisein statt.
Die Entlade- und Transporthilfe ist ein freiwilliger Service auf den kein grundsätzlicher Anspruch besteht. Der LOG ist berechtigt die Transporthilfe abzulehnen, falls ihm ein schadenfreier und gefahrloser Transport nicht möglich erscheint.
Die Verantwortung für Richtigkeit und Unversehrtheit der Lieferungen bleibt bei dem Besteller. Entstehende Schäden infolge nicht fachgerechter Verpackung gehen zu Lasten des Bestellers.
7.2.4 Bauaufzugsanlagen Auf der Baustelle werden während der Ausbauzeit durch den AG Bauaufzüge für den Vertikaltransport der Materialien zur allgemeinen Verfügung bereitgestellt:
BA1 - Oberanger: o Fahrkorbabmessungen: ca. 1,40 m x 3,40 m o Tragkraft: ca. 1500 kg o Haltestellen: 6 Stück (EG – 4.OG + Dach) BA2 - Rosental: o Fahrkorbabmessungen: ca. 1,40 m x 3,40 m o Tragkraft: ca. 1500 kg o Haltestellen: 6 Stück (EG – 4.OG + Dach) Der AG beabsichtigt zusätzlich einen Lastenaufzug im Gsängertrakt als Bauaufzug für die Materialtransporte zu aktivieren.
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Ungeachtet der hier angegebenen Tragkräfte sind die Verpackungseinheiten auf die die max. zulässigen Nutzlasten und Einschränkungen der Gebäudegeometrie (z. B. Öffnungsmaße) zu begrenzen. Hintergrund sind techn. Zwänge, die sich beim Weitertransport ergeben (z. B. Mehrbelastung der Bauaufzüge durch Transportgerät und Transporthelfer und/oder zulässige Belastung der Lagerflächen, Wege etc.). Ausnahmen sind vorab mit dem LOG abzustimmen.
Die Bauaufzüge sind über das Logistik-Online-Tool buchbar. Alle Materialanlieferungen sind vorab so zu konfektionieren, dass sie reibungslos und ohne Verzögerung zum Bestimmungsort transportiert werden können.
Der AN hat für den weiteren Transport der Materialien ausreichend Hilfsmittel und Personal einzuplanen und vorzuhalten.
Bauaufzüge sind vorrangig für Material- und Entsorgungstransporte vorgesehen und sind grundsätzlich keine Personenaufzüge.
7.2.5 Flächenmanagement Lagerflächen in- und außerhalb des Gebäudes können nur in begrenztem Umfang und ausschließlich mit Genehmigung durch die Bauleitung bzw. LOG bereitgestellt werden. Flächen für die Vormontage stehen ohne Abstimmung mit der Bauleitung bzw. LOG auf der Baustelle nicht zur Verfügung.
Die Nutzung der temporären Lagerflächen wird von der Bauleitung bzw. LOG koordiniert.
Zugewiesene Flächen können aus Gründen des Baufortschrittes wieder entzogen werden. Dem Unternehmer wird dann eine angemessene Frist zur Beräumung gesetzt.
Die Bereiche um die Bauaufzüge, Fluchtwege und ausgewiesene Transportwege sind durch die Unternehmer zwingend frei zu halten. Lagern dennoch Materialien in den vorgenannten Bereichen, werden diese sofort und ohne weitere Ankündigung zu Lasten des AN beräumt.
Das eigenmächtige Einrichten von Materialräumen (z. B. durch Einbau von Bautüren) ist nicht gestattet.
Schüttgüter dürfen ausschließlich in Silos, Containern o. ä. auf den zugewiesenen Flächen gelagert werden. Estrichmischplätze sind so zu gestalten, dass eine freie Verteilung des Sandes nicht möglich ist.
7.2.6 Nutzlasten Für den Transport und die Zwischenlagerung von Materialien sind die Angaben der max. zulässigen Nutzlasten unbedingt einzuhalten. Dies gilt besonders für befahrbare, unterbaute Bereiche. Lagerungen, Transporte oder Kranaufstellungen dürfen nur in Absprache mit der OÜ und dem LOG erfolgen.
Die maximal zulässigen Nutzlasten für das Gebäude sind zu beachten und von dem AN eigenständig bei der OÜ oder dem LOG abzufragen.
Sämtliche Bauteile der Bestandsgebäude unterliegen Einschränkungen bezüglich der maximalen Lastaufnahme der Etagendecken / -böden. Hier muss unterschieden werden zwischen Flächenlasten und Punktlasten. Zudem gibt es Unterschiede gegliedert nach Gebäudetrakten, Bauteilbereichen und Stockwerken.
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Die Verpackungseinheiten sind vor Anlieferung unter Beachtung der Eigengewichte des Transportgerätes entsprechend zu dimensionieren.
Eventuell erforderliche Lastverteilungsplatten für den Einsatz von Hebe- und Transportfahrzeugen sowie zum Schutz des Bodenbelags auf den Transportwegen und in den Arbeitsbereichen sind vom AN zu stellen.
7.2.7 Haftung Der LOG ist für die Koordination der Logistikaufgaben zuständig. Für Beschädigungen und Diebstahl während der Lagerphasen und/oder des Transportes einschließlich Be- und Entladung haftet der jeweilige AN selbst. Weder LOG noch AG übernehmen eine Haftung, falls gelagertes Material abhandenkommt oder gestohlen wird. Bei Diebstahl ist die Polizei und der AG umgehend durch den AN zu benachrichtigen. Für eingebaute Materialien gelten die Bedingungen der abgeschlossenen Bauleistungsversicherung.
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8 Entsorgungslogistik ab Ausbau
8.1 Ziele Um Aufwand und Kosten zu reduzieren, wird das Ziel verfolgt, Abfälle zu vermeiden und soweit wirtschaftlich sinnvoll und vom Ablauf möglich, zu trennen.
Durch geeignete Verfahren in der Entsorgungslogistik und die Schaffung einer überdurchschnittlichen Sauberkeit der Baustelle soll der Aufwand für die ausführenden Unternehmen auf ein Minimum reduziert werden.
Zur Schonung logistischer Ressourcen in der Baustelleneinrichtung nutzen alle ausführenden Firmen die gleichen Entsorgungssysteme. Die Entsorgung wird unter Einbindung eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes und unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen insbesondere der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie der Baustellenordnung und Vorgaben des Managementsystems für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz der Baustelle durchgeführt.
Alle Auftragnehmer für Arbeiten des Rückbaus, der Demontage, des Erd- und Spezialtiefbaus sowie des Rohbaus sind für die Entsorgung aller Reststoffe selbst verantwortlich.
8.2 Entsorgungsprinzip Die logistischen Anforderungen der Baustelle verlangen einen einheitlichen Prozess auch in der Entsorgung, um einen zügigen, kostengünstigen und umweltschonenden Ablauf sicherstellen zu können.
Der LOG organisiert daher die gesamte Entsorgungslogistik für die Gewerke nach Gewerk- Baumeister. Dazu gehören:
• Gestellung eines Logistikbauleiters, der als Ansprechpartner für alle Projektbeteiligten auf der Baustelle zur Verfügung steht • Einweisung aller gemeldeten AN in das Abfallentsorgungskonzept • Einrichten und Betreiben von Haussammelstellen, bestehend aus mehreren Rollbehältern, zur sortenreinen Andienung der Abfälle durch den AN • arbeitstäglicher Abfalltransport von den Haussammelstellen zu den Großcontainern • Einrichten und Betreiben eines Wertstoffhofes, bestehend aus mehreren Entsorgungscontainern • Entsorgung aller anfallenden Bauabfälle für alle Ausbaugewerke • wöchentliche Grobreinigung der Treppenhäuser und Verkehrsflächen (Arbeits- und Lagerflächen sind durch den jeweiligen AN sauber zu halten) • Inverzugsetzung der AN bei Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Beräumung (inkl. Dokumentation) • Überwachung der logistischen Vorgänge • Vollständige gesetzlich geforderte Nachweisführung (Abfallbilanz) • Info-Material (Beschilderung, Merkblätter) für den Betrieb der Baustelle Die Auftragnehmer dienen täglich ihre Abfälle sortenrein an dem Sammelpool an. Ab hier übernimmt der LOG den Entsorgungsvorgang. Die Entsorgung aller regulären Ausbau-Abfälle ist
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pauschal über den AG abgegolten. Es findet keine weitere Kostenerhebung bei Abfallübernahme statt.
Durch diese Variante werden die Handwerker beim Abfalltransport unterstützt, was zu einer Steigerung der allgemeinen Bauleistung führt.
Die Disposition, Abfallsortierkontrolle, Nachweisführung und Deklaration der zu entsorgenden Abfälle sind Aufgaben des LOG.
Die Rollmedien der Sammelstellen dürfen ausdrücklich nicht entnommen werden. In besonderen Fällen kann die Herausgabe zusätzlicher Behälter für die Mitnahme an den Arbeitsplatz mit dem LOG abgestimmt werden. Diese sind nach sortenreiner Befüllung zum Tagesende zur Rücknahme an die Sammelstelle zu bringen.
Folgende Haupt-Abfallarten werden aus heutiger Sicht über die Bauzeit getrennt erfasst und entsorgt:
| Art | Beschreibung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bauschutt | Stemm-, Maurer-, Putz-, Fliesen- und Estricharbeiten. Es wird ein unbelasteter Mischbauschutt zur Verwertung (Bauschuttaufbereitung) erfasst. | ||||
| Bau- und Abbruchholz | Schal- und Hilfshölzer und Holzreste werden als Holzmischfraktion erfasst und einer Holzverwertung zugeführt. | ||||
| Metalle | Bewehrungs- und Einbaureste werden als Mischschrott erfasst und der Verwertung zugeführt. | ||||
| Pappe, Papier, Karton | Bei der Anlieferung von Bauteilen und Baustoffen entstehen Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen. | ||||
| Gemischte Bau- und Abbruchabfälle | Mischabfallfraktion für anfallende Kleinstabfallmengen, die nicht sortierfähig sind. Der LOG kann die Annahme von sortierfähigen Abfallmengen ablehnen bzw. den Verursacher auf eigene Kosten zur Nachsortierung auffordern. Der Baustellenmischabfall wird einer Baustellenabfallsortieranlage zugeführt und verwertbare Stoffe herausgezogen. | ||||
| Folien | Bei der Anlieferung von Bauteilen und Baustoffen entstehen Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen. | ||||
| Gipsabfälle | Durchführung von Trockenbauarbeiten | ||||
| Mineralwolle verpackt in Säcken | Durchführung von Dämmarbeiten |
Weitere Fraktionen nach Bedarf und Abstimmung mit dem LOG (z. B. Bitumen etc.).
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Sondermüll und gefährliche Abfälle sind nicht Bestandteil des Entsorgungskonzeptes. Jeder AN ist für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen eigenverantwortlich. Der LOG kann bei der Entsorgung beraten und unterstützen.
Die Entsorgung der anfallenden Abfälle durch die Gewerke Rückbau, Demontage, Erd- und Spezialtiefbau, Rohbau, Außenanlagen und Einrichtungen sind nicht Bestandteil dieses Abfallentsorgungskonzeptes. Es steht den vorgenannten Gewerken jedoch frei eigene zusätzliche Vereinbarungen mit dem LOG zu treffen.
Im Konzept nicht enthalten sind irreguläre Entsorgungskosten für Abfälle aus nachträglichen Änderungsmaßnahmen, Umbauten, Schlechtleistungen und Abbrucharbeiten. Ebenso Abfälle aus größeren Bauhilfsmaßnahmen und Bauhilfskonstruktionen (z. B. Kranfundamente, Verbauholz, provisorische Rampen, Bautreppen, Schutzabdeckungen, Kletterschalungen etc.). Diese führen zu einem zusätzlichen Vergütungsanspruch, falls nicht gesondert vereinbart. Eine sogenannte Materialentsorgung (z. B. verschwenderische Verschnitte >0,5m² von GK, Materialfehllieferungen und Materialüberlieferungen) ist im Abfallentsorgungskonzept ebenfalls nicht berücksichtigt und führt bei größeren Mengen zu einem zusätzlichen Vergütungsanspruch gegenüber dem verantwortlichen AN.
Der Anfall solcher Abfälle ist spätestens bei der Entstehung durch den verantwortlichen AN beim LOG zwecks Dokumentation und Absprache der Kostenübernahme anzumelden.
8.2.1 Logistische Übernahme der Rohbauflächen für den Ausbau Bevor die fertiggestellten Rohbauflächen in das Logistikmanagement für den Ausbau übernommen werden, erfolgt eine gemeinsame Sichtbegehung mit Protokoll. Die Übergabe der Flächen erfolgt im besenreinen Zustand und wird in einem Protokoll dokumentiert. Offene Mängel sind vom Rohbauunternehmen innerhalb von 3 AT zu beseitigen, um die Ausbautätigkeiten nicht zu behindern.
8.2.2 Reinigungs- und Sorgfaltspflicht des AN Es besteht für alle am Bau beteiligten Unternehmen eine permanente Reinigungspflicht. Dies bedeutet, dass der entstehende Abfall täglich aus den eigenen Arbeitsbereichen zu sammeln und in die bereitgestellten Etagen-/Haussammelstellen direkt zu entsorgen ist. Spätestens am Ende des Arbeitstages ist der Arbeitsplatz besenrein zu hinterlassen; zur Vermeidung von Staubentwicklung sind hierbei geeignete Bindemittel oder Staubsauger zu verwenden.
Materialien sind zwingend geordnet zu lagern und als diese kenntlich zu machen, damit sie nicht versehentlich als Abfall entsorgt werden.
Das Abstellen von Abfall und Verpackung im Treppenhaus, Flucht- oder Logistikwegen ist grundsätzlich untersagt!
Konstruktionen sind in die Bestandteile zu zerlegen, Kartons müssen ausgeleert und zerkleinert sein und Mineralwolle in bereit gestellte Säcke verpackt werden. Das Auswaschen oder entleeren von Materialeimern (z. B. Farbe) ist generell auf der Baustelle nicht gestattet. Die Vorgehensweise ist mit dem Entsorgungslogistiker abzustimmen.
Materialien sind zwingend geordnet zu lagern und als diese kenntlich zu machen, damit sie nicht versehentlich als Abfall entsorgt werden.
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Die Abwasserleitungen innerhalb des Gebäudes dürfen vom AN nicht verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Rohrreinigung durch den AG.
8.2.3 Überwachung der Sauberkeit Im Ausbaubereich werden durch Bauleitung bzw. LOG arbeitstäglich Rundgänge zur Überwachung der durchgeführten Abfallberäumungen und der Sauberkeit durchgeführt. Bei Nichteinhaltung der allgemeinen Räumungs- und Reinigungspflicht werden am gleichen Tag Begehungsprotokolle erstellt und dem betreffenden AN bzw. dem LA zur Nachsorge elektronisch zugestellt.
Unklarheiten / Widersprüche müssen vom Verantwortlichen der Unternehmen umgehend aufgezeigt werden. Pauschale oder spätere Rückweisungen von Mängelanzeigen sind gegenstandslos.
Angezeigte Mängel sind innerhalb von maximal 1 AT vollständig zu beseitigen.
8.2.4 Staubarme Baustelle Die ökologischen Ziele des Bauherrn erfordern eine möglichst staubfreie Bauabwicklung. Alle staubproduzierenden Arbeiten, wie z. B. Schneiden, Schleifen und Bohren sind mit entsprechender Absaugvorrichtung vorzunehmen. Beim Reinigen der Bodenflächen sind verträgliche staubbindende Mittel oder geeignete Sauggeräte einzusetzen.
8.2.5 Reinigung der Straßen Verunreinigungen der Baustraßen und/oder der öffentlichen Flächen sind unverzüglich durch den Verursacher zu beseitigen. Dies gilt z. B. auch für Verunreinigungen durch Reifendreck aus Erd- und Abbruchmaßnahmen.
Bei größerem Aufkommen sind hier vorbeugende Gegenmaßnahmen einzuleiten (Reifenwaschanlage für die Abbruch-, Verbau- und Erdarbeiten zur Reinigung von LKW-Reifen nach dem Befahren eines unbefestigten oder verschmutzen Bereichs. Dabei steht nicht der saubere LKW, sondern die saubere Straße im Vordergrund). Bei entsprechender Absprache kann der LOG ggf. bei der Organisation einer Straßenkehrmaschine unterstützen.
9 Zusatzleistungen
Der LOG kann zusätzliche logistische Leistungen vor Ort erbringen, die nicht vom AG getragen werden und aufwandsabhängig zu vergüten sind. Hierfür werden gesonderte schriftliche Leistungsaufträge zwischen AN und LOG formuliert und als Abrechnungsbasis verwendet.
Die Entsorgung der regulären Abfälle ist über den LOG geregelt. Die Entsorgung zusätzlicher oder vermeidbarer nicht sortierter Abfälle erfolgt gesondert in direkter Absprache mit dem LOG.
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10 Anlagen zur Baulogistik
Anlage 1: Logistikphasenpläne
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Logistikphasenplan 0.1 LEGENDE
Gehwegverschmälerung
BESTAND
BESTAND IN BETRIEB
Von - Bis
BAUMAßNAHME
04.08.25 26.09.25
TREPPENHAUS -TRH
BAUZAUN (DRAHTGITTER)
AMPEL
C1
Catering %%% 00,6
1B
B
5%%%
6,00 %%%
G G1
Hinweis: Das Konzept basiert auf der Annahme einer zentralen Planung und Steuerung des Anlieferverkehrs mit einer Just-in- time Abwicklung der Be- und Entladevorgänge sowie einer zentral koordinierten Entsorgungslogistik. Bei dem aufgezeigten Baulogistikkonzept handelt es sich um Vorschläge und Handlungsempfehlungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und uneingeschränkte Umsetzbarkeit. Bei der späteren Bauausführung haben die ausführenden Unternehmen im Rahmen ihrer eigenen Ausführungsplanung mögliche Konflikte bzw. Schnittpunkte herauszuarbeiten und einzuplanen. Alle Maße sind am Bau zu überprüfen. Von der Planung abweichende Maße sind der Bauleitung mitzuteilen.
Logisfikphasenplan 0.1
N
1:200
0 5 10 15 20 25 m
b Baumbestand, Trafo 01.04.2025 Mir
a Logistikphasenplan 0.1 erstellt 26.02.2025 Mir
Datum Gez. Index Beschreibung / Revision
Bauvorhaben Generalsanierung und Umbau des Münchener Stadtmuseums
Bauherr Fachplaner
Landeshauptstadt München - Kommunalreferat Roßmarkt 3 - 80331 München
Planschlüssel
Datum Projekt Darstellung Phase Index Gez. 25-04-08_MSTM_Logistikphasenplan_I_Index_k_Gri.pln Blattformat Maßstab Datum DIN A0 1:200 14.04.2025
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Logistikphasenplan 0.2 LEGENDE
Spartenumverlegung
BESTAND
BESTAND IN BETRIEB
Von - Bis
BE - FLÄCHE
27.09.25 02.03.26
TREPPENHAUS -TRH
BAUZAUN (DRAHTGITTER)
AMPEL
0
7 2
, ,
2 7
0
5 7 0
,
7
C1
Catering %%% 00,6
1B
B
5%%%
6,00 %%%
G G1
Hinweis: Das Konzept basiert auf der Annahme einer zentralen Planung und Steuerung des Anlieferverkehrs mit einer Just-in- time Abwicklung der Be- und Entladevorgänge sowie einer zentral koordinierten Entsorgungslogistik. Bei dem aufgezeigten Baulogistikkonzept handelt es sich um Vorschläge und Handlungsempfehlungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und uneingeschränkte Umsetzbarkeit. Bei der späteren Bauausführung haben die ausführenden Unternehmen im Rahmen ihrer eigenen Ausführungsplanung mögliche Konflikte bzw. Schnittpunkte herauszuarbeiten und einzuplanen. Alle Maße sind am Bau zu überprüfen. Von der Planung abweichende Maße sind der Bauleitung mitzuteilen.
Logisfikphasenplan 0.2
N
1:200
0 5 10 15 20 25 m
b Baumbestand, Trafo 01.04.2025 Mir
a Logistikphasenplan 0 erstellt 23.01.2025 Mir
Datum Gez. Index Beschreibung / Revision
Bauvorhaben Generalsanierung und Umbau des Münchener Stadtmuseums
Bauherr Fachplaner
Landeshauptstadt München - Kommunalreferat Roßmarkt 3 - 80331 München
Planschlüssel
Datum Projekt Darstellung Phase Index Gez. 25-04-08_MSTM_Logistikphasenplan_I_Index_k_Gri.pln Blattformat Maßstab Datum DIN A0 1:200 14.04.2025
[Seite 31]
Logistikphasenplan I LEGENDE
Freimachung + Rückbau Mosaik
BESTAND
BESTAND IN BETRIEB
Von - Bis
BE - FLÄCHE
03.03.26 15.06.26
BAUMAßNAHME
TREPPENHAUS -TRH
ENTLADEZONE (EZ)
MÖGLICHE CONTAINERAUFSTELLFLÄCHE
LASTENAUFZUG
BAUMSCHUTZ
W
ä FEUERWEHR AUFSTELLFLÄCHE
h
r
e
n
13,105 d
d UMFAHRT FEUERWEHRZUFAHRT
e
r
B
a
u
z
e TOR ZU-/AUSFAHRT
it
z
5 u
7 g
4 , ä n BAUZAUN (DRAHTGITTER)
1 g e
e
r
m
ö FUßGÄNGERUMLEITUNG ! g
lic
h
2 e
4 n
.
, 0 AMPEL
Tor 4 8
Ausfahrt
FUßGÄNGERUMLEITUNG !
Schiebetor
NOTAUSGANG
7 FLUCHTWEG 5
,
9
TRH
EZ4
BA1
Tor 3
2 C1 8
Zu-/Ausfahrt ,1
5
Catering %%% 00,6
0 9
,
7 1
GSÄNGERTRAKT 1B
GSÄNGERTRAKT
BA2
4 B 7
,
3
TRH 4
.8
EZ3 5
Haltestelle
Tor 2
Zufahrt
Schiebetor
5 2
0,
1
14,875
6 S
0 T
, G 183/0,250
Heizkreisverteiler
Zeughaus 1
2 Bemessungsfahrzeuge
, 4 1 4
,9 Sattelzug
6 .
R
T 1
S
4 R
, E 3
S
5 E
I
TRH N
Personal 1.58
Lastenaufzug
1.43 3.80 0.85 5 S
0 T
, G 152/0,304 5%%% 1.61 7.75 4.25
GSÄNGERTRAKT 5
L ü 9 16.50 ftu , n g 7 s k 2
= Tiefpunkt a n a l 6,00 %%% LS Anlieferung Restaurant H D A ze n i a n
n l s i w
t e r K e
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l s
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a tl u a S
l d o te e g u v is o e
t r r
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k ä n
o n g
n g d
z e e
e s s
p o t w ha ie n e de in lt e r es sich um Vorschläge und Handlungsempfehlungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Müll uneingeschränkte Umsetzbarkeit. Bei der späteren Bauausführung haben die ausführenden = - 5,60 Unternehmen im Rahmen ihrer eigenen Ausführungsplanung mögliche Konflikte bzw. 509,41 Stamm2 U = 0.85m Schnittpunkte herauszuarbeiten und einzuplanen. Alle Maße sind am Bau zu überprüfen. Von 2,4% LSB ata uau bmm bma h uuö mmhefa =n gc a= 40..5205mm B S a ta u m m m h 1 ö L h aU e u =b = b 0 c a. a 8u 5 1 mm 7.00m G 6 STG der Planung abweichende Maße sind der Bauleitung mitzuteilen.
= Tiefpunkt
LEITENSTORFER- G1 5
,1
5 Logisfikphasenplan I
ST.-JAKOBS-PLATZ
TRAKT
metik N Zugang Kos Belagsfläche SB L ta a au u mm b m b h a uö u mh m efa =n gc a= 104.8.540mm hochbauseits TRH 1:200 TRH 0 5 10 15 20 25 m Küche l Containerstandorte, Baumbestand 14.04.2025 Gri
HOFMANNTRAKT
j Schleppkurvenprüfung, Kran 2 umpositioniert 11.02.2025 Mir 0 7 , i Änderung BE-Fläche, Bauaufzug, Container etc. 23.01.2025 Mir 7
EG Marstall im Betrieb 1
Artothek Artothek h Änderung BE-Fläche, Bauaufzug 20.11.2024 Ric
TTRRHH EZ1
g Änderung gem. Abstimmung MOR am 11.05.22 13.06.2022 Bou
f Änderung gem. Abstimmung MOR 13.01.2021 Bou
e Änderung gem. Abstimmung Sparten 12.11.2021 Bou
Tor 1
Anlieferung über d Änderung gem. Abstimmung Umfahrt Feuerwehrzufahrt 13.09.2021 Bou
SEBASTIANPLATZ Zu-/Ausfahrt
Sebastiansplatz
c Änderung gem. Abstimmung Brandschutz 10.08.2021 Bou
beschränkt möglich
b Änderung gem. Abstimmungstermin 22.06.2021 23.06.2021 Bou 1 ,2 Index Beschreibung / Revision Datum Gez. 0 5 Bauvorhaben Generalsanierung und Umbau 3 des Münchner Stadtmuseums , 2 1 0 0
6, Bauherr Fachplaner
Landeshauptstadt München - 1 2 Kommunalreferat 6 , 0 , 0 Roßmarkt 3 - 80331 München
0 C 0
W
0
Feuerwehr- 0
, 4
aufstellfläche
Feuerwehr-
aufstellfläche
Planschlüssel
Datum Projekt Darstellung Phase Index Gez. 25-04-08_MSTM_Logistikphasenplan_I_Index_k_Gri.pln Blattformat Maßstab Datum DIN A0 1:200 14.04.2025
[Seite 32]
Logistikphasenplan II LEGENDE
Bohrpfähle Rindermarkt
BESTAND
BESTAND IN BETRIEB
Von - Bis
BE - FLÄCHE
16.06.26 07.09.26
BAUMAßNAHME
BAUGRUBE UND ERDE ARBEIT
ABBRUCH
TREPPENHAUS -TRH
ENTLADEZONE (EZ) 15,15 Einbahnstraße MÖGLICHE CONTAINERAUFSTELLFLÄCHE
LASTENAUFZUG
BAUMSCHUTZ
Erstellung
Bohrpfahlwände;
Ecke
Rindermarkt
FEUERWEHR AUFSTELLFLÄCHE 2 7
4 ,
, 8
9 7 RADWEG
3 5 5
,
5
6 0
4 UMFAHRT FEUERWEHRZUFAHRT , ! 0 4 1 0 SCHLEPPKURVENPRÜFUNG
,
0 0 ! TOR ZU-/AUSFAHRT
BAUZAUN (DRAHTGITTER)
AMPEL
1 EINBAHNSTRAßE 7 Einbahnstraße
TRH ,6
0
BA1
NOTAUSGANG
FLUCHTWEG C1
TRANSFORMATORENSTATION
Tor 3
Zufahrt Catering %%% 00,6 NH SÄULE
Tor 6
5 9
,
1 9 BA2 Ausfahrt
GSÄNGERTRAKT 1B
GSÄNGERTRAKT
B
Haltestelle
Haltestelle
deaktiviert
TRH
H
4
6 o
1
0,
f z
u
f
a
h
r
t
Einbahnstraße /
R
a
m
p
e
6
Abbruch TG
0
1,
2
6 ST 0, G 183/0,250
Heizkreisverteiler
Zeughaus 1
Bemessungsfahrzeuge
2 , 4
Schlauchanbindung 1
Sattelzug
4
,9
offen verlegt 6
.
R
T
Hotmobil S
1 R
4 E
, S
3 E
9 EG Zeughaus im Betrieb TRH N I
Personal 1.58
Lastenaufzug
1.43 3.80 0.85 5 S
0 T
, G 152/0,304 5%%% 1.61 7.75 4.25
GSÄNGERTRAKT 5
9 16.50 , 7 2
ZU-/Aus
T
f
o
a
r
h
5
rt
6,00 %%% LS Anlieferung Restaurant H D A ze n i a n
n l s i w
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l d o te e g u v is o e
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o n g
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z e e
e s s
p o t w ha ie n e de in lt e r es sich um Vorschläge und Handlungsempfehlungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Müll uneingeschränkte Umsetzbarkeit. Bei der späteren Bauausführung haben die ausführenden = - 5,60 Unternehmen im Rahmen ihrer eigenen Ausführungsplanung mögliche Konflikte bzw. 509,41 Stamm2 U = 0.85m Schnittpunkte herauszuarbeiten und einzuplanen. Alle Maße sind am Bau zu überprüfen. Von 2,4% LSB ata uau bmm bma huu ömm hefa =n gc a= 40..5205mm B S a ta u m m m hö 1L h aU e u =b = b 0 c a. a 8u 5 1 mm 7.00m G 6 ST 0 G ,180/0,250 der Planung abweichende Maße sind der Bauleitung mitzuteilen.
= Tiefpunkt
LEITENSTORFER- G1
5
ST.-JAKOBS-PLATZ 0 TRAKT
,1
5 metik
Logisfikphasenplan II
N 2 Kos
,
1 BS L at a au u mm b m b h a uö u m h m efa =n g ca = 1 04.8 .540 mm TRH 1:200 TRH 0 5 10 15 20 25 m Küche l Containerstandorte, Baumbestand 14.04.2025 Gri
HOFMANNTRAKT
k Baumbestand, Trafo 01.04.2025 Mir 0 7 7 , j Schleppkurvenprüfung, Bohrpfähle umpositioniert 11.02.2025 Mir
EG Marstall im Betrieb 1
Artothek Artothek i Änderung BE-Fläche, Bauaufzug, Container etc. 23.01.2025 Mir
TRH EZ1
h Änderung BE-Fläche, Bauaufzug, Anlieferung, Kran 20.11.2024 Ric
g Änderung gem. Abstimmung MOR am 11.05.22 13.06.2022 Bou
f Änderung gem. Abstimmung MOR 13.01.2021 Bou
Tor 1
Anlieferung über e Änderung gem. Abstimmung Sparten 12.11.2021 Bou
Zu-/Ausfahrt
Sebastiansplatz
d Änderung gem. Abstimmung Umfahrt Feuerwehrzufahrt 13.09.2021 Bou
beschränkt möglich
c Änderung gem. Abstimmung Brandschutz 10.08.2021 Bou 1 ,2 Index Beschreibung / Revision Datum Gez. 0 5 Bauvorhaben Generalsanierung und Umbau 3 des Münchener Stadtmuseums , 2 1 0 0
6, Bauherr Fachplaner
Landeshauptstadt München - 1 2 Kommunalreferat 6
, 0
0
2 3 ,9
5 C
, 0
0 Roßmarkt 3 - 80331 München
W
0 0
0
Feuerwehr- 0 9,
, 4
aufstellfläche
Feuerwehr-
aufstellfläche
Planschlüssel
Datum Projekt Darstellung Phase Index Gez. 25-04-14_MSTM_Logistikphasenplan_II_Index_l_Gri.pln Blattformat Maßstab Datum DIN A0 1:200 14.04.2025
[Seite 33]
Logistikphasenplan III LEGENDE
Aufbau Kran 2 Marstallhof
BESTAND
BESTAND IN BETRIEB
Von - Bis BE - FLÄCHE
08.09.26 30.07.27 BAUMAßNAHME
TREPPENHAUS -TRH
ENTLADEZONE
ENTSORGUNGSFLÄCHE (EF)
CONTAINER ENTSORGUNG
ZUKO ZUGANGSKONTROLLCONTAINER
CONTAINER TU / BÜRO
SANITÄRCONTAINER WC
12,935
LASTENAUFZUG
BAUMSCHUTZ 6 5 FEUERWEHR AUFSTELLFLÄCHE
3 1
8 , 7
1 , 3 RADWEG 6 0,4% HOFZUFAHRT / RAMPE !
TRANSFORMATORENSTATION
Tor 4
UMFAHRT FEUERWEHRZUFAHRT
Ausfahrt
! SCHLEPPKURVENPRÜFUNG 8
Schiebetor ,
8 1 ZUGANG GEBÄUDE
TOR ZU-/AUSFAHRT 7 5
,
9 SCHIEBETOR ZU-/AUSFAHRT
TRH
EZ4
BA1 2 3 BAUZAUN (DRAHTGITTER)
,2
0 5 AMPEL
Tor 3
C1
Zu-/Ausfahrt
Einbahnstraße EINBAHNSTRAßE
NOTAUSGANG Catering %%% 00,6
FLUCHTWEG 0
9 Tor 6
7 , BA2
1 GSÄNGERTRAKT 1B GSÄNGERTRAKT
7 5 KRANAUFSTELLEFLÄCHE B 1 , 3 NH SÄULE
TRH
EZ3
Haltestelle
Tor 2 H
o
f
Zufahrt z u
f
a
h
Schiebetor
r
t
/
R
a
m
p
e
5 4
0,
1
8,425
6 S
0 T
, G 183/0,250
40 m³
Heizkreisverteiler
Zeughaus 1
2 Bemessungsfahrzeuge
, 4
ZUKO Schlauchanbindung
4 1
Sattelzug
,9
offen verlegt 6 .
R
T 10m³
S
Hotmobil
R
E
S
10 m³
EG Zeughaus im Betrieb TRH N I
E
m³ 10 Personal 1.58
Lastenaufzug
1.43 3.80 0.85 5 S
0 T
, G 152/0,304 5%%% 1.61 7.75 4.25
GSÄNGERTRAKT 5
L 16.50
ü 9
Kran 2 ftu
, n g 7
ZU-/Aus
T
f
o
a
r
h
5
rt
= Tiefpunkt
AL 50m s k a
n a l 6,00 %%% LS Anlieferung 2 Restaurant H D A ze n i a n
n l s i w
t e r K e
f a e o i
l s
r n
k v :
o z e e
o rk p
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i h n b r i a s e s
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n -i n
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lo ti m m gi e
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l d o te e g u v is o e
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k ä n
o n g
n g d
z e e
e s s
p o t w ha ie n e de in lt e r es sich um Vorschläge und Handlungsempfehlungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Müll uneingeschränkte Umsetzbarkeit. Bei der späteren Bauausführung haben die ausführenden = - 5,60 Unternehmen im Rahmen ihrer eigenen Ausführungsplanung mögliche Konflikte bzw. 509,41 Stamm2 U = 0.85m Schnittpunkte herauszuarbeiten und einzuplanen. Alle Maße sind am Bau zu überprüfen. Von 2,4% LSB ata uau bmm bma h uuö mmhefa =n gc a= 40..5205mm B S a ta u m m m h 1 ö L h aU e u =b = b 0 c a. a 8u 5 1 mm 7.00m G 6 ST 0 G ,180/0,250 der Planung abweichende Maße sind der Bauleitung mitzuteilen.
= Tiefpunkt
LEITENSTORFER- G1
5 ,1 Logisfikphasenplan III
ST.-JAKOBS-PLATZ
0
TRAKT 5 metik
N 2 Kos , 1 SB L ta a au u mm b m b h a uö u m h m efa = n g c a = 104.8 .540 mm TRH 1:200 TRH 0 5 10 15 20 25 m Küche l Containerstandorte, Baumbestand 14.04.2025 Gri
HOFMANNTRAKT
k Baumbestand, Trafo 01.04.2025 Mir
110 kV - Leitung 0
5 , j Schleppkurvenprüfung, Kran 2 umpositioniert 11.02.2025 Mir 7
EG Marstall im Betrieb 1
Artothek Artothek i Änderung BE-Fläche, Bauaufzug, Container etc. 23.01.2025 Mir
TRH EZ1
h Änderung BE-Fläche, Bauaufzug, Anlieferung, Kran 20.11.2024 Ric
g Änderung gem. Abstimmung MOR am 11.05.22 13.06.2022 Bou
f Änderung gem. Abstimmung MOR 13.01.2021 Bou
Tor 1
Anlieferung über e Änderung gem. Abstimmung Sparten 12.11.2021 Bou
SEBASTIANPLATZ Zu-/Ausfahrt
Sebastiansplatz
d Änderung gem. Abstimmung Umfahrt Feuerwehrzufahrt 13.09.2021 Bou
beschränkt möglich
c Änderung gem. Abstimmung Brandschutz 10.08.2021 Bou Bauzauntür 1 ,2 Index Beschreibung / Revision Datum Gez. 0
für SWM
Trafozugang 5 Bauvorhaben Generalsanierung und Umbau 3 des Münchener Stadtmuseums , 2 1 0 0
6, Bauherr Fachplaner
Lnadeshauptstadt München - 1 Kommunalreferat
2 6
, 0 2 , 0 Roßmarkt 3 - 80331 München
0 0 ,1 C 0
0 W
0 0 0
0 5
Feuerwehr- 0 9 ,
5
,
,
4 1
aufstellfläche
Feuerwehr-
aufstellfläche
Planschlüssel
Datum Projekt Darstellung Phase Index Gez. 25-04-14_MSTM_Logistikphasenplan_III_Index_l_Gri.pln Blattformat Maßstab Datum DIN A0 1:200 14.04.2025
[Seite 34]
Logistikphasenplan IV LEGENDE
Kran 1, Stellung Fassadensicherung,
BESTAND
Abbruch Ecke Rindermarkt, Kubus BESTAND IN BETRIEB
BE - FLÄCHE
Von - Bis BAUMAßNAHME TREPPENHAUS -TRH
31.07.27 25.02.28
ENTLADEZONE
ENTSORGUNGSFLÄCHE (EF)
CONTAINER ENTSORGUNG
ZUKO ZUGANGSKONTROLLCONTAINER
CONTAINER TU / BÜRO
SANITÄRCONTAINER WC
LASTENAUFZUG
Fernwärmeanschluss
BAUMSCHUTZ
FEUERWEHR AUFSTELLFLÄCHE
RADWEG
HOFZUFAHRT / RAMPE ! RAUMGERÜST 7
, 3
2 6
Tor 4 8 ,
7 FASSADENSICHERUNG
Ausfahrt
! TRANSFORMATORENSTATION
Schiebetor
UMFAHRT FEUERWEHRZUFAHRT
Fernkälteanschluss
SCHLEPPKURVENPRÜFUNG
Tor 3
ZUGANG GEBÄUDE
TRH
EZ4
Zu-/Ausfahrt BA1
TOR ZU-/AUSFAHRT
SCHIEBETOR ZU-/AUSFAHRT C1
BAUZAUN (DRAHTGITTER) 1 7
,
5 , 3 AMPEL 0
0 1
,
Catering %%% 00,6 5 s s 0 Einbahnstraße EINBAHNSTRAßE
u
hl Tor 6
c
er
a n s GSÄNGERTRAKT 1B GSÄNGERTRAKT BA2 NOTAUSGANG
s B
a s Kran 1
w FLUCHTWEG
z
ut H AL 45m
m
o
S c h TRH f z KRANAUFSTELLEFLÄCHE
EZ3 u
Haltestelle
Tor 2
f
a
h
r NH SÄULE
t
Zufahrt
Schiebetor
Baumaßnahme
Rohbau Kubus
6 ST 0, G 183/0,250
40 m³
Heizkreisverteiler
Zeughaus
Bemessungsfahrzeuge
ZUKO Schlauchanbindung
Sattelzug
offen verlegt
.
R
10m³
Hotmobil S
T
R
E
m³ S 10 E
EG Zeughaus im Betrieb TRH N I
m³ 0 1 Personal 1.58
Lastenaufzug
1.43 3.80 0.85
Z 2 5 S
0 T
, G 152/0,304 5%%% 1.61 7.75 4.25 7 4 -3
GSÄNGERTRAKT
16.50 0
Kran 2
ZU-/Aus
T
f
o
a
r
h
5
rt
= Tiefpunkt
AL 50m
6,00 %%% LS Anlieferung Restaurant H D A ze n i a n
n l s i w
t e r K e
f a e o i
l s
r n
k v :
o z e e
o rk p
rd e t
i h n b r i a s e s
r m i
t e
e i r
n t t e a
E i u n n f e t s d r o e J r r u g A s u t n
n -i n
g n a
s
h
lo ti m m gi e
s e t e
i A k in b . e w B r i e c z
i k e
d lu n
e n t
m r g a l
a d e
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f r g P B e la
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u
i u g n n te g d n u E B n n d
a tl u a S
l d o te e g u v is o e
t r r
ik g u
k ä n
o n g
n g d
z e e
e s s
p o t w ha ie n e de in lt e r es sich um Vorschläge und Handlungsempfehlungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Müll uneingeschränkte Umsetzbarkeit. Bei der späteren Bauausführung haben die ausführenden Unternehmen im Rahmen ihrer eigenen Ausführungsplanung mögliche Konflikte bzw. = - 5,60 509,41 Stamm2 U = 0.85m Schnittpunkte herauszuarbeiten und einzuplanen. Alle Maße sind am Bau zu überprüfen. Von 2,4% LSB ata uau bmm bma huu ömm hefa =n gc a= 40..5205mm B S a ta u m m m hö 1L h aU e u =b = b 0 c a. a 8u 5 1 mm 7.00m G 6 ST 0 G ,180/0,250 der Planung abweichende Maße sind der Bauleitung mitzuteilen.
= Tiefpunkt
LEITENSTORFER- G1
Logisfikphasenplan IV
ST.-JAKOBS-PLATZ
TRAKT
metik N Kos
BS L at a au u mm b m b h a uö u mh m efa =n gca = 1 04.8.540mm TRH 1:200 TRH 0 5 10 15 20 25 m Küche
HOFMANNTRAKT
k Baumbestand, Trafo 01.04.2025 Mir
j Schleppkurvenprüfung, Kran 2 umpositioniert 11.02.2025 Mir
EG Marstall im Betrieb
Artothek Artothek i Änderung BE-Fläche, Bauaufzug, Container etc. 23.01.2025 Mir TRH EZ1 h Änderung BE-Fläche, Bauaufzug, Anlieferung, Kran 20.11.2024 Ric
SEBASTIANPLATZ
g Änderung gem. Abstimmung MOR am 11.05.22 13.06.2022 Bou
f Änderung gem. Abstimmung MOR 13.01.2021 Bou Starkastbereich 4,00m - 5,00m Tor 1 e Änderung gem. Abstimmung Sparten 12.11.2021 Bou
Anlieferung über
Zu-/Ausfahrt
Sebastiansplatz
d Änderung gem. Abstimmung Umfahrt Feuerwehrzufahrt 13.09.2021 Bou
beschränkt möglich
2-geschossig c Änderung gem. Abstimmung Brandschutz 10.08.2021 Bou 5,00m hoch 4
Bauzauntür 1 ,2
,4
5 Index Beschreibung / Revision Datum Gez.
0 0
für SWM 0
Trafozugang 5 , Bauvorhaben Generalsanierung und Umbau des Münchener Stadtmuseums
2-geschossig 0
6, 0 5,00m hoch 5 Bauherr Fachplaner
0 , 7 Landeshauptstadt München - 1 Kommunalreferat 2 6 , 0 , 0 Roßmarkt 3 - 80331 München
0 C 0
W
0 0
Feuerwehr-
, 5
aufstellfläche
Feuerwehr-
5,00m Abstand aufstellfläche Planschlüssel
zum Gebäude Datum Projekt Darstellung Phase Index Gez. Brandschutz + Feuerwehrzufahrt 25-04-14_MSTM_Logistikphasenplan_IV_Index_j_Ric.pln Blattformat Maßstab Datum DIN A0 1:200 14.04.2025
[Seite 35]
Logistikphasenplan V LEGENDE
Stellung Fassadengerüste, Neubau Ecke
BESTAND
Rindermarkt inkl. Abbau Fassadensicherung BESTAND IN BETRIEB
BE - FLÄCHE
Von - Bis BAUMAßNAHME TREPPENHAUS -TRH
26.02.28 18.08.28
ENTLADEZONE (EZ)
ENTSORGUNGSFLÄCHE (EF)
CONTAINER ENTSORGUNG
LOG ZUGANGSKONTROLLCONTAINER ZUKO
CONTAINER TU / BÜRO
SANITÄTSCONTAINER
SANITÄRCONTAINER WC
15,05
LASTENAUFZUG
4 BAUMSCHUTZ
5 ,
8 1
, 4
6 5
1 FEUERWEHR AUFSTELLFLÄCHE
Tor 7
RADWEG
! Zufahrt
HOFZUFAHRT / RAMPE
Schiebetor
Tor 4
TRANSFORMATORENSTATION
Zufahrt
! RAUMGERÜST
Schiebetor
UMFAHRT FEUERWEHRZUFAHRT 1 3
,
4 5 SCHLEPPKURVENPRÜFUNG 5 7 5
,
9 Tor 3 ZUGANG GEBÄUDE
TRH
Zu-/Ausfahrt
EZ4
BA1 EZ5 Tor 6
TOR ZU-/AUSFAHRT
Ausfahrt
SCHIEBETOR ZU-/AUSFAHRT
C1 Schiebetor
BAUZAUN (DRAHTGITTER) 9
,9
2 5 AMPEL Catering %%% 00,6
0 Einbahnstraße EINBAHNSTRAßE 9
, 2
7 1
GSÄNGERTRAKT 1B
GSÄNGERTRAKT BA2
4
,
5 NOTAUSGANG B
Kran 1
FLUCHTWEG
AL 45m
TRH KRANAUFSTELLEFLÄCHE
EZ3
Haltestelle
Tor 2
NH SÄULE
Zufahrt
Schiebetor
0 2 , 6 1 5 4
0,
1
8,425
40m³
1 Bemessungsfahrzeuge
0
LOG
ZUKO
4 1
3 ,
,9 Sattelzug
6 Zugang . UG R 10m³
S
T
R
E
m³ S 10 E
EG Zeughaus im Betrieb TRH N I
m³ 0 1 Personal 1.58
Lastenaufzug
1.43 3.80 0.85 5 S
0 T
, G 152/0,304 5%%% 1.61 7.75 4.25 5 L
GSÄNGERTRAKT
9 16.50 ü
Kran 2 ftu
7 , n
Tor 5 AL 50m g s k a 2
n Hinweis: a
ZU-/Ausfahrt
= Tiefpunkt l 6,00 %%% Restaurant D A ze n a
n l s i t e r K f a e o
l r n
k v o z e e
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E i u n n f e t s d r o e J r r u g A s u t n
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a tl u a S
l d o te e g u v is o e
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n g d
z e e
e s s
p o t w ha ie n e de in lt e r es sich um Vorschläge und Handlungsempfehlungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und uneingeschränkte Umsetzbarkeit. Bei der späteren Bauausführung haben die ausführenden = - 5,60 Unternehmen im Rahmen ihrer eigenen Ausführungsplanung mögliche Konflikte bzw. 509,41 Stamm2 U = 0.85m Schnittpunkte herauszuarbeiten und einzuplanen. Alle Maße sind am Bau zu überprüfen. Von 2,4% LSB ata uau bmm bma h uuö mmhefa =n gc a= 40..5205mm B S a ta u m m m h 1 ö L h aU e u =b = b 0 c a. a 8u 5 1 mm 7.00m G der Planung abweichende Maße sind der Bauleitung mitzuteilen.
= Tiefpunkt
LEITENSTORFER- G1
5 ,1 Logisfikphasenplan V
ST.-JAKOBS-PLATZ
TRAKT 5
metik N Kos
SB L ta a au u mm b m b h a uö u m h m efa =n g c a = 104.8 .540 mm TRH 1:200 TRH 0 5 10 15 20 25 m Küche l Containerstandorte, Baumbestand 14.04.2025 Gri
HOFMANNTRAKT
k Baumbestand, Trafo 01.04.2025 Mir 0 7 7 , j Schleppkurvenprüfung, Kran 2 umpositioniert 11.02.2025 Mir
EG Marstall im Betrieb 1
i Änderung BE-Fläche, Bauaufzug, Container etc. 23.01.2025 Mir
TRH EZ1
h Änderung BE-Fläche, Bauaufzug, Anlieferung, Kran 20.11.2024 Ric
g Änderung gem. Abstimmung MOR am 11.05.22 13.06.2022 Bou
f Änderung gem. Abstimmung MOR 13.01.2021 Bou
Tor 1
Anlieferung über e Änderung gem. Abstimmung Sparten 12.11.2021 Bou
SEBASTIANPLATZ Zu-/Ausfahrt
Sebastiansplatz
d Änderung gem. Abstimmung Umfahrt Feuerwehrzufahrt 13.09.2021 Bou
beschränkt möglich
c Änderung gem. Abstimmung Brandschutz 10.08.2021 Bou Bauzauntür 1 ,2 Index Beschreibung / Revision Datum Gez. 0
für SWM
Trafozugang 5 Bauvorhaben Generalsanierung und Umbau 3 des Münchener Stadtmuseums , 2 1 0 0
6, Bauherr Fachplaner
Landeshauptstadt München - 1 2 Kommunalreferat 6 , 0 , 0 Roßmarkt 3 - 80331 München 2
0 0 C 0
,0
4 W
0
Feuerwehr- 0
, 4
aufstellfläche
Feuerwehr-
aufstellfläche
Planschlüssel
Datum Projekt Darstellung Phase Index Gez. 25-04-014_MSTM_Logistikphasenplan_V_Index_l_Gri.pln Blattformat Maßstab Datum DIN A0 1:200 14.04.2025
[Seite 36]
Logistikphasenplan VI LEGENDE
Herstellung Stege, Beginn Dach Atrium
BESTAND
BESTAND IN BETRIEB
Von - Bis BE - FLÄCHE
19.08.28 08.10.28 BAUMAßNAHME
TREPPENHAUS -TRH
ENTLADEZONE
ENTSORGUNGSFLÄCHE (EF)
CONTAINER ENTSORGUNG
LOG ZUGANGSKONTROLLCONTAINER ZUKO
CONTAINER TU / BÜRO
SANITÄTSCONTAINER
SANITÄRCONTAINER WC
LASTENAUFZUG
BAUMSCHUTZ
FEUERWEHR AUFSTELLFLÄCHE
Tor 7
RADWEG !
Zufahrt
HOFZUFAHRT / RAMPE
Schiebetor
Tor 4
TRANSFORMATORENSTATION
Zufahrt
! RAUMGERÜST
Schiebetor
UMFAHRT FEUERWEHRZUFAHRT
SCHLEPPKURVENPRÜFUNG
Tor 3 ZUGANG GEBÄUDE
TRH
Zu-/Ausfahrt
EZ4
BA1 EZ5 Tor 6
TOR ZU-/AUSFAHRT
Ausfahrt
SCHIEBETOR ZU-/AUSFAHRT
C1 Schiebetor
BAUZAUN (DRAHTGITTER)
AMPEL Catering %%% 00,6
Einbahnstraße EINBAHNSTRAßE
BA2
GSÄNGERTRAKT 1B
GSÄNGERTRAKT NOTAUSGANG
B FLUCHTWEG
TRH KRANAUFSTELLEFLÄCHE
EZ3
Haltestelle
Tor 2
NH SÄULE
Zufahrt
Schiebetor
4400mm³³
Kran 3
AL 60m
Bemessungsfahrzeuge
LOG
ZUKO
Sattelzug
Zugang . UG R 10m³
S
T
R
E
m³ S 10 E
EG Zeughaus im Betrieb TRH N I
m³ 0 1 Personal 1.58
Lastenaufzug
1.43 3.80 0.85 5 S
0 T
, G 152/0,304 5%%% 1.61 7.75 4.25
GSÄNGERTRAKT
L 16.50 ü
Kran 2 ftu
n g
Tor 5 AL 50m s k a
n Hinweis: a = Tiefpunkt l 6,00 %%% Das Konzept basiert auf der Annahme einer zentralen Planung und Steuerung des
ZU-/Ausfahrt Restaurant
A ze n n li t e r f a e l r k v o e o rk rd e i h n r i s e r m te i n t e E in n e ts r o J r u g s u t n -i g n s
lo tim gis e t i A k b . w B i e c i k d lu e n m g a d u e f r g B ez e e
i u g n te d n E B n a tl u a l d o e g v is o t r ik g k ä o n n g z e e s p o t w ha ie n e de in lt e r es sich um Vorschläge und Handlungsempfehlungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und uneingeschränkte Umsetzbarkeit. Bei der späteren Bauausführung haben die ausführenden = - 5,60 Unternehmen im Rahmen ihrer eigenen Ausführungsplanung mögliche Konflikte bzw. 509,41 Stamm2 U = 0.85m Schnittpunkte herauszuarbeiten und einzuplanen. Alle Maße sind am Bau zu überprüfen. Von 2,4% LSB ata uau bmm bma h uuö mmhefa =n gc a= 40..5205mm B S a ta u m m m h 1 ö L h aU e u =b = b 0 c a. a 8u 5 1 mm 7.00m G der Planung abweichende Maße sind der Bauleitung mitzuteilen.
= Tiefpunkt
LEITENSTORFER- G1
Logisfikphasenplan VI
ST.-JAKOBS-PLATZ
TRAKT
metik N Kos
SB L ta a au u mm b m b h a uö u m h m efa =n g c a = 104.8 .540 mm TRH 1:200 TRH 0 5 10 15 20 25 m Küche l Containerstandorte, Baumbestand 14.04.2025 Gri
HOFMANNTRAKT
j Schleppkurvenprüfung, Kran 2 umpositioniert 11.02.2025 Mir
i Änderung BE-Fläche, Bauaufzug, Container etc. 23.01.2025 Mir
EG Marstall im Betrieb
h Änderung BE-Fläche, Bauaufzug, Anlieferung, Kran 20.11.2024 Ric
TRH EZ1
g Änderung gem. Abstimmung MOR am 11.05.22 13.06.2022 Bou
f Änderung gem. Abstimmung MOR 13.01.2021 Bou
e Änderung gem. Abstimmung Sparten 12.11.2021 Bou
TToorr 11
Anlieferung über d Änderung gem. Abstimmung Umfahrt Feuerwehrzufahrt 13.09.2021 Bou
SEBASTIANPLATZ ZZuu--//AAuussffaahhrrtt
Sebastiansplatz
c Änderung gem. Abstimmung Brandschutz 10.08.2021 Bou
beschränkt möglich
b Änderung gem. Abstimmungstermin 22.06.2021 23.06.2021 Bou Bauzauntür 1 ,2 Index Beschreibung / Revision Datum Gez. 0
für SWM
Trafozugang Bauvorhaben Generalsanierung und Umbau des Münchener Stadtmuseums
0 0
6, Bauherr Fachplaner
Landeshauptstadt München - 1 2 Kommunalreferat 6 , 0 , 0 Roßmarkt 3 - 80331 München
0 C 0
W
0
Feuerwehr- 0
, 4
aufstellfläche
Feuerwehr-
aufstellfläche
Planschlüssel
Datum Projekt Darstellung Phase Index Gez. 25-04-14_MSTM_Logistikphasenplan_VI_Index_l_Gri.pln Blattformat Maßstab Datum DIN A0 1:200 14.04.2025
[Seite 37]
Logistikphasenplan VII LEGENDE
Abbau Kran 1, Aufbau Kran 3, Fertigstellung
BESTAND Dach Atrium BESTAND IN BETRIEB
BE - FLÄCHE
Von - Bis BAUMAßNAHME TREPPENHAUS -TRH
09.10.28 31.12.29
ENTLADEZONE
ENTSORGUNGSFLÄCHE (EF)
CONTAINER ENTSORGUNG
LOG ZUGANGSKONTROLLCONTAINER ZUKO
CONTAINER TU / BÜRO
SANITÄRCONTAINER WC
LASTENAUFZUG
FASSADEN AUFZUG LX2024 SINGLE A34 (1,40 X 3,40)
BAUMSCHUTZ
FEUERWEHR AUFSTELLFLÄCHE
Tor 7
RADWEG !
Zufahrt
HOFZUFAHRT / RAMPE
Schiebetor
Tor 4
TRANSFORMATORENSTATION
Zufahrt
! RAUMGERÜST
Schiebetor
UMFAHRT FEUERWEHRZUFAHRT
SCHLEPPKURVENPRÜFUNG
Tor 3 ZUGANG GEBÄUDE
TRH
Zu-/Ausfahrt
EZ4
BA1 EZ5 Tor 6
TOR ZU-/AUSFAHRT
Ausfahrt
SCHIEBETOR ZU-/AUSFAHRT
C1 Schiebetor
BAUZAUN (DRAHTGITTER)
AMPEL
BA
Catering %%% 00,6
NOTAUSGANG
BA2
GSÄNGERTRAKT 1B
GSÄNGERTRAKT FLUCHTWEG
B KRANAUFSTELLEFLÄCHE
TRH
NH SÄULE
EZ3
Haltestelle
Tor 2
Zufahrt
Schiebetor
m³ 40
Bemessungsfahrzeuge
LOG
ZUKO
Sattelzug
Zugang . UG R T 10m³
S
R
E
S
10 m³
E
I
TRH N
m³ 0 1 Personal 1.58
Lastenaufzug
1.43 3.80 0.85
5%%% 1.61 7.75 4.25
Einbau Rigole GSÄNGERTRAKT
L 16.50 ü ftu n g s k a n Hinweis:
Tor 5
= Tiefpunkt a l 6,00 %%% Das Konzept basiert auf der Annahme einer zentralen Planung und Steuerung des
ZU-/Ausfahrt
Restaurant A ze n n li t e r f a e l r k v o e o rk rd e i h n r i s e r m te i n t e E in n e ts r o J r u g s u t n -i g n s
lo tim gis e t i A k b . w B i e c i k d lu e n m g a d u e f r g B ez e e
i u g n te d n E B n a tl u a l d o e g v is o t r ik g k ä o n n g z e e s p o t w ha ie n e de in lt e r es sich um Vorschläge und Handlungsempfehlungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und uneingeschränkte Umsetzbarkeit. Bei der späteren Bauausführung haben die ausführenden Unternehmen im Rahmen ihrer eigenen Ausführungsplanung mögliche Konflikte bzw. Schnittpunkte herauszuarbeiten und einzuplanen. Alle Maße sind am Bau zu überprüfen. Von 2,4% LSB ata uau bmm bma h uuö mmhefa =n gc a= 40..5205mm G der Planung abweichende Maße sind der Bauleitung mitzuteilen.
= Tiefpunkt
LEITENSTORFER- G1
Logisfikphasenplan VII
ST.-JAKOBS-PLATZ
TRAKT
metik N Kos
TRH 1:200 TRH 0 5 10 15 20 25 m Küche l Containerstandorte, Baumbestand 14.04.2025 Gri
HOFMANNTRAKT
j Schleppkurvenprüfung, Kran 2 umpositioniert 11.02.2025 Mir
i Änderung BE-Fläche, Bauaufzug, Container etc. 23.01.2025 Mir
h Änderung BE-Fläche, Bauaufzug 20.11.2024 Ric
TRH EZ1
g Änderung gem. Abstimmung MOR am 11.05.22 13.06.2022 Bou
f Änderung gem. Abstimmung MOR 13.01.2021 Bou
e Änderung gem. Abstimmung Sparten 12.11.2021 Bou
Tor 1
Anlieferung über d Änderung gem. Abstimmung Umfahrt Feuerwehrzufahrt 13.09.2021 Bou
SEBASTIANPLATZ Zu-/Ausfahrt
Sebastiansplatz
c Änderung gem. Abstimmung Brandschutz 10.08.2021 Bou
beschränkt möglich
b Änderung gem. Abstimmungstermin 22.06.2021 23.06.2021 Bou Bauzauntür 1 ,2 Index Beschreibung / Revision Datum Gez. 0
für SWM
Trafozugang Bauvorhaben Generalsanierung und Umbau des Münchener Stadtmuseums
0 0
6, Bauherr Fachplaner
Landeshauptstadt München - 1 2 Kommunalreferat 6 , 0 , 0 Roßmarkt 3 - 80331 München
0 C 0
W
0
Feuerwehr- 0
, 4
aufstellfläche
5 ,0 Feuerwehr-
0
m
z u
m
A
b
aufstellfläche
F B e r u a e n r d w G s e c e h b u ä tz u
s
d + t e a n d P D 25 a l - a t 0 u 4 n m - s 1 4 c _ h M l ü S P s T r M o s j e _ e L k l t o g is t i k p D h a a r s s e te n l p lu la n n g _ V I I _ I n P d h e a x s _ e l_ G r i . p l I n ndex Gez.
h
rz
u fa Blattformat Maßstab Datum
h
rt
DIN A0 1:200 14.04.2025
[Seite 38]
Anlage 2: Informationen zur Anfahrt
Die Anschrift der Baustelle lautet:
Sankt-Jakobs-Platz 1, 80331 München
Die Anfahrt zur Baustelle ist anmeldepflichtig.
Eine direkte Anfahrt der Baustelle ist aufgrund der beengten Verkehrssituation ausdrücklich untersagt. Fahrzeuge, die ohne Einhaltung des vorgeschriebenen Anmeldeverfahrens die Baustelle anfahren, erhalten keinen Zugang und werden strickt abgewiesen. Zusätzlich kann das verantwortliche Nachunternehmen mit einer Strafgebühr belangt werden.
Alle andienenden Fahrzeuge haben sich mindestens 30 min vor Erreichen der Baustelle bei der Logistikzentrale telefonisch zu melden und sich die Freigabe zur Anfahrt bestätigen zu lassen. Voraussetzung für die Anfahrtsfreigabe ist die zuvor ordentlich getätigte Anmeldung der Lieferung mit zugehöriger Freigabe durch den LOG.
Telefon Logistikzentrale: wird noch bekannt gegeben
Geben Sie bitte Ihrem Lieferanten/Spediteur alle notwendigen Informationen, damit es nicht aufgrund fehlender Kommunikation zum unnötigen Regelverstoß kommt!
Die aktuellen Anfahrtsinformationen erhalten Sie über das Logistik-Online-Tool.
Für Fahrzeugverkehr steht die folgende Zu- und Ausfahrt ins Projektgebiet zur Verfügung:
Zufahrt Ausfahrt
Zu- / Ausfahrt über Oberanger
Baumaßnahme
Zu- / Ausfahrt über Sebastianspl. (optional)
SEITE 28 VON 38 INDEX A - STAND: 13. MAI 2025
[Seite 39]
LKW-Wartezonen und Anfahrt zur Baumaßnahme:
Mögliche Pufferzone „A 9 – Parkplatz Brunngras West, 85386 Eching“ Für Anfahrten aus Norden Anfahrt zur Baustelle: ca. 35 min. (je nach Tageszeit)
Mögliche Pufferzone „A 94 – Rasthof Pastetten West, 85669 Pastetten“ Für Anfahrten aus Osten Anfahrt zur Baustelle: ca. 45 min. (je nach Tageszeit)
SEITE 29 VON 38 INDEX A - STAND: 13. MAI 2025
[Seite 40]
Mögliche Pufferzone „A 8 – Parkplatz Brunnthal Nord, 85649 Brunnthal“
Für Anfahrten aus Süden Anfahrt zur Baustelle: ca. 35 min. (je nach Tageszeit)
Mögliche Pufferzone „A 962 – Parkplatz Kreuzlinger Forst, 82110 Germering“
Für Anfahrten aus Westen Anfahrt zur Baustelle: ca. 35 min. (je nach Tageszeit)
SEITE 30 VON 38 INDEX A - STAND: 13. MAI 2025
[Seite 41]
Anlage 3: Empfangsbestätigung Baulogistikhandbuch
-wird vom LOG nachgereicht-
SEITE 31 VON 38 INDEX A - STAND: 13. MAI 2025
[Seite 42]
Anlage 4: Handbuch Onlineportal
-wird vom LOG nachgereicht-
SEITE 32 VON 38 INDEX A - STAND: 13. MAI 2025
[Seite 43]
Anlage 5: Einheitspreisliste für Zusatzleistungen (vom LOG nachzutragen)
| EP-Liste Zusatzleistungen | Menge | Einheit | EP | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Entsorgungsentgelt | |||||||||||
| Bauschutt sauber | 1 | m³ | |||||||||
| Bauschutt unrein | 1 | m³ | |||||||||
| Holz A1/A2/A3 | 1 | m³ | |||||||||
| Metalle | 1 | m³ | |||||||||
| Papier/Pappe | 1 | m³ | |||||||||
| Folie sauber | 1 | m³ | |||||||||
| Gipsabfälle sauber | 1 | m³ | |||||||||
| Mineralfaser, KMF | 1 | m³ | |||||||||
| - Gewebesack für KMF | 1 | Stk | |||||||||
| Bitumen (teerfrei) | 1 | m³ | |||||||||
| Restabfälle nicht sortierfähig | 1 | m³ | |||||||||
| Geräteeinsatz | |||||||||||
| Nasssauger (zzgl. Beräumungskraft) | 1 | AT | |||||||||
| Tauchpumpe (zzgl. Beräumungskraft) | 1 | AT | |||||||||
| Handhubwagen (zur Selbstbedienung) | 1 | Std | |||||||||
| Gabelstapler für zusätzliche Transporte, soweit zulässig (nach Verfügbarkeit), je angefangene LE =15 min | 1 | LE | |||||||||
| Stundenlohnarbeiten | |||||||||||
| Wachmann (Werktags, Tagschicht) | 1 | Std | |||||||||
| Transporthelfer (Werktags, Tagschicht) | 1 | Std | |||||||||
| Beräumungskräfte (Werktags, Tagschicht) | 1 | Std |
SEITE 33 VON 38 INDEX A - STAND: 13. MAI 2025
[Seite 44]
Anlage 6: Erklärung über den Erhalt des Mindestlohns
-wird vom LOG nachgereicht-
SEITE 34 VON 38 INDEX A - STAND: 13. MAI 2025
[Seite 45]
Anlage 7: Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO
-wird vom LOG nachgereicht-
SEITE 35 VON 38 INDEX A - STAND: 13. MAI 2025
[Seite 46]
Anlage 8: Besucherblatt
-wird vom LOG nachgereicht-
SEITE 36 VON 38 INDEX A - STAND: 13. MAI 2025
[Seite 47]
Anlage 9: Allgemeine Transportbedingungen
-wird vom LOG nachgereicht-
SEITE 37 VON 38 INDEX A - STAND: 13. MAI 2025
[Seite 48]
Anlage 10: Schemata Baulogistik
SEITE 38 VON 38 INDEX A - STAND: 13. MAI 2025