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Raumluft- und Kälteanlagen für drei Gebäude der Zentralklinik Uthwerdum

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.09.2026, 19:59 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Leistungsübersicht zur Bauprojekt-Premium

(Kombinierte Bauversicherung) inkl. Haftpflicht-

Exzedent

I. Allgemeine Vertragsdaten

Versicherungsnehmer: Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH Bolardusstraße 20 26721 Emden

Mitversicherte: Die mit der Ausführung und den Arbeiten für das versicherte Bauvorhaben beauftragten Haupt-, Neben- und Nachunter- nehmer einschließlich Arbeitsgemeinschaften.

Die an dem versicherten Bauvorhaben beteiligten Planer, Ar- chitekten, Ingenieure, Bauleiter, Gutachter, Sachverständigen, Prüfstellen, Projektsteuerer/Projektcontroller/Baumanager, Pro- jektentwickler, Projektmanager, BIM*-Manager, BIM*- Gesamt- koordinatoren, BIM*-Teilkoordinatoren, BIM*-Koordinatoren, BIM*-Autoren, Nachhaltigkeits- und Effizienz-koordinatoren, Planungsringe und Partner, Arbeitsgemeinschaften sowie Sonderfachleute und Sicherheitskoordinatoren und ähnliche Berufsgruppen, einschließlich deren Nach-unternehmer, aus deren Erbringung von Leistungen für die genannten Bauvorha- ben. *Unter BIM wird die Arbeitsmethode entsprechend Building Information Mode- ling verstanden.

Bauvorhaben: Neuerrichtung und schlüsselfertige Inbetriebnahme des Zent- ralklinikums Georgsheil

Vorläufige Bausumme: 811.944.745 EUR

Vertragslaufzeit: 05.06.2024 bis 18.01.2029, 24:00 Uhr

Führende Versicherer und

Führende Versicherer und Vertragsnummern:

R+V Allgemeine Versicherung AG – noch nicht vergebenGrunddeckung
Great Lakes Insurance SE – noch nicht vergebenHaftpflicht-Exzedent

Vertragsgrundlage: Vertragswerk zur Bauprojekt-Premium

Detmold, den 10.07.2024

……………………..…………………….……………………..…………………………….……………….………… Ecclesia Construction Ecclesiastraße 1 – 4 32758 Detmold

Rechtlich bindend ist ausschließlich der Versicherungsvertrag nebst dem zugrundeliegenden Bedingungswerk.

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II. Bauleistungs- und Montageversicherung

  1. Versicherte Gefahren und Sachen Entschädigung wird geleistet für unvorhergesehen eintretende Schäden (Verlust, Beschädi- gung oder Zerstörung) an den versicherten Bau- und Montageleistungen sowie an sonstigen versicherten Sachen.  Allgefahrendeckung

Mitversicherung der Feuergefahr (Brand, Blitzschlag, Explosion): 250 Mio. EUR Mitversicherung von Altbauten / Sachen im Gefahrenbereich: 300.000 EUR

Nachhaftung: 24 Monate Selbstbehalt: 10.000 EUR je Versicherungsfall

  1. Ausschlüsse Im Wesentlichen nicht versichert sind:
  • Schäden an Fahrzeugen aller Art
  • Baugeräte, Kleingeräte, Handwerkzeuge
  • Schäden durch normale Witterungseinflüsse
  • Baumängel
  • Schäden durch Krieg, Kernenergie
  • Schäden durch Ausfall der Wasserhaltung, wenn keine einsatzbereiten Reserven vorhanden sind
  1. Besondere Vereinbarungen
UnterversicherungsverzichtVerbesserte Selbstbehaltsregelung Entstehen durch ein Ereignis mehrere Schä- den, zwischen denen ein sachlicher, zeitlicher oder örtlicher Zusammenhang besteht, so wird der Selbstbehalt nur einmal abgezogen.
Kündigungsverzicht nach einem Versicher- ungsfall.Mitversicherung von ungewöhnlichen und außergewöhnlichen Hochwasser.
Verbesserte Repräsentantenklausel (Bau- und Montageleiter gelten nicht als Re- präsentant)Beginn des Versicherungsschutzes bereits mit ersten Aktivitäten auf der Baustelle.
Der Versicherer verzichtet darauf, den Versi- cherten in Regress zu nehmen. Ausnahme: Vorsatz.Gefahrerhöhungen sind vollumfänglich mitver- sichert und beeinträchtigen den Versiche- rungsschutz nicht.
Beschleunigungskosten Mitversichert sind die Kosten zur beschleunig- ten Wiederherstellung nach dem Schadenfall wie zum Beispiel: Nacht- und Feiertagszu- schläge, Luftfrachtkosten, etc. Weiterhin gilt eine provisorische Wiederherstellung versi- chert.Normale Witterungsverhältnisse gelten als mitversichert, sofern Sicherheitsvorkehrungen nach anerkannten Regeln der Technik getrof- fen wurden.
Diebstahlschäden von Gegenständen, welche noch nicht fest mit dem Gebäude verbunden waren (lagerndes Baumaterial), gelten mitver- sichert, sofern das Baumaterial zumindest unter Verschluss gelagert wurde.Schadensuchkosten Mitversichert sind die Kosten zur Schadensu- che. Es besteht explizit auch Ersatzpflicht, wenn sich im Nachgang herausstellt, dass sich kein Sachschaden ereignet hat.
Kommt es aufgrund von Lieferengpässen, Pandemie oder sonstigen Ereignissen zu ei- nem Baustellenstillstand, wird der Versiche- rungsschutz für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten nicht eingeschränkt.

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  1. Erst-Risiko-Summen
Versicherte Sachen
Außenanlagen und Pflanzungen300.000 EUR
Baugrund- und Bodenmassen500.000 EUR
Hilfsbauten, Bauhilfsstoffe, Gerüste, Schalungen etc.350.000 EUR
Baustelleneinrichtung500.000 EUR
Inhalt Bau-/ Bürocontainer25.000 EUR
Akten, Zeichnungen, Pläne, Daten50.000 EUR
Diebstahl lagernder Bauteile100.000 EUR
Versicherte Kosten
Kosten für das Sachverständigenverfahren350.000 EUR
Aufräumungs- und Abbruchkosten, Zugänglichmachung zur Schadenstelle15.000.000 EUR
Bewegungs-/ Schutzkosten
Feuerlöschkosten
Dekontaminations-/ Entsorgungskosten
Bergungskosten250.000 EUR
Schadensuchkosten250.000 EUR
Beschleunigungskosten500.000 EUR
Lagerkosten250.000 EUR
Bewachungskosten
Rettungskosten
Mehrkosten für zusätzliche Baubetreuung500.000 EUR
Mehrkosten durch Preissteigerungen
Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungs- beschränkungen

III. Haftpflichtversicherung

  1. Betriebs- und Bauherrenhaftpflicht Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Bauherrn sowie der Bauausführenden wegen Personen- und Sachschäden oder sich daraus ergebende Vermö- gensschäden im Zusammenhang mit der Errichtung des versicherten Bauvorhabens.

  2. Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung Versichert ist

a) die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Bauherrn sowie der Bauausfüh- renden wegen Personen-, Sach- und mitversicherten Vermögensschäden durch Um- welteinwirkung;

b) die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts es Bauherrn sowie der Bauausfüh- renden gemäß Umweltschadengesetz zur Sanierung von Umweltschäden (Umwelt- schadensversicherung-Grunddeckung) im Zusammenhang mit der Errichtung des versicherten Bauvorhabens.

Zudem gelten vereinbart:

  • Zusatzbaustein 1: Schäden auf dem Bau-Grundstück nach Umweltschadensge- setz inkl. Grundwasser
  • Zusatzbaustein 2: Schäden auf dem Bau-Grundstück nach dem Bundes- Bodenschutzgesetz

Der Versicherungsschutz in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung be- zieht sich auf alle Risiken und Tätigkeiten, mit Ausnahme von Anlagen gemäß Umwelthaf- tungsgesetz.

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  1. Erweiterte Planungsdeckung Versichert sind gesetzliche Ansprüche gegen bauausführende Unternehmen wegen Schä- den oder Mängel an den von diesen zu erstellenden Bauleistungen (wie Bauten, Bauteile), sofern diese Mängel oder Schäden auf ein Verschulden beruhen bei
  • der Planung;
  • statischen Berechnungen;
  • der Bauleitung, Objektüberwachung oder Oberbauleitung.
  1. Planungshaftpflichtversicherung Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Planer, Architekten, Ingenieure, Bauleiter, Gut- achter, Sachverständigen, Prüfstellen, Projektsteuerer/-controller, Projektentwickler, Pla- nungsringe und Partner sowie Sonderfachleute und Sicherheitskoordinatoren und ähnliche Berufsgruppen, einschließlich sämtlicher Nachunternehmer für die Folgen von Verstößen aus der Erbringung und/oder bei der Erbringung von Leistungen für das versicherte Bauvor- haben. Der Versicherungsschutz umfasst alle zum Leistungsbild der vorgenannten Berufe üblicher- weise gehörenden Tätigkeiten.

Im Rahmen der Planungshaftpflichtversicherung ist das Umwelthaftpflichtrisiko sowie die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanie- rung von Umweltschäden für erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen eingeschlossen.

Rückwärtsdeckung: zeitlich unbegrenzt vereinbart

Nachhaftung: 10 Jahre

  1. Deckungssummen und Selbstbehalte der Haftpflichtversicherung
HaftpflichtversicherungDeckungssummeSelbstbehalt je Vers.-fall
Betriebs- und Bauherren- haftpflichtpauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 10 Mio. EUR, 3-fach max.Personenschäden: 0 EUR Sonstige Schäden: 10.000 EUR
Umwelthaftpflicht- und Um- weltschadenversicherung
Planungshaftpflichtpauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 10 Mio. EUR, 3-fach max.Personenschäden: 0 EUR Sonstige Schäden: 25.000 EUR
Erweiterte PlanungsdeckungSach- und Vermögensschäden: 10 Mio. EUR, 2-fach max. als Sublimit25.000 EUR

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Zusätzlich Haftpflicht-Exzedent:

Haftpflichtversicherung1. Exzedent
Betriebs- und Bauherrenhaft- pflichtpauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 10 Mio. EUR, 2-fach max.
Umwelthaftpflicht- und Umwelt- schadenversicherung
Personenschäden im Rahmen der Planungshaftpflichtversi- cherung
PlanungshaftpflichtSach- und Vermögensschäden 5 Mio. EUR, 2-fach max.

Kumulierte Haftpflicht-Deckungsstrecken

HaftpflichtversicherungGrunddeckung + Haftpflichtexzedent
Betriebs- und Bauherren- haftpflichtpauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 20 Mio. EUR
Umwelthaftpflicht- und Um- weltschadenversicherung
Personenschäden aus der Planungshaftpflicht
PlanungshaftpflichtSach- und Vermögensschäden 15 Mio. EUR

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