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Leistungsübersicht zur Bauprojekt-Premium
(Kombinierte Bauversicherung) inkl. Haftpflicht-
Exzedent
I. Allgemeine Vertragsdaten
Versicherungsnehmer: Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH Bolardusstraße 20 26721 Emden
Mitversicherte: Die mit der Ausführung und den Arbeiten für das versicherte Bauvorhaben beauftragten Haupt-, Neben- und Nachunter- nehmer einschließlich Arbeitsgemeinschaften.
Die an dem versicherten Bauvorhaben beteiligten Planer, Ar- chitekten, Ingenieure, Bauleiter, Gutachter, Sachverständigen, Prüfstellen, Projektsteuerer/Projektcontroller/Baumanager, Pro- jektentwickler, Projektmanager, BIM*-Manager, BIM*- Gesamt- koordinatoren, BIM*-Teilkoordinatoren, BIM*-Koordinatoren, BIM*-Autoren, Nachhaltigkeits- und Effizienz-koordinatoren, Planungsringe und Partner, Arbeitsgemeinschaften sowie Sonderfachleute und Sicherheitskoordinatoren und ähnliche Berufsgruppen, einschließlich deren Nach-unternehmer, aus deren Erbringung von Leistungen für die genannten Bauvorha- ben. *Unter BIM wird die Arbeitsmethode entsprechend Building Information Mode- ling verstanden.
Bauvorhaben: Neuerrichtung und schlüsselfertige Inbetriebnahme des Zent- ralklinikums Georgsheil
Vorläufige Bausumme: 811.944.745 EUR
Vertragslaufzeit: 05.06.2024 bis 18.01.2029, 24:00 Uhr
Führende Versicherer und
Führende Versicherer und Vertragsnummern:
| R+V Allgemeine Versicherung AG – noch nicht vergeben | Grunddeckung |
|---|---|
| Great Lakes Insurance SE – noch nicht vergeben | Haftpflicht-Exzedent |
Vertragsgrundlage: Vertragswerk zur Bauprojekt-Premium
Detmold, den 10.07.2024
……………………..…………………….……………………..…………………………….……………….………… Ecclesia Construction Ecclesiastraße 1 – 4 32758 Detmold
Rechtlich bindend ist ausschließlich der Versicherungsvertrag nebst dem zugrundeliegenden Bedingungswerk.
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II. Bauleistungs- und Montageversicherung
- Versicherte Gefahren und Sachen Entschädigung wird geleistet für unvorhergesehen eintretende Schäden (Verlust, Beschädi- gung oder Zerstörung) an den versicherten Bau- und Montageleistungen sowie an sonstigen versicherten Sachen. Allgefahrendeckung
Mitversicherung der Feuergefahr (Brand, Blitzschlag, Explosion): 250 Mio. EUR Mitversicherung von Altbauten / Sachen im Gefahrenbereich: 300.000 EUR
Nachhaftung: 24 Monate Selbstbehalt: 10.000 EUR je Versicherungsfall
- Ausschlüsse Im Wesentlichen nicht versichert sind:
- Schäden an Fahrzeugen aller Art
- Baugeräte, Kleingeräte, Handwerkzeuge
- Schäden durch normale Witterungseinflüsse
- Baumängel
- Schäden durch Krieg, Kernenergie
- Schäden durch Ausfall der Wasserhaltung, wenn keine einsatzbereiten Reserven vorhanden sind
- Besondere Vereinbarungen
| Unterversicherungsverzicht | Verbesserte Selbstbehaltsregelung Entstehen durch ein Ereignis mehrere Schä- den, zwischen denen ein sachlicher, zeitlicher oder örtlicher Zusammenhang besteht, so wird der Selbstbehalt nur einmal abgezogen. |
|---|---|
| Kündigungsverzicht nach einem Versicher- ungsfall. | Mitversicherung von ungewöhnlichen und außergewöhnlichen Hochwasser. |
| Verbesserte Repräsentantenklausel (Bau- und Montageleiter gelten nicht als Re- präsentant) | Beginn des Versicherungsschutzes bereits mit ersten Aktivitäten auf der Baustelle. |
| Der Versicherer verzichtet darauf, den Versi- cherten in Regress zu nehmen. Ausnahme: Vorsatz. | Gefahrerhöhungen sind vollumfänglich mitver- sichert und beeinträchtigen den Versiche- rungsschutz nicht. |
| Beschleunigungskosten Mitversichert sind die Kosten zur beschleunig- ten Wiederherstellung nach dem Schadenfall wie zum Beispiel: Nacht- und Feiertagszu- schläge, Luftfrachtkosten, etc. Weiterhin gilt eine provisorische Wiederherstellung versi- chert. | Normale Witterungsverhältnisse gelten als mitversichert, sofern Sicherheitsvorkehrungen nach anerkannten Regeln der Technik getrof- fen wurden. |
| Diebstahlschäden von Gegenständen, welche noch nicht fest mit dem Gebäude verbunden waren (lagerndes Baumaterial), gelten mitver- sichert, sofern das Baumaterial zumindest unter Verschluss gelagert wurde. | Schadensuchkosten Mitversichert sind die Kosten zur Schadensu- che. Es besteht explizit auch Ersatzpflicht, wenn sich im Nachgang herausstellt, dass sich kein Sachschaden ereignet hat. |
| Kommt es aufgrund von Lieferengpässen, Pandemie oder sonstigen Ereignissen zu ei- nem Baustellenstillstand, wird der Versiche- rungsschutz für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten nicht eingeschränkt. |
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- Erst-Risiko-Summen
| Versicherte Sachen | |||
|---|---|---|---|
| Außenanlagen und Pflanzungen | 300.000 EUR | ||
| Baugrund- und Bodenmassen | 500.000 EUR | ||
| Hilfsbauten, Bauhilfsstoffe, Gerüste, Schalungen etc. | 350.000 EUR | ||
| Baustelleneinrichtung | 500.000 EUR | ||
| Inhalt Bau-/ Bürocontainer | 25.000 EUR | ||
| Akten, Zeichnungen, Pläne, Daten | 50.000 EUR | ||
| Diebstahl lagernder Bauteile | 100.000 EUR | ||
| Versicherte Kosten | |||
| Kosten für das Sachverständigenverfahren | 350.000 EUR | ||
| Aufräumungs- und Abbruchkosten, Zugänglichmachung zur Schadenstelle | 15.000.000 EUR | ||
| Bewegungs-/ Schutzkosten | |||
| Feuerlöschkosten | |||
| Dekontaminations-/ Entsorgungskosten | |||
| Bergungskosten | 250.000 EUR | ||
| Schadensuchkosten | 250.000 EUR | ||
| Beschleunigungskosten | 500.000 EUR | ||
| Lagerkosten | 250.000 EUR | ||
| Bewachungskosten | |||
| Rettungskosten | |||
| Mehrkosten für zusätzliche Baubetreuung | 500.000 EUR | ||
| Mehrkosten durch Preissteigerungen | |||
| Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungs- beschränkungen |
III. Haftpflichtversicherung
-
Betriebs- und Bauherrenhaftpflicht Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Bauherrn sowie der Bauausführenden wegen Personen- und Sachschäden oder sich daraus ergebende Vermö- gensschäden im Zusammenhang mit der Errichtung des versicherten Bauvorhabens.
-
Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung Versichert ist
a) die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Bauherrn sowie der Bauausfüh- renden wegen Personen-, Sach- und mitversicherten Vermögensschäden durch Um- welteinwirkung;
b) die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts es Bauherrn sowie der Bauausfüh- renden gemäß Umweltschadengesetz zur Sanierung von Umweltschäden (Umwelt- schadensversicherung-Grunddeckung) im Zusammenhang mit der Errichtung des versicherten Bauvorhabens.
Zudem gelten vereinbart:
- Zusatzbaustein 1: Schäden auf dem Bau-Grundstück nach Umweltschadensge- setz inkl. Grundwasser
- Zusatzbaustein 2: Schäden auf dem Bau-Grundstück nach dem Bundes- Bodenschutzgesetz
Der Versicherungsschutz in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung be- zieht sich auf alle Risiken und Tätigkeiten, mit Ausnahme von Anlagen gemäß Umwelthaf- tungsgesetz.
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- Erweiterte Planungsdeckung Versichert sind gesetzliche Ansprüche gegen bauausführende Unternehmen wegen Schä- den oder Mängel an den von diesen zu erstellenden Bauleistungen (wie Bauten, Bauteile), sofern diese Mängel oder Schäden auf ein Verschulden beruhen bei
- der Planung;
- statischen Berechnungen;
- der Bauleitung, Objektüberwachung oder Oberbauleitung.
- Planungshaftpflichtversicherung Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Planer, Architekten, Ingenieure, Bauleiter, Gut- achter, Sachverständigen, Prüfstellen, Projektsteuerer/-controller, Projektentwickler, Pla- nungsringe und Partner sowie Sonderfachleute und Sicherheitskoordinatoren und ähnliche Berufsgruppen, einschließlich sämtlicher Nachunternehmer für die Folgen von Verstößen aus der Erbringung und/oder bei der Erbringung von Leistungen für das versicherte Bauvor- haben. Der Versicherungsschutz umfasst alle zum Leistungsbild der vorgenannten Berufe üblicher- weise gehörenden Tätigkeiten.
Im Rahmen der Planungshaftpflichtversicherung ist das Umwelthaftpflichtrisiko sowie die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanie- rung von Umweltschäden für erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen eingeschlossen.
Rückwärtsdeckung: zeitlich unbegrenzt vereinbart
Nachhaftung: 10 Jahre
- Deckungssummen und Selbstbehalte der Haftpflichtversicherung
| Haftpflichtversicherung | Deckungssumme | Selbstbehalt je Vers.-fall | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Betriebs- und Bauherren- haftpflicht | pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 10 Mio. EUR, 3-fach max. | Personenschäden: 0 EUR Sonstige Schäden: 10.000 EUR | ||||||
| Umwelthaftpflicht- und Um- weltschadenversicherung | ||||||||
| Planungshaftpflicht | pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 10 Mio. EUR, 3-fach max. | Personenschäden: 0 EUR Sonstige Schäden: 25.000 EUR | ||||||
| Erweiterte Planungsdeckung | Sach- und Vermögensschäden: 10 Mio. EUR, 2-fach max. als Sublimit | 25.000 EUR |
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Zusätzlich Haftpflicht-Exzedent:
| Haftpflichtversicherung | 1. Exzedent | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Betriebs- und Bauherrenhaft- pflicht | pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 10 Mio. EUR, 2-fach max. | ||||
| Umwelthaftpflicht- und Umwelt- schadenversicherung | |||||
| Personenschäden im Rahmen der Planungshaftpflichtversi- cherung | |||||
| Planungshaftpflicht | Sach- und Vermögensschäden 5 Mio. EUR, 2-fach max. |
Kumulierte Haftpflicht-Deckungsstrecken
| Haftpflichtversicherung | Grunddeckung + Haftpflichtexzedent | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Betriebs- und Bauherren- haftpflicht | pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 20 Mio. EUR | ||||
| Umwelthaftpflicht- und Um- weltschadenversicherung | |||||
| Personenschäden aus der Planungshaftpflicht | |||||
| Planungshaftpflicht | Sach- und Vermögensschäden 15 Mio. EUR |
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