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Vertragsrelevante Kommunikation ausschließlich über:
vermietung@griep-baulogistik.de
griep Baulogistik GmbH
Kreuzberger Ring 13
65205 Wiesbaden
Tel.: +49 (611) 236043 - 00
vermietung@griep-baulogistik.de
Information zur Bestellung von Baustellencontainern
Bauvorhaben: 92403300_Südbrookmerland Klinikum
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wurden durch den Bauherrn mit der übergeordneten Containervermietung beauftragt. Eine Stellung
eigener oder fremd gemieteter Container ist untersagt. Eine Containergestellung erfolgt ausschließlich
über griep Baulogistik.
Bitte halten Sie dafür den folgenden Bestellablauf ein:
1. Ausgefülltes und unterschriebenes Bestellformular per Mail an
vermietung@griep-baulogistik.de
Sie erhalten eine Auftragsbestätigung durch griep.
Innerhalb der Containeranlage werden die Container planmäßig als Einzelcontainer aufgebaut.
Der Umbau / Ausbau von Trennwänden zwischen den Einzelcontainer der Büros muss vom
Ersteller geprüft werden und kann auf Wunsch und auf Kosten des Mieters ausschließlich bei
der Baulogistik beantragt werden und muss vom Auftraggeber genehmigt werden. Es besteht
kein Anspruch drauf.
Bei Ein- und Auszug wird gemeinsam der Zustand der Container erfasst.
Bitte beachten Sie, dass für die Containerlieferung eine Vorlaufzeit von mindestens 28 Kalendertagen
besteht.
Vor Rückgabe sind die Container schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum
Monatsende zu kündigen.
Besteht ein erweiterter Einrichtungs- oder Ausstattungsbedarf, können Sie uns jederzeit über die oben
erwähnte E-Mail-Adresse kontaktieren.
Bitte beachten Sie unbedingt auch unsere beigefügten Mietbedingungen.
Mit freundlichen Grüßen
griep Baulogistik GmbH
Commerzbank HRB 29851 Geschäftsführung
IBAN: DE47 5504 0022 0202 3307 00 BIC: COBADEFFXXX Amtsgericht Dirk Griep
Nassauische Sparkasse Wiesbaden
IBAN: DE28 5105 0015 0107 1160 89 BIC: NASSDE55XXX
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vermietung@griep-baulogistik.de
Bestellformular
Bauvorhaben: Südbrookmerland Klinikum
Besteller / Rechnungsanschrift:
Firma: Ansprechpartner:
Straße:
PLZ, Ort: Mobil-Nr.:
Rechnungsversand per Mail: (*Pflichtangabe)
*E-Mail:
Folgende Container werden für den angegebenen Zeitraum verbindlich angefordert:
Mietlaufzeit: ca. Monat(e)
Anzahl Bezeichnung €/Stk/Mt Mietbeginn
Stk. 767,06 €
Mannschaftscontainer ca. 6,00 x 2,50 m
inkl. folgender Ausstattung:
- 2x Tisch (1,60 x 0,80 m)
- 8x Stapelstuhl
- 8x Stahldoppelspind
- 1x Papierkorb
- 1x Heizung
- 1x wöchentliche Reinigung *
Stk. Bürocontainer ca. 6,00 x 2,50 m 767,06 €
inkl. folgender Ausstattung:
- 1x Tisch (1,60 x 0,80 m)
- 1x Bürodrehstuhl
- 1x Rollcontainer
- 1x Papierkorb
- 1x Aktenschrank
- 1x Besucherstuhl
- 1x Heizung
- 1x wöchentliche Reinigung *
Stk. Materialcontainer 380,59 €
ca. 2,50 x 6,00 x 2,40 m
© griep Baulogistik GmbH Seite 2 von 3 Stand: 10.07.2024
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vermietung@griep-baulogistik.de
Zusatzliste mit gesondertem Angebot €/Stk/Mt Mietbeginn
Stk. Spindplatz 8,00 €
Stk. Bürotisch (1,60 x 0,80 m) 7,20 €
Stk. Tisch (1,20 x 0,60 m) 7,20 €
Stk. Beistelltisch (0,80 x 0,80 m) 5,40 €
Stk. Besucherstuhl 3,40 €
Stk. Drehstuhl 11,00 €
Stk. Rollcontainer 10,00 €
Stk. Regal 9,00 €
Stk. Aktenschrank 10,50 €
Stk. Kühlschrank 20,00 €
Stk. Psch. Je Lieferung Möbel-Klimagerät 135,00 €
Stk. Klimasplitgerät o. Monoblock 130,00 €
Stk. Klimastandgerät 95,00 €
Pro Container ist nach Rückgabe eine Endreinigungspauschale in Höhe von 85,00 € zu entrichten. Diese
wird gesondert in Rechnung gestellt.
Die Vorlaufzeit für die Containerlieferung beträgt 28 Kalendertage.
Es ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende einzuhalten.
Der Rechnungsversand erfolgt ausschließlich elektronisch. (Versand per Mail).
Das Umsatzsteuergesetz, §14 Abs. 3 bietet die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen
Rechnungsversand. Auch bei der elektronischen Rechnung gelten die Aufbewahrungspflichten im
Ursprungszustand entsprechend den Anforderungen der Abgabeordnung (AO).
Mit der Unterschrift erklären Sie sich mit den vorstehenden Bedingungen sowie unseren
Mietbedingungen einverstanden.
Datum Name, Unterschrift, Firmenstempel
*sofern der Zugang gewährleistet ist.
© griep Baulogistik GmbH Seite 3 von 3 Stand: 10.07.2024
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Mietbedingungen
- Allgemeine Bestimmungen zum Geltungsbereich 5. Übergabe des Mietgegenstandes, Mängelrüge und Haftung des Vermieters
Für alle Mietverträge über die von der griep Baulogistik GmbH (nachfolgend „Vermieter“ Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter wird in einem gemeinsamen genannt) betriebenen Containeranlagen mit Mietern gelten über deren gesamte Übergabeprotokoll, in welchem der Zustand dokumentiert wird, festgehalten. Das Protokoll Vertragslaufzeit ausschließlich und in der nachstehenden Reihenfolge die ist von beiden Parteien zu unterzeichnen. Auftragsbestätigung, das Bestellformular, das Logistikhandbuch (sofern vorhanden) sowie Der Mieter stellt sicher, dass eine seinerseits zur Abgabe der Unterschrift berechtigte Person diese Mietbedingungen. bei Übergabe am Übergabeort anwesend ist.
Änderungen, Ergänzungen, Abweichungen oder sonstige Nebenabreden zu diesen Bei den Mietgegenständen handelt es sich auch um gebrauchte Container, die Mietbedingungen gelten nur, wenn diese schriftlich festgehalten werden. Dies gilt auch für Mietgegenstände müssen nicht neuwertig sein. Bloße optische Beeinträchtigungen an den die Abbedingung dieser Schriftformklausel selbst. § 126 a BGB (elektronische Form) kommt Containern wie übliche Abnutzungen, Gebrauchsspuren und sonstige bei einem gebrauchten nicht zur Anwendung. Container hinnehmbare und übliche Einschränkungen stellen daher keinen Mangel dar. Technische Mängel des Mietgegenstandes, die die Gebrauchsfähigkeit des Mietgegenstandes Anderslautende Bedingungen und Abmachungen gelten nicht, unabhängig davon, ob sie tatsächlich beeinträchtigen, sind in dem Übergabeprotokoll zu dokumentieren. vom Vermieter ausdrücklich zurückgewiesen wurden oder nicht, es sei denn der Vermieter hat diese schriftlich anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis von Solche technischen Mängel werden nach Wahl des Vermieters entweder vom Vermieter anderen Geschäftsbedingungen eine Leistung vorbehaltlos ausführt oder Zahlungen des binnen angemessener Frist, im Regelfall innerhalb von 14 Werktagen, beseitigt oder es wird Mieters annimmt. ein Ersatzmietobjekt zur Verfügung gestellt.
- Mietgegenstand Ist ein Mangel offenkundig, kann der Mieter hieraus keine Rechte mehr geltend machen, wenn er einen solchen Mangel nicht spätestens innerhalb von drei gewerblichen Arbeitstagen Mietgegenstand ist/sind der/die in dem Bestellformular näher aufgeführte/n Container. Diese ab Übergabe des Mietgegenstandes gegenüber dem Vermieter schriftlich rügt. werden dem Mieter in der vertraglich vereinbarten Ausführung und Ausstattung (z.B. Mobiliar) zur Nutzung überlassen. Ein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Schadenersatz, insbesondere auf Ersatz eines Schadens, der nicht am Mietgegenstand selbst entstanden ist, besteht nur dann, wenn Für Angaben der Herstellerfirma über die Eigenschaft der Container wird durch den Vermieter der Mieter belegen kann, keine Gewähr übernommen. Aus etwaigen Abweichungen können seitens des Mieters keine Rechte gegenüber dem Vermieter abgeleitet werden. (I) dass der Vermieter vorsätzlich gehandelt hat, oder (II) dass dessen Geschäftsführer oder leitende Angestellte grob fahrlässig Dem Mieter werden die gemieteten Container zur ausschließlich vertrags- und gehandelt haben, oder bestimmungsgemäßen Verwendung an dem im Bestellformular angegebenen Standort (III) der Vermieter einen Mangel des Mietgegenstandes gegenüber dem (Bauvorhaben) überlassen. Mieter arglistig verschwiegen oder eine Garantie für den Der Vermieter ist berechtigt, die Mieteinheiten während der Dauer des Mietvertrages auf Mietgegenstand gegeben hat oder Kosten des Vermieters durch andere, funktionell gleichwertige Mieteinheiten zu ersetzen, (IV) Leben, Körper, Gesundheit schuldhaft verletzt worden sind oder nachdem dies dem Mieter in einer angemessenen Frist angekündigt wurde. (V) soweit nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes eine Haftung für Personen- oder Sachschäden besteht. Der Mieter darf die Mieteinheiten zu keinem anderen Zweck als dem vertraglich vereinbarten Zweck nutzen. Liegt eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten: Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht Eine Untervermietung der Mieteinheiten ist zulässig. Der Mieter hat seine Untermieter auf die und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) vor, Einhaltung sämtlicher Pflichten aus diesen Mietbedingungen zu verpflichten. Der Mieter besteht eine Haftung des Vermieters auch bei grober oder leichter Fahrlässigkeit haftet für sämtliche Forderungen auch aus seiner Untervermietung gegenüber dem nichtleitender Angestellter; im Falle einer leichten Fahrlässigkeit hat der Vermieter jedoch Vermieter. ausschließlich den vernünftigerweise vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden zu ersetzen. Im Übrigen besteht keine Haftung.
- Bestellungen des Mieters (Bedarfsanzeige), Vertragsschluss Alle Schäden, die (a) am Mietgegenstand selbst oder (b) an anderen Gegenständen oder Bestellungen eines Mieters über die Anzahl und die Mietzeit der von ihm benötigten Personen entstehen und/oder (c) weitere unmittelbare Folgeschäden die infolge solcher Container erfolgen gegenüber dem Vermieter in Form einer Bedarfsanzeige mittels Schäden entstehen und die auf ein schuldhaftes Verhalten des Mieters oder seiner Erfüllungs- Bestellformular. Sie ist nur verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form abgegeben wird und oder Verrichtungsgehilfen zurückzuführen sind, hat der Mieter auf eigene Kosten zu ersetzen. unterschrieben ist. Wird vom Mieter kein Mietende angegeben, wird das Mietverhältnis zunächst auf unbestimmte Zeit geschlossen, maximal bis zum aktuell bekannten 6. Mietberechnung, Mietzahlung und Kaution Baustellenende bzw. bis zum Rückbau / der Demontage der Containeranlage. Die vereinbarte Miete versteht sich als Netto-Kaltmiete. Für den Anfall und die Abrechnung Bedarfsanzeigen gegenüber dem Vermieter sind nur verbindlich, wenn diese in schriftlicher etwaiger Verbrauchskosten gilt die jeweilige Vertragsgrundlage zwischen dem Mieter und Form per E-Mail dem Vermieter an vermietung@griep-baulogistk.de abgegeben werden. seinem Auftraggeber im Bauvorhaben (Standort der Container). Bedarfsanzeigen gegenüber dem Baustellenpersonal lösen keine verbindliche Bestellung aus. Die Miete wird einmal im Monat für die in diesem Monat in Summe anfallenden Mietwochen Eine Bestellung des Mieters in Form einer Bedarfsanzeige mittels Bestellformular ist vom im Voraus berechnet und ist zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vermieter schriftlich in Form einer Auftragsbestätigung anzunehmen, um einen Zugang der Rechnung. Die Mindestmietdauer beträgt vier Wochen. Vertragsschluss herbeizuführen. Eine inhaltlich von der Bestellung abweichende Auftragsbestätigung gilt als neues Angebot. Sofern innerhalb von fünf (5) Werktagen kein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte können durch den Mieter nur ausgeübt werden, schriftlicher Widerspruch durch den Mieter erfolgt, gilt Schweigen als Anerkennung einer wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder bei inhaltlich abweichenden Auftragsbestätigung. bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen, wenn diese mit der Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind. Im Übrigen muss die Ausübung von
- Mietbeginn, Rechte des Mieters bei Verzug Zurückbehaltungsrechten gegenüber dem Vermieter eine Woche vorher schriftlich angezeigt werden. Das Mietverhältnis beginnt mit Beginn der Woche, in der die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter erfolgt ist. Erfolgt die Übergabe Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der am Tag der Rechnungslegung gesetzlich der Container durch Verschulden des Vermieters später, so beginnt die Mietzeit mit Beginn gültigen Umsatzsteuer. der Woche der Übergabe der Container. Es wird eine Mietkaution in Höhe von acht (8) Netto-Wochenmieten bzw. zwei (2) Netto- Monatsmieten vereinbart. Die Mietkaution ist vor Übergabe des Mietgegenstandes auf das Zwischen Auftragsbestätigung und Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter steht vom Vermieter benannte Bankkonto zu zahlen. dem Vermieter eine gesonderte Bearbeitungsfrist (Vorlaufzeit entsprechend Bestellformular) zu, was vom Mieter zu berücksichtigen ist. Die Übergabe des Mietgegenstandes erfolgt erst dann, wenn der Zahlungseingang der Kommt der Vermieter auch unter Berücksichtigung der ihm zustehenden Bearbeitungsfrist Mietkaution in voller Höhe bestätigt ist. mit der Übergabe des Mietgegenstandes in Verzug, steht dem Mieter ein Anspruch auf Ersatz des daraus entstandenen Schadens zu, wenn und soweit dem Mieter nachweislich ein 7. Allgemeine Pflichten des Mieters Schaden entstanden ist. Im Falle einer leichten Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt sich der Schadensersatzanspruch jedoch für jeden gewerblichen Arbeitstag auf höchstens den Der Mieter muss alle geeigneten und erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Betrag der täglichen Nettomiete. Der Mieter kann nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm Mietgegenstandes treffen. gesetzten angemessenen Nachfrist von dem Mietvertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug mit der Übergabe des Mietgegenstandes Der Mieter verpflichtet sich die Mietsache nur bestimmungsgemäß einzusetzen, sie befindet. ordnungsgemäß zu behandeln, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Weitere Ansprüche wegen einer durch den Vermieter verschuldeten Verzögerung sind Arbeitsschutzbestimmungen sorgfältig zu beachten und die Miete vereinbarungsgemäß zu ausgeschlossen. zahlen.
© griep Baulogistik GmbH Seite 1 von 2 Stand 10.07.2024
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Mietbedingungen
Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder sonstige Maßnahmen Rechte an dem 10. Versicherungen Mietgegenstand geltend machen oder erlangen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und den Dritten hiervon in gleicher Weise in Kenntnis zu Der Mieter ist verpflichtet, die Nutzung des Mietgegenstandes seiner Haftpflichtversicherung setzen. anzuzeigen und sich bestätigen zu lassen, dass Haftpflichtansprüche Dritter für Schäden, die mit dem Einsatz oder der Nutzung des Mietgegenstandes im Zusammenhang stehen, Alle Schäden am Mietgegenstand sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter mitversichert sind und zwar auch für den Fall, dass die Ansprüche Dritter gegen den Vermieter hat für die Abwendung der Mehrung des Schadens zu sorgen. Dem Vermieter sind alle zur gerichtet sind. Ermittlung des Schadens notwendige Aufklärungen zu geben und auf Anforderung die zu Auf Anforderung des Vermieters hat der Mieter eine schriftliche Bestätigung seiner seiner Behebung in Betracht kommenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Haftpflichtversicherung dem Vermieter vorzulegen. Diebstahlschäden sind unverzüglich der Polizei zu melden. Der Mieter hat alle an dem Mietgegenstand verursachten Schäden unverzüglich dem Verstößt der Mieter schuldhaft gegen diese Bestimmungen, so ist er verpflichtet, dem Vermieter und soweit erforderlich seinem Haftpflichtversicherer zu melden. Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht. 11. Kündigung des Mietvertrages 8. Behandlung und Unterhaltung der Mietgegenstände/Containeranlagen Der Mietvertrag ist für eine unbestimmte Mietzeit abgeschlossen (vgl. Ziff. 3, Abs. 1). Der Der Mieter ist ferner verpflichtet, auf seine Kosten den Mietgegenstand sach- und fachgerecht Mietvertrag kann durch beide Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von vier (4) einzusetzen, zu schonen und pfleglich zu behandeln und erforderliche Wartungsmaßnahmen Wochen gekündigt werden. durchzuführen. Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Bedienung und/oder fehlender Wartung auftreten, hat der Mieter auf seine Kosten zu beheben. Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung eines solchen Mietvertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Notwendige Instandsetzungsarbeiten nimmt der Vermieter selbst vor, es sei denn, der Vermieter stimmt ausdrücklich einer Instandsetzung durch den Mieter zu. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden, wenn (I) der Mieter ohne vorherige Die Belegung der Containeranlagen erfolgt durch den Vermieter. Es besteht kein Anspruch Zustimmung des Vermieters den Mietgegenstand ganz oder teilweise nicht auf zusammenhängende Containerstandorte oder nebeneinanderliegende Container an bestimmungsgemäß verwendet, oder (II) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des einem Standort. Ebenso können organisatorische oder baubedingte Gründen (z. B. wenn Teile Mieters beantragt oder ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, oder (III) der der Containeranlage abgebaut werden) es erfordern, dass der Mieter während der Mietzeit in Mieter mit der Zahlung der Miete für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung einen anderen Container/andere Container der Containeranlage umziehen muss. Muss der der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist, oder (IV) der Mieter in Mieter in einen, in andere Container umziehen oder müssen ein, mehrere oder alle Container einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete baubedingt oder auf Anweisung des Auftraggebers umgesetzt werden, hat der Vermieter dies in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Termine erreicht. dem Mieter vorab mit einer angemessenen Frist mitzuteilen. Die Räumung und das wieder Einräumen sämtlichen nicht im Mietumfang beinhalteten Inventars hat durch den Mieter zu Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer erfolgen. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Schadensersatzanspruch für etwaige Kündigungsfrist von zwei (2) Wochen zu beenden, wenn die Arbeiten aus Gründen, die vom Nutzungsausfälle oder Mehraufwendungen. Auch können weder Arbeitsausfälle oder AG des Vermieters zu vertreten sind, eingestellt oder beschränkt werden. zusätzliche Kosten, die durch die Nichtnutzbarkeit des Containers während des Umzugs, der Räumung, Umsetzung und dem Einräumen entstehen, geltend gemacht werden. 12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Dem Mieter sind jegliche technische Änderungen, Einbauten oder Leitungsdurchführungen Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wiesbaden, soweit die Vertragsparteien Vollkaufleute sind. untersagt. 13. Rechtswahl An den Wänden der Containeranlagen sind nur ablösbare Klebstoffe zugelassen, die rückstandsfrei vom Mieter wieder zu entfernen sind. Das Einbringen von Nägeln, Schrauben, Es gilt ausschließlich deutsches Recht. etc. ist an allen Oberflächen untersagt. 14. Salvatorische Klausel Elektrische Geräte sind bei Nichtgebrauch vollständig abzuschalten (kein stand-by-Betrieb). Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so Die Mietgegenstände sind bei Frostgefahr entsprechend zu schützen. Räume mit wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen hiervon nicht berührt. Sanitärinstallationen müssen so beheizt werden, dass Frostschäden an den Installationen verhindert werden. Bei Rückgabe oder Stilllegung des Mietgegenstandes sind Boiler, Tanks, Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall in eine neue Regelung einzuwilligen, Spülkasten, Siphons, Zapfstellen und Leitungen und ähnliches zu entleeren bzw. wenn nötig die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt und die durch Beigabe von Frostschutzmittel zu schützen. sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit erkannt hätten.
Die maximale Bodenlast beträgt 1,5 KN/m² (≙ 150 kg/m²). Höhere Belastungen sind unzulässig.
Verstößt der Mieter schuldhaft gegen diese Bestimmungen, so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.
Der Vermieter hat das Recht, während der normalen Arbeitszeiten die Mietsache zu besichtigen und deren Verwendung und Gebrauchsfähigkeit zu überprüfen, sofern dies die Nutzung durch den Mieter nicht beeinträchtigt. Die Besichtigung wird dem Mieter angemessen im Voraus angekündigt und erfolgt durch den Vermieter selbst oder durch einen Beauftragten. Der Mieter ist verpflichtet, im Rahmen der normalen Arbeitszeit dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt der Vermieter.
- Beendigung des Mietverhältnisses und Übergabe des Mietgegenstandes
Der Mietvertrag ist für eine unbestimmte Mietzeit abgeschlossen (vgl. Ziff. 3, Abs. 1) und ist somit vor Rückgabe des Mietgegenstandes schriftlich per E-Mail an vermietung@griep- baulogistik.de unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier (4) Wochen zum Monatsende zu kündigen. Telefonische oder mündliche Nebenabreden (zB mit dem Baustellenpersonal) haben keine Gültigkeit. Der Mietzeitraum verlängert sich um den Zeitraum für eventuell erforderliche Umbau- oder Reparaturarbeiten.
Die Rückgabe wird in einem gemeinsamen Rückgabeprotokoll festgehalten, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in der der zwischen Mieter und Vermieter auf dem Rückgabeprotokoll vereinbarte Tag der Rückgabe liegt.
Der Mietgegenstand ist besenrein an den Vermieter zu übergeben. Nach Rückgabe wird der Mietgegenstand vom Vermieter grundgereinigt. Hierfür wird eine Endreinigungspauschale gemäß Bestellformular bzw. Logistikhandbuch an den Mieter berechnet.
Ist dem Mieter die Rückgabe des Mietgegenstandes unmöglich, so ist er dem Vermieter zum Schadenersatz verpflichtet.