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Leistungsverzeichnis
zur
Rattenbekämpfung im Stadtgebiet Salzgitter
Vertragslaufzeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 Option: Der Vertrag kann um bis zu zwei Jahre bis zum 31.12.2029 verlängert werden.
Titel 1: Großräumige Oberflächen-Rattenbekämpfung im Stadtgebiet Salzgitter im Auftrag der Stadt Salzgitter, Fachdienst Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Titel 2: Rattenbekämpfungsmaßnahmen in den Abwasserbeseitigungs- und Abwasserbe- handlungsanlagen der Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH im Auftrag der ASG
Allgemeine Vorbemerkung
Um eine Infektionsgefährdung zu vermeiden, müssen Rattenbekämpfungsmaßnah- men im Stadtgebiet durchgeführt werden.
Die Leistungen werden gemeinsam durch die Stadt Salzgitter und die Abwasserent- sorgung Salzgitter GmbH, nachfolgend ASG genannt, ausgeschrieben.
Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung - Titel 1- bezeichneten Leistungen in Namen und für Rechnung der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter, zu vergeben.
Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung – Titel 2- bezeichneten Leistungen in Namen und für Rechnung der ASG Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH, Feldstraße 2, 38226 Salzgitter, zu vergeben.
Bedingungen und Anforderungen
Folgende Rechtsgrundlagen und Bestimmungen sind in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten:
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Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen,
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Verordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozid-Produkten sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
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Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Men- schen,
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Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen,
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Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen,
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Tierschutzgesetz,
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Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
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Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen,
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Leitfaden zur großräumigen Rattenbekämpfung in Niedersachsen, herausge- geben vom Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebens- mittelsicherheit (LAVES), aktuelle Version: 6. Auflage vom Januar 2019
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Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.05.2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von
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Biozidprodukten, in Kraft getreten am 17.07.2012. Sie löste die bis dahin gel- tende Biozidrichtlinie ab dem 01.09.2013 ab,
- Liste der in Deutschland zugelassenen Biozidprodukte in der Produktart 14 (Ro- dentizide), vorgegeben von der Bundanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedi- zin als nationale Zulassungsbehörde für Biozide,
- Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- DGUV Vorschrift 21 (BGV C5): Abwassertechnische Anlagen
- DGUV Regel 112-198 (BGR 198): Benutzung von persönlichen Schutzausrüs- tungen gegen Absturz
- DGUV Regel 113-004 (BGR 117-1): Behälter, Silos und enge Räume
- ATEX bzw. IECEx für die Ex-Schutz-Zone 1
- Straßenverkehrsordnung - StVO, insbesondere §§ 35 (6), 45 (1,2) und 46
- Kriterien des Umweltbundesamtes zur „Guten fachlichen Anwendung (GfA) von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien“ für geschulte, berufsmäßige Verwender. Folgendes ist durch das eingesetzte Personal ständig vorzuhalten und bei Bedarf ein- zusetzen:
- Persönliche Schutzausrüstung (Helm, Handschuhe, Arbeitskleidung)
- Rettungshubgerät mit Rettungsgurt und gegen Zusammenklappen gesichertes Dreibein, ggf.
- Steigschutzutensilien
- Betriebsbereite explosionsgeschützte Handleuchten
- Sauerstoff-Selbstretter
- Zugelassenes und geprüftes 4-Wege-Gaswarngerät
- Verbandskasten nach DIN 13157 "Erste Hilfe-Material; Verbandskasten C"
- Löscheinrichtung (z.B. Handfeuerlöscher)
- Straßen-Absperrmaterial
- Sonstige ergänzende PSA
Eignung
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zum Einsatz qualifizierten und erfahrenen Per- sonals. Die eingesetzten Mitarbeitenden müssen staatlich geprüfte Schädlingsbe- kämpfer sein. Ein entsprechendes Zertifikat ist mit den Angebotsunterlagen einzu- reichen. Darüber hinaus müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse vorhan- den sein, um die Kommunikation während der Maßnahme vor Ort und zur Auftragge- berin zu gewährleisten.
Die Ausführenden haben vor Aufnahme von Bekämpfungsmaßnahmen einen entspre- chenden Sachkundenachweis zum Bekämpfen von Nagetieren gemäß § 4 Tierschutz- gesetz und gemäß Gefahrstoffverordnung Anh. I Nr. 4.4 vorzulegen. Der Sachkunde- nachweis hat der TRGS 523 zu entsprechen.
Die Auftragnehmerin hat die Bekämpfungsarbeiten unter eigener Verantwortung aus- zuführen und ist für die einwandfreie Ausführung verantwortlich. Der Einsatz von Nach- unternehmern wird nicht zugelassen.
Die Auftragnehmerin haftet gegenüber der Stadt Salzgitter, der ASG und gegenüber Dritten für Schäden, die sich aus seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit diesem Auf- trag ergeben. Sie verpflichtet sich zum Abschluss bzw. zur Aufrechterhaltung einer
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Betriebshaftpflichtversicherung mit einem Mindestdeckungsschutz von 3 Mio. Euro für Personenschäden und 400.000 Euro für Sach-und Vermögensschäden jeweils für die Titel 1 und 2. Die Verpflichtungserklärung ist nach beigefügtem Formular mit dem An- gebot einzureichen. Es ist der Nachweis, das heißt die Bestätigung der Versicherungs- gesellschaft, über den Abschluss der Haftpflichtversicherung bei Auftragserteilung vor- zulegen.
Es ist ausschließlich Sache der Auftragnehmerin, die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsbereiches, zur Verkehrssicherheit nach den geltenden Vorschrif- ten der Straßenverkehrsordnung und nach den gültigen gesetzlichen und berufsge- nossenschaftlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere, wenn ein Einstieg in die Schächte erforderlich ist, unter voller Verantwortung zu ergrei- fen und durchzuführen. Die Auftragnehmerin haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen entstandenen Schäden und verpflichtet sich, die Auftraggeberin von allen gegen sie erhobenen Ansprüche, die auf eine ungenügende Sicherung des Arbeitsbereiches zurückzuführen sind, im vollen Umfange freizustellen. Verkehrsbe- hördliche Anordnungen der zuständigen Behörde sind zu beachten. Die Benennung des Verantwortlichen für die verkehrsrechtliche Sicherung ist der Stadt Salzgitter und der ASG bei Auftragserteilung schriftlich anzuzeigen.
Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erfor- derliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“ ist beim Angebot namentlich nachzuweisen. Nach den "Zusätzlichen Techni- schen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen" (ZTV-SA 97) muss diese/r Verantwortliche auch über eine besondere fachliche Eignung und Qualifikation verfügen, die mit dem Angebot nachzuweisen sind (ZTV-SA 4.2 Abs. 9).
Folgende weitere Unterlagen müssen vorgelegt werden: a) Ex-Zulassung Zone 1 für Abwasserkanäle für den Elektronikteil der Köder- schutzboxen. b) Summary of Product Characteristics (SPC) für das eingesetzte Biozid-Produkt (toxische Blöcke) c) Nachweis über Zertifizierung nach DIN 16636 d) Zertifikat über „Arbeiten in umschlossenen Räumen“ Gütezeichen "R" Güte- schutz Kanalbau e) Erste-Hilfe-Ausbildung (max. 5 Jahre alt)
Während der Maßnahmen sind folgende Dokumente jederzeit mitzuführen: a) Verkehrsrechtliche Anordnung (Diese muss vom AN selbständig bei der zustän- digen Stelle der Stadt Salzgitter beantragt werden). b) Technische Prüfberichte PSA c) Notfallrettungsplan d) SPC für eingesetzte Biozidprodukte
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Bekämpfungsmittel
Ratten dürfen nur mit Mitteln bekämpft werden, die amtlich geprüft und zugelassen sind. Die Bekanntmachung der geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen nach dem Infektionsschutzgesetz, hier § 18 Abs. 1 Nr. 2 in der zuletzt geltenden Fassung, ist einzuhalten. Alle Maßnahmen und Materialverwendungen sind so auszuwählen und durchzuführen, dass die geringste mögliche Beeinträchtigung bei vollem Erfolg erreicht wird. Der Vermeidung von Resis- tenzbildungen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Nachrichtlich wird mitgeteilt, welche Wirkstoffe 2025 eingesetzt wurden: Titel 1: Bromadiolone, Brodifacoum Titel 2: Bromadiolone, Brodifacoum. Werden in öffentlich zugänglichen Betriebsanlagen wie Abwasserteichen, Bach- und Flussläufen, Kläranlagen und in den Freiflächen Giftköder eingesetzt, muss durch ein Warnschild darauf hingewiesen werden. Grundsätzlich werden Fraßköder in abge- schlossenen und fixierten Köderboxen mit Warnhinweis eingesetzt. Die Bekämpfungs- stelle ist durch Warnhinweise zu markieren, sofern dieses örtlich geboten ist.
Der Nachweis über die Zulassung, die Zusammenfassung der Eigenschaften des Bio- zid-Produkts (SPC) - und Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Bekämpfungsmittel und -verfahren sind bei Abgabe des Angebotes vorzulegen.
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Titel 1:
Großräumige Oberflächen-Rattenbekämpfung im gesamten Stadtgebiet Salzgit- ter im Auftrag der Stadt Salzgitter, Fachdienst Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen in der Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2027
Die Stadt Salzgitter mit ihren 31 Stadtteilen hat insgesamt ca. 107.000 Einwohner. Die Flächenausdehnung des gesamten Stadtgebietes beträgt ca. 224 km². Befallsmeldungen können grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet Salzgitter auftreten. Die Auftragnehmerin hat daher im Rahmen der nach diesem Leistungsverzeichnis zu bearbeitenden Befallsmeldungen Rattenbekämpfungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet durchzuführen. In der Bekämpfung enthalten sind als grundsätzlich be- fallsgefährdet anzusehende Bach- und Flussläufe mit einer Gesamtlänge von ca. 13,8 km. Von der Bekämpfung ausgenommen sind die industriell und sonstigen großgewerblich genutzten Flächen mit einer Gesamtfläche von ca. 14 km². Ebenfalls ausgenommen sind die Abwasserbeseitigungs- und -behandlungsanlagen der Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH (ASG), für die die Rattenbekämpfung gesondert durch die ASG in Titel II beauftragt wird.
Einmal jährlich erfolgt durch das LAVES, Fachbereich Schädlingsbekämpfung, eine Kontrolle zur Feststellung der praktischen Rattenfreiheit im Bekämpfungsgebiet Salz- gitter-Bad gemäß den Vorgaben der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (KurortVO).
Die Auftragnehmerin hat diese Kontrolle durch die Bereitstellung von mindestens zwei geeigneten Mitarbeitenden sowie eines Fahrzeugs zu unterstützen. Hierzu gehören insbesondere erforderliche Fahrdienste sowie Hilfstätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Kontrolle. Die hierfür entstehenden Kosten sind mit dem Ange- botspreis abgegolten.
Die Rattenbekämpfung ist durch die Auftragnehmerin fortlaufend so zu organisieren und durchzuführen, dass sämtliche von der Auftraggeberin übermittelten Befallsmel- dungen innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen, die den Vorgaben des Umwelt- bundesamtes zur Kontrolle der Köderstationen entsprechen, bearbeitet und die erfor- derlichen Bekämpfungs- und Kontrollmaßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt wer- den können. Ursachen, die einen Rattenbefall aufrecht halten und/oder fördern, sind zu ermitteln und der Auftraggeberin zu melden. Sofern diese genannten Ursachen fortwährend bestehen und damit eine rattenbefallsarmen Zustand entgegenwirken, ist dies der Auftraggeberin ebenfalls mitzuteilen. Es gehen fast ausschließlich Be- fallsmeldungen für die Oberfläche ein, weil der Befall für die meldende Person nur dort offensichtlich wahrzunehmen ist. Eine direkte oder indirekte Verbindung zum Ka- nalnetz vom Bekämpfer zu prüfen und einzubeziehen. Ziel der Maßnahmen ist es, einen vorhandenen Rattenbefall nachhaltig zu reduzieren, erneuten Befall möglichst frühzeitig zu erkennen und insgesamt einen rattenbefallsar- men Zustand im Stadtgebiet sicherzustellen.
Über die im Leistungsverzeichnis genannten Vorgaben wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen werden.
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Bekämpfungsgebiet: Großraum Salzgitter-Bad Auf den Stadtteil Salzgitter-Bad entfallen ca. 21.000 Einwohner. Der Flächenanteil des Großraumes Salzgitter-Bad beträgt ca. 17 km². Salzgitter-Bad hat den Status Ort mit Solekurbetrieb nach der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (KurortVO). Zur Aufrechterhal- tung dieses Status ist dauerhaft „praktische Rattenfreiheit“ ausgeschriebenes Ziel des Auftrages.
Bekämpfungsgebiet: Gesamtes Stadtgebiet ohne Großraum Salzgitter-Bad und Großgewerbeflächen Auf dieses übrige Stadtgebiet entfallen ca. 86.000 Einwohner. Der Flächenanteil beträgt ca. 193 km². Es ist der Status „rattenbefallsarm“ als Ziel des Auftrages anzusehen.
Befallsmeldungen: Die Anzahl der letzten Befallsmeldungen für die Oberfläche ergibt sich aus der nach- stehenden Aufstellung:
| Rattenbefallsmeldungen | SZ-Bad | Restliches Stadtgebiet |
|---|---|---|
| 2022 | 57 | 335 |
| 2023 | 82 | 392 |
| 2024 | 110 | 520 |
| 2025 | 77 | 370 |
| Bis 31.08.2026 | 59 | 243 |
Sämtliche Meldungen, die der Auftragnehmerin innerhalb des Leistungszeitraums bis einschließlich 31.12. des Jahres übermittelt werden, sind vollständig und abschlie- ßend zu bearbeiten. Die Bearbeitung umfasst dabei sämtliche erforderlichen Maß- nahmen bis zur vollständigen Tilgung des festgestellten Befalls. Dies gilt auch dann, wenn die zur abschließenden Bearbeitung einer fristgerecht übermittelten Meldung erforderlichen Maßnahmen über das Ende des Leistungszeitraums hinaus fortgeführt werden müssen. Nach Beendigung der Maßnahme sind die Köderboxen vor Ort ein- zusammeln. Anderenfalls werden die Köderboxen auf Kosten der Auftragnehmerin durch die Auftraggeberin entfernt.
Die Rattenbekämpfung wird zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr ausge- schrieben. Für jedes Vertragsjahr ist ein Pauschalpreis für die vollständige Bearbei- tung von bis zu 450 Befallsmeldungen anzubieten. Der angebotene Jahrespauschal- preis umfasst sämtliche nach den Vergabe- und Vertragsunterlagen erforderlichen Leistungen zur ordnungsgemäßen Bearbeitung dieser Befallsmeldungen. Für den Fall, dass das tatsächliche Meldeaufkommen innerhalb eines Vertragsjahres die Anzahl von 450 Befallsmeldungen überschreitet, behält sich die Auftraggeberin vor, bis zu 50 weitere Befallsmeldungen pro Vertragsjahr einzeln zur Bearbeitung an die Auftragnehmerin zu übermitteln. Hierfür ist im Angebot zusätzlich ein Einzelpreis je weiterer Befallsmeldung anzugeben. Die Beauftragung dieser zusätzlichen Mel- dungen erfolgt ausschließlich bei entsprechendem Bedarf. Eine Mindestabnah- memenge oder Verpflichtung der Auftraggeberin zur Beauftragung zusätzlicher Be- fallsmeldungen besteht nicht.
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Darüber hinaus wird der Auftraggeberin eine einseitige Verlängerungsoption um bis zu zwei weiteren Jahren eingeräumt. Die Entscheidung über die Ausübung der Ver- längerungsoption obliegt ausschließlich der Auftraggeberin. Für jedes in Anspruch genommene Verlängerungsjahr gilt weiterhin der für die ursprüngliche Vertragslauf- zeit angebotene Jahrespauschalpreis für bis zu 450 Befallsmeldungen. Ebenso gel- ten die angebotenen Konditionen für die optionale Bearbeitung zusätzlicher Befalls- meldungen fort, soweit in den Vergabeunterlagen keine abweichende Regelung vor- gesehen ist.
Aus der Verlängerungsoption entsteht für die Auftragnehmerin kein Anspruch auf eine tatsächliche Verlängerung des Vertrags.
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Angebot
1.1 Bekämpfung von Rattenbefall (Fixpreis für 450 Meldungen pro Jahr)
netto ................................... €/a
1.2 Laves-Kontrolle netto .................................. €/a
netto gesamt .................................. €/a
- 19% MwSt. ................................... €/a
Jahreswert brutto ................................... €/a
Optionale zusätzliche Meldungen
Bekämpfung von Rattenbefall (Einzelpreis für die Meldungen 451-500 pro Jahr)
Einzelpreis netto (je bearbeiteter Meldung bis zur Befallstilgung)
................................... €
- 19% MwSt. ................................... €
Einzelpreis brutto ................................... €
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Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH Feldstraße 2 38226 Salzgitter 09.09.2026
Leistungsverzeichnis zur Ratten- und Mäusebekämpfung im Kanalnetz im Stadtgebiet Salzgitter vom 01.01.2027-31.12.2027 (optional verlängerbar um 2 Jahre bis 31.12.2029)
Anlass der Maßnahme
Es wird beabsichtigt, die Rattenbekämpfung im Kanalnetz sowie in den Kläranlagen, Pumpwerken, Abwasserteichen und den unterirdischen Regenüberlaufbecken der Ab- wasserentsorgung Salzgitter GmbH auf Basis der gesetzlichen Anforderungen und den aktuellen Risikominderungsmaßnahmen durchführen zu lassen. Basis hierfür bil- det die DIN EN 752 Anhang c.8 Schädlingsbekämpfung und Biozidverordnung. Primär ist das Ziel der Maßnahme, im öffentlichen Kanalnetz ein Rattenbekämpfungs- und Monitoringsystem aufzubauen und kontinuierlich zu erweitern. Mit diesem System sollen bestehende Rattenpopulationen wirkungsvoll und rechtssicher bekämpft wer- den und gleichzeitig Monitoringdaten erhoben werden, die als Basis für die Entwick- lung von Vermeidungs- und Bekämpfungsstrategien dienen können. Das System soll online überwachbar sein. Das eingesetzte System soll ebenfalls in der Lage sein, bei mindestens gleichbleibender Effizienz, die Menge an Arbeitsaufwand sowie eingesetz- ten, toxischen Rattenködern im Vergleich zu bisherigen Bekämpfungsmodellen signi- fikant zu reduzieren.
Hinweise zur Durchführung
Der Auftragnehmer wird vor Beginn der Aufnahme der Maßnahmen in die im Stadtge- biet bekannten Schwerpunkte in Kenntnis gesetzt.
Bei zusätzlichen Meldungen aus der Bürgerschaft ist das entsprechende Gebiet durch den Auftragnehmer auf Befall zu kontrollieren und Erkenntnisse zu dokumentieren. Dabei muss festgestellt werden, wo sich der Schwerpunkt des Befalls befindet: ob oberirdisch im öffentlichen oder privaten Raum oder in der Kanalisation.
Die Erfassung eines festgestellten Rattenbefalls muss digital erfolgen und ist in einer webbasierten, kartographischen Anwendung darzustellen. Sofern sich der Befall im öffentlichen Kanal befindet, muss im Umfeld dessen durch den Auftragnehmer selbstständig mit zusätzlichen Maßnahmen begonnen werden. Werden dafür weitere Köderschutzboxen benötigt, sind diese durch den Auftragneh- mer zur Verfügung zu stellen. Maßnahmen sind nur abrechnungsfähig, wenn diese in einer durch Auftraggeber und -nehmer gleichermaßen nutzbaren, Dokumentation ein- gepflegt wurden.
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Schwerpunkt der Rattenbekämpfung ist der Stadtteil Salzgitter-Bad. Da es sich hier um einen Kurort handelt, muss hier der Status ,,praktisch Rattenfrei" erzielt werden.
Allgemeine Vorgaben
Für die Beköderung im Kanal sind Köderschutzboxen zu verwenden, die im Fall eines Einstauereignisses den Kontakt zwischen Köder und Wasser verhindern. Die Köderschutzboxen für den Einsatz in der Kanalisation müssen derart ausgestattet sein, dass sie fest in einem Schachtbauwerk durch eine sichere Klemm-, bzw. Spreiz- vorrichtung von oben in den Schacht eingebracht werden, ohne dass dann ein Einstieg in den Schacht erforderlich ist. Die Verwendung einer Klemm-, bzw. Spreizvorrichtung darf nur in Standardschächten DN 800, 1000,1200 und 1500 angewendet werden. Bei Maßnahmen in Sonderbauwerken der Abwasserführung, müssen die Köder- schutzboxen zwingend im Schacht an der Schachtwand durch geeignetes Befesti- gungsmaterial befestigt werden. Die in den Sonderbauwerken installierten Köder- schutzboxen müssen ohne weitere Einstiege in das Bauwerk bedienbar und heraus- nehmbar sein. Daten aus der Kanalisation müssen kartografisch dargestellt und doku- mentiert werden.
Befestigungsmaterialien und Material-/ Produkteigenschaften Der Auftragnehmer stellt für die Montage der Köderschutzboxen die Befestigungsma- terialien bei. Die Befestigungsmaterialien sind aus nichtrostendem Stahl und dürfen in Bauteilen unter den Bedingungen trockener Innenräume sowie auch im Freien (einschließlich Industrieatmosphäre und Meeresnähe) oder in Feuchträumen verwendet werden. Köderschutzboxen die in der Kanalisation bzw. innerhalb eines Abstandes von fünf Metern zum Rand von oberirdischen Gewässern sowie Wasserableitungssystemen im Außenbereich zum Einsatz kommen, müssen technisch so beschaffen sein, dass sie den Kontakt zwischen Köder und Wasser verhindern und nicht weggespült werden können. Die Köder müssen verschleppsicher angebracht sein. Die Erfassungsdaten müssen taggenau dokumentiert werden. Die Dokumentationen der Erfassungsdaten sind dem Auftraggeber innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Ab- schluss einer Bekämpfungsaktion zu übermitteln.
Die zu dokumentierenden Daten sind: a) Name des sachkundigen Mitarbeitenden, der die Maßnahme durchführt b) Datum der Maßnahme c) Lokalisierung der Maßnahme d) eingesetzte, gefressene und entsorgte Köder, (sowohl tox- als auch non-tox,) jeweils mit Mengenangabe: g/kg e) Energieversorgungsstatus der Elektronikeinheiten in den Köderschutzboxen f) Befestigungsart g) ggf. Zusatzinformationen für den Auftraggeber
Angaben zur Ausführung Um den Einsatz der Köderschutzboxen effizient zu gestalten, ist folgende konzeptio- nelle Vorgehensweise umzusetzen:
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a) Bevor eine Köderschutzbox mit Tox-Ködern zum Einsatz kommt, muss ein Be- fall festgestellt werden. Hierzu müssen jährlich großflächige rotierende Monito- ring Aktionen vorgenommen werden, bei denen jeder Stadtteil zwei Mal im Jahr b) auf Befall kontrolliert wird. Die Monitoring Köder müssen dabei, frei hängend und abrisssicher am Steigeisen befestigt werden. c) Annahme der KSB durch Ratten überwachen, (2-6 Wochen Vorlaufzeit). d) Tox-Köder in den Köderschutzboxen einsetzen, die von Ratten angenommen wurden. e) Maßnahme mit Tox-Köder so lange durchführen, bis in allen Köderschutzboxen des Bereicheskeine Besuche mehr verzeichnet werden. f) Köderschutzboxen mit ursprünglich geringen oder ohne Bewegungen entfer- nen. g) Köderschutzboxen mit ursprünglich hoher Besuchsfrequenz am Standort belas- sen. h) Verbliebene KSB weiter überwachen und bei erneutem Auftreten von Befall Bekämpfung einleiten. i) Entnommene Köderschutzboxen an neuer Stelle im Stadtgebiet einsetzen und überwachen. Die aufgeführten Pumpstationen und unterirdischen Regenüberlaufbecken sind jähr- lich zweimal komplett mit Köderdepots zu belegen. Die Abwasserteiche und Kläranla- gen sind jeweils viermal jährlich zu belegen.
Gebietsübersicht
Das Kanalnetz der Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH umfasst eine Gesamtlänge von ca. 861 km mit ca. 20.400 Kanalschächten. Bei den Schachtabdeckungen handelt es sich zu 50% um eine tief gelagerte, schwere Ausführungen. Im Einzelnen besteht das gesamte Kanalnetz aus ca.: 401 km Schmutzwasserkanal und -sammler 382 km Regenwasserkanal 78 km Mischwasserkanal
Unterirdische Regenüberlaufbecken: SZ—Bad, Am Pfingstanger (Schützenplatz), (3 Becken inkl. Messschacht, Schaltzent- rale und verbindende Kabelwege)
- SZ—Bad, E-Center „An der Erzbahn", (1 Becken inkl. Messschacht und Schalt- schrank) Generelle Bekämpfungsmaßnahmen und Prophylaxe in 3 Schaltanlagen, 7 Mess- Schächten und Kabelkanälen zwischen Mess-Schächten und Schaltzentrale sowie an vorh. Gebäudeeingang.
Pumpstationen:
SZ-Bad,Am Bennevoß SZ-Bad, Im Tale SZ-Bad, Voßpaß
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SZ-Beddingen, GVZ, SW SZ-Beddingen, GVZ, RW 1 SZ-Beddingen, GVZ, RW 2 SZ-Beddingen, Vor der kleinen Wiese
SZ-Hohenrode, Am Gutshof SZ-Lebenstedt, Neißestr. (Festplatz) SZ-Reppner, Zur Alten Mühle SZ-Ringelheim, Wallmodener Str. SZ-Ohlendorf, Rehweg SZ-Thiede, Brandhelms Garten (Heynenwiese) SZ-Thiede, Danziger Str. (Thiede Teich) SZ-Thiede, Wolfenbütteler Str. (Lindenberg) SZ-Üfingen, Hauptstr. SZ-Ringelheim (ehem. Kläranlage) SZ-Barum (Marggrafweg) SZ-Flachstöckheim (Alte Landstraße) SZ-Gr. Mahner (Zuckerfabrik) SZ-Hohenrode SZ-Groß Mahner
Kläranlagen: SZ-Bad
SZ-Nord Bleckenstedt
Generelle Bekämpfungsmaßnahmen in allen Kabelkanälen, in Stelzböden von Schalt- warten und Computerräumen, in Elektroanlagen, in Schaltschränken, in Installations- schächten, auf vorhandenen Kabelbühnen, bei Kabeleinführungen vom Außenbereich in Gebäude sowie an vorhandenen Gebäudeeingängen.
Allgemeine Bedingungen
Zum vollständigen Angebot gehören alle in den Angebotsunterlagen geforderten An- gaben und Erklärungen. Bieter müssen mit der Angebotsabgabe und während der Werkleistung die erforderli- che Qualifikation (Eignung, Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nach- weisen. Anfahrtskosten sind einschließlich jeglicher Nebenarbeiten sind in Einzelpreisen der jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
Haftung
Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen Maßnahmen in eigener Verantwortung zu ergreifen. Er haftet für sämtliche, aus der Unterlassung die- ser Maßnahmen dem Auftraggeber erwachsenen unmittelbaren Schäden. Der AN ver- pflichtet sich, den AG von allen gegen diesen durch die Leistungen und deren Ausfüh- rung etwa erhobenen Ansprüche, in vollem Umfang freizustellen. Der AG trifft im Ver- hältnis zum AN keinerlei eigene Sicherungspflicht und zwar unbeschadet der im Übrig-
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en vorbehaltenen Bauüberwachung. Die Absicherung der geöffneten Schachtbau- werke und der für die Reinigung erforderlichen Verkehrsflächen obliegt dem AN. Die- ser hat sich alle erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen zu beschaffen.
Köderschutzboxen auf Mietbasis und Service
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die gewünschte Anzahl an Köderschutz- boxen für den gesamten Zeitraum auf Mietbasis zur Verfügung. Die Köderschutzboxen
werden erstmalig nach 14 Tagen und dann spätestens alle 21 Tage, entsprechend den RMM vom Auftragnehmer überprüft. Alle Maßnahmen werden vom Auftragnehmer während der Kontrolle digital dokumentiert und dem Auftraggeber übermittelt. Der Standort und das Umsetzen der Systeme werden vom Servicepersonal des Auftrag- nehmers nach Weisung des Auftraggebers oder nach festgestelltem Befall durch den AN durchgeführt.
Das Öffnen der Schachtabdeckungen ist vom Auftragnehmer in eigener Verantwor- tung vorzunehmen. Die Auflagen der Schachtdeckel sind zu reinigen. Beschädigte An- tiklapperringe sind durch neue Antiklapperringe, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, auszutauschen. Ausgebaute Ringe sind dem Auftraggeber zu übergeben. Schächte mit fehlendem Schmutzfänger sind dem Auftraggeber mitzuteilen. Alle Schachtabdeckungen sind wieder ordnungsgemäß zu verschließen (auch Schächte, in denen Wasserstoppeinsätze oder Geruchverschlüsse eingesetzt sind). Jeder
Schachtdeckel ist nach dem Wiedereinlegen auf richtige und klapperfreie Lage zu kon- trollieren. Kontrollschächte auf der Schachtabdeckung dauerhaft mit einem vom Auf- traggeber vorgegebenen Farbton zu kennzeichnen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei ihm eingegangene Befallsmeldungen unver- züglich durch Kontaktaufnahme und Terminabsprache mit der beschwerdeführenden Person nachzugehen. Die Bekämpfungsmaßnahme vor Ort ist innerhalb von 3 Arbeits- tagen durchzuführen. Der Auftragnehmer erstattet anschließend innerhalb von 3 wei- teren Arbeitstagen eine schriftliche Rückmeldung über die Überprüfungs- und Be- kämpfungsmaßnahmen an den Auftraggeber.
Es sind im Preis einzukalkulieren, die Kosten für das Vorhalten eines Fahrzeuges mit Fahrer und zusätzlich Gehilfen zum Anheben der Schachtdeckel bei der Kontrolle und notwendigen Nachkontrollen durch das Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Fachbereich Schädlingsbekämpfung in Oldenburg (LAVES) bzw. durch eine/n andere/n, von dem Auftraggeber zu beauftragende/n Gutachter/in. Die Kontrollzeit beträgt in der Regel 3-5 Arbeitstage im Bereich Kanal. Im Angebots- preis der Positionen einzukalkulieren sind die Kosten für die Bekämpfungsaktion ein- schl. eingesetzter Materialien, ggfls. der anschließenden Entsorgung, für den Einsatz
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der Fahrzeuge einschl. Fahrer und zusätzlich Gehilfen zum Anheben der Schachtde- ckel usw. Die Teilnahme eines sachkundigen Mitarbeiters an der Endbesprechung mit dem Gut- achter jeder planmäßigen Belegungsaktion ist ebenfalls einzurechnen.
Zusätzliche Köderschutzboxen über die ausgeschriebene Grundmenge hinaus Sollte sich im Verlauf der Rattenbekämpfung herausstellen, dass die in Pos. 2.1 aus- geschriebene Grundmenge von 400 Köderschutzboxen für eine ordnungsgemäße und nachhaltige Bekämpfung des festgestellten Rattenbefalls nicht ausreicht, sind auf Anweisung des Auftraggebers zusätzliche Köderschutzboxen bereitzustellen, einzu- bauen und zu betreiben. Die zusätzlichen Köderschutzboxen dienen der Verdichtung und/oder Erweiterung des bestehenden Bekämpfungsnetzes in Kanalabschnitten bzw. Befallsgebieten, in
denen die Grundausstattung von 400 Köderschutzboxen für eine ausreichende Be- kämpfung nicht ausreicht. Der vollständige Service ist analog zu Pos. 2.1 auszuführen.
Leistungsumfang und Service
Bereitstellung, Montage, Bestückung, Kontrolle, Dokumentation, Köderwechsel bzw. Nachbestückung sowie sämtliche weiteren Serviceleistungen sind vollumfänglich entsprechend Pos. 2.1 durchzuführen. Die zusätzlichen Köderschutzboxen sind in das für die Gesamtmaßnahme verwendete Dokumentations bzw. Erfassungssystem aufzunehmen und entsprechend den Vorgaben aus Pos. 1.1 zu dokumentieren. Nach Wegfall des zusätzlichen Bedarfs sind die Köderschutzboxen fachgerecht aus- zubauen und aus dem Kanalsystem zu entfernen.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt je tatsächlich eingesetzter zusätzlicher Köderschutzbox und Monat. Der angebotene Einheitspreis beinhaltet die Bereitstellung der Köderschutzbox sowie den vollständigen Service analog Pos. 2.1 einschließlich aller erforderlichen Personal- , Material-, Fahrzeug-, Befestigungs und Nebenkosten. Eine gesonderte Vergütung für die Bereitstellung oder den laufenden Service erfolgt nicht.
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Pos/Beschreibung Menge Einheit EP GP
1 Monitoring 1.1 Monitoring Hierbei jeden vierten Schacht mit Monitoring Ködern belegen
13000 Stk .................... ....................
1 Monitoring ....................
2 Rattenbekämpfung im Kanal 2.1 Köderschutzboxen Köderschutzbox für Kanal
- Miete (Pauschal für Gesamten Zeitraum)
- gesetz. Kontrolle (erstkontrolle nach 2 Wochen, anschließend alle 3 Wochen)
- bei erfolgreicher Bekämpfung oder nicht Annahme des Köders, Umsetzen der Box
- Anfahrt
- Zubehör (Köder, Entsorgung Altköder, Batterie etc.)
- Protokoll
- Reporting Angebotenes Fabrikat:................................ 400 Stk .................... ....................
2.2 Akutaktion Akutaktion nach Befallsmeldung, abzurechnen wie Position 1.1 4 Stk .................... ....................
2.3 Pumpstationen Belegen der Pumpstationen, Köderschutzboxen für Innenbereich 40 Stk .................... ....................
2.4 Abwasserteiche Belegen der Abwasserteiche, Köderschutzboxen für Innen- und Außenbereich auf privatem Grundstück 8 Stk .................... ....................
2.5 Kläranlagen Belegen der Kläranlagen, Köderschutzboxen für Innen- und Außenbereich auf privatem Grundstück 8 Stk .................... ....................
2.6 Belegung RÜB´s
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Belegung der unterirdischen Regenüberlaufbecken, Köderschutzbox rückstaugesichert 8 Stk .................... ....................
2 Rattenbekämpfung im Kanal _______________
3 Kontrolle Laves 3.1 Kontrolle Laves Kontrolle mit Laves pro Jahr 1 Stk .................... ....................
3.2 Abschlussbesprechung Laves Abschlussbesprechung mit Laves pro Jahr 1 Stk .................... ....................
4 Verkehrsrechtliche Anordnung 4.1 Vekehrsrrechtliche Anordnung Vekehrsrrechtliche Anordnung 1 Stk .................... ....................
5 Bedarfstitel Zusätzliche Köderschutzboxen 5.1 Zusätzliche Köderschutzboxen Die Abrechnung erfolgt je tatsächlich eingesetzter zusätzlicher Köderschutzbox und Monat. Der angebotene Einheitspreis beinhaltet die Bereitstellung der Köderschutzbox sowie den vollständigen Service analog Pos. 2.1 einschließlich aller erforderlichen Personal-, Material-, Fahrzeug-, Befestigungs- und Nebenkosten. Stk .................... nur Einzelpreis Fließt nicht in den Angebotspreis mir rein, da es sich um eine Bedarfsposition handelt.
Zusammenstellung 1 Monitoring .................... 2 Rattenbekämpfung im Kanal .................... 3 Kontrolle Laves .................... 4 Verkehrsrechtliche Anordnung .................... 5 Zusätzliche Köderschutzboxen
Summe .................... zzgl. MwSt ......... % .................... Gesamtsumme ....................
Angebotslaufzeit 1 Jahr Vertragslaufzeit + Verlängerungsoption um 2 Jahre Gesamtsumme: ____________ ____________
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Gesamtsumme Titel I + Titel II (brutto)
jährlich Vertragslaufzeit
- Verlängerungsoption
Titel I ................... .......................
Titel II ................... .......................
Gesamtsumme .................. .......................
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