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261002_OEW_RV IT + Beratungs DL_Bewerbermemorandum.pdf

Rahmenvertragspool für IT- und Beratungsdienstleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 08:57 (Europe/Berlin)

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OEW Breitband GmbH

Vergabe Mehrparteienrahmenvertrag für IT- und

Beratungsdienstleistungen

im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbe-

werb nach VgV

BEWERBERMEMORANDUM

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OEW Breitband GmbH Vergabe Mehrparteienrahmenvertrag für IT- und Beratungsdienstleistungen

Bewerbermemorandum

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Inhaltsverzeichnis

  1. Gegenstand des Verfahrens .................................................................................... 4

  2. Vergabestelle – Auftraggeber .................................................................................. 6

  3. Formale Angaben zum Verfahren ............................................................................ 6

3.1. Art des Verfahrens ................................................................................................... 6

3.2. Teilnahmeberechtigung ............................................................................................ 7

3.3. Bewerbergemeinschaften ........................................................................................ 7

3.4. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer ....................................................................... 7

3.5. Ablauf des Verfahrens .............................................................................................. 8

3.6. Angebotswertung ..................................................................................................... 9

3.7. Einzelbeauftragungsmodus des zugeschlagenen Rahmenvertrags- Auftragnehmerpools (Stufe 2) ................................................................................ 10

  1. Formale Vorgaben zum Teilnahmewettbewerb (Phase 1) ..................................... 12

4.1. Form und Frist der Teilnahmeanträge, Einreichung ............................................... 12

4.2. Inhalte der Teilnahmeanträge, Bewerberauswahl .................................................. 12

4.2.1. Nachweis der Eignung ........................................................................................... 12

4.2.2. Mindestreferenzen ................................................................................................. 13

4.3. Bewerberauswahl ................................................................................................... 13

4.4. Nachforderung von Unterlagen .............................................................................. 14

  1. Weitere Rahmenbedingungen des Verfahrens ...................................................... 14

5.1. Einverständnis der Bewerber, Betrieb- und Geschäftsgeheimnisse ...................... 14

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5.2. Fragen zum Verfahren ........................................................................................... 15

5.3. Änderung und Aufhebung des Verfahrens ............................................................. 15

5.4. Kostenerstattung für die Teilnahme am Vergabeverfahren ................................... 16

  1. Vergabekammer ..................................................................................................... 16

  2. Tariftreue und Mindestlohn .................................................................................... 16

  3. Anlagen .................................................................................................................. 17

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Bewerbermemorandum

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  1. Gegenstand des Verfahrens

Die OEW Breitband GmbH als eine 100 % öffentlich gehaltene Gesellschaft (nachfolgend: „OEW“ bzw. „Auftraggeber“) schafft im Gebiet des Zweckverbands Oberschwäbische Elektrizitätswerke die Voraussetzungen für eine Versorgung mit FTTB/FTTH. In dieser Funktion plant und errichtet die OEW Breitband GmbH als Zuwendungsempfänger im Ver- bandsgebiet der OEW im Rahmen von sog. Betreibermodellen vorwiegend gem. Ziff. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te- lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (Gigabit- Richtlinie 1.0) und vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) sowie in Ausnahmefällen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (Weiße-Flecken-Förderprogramm) mit den jeweils korres- pondierenden Ko-Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg (VwV Breitband- mitfinanzierung bzw. VwV Gigabitmitfinanzierung) passive Telekommunikationsinfrastruk- turen, um diese an einen Netzbetreiber zu verpachten und so die Versorgung im Projekt- gebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten zu gewährleisten.

Vor diesem Hintergrund koordiniert der Auftraggeber den auftraggebereigenen geförderten Glasfaserausbau in sechs Landkreisen in Baden-Württemberg. Er baut nicht selbst, son- dern steuert und kontrolliert externe Generalübernehmer (GÜ), Generalunternehmer (GU), Planungsbüros und weitere Partner.

Vor dem Hintergrund eines geplanten Bauvolumens von rund 1,6 Mrd. EUR und einer Pro- jektlaufzeit der Bauvorhaben bis 2032 stößt die bisherige Projektsteuerung an ihre Gren- zen. Um den deutlich gestiegenen Anforderungen Rechnung zu tragen, wird eine Toolland- schaft benötigt, die die Kernprozesse entlang der Wertschöpfungskette durchgängig un- terstützt.

Die zunehmende Anzahl paralleler Bauprojekte (ca. 120 Projekte), die Vielzahl an beteilig- ten internen und externen Stakeholdern sowie der komplexe förder- und regulierungsrecht- liche Rahmen machen eine zentrale, integrierte Fiberplattform erforderlich, die diese Er- gebnisstränge durchgängig, skalierbar und revisionssicher unterstützt.

Zudem unterstützt der Auftraggeber über 150 Kommunen und 8 Landkreise dabei, deren in Eigenregie (entweder selbst als Zuwendungsempfänger im Weiße-Flecken-Förderpro- gramm oder eigenwirtschaftlich) errichteten und in über 15 Netzbetriebsverträgen gebün- delten Netze als Zwischenverpächter und Pachtabrechnungsdienstleister an Netzbetreiber mit Betriebspflicht weiter zu verpachten.

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Diese 15 Netzbetriebsverträge und die mit jeder der über 150 Kommunen und 8 Landkreise geschlossenen Pachtverträge hat der Auftraggeber zur Dienstleistung der Pachtabrech- nung mit Zuschlag einer europaweiten Ausschreibung im August 2024 mit bis zu fünf Jahre zurückliegenden offenen und ausstehenden Pachtabrechnungssachverhalten übernom- men.

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines für den Auftraggeber im Einzelfall kurzfristig und ohne Notwendigkeit der Durchführung eines langen förmlichen Vergabeverfahrens anrufbaren Auftragnehmer-Pools von bis zu 3 Rahmenvertragspart- nern mit einem für den Auftraggeber grundsätzlichen freibleibenden Gesamtabrufsvolu- men von maximal 4 Mio. € netto (Höchstabruf) für die effiziente Beauftragung von IT- und Beratungsdienstleistungen zur Optimierung der oben beschrieben Aktivitäten des Auftrag- gebers in folgenden Aufgabenfeldern und Schwerpunkten:

  • Prozessen

  • Bausteuerung und notwendige Interaktion mit allen beteiligten Stakeholdern und Auf- tragnehmern

  • Adress- und Fördermittelmanagement

  • Förder- und auftraggeberkonforme Dokumentation der Bauprojekte in regulatorischer und technischer Hinsicht

  • Zu- und Aufarbeitung, sowie Bewertung der notwendigen Vorbereitungshandlungen für die Einführung und Implementierung eines vom Auftraggeber aktuell in einem isolierten Verfahren in Beschaffung befindlichen IT-Plattform

  • Beschaffung von Bauleistungen

  • Beschaffung und Bewertung von Bestandsinfrastrukturen

  • Bauabnahmen, sowie Netzübergaben an den Netzbetreiber

  • Hochlauf- und Investitionsplanungen

  • Pachtbewertung und Pachtabrechnung, sowie der dazu notwendigen Datenauswertun- gen und Analysen

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  • Unterstützung der Strategie und Beschaffungsprozesse der Ent- bzw Weiterentwick- lung von modernen IT-Tools und -Lösungen insbesondere auch im Hinblick auf künst- liche Intelligenz

Die Laufzeit der Rahmenverträge beläuft sich auf initial 2 Jahre ab Zuschlag mit einer 2- maligen automatischen Verlängerung um jeweils 1 Jahr, sofern der Auftraggeber nicht mit dreimonatiger Kündigungsfrist vorab ordentlich kündigen.

  1. Vergabestelle – Auftraggeber

Vergabestelle und Auftraggeber sind die OEW Breitband GmbH.

Die OEW Breitband GmbH wird in den Vergabeunterlagen sowie dessen Anlagen gleich- bedeutend auch als „Auftraggeber“ oder „Vergabestelle“ bezeichnet. Die Bewerber und Bieter werden gleichbedeutend auch als oder „Auftragnehmer“ bezeichnet. Auftraggeber und Auftragnehmer werden gemeinsam auch als „Parteien“ und „Vertragspartner“ bezeich- net.

Die Vergabestelle wird in diesem Verfahren beraten und unterstützt von:

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB Rechtsanwalt/Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Markus Schildknecht Rechtsanwältin Nadine Kapp Stresemannstraße 79 70191 Stuttgart

  1. Formale Angaben zum Verfahren

3.1. Art des Verfahrens

Aufgrund des geschätzten Auftragswerts der zu vergebenden Leistungen erfolgt die Aus- schreibung europaweit in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den Regelungen des GWB sowie der VgV.

Das Verfahren wurde dem Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU zur europaweiten Bekanntmachung übersandt und im Supplement des Amtsblatts der EU veröffentlicht. Die Vergabebekanntmachung ist auf der Homepage http://ted.europa.eu abrufbar.

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3.2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Verga- bebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen.

Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerber- gemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen.

3.3. Bewerbergemeinschaften

Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemein- schaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich.

Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig.

Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung ab- zugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstel- len, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

3.4. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer

Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.

Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eig- nungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unter- nehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzu-

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legen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder lie- gen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu erset- zen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.

Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen.

3.5. Ablauf des Verfahrens

Das Verhandlungsverfahren wird in zwei Phasen durchgeführt:

Phase 1 – Teilnahmewettbewerb:

Interessierte Unternehmen sind in der derzeit stattfindenden Phase 1 zur Beteiligung am Teilnahmewettbewerb aufgefordert.

Phase 2 – Angebots- und Verhandlungsphase:

Die Vergabestelle wird drei bis fünf Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen haben, zur Abgabe eines ersten Angebots auffordern. Die Vergabeunterlagen werden allen zur Ab- gabe eines ersten Angebots aufgeforderten Teilnehmern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Der geforderte Inhalt der Angebote ist in den Vergabeunterlagen dargestellt, die den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Abgabe eines Angebots auf- geforderten Bewerbern zugehen werden.

Die ersten Angebote werden auf Grundlage der Zuschlagskriterien, die den für das Ver- handlungsverfahren ausgewählten Bewerbern mitgeteilt werden, bewertet. Auf dieser Grundlage wird ein Bieterranking erstellt. Pro Bieter darf nur ein Hauptangebot abgegeben werden.

Die Vergabestelle behält sich vor, bereits auf das erste Angebot den Zuschlag zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV).

Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des an die erste Wertung anschließenden Verhandlungsverfahrens sukzessive weniger gut platzierte Bieter auszuscheiden, nur mit einzelnen anhand der Wertung besser platzierten Bietern in (weitere) Verhandlungen zu treten und Endverhandlungen nur mit einem Unternehmen zu führen. Die Vergabestelle behält sich vor, schon auf Grundlage des ersten Angebots entsprechend zu verfahren.

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Nach ggf. erfolgter Durchführung der Verhandlungen sowie Prüfung und Wertung der An- gebote wird dem auf Grundlage der Zuschlagskriterien wirtschaftlichsten Angebot der Zu- schlag erteilt.

Für das gesamte Verfahren ist folgender Terminplan vorgesehen:

  1. November 2026 Ablauf der Teilnahmefrist um 12.00 Uhr

Mitte November 2026: Aufforderung zur Abgabe eines ersten Angebots

Mitte Dezember 2026: Ende der Frist zur Erstellung des Angebots

Januar 2027: Bietergespräche inkl. Vertragsverhandlungen

Ende Februar 2027: Verfahrensabschluss und Beauftragung

Die vorgenannten Termine sind unverbindlich. Den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern werden die genauen Termine mit Aufforderung zur Angebotsabgabe geson- dert mitgeteilt.

3.6. Angebotswertung

Die Bewertung der Angebote und damit die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots er- folgt nachfolgenden Kriterien:

Preis 30 %

Konzept zur Herangehensweise 30 %

Reaktionszeit nach Abruf von Einzelaufträgen und Bearbeitungszeit 10 % (Konzept)

Personelle Ausstattung & Qualifikation/Erfahrung des abrufbereiten Mindest-Projektteams (inklusiver Gewährleistung der Projektdurch- 30 % führung in deutscher Sprache mit einem C2-Niveau)

Summe 100 %

Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien. Die Vergabestelle behält sich eine ge- ringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.

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3.7. Einzelbeauftragungsmodus des zugeschlagenen Rahmenvertrags-Auftragnehmer- pools (Stufe 2)

Der Auftraggeber wird den Rahmenvertrag mit den bis zu drei wirtschaftlichsten Bietern schließen und damit einen Mehrparteien-Rahmenvertrag schließen. Nachgelagert, auf zweiter Stufe, erfolgt die Entscheidung über die konkrete Einzelauftragsvergabe.

Der Auftraggeber wird Aufträge unter der Rahmenvereinbarung sowohl nach dem sog. Kaskadenprinzip als auch über einen sog. Mini-Wettbewerb nach § 21 Abs. 4 Nr. 2 VgV gemäß folgender Logik vergeben:

a) Einzelaufträgen bis 70.000,00 EUR netto (Auftragswertschätzung)

Einzelaufträge mit einem geschätzten Auftragswert bis 70.000 Euro netto werden nach dem sog. Kaskadenprinzip („Rangfolge") vergeben.

Die Rangfolge für die Beauftragung entspricht der Rangfolge in der Bezuschlagung des europaweiten Vergabeverfahrens bezüglich der Rahmenvereinbarung, wobei der erstplatzierte Bieter prioritär die entsprechende Einzelauftragsanfragen erhält. Lehnt dieser ab oder reagiert nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird der zweitplatzierte Auf- tragnehmer angefragt etc. Diese Vorgehensweise wiederholt sich bei jeder Einzelbe- auftragung mit einem geschätzten Auftragswert bis 70.000,00 EUR netto, sodass keine Rotation unter den platzierten Bietern stattfindet. Sollte der Vertrag mit einem Vertragspartner vorzeitig beendet oder nicht durch Ziehen der Option verlängert wer- den, rücken die Vertragspartner, die im Rang hinter ihm platziert sind, auf den ent- sprechenden Rang nach. Das Kaskadenprinzip wird dann anhand der neuen Platzie- rung fortgeführt.

b) Einzelaufträge über 70.000,00 EUR netto (Auftragswertschätzung)

Einzelaufträge mit einem geschätzten Auftragswert über 70.000,00 EUR netto werden mittels Mini-Wettbewerb vergeben.

Die Miniwettbewerbe werden gemäß dem nachfolgend dargestellten Prozedere durch- geführt. Hierzu werden alle Rahmenvertragspartner zur Angebotsabgabe durch den Auftraggeber in Textform (z.B. per E-Mail) gleichzeitig aufgefordert, verbunden mit der Anfrage, ob sie in der Lage sind, den Einzelauftrag auszuführen. Dabei präzisiert der Auftraggeber die für die Angebotserstellung erforderlichen Bedingungen, also den konkret bestehenden Beschaffungsbedarf.

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Der Auftraggeber setzt eine angemessene -mit Blick auf die regelmäßig bestehende Dringlichkeit- zumeist recht kurze Frist für die Abgabe der Angebote für jeden Einzel- auftrag. Sollte innerhalb der Frist kein Angebot für einen Einzelauftrag abgegeben werden, bleibt der Rahmenvereinbarungspartner bei dieser Abfrage unberücksichtigt.

Eine Verpflichtung der Rahmenvereinbarungspartner zur Teilnahme an den Miniwett- bewerben besteht nicht. Nimmt ein Rahmenvereinbarungspartner jedoch daran teil, ist er an sein Angebot bis zum Ablauf der im Miniwettbewerb genannten vorgegebenen Bindefrist gebunden.

Die Rahmenvereinbarungspartner übersenden dem abrufberechtigten öffentlichen Auftraggeber innerhalb der vorgegebenen Zeit ihre Angebote. Die Angebote sind elektronisch in Textform per E-Mail einzureichen. Der Auftraggeber vergibt den einzel- nen konkreten Auftrag an den Rahmenvereinbarungspartner, der auf Grundlage der nachfolgenden Zuschlagskriterien für den Miniwettbewerb das wirtschaftlichste Ange- bot abgegeben hat.

aa) Dienstleistung als Einzelauftrag

Preis 30 %

Schnelligkeit des angebotenen Projektzeitenplans / Kürzeste 10 % Ausführungszeit nach Beauftragung

Qualität der konkreten Herangehensweise an das Projekt und des eingesetzten Personals und der Personalverfügbarkeit 60 % (Konzeptabgabe)

Summe 100 %

bb) Werkleistung als Einzelauftrag

Angebotener Pauschalpreis 40 %

Schnelligkeit des angebotenen Projektzeitenplans / Kürzeste 20 % Ausführungszeit nach Beauftragung

Qualität der konkreten Herangehensweise an das Projekt und des eingesetzten Personals und der Personalverfügbarkeit 40 % (Konzeptabgabe)

Summe 100 %

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Die bezuschlagten Rahmenvertragspartner erhalten nähere Informationen zu den Einzel- abrufen und möglichen Unterkriterien bei Anwendung eines Mini-Wettbewerbs. Die Verga- bestelle behält sich eine Modifikation der Zuschlagskriterien vor.

  1. Formale Vorgaben zum Teilnahmewettbewerb (Phase 1)

4.1. Form und Frist der Teilnahmeanträge, Einreichung

Für die Abgabe des Teilnahmeantrags stellt die Vergabestelle das in der Anlage 1 beige- fügte Teilnahmeformular zur Verfügung.

Der Teilnahmeantrag muss elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das Online-Ver- gabeportal (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZM2LT) bis spätestens

Dienstag, 3. November 2026, 12:00 Uhr

eingereicht werden.

Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ eingereicht werden.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnah- meantrags (mindestens 24 Stunden vor Ablauf der oben genannten Teilnahmefrist) zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie un- ter www.dtvp.de weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support der Vergabeplattform. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrags grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.

Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahme- anträge, wie z.B. per Telefax oder auch per E-Mail, sind nicht zugelassen.

4.2. Inhalte der Teilnahmeanträge, Bewerberauswahl

4.2.1. Nachweis der Eignung

Im Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben der EU-weiten Vergabebe- kanntmachung nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus den Vorgaben des Teilnahmeformulars (Anlage 1 zu diesem Bewerbermemo- randum).

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Die Eignung ist für jeden Bewerber bzw. – bei Bewerbergemeinschaften – jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen.

Zum Nachweis der Eignungsanforderungen ist das ausgefüllte Teilnahmeformular in- klusive der dort aufgeführten Anlagen oder eine entsprechend den Vorgaben ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen.

4.2.2. Mindestreferenzen

Wie aus der Vergabebekanntmachung ersichtlich, sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen:

Nachweis von einem Referenzprojekt über vergleichbare IT- und Beratungsdienstleis- tungen mit einem Mindestberatungsaufwand von 250 Stunden für ein Telekommunika- tionsunternehmen gemäß TKG oder Planungs- und Baufirmen oder Telekommunikati- onsinfrastruktureigentümern gemäß TKG im Glasfaserausbau Das Referenzprojekt muss innerhalb der letzten drei Jahren erbracht und vom Auftraggeber der Referenz- leistung vollständig implementiert worden sein (nicht vor 30.09.2023).

Vergleichbar ist beispielsweise ein Referenzprojekt, welches Merkmale der Prozess- automatisierung sowie der Systemintegration enthält., wie beispielsweise eine IT- und Beratungsdienstleistung bei einer Tool Entwicklung.

4.3. Bewerberauswahl

Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Ab- gabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.

  1. Stufe:

Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Vorgaben genügen. Unvollstän- dige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin un- vollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

  1. Stufe:

Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die vergabegegenständlichen Leis- tungen ordnungsgemäß zu erbringen.

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  1. Stufe:

Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen der Bekannt- machung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Leistungen besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. In diesem Zu- sammenhang wird die besondere Vergleichbarkeit zu den hier ausgeschriebenen Leistun- gen berücksichtigt.

Bewertet wird die Mindestreferenz und maximal zwei weitere Referenzen entsprechend der Anlage „Auswahl Teilnahmewettbewerb“ (Anlage 3).

In Summe können daher 300 Punkte, d.h. 100 Punkte pro Referenz, erzielt werden. Bei Gleichstand entscheidet das Los.

4.4. Nachforderung von Unterlagen

Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständi- gung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korri- giert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

  1. Weitere Rahmenbedingungen des Verfahrens

5.1. Einverständnis der Bewerber, Betrieb- und Geschäftsgeheimnisse

Jeder am Verfahren beteiligte Bewerber erklärt sich durch seine Beteiligung und Mitwir- kung mit den vorliegenden Verfahrensbedingungen einverstanden. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf des Verfahrens vor und während der Laufzeit des Wettbewerbs sowie des ggf. anschließenden Vergabeverfahrens einschließlich der Veröffentlichung al- ler Ergebnisse dürfen nur durch die Vergabestelle und ihre Bevollmächtigten abgegeben werden.

Jeder Bewerber willigt durch seine Beteiligung am Verfahren ein, dass seine personenbe- zogenen Daten im Zusammenhang mit dem o.g. Verfahren in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Eingetragen werden Name, Vertreter, Anschrift, Telefonnummer

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und E-Mail-Adresse. Nach Abschluss des Verfahrens werden diese Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.

Jeder Bewerber hat mit Übersendung von Unterlagen im Teilnahmewettbewerb bzw. in den nachfolgenden Vergabeverhandlungen diejenigen Unterlagen deutlich kenntlich zu machen, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten und in welche nach Auffas- sung des Bewerbers daher im Falle eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens die Akteneinsicht durch Dritte zu versagen ist.

5.2. Fragen zum Verfahren

Interessenten haben die Möglichkeit, auf den Teilnahmewettbewerb bezogene Rückfra- gen zu diesem Vergabeverfahren mittels Vergabeplattform

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZM2LT

zu stellen.

Bitte beachten Sie:

Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, wer- den unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt.

Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informa- tionen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teil- nahmeantrags zu beachten sind.

Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter vorstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.

5.3. Änderung und Aufhebung des Verfahrens

Die Vergabestelle behält sich vor, den Teilnahmewettbewerb zu jedem Zeitpunkt zu mo- difizieren oder durch einfache Mitteilung zu beenden, insbesondere dann, wenn nicht ge- nügend qualifizierte Bewerbungen eingehen. Im Falle der Beendigung des Verfahrens während des Teilnahmewettbewerbs sind Ansprüche gegen die Vergabestelle ausge- schlossen.

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Bewerber, die ihre Bewerbungsunterlagen im Verlauf des Verfahrens ganz oder teilweise publizieren oder Dritten ohne Einverständnis der Vergabestelle aushändigen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Sie ist berechtigt, das Vergabeverfahren aufzuheben.

Den Bewerbern/Bietern stehen für den Fall der Aufhebung des Verfahrens oder ihres Aus- schlusses keine Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen, Schadensersatz o.ä. zu.

5.4. Kostenerstattung für die Teilnahme am Vergabeverfahren

Für das Bearbeiten und Erstellen der Teilnahmeanträge sowie der Angebote wird den Bewerbern keine Entschädigung gewährt.

  1. Vergabekammer

Für Nachprüfungsverfahren zuständige Stelle:

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Telefax: +49 721 926-3985

  1. Tariftreue und Mindestlohn

Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getre- ten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsab- gabe schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.

Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) sowohl für den Bieter als auch für die Nach- unternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausge- schriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu sind die den Vergabeun- terlagen beigefügten Erklärungen zu verwenden.

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Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den An- forderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nach- zufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungser- klärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.

  1. Anlagen
  • Anlage 1: Teilnahmeformular

  • Anlage 2: Information DSGVO

  • Anlage 3: Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung