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Rahmenvertrag über die Durchführung von Transkriptionen
Zwischen dem
Land Berlin, vertreten durch die Polizei Berlin Diese vertreten durch L LKA Herrn Christian Steiof Landeskriminalamt Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin
- im folgenden Auftraggeber genannt -
und
[Frau / Herrn … … Str. … … Berlin]
- im folgenden Auftragnehmer genannt -
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand dieses Werkvertrages ist die nachträgliche wortgetreue Verschriftung (Transkription) der audiovisuellen Vernehmung gem. Leistungsbeschreibung der Polizei Berlin unter Beachtung folgender Regeln:
- Es erfolgt eine wortgetreue Transkription (inklusive Dialekt, sprachlichen Fehlern etc.).
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- Jede sprechende Person erhält eigene Absätze, entweder im Frage-Antwort- Stil oder mit vorangestelltem Namen / Kürzel.
- Bei mehreren Vernehmenden muss erkennbar sein, wer die Frage stellt (z.B. „Frage (Kriminaloberkommissar (KOK) Müller):“).
- Relevante Gestik / Mimik wird, sofern möglich, in Klammern notiert (z.B. Nicken, Lachen, Seufzen etc.).
- Pausen ab ca. 3 Sekunden werden durch (…) markiert.
- Unverständliche Wörter werden mit „(unv.)“ gekennzeichnet. Längere unverständliche Passagen werden möglichst mit der Ursache versehen: „(unv., Mikrofon rauscht)“. Wird ein Wortlaut vermutet, wird die Passage mit einem Fragezeichen in Klammern gesetzt, z.B. „(Axt?)“.
- Besonders betonte Begriffe können unterstrichen werden.
- Sehr lautes Sprechen wird durch Großbuchstaben kenntlich gemacht.
- Zustimmende bzw. bestätigende Lautäußerungen wie „hm, aha, ja, genau“, die den Redefluss der anderen Person nicht unterbrechen, werden nicht transkribiert, es sei denn sie werden als direkte Antwort auf eine Frage genannt.
- Nach „hm“ wird eine Beschreibung der Betonung in Klammern festgehalten: bejahend, verneinend, nachdenkend, fragend, wohlfühlend, z.B. „hm (bejahend)“.
- Wort-/Satzabbrüche werden mit „/“ markiert: „Ich hab‘ mir Sor/ Gedanken gemacht.“.
- Das fertiggestellte Dokument wird mit der eigenen Unterschrift und dem Zusatz, dass die Richtigkeit der Übertragung bestätigt wird („f.d.R.d.A.“), versehen.
§ 2 Ansprechpartner
(1) [Frau / Herr Amtsbezeichnung Vorname Name, Dienststelle, Telefonnummer, Email-Adresse] ist die Kontaktperson des Auftraggebers.
(2) [Frau / Herr Vorname Name, Telefonnummer, Email-Adresse] ist die Kontaktperson des Auftragnehmers. Er ist zur Entgegennahme von Erklärungen aller Art im Zusammenhang mit diesem Vertrag bevollmächtigt.
§ 3 Vertragsbestandteile
(1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen bestimmen sich nacheinander durch: 2
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- die Leistungsbeschreibung
- die Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich seiner Anlagen
- die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) und die besonderen Vertragsbedingungen (BVB)
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen – VOL/B
- die Datenschutzvereinbarung
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und daher gegenüber dem Auftraggeber ausnahmslos unwirksam.
§ 4 Ablieferung des Werkes
Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Übergabe der Dateien über einen verschlüsselten Gateway des AG (z.B. Secure Hub) mit der Erstellung der Transkription zu beginnen. Die Einzelleistung ist jeweils innerhalb von 7 Arbeitstagen abschließend zu erbringen und dem AG ebenfalls über diesen verschlüsselten Gateway zurückzusenden.
§ 5 Kontrollrechte des Auftraggebers
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit über die Erstellung des nach diesem Vertrag geschuldeten Werkes ohne besondere Vergütung Auskunft zu erteilen.
§ 6 Leistungen des Auftragnehmers
(1) Art und Umfang der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden durch diesen Vertrag inklusive der in § 3 genannten Vertragsbestandteile bestimmt.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen sach- und fachgerecht in Übereinstimmung mit allen einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen (auch Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften) und
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technischen Normen, insbesondere auch unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und der die vertraglichen Leistungen betreffenden DIN- und DIN EN- Vorschriften zu erbringen.
(3) Der Auftragnehmer hat die zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen erforderliche technische Ausrüstung und Ausstattung des von ihm eingesetzten Personals auf eigene Kosten zu beschaffen und im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistungen zu verwenden. Zur Gewährleistung der reibungslosen Zusammenarbeit ist der Auftragnehmer auch verpflichtet, Abstimmungen über Datenformate und Software mit dem Auftraggeber zu treffen.
(4) Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass das von ihm eingesetzte Personal sämtliche gesetzliche und vertragliche Anforderungen erfüllt, die für die Durchführung der mit diesem Vertrag übertragenen Aufgaben notwendig sind. Der Auftragnehmer hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass das eingesetzte Personal mehrjährige Erfahrungen im Transkribieren unter Anwendung wissenschaftlicher bzw. vorgegebener Transkriptionsregeln aufweist. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer dies in geeigneter Form nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat Mitarbeitende auf eigene Kosten gegen Mitarbeitende mit nachgewiesener gleicher Qualifikation auszutauschen, wenn der Auftraggeber einen derartigen Austausch verlangt und sachlich (z.B. mit einem Fehlverhalten / einer Pflichtverletzung der/des Mitarbeitenden) begründet.
(5) Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen können erfolgen. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers derartige Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen i.S.d. § 2 VOL/B mit auszuführen, es sei denn, die geänderten Leistungen stehen nicht im Zusammenhang mit den bisher beauftragten Leistungen oder der Auftragnehmer weist nach, dass ihm die Erbringung der geänderten Leistungen unmöglich oder unzumutbar ist. Ein derartiges Änderungsverlangen muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer grundsätzlich mit einem Vorlauf von mindestens sieben Kalendertagen vor dem gewünschten Termin der geänderten Leistungserbringung schriftlich mitteilen.
§ 7 Vergütung
(1) Der Festpreis für die beschriebene Leistung beträgt 2,20 € netto pro Minute der Aufzeichnung
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(2) Mit der vereinbarten Vergütung werden alle Leistungen und sämtliche im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehende Aufwendungen des Auftragnehmers abgegolten. Von der vereinbarten Vergütung sind insbesondere sämtliche Lohn- und Sachkosten sowie auch etwaige Nebenkosten (z.B. Ausstattungs- , Telekommunikations-, Fahrt-, Versicherungskosten, Kosten der Qualitätssicherung, Erschwerniszulagen) umfasst, die dem Auftragnehmer im Rahmen der vertragsgegenständlichen Tätigkeiten entstehen.
(3) Die Vergütung von Änderungsleistungen i.S.d. § 6 Abs. 5 sowie ggf. nach § 2 Nr. 3 VOL/B. Der Auftragnehmer hat etwaige Mehrkosten unverzüglich nach einem auf eine Änderungsleistung gerichteten Verlangen dem Auftraggeber schriftlich und prüfbar darzulegen, sodass der Auftraggeber Gelegenheit hat, in Kenntnis der für die geänderte Leistung anzusetzenden Mehrkosten von dem Verlangen Abstand zu nehmen. Einigen sich die Vertragsparteien nicht vor Beginn der geänderten Leistung über die mit dieser verbundenen Mehrkosten, ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers dennoch zur Leistungserbringung verpflichtet. Ein etwaiger Mehrkostenanspruch der Auftragnehmerin / des Auftragnehmers wird durch diese Leistungserbringung nicht berührt.
§ 8 Rechnungslegung
Die Rechnung ist an die Polizeidienststelle zu richten, die die Beauftragung vorgenommen hat. Die Rechnungsadresse lautet: Der Polizeipräsident in Berlin [Dienststelle Straße, Hausnummer PLZ] Berlin Die Rechnungserstellung durch den Auftragnehmer hat innerhalb von 4 Wochen nach Abnahme der Transkription durch den Auftraggeber zu erfolgen.
§ 9 Mitwirkung des Auftraggebers
Dem Auftraggeber obliegt die Mitwirkung an der Leistungserbringung des Auftragnehmers soweit Handlungen des Auftraggebers dafür erforderlich sind. Dem Auftraggeber obliegt es insbesondere, für die Leistungserbringung notwendige Informationen und Unterlagen, die nicht in den Vertragsbestandteilen enthalten sind, im Rahmen der rechtlich Möglichen an den Auftragnehmer weiterzugeben.
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§ 10 Einhaltung von Rechtsnormen
Es gelten die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen aufgeführten Rechtsnormen.
§ 11 Sanktionen
(1) Kann der Auftragnehmer seine vertraglichen Leistungen bis zum in § 4 vereinbarten Termin nicht erfüllen oder kommt es zu einer schuldhaften Auflösung dieses Vertrages, gilt die Übernahme der Mehrkosten durch Neuvergabe als Mindestbetrag des Schadensersatzes. Dem Auftraggeber steht es frei, einen höheren Schaden geltend zu machen.
(2) Bei schuldhafter Überschreitung der Ausführungsfrist kann aus Gründen der Schlechterfüllung der vereinbarte Preis um 0,1% / Tag der Überschreitung, maximal um 5% reduziert werden.
(3) Erfüllt der Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten nicht, gilt die berechnete Rechnungsminderung als Mindestbetrag des Schadensersatzes. Dem Auftraggeber steht es frei, einen höheren Schaden geltend zu machen.
§ 12 Datenschutz
Es gilt die Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten, die als Anlage Bestandteil dieses Vertrages ist.
§ 13 Laufzeit
Die Laufzeit des Verfahrens ist auf insgesamt 4 Jahre angelegt und endet mit Ablauf des 30.06.2030. Innerhalb dieser Laufzeit ist ein jederzeitiger Beitritt zum Verfahren möglich.
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§ 14 Vorzeitige Vertragsbeendigung
(1) Der Vertrag ist für beide Vertragsparteien außerordentlich kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Übrigen gelten für die Kündigung die §§ 8, 9 VOL/B.
(2) In Ergänzung der Regelungen des § 8 VOL/B ist der Auftraggeber auch dann berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aus einem wichtigen Grund außerordentlich zu kündigen, wenn
a) der Auftragnehmer vom Auftraggeber zweimal aufgrund derselben Pflichtverletzung erfolglos schriftlich abgemahnt worden ist oder der Auftraggeber dem Auftragnehmer zweimal erfolglos schriftlich eine angemessene Frist zur Abhilfe bezüglich derselben Pflichtverletzung gesetzt hat;
b) der Auftragnehmer im Rahmen des vertragsgegenständlichen Personaleinsatzes gegen die Verpflichtungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, des Mindestlohn-gesetzes oder gegen die sich aus der Tarifbindung (ggf. aufgrund Allgemeinverbindlichkeit) ergebende Verpflichtung zur Zahlung des Tariflohns verstößt oder die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtungen auf Verlangen des Auftraggebers nach § 4 Abs. 4 nicht nachweist;
c) der Auftragnehmer im Vergabeverfahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat;
d) der Auftragnehmer Personal einsetzt, dass nicht die Anforderungen gemäß § 6 Abs. 4 erfüllt oder für das der Auftragnehmer nicht die nach § 6 Abs. 4 geforderten Nachweise und Unterlagen an den Auftraggeber übergeben hat;
e) zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorlag.
(2) Vor Ausübung eines Kündigungsrechts ist die beabsichtigte Kündigung unter Angabe des Kündigungsgrundes schriftlich anzudrohen. Mit der Kündigungs- androhung ist eine angemessene Frist zur Beseitigung des Kündigungsgrundes einzuräumen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die andere Vertragspartei die
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Beseitigung des Kündigungsgrundes ernsthaft und endgültig verweigert, die Beseitigung des Kündigungsgrundes unmöglich ist oder eine Fristsetzung für die die Kündigung beabsichtigende Vertragspartei ausnahmsweise unzumutbar ist. Beseitigt die andere Vertragspartei den Kündigungsgrund innerhalb der gesetzten Frist, entfällt insoweit das Recht zur Kündigung.
(3) Im Fall der außerordentlichen Kündigung des Vertrages findet § 628 BGB bezüglich der Teilvergütung bisheriger Leistungen und bezüglich des kündigungsbedingten Schadensersatzes Anwendung.
§ 15 Antikorruptionsklausel
(1) Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gemäß § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeitenden
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt,
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitenden die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen im Sinne des § 11 Abs.1 Nr.1 StGB, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht gestellt, angeboten, versprochen oder gewährt haben, Solchen Handlungen des Auftragnehmers stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder mit seinem Wissen und Willen für ihn tätig sind.
c) gegenüber dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitenden strafbare Handlungen begangen oder dazu Beihilfe geleistet haben, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
(2) Ferner ist der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Auftragnehmer Personen, die für den Auftraggeber mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, oder ihnen 8
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nahestehenden Personen, wozu insbesondere Angehörige im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB zählen, Geschenke oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder mit seinem Wissen und Willen für ihn tätig sind.
(3) Unter Vorteil im Sinne des Buchstaben b) sind unentgeltliche Zuwendungen zu verstehen, auf die die Empfängerin / der Empfänger keinen gesetzlich begründeten Anspruch hat und die sie / ihn materiell oder auch immateriell objektiv besserstellen. Unentgeltlich ist eine Zuwendung auch dann, wenn zwar eine Gegenleistung erfolgt, diese aber in keinem angemessenen Verhältnis zur gewährten Leistung steht.
(4) Das Gleiche gilt, wenn sich der Auftragnehmer im Sinne des Buchstaben c) in Bezug auf die Vergabe an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetzes gegen die Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt, insbesondere eine Vereinbarung mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Abgaben) sowie über die Festlegung von Preisen getroffen hat.
§ 16 Gerichtsstand
(1) Für alle Rechtsbeziehungen, die sich für die Vertragsparteien aus diesem Vertrag und aus eventuellen Nebengeschäften ergeben, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin.
§ 17 Schlussbestimmung
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform.
(2) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
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Vertragsbestimmungen berühren. Lückenhafte oder unwirksame Regelungen sind im Wege der Auslegung so zu ergänzen, dass eine angemessene Regelung gefunden wird, die, soweit rechtlich möglich, dem an nächsten kommt, was die Vertragsparteien unter Berücksichtigung des mit dem Vertrag verfolgten Zwecks gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie die Lückenhaftigkeit oder die Unwirksamkeit bedacht hätten. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich gegenseitig auf alle als unwirksam erkannten Bestimmungen dieses Vertrags unverzüglich hinzuweisen und gegebenenfalls in Verhandlungen zur Vertragsänderung oder Vertragsergänzung einzutreten.
Berlin, den _______________ _______________ den, _______________
Auftraggeber Auftragnehmerin / Auftragnehmer
(Unterschrift) (Unterschrift und ggf. Firmenstempel)
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