Rahmenvereinbarung über Pflege und Weiterentwicklung der verschiedenen Webseiten von Landesforsten Rheinland-Pfalz
Teil A Allgemeine Regelungen 4
2 Bestandteile der Rahmenvereinbarung 4
4 Geschätztes Auftragsvolumen 7
5 Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme 7
11 Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d) 14
17 Allgemeine Sicherheitsanforderungen, Geheimschutz 18
18 Vertraulichkeit und Datenschutz 19
19 Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen 19
20 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte 21
22 Anwendbares Recht, Gerichtstand 21
Teil B: Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung) 23
2 Überblick über die Leistungen 23
3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung 23
5 Service- und Reaktionszeiten* 25
6 Anforderung an das Personal des Auftragnehmers und dessen Einsatz 26
7 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers 27
8 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen 28
9 Quellcode* und Software Bill of Materials (SBOM) 28
14 Pflichten nach Vertragsende 30
Teil B: Überlassung von Standardsoftware auf Dauer (EVB-IT Überlassung Typ A) 31
2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 31
3 Überlassung von Standardsoftware 31
4 Abweichende Nutzungsrechte 31
5 Dokumentation der Standardsoftware* 32
6 Lieferung einer Software Bill of Materials (SBOM)* 32
7 Art der Lieferung der Standardsoftware* 32
9 Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale 32
10 Mängelhaftung (Gewährleistung) 33
11 Abweichende Vertragsstrafen bei Überlassung der Standardsoftware* 33
12 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 33
13 Erfüllungs- und Lieferort 33
Teil B: Pflege von Standardsoftware (EVB-IT Pflege S) 34
2 Überblick über die vereinbarten Leistungen 34
3 Beschreibung der Standardsoftware*, die Gegenstand der Pflegeleistungen ist 34
4 Beginn / Dauer / Kündigung der Pflegeleistungen 34
6 Servicezeiten* für die Pflegeleistungen 35
7 Art und Umfang der Pflegeleistungen 36
8 Regelungen für die Pflege von Open Source Software 40
9 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 41
11 Mängelhaftung (Gewährleistung) 42
Teil B: Erstellung beziehungsweise Anpassung von Software (EVB-IT Erstellung) 47
2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 47
3 Systemumgebung* beim Auftraggeber und Beistellungen des Auftraggebers 47
4 Leistungen des Auftragnehmers und Vergütung 47
6 Weitere Leistungen nach der Abnahme der Werkleistungen 55
7 Regelungen für die Pflege von Open Source Software 56
8 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 57
13 Weitere Pflichten des Auftragnehmers 60
14 Mitwirkung des Auftraggebers 61
16 Mängelhaftung (Gewährleistung) 62
18 Vertragsstrafen bei Verzug 62
Rahmenvereinbarung über Pflege und Weiterentwicklung der verschiedenen Webseiten von Landesforsten Rheinland-Pfalz
Vertragsparteien
Auftraggeber
_____
Landesforsten Rheinland-Pfalz -
Zentralstalle der Forstverwaltung
Referat 4.5 KOMMA, Neupfalz
55444 Schöneberg
_____
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: _____
Auftragnehmer
_____
_____
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____
Teil A Allgemeine Regelungen
Gegenstand
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen:
- Pflegeleistungen, Programmiertätigkeiten, Administration und redaktionelle Arbeiten nach Auftrag. Dauerhafte Überlassung neuer Programmstände. Insbesondere erstrecken sich die oben geschilderte Maßnahmen auf Softwareprodukte wie Typo3 (MySQL, Php, Extensions sowie weitere assoziierte Dateiformate).
- Hotline (an Arbeitstagen Mo-Fr 8:00-17:00 Uhr).
- Notfallmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit der Webseiten von Landesforsten Rheinland-Pfalz auch in Abwesenheit der verantwortlichen Kontaktperson bei Landesforsten.
- Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.
- Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.
- Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.
_____
Bestandteile der Rahmenvereinbarung
Es gelten als Vertragsbestandteile:
dieser Vertragstext einschließlich der Begriffsbestimmungen und den folgenden Anlagen in der hier aufgeführten Rangfolge:
Anlagen zur EVB-IT Rahmenvereinbarung
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum / Version | Anzahl Seiten |
|---|
Diese Rangfolge gilt auch im Rahmen der Einzelaufträge.
für die jeweiligen Einzelaufträge, je nach Leistungsart, die folgenden EVB-IT AGB:
| Auswahl | AGB | Erläuterung |
|---|---|---|
| [ ] | EVB-IT Kauf-AGB | Kauf von Hardware |
| [ ] | EVB-IT Instandhaltungs-AGB | Instandhaltung von Hardware |
| [x] | EVB-IT Überlassung Typ A-AGB | Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware (Kauf) |
| [ ] | EVB-IT Überlassung Typ B-AGB | Zeitweise Überlassung von Standardsoftware |
| [x] | EVB-IT Pflege S-AGB | Pflege von Standardsoftware |
| [ ] | EVB-IT System-AGB | Erstellung von Gesamtsystemen, ggf. einschließlich Systemservice |
| [ ] | EVB-IT Systemlieferungs-AGB | Lieferung von Systemen, ggf. einschließlich Systemservice |
| [x] | EVB-IT Erstellungs-AGB | Erstellung bzw. Anpassung von Software |
| [ ] | EVB-IT Service-AGB | Systemserviceleistungen |
| [ ] | EVB-IT Cloud-AGB | Cloudleistungen |
| [x] | EVB-IT Dienstleistungs-AGB | Dienstleistungen |
Die einbezogenen EVB-IT AGB gelten in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
[ ] sowie nachrangig folgende weitere Regelungen des Auftraggebers (z. B. zusätzliche oder besondere Vertragsbedingungen), namentlich _____.
sowie nachrangig zu Nummern 2.1 und 2.2 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die oben genannten EVB-IT AGB (zusammen oder einzeln auch die EVB-IT AGB genannt) stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.
Die Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* sowie auftragnehmerseitiger AGB für Art und Umfang der Cloudleistungen erfolgt nur nach Maßgabe der jeweiligen Regelungen im Besonderen Teil (Teil B) dieser Rahmenvereinbarung. Dies gilt unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge solche Bedingungen als Anlage in der Tabelle aus Nummer 2.1 aufgelistet werden. Allerdings gelten für Software* bzw. Softwarekomponenten, die Open Source Software* sind, die vom Rechteinhaber vorgegebenen Lizenzbedingungen.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer dem Angebot beigefügten Dokumenten Regelungen in den EVB-IT AGB, dieser Rahmenvereinbarung oder Einzelaufträgen widersprechen, sind sie ausgeschlossen.
Weitere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich durch den Auftraggeber zugelassen wurden.
Die in diesem Teil A mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende dieses Vertrages unter „Begriffsbestimmungen“ definiert. Die in Teil B (Module) mit * gekennzeichneten Begriffe sind in den jeweils einbezogenen EVB-IT AGB unter „Begriffsbestimmungen“ definiert.
Einzelaufträge
Der Auftragnehmer ist aufgrund eines erklärten Einzelauftrages zu den dort beauftragten Lieferungen und/oder Leistungen verpflichtet, wenn diese nach der Rahmenvereinbarung vorgesehen sind.
Einzelaufträge beziehen die Regelungen der Rahmenvereinbarung ein.
Abrufe und Bestätigung
Der Einzelauftrag erfolgt
[ ] mit dem/den Einzelauftragsmuster(n) aus Anlage Nr. _____.
[ ] mittels elektronischem Bestellsystem gemäß Anlage Nr. _____ und gemäß den dort aufgeführten Bestimmungen.
[ ] mit dem Bestellformular aus dem ERP-System des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Bedarfsträgers.
[x] wie nachfolgend beschrieben: formlos per Mail oder Telefon
[ ] Die Erteilung des Einzelauftrages erfolgt
[ ] nach Abstimmung der folgenden Punkte: _____ (z.B. Termine, konkretisierter Leistungsumfang).
[ ] nach Durchführung des Verfahrens/Abstimmungsprozesses gemäß Anlage Nr. _____.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Einzelaufträge aus dieser Rahmenvereinbarung unverzüglich, spätestens jedoch binnen
[ ] einer Woche
[ ] Kalendertagen
wie folgt zu bestätigen:
[ ] wie in Anlage Nr. _____ vorgesehen
[ ] in folgendem Internetportal (z. B. Lieferantenportal des Auftragnehmers) wie dort vorgesehen: _____
[ ] in Textform an: _____.
Hinweis: Vor der Bestätigung ist, soweit vereinbart, durch den Auftragnehmer zu prüfen, ob durch den Einzelauftrag Höchstvolumina überschritten werden! Siehe auch Abschnitt "Höchstvolumen" [im Standard Nummer 9].
Geschätztes Auftragsvolumen
Das geschätzte Auftragsvolumen, d. h. der geschätzte Auftragswert (Schätzwert) oder die geschätzte Auftragsmenge (Schätzmenge)
[ ] ergibt sich aus: _____ [z.B. Anlage oder Bekanntmachung]
[ ] ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] beträgt _____ Euro (netto).
[ ] beträgt _____ [z. B. Personentage oder Lizenzen].
[ ] ergibt sich aus den Regelungen zu den verschiedenen Leistungsarten (siehe Teil B dieser Rahmenvereinbarung)
Geltung des geschätzten Auftragsvolumens in Relation zur Laufzeit
[ ] Das geschätzte Auftragsvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen.
[ ] Das geschätzte Auftragsvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung.
[ ] Es erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung
[ ] anteilig.
[ ] wie folgt: _____.
Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme
Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung durch Auftraggeber oder Bezugsberechtigte, es sei denn, es ist in dieser Nummer etwas anderes vereinbart. Weder die Angabe geschätzter Auftragsvolumina noch die von Höchstvolumina führt zu einer Abnahmeverpflichtung.
[ ] Die Mindestabnahme ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Die Mindestabnahme beträgt _____ Euro (netto).
[ ] Die Mindestabnahme ergibt sich aus den Regelungen zu den verschiedenen Leistungsarten (siehe Teil B dieser Rahmenvereinbarung).
Geltung der Mindestabnahme in Relation zur Laufzeit
[ ] Die Mindestabnahme gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen.
[ ] Die Mindestabnahme gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung.
[ ] Die Mindestabnahme erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung
[ ] anteilig.
[ ] gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Die Mindestabnahme gilt pro Jahr der Laufzeit der Rahmenvereinbarung, kumuliert über die Gesamtlaufzeit.
Höchstvolumen
Das Höchstvolumen, d. h. der Höchstwert oder die Höchstmenge
[ ] ergibt sich aus _____ [z. B. Bekanntmachung]
[ ] ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] beträgt _____ Euro (netto) (Höchstwert).
Geltung des Höchstvolumens in Relation zur Laufzeit
[ ] Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen.
[ ] Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung.
[ ] Es erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung
[ ] anteilig.
[ ] gemäß Anlage Nr. _____
Mitteilungspflicht des Auftragnehmers
[ ] Würde durch einen Einzelauftrag eine Höchstmenge bzw. der Höchstwert der Rahmenvereinbarung überschritten, wird der Auftragnehmer den Bezugsberechtigten und den Auftraggeber darauf hinweisen und den Einzelauftrag nicht ohne Freigabe des Auftraggebers und/oder des Bezugsberechtigten annehmen/bestätigen.
[ ] Die Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: _____
Folgen des Erreichens von Höchstvolumina
Bei Erreichen oder Überschreiten des Höchstvolumens ist der Auftragnehmer nicht mehr zur Erfüllung künftiger Einzelaufträge verpflichtet.
Unabhängig davon
[ ] hat der Auftraggeber das Recht, diese Rahmenvereinbarung fristlos oder mit einer von ihm bestimmten Frist
[ ] von maximal 3 Monaten
[ ] von maximal _____ Monaten
zu kündigen.
Sieht die Rahmenvereinbarung mehrere Höchstvolumina vor und sind nicht alle Höchstvolumina ausgeschöpft, hat der Auftraggeber das Recht, die Kündigung auf die Teile der Rahmenvereinbarung zu beschränken, für die die Höchstvolumina ausgeschöpft sind.
[ ] endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Sind mehrere Höchstvolumina vereinbart, gilt dies erst, wenn alle Höchstvolumina ausgeschöpft sind. Sieht die Rahmenvereinbarung mehrere Höchstvolumina vor und sind nicht alle Höchstvolumina ausgeschöpft, hat der Auftraggeber das Recht, die Teile der Rahmenvereinbarung fristlos oder mit einer von ihm bestimmten Frist
[ ] von maximal 3 Monaten
[ ] von maximal _____ Monaten
zu kündigen, für die die Höchstvolumina ausgeschöpft sind.
Berichtswesen (Reporting)
[ ] Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn
[ ] 100 % des geschätzten Auftragsvolumens
[ ] 100 % des Höchstvolumens
[ ] 75 % des geschätzten Auftragsvolumens
[ ] 75 % des Höchstvolumens
[ ] _____ % des geschätzten Auftragsvolumens
[ ] _____ % des Höchstvolumens
erreicht sind. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne der angegebenen Volumina erreicht sind. Maßgeblich dabei ist der tatsächlich erbrachte Leistungsstand und die sich daraus ergebende Vergütung, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: _____.
[ ] Diese Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: _____
[ ] Soweit Höchstvolumina zu 75 % erreicht sind und sich abzeichnet, dass die Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung kumuliert dazu führen werden, dass vor dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung Höchstvolumina ausgeschöpft sein werden, wird der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne Höchstvolumina ausgeschöpft sind.
[ ] Diese Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: _____
[ ] Art und Umfang der besonderen Mitteilungspflichten des Auftragnehmers zum Ausschöpfungsgrad ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Vergütung der Leistungen
Grundsätzliches
Die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers ergibt sich aus Anlage Nr. _____ [hier z.B. Preisblatt angeben]. Etwas anderes gilt nur, soweit ausnahmsweise eine Preisanpassung [im Standard gemäß Nummer 14] vereinbart ist und/oder soweit nach dieser Rahmenvereinbarung für Einzelaufträge Miniwettbewerbe durchzuführen sind und hierfür der Preis Zuschlagskriterium ist.
Materialkosten, Reisekosten und Nebenkosten* sind in den Preisen enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Reisezeiten werden nicht vergütet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich zu zahlender Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Vergütung nach Aufwand
Soweit in Anlage Nr. _____ [hier z.B. Preisblatt angeben] eine Vergütung nach Aufwand vorgesehen und im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist, gilt Folgendes
Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand
[x] Die Leistungen des Auftragnehmers werden in den Zeiten von 8:00 bis 17:00 Uhr an Arbeitstagen (Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen am vereinbarten Ort oder, soweit kein Ort vereinbart ist, beim Bezugsberechtigten) erbracht.
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Personalkategorie | Vergütung für Tätigkeiten innerhalb der Geschäftszeit | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze aus Spalten 3 und 4 für Tätigkeiten innerhalb nachfolgender Zeiten | |||||
| Stundensatz | Tagessatz | Arbeitstage Mo bis Fr außerhalb der Geschäftszeit | Samstag | Sonn- und Feiertage am Erfüllungsort | ||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers werden auch zu folgenden Zeiten gemäß Anlage Nr. _____erbracht.
Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten
Abweichend von den Regelungen im Abschnitt "Grundsätzliches" werden
[ ] Reisekosten vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Nebenkosten* vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Materialkosten vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Reisezeiten zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.
[ ] Reisezeiten vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
Fälligkeit und Zahlungsfristen
Die Vergütung wird nach der Leistungserbringung fällig und ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen, soweit nachfolgend oder im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist.
Die Prüffähigkeit einer Rechnung setzt bei einer Vergütung nach Aufwand voraus, dass der Auftragnehmer mit der Rechnung von ihm unterschriebene Leistungsnachweise über die Leistungen und die weiteren geltend gemachten Kosten gemäß dem Muster aus Anlage Nr. _____ vorlegt.
[ ] Abweichend hiervon sind die Leistungsnachweise elektronisch einzureichen, wobei das Format aus Anlage Nr. _____ einzuhalten ist.
[ ] Abweichend hiervon sind die Leistungsnachweise in folgender Form einzureichen: _____.
Soweit vorstehend keine Form eines Leistungsnachweises vereinbart ist, gilt das Muster 1 zu den EVB-IT Dienstleistungs-AGB.
Die Vergütung für als Dauerschuldverhältnis zu erbringende Leistungen (z. B. Pflegeleistungen) ist abweichend davon wie folgt fällig:
[ ] monatlich bis zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats.
[x] quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals.
[ ] jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres.
[ ] gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] _____
Abweichend gilt:
[ ] Die Vergütungen sind nicht 30 Tage, sondern _____ Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen und zutreffenden Rechnung zu zahlen.
[ ] Fälligkeit und Zahlungsfristen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] _____
Preisanpassungen
Die vereinbarte Vergütung gilt für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung und alle Einzelaufträge, jeweils einschließlich etwaiger Verlängerungen. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen ist ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend ausnahmsweise Abweichendes vereinbart ist.
Preisanpassungsklausel mit Index
[ ] Die nachfolgende Regelung gilt
[ ] für alle Produkte und Leistungen
[ ] für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen]
Hat sich der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte
[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-620-01 (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____
[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-5829-1 Software und Softwarelizenzen (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____
[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6202-1 IT-Beratung und Support (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____
[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6201-1 Softwareentwicklung und Programmierung (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____
[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6203-1 IT-Management (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____
[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6311 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene DL (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile _____
[ ] Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte des Statistischen Bundesamts, insb. Teilbereich Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse (GP19-26) (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____
[ ] Index für _____ (Jahr: _____ = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____
seit Vertragsschluss oder dem Datum der letzten Anpassung um mehr als 3 % nach oben oder unten verändert, kann jeder Vertragspartner durch schriftliche Erklärung eine angemessene Anpassung der Preise verlangen. [Beispiel: Der Vertragsschluss war am 1.1.2022. Der Index hatte zu diesem Zeitpunkt einen Stand von 105 %. Eine Preisanpassung ist möglich, wenn der Index über 108,15 % liegt. Berechnung: 105 + (105 * 0,03) = 105 + 3,15 = 108,15 %]
Die Höhe der Anpassung muss mindestens die Hälfte der in Satz 1 genannten Änderung des oben ausgewählten Indexes betragen und darf dessen Änderung keinesfalls übersteigen. Die Anpassung kann frühestens mit Wirkung zu dem auf Zugang des Anpassungsverlangens folgenden übernächsten Monatsersten verlangt werden. Die Anpassung gilt unabhängig davon nicht für vor Wirksamwerden der Anpassung erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:
[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.
[ ] Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums verlangt werden.
Preiserhöhungen anhand von maximalen Prozentwerten
[ ] Die nachfolgende Regelung gilt
[ ] für alle Produkte und Leistungen
[ ] für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen]
Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen darf erstmals 12 Monate nach Beginn der Rahmenvereinbarung, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Die Erhöhung hat angemessen und nicht entgegen der für die Leistung relevanten Markttendenz zu sein und darf maximal 3 % der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung geltenden Vergütung betragen. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam, wenn die Voraussetzungen dieses Absatzes vorliegen. Sie gilt nur für bei Wirksamwerden der Erhöhung noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:
[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.
[ ] Abweichend von Satz 1 darf eine Erhöhung erstmals _____ Monate nach Beginn dieser Rahmenvereinbarung angekündigt werden.
[ ] Abweichend von Satz 3 beträgt die maximale Erhöhung _____ % gegenüber dem vorher geltenden Preis.
[ ] Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums angekündigt werden.
[ ] Das Recht auf Preiserhöhungen durch den Auftragnehmer ist in Anlage Nr. _____ geregelt.
Preisanpassungen anhand von Preislisten
Preiserhöhungen anhand von Preislisten
[ ] Die nachfolgende Regelung gilt
[ ] für alle Produkte und Leistungen
[ ] für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen]
Wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der bei Mitteilung des Erhöhungsverlangens aktuellen Preisliste
_____ [konkrete Bezeichnung + Quelle, z. B. Hersteller oder Auftragnehmer] um mehr als
_____ % höher ist,
als in der entsprechenden, bei Angebotsabgabe gültigen Preisliste, kann der Auftragnehmer den aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlenden Preis im gleichen Verhältnis erhöhen. Dies gilt jeweils entsprechend, wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der aktuellen Preisliste erneut gegenüber der bei der letzten Preiserhöhung gültigen Preisliste um den oben genannten Prozentsatz gestiegen ist. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen darf erstmals 24 Monate nach Beginn der Rahmenvereinbarung, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 24 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens mit der Ankündigung die geänderten Preislisten zur Verfügung zu stellen, um dem Auftraggeber eine Überprüfung zu ermöglichen. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam, wenn die Voraussetzungen dieses Absatzes vorliegen. Sie gilt nur für bei Wirksamwerden der Erhöhung noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:
[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.
[ ] Die Erhöhung des jeweiligen Preises ist auf 3 % gegenüber dem vor der Erhöhung zu zahlenden Preis begrenzt.
[ ] Die Erhöhung des jeweiligen Preises ist auf _____% gegenüber dem vor der Erhöhung zu zahlenden Preis begrenzt.
[ ] Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums angekündigt werden.
Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preiserhöhung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.]
[ ] Elektronisches Format, Zeitpunkt der Bereitstellung der geänderten Preislisten sowie das vom Auftraggeber festgelegte Wirksamkeitsdatum ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Preissenkungen anhand von Preislisten
Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Preissenkungen vorzunehmen.
Im Übrigen ergeben sich Preissenkungen wie folgt:
[ ] Die nachfolgende Regelung gilt
[ ] für alle Produkte und Leistungen
[ ] für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen]
Wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der aktuellen Preisliste _____ [konkrete Bezeichnung + Quelle, z. B. Hersteller oder Auftragnehmer] um mehr als _____ % niedriger ist als in der entsprechenden, bei Angebotsabgabe gültigen Preisliste, senkt sich der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis im gleichen Verhältnis. Dies gilt jeweils entsprechend, wenn der Preis des Produkts in der aktuellen Preisliste erneut gegenüber der bei der letzten Preissenkung gültigen Preisliste um den oben genannten Prozentsatz gesunken ist. Die Preissenkung gilt nur für noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:
[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber so rechtzeitig in Textform auf die jeweiligen Preissenkungen hinzuweisen und dem Auftraggeber geänderte Preislisten so rechtzeitig zugänglich zu machen, dass der Auftraggeber die entsprechende Preissenkung geltend machen kann.
Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preissenkung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.]
Elektronisches Format, Zeitpunkt der Bereitstellung der geänderten Preislisten sowie das vom Auftraggeber festgelegte Wirksamkeitsdatum ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Das Recht des Auftraggebers auf Preissenkungen ist in Anlage Nr. _____ geregelt.
Laufende Preisanpassungen anhand von Preislisten
[ ] Die nachfolgende Regelung gilt
[ ] für alle Produkte und Leistungen
[ ] für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen]
Die Vergütung erfolgt auf Basis der in Anlage Nr. _____ referenzierten, mindestens für alle Geschäftskunden in Deutschland geltenden Preisliste(n) in deren jeweils gültigem Stand, auf die
[ ] der/die in Anlage Nr. _____ angegebene(n) Rabatt(e)
[ ] ein Rabatt in Höhe von _____ %
angewandt wird. Preiserhöhungen gegenüber dem bei Angebotsabgabe geltenden Stand gelten abweichend davon nur, wenn der jeweilige neue Stand der Preislisten, aus denen sich die Erhöhung ergibt, dem Auftraggeber vorliegt.
Die Preisanpassung erfolgt maximal einmal monatlich zum Monatsbeginn und gilt nur für noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:
[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.
[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge.
[ ] Die Anpassung erfolgt nicht monatlich, sondern maximal einmal pro _____ mit Wirkung zum _____.
Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preiserhöhung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.]
Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber jeweils die aktuellen und auf Anforderung auch alle früheren Stände der Preisliste(n) in elektronisch auswertbarer Form in einem marktüblichen Austauschformat (z.B. als XLS, CSV oder XML-Dateien) zur Verfügung stellen.
Rechnungen
[ ] Die Rechnung ist nach den folgenden Vorgaben elektronisch einzureichen
[ ] E-Rechnungsverordnung des Bundes - ERechV
[ ] _____ [z.B. E-Rechnungsverordnung des jeweiligen Landes oder andere Vorschrift]
[ ] Dabei ist folgende Leitweg-ID _____ zu verwenden. Zudem müssen alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder
_____
gefüllt sein. Weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Die Leitweg-ID(s), auszufüllende Zusatzfelder etc. ergeben sich aus Anlage Nr.
[ ] Die Leitweg-ID(s), auszufüllende Zusatzfelder etc. ergeben sich aus dem Einzelauftrag.
Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB.
[x] Rechnungen sind an folgende Stelle zu richten: Leitweg-ID: 07-FORSTORGA0612-07 per Mail an zre-rlp@poststelle.rlp.de
[ ] Der Einzelauftrag wird mit dem jeweiligen Bezugsberechtigten abgerechnet.
[ ] Die Anforderungen an Rechnungen und weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d)
[ ] Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftraggeber sind:
| Name | Rolle/Leistungsbereich | Organisationseinheit | Telefonnummer | |
|---|---|---|---|---|
| Alexander Leonhard | SB | KOMMA | 01522 88 51 920 | web.foerster@wald-rlp.de |
[ ] Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftragnehmer sind:
| Name | Rolle/Leistungsbereich | Organisationseinheit | Telefonnummer | |
|---|---|---|---|---|
| Alexander Leonhard | SB | KOMMA | 01522 88 51 920 | web.foerster@wald-rlp.de |
[ ] Die Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Zentrale Hotline*
Gegenstand der Hotline
[x] Gegenstand der Hotline ist die Aufnahme von Störungs- und Mängelmeldungen per Telefon. Der Auftragnehmer wird, soweit möglich, die gemeldete Störung* bzw. den gemeldeten Mangel durch telefonische Anleitung noch während des Telefonats beseitigen. Ist dies in zumutbarer Zeit nicht gelungen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Meldung zur Störungs- bzw. Mangelbeseitigung innerhalb seiner Supportorganisation weiterzuleiten. Ist keine Beseitigung vereinbart, unterbreitet der Auftragnehmer dem Bezugsberechtigten ein Angebot zur Beseitigung auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung oder, wenn eine solche nicht vereinbart ist, zu angemessenen Bedingungen.
[x] Die Störungs- bzw. Mangelbeseitigung gemäß Satz 2 erfolgt auch durch Remoteservice*
Ist die Nutzung eines Ticketsystems* vereinbart, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Meldung nebst erläuternden Informationen in dieses einzustellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Meldung bereits im Telefonat erledigt wurde oder nicht.
[x] Gegenstand der Hotline ist die Beantwortung von Fragen zur Nutzung der Produkte und Leistungen. Der Auftragnehmer wird, soweit möglich, die Fragen telefonisch noch während des Telefonats beantworten. Ist dies in zumutbarer Zeit nicht gelungen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Fragen zur Nutzung anderweitig zu klären und die Antworten telefonisch oder per E-Mail an den Bezugsberechtigten zu übermitteln.
[ ] Die Beantwortung der Fragen gemäß Satz 2 erfolgt auch durch Erläuterung per Remoteservice*.
[ ] Der Gegenstand der Hotline ergibt sich ergänzend aus Anlage Nr. _____.
[ ] Gegenstand und Umfang der Hotline (z.B. 1st Level Support und eine Abgrenzung zu weiteren Supportleveln wie 2nd und 3rd-Level-Support) ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Zeiten und Sprache der Hotline
[ ] Der Auftragnehmer gewährt eine Hotline in deutscher Sprache zu folgenden Zeiten:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| __Mo___ bis ___Fr__ | von __8:00___ bis __17:00___ Uhr |
| An Sonntagen | von _____ bis _____ Uhr |
| An Feiertagen am Erfüllungsort | von _____ bis _____ Uhr |
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Hotline personell und technisch so auszustatten, dass innerhalb der o. g. Zeiten ihre ständige Erreichbarkeit gewährleistet ist. Er hat dabei das zu erwartende Aufkommen an Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen zu berücksichtigen und die Möglichkeit paralleler telefonischer Fragen bzw. Störungsmeldungen sicherzustellen. Kann die Beseitigung einer Störung* bzw. die Beantwortung komplexer Anwenderfragen nicht durchgängig von demselben Mitarbeitenden des Auftragnehmers bis zum erfolgreichen Abschluss betreut werden, ist der Vorgang und dessen Bearbeitungsfortschritt so zu protokollieren, dass durch den Mitarbeitendenwechsel kein wesentlicher Zeitverlust entsteht.
Jede Partei trägt die bei ihr anfallenden Telekommunikationskosten selbst. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die Hotline über Mehrwertdienste-, Mobilfunkrufnummern, Auslandsrufnummern oder andere Rufnummern anzubieten, die gegenüber dem Inlandsfestnetztarif Zusatzkosten verursachen.
[ ] Zu folgenden Zeiten kann die Hotline statt in deutscher auch in englischer Sprache angeboten werden: _____.
[ ] Die Hotline kann auch in englischer Sprache angeboten werden.
Personelle Besetzung der Hotline
[x] Der Auftragnehmer darf für die Hotline nur Personal einsetzen,
[x] das sachlich und fachlich so qualifiziert ist, dass auch komplexere Fragen zur Nutzung der vertraglichen Leistungen beantwortet werden können (Fachhotline).
[x] das so qualifiziert ist, dass auch komplexere Störungen gelöst werden können.
[ ] das gemäß Anlage Nr. _____ qualifiziert ist.
Nutzer der Hotline
[x] Es besteht keine Einschränkung, welcher Personenkreis die Hotline in Anspruch nehmen darf.
[ ] Es sind lediglich geschulte Nutzende berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen.
[ ] Es ist lediglich der in Anlage Nr. _____ aufgeführte Personenkreis berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen.
[x] Der Auftraggeber verfügt über einen User-Helpdesk, der die Fragen und Meldungen der Nutzenden entgegennimmt und versucht, diese zu klären. Erfolgt durch den User-Helpdesk keine Klärung, kann dieser die Hotline in Anspruch nehmen. Näheres ist in Anlage Nr. _____ geregelt.
Anrufbearbeitung
Die Nutzung von automatisierten Sprachdialogsystemen (Interactive Voice Response Systemen, IVR) ist nur zur Entgegennahme und einer ersten Zuordnung von Anrufen zulässig, soweit nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart ist:
[ ] Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme für die Entgegennahme und Zuordnung von Anrufen einzusetzen.
[ ] Der Auftragnehmer ist nur in nachfolgendem Umfang berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme einzusetzen,
[ ] soweit nur ein einheitliches Kennzeichen zur Identifizierung verwendet wird,
[ ] nicht mehr als _____ Auswahlalternativen pro Ebene abgefragt werden,
[ ] der menschliche Kontakt spätestens auf der _____. Ebene erfolgt,
[ ] der menschliche Kontakt spätestens nach _____ Minuten erfolgt.
Sonstiges
[ ] Weitere Regelungen zur Hotline ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Remoteservice*
[ ] Der Auftragnehmer erbringt entsprechend der Remoteservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ die dort aufgeführten Teile der Leistung mittels Remoteservice*.
[ ] Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Remoteservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Remoteservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen.
Haftpflichtversicherung
[x] Der Auftragnehmer weist bei Abschluss dieser Rahmenvereinbarung dem Auftraggeber nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.
[ ] Diese muss folgende Mindestdeckungssummen beinhalten, die mindestens _____ mal jährlich in voller Höhe zur Verfügung stehen:
Vermögensschäden _____ Euro
Sachschäden _____ Euro
Personenschäden _____ Euro
Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieser Rahmenvereinbarung und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aus den Einzelaufträgen aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
Haftungsregelungen
Haftung des Auftragnehmers
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers für alle gesetzlichen und vertraglichen Freistellungs-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers und der Bezugsberechtigten aus der Rahmenvereinbarung und den Einzelaufträgen insgesamt ausschließlich begrenzt auf den kumulierten Auftragswert der erteilten Einzelaufträge. Beträgt der kumulierte Auftragswert 1.000.000 Euro oder weniger, wird für diese Haftungsbeschränkung ein kumulierter Auftragswert von 1.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 1.000.000 Euro bis zu 2.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 2.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 2.000.000 Euro bis zu 5.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 5.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 5.000.000 Euro bis zu 10.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 10.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt dieser kumulierte Auftragswert mehr als 10.000.000 Euro, wird für diese Haftungsbeschränkung ein kumulierter Auftragswert von 20.000.000 Euro zugrunde gelegt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen.
Etwaige Haftungsbeschränkungen aus den jeweils in den Einzelauftrag einbezogenen EVB-IT AGB gelten nicht, soweit nicht in nachfolgender Nummer [im Standard Nummer 21.2] etwas anderes vereinbart ist.
Ergänzende bzw. vom Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] abweichende Haftungsregelungen
Andere Höhenbeschränkung der Haftung aus der Rahmenvereinbarung
[ ] An die Stelle der in Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] vorgesehenen Beschränkung der Haftung tritt eine Beschränkung auf
[ ] _____ % des Gesamtbetrages der kumulierten Auftragswerte der erteilten Einzelaufträge.
[ ] _____ Euro
[ ] 5.000.000 Euro
Zusätzliche Beschränkung der Haftung aus dem Einzelauftrag
[ ] Ergänzend zum Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] ergeben sich etwaige Beschränkungen der Haftung des Auftragnehmers aus den jeweils in den Einzelauftrag einbezogenen EVB-IT AGB. Sie betreffen die Haftung aus den Einzelaufträgen und gelten pro Einzelauftrag.
[ ] An die Stelle der dort vorgesehenen Beschränkung auf den Auftragswert* tritt eine Begrenzung auf _____ % des Auftragswerts* des Einzelauftrags.
[ ] An die Stelle der dort vorgesehenen Beschränkung auf den Auftragswert* des Einzelauftrags tritt eine Begrenzung auf _____ Euro.
Sonstige Abweichungen vom Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1]
[ ] Etwaige Beschränkungen der Haftung gelten nicht bei Datenschutzverletzungen.
[ ] Etwaige Beschränkungen der Haftung gelten nicht für Freistellungsansprüche
[ ] Der Auftragnehmer haftet auch für entgangenen Gewinn.
[ ] Regelungen zur Haftung ergeben sich ausschließlich aus Anlage Nr. _____.
Haftung des Auftraggebers
[ ] Die Haftung des Auftraggebers ist wie folgt begrenzt: _____.
[ ] Die Haftung des Auftraggebers ist begrenzt gemäß folgender Anlage _____.
IT-Sicherheit
Unbeschadet ggf. weitergehender gesetzlicher Anforderungen, weitgehender Verpflichtungen aus dieser Rahmenvereinbarung und aus den Einzelaufträgen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten bei IT-Sicherheitsvorfällen oder Ereignissen, die voraussichtlich zu einem IT-Sicherheitsvorfall führen, von denen der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten betroffen sein könnten, unverzüglich über den Vorfall oder das jeweilige Ereignis, potentielle Auswirkungen beim Auftraggeber und den Bezugsberechtigten sowie die ergriffenen Maßnahmen informiert werden.
[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.
Allgemeine Sicherheitsanforderungen, Geheimschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
[x] sich der Geheimschutzbetreuung durch die jeweils zuständige Stelle zu unterstellen.
[ ] die Regelungen der Bezugsberechtigten zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.
[ ] folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____
Vertraulichkeit und Datenschutz
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von den jeweiligen Regelungen in den jeweiligen, für den Einzelauftrag geltenden EVB-IT AGB, ergeben sich Regelungen zur Vertraulichkeit aus Anlage Nr. _____.
[ ] Soweit durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers/Bezugsberechtigten verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), gilt Folgendes:
[ ] die Parteien des Einzelauftrags treffen auf Verlangen des jeweiligen Auftraggebers/Bezugsberechtigten eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß dem Muster aus Anlage Nr. _____.
[ ] Details sind in Anlage Nr. _____ geregelt.
[ ] Es gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Anlage Nr. .
Ungeachtet dessen muss die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhalten.
[ ] Bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen und darüber hinaus die Regelungen aus Anlage Nr. _____.
Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt
[ ] am _____;
[ ] mit Zuschlag;
[x] mit Zuschlag, jedoch frühestens am __1.1.2027___;
sie endet
[ ] am _____.
[x] mit Ablauf von __48___Monaten.
Soweit in Abschnitt "Folgen des Erreichens von Höchstvolumina" [im Standard Nummer 9.3] vereinbart, endet diese Rahmenvereinbarung jedoch unabhängig davon bei Erreichen der entsprechenden Höchstvolumina vorzeitig.
Verlängerungen der Rahmenvereinbarung
[ ] Die Rahmenvereinbarung verlängert sich _____ mal jeweils um _____ Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von _____ Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach _____ Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung aufgrund dieser Klausel erfolgt nicht, soweit die Rahmenvereinbarung [im Standard: aufgrund Nummer 9.3] vorzeitig endete.
[x] Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung __1___mal um __12___Monate zu denselben Bedingungen zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens __3___ Monate vor dem jeweiligen Vertragsende mitteilen.
Ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung vorzeitig mit einer Frist von __3___ Monaten zum __Ablauf des Kalendermonats___ ordentlich zu kündigen, frühestens jedoch zum Ende des _____ [z. B. zweiten Vertragsjahres]; dieses ordentliche Kündigungsrecht entfällt, wenn sich die Rahmenvereinbarung [im Standard geregelt in Nummer 25.2] verlängert hat.
[ ] _____.
Soweit in Abschnitt „Folgen des Erreichens des Höchstvolumens“ [im Standard Nummer 9.3] vereinbart, ist der Auftraggeber unabhängig davon berechtigt, diese Rahmenvereinbarung bei Erreichen der entsprechenden Höchstvolumina vorzeitig zu kündigen.
Ende/Kündigung von Einzelaufträgen
Das Ende der Rahmenvereinbarung lässt die Wirksamkeit bestehender Einzelaufträge unberührt. Für bestehende Einzelaufträge gilt die Rahmenvereinbarung bis zum Ende der Einzelaufträge weiter, soweit nichts anderes vereinbart ist.
[ ] Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, mit Wirkung frühestens zum Ende der Rahmenvereinbarung auch alle Einzelaufträge zu kündigen, soweit nach deren Rechtsnatur eine Kündigung möglich ist. Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet, wobei etwaige Ansprüche wegen Mängeln unberührt bleiben. Nicht erbrachte Leistungen werden auch nicht vergütet, wobei § 648 BGB unberührt bleibt.
[ ] _____.
[ ] Weitere Regelungen zum Ende der Rahmenvereinbarung ergeben sich aus dieser Anlage _____
Außerordentliche Kündigung/Rücktritt
Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung der gesamten Rahmenvereinbarung, von Einzelaufträgen oder jeweils Teilen davon aus wichtigem Grund fristlos oder mit einer Frist bleibt unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der vorherigen Abmahnung oder einer angemessenen Fristsetzung, es sei denn, dies ist gemäß § 323 BGB Abs. 2 Nr. 1 oder 2 entbehrlich oder es liegen besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber und die Bezugsberechtigten liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Der Auftragnehmer kann ein vereinbartes Produkt nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung eines Ersatzproduktes wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten bezüglich des betroffenen Produktes eine Teilkündigung erklären.
- Der Auftragnehmer kann einen wesentlichen Teil des vereinbarten Produktportfolios nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung von Ersatzprodukten wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten die Rahmenvereinbarung insgesamt kündigen.
- Der Auftragnehmer verletzt in einem Vertragsjahr schuldhaft und wiederholt Berichtspflichten und/oder Nebenpflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben.
- Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt festgelegte Liefer- bzw. Leistungszeiträume oder ‑zeitpunkte. Unwesentliche Überschreitungen bleiben dabei außer Betracht.
- Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt andere wesentliche Vertragspflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben.
- _____
Wird die Rahmenvereinbarung aus Gründen außerordentlich gekündigt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, sind die Bezugsberechtigten berechtigt, erteilte Einzelaufträge ebenfalls außerordentlich zu kündigen bzw. soweit es sich nicht um Dauerschuldverhältnisse handelt, von nicht vollständig erfüllten Einzelaufträgen ganz oder teilweise zurückzutreten; soweit eine Teilleistung aus dem jeweiligen Einzelauftrag bereits bewirkt ist, kann der Auftraggeber hinsichtlich dieser Teilleistung jedoch nur zurücktreten, wenn er an dieser, unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation, objektiv kein Interesse hat.
Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte
Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber bestreitet die zugrundeliegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt. Dies gilt auch für ein etwaiges Vermieterpfandrecht, z. B. in Bezug auf Hardware, Software und gehostete Daten des Auftraggebers.
Textform
Soweit in dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der Textform. Für Störungsmeldungen und Mängelrügen ist der Eintrag in ein Ticketsystem ausreichend.
Anwendbares Recht, Gerichtstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach §§ 38, 40 ZPO vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Rahmenvereinbarung und der Einzelaufträge und für alle Streitigkeiten aus diesen Vertragsverhältnissen ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, die ihn im Prozess vertretende Stelle mitzuteilen.
Sonstige Vereinbarungen
[ ] Sonstige Vereinbarungen: _____.
[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Teil B: Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung)
Geltung der AGB
Für Einzelaufträge über Dienstleistungen gelten die EVB-IT Dienstleistungs-AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).
Überblick über die Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber auf Basis von Einzelaufträgen folgende Dienstleistungen:
[x] Beratung
[x] Projektleitungsunterstützung
[x] Schulung
[x] Einführungsunterstützung
[ ] Betreiberleistungen
[ ] Benutzerunterstützungsleistungen
[ ] Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit
[ ] Unterstützung bei Planungsleistungen
[x] Unterstützung bei Softwareentwicklung
[x] Hotline
[ ] sonstige Dienstleistungen
Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung
Art, Umfang und Termine
Art, Umfang und Termine der auf Abruf zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Einzelauftrag unter Beachtung der Festlegungen aus dieser Rahmenvereinbarung.
[ ] Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt _____ (Stunden/Tage).
[ ] Feiertage im Sinne dieses Vertrages sind die Feiertage in _____ (siehe Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)
Abweichende Kündigungsregelung
[ ] Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist für einen Einzelauftrag _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonats/Kalendervierteljahres/Kalenderjahres).
[ ] Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit des Einzelauftrags ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.
Vergütung
Vergütung nach Aufwand
Soweit für den Einzelauftrag eine Vergütung nach Aufwand vorgesehen ist, gelten die Regelungen gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und abweichend bzw. ergänzend die Regelungen dieses Moduls.
[ ] die Tagessätze und ggf. weitere Konditionen, z.B. Obergrenzen, ergeben sich dem Miniwettbewerb gemäß Anlage Nr. _____.
Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand
[ ] Die Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand
[ ] Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[x] Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus folgender Tabelle.
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Kategorie | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. _____ Montag bis Freitag (Arbeitstage) außerhalb der zuschlagsfreien Zeiten | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. _____ Samstag von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. _____ Samstag von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. _____ Sonn- und Feiertage von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. _____ Sonn- und Feiertage von bis |
|---|---|---|---|---|---|---|
Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:
| Arbeitstag | zuschlagsfreie Zeiten |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | von 8:00 bis 17:00 Uhr |
| Freitag | von 8:00 bis 17:00 Uhr |
[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____
Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen
[ ] Abweichend von Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.
[ ] Abweichend von Ziffer 9.2.4 Sätze 2 und 3 Dienstleistungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen.
[ ] weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten
[x] Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr._____.
[x] Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[x] Materialkosten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[x] Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.
[ ] Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
Fälligkeit und Zahlung
Die Vergütung ist abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB nicht monatlich nachträglich fällig, sondern
[ ] zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats.
[ ] wie folgt _____.
[ ] gemäß Anlage Nr. _____.
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand
[ ] Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.
Vergütung zum Pauschalfestpreis
Soweit eine Vergütung zum Pauschalfestpreis vereinbart ist, ergibt sich diese
[x] gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".
[ ] aus dem Miniwettbewerb gemäß Anlage Nr. _____.
Service- und Reaktionszeiten*
Servicezeiten*
[ ] Für die Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ werden folgende Servicezeiten* vereinbart:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| ___Montag__ bis ___Freitag__ | von 8:00 bis 17:00 Uhr |
| An Sonntagen | von _____ bis _____ Uhr |
| An Feiertagen | von _____ bis _____ Uhr |
[ ] Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten* gemäß Anlage Nr. _____.
Reaktionszeiten*
[ ] Für die Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ werden folgende Reaktionszeiten* vereinbart:
| Leistung gemäß Anlage Nr. | Anlass/Problemkategorie | Reaktionszeit* in Stunden |
|---|---|---|
[ ] Die Reaktionszeiten* werden in Anlage Nr. _____ festgelegt.
Reaktionszeiten* beginnen ausschließlich mit Zugang der entsprechenden Meldung oder dem Eintritt des vereinbarten Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten*.
Ergänzend können in Nummer 10 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
Anforderung an das Personal des Auftragnehmers und dessen Einsatz
Der Auftragnehmer ist in seiner Personaldisposition grundsätzlich frei,
[ ] hat jedoch für die Leistungserbringung stets Personal einzusetzen, welches qualifiziert ist, wie aus Anlage Nr. _____ ersichtlich.
[ ] hat jedoch für die Leistungserbringung stets Personal einzusetzen, welches folgende Anforderungen erfüllt:
| Lfd. Nr. | Position | Fachliche Qualifikation | Sicherheitsüberprüfung Ü 1, 2 oder 31 | Sonstige Anforderungen, z. B. weitere Sicherheitsanforderungen |
|---|---|---|---|---|
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslandes, je nachdem welches Gesetz für den jeweiligen Bezugsberechtigten anwendbar ist, hier auch angeben, wenn Überprüfung auf vorbeugenden personellen Sabotageschutz begrenzt ist. |
[ ] hat jedoch für die Leistungserbringung stets das Personal einzusetzen, dessen Personalprofile
[ ] im Rahmen des Vergabeverfahrens für die Leistungserbringung durch ihn vorgelegt wurden.
[ ] aus Anlage Nr. _____ ersichtlich sind,
Der Auftragnehmer darf benanntes Personal austauschen; dazu bedarf es der Einwilligung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber wird seine Einwilligung unverzüglich erklären, wenn der Austausch zwingend notwendig ist, z. B. weil eine benannte Person dauerhaft erkrankt ist, das Unternehmen verlassen hat oder sonst ein Fall von Unmöglichkeit vorliegt. Zwingend notwendig ist der Austausch jedoch insbesondere nicht, wenn die Person beim Auftragnehmer oder Dritten anderweitig eingesetzt werden soll. Im Rahmen des Austauschs ist vom Auftragnehmer eine Ersatzperson zu benennen, deren Bewertung anhand der ursprünglich herangezogenen Kriterien nicht zu einem schlechteren Ergebnis führt als bei der ausgetauschten.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den sofortigen Austausch einer oder mehrerer für die Leistungserbringung eingesetzter Personen des Auftragnehmers zu verlangen, wenn diese den Anforderungen nicht gerecht werden oder sonst ein wichtiger Grund in der Person oder ihrem Verhalten vorliegt oder sonst durch den Auftragnehmer zu vertreten ist. Dem Auftragnehmer stehen in diesem Fall keine Ansprüche, z. B. auf Schadensersatz, Verdienstausfall oder Sonstiges, gegen den Auftraggeber zu.
[ ] Der Auftragnehmer darf das im Rahmen eines Einzelauftrags eingesetzte Personal austauschen, dazu bedarf es der Einwilligung des Auftraggebers / des Bezugsberechtigten.
Der Auftraggeber / der Bezugsberechtigte wird seine Einwilligung unverzüglich erklären, wenn der Austausch zwingend notwendig ist, z. B. weil eine Person dauerhaft erkrankt ist, das Unternehmen verlassen hat oder sonst ein Fall von Unmöglichkeit vorliegt. Zwingend notwendig ist der Austausch jedoch insbesondere nicht, wenn die Person beim Auftragnehmer oder Dritten anderweitig eingesetzt werden soll. Im Rahmen des Austauschs ist vom Auftragnehmer eine Ersatzperson zu benennen, deren Bewertung anhand der ursprünglich herangezogenen Kriterien nicht zu einem schlechteren Ergebnis führt als bei der ausgetauschten.
Der Auftragnehmer übernimmt die durch den Personalaustausch entstehenden Kosten. Dies gilt insbesondere für Einarbeitungsaufwände. Dieser Aufwand ist dem Auftraggeber auf Aufforderung in Leistungsnachweisen separat auszuweisen. Nach Möglichkeit arbeiten ausscheidende Personen des Auftragnehmers neue Personen ein.
[ ] Ist der Auftraggeber nicht selbst bezugsberechtigt, werden die Rechte gemäß dieser Nummer durch den/die folgenden Bezugsberechtigten ausgeübt: _____.
[ ] Ist der Auftraggeber nicht selbst bezugsberechtigt, werden die Rechte gemäß dieser Nummer durch den/die Bezugsberechtigten selbst ausgeübt.
[ ] Weitere Regelungen zum Personaleinsatz ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
[ ] Regelungen zum Personaleinsatz ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers
[ ] Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB vereinbart: _____.
[ ] Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB aus Anlage Nr. _____
Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen
Für folgende Leistungsergebnisse werden von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte vereinbart:
[ ] Für die Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen.
[ ] Für die Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist.
[ ] Für die Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist.
[ ] Für die Ergebnisse der Leistungen (z.B. Dokumentationen) gemäß Anlage Nr. _____ gilt abweichend von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB folgende von openCode* freigegebene Lizenz: _____.
[ ] Bereitstellung als Open Source Software*: Die Bereitstellung der Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ erfolgt als Open Source Software* (ergänzend zur Rechteeinräumung gemäß Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB und zu ggf. vorstehend vereinbarten Änderungen daran).
Zusätzlich bzw. abweichend davon gilt folgendes. Die Bereitstellung der Software
[ ] muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen erfolgen.
[ ] muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen**, die keinen Copyleft*-Effekt** haben, erfolgen (sog. permissive Lizenzen, z.B. MIT- oder Apachelizenz > Version 1.0).
[ ] muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen mit Copyleft*-Effekt zur Verfügung gestellt werden (sog. reziproke Lizenzen, z.B. GNU GPL oder LGPL).
[ ] muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter der/den folgenden Lizenz(en) zur Verfügung gestellt werden, die den Anforderungen an Open Source Software* entsprechen: __________.
[ ] Soweit die Ergebnisse der Leistungen als Open Source Software* bereitgestellt werden müssen, wird vereinbart, dass diese ggf. gemeinsam mit folgender Software genutzt und verbreitet wird (siehe Ziffer 3.2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB): _____.
[ ] Von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte sind in Anlage Nr. _____ geregelt.
[ ] Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. _____.
Quellcode* und Software Bill of Materials (SBOM)
Im Falle der Erstellung oder Bearbeitung von Software:
[ ] ist gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software einschließlich der Quellcodes* auf folgendem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Quellcoderepository zu speichern: _____.
[ ] wird abweichend von Ziffer 3.7 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software einschließlich der Quellcodes* wie folgt gespeichert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt: _____.
[ ] wird abweichend von Ziffer 3.7 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software einschließlich der Quellcodes* nicht täglich, sondern _____ (z.B. am Ende jeder Arbeitswoche) abgespeichert.
[ ] erfolgt die Übergabe des Quellcodes* auch am Ende jedes Leistungsmonats in elektronischer Form auf einem Datenträger.
Die Pflichten in Bezug auf die Übergabe des Quellcodes* von Open Source Software* bleiben von den vereinbarten Abweichungen nach dieser Nummer 9 unberührt.
[ ] Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software Bill of Materials (SBOM) gemäß BSI TR-03183-2 für den jeweils aktuellen Stand der Software
[ ] im Format SPDX
[ ] im Format CycloneDX
zur Verfügung.
Regelung entfällt
Vertragsstrafen
[ ] Als vertragsstrafenrelevant im Sinne von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten die im jeweiligen Einzelauftrag nach Nummer 3.1 vereinbarten Leistungstermine.
[ ] Abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird für die in Anlage Nr. _____ genannten Leistungen die dort genannten Vertragsstrafen vereinbart.
[ ] Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gilt die Vertragsstrafenregelung aus Ziffer 10.4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB.
[ ] Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____.
[ ] Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.5 oder Ziffer 1.6 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
[ ] Für jeden Verstoß des Auftragnehmers gegen die Regelung im ersten Aufzählungspunkt der Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
Weitere Regelungen
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages
[ ] bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.
[ ] der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen.
[ ] die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.
[ ] folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____.
[ ] Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. _____ eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet.
[ ] Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.
Teleservice* (Remoteservice)
[ ] Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: _____ (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.
Dokumentations- und Berichtspflichten
[ ] Abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistungen in Anlage Nr. _____ nicht in deutscher, sondern in _____ Sprache.
[ ] Weitere Dokumentations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Interessenkonflikt
[ ] Regelungen zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Pflichten nach Vertragsende
[ ] Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich weitere Vereinbarungen zu den Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende aus Anlage Nr. _____.
Sonstige Vereinbarungen
[ ] Sonstige Vereinbarungen: _____
[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Teil B: Überlassung von Standardsoftware auf Dauer (EVB-IT Überlassung Typ A)
Geltung der AGB
Für Einzelaufträge über die dauerhafte Überlassung von Standardsoftware (Verkauf) gelten die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).
Übersicht über die vereinbarten Leistungen
[x] Überlassung von Standardsoftware
[ ] sonstige Leistungen _____
Überlassung von Standardsoftware
Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber bei Beauftragung Standardsoftware, ggf. einschließlich sonstiger Leistungen gemäß Anlage Nr. _____.
Abweichende Nutzungsrechte
Bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Anlage Nr. _____ gilt Folgendes:
[ ] Es gelten in der folgenden Rangfolge:
- Rechteregelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. _____,
- Ziffer 3 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A),
- die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. _____. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.
[ ] Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente wird dem Auftraggeber als Open Source Software im Sinne der Begriffsbestimmungen am Ende der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) (Open Source Software*) zur Verfügung gestellt.
[ ] Zusätzlich weisen die Lizenzbedingungen die weiteren Eigenschaften auf: , die sich aus Anlage Nr. _____ ergeben, die sich aus Anlage Nr. _____ ergeben.
Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente wird dem Auftraggeber unter der folgenden, den Anforderungen von Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) entsprechenden Lizenz (Open Source Software*) zur Verfügung gestellt: _____.
[ ] Die Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente wird dem Auftraggeber ausschließlich unter Geltung von Lizenzen gemäß „Open Source Lizenzliste“ (verfügbar unter evb-it.gov.de) zur Verfügung gestellt.
[ ] Hinsichtlich der Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente wird vereinbart, dass diese ggf. gemeinsam mit folgender Software genutzt und verbreitet wird (siehe Ziffer 3.4 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)): _____.
[ ] An der Dokumentation räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber abweichend von Ziffer 3.3, Satz 1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) folgende Nutzungsrechte ein: _____.
Dokumentation der Standardsoftware*
[ ] Abweichend von Ziffer 2.2 der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) schuldet der Auftragnehmer die Dokumentation der Standardsoftware* nur in englischer Sprache.
Lieferung einer Software Bill of Materials (SBOM)*
[ ] Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software Bill of Materials (SBOM)* gemäß BSI TR-03183-2 für die nach diesem Vertrag überlassene Standardsoftware*
[ ] im Format SPDX
[ ] im Format CycloneDX
zur Verfügung.
Soweit die Pflege der Standardsoftware* vereinbart ist, aktualisiert der Auftragnehmer die von ihm bereitgestellte Software Bill of Materials (SBOM)* für alle neuen Programmstände*, die er dem Auftraggeber nach diesem Vertrag zur Verfügung stellen muss, sofern sich aus den neuen Programmständen* Änderungen an der Software Bill of Materials (SBOM)* ergeben.
Art der Lieferung der Standardsoftware*
Der Auftragnehmer liefert dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt:
[ ] auf Datenträger: Typ: _____, Kennzeichnung: _____.
[ ] in folgender Form: _____ (z.B. durch Bereitstellung zum Download*).
[ ] wie in Anlage Nr. _____ beschrieben.
Vergütung
Überlassungsvergütung
Die jeweilige Überlassungsvergütung ergibt sich
[x] gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".
[ ] aus dem Miniwettbewerb gemäß Anlage Nr. _____.
Fälligkeit und Zahlung
[ ] Die Überlassungsvergütung ist abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) fällig _____ Tage nach _____.
[ ] und ist abweichend von Ziffer4.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) nicht 30 Tage sondern _____ Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zu zahlen.
Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf.
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
Mängelhaftung (Gewährleistung)
Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist)
[ ] Anstelle der in Ziffer 7.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) geregelten zwölfmonatigen Verjährungsfrist für Mängelansprüche tritt die gesetzliche Frist von 24 Monaten.
[ ] Anstelle der in Ziffer 7.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) geregelten zwölfmonatigen Verjährungsfrist für Mängelansprüche tritt die eine Frist von _____ Monaten.
[ ] Anstelle der in Ziffer 7.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine _____ monatige Frist.
[ ] Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Mängelmeldung
[ ] Die Mängelmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 7.5 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Die Mängelmeldung erfolgt an (z.B. Postanschrift, Telefon, Fax, E-Mail oder Anlage Nr.): _____
Regelung entfällt
Abweichende Vertragsstrafen bei Überlassung der Standardsoftware*
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) wird die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.
[ ] Für jeden Verstoß gegen Ziffer 2.3 der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 10 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____.
[ ] Die Parteien treffen Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.
Erfüllungs- und Lieferort
[ ] Erfüllungsort ist _____.
[ ] Lieferort (falls abweichend vom Erfüllungsort) ist _____.
Sonstige Vereinbarungen
[ ] Sonstige Vereinbarungen: _____.
[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Teil B: Pflege von Standardsoftware (EVB-IT Pflege S)
Geltung der AGB
Für Einzelaufträge über die Pflege von Standardsoftware gelten die EVB-IT Pflege S-AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).
Überblick über die vereinbarten Leistungen
[x] Dauerhafte Überlassung neuer Programmstände*
[x] Störungsbeseitigung
[x] Hotline
[ ] Sonstige Pflegeleistungen
Beschreibung der Standardsoftware*, die Gegenstand der Pflegeleistungen ist
Der Auftragnehmer erbringt auf Abruf einzelne oder alle der in Nummer 2 genannten Pflegeleistungen für die in Anlage Nr. _____ genannte Software.
Beginn / Dauer / Kündigung der Pflegeleistungen
Beginn / Dauer der Pflegeleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend mit dem 1.1.2027
[ ] dem im Einzelauftrag genannten Zeitpunkt
[ ] dem Tag nach der Lieferung der Standardsoftware*
[ ] zu den in Anlage Nr. _____ vereinbartem/n Zeitpunkt(en)
jeweils
[ ] unbefristet,
[ ] mindestens jedoch für die Dauer von _____ Monaten (Mindestvertragsdauer)
[x] für die Dauer von __48___ Monaten
[ ] für den/die in Anlage Nr. _____ vereinbarten Zeitraum/Zeiträume
[ ] für den/die im Einzelauftrag vereinbarten Zeitraum/Zeiträume.
die vereinbarten Pflegeleistungen zu erbringen.
Kündigung von Pflegeleistungen
[x] Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Pflege S-AGB beträgt die Kündigungsfrist __3___ Monat(e) zum Ablauf eines __ Kalendermonats___ (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr).
[ ] Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftraggeber nicht zur Teilkündigung berechtigt.
[ ] Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung gemäß Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB (dauerhafte Außerbetriebnahme von Standardsoftware*) aus Anlage Nr. _____.
[ ] Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.
Vergütung
Vergütung für die Pflegeleistungen
Die Vergütung für die vereinbarten Pflegeleistungen ergibt sich gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und abweichend bzw. ergänzend aus den Regelungen dieses Moduls. Soweit ein Pauschalfestpreis für Pflegeleistungen vereinbart ist, ist dieser die Pflegepauschale im Sinne dieses Moduls.
Fälligkeit und Zahlung
Die Vergütung für die Pflegeleistungen ist abweichend von Ziffer 8.3 EVB-IT Pflege S-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern
[x] quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals.
[ ] jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres.
[ ] einmalig zum _____.
[ ] gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Die Pflegepauschale ist abweichend von Ziffer 8.4 EVB-IT Pflege S-AGB nicht 30 Tage sondern _____ Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
Servicezeiten* für die Pflegeleistungen
[ ] Die Servicezeiten ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Die Servicezeiten ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
| Tage | Störungsbeseitigung gemäß Nummer 7.2 | Hotline gemäß Nummer 7.3 | ggf. sonstige Pflegeleistungen gemäß Nummer 7.4 |
|---|---|---|---|
| an Arbeitstagen Mo-Do | von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr | von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr | von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| an Arbeitstagen Fr | von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr | von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr | von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| an Samstagen | von bis | von bis | von bis |
| an Sonntagen | von bis | von bis | von bis |
| an Feiertagen am Erfüllungsort | von bis | von bis | von bis |
Art und Umfang der Pflegeleistungen
Überlassung neuer Programmstände* der Standardsoftware*
[ ] Die zu überlassenden Programmstände ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[x] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, verfügbare neue Programmstände* zu überlassen, wie nachfolgend geregelt:
[x] Patches*, Updates*
Zeitpunkt der Leistung
[ ] Auf Anforderung des Auftraggebers
[x] Unverzüglich, sobald verfügbar
[x] Upgrades*
Zeitpunkt der Leistung
[x] Auf Anforderung des Auftraggebers
[ ] Unverzüglich, sobald verfügbar
[x] Releases/ Versionen*
Zeitpunkt der Leistung
[x] Auf Anforderung des Auftraggebers
[ ] Unverzüglich, sobald verfügbar
[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, neue Programmstände* zur Umsetzung von in Anlage Nr. _____ genannten Gesetzes- und sonstigen Normänderungen (gemäß Ziffer 2.1.2 EVB-IT Pflege-S AGB) zu überlassen.
[ ] Besondere Vereinbarung zur Installation der Programmstände* durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Regelung zur Abnahme der Installation der Programmstände* gemäß Anlage Nr. _____
Art der Lieferung der zu überlassender Programmstände*
Der Auftragnehmer liefert die Programmstände* wie folgt:
[ ] auf Datenträger: Typ: _____, Kennzeichnung: _____.
[ ] in folgender Form: _____ (z.B. durch Bereitstellung zum Download*).
[ ] wie in Anlage Nr. _____ beschrieben.
Vergütung
Es erfolgt keine gesonderte Vergütung der Installation der neuen Programmstände*; die Vergütung für die Leistungen dieser Nummer ist in der Pflegepauschale enthalten, sofern nicht nachfolgend Abweichendes geregelt ist.
[ ] Ausgenommen hiervon ist die Installation der neuen Programmstände*, die nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen"
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ pro _____ (z.B. pro Programmstand*, Monat, Quartal, Jahr etc.)
gesondert zu vergüten ist.
Störungsbeseitigung
Leistungsumfang
[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen* der Standardsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ zu beseitigen.
[x] Der Auftragnehmer ist abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Pflege S-AGB verpflichtet, soweit erforderlich, im Rahmen der Pflicht zur Bereitstellung einer Umgehungslösung auch Eingriffe in deren Objekt- bzw. Quellcode vorzunehmen.
[x] Der Auftragnehmer ist abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Pflege S-AGB nicht berechtigt, eine Störung* zunächst durch Bereitstellung einer Umgehungslösung zu beseitigen.
[x] Der Auftraggeber ist abweichend von Ziffer 2.2.2 EVB-IT Pflege S-AGB zur Übernahme eines neuen Programmstandes * im Rahmen der Störungsbeseitigung nicht verpflichtet.
[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
¹ Achtung! Bei Vereinbarung dieser Leistung ist zu beachten, dass der Auftragnehmer zu ihrer Erbringung auch technisch (z.B. Zugang zum Quellcode) und rechtlich (z.B. Bearbeitungsrecht) in der Lage sein muss.
Kenntniserlangung von Störungen*
Störungsmeldung durch den Auftraggeber
Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse:
| Art des Kontakts | Kontaktdaten |
|---|---|
| Name/Firma: | Landesforsten Rheinland-Pfalz |
| Organisationseinheit/Abteilung: | Zentralstelle der Forstverwaltung Referat 4.5 KOMMA Herrn Alexander Leonhard o.V.i.A. |
| [ ] Postanschrift: | Neupfalz 55444 Schöneberg |
| [ ] Telefon: | 01522 88 51 920 |
| [ ] Fax: | - |
| [ ] E-Mail: | web.foerster@wald-rlp.de |
| [ ] Web-Adresse des Ticketsystems | - |
wie folgt:
[ ] auf dem Störungsmeldeformular gemäß Muster 1 (siehe auch Ziffer 10.2 EVB-IT Pflege S-AGB)
[ ] auf einem Störungsmeldeformular gemäß Anlage Nr. _____.
[x] formlos.
[ ] mit Ticketsystem*
[ ] des Auftragnehmers,
[ ] des Auftraggebers,
[ ] welches wie folgt zur Verfügung gestellt wird _____.
Anderweitige Kenntniserlangung von Störungen*
[ ] Der Auftragnehmer ist zur Feststellung von Störungen* (Monitoring) mit Hilfe des Überwachungssystems _____(Produktbezeichnung) verpflichtet. Dieses Überwachungssystem muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Pflege S-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.
[ ] Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in dem in Anlage Nr. _____ genannten Umfang selbst Kenntnis von Störungen* zu verschaffen.
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten*
[ ] Es werden folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten * vereinbart:
| Störungsklasse | Reaktionszeit* in Stunden | Wiederherstellungszeit* in Stunden |
|---|---|---|
| Betriebsverhindernde Störung* | ||
| Betriebsbehindernde Störung* | ||
| Leichte Störung* |
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung, innerhalb der in Nummer 6 oder Ziffer 4.1 EVB-IT Pflege S-AGB für die Störungsbeseitigung vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die Reaktionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung* erlangt hat oder hätte gemäß Nummer 7.2.2.2 erlangen können.
[ ] Abweichend davon beginnen und laufen die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* für Störungen* der Klassen _____
[ ] auch außerhalb der vereinbarten Servicezeiten*.
[ ] auch innerhalb der folgenden Zeiten: _____.
[ ] Die Reaktionszeiten* und Wiederherstellungszeiten* werden abweichend von den Definitionen in den EVB-IT Pflege S-AGB wie folgt definiert: _____
[ ] Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. _____ für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT Pflege S-AGB definierten Störungsklassen festgelegt.
Ergänzend zu Ziffer 9.2 EVB-IT Pflege S-AGB können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
Vergütung
[x] Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Störungsbeseitigung ist in der Pflegepauschale enthalten.
[ ] Die Vergütung für die Störungsbeseitigung ist nicht in der Pflegepauschale enthalten, sondern erfolgt nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und der Zuschlagstabelle dieses Moduls.“
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).
[ ] bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro.
Hotline
Umfang der Leistung
[ ] Der Auftragnehmer gewährt Hotline-Service gemäß Ziffer 2.3 der EVB-IT Pflege S-AGB zu den in Nummer 6 vereinbarten Servicezeiten*.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.3.3 der EVB-IT Pflege S-AGB darf der Auftragnehmer für die Hotline nur Personal einsetzen,
[ ] das sachlich und fachlich so qualifiziert ist, dass auch komplexere Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen gelöst werden können.
[ ] das gemäß Anlage Nr. _____ qualifiziert ist.
[x] Im Rahmen der Hotline werden auch Fragen zur Nutzung der Standardsoftware* beantwortet.
[ ] Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Hotline Störungen*, soweit möglich, auch durch Teleservice* zu beseitigen.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.3.2 EVB-IT Pflege S-AGB ist lediglich der in Anlage Nr. _____ aufgeführte Personenkreis berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.3.3 EVB-IT Pflege S-AGB erfolgt die Hotline zu folgenden Zeiten _____ in englischer Sprache.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.3.4 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme einzusetzen.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.3.4 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nur in nachfolgendem Umfang berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme für die Entgegennahme und Zuordnung von Anrufen einzusetzen,
[ ] soweit nur ein einheitliches Kennzeichen zur Identifizierung verwendet wird;
[ ] nicht mehr als _____ (Anzahl) Auswahlalternativen pro Ebene abgefragt werden;
[ ] der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens auf der _____ (z.B. zweiten) Ebene erfolgt;
[ ] der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens nach _____ (Anzahl) Minuten erfolgt.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.3.6 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, die Hotline über _____ anzubieten (Mehrwertdienstenummer, Mobilfunknummer, Auslandsrufnummer).
[ ] Weitere Regelungen zur Hotline ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Vergütung
[x] Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Hotline ist in der Pflegepauschale enthalten.
[ ] Die Vergütung für die Hotline ist nicht in der Pflegepauschale enthalten, sondern erfolgt nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls.
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).
[ ] bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.
Sonstige Pflegeleistungen
[ ] Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr. _____ konkret beschriebenen sonstigen Pflegeleistungen.
[x] Keine gesonderte Vergütung für die sonstigen Pflegeleistungen; die Vergütung für die sonstigen Pflegeleistungen ist in der Pflegepauschale enthalten.
[ ] Die Vergütung für die sonstigen Pflegeleistungen ist nicht in der Pflegepauschale enthalten, sondern erfolgt nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und gemäß Zuschlagstabelle dieses Moduls aus Nummer 8.1
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).
[ ] bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.
[ ] Schuldet der Auftragnehmer nur die Installation oder ähnliche Leistungen im Hinblick auf neue Programmstände*, nicht jedoch deren Überlassung, ist er abweichend von Ziffer 2.1.3 Satz 1 EVB-IT Pflege S-AGB auch nicht dafür verantwortlich, dass durch die neuen Programmstände keine Einschränkungen technischer, organisatorischer oder rechtlicher Art entstehen.
Regelungen für die Pflege von Open Source Software
[ ] Der Auftragnehmer ist verpflichtet, hinsichtlich der pflegegegenständlichen Standardsoftware* eine Lizenzbestandsaufnahme durchzuführen, deren Ergebnis eine vollständige Software Bill of Materials (SBOM*) ist. Die Lizenzbestandsaufnahme ist unverzüglich nach Vertragsschluss durchzuführen.
[ ] Die Lizenzbestandsaufnahme ist spätestens binnen _____ Kalendertagen abzuschließen.
[ ] Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme ist mit der Pflegepauschale abgegolten.
[ ] Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.
[ ] Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme erfolgt zu einem gesonderten Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro.
Die SBOM* ist gemäß Ziffer 5.2 der EVB-IT Pflege S-AGB zu pflegen.
[x] Neue Programmstände* von Standardsoftware* bzw. Softwarekomponenten müssen stets
[ ] Open Source Software gemäß Definition der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)* sein,
[x] Open Source Software gemäß „Open Source Lizenzliste“ (verfügbar unter **[z.B. Webpräsenz der EVB-**IT]) sein,
soweit die Parteien nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
[x] Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber neue Programmstände* von Standardsoftware* oder Softwarekomponenten nur, nachdem er diese in einer von ihm bereitgehaltenen, geeigneten Testumgebung auf Funktionalität und Eignung für die Zwecke des Auftraggebers erfolgreich getestet hat.
[ ] Abweichend von Satz 1 stellt der Auftraggeber eine hierfür geeignete Umgebung zur Verfügung.
[x] Ist die Störungsbeseitigung oder die Überlassung neuer Programmstände* vereinbart, so setzt der Auftragnehmer den Auftraggeber über das Erscheinen neuer Programmstände* in Kenntnis und berät ihn dazu, wann ein neuer Programmstand* übernommen werden sollte.
[x] Der Auftragnehmer stellt die Ergebnisse der Pflegeleistungen zusätzlich zur Überlassung an den Auftraggeber auf derjenigen öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte zur Verfügung, auf der die gepflegte Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente hauptsächlich entwickelt und verwaltet wird. Die Zurverfügungstellung der Ergebnisse der Pflegeleistungen umfasst jeweils, soweit dort für frühere Programmstände* vorhanden, auch den ausführbaren Code, die Pflege der Dokumentation, der Software Bill of Materials (SBOM)* und eines Verzeichnisses verwendeter Softwarekomponenten.
Zusätzlich erfolgt die Bereitstellung durch den Auftragnehmer wie folgt:
[ ] auf der folgenden öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte: _____.
[ ] auf openCode*
Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand
Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand
[ ] Die Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand
[ ] Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus folgender Tabelle.
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Personalkategorie | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze für Tätigkeiten Arbeitstage Montag bis Freitag außerhalb der Geschäftszeit | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze für Tätigkeiten Samstag von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze für Tätigkeiten Samstag von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze für Tätigkeiten Sonn- und Feiertage am Erfüllungsort von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze für Tätigkeiten Sonn- und Feiertage am Erfüllungsort von bis |
|---|---|---|---|---|---|---|
Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:
| Arbeitstag | Zuschlagsfreie Zeiten |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | von 8:00 bis 17:00 Uhr |
| Freitag | von 8:00 bis 17:00 Uhr |
[ ] weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen
[ ] Abweichend von Ziffer 8.2.4 Satz 2 EVB-IT Pflege S-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.
[ ] Abweichend von Ziffer 8.2.4 Sätze 2 und 3 EVB-IT Pflege S-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen.
[ ] weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
Reisekosten/Nebenkosten*/Reisezeiten
[x] Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[x] Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[x] Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.
[ ] Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand
[ ] Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.
Abnahme
[ ] Regelung zur Abnahme sich aus Anlage Nr. _____
Mängelhaftung (Gewährleistung)
[ ] Es gilt Ziffer 11.1 EVB-IT Pflege S-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach- und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 12 Monate _____ Monate beträgt.
[ ] Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 11.2 EVB-IT Pflege-AGB), gilt nicht.
[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Sofern es sich bei der pflegegegenständlichen Standardsoftware* vollständig um Open Source Software handelt, ist die verschuldensunabhängige Haftung für Sachmängel bei Überlassung neuer Programmstände* ausgeschlossen.
[ ] Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer gleichwohl den Sachmangel gegen Vergütung nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Sachmangel, Monat, Quartal, Jahr etc.)
beseitigen.
[ ] Sofern es sich bei der pflegegegenständlichen Standardsoftware* vollständig um Open Source Software handelt, ist die verschuldensunabhängige Haftung für Rechtsmängel bei Überlassung neuer Programmstände* ausgeschlossen.
[ ] Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer gleichwohl den Rechtsmangel gegen Vergütung nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Rechtsmangel, Monat, Quartal, Jahr etc.)
beseitigen
Regelung entfällt
Vertragsstrafen
Nichteinhaltung von vereinbarten Reaktionszeiten*
[ ] Ziffer 9.2 der EVB-IT Pflege S-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden:
| Leistungsart Nummer (Nummern 7.2 und ggf. 7.4) | Überschreitung um …. | Vertragsstrafe |
|---|---|---|
insgesamt pro Vertragsjahr jedoch maximal _____
[ ] Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____.
Nichteinhaltung von vereinbarten Wiederherstellungszeiten*
[ ] Ziffer 9.2 EVB-IT Pflege S-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden:
| Leistungsart Nummer (z.B. Nummern 7.2 und ggf. 7.4) | Überschreitung um …. | Vertragsstrafe |
|---|---|---|
insgesamt pro Vertragsjahr jedoch maximal _____
[ ] Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____.
Sonstige Vertragsstrafen
[ ] Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.4 oder Ziffer 1.5 der EVB-IT Pflege S-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
Weitere Regelungen
Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers
[ ] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:
| Lfd. Nr. | Position | Fachliche Qualifikation | Sicherheitsüber-prüfung Ü 1, 2 oder 3 1 | Sonstige Anforderungen, z.B. weitere Sicherheitsanforderungen |
|---|---|---|---|---|
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz |
[ ] Abweichend von Ziffer 7.1 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
[ ] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Allgemeine Sicherheitsanforderungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages
[ ] bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.
[ ] der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen.
[ ] die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.
[ ] folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____
Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf.
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
Teleservice* (Remoteservice)
Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: _____ (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Pflege S-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 18 EVB-IT Pflege S-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____.
[ ] Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. _____ eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG).
[ ] Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.
Dokumentation und Software Bill of Materials (SBOM)*
[ ] Abweichend von Ziffer 5.1 EVB-IT Pflege S-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Pflegeleistungen nicht in deutscher, sondern in _____ Sprache.
[ ] Der Auftragnehmer aktualisiert die Software Bill(s) of Materials (SBOM)* der zu pflegenden Standardsoftware* wie in Ziffer 5.2 EVB-IT Pflege S-AGB geregelt.
[ ] Abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Pflege S-AGB erfolgt die Bereitstellung der Software Bill of Materials (SBOM)* gemäß BSI TR-03183-2 in folgendem Format _____ (SPDX oder CycloneDX, ggf. inklusive Versionsnummer und als XML- oder JSON-Datei).
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist _____.
Sonstige Vereinbarungen
[ ] Sonstige Vereinbarungen: _____
[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Teil B: Erstellung beziehungsweise Anpassung von Software (EVB-IT Erstellung)
Geltung der AGB
Für Einzelaufträge aus diesem Modul gelten die EVB-IT Erstellungs-AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).
Übersicht über die vereinbarten Leistungen
Leistungen bis zur Abnahme
[x] Anpassung von Software* auf Quellcodeebene; die
[x] anzupassende Software* wird durch den Auftragnehmer überlassen
[ ] anzupassende Software* wird vom Auftraggeber beigestellt
[x] Customizing* von Software*; die
[x] zu customizende Software wird durch den Auftragnehmer überlassen
[ ] zu customizende Software* wird vom Auftraggeber beigestellt
[x] Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer
[x] Schulung
[ ] Sonstige Leistungen _____
Leistungen nach der Abnahme
[x] Pflege (Störungsbeseitigung und/oder Lieferung neuer Programmstände*)
[x] Weiterentwicklung und Anpassung
[ ] Sonstige Leistungen _____
Systemumgebung* beim Auftraggeber und Beistellungen des Auftraggebers
[ ] Die Systemumgebung* beim Auftraggeber ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Die Beistellungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Der Auftraggeber verschafft dem Auftragnehmer an der Software* gemäß Anlage Nr. _____ die für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Bearbeitungsrechte gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Der Auftragnehmer erklärt, an der Software* gemäß Anlage Nr. _____ über die für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Bearbeitungsrechte selbst zu verfügen.
Leistungen des Auftragnehmers und Vergütung
Art, Umfang und Termine der auf Abruf zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Einzelauftrag unter Beachtung der Festlegungen aus dieser Rahmenvereinbarung.
[ ] Die Vergütung für die Erstellungsleistungen ergibt sich als Pauschalfestpreis* ebenfalls aus dem Einzelauftrag und ggf. abweichend bzw. ergänzend für einzelne Leistungen aus den Regelungen dieses Moduls.
[x] Die Vergütung für die Erstellungsleistungen ergibt sich aus Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und ggf. abweichend bzw. ergänzend für einzelne Leistungen aus den Regelungen dieses Moduls.
Überlassung von Standardsoftware*
Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber auf dessen Abruf hin Standardsoftware, ggf. einschließlich sonstiger Leistungen gemäß Anlage Nr. _____.
Abweichende Nutzungsrechte
Bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Anlage Nr. _____ gelten folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge
- Nutzungsrechtsmatrizen oder sonstige Rechteregelungen des Auftraggebers,
- Ziffer 2.1.1 EVB-IT Erstellungs-AGB,
- die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. _____ bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege – aus den gemäß Nummer 5.1.2 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.
Die Nutzungsrechtsregelungen in Bezug auf die Überlassung von Software* oder Softwarekomponenten, die Open Source Software* sind,bleiben unberührt und haben stets Vorrang.
Regelungen für Open Source Software*
[ ] Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Anlage Nr. _____ wird dem Auftraggeber als Open Source Software* zur Verfügung gestellt.
[ ] Zusätzlich weisen die vorgenannten Lizenzbedingungen die weiteren Eigenschaften auf: , die sich aus Anlage Nr. _____ ergeben, die sich aus Anlage Nr. _____ ergeben.
[ ] Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Anlage Nr. _____ wird dem Auftraggeber unter der folgenden Lizenz zur Verfügung gestellt, die den Anforderungen an Open Source Software* entspricht: _____
[ ] Die Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente gemäß Anlage Nr. _____ wird dem Auftraggeber ausschließlich unter Geltung von durch openCode* freigegebenen Lizenzen zur Verfügung gestellt.
[ ] Die Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente gemäß Anlage Nr. _____ wird dem Auftraggeber ausschließlich unter Geltung von Lizenzen gemäß „Open Source Lizenzliste“ (verfügbar unter evb-it.gov.de) zur Verfügung gestellt.
[ ] Hinsichtlich der Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente gemäß Anlage Nr. _____ wird vereinbart, dass diese ggf. gemeinsam mit folgender Software genutzt und verbreitet wird (siehe Ziffer 2.1.1.4 EVB-IT Erstellungs-AGB): _____.
Bereitstellung und Installation* der Standardsoftware*
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: _____
[ ] Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Standardsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ zu installieren.
Anpassung von Software* auf Quellcodeebene
Anpassung von überlassener Standardsoftware*
[ ] Die gemäß Nummer 4.1 überlassene Standardsoftware wird gemäß Anlage Nr. _____ auf Quellcodeebene angepasst.
[ ] Die Anpassungen werden in den Standard der Standardsoftware* übernommen.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB erfolgt die Übernahme in den Standard zu folgendem Zeitpunkt: _____
Anpassung von beigestellter Software
[ ] Die gemäß Nummer 3 beigestellte Standardsoftware wird gemäß Anlage Nr. _____ auf Quellcodeebene angepasst.
Vergütung
Die Anpassungsleistungen werden aufgrund dieser Rahmenvereinbarung nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:
[ ] Die gesonderte Vergütung für die Anpassungen ergibt sich als Pauschalfestpreis gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".
[ ] Die gesonderte Vergütung für die Anpassungen ergibt sich als Pauschalfestpreis gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".
[ ] Die Vergütung für die Anpassungen erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.
[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.
Customizing* von Software*
Leistungsumfang
[ ] Das Customizing* der gemäß Nummer 4.1 überlassenen Standardsoftware* erfolgt gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Das Customizing* der gemäß Nummer 3 beigestellten Software erfolgt gemäß Anlage Nr. _____.
Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen
[ ] Abweichend von Ziffer 2.2.2 EVB-IT Erstellungs-AGB werden gem. Anlage Nr. _____ für die dort genannten Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.2.2 EVB-IT Erstellungs-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbestehenden Materialien Bearbeitungsrechte eingeräumt.
Die Nutzungsrechtsregelungen gemäß Ziffer 2.2.2 EVB-IT Erstellungs-AGB in Bezug auf vorbestehende Materialien, an denen Rechte, wie an Open Source Software* eingeräumt werden, bleiben von den vereinbarten Abweichungen unberührt.
Vergütung
Die Leistungen zum Customizing* werden aufgrund dieser Rahmenvereinbarung nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:
[ ] Die gesonderte Vergütung ergibt sich als Pauschalfestpreis gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".
[ ] Die gesonderte Vergütung ergibt sich als Pauschalfestpreis gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".
[ ] Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro für den Gesamtvertrag.
[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.
Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer
Leistungsumfang
[ ] Der Auftragnehmer erstellt Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Die Individualsoftware* enthält vorbestehende Teile*, diese ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen im Zusammenhang mit den verwendeten vorbestehenden Teilen* im Laufe der Erstellung rechtzeitig vorher schriftlich informieren. Sollte der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zusätzliche oder andere vorbestehende Teile* in die Individualsoftware* einsetzen, so bestehen für diese vorbestehenden Teile* die Rechte gemäß Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB, jedoch werden keinesfalls ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt. Die ggf. für eine Verbreitung und Unterlizenzierung sämtlicher vorbestehenden Teile* zu zahlende Vergütung erhöht sich hierdurch nicht. Setzt der Auftragnehmer hingegen oder nur solche vorbestehenden Teile* ein, die Open Source Software* sind, entfällt die Vergütung.
Vergütung
Die Leistungen zum Erstellung der Individualsoftware* werden aufgrund dieser Rahmenvereinbarung nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:
[x] Die gesonderte Vergütung ergibt sich als Pauschalfestpreis gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".
[ ] Die gesonderte Vergütung ergibt sich als Pauschalfestpreis gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".
[ ] Die Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.
[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.
Bei Verwendung vorbestehender Teile* durch den Auftragnehmer, die keine Open Source Software* sind, gilt Folgendes:
[ ] Die Vergütung für das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* insgesamt an beliebige Dritte beträgt insgesamt _____ Euro.
[x] Die Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist mit der Vergütung für die Individualsoftware* abgegolten.
Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware*
Open Source Software*
Gemäß Ziffer 2.1.2.1 Absatz 1 EVB-IT Erstellungs-AGB ist die Individualsoftware* inklusive aller vorbe-stehenden Teile als Open Source Software* zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich bzw. abweichend da-von gilt folgendes. Die Bereitstellung der
[ ] Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen erfolgen.
[ ] Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen, die keinen Copyleft*-Effekt haben, erfolgen (sog. permissive Lizenzen, z.B. MIT- oder Apachelizenz > Version 1.0).
[ ] Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen mit Copyleft*-Effekt zur Verfügung gestellt werden (sog. reziproke Lizenzen, z.B. GNU GPL oder LGPL).
[ ] Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter der/den folgenden Lizenz(en) zur Verfügung gestellt werden, die den Anforderungen an Open Source Software* entspricht: _____.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.1.2.1 Absatz 2ff. EVB-IT Erstellungs-AGB muss die Bereitstellung der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ unter Verschaffung von ausschließlichen Nutzungsrechten erfolgen.
Die Regelungen gemäß Ziffer 2.3 EVB-IT Erstellungs-AGB bleiben von den vereinbarten abweichenden Nutzungsrechten unberührt.
Keine Bereitstellung als Open Source Software*
[ ] Abweichend von Ziffer 2.1.2.1 Absatz 1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ nicht als Open Source Software (sondern als sog. proprietäre Software) zur Verfügung gestellt; es gelten daher ausschließlich Absätze 2ff. der Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB. Zudem gelten die Regelungen mit folgenden Maßgaben. Für die
[ ] Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ wird ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt..
[ ] Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ wird das Recht zur gewerblichen Verwertung, also insbesondere auch zur Unterlizenzierung, Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken an beliebige Dritte gewährt.
[ ] Für die Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ gelten vorrangig vor den Regelungen in Ziffer 2.1.2.1 Absätze 2ff. EVB-IT Erstellungs-AGB die Regelungen zu den Nutzungsrechten aus Anlage Nr. _____.
Sonderregelungen für vorbestehende Teile* vorgenannter Individualsoftware*
[ ] Das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist ausgeschlossen.
[ ] Abweichend von Ziffer 2.1.2.1 Absatz 2ff. EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftraggeber auch zur gewerblichen Verbreitung und Unterlizenzierung vorbestehender Teile* der Individualsoftware* in Verbindung mit der Individualsoftware* selbst an beliebige Dritte berechtigt.
[ ] Die Verbreitung und Unterlizenzierung von vorbestehenden Teilen* der Individualsoftware* ist in Anlage Nr. _____ geregelt.
[ ] Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 2.1.2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. _____.
Bereitstellung und Installation* der Individualsoftware*
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung: _____
[ ] Abweichend von Ziffer 2.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Individualsoftware* zu installieren.
[ ] bei openCode* mit allen dafür notwendigen Bestandteilen und entsprechend deren Anforderungen.
Schulung
Art und Umfang der Schulungen
[ ] Art und Umfang der Schulungen sowie Ort und max. Teilnehmerzahl ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Vorbereitung und Durchführung von Schulungen erfolgen gemäß Anlage Nr. _____.
Schulungsunterlagen
[ ] Art und Umfang der Schulungsunterlagen ergeben sich ergänzend zu Ziffer 2.5 EVB-IT Erstellungs-AGB aus Anlage Nr. _____.
Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen
Die vereinbarten Schulungen werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:
[x] Eine Vergütung für die Schulung ist gesondert gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" zu zahlen.
Dokumentation
[ ] Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ist die Dokumentation in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen: _____.
[ ] Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Erstellungs-AGB sind folgende Teile der Dokumentation: _____ bis zum _____ zu liefern.
[ ] Abweichend von Ziffern 4.5 und 5.5 EVB-IT Erstellungs-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen im Rahmen der Pflege oder der Mängelbeseitigung an den Dokumentationen erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern.
[ ] Abweichend von Ziffer 5.6 EVB-IT Erstellungs-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt.
[ ] Die Anwenderdokumentation ist zusätzlich als kontextsensitive “Online-Hilfe” in der Software* abzulegen.
[ ] Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. _____.
Software Bill of Materials (SBOM)*
[ ] Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software Bill of Materials (SBOM)* gemäß BSI TR-03183-2 für die nach diesem Vertrag überlassene bzw. erstellte Software*
[ ] im Format SPDX
[ ] im Format CycloneDX
zur Verfügung.
Soweit die Pflege der Software* vereinbart ist, aktualisiert der Auftragnehmer die von ihm bereitgestellte Software Bill of Materials (SBOM)* für alle neuen Programmstände*, die er dem Auftraggeber nach diesem Vertrag zur Verfügung stellen muss, sofern sich aus den neuen Programmständen* Änderungen an der Software Bill of Materials (SBOM)* ergeben.
Sonstige Leistungen (z.B. Datenmigration)
Leistungsumfang
[ ] Der Umfang der sonstigen Leistungen ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
Vergütung
Die sonstigen Leistungen werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:
[x] Die gesonderte Vergütung ergibt sich als Pauschalfestpreis gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".
[ ] Die gesonderte Vergütung ergibt sich als Pauschalfestpreis gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".
[ ] Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.
[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.
Pflege
[x] Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen der Pflege zur Störungsbeseitigung und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:
Arten von Pflegeleistungen
Störungsbeseitigung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen
[x] gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen.
[ ] gemäß Anlage Nr. _____ zu beseitigen.
Regelungen zur Störungsmeldung ergeben sich aus Nummer 9.2.
Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* im Rahmen der Störungsbeseitigung ergeben sich aus Nummer 12.
Ort der Störungsbeseitigung
[x] Die Störungsbeseitigung erfolgt durch Personal des Auftragnehmers vor Ort beim Auftraggeber.
[ ] Der Auftragnehmer erbringt, soweit möglich, die in Anlage Nr. _____ vereinbarten Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Der Ort der Störungsbeseitigung ist in Anlage Nr. _____ geregelt.
Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*)
[x] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, verfügbare neue Programmstände* zu überlassen, wie nachfolgend geregelt:
[x] Patches*, Updates*
Zeitpunkt der Leistung
[ ] Auf Anforderung des Auftraggebers
[x] Unverzüglich, sobald verfügbar
[x] Upgrades*
Zeitpunkt der Leistung
[x] Auf Anforderung des Auftraggebers
[ ] Unverzüglich, sobald verfügbar
[x] Releases/ Versionen*
Zeitpunkt der Leistung
[x] Auf Anforderung des Auftraggebers
[ ] Unverzüglich, sobald verfügbar
[ ] Der Auftragnehmer nimmt die Installation*, soweit möglich, mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ vor.
[ ] Abweichend von Ziffer 4.2 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Programmstände* gemäß Anlage Nr. _____ zu installieren*.
[ ] Besondere Vereinbarung zu Installation* und Customizing* der Programmstände* gemäß Anlage Nr. _____.
Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware* Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenzbedingungen in Nummer 4.1.1 einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programmstände* der jeweiligen Standardsoftware* durch die für den neuen Programmstand* geltenden Nutzungsrechtsregelungen ersetzt, wobei die in Nummer 4.1.1 getroffenen Vereinbarungen auch für diese gelten. Diese neuen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 4.2.2 EVB-IT Erstellungs-AGB und nur, soweit die neuen Lizenzbedingungen dem Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekannt gegeben werden.
Beginn / Dauer der Pflege
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Pflege
[ ] für den im Einzelauftrag geregelten Zeitraum (Beginn, ggf. Dauer)
[ ] beginnend mit dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist)
[ ] beginnend mit dem Tag nach der Abnahme
[ ] zu den in Anlage Nr. _____ vereinbarten Zeitpunkten.
jeweils
[ ] für die Dauer von _____ Monaten
[ ] für die Dauer von mindestens _____ Monaten (Mindestvertragsdauer)
[ ] für die in Anlage Nr. _____ vereinbarte Dauer
zu erbringen.
Kündigung der Pflegeleistungen
[x] Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Erstellungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist __3___ Monat(e) zum Ablauf eines __ Kalendermonats___ (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr).
[ ] Ergänzend zu Ziffer 15.2 EVB-IT Erstellungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.
Vergütung/Zahlungsfristen für Pflegeleistungen
Vergütung
[ ] Die Pflege ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.
[ ] Der Vergütungsanteil für die Pflege am Pauschalfestpreis* beträgt _____ Euro.
[ ] Die gesonderte Vergütung für die Pflege insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal _____ Euro.
[ ] Die gesonderte monatliche Vergütung für die Pflege ergibt sich als Pauschale aus Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".
[ ] Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche wird eine abweichende monatliche Vergütung vereinbart, die sich als Pauschale ebenfalls aus Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" ergibt.
[ ] Die Vergütung für die Pflege gemäß Nummer(n) _____ (hier die relevanten Nummer(n) aus Nummer 5.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung von Leistungen".
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro für den Einzelauftrag.
[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.
[ ] Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. _____.
Zahlungsfristen für Pflegeleistungen
[ ] monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats)
[x] quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats)
[ ] jährlich (zahlbar bis zum _____)
[ ] einmalig zum _____
[ ] gemäß Anlage Nr. _____
Sonstige Regelungen zu Pflegeleistungen
Abnahme der Pflegeleistungen
[ ] Besondere Regelungen zur Abnahme ergeben sich aus der Anlage Nr. _____.
Dokumentation der Pflegeleistungen
[ ] Abweichend von Ziffer 4.5 Satz 1 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr. _____ aufgeführten Umfang verpflichtet, die im Rahmen der Pflege durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.
Weitere Leistungen nach der Abnahme der Werkleistungen
Weiterentwicklung und Anpassung
[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Werkleistung jeweils nach den Vereinbarungen in Anlage Nr. _____ weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen. Soweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauftragung entsprechend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT Erstellungs-AGB.
Sonstige Leistungen
Leistungsumfang
[ ] Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Abnahme der Werkleistungen ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
Vergütung
Die sonstigen Leistungen werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:
[x] Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme erfolgt als Pauschale gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung von Leistungen".
[ ] Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme erfolgt als Pauschale gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung von Leistungen".
[ ] Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung von Leistungen"
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. für den Vertrag
[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.
Regelungen für die Pflege von Open Source Software
[ ] Der Auftragnehmer ist verpflichtet, hinsichtlich der pflegegegenständlichen Software* eine Lizenzbestandsaufnahme durchzuführen, deren Ergebnis eine vollständige Software Bill of Materials (SBOM*) ist. Die Lizenzbestandsaufnahme ist unverzüglich nach Vertragsschluss durchzuführen.
[ ] Die Lizenzbestandsaufnahme ist spätestens binnen Kalendertagen abzuschließen.
[x] Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme ist mit der Pflegepauschale abgegolten.
[ ] Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von Euro.
[ ] Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme erfolgt zu einem gesonderten Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro.
Die SBOM* ist gemäß Ziffer 5.7 der EVB-IT Erstellungs-AGB zu pflegen.
[x] Neue Programmstände* von Standardsoftware* bzw. Softwarekomponenten müssen stets
[x] Open Source Software gemäß Definition der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)* sein,
[x] Open Source Software gemäß „Open Source Lizenzliste“ (verfügbar unter evb-it.gov.de) sein,
soweit die Parteien nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
[x] Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber neue Programmstände* von Open Source Software* nur, nachdem er diese in einer von ihm bereitgehaltenen, geeigneten Testumgebung auf Funktionalität und Eignung für die Zwecke des Auftraggebers erfolgreich getestet hat.
[ ] Abweichend von Satz 1 stellt der Auftraggeber eine hierfür geeignete Umgebung zur Verfügung.
[x] Ist die Störungsbeseitigung oder die Überlassung neuer Programmstände* vereinbart, so setzt der Auftragnehmer den Auftraggeber über das Erscheinen neuer Programmstände* in Kenntnis und berät ihn dazu, wann ein neuer Programmstand* übernommen werden sollte.
[ ] Der Auftragnehmer stellt die Ergebnisse der Pflegeleistungen zusätzlich zur Überlassung an den Auftraggeber auf derjenigen öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte zur Verfügung, auf der die gepflegte Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente hauptsächlich entwickelt und verwaltet wird. Die Zurverfügungstellung der Ergebnisse der Pflegeleistungen umfasst jeweils, soweit dort für frühere Programmstände* vorhanden, auch den ausführbaren Code, die Pflege der Dokumentation, der Software Bill of Materials (SBOM)* und eines Verzeichnisses verwendeter Softwarekomponenten.
Zusätzlich erfolgt die Bereitstellung durch den Auftragnehmer wie folgt:
[ ] auf der folgenden öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte: _____.
[ ] auf openCode*
Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand
Zuschläge bei Vergütung nach Aufwand
[ ] Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus folgender Tabelle.
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Kategorie | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. _____ Montag bis Freitag (Arbeitstage) außerhalb der zuschlagsfreien Zeiten | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. _____ Samstag von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. _____ Samstag von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. _____ Sonn- und Feiertage von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. _____ Sonn- und Feiertage von bis |
|---|---|---|---|---|---|---|
Festlegung der Zuschlagsfreien Zeiten:
| Arbeitstag | zuschlagsfreie Zeiten |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | von 8:00 bis 17:00 Uhr |
| Freitag | von 8:00 bis 17:00 Uhr |
[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen
[ ] Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT Erstellungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.
[ ] Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT Erstellungs-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen.
[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten
Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten
[x] Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[x] Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[x] Materialkosten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
Reisezeiten
[x] Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.
[ ] Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand
[ ] Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.
Regelung entfällt
Art, Umfang und Termine
Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus
[ ] Anlage Nr. _____ und ergänzend aus dem Einzelauftrag.
[ ] dem Einzelauftrag.
jeweils unter Beachtung der Festlegungen aus dieser Rahmenvereinbarung
Zahlungsplan
[ ] Die Zahlung erfolgt nach der Abnahme.
[ ] Der Zahlungsplan ergibt sich aus
[ ] Anlage Nr. _____
[ ] aus dem Einzelauftrag.
Kommunikation
Störungs- bzw. Mängelmeldung
Form der Störungs- bzw. Mängelmeldung
[ ] Die Störungs- bzw. Mängelmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Erstellungs-AGB in der Regel gemäß Anlage Nr. _____.
Adresse für Störungs- bzw. Mängelmeldung
Die Störungs- bzw. Mängelmeldung erfolgt
[ ] an folgende Adresse:
| Art des Kontakts | Kontaktdaten |
|---|---|
| Name/Firma: | Landesforsten Rheinland-Pfalz |
| Organisationseinheit/Abteilung: | Zentralstelle der Forstverwaltung Referat 4.5 KOMMA z.Hd. Herrn Alexander Leonhard o.V.i.A. |
| [ ] Postanschrift: | Neupfalz 55444 Schöneberg |
| [ ] Telefon: | 0522 88 51 920 |
| [ ] Fax: | - |
| [ ] E-Mail: | Web.foerster@wald-rlp.de |
| [ ] Web-Adresse: | - |
[ ] gemäß Anlage Nr. _____.
Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* (Remoteservice)
Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*
[ ] Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart:
| Mängelklasse | Reaktionszeit* in Stunden | Wiederherstellungszeit* in Stunden |
|---|---|---|
| Betriebsverhindernder Mangel | ||
| Betriebsbehindernder Mangel | ||
| Leichter Mangel |
[ ] Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. _____ festgelegt.
[ ] Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agreement) gemäß Anlage Nr. _____.
Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungs- bzw. Mängelmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten.
Ergänzend können in Nummer 16 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
Servicezeiten
[x] Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| ___Montag__ bis ___Freitag__ | von 8:00 bis 17:00 Uhr |
| An Sonntagen | von _____ bis _____ Uhr |
| An Feiertagen am Erfüllungsort | von _____ bis _____ Uhr |
[ ] Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten gemäß Anlage Nr. _____.
Hotline
[x] Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| ___Mo__ bis ___Fr__ | von 8:00 bis 17:00 Uhr |
| An Sonntagen | von _____ bis _____ Uhr |
| An Feiertagen am Erfüllungsort | von _____ bis _____ Uhr |
[ ] Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. _____.
Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests)
[ ] Ergänzend/abweichend zu/von Ziffer 16 EVB-IT Erstellungs-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests), die während der Vertragsdauer vom Auftraggeber vorgebracht werden, festgelegt in Anlage Nr. _____.
Weitere Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat folgende weitere Pflichten:
Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers
[ ] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Kopier- oder Nutzungssperre*
[x] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf.
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge*
[ ] Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, wenn er folgende Werkzeuge* für die Erstellung der Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind,
[ ] verwenden wird: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
[ ] entwickeln wird: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
[ ] In Ergänzung zu Ziffer 6.2 der EVB-IT Erstellungs-AGB erstreckt sich die Mitteilungspflicht des Auftragnehmers auch auf die für die Erstellung der Werkleistungen insgesamt eingesetzten Werkzeuge*.
Mitwirkung des Auftraggebers
[ ] Die Mitwirkung des Auftraggebers und eventueller sonstiger Bezugsberechtigter ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
Abnahme
Gegenstand der Abnahme
[ ] Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Der Auftragnehmer schuldet die zum Zeitpunkt der Bereitstellung zur Abnahme aktuellste Version der vereinbarten Software*.
Testdaten
[ ] Die Testdaten erstellt der Auftraggeber. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Die Testdaten erstellt der Auftragnehmer. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. _____.
Funktionsprüfung
[ ] Dauer der Funktionsprüfungszeit (abweichend von der 30tägigen Frist in Ziffer 11.2 EVB-IT Erstellungs-AGB): _____.
[ ] Dauer der Funktionsprüfungszeit für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von der 14tägigen Frist in Ziffer 11.2 Satz 2 EVB-IT Erstellungs-AGB): _____.
[ ] Abweichend von Ziffer 11.5 EVB-IT Erstellungs-AGB beträgt der Zeitrahmen für erneute Funktionsprüfungen statt 14 Tagen jeweils _____.
[ ] Ort und Dauer der Funktionsprüfung(en) ergeben sich aus Anlage Nr. _____ (abweichend von Ziffern 11.2 und 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB).
[ ] Die Durchführung der Funktionsprüfung für die Werksleistungen insgesamt erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Systemumgebung*: _____.
[ ] Die Durchführung der Funktionsprüfung für teilabzunehmende Leistungen erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Systemumgebung*: _____.
[ ] Die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr. _____ (abweichend von Ziffer 11 EVB-IT Erstellungs-AGB).
Mängelhaftung (Gewährleistung)
Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel
[ ] Es gilt Ziffer 12.3 EVB-IT Erstellungs-AGB mit der Maßgabe, dass für Sachmängel und Rechtsmängel, die nicht Rechtsmängel der Individualsoftware* sind, die Verjährungsfrist statt 24 Monate _____ Monate beträgt.
[ ] Anstelle der in Ziffer 12.3 EVB-IT Erstellungs-AGB geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine _____ monatige Frist.
[ ] Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT Erstellungs-AGB endet die Verjährungsfrist für Mängel an Teilleistungen nicht zwei Jahre nach der Teilabnahme und frühestens neun Monate nach der Gesamtabnahme, sondern gemäß Anlage Nr. _____.
Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung
Die Mängelmeldung erfolgt gemäß Nummer 9.2.
[ ] Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) ergeben sich aus Nummer 12.
[ ] Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 12.6 EVB-IT Erstellungs-AGB), gilt nicht.
[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
Regelung entfällt
Vertragsstrafen bei Verzug
[ ] Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB wird im Rahmen der Erstellung die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.
[ ] Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 9 festgelegten Termine.
[ ] Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB werden in Anlage Nr. _____ Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 12 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart.
Weitere Vereinbarungen
Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes*
Übergabe des Quellcodes*
[ ] Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ übergeben.
[ ] Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben.
[ ] Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware*, die nicht gemäß Ziffer 2.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB in den Standard übernommen werden, gemäß Anlage Nr. _____ übergeben.
[ ] Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert.
[ ] Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware* gemäß Ziffer 2.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert.
[ ] Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. _____.
Die Pflichten in Bezug auf die Übergabe des Quellcodes* von Open Source Software* bleiben von den vereinbarten Abweichungen nach dieser Nummer unberührt.
Hinterlegung des Quellcodes*
[ ] Es wird gemäß Ziffer 17.2 EVB-IT Erstellungs-AGB die Hinterlegung des Quellcodes* der Standardsoftware* oder Individualsoftware* (abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB) gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.
Haftpflichtversicherung
Siehe Teil A.
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 20 EVB-IT Erstellungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____.
[ ] Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. _____ eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß Art. 28 DSGVO).
[ ] Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.
Kündigungsrecht des Auftraggebers
[ ] Abweichend von den gesetzlichen Regelungen und Ziffer 15.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung des Auftraggebers gemäß § 648 BGB aus Anlage Nr. _____.
Sonstige Vereinbarungen
[ ] Sonstige Vereinbarungen: _____
[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
| Unterschrift Auftraggeber | Unterschrift Auftragnehmer |
|---|---|
| Datum, Auftraggeber | Datum, Auftragnehmer |
| -----BEGIN EVB-IT digital Repro-Code----- 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 -----END EVB-IT digital Repro-Code----- |
Begriffsbestimmungen
| Auftragswert | Der Auftragswert ist die Vergütung, die aufgrund eines Einzelauftrags zu zahlen ist. |
| Bezugsberechtigter | Der Bezugsberechtigte ist berechtigt zum Bezug von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung und Auftraggeber der von ihm oder für ihn erteilten Einzelaufträge (Einzelauftragsauftraggeber). Ob der Bezugsberechtigte auch selbst abrufberechtigt ist, ergibt sich aus Teil A, Nummer Teil AI 6.3 dieses Vertrages. |
| Nebenkosten | Aufwendungen des Auftragnehmers, die zur Leistungserbringung notwendig und vom Auftraggeber ausdrücklich als zu erstatten vorgesehen sind, aber weder Reisekosten noch Materialkosten sind. |
| Reaktionszeit | Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer mit den Störungs- bzw. Mängelbehebungsarbeiten zu beginnen hat. Der Zeitraum beginnt bei Cloudleistungen oder soweit ein Monitoring der Leistungen vereinbart mit dem Auftreten der Störung, anderenfalls mit Eingang der Störungsmeldung, läuft jedoch nur in den vereinbarten Servicezeiten*. Tritt die Störung außerhalb dieser Zeiten ein, beginnt die Reaktionszeit mit der nächsten Servicezeit*. |
| Remoteservice | Leistungen unter Inanspruchnahme von technischen Einrichtungen zur Fernkommunikation von einem Standort außerhalb des Einsatzortes der vertraglichen Leistungen, in einigen EVB-IT AGB auch als Teleservice bezeichnet. |
| Störung | Beeinträchtigung der Eignung der Leistung zur vertraglich vereinbarten bzw., soweit eine solche Vereinbarung fehlt, zur vorausgesetzten oder sonst zur gewöhnlichen Verwendung. Dies gilt unabhängig von einem Vertretenmüssen und unabhängig davon, ob diese Abweichung bereits bei Leistungsbeginn vorlag. |
| Systemkomponente | Teil des Gesamtsystems*, z. B. Hard- oder Software*. Hierzu gehören auch überlassene neue Programmstände* für die Software*. |
| Ticketsystem | Ein Ticketsystem (auch Trouble-Ticket-System genannt) ist ein IT-System, mit dessen Hilfe Meldungen und Anfragen empfangen, klassifiziert, bestätigt und mit dem Ziel der Beantwortung bzw. der Problemlösung bearbeitet und deren Fortschritt beobachtet und überwacht werden können. Das Ticketsystem bestätigt den Eingang der Meldung unter Wiederholung deren Inhalts. |