| Postanschrift: Zentralstelle der Forstverwaltung Postfach 100463 67404 Neustadt Paket- & Besuchsadresse: Neupfalz 55444 Schöneberg Telefon +49 6131 8842670 0 Telefax +49 6131 884 262313 zdf.komma@wald-rlp.de wald.rlp.de 1.10.2026 | |||||
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Vergabe-Nr.: 2026-KOMMA-MB4501-AL
Maßnahme/n: Rahmenvertrag Pflege Webseiten
Ausführungszeitraum: 1.1.2027 - 31.12.2030
Leistungsort: Neupfalz 1, 55444 Schöneberg
Aufforderung zur Angebotsabgabe bis zum 15.10.2026 um 009:00 Uhr
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am: 31.10.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, zu der oben genannten Maßnahme ein Angebot abzugeben. Die beiliegenden Unterlagen sind für die Erstellung Ihres Angebots erforderlich.
Sollten Teile der Leistungsbeschreibung aus Ihrer Sicht nicht oder nicht wirtschaftlich umsetzbar sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich und vor Angebotsabgabe mit. Wir behalten uns vor, die Leistungsbeschreibung entsprechend abzuändern. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch.
Für Ihr Angebot können keine Kosten erstattet werden.
Bewerbungs- und Vertragsbedingungen
Weitere Informationen zu Ausführungsfristen/Vertragslaufzeiten:
Vertragsvariante:
[ ] Einzelvertrag
[x] Rahmenvertrag/-verträge
[x] mit einem Unternehmen (pro Los)
Der Einzelabruf der jeweiligen Leistung erfolgt bedarfsweise während der Vertragslaufzeit.
[ ] mit Unternehmen (pro Los)
Der Einzelabruf einer Leistung erfolgt bedarfsweise während der Vertragslaufzeit nach festgelegter Rangfolge (Ranking) für einen bestimmten Ausführungszeitraum. Eine zugesagte Leistung ist in der vorgegebenen Ausführungszeit zu erbringen. Die Rahmenvertragsunternehmen haben keinen Anspruch auf das gesamte Leistungsvolumen des Rahmenvertrages.
[x] mit optionaler Vertragsverlängerung (siehe Vertragsbedingungen)
Ansprechpartner*in:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson über das Kommunikationstool im Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz.
Kommunikation:
Ergeben sich Änderungen in den Vergabeunterlagen oder werden kalkulationsrelevante Fragen beantwortet, werden alle registrierten Bieter*innen darüber informiert. Die Information erfolgt über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz. Bieter*innen, die nicht auf der genannten Vergabeplattform registriert sind, sind selbst dafür verantwortlich, sich fortlaufend über Änderungen oder konkretisierende Angaben zu informieren.
Art der Vergabe:
[ ] Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gemäß UVgO
[ ] Verhandlungsvergabe gemäß UVgO
[x] Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO
Bietergemeinschaft / Nachunternehmen / Eignungsleihe
Die Teilnahme von Bietergemeinschaften ist möglich. Die einzelnen Mitglieder:innen der Bietergemeinschaft dürfen kein separates Angebot abgeben. Die Gebotsabgabe für eine Bietergemeinschaft erfolgt durch die bevollmächtigte Vertreterin oder den bevollmächtigten Vertreter. Es sind für alle Mitglieder:innen die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Alle Mitglieder:innen der Bietergemeinschaft müssen namentlich genannt werden und eine Erklärung über die Vertretung und die Gesamtschuldnerhaftung unterschreiben.
Überträgt ein Auftragnehmer Teile der Leistungserbringung auf ein anderes Unternehmen, handelt es sich um den Einsatz eines Nachunternehmens. Nimmt der Auftragnehmer hingegen zur Erfüllung der Eignungsanforderungen die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, handelt es sich um eine Eignungsleihe. Das eignungsverleihende Unternehmen muss dabei nicht zwingend auch als Nachunternehmen an der Leistungserbringung beteiligt sein. Der Auftragnehmer hat darzulegen, dass die hinzugezogenen Unternehmen sämtliche Anforderungen des Auftrags erfüllen. Daher sind die geforderten Erklärungen und Nachweise auch von diesen Unternehmen vorzulegen. Der beabsichtigte Einsatz von Nachunternehmen und/oder die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe ist mit dem Formular „Eigenerklärung Einsatz Nachunternehmen und Eignungsleihe“ anzugeben. Sofern Eignungsanforderungen ausschließlich durch das hinzugezogene Unternehmen erfüllt werden, ist zusätzlich eine von diesem unterzeichnete „Verpflichtungserklärung“ einzureichen.
Angebotsform
Für die Angebotsabgabe sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Die Einreichung anderer Dokumente erfolgt insoweit auf eigenes Risiko des bietenden Unternehmens als diese inhaltlich exakt den Anforderungen der von der Vergabestelle heraus gegebenen Vordrucke entsprechen müssen. So wird sichergestellt, dass die Bietenden keine unterschiedlichen Angebote abgeben. Ist die Leistung in Positionen aufgegliedert, sind unbedingt alle Einzel-Positionen zu bebieten.
Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen, berichtigt oder geändert werden. Der Rückzug eines Angebotes ist schriftlich per Post, E-Mail oder Fax möglich. Änderungs- oder Berichtigungsangebote müssen in derselben Form wie das ursprüngliche Angebot eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsabgabe ist dies über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz möglich. Sofern ein papierhaftes Angebot geändert oder berichtigt werden soll, ist dies mit dem Zusatz "Berichtigung zum Angebot vom …" oder "Änderung zum Angebot vom..." kenntlich zu machen.
Weitere Bestandteile des Angebots
Folgende, für den Ausführungszeitraum gültige Erklärungen und/oder Nachweise sind dem Angebot beizufügen:
- Anlage 2 Angebotsformblatt-Le.xlsx
- Anlage 3 Allgemeine Bietererklärung-Le.docx
- Anlage 4 Eigenerklärung_allgemein.docx
- Anlage 5 Eigenerklärung_Einsatz Nachunternehmen.docx
- Anlage 6 Verpflichtungserklärung für Nachunternehmen.pdf
Angebotsabgabe
Ihr Angebot reichen Sie bitte elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bis zur auf Seite 1 dieses Schreibens genannten Frist ein.
Hilfe zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie im Internet unter https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28114987.
Wenn lediglich elektronische Angebote zugelassen sind, behält sich die auftraggebende Partei zur Sicherstellung eines ordentlichen Verfahrens vor, papierhafte Angebote anzunehmen, wenn die elektronische Abgabe nicht möglich ist. Setzen Sie sich deshalb bei Problemen mit dem Bietertool zwingend rechtzeitig mit der Vergabestelle in Verbindung, um die Sachlage zu klären.
Ausgeschlossen werden:
- Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten,
b) Angebote, die nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert sind,
c) Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht
zweifelsfrei sind,
d) Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind,
e) Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
f) Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben,
g) Angebote, die nicht in deutscher Sprache und in Euro / Cent eingereicht werden.
Ab einem Auftragswert von 50.000 EUR wird vor der Zuschlagserteilung eine Wettbewerbs-Register-Anfrage bei der Registerbehörde (Bundeskartellamt) durchgeführt.
Zuschlagserteilung und Bindefrist:
Die Wertung erfolgt nach dem preisgünstigsten Angebot. Sollte die Ausschreibung mehrere Lose umfassen, erfolgt die Wertung pro Los. Die Erteilung des Zuschlags erfolgt spätestens zum auf Seite 1 dieses Schreibens genannten Datum in Textform. Sie entspricht dem Wertungsergebnis. Bei einem Vertrag im Ranking, erhalten mehrere Unternehmen den Zuschlag auf ein Los.
Bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten wird dem Unternehmen, das Ausbildungsplätze bereitstellt, sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt und/oder Maßnahmen zur Frauenförderung durchführt, bevorzugt der Zuschlag erteilt. Diese Kriterien werden im Bedarfsfall abgefragt. Besteht danach weiterhin Gleichheit, entscheidet das Los.
Ein Losentscheid wird wie folgt durchgeführt: Drei mit dem Vergabeverfahren nicht befassten Mitarbeiter des AG beschriften im Sechs-Augenprinzip für jedes am Losentscheid teilnehmende Unternehmen je drei Loszettel mit dem Namen des Unternehmens. Diese Loszettel werden in ein Behältnis eingelegt und durchmischt. Im Anschluss daran zieht jeder Mitarbeiter abwechselnd einen Loszettel und legt ihn ungeöffnet ab. Im Anschluss werden die Loszettel geöffnet. Das Unternehmen, auf das mindestens zwei Loszettel entfallen, hat den Losentscheid gewonnen. Nehmen mehr als zwei Unternehmen am Losentscheid teil, wird die Ziehung solange fortgesetzt, bis ein Unternehmen die meisten Loszettel auf sich vereinigt.
Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr/e Angebot/e gebunden.
Sollte das bezuschlagte Unternehmen vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund von Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfallen, behält sich der oder die Auftraggeber:in vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses zu den angebotenen Konditionen anzutragen.
Informationen an Bietende:
Bietende, deren Angebote ausgeschlossen werden, werden unverzüglich darüber und über den Grund des Ausschlusses informiert.
Auf Verlangen wird dem oder der Bieter:in innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang des in Textform gestellten Antrags folgendes mitgeteilt:
- Gründe für die Nichtberücksichtigung des Angebots,
- Merkmale und Vorteile des Angebots des erfolgreichen Bieters oder der erfolgreichen Bieterin,
- Name des erfolgreichen Bieters oder der erfolgreichen Bieterin.
Die den Zuschlag erteilende Stelle (Vergabestelle):
Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Forstamt , direkt handelnd für den Staatswald sowie im Auftrag der Kommunen.
Auftraggeber*in:
Für [ ] das Los / die Lose / [x] die Gesamtleistung: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz und endvertreten durch das Forstamt
[ ] Für das Los / die Lose / [ ] die Gesamtleistung: Ortsgemeinde/Stadt
[ ] Für das Los / die Lose : Ortsgemeinde/Stadt
[ ] Für das Los / die Lose : Ortsgemeinde/Stadt
[ ] Für das Los / die Lose : Ortsgemeinde/Stadt
Vertragsbestandteile:
Bestandteile des durch Zuschlag zustande kommenden Vertrages sind
-
Allgemeine Vertragsbedingungen VOL/B in aktueller Fassung
-
Die Ausschreibungsunterlagen und die darin verwiesenen Regelungen, insbesondere die leistungsbeschreibenden Unterlagen
-
Die Vertragsbedingungen dieses Schreibens
-
Ihr Angebot einschl. aller geforderten Erklärungen und/oder Nachweise und/oder sonstigen geforderten Dokumenten
-
evb-it
Andere Vertragsinhalte, die mit der Angebotseinreichung erfolgen (z. B. die AGB des bietenden Unternehmens), werden nicht anerkannt und werden mit Zuschlagserteilung nicht zum Vertragsbestandteil.
Abrechnung der Leistung/en und Zahlungsabwicklung:
Die Abrechnung mit der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer erfolgt nach einwandfreier und abgenommener Leistungserbringung auf Rechnung. Gemäß den geltenden Haushaltsbestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz dürfen Zahlungen grundsätzlich nur für bereits erbrachte Lieferungen / Leistungen erfolgen.
Rechnungen sind als E-Rechnungen über den Zentralen E-Rechnungseingang des Landes RLP (https://e-rechnung.service.rlp.de/) einzureichen. Die zur Einreichung von E-Rechnungen erforderliche Leitweg-ID sowie evtl. weitere auszufüllende Mindestinhalte erhalten Sie vom Auftraggeber. Das unter dem Link https://e-rechnung.service.rlp.de/dokumente/informationen hinterlegte Musteranschreiben für Rechnungssteller enthält eine Zusammenfassung aller wesentlichen Informationen im Umgang mit dem ZRE.
Überprüfung behaupteter Vergaberechtsverletzungen
Erkannte Vergaberechtsverstöße sind im laufenden Vergabeverfahren unverzüglich bei der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber zu rügen.
Unbeschadet der Bestimmungen der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen unterliegen alle Vergabeverfahren der Rechts- und Fachaufsicht. Für Vergabeverfahren der Landesbehörden in Rheinland-Pfalz wird diese von folgender Aufsichtsbehörde wahrgenommen:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Postfach 13 20
54203 Trier
Telefon: 06 51/94 94-0
Telefax: 06 51/94 94-170
Internet: http://www.add.rlp.de
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Die Rechts- und Fachaufsicht für Vergabeverfahren kommunaler Gebietskörperschaften unterhalb der EU-Schwellenwerte durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde bleibt unberührt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Alexander Leonhard