[Seite 1]
öffentlich
Städtische Werke Netz + Service GmbH
Eisenacher Straße 12
34123 Kassel-Unterneustadt
Verfahrensbrief
(offenes Verfahren)
zur Ausschreibung
„Rahmenvertrag über die Lieferung von Kabelschutzrohren DA 250 mm inkl. Formteile“
Stand: 25.09.2026
Die Angaben geben den aktuellen Stand der Planungen des Auftraggebers wieder und stehen unter dem Vorbehalt späterer Änderungen.
[Seite 2]
Verfahrensbrief (offenes Verfahren) zur Ausschreibung „Rahmenvertrag über die Lieferung von Kabelschutzrohren DA 250 mm inkl. Formteile“
Inhaltsverzeichnis
I. Angaben zum Verfahren und Verfahrensablauf 3
- Auftraggeberin 3
- Allgemeine Angaben zum Verfahren 3
- Fragen durch die Bieter 3
- Einreichung der Angebote 4
- Terminübersicht 5
- Angebote, Angebotsunterlagen, Nebenangebote 5
- Bietergemeinschaften und Nachunternehmereinsatz 7
- Keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen 8
- Wertungskriterien 8
- Verwendung aktueller Vergabeunterlagen 8
- Information nicht berücksichtigter Bieter 9
- Keine Entschädigung 9
- Anlagen zum Verfahrensbrief 10
II. Einlegung von Rechtsbehelfen 11
Stand: 25.10.2026 Seite 2 von 12
[Seite 3]
Verfahrensbrief (offenes Verfahren) zur Ausschreibung „Rahmenvertrag über die Lieferung von Kabelschutzrohren DA 250 mm inkl. Formteile“
I. Angaben zum Verfahren und Verfahrensablauf
- Auftraggeberin
Auftraggeberin ist die
Städtische Werke Netz + Service GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel (Registergericht) unter dem Registerzeichen HRB 15211, Sitz der Gesellschaft: Eisenacher Straße 12 in 34123 Kassel (im Folgenden: „Städtische Werke Netz + Service GmbH“ oder „Auftraggeberin“)
- Allgemeine Angaben zum Verfahren
2.1 Die Städtische Werke Netz + Service GmbH führt ein offenes Verfahren für „Rahmenvertrag über die Lieferung von Kabelschutzrohren DA 250 mm inkl. Formteile“ nach den Regelungen der Ver- ordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO) durch.
Dieses Verfahren basiert auf der EU-weiten Bekanntmachung der Städtische Werke Netz + Service GmbH im Supplement des EU-Amtsblattes zum Vergabeverfahren Nr. O_NSG-26-041. Gegenstand dieses Verfahrensbriefes ist die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
2.2 Die den Bietern möglicherweise im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informatio- nen (Antworten der Auftraggeberin auf Fragen der Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Vergabeunterlagen bei der Erstellung des Angebots zugrunde zu legen. Antwortschreiben und Hinweise der Auftraggeberin, die die Vergabeunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Vergabeunterlagen vor.
2.3 Bitte lesen Sie die Vergabeunterlagen und deren Anlagen sorgfältig durch. Sollten sich die Dateien als nicht zu öffnen, beschädigt oder nicht lesbar erweisen, hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren. Die dem Bieter nicht zugänglichen Unterlagen werden dann umgehend erneut elektronisch übersandt. Die Bieter sind daher aufgefordert, umgehend nach dem Abrufen der Unterlagen zu prüfen, ob diese zu öffnen, lesbar und vollständig sind.
2.4 Bei den in diesem Verfahrensbrief verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für jegliche Art von natürlichen und juristischen Personen. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit „Bieter“ im Weiteren sowohl natürliche als auch juristische Personen bzw. Bietergemeinschaften gemeint.
- Fragen durch die Bieter
Stand: 25.10.2026 Seite 3 von 12
[Seite 4]
Verfahrensbrief (offenes Verfahren) zur Ausschreibung „Rahmenvertrag über die Lieferung von Kabelschutzrohren DA 250 mm inkl. Formteile“
Fragen durch die Bieter zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 19.10.2026 über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform
mit dem Betreff
„Bieterfragen Rahmenvertrag über die Lieferung von Kabelschutzrohren DA 250 mm inkl. Formteile“
zu stellen.
Die Antworten zu den eingereichten Fragen erhalten Sie bis spätestens zum 20.10.2026.
Bei anderweitig oder verspätet zugeleiteten Fragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sicher- gestellt werden.
Die Fragen und Antworten werden über die Vergabeplattform zur Beantwortung veröffentlicht, so- weit sie für alle Bieter von Interesse sind. Andernfalls erfolgt eine Beantwortung individuell für den jeweiligen Bieter. Die Bieter haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Widersprüche oder Un- vollständigkeiten, insbesondere solche, welche Anforderungen, Inhalt und Vollständigkeit der Verga- beunterlagen betreffen, so hat der Bieter die Städtische Werke Netz + Service GmbH umgehend dar- auf hinzuweisen. Vorgenannte Hinweise sind unmittelbar an die vorgenannte Kontaktstelle zu rich- ten.
- Einreichung der Angebote
4.1 Die Bieter haben ihre Angebote bis spätestens zur unter Termine genannten Frist einzu- reichen. 4.2 Die Angebote sind in deutscher Sprache zu erstellen. Die Einreichung der Angebote muss in Textform über die Vergabeplattform erfolgen.
4.3 Auf das Erfordernis der Einhaltung der Form und Frist wird ausdrücklich hingewiesen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote oder nur per Telefax oder E-Mail eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Upload der Angebote bis zur vorgenannten Frist abge- schlossen sein muss.
Ein Formfehler liegt insbesondere bei schriftlicher oder postalischer Einreichung der Angebote vor.
Stand: 25.10.2026 Seite 4 von 12
[Seite 5]
Verfahrensbrief (offenes Verfahren) zur Ausschreibung „Rahmenvertrag über die Lieferung von Kabelschutzrohren DA 250 mm inkl. Formteile“
4.4 Die Städtische Werke Netz + Service GmbH behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern.
- Terminübersicht
Für das Verfahren gilt folgender vorläufiger Terminplan, auf den sich die Bieter einzurichten haben:
| Verfahrensschritt | Zeitpunkt / Zeitraum |
|---|---|
| Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes | 25.09.2026 |
| Angebotsfrist | 26.10.2026, 10:00 Uhr |
| Prüfung und Wertung der letztverbindlichen Angebote | bis 30.10.2026 |
| Versand der Vorabinformationsschreiben, § 134 GWB | 06.11.2026 |
| Zuschlagserteilung | 17.11.2026 |
| Vertragsbeginn | 01.12.2026 |
- Angebote, Angebotsunterlagen, Nebenangebote
5.1 Angebote
5.1.1 Die Angebotsunterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. In Ausnahmefällen können internationale Fachbegriffe verwendet werden.
Alle Angebotsteile und Bestandteile müssen eindeutig strukturiert und gekennzeichnet sein. Die mit dem Verfahrensbrief übersandten und entsprechend von der Auftraggeberin vorgegebenen Unterla- gen sind zu verwenden, (soweit erforderlich) inhaltlich zu vervollständigen und – sofern nicht anders in diesem Verfahrensbrief beschrieben – in die Angebote des Bieters zu integrieren. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein, d. h. die Eintragungen müssen so vorgenommen werden, dass diese dauerhaft sind. Für notwendige Erklärungen genügt die Textform. Für die Einhaltung der Textform müssen die entsprechenden Unterlagen lesbar und die Person des Erklärenden genannt sein (§ 126b BGB).
5.2 Angebotsunterlagen
5.2.1 Folgende Angebotsunterlagen sind mit der Angebotsabgabe zwingend einzureichen:
Stand: 25.10.2026 Seite 5 von 12
[Seite 6]
Verfahrensbrief (offenes Verfahren) zur Ausschreibung „Rahmenvertrag über die Lieferung von Kabelschutzrohren DA 250 mm inkl. Formteile“
• der ausgefüllte Erklärungs- und Nachweisbogen (Anlage 1) nebst allen hierin geforderten An- lagen, • das ausgefüllte Preisblatt (Anlage 4), • das Grobkonzept zur Auftragsausführung gemäß Ziffer 2 der Anlage 5 zum Verfahrensbrief.
5.2.2 Hinsichtlich der Erklärungen zur Angebotsabgabe, der Erklärungen zur Bildung von Bieterge- meinschaften und des Einsatzes von Nachunternehmern sowie hinsichtlich des Nachweises der Eig- nung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erhalten die Bieter einen Erklärungs- und Nach- weisbogen (Anlage 1), der entsprechend auszufüllen, wo notwendig und vorgesehen zu ergänzen und bei dem an den dafür vorgesehenen Stellen die Person des Erklärenden zu benennen ist (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
5.3 Vergütung für die Leistungserbringung
Alle Preise/Vergütungen sind netto in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Bieter haben zur Darstellung der Preise/Vergütungen in ihrem Angebot zwingend das als Anlage 4 beigefügte Preisblatt zu verwenden.
Durch die angebotenen Preise/angebotene Vergütung werden sämtliche vertragsgemäß vom Bieter zu erbringenden Leistungen und Nebenleistungen vergütet und sämtliche Aufwendungen des Bieters hierzu, insbesondere alle gegenwärtigen und künftigen Steuern (ausgenommen Umsatzsteuer), Abga- ben und Gebühren, Versicherungskosten, die sachlichen und persönlichen Kosten und Aufwendungen abgegolten, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Das Angebot ist durch den Bieter so zu erstellen, dass die in den technischen Spezifikationen (Anlagen 2.1 – 2.5) beschriebenen Liefergegenstände vollständig erfasst sind.
5.5 Vertrag zur Leistungserbringung
Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss des als Anlage 3 beiliegenden Rahmenvertrages zu den dort enthaltenen Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht Be- standteil des Vertrages.
Der Bieter erklärt mit dem Angebot den beiliegenden Rahmenvertrag nebst seinen Anlagen für sein Angebot verbindlich und verpflichtet sich, diesen im Falle der Zuschlagserteilung mit der Auftragge- berin abzuschließen und auszufertigen.
5.6 Kennzeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Die Bieter werden aufgefordert, die Teile ihrer Angebote, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen.
Stand: 25.10.2026 Seite 6 von 12
[Seite 7]
Verfahrensbrief (offenes Verfahren) zur Ausschreibung „Rahmenvertrag über die Lieferung von Kabelschutzrohren DA 250 mm inkl. Formteile“
Die Auftraggeberin erhält – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragsneh- mers – sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Der Bieter stimmt mit der Abgabe seines Angebotes diesem Rechtsübergang zu.
5.7 Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
- Bietergemeinschaften und Nachunternehmereinsatz
Neben Einzelbietern sind auch Bietergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von Nachunter- nehmern durch den Bieter/die Bietergemeinschaft.
7.1 Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und im Auftragsfall der Arbeitsgemein- schaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Städtische Werke Netz + Ser- vice GmbH wertet es jedoch nicht als unzulässiges Doppelangebot, wenn Nachunternehmer von ver- schiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bieterge- meinschaft sind. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kennt- nis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachun- ternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachun- ternehmers gegenüber der Auftraggeberin zu versichern. Ein unzulässiges Doppelangebot liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Im Falle eines unzu- lässigen Doppelangebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bie- ter/Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters.
7.2 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindli- che Erklärung in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, in der
• die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, • alle Mitglieder aufgeführt sind, • ein von allen Mitgliedern gegenüber der Städtische Werke Netz + Service GmbH im Vergabe- verfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und • die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
7.3 Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit
Stand: 25.10.2026 Seite 7 von 12
[Seite 8]
Verfahrensbrief (offenes Verfahren) zur Ausschreibung „Rahmenvertrag über die Lieferung von Kabelschutzrohren DA 250 mm inkl. Formteile“
dem Erklärungs- und Nachweisbogen (Anlage 1) einzureichen. Bedient sich der Bieter/die Bieterge- meinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche, berufliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“), so hat er/sie die geforderten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft, mit dem Angebot vorzulegen. Die näheren Ein- zelheiten nebst entsprechenden Hinweisen sind in dem als Anlage 1 beigefügten Erklärungs- und Nachweisbogen erläutert.
Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen von Nach- unternehmen, konzernverbundenen Unternehmen oder sonstiger Dritter (z. B. freie Mitarbeiter) be- rufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen der Städtische Werke Netz + Service GmbH nach- weisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer im Falle einer (beabsichtigten) Beauftragung aufzufordern, seine sonstigen Nachunternehmer zu benennen und eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer zu fordern, dass diese im Fall der Auftragsvergabe dem Bieter/der Bietergemein- schaft die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stellen.
Beruft sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die finanzielle und wirt- schaftliche Leistungsfähigkeit Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen, haben sich der Bieter/die Bietergemeinschaft und der Dritte/Nachunternehmer/das konzernverbundene Unternehmen gegenüber der Auftraggeberin zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter/die Bietergemeinschaft gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu haften.
- Keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbe- werbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbe- werbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen über die bereits geforderten Auskünfte hinaus weitere Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
- Wertungskriterien
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird gemäß der in Anlage 5 zum Verfahrensbrief beschriebenen Wertungslogik ermittelt (Gewichtung: 70 % Preis, 30 % Grobkonzept zur Auftragsausführung).
- Verwendung aktueller Vergabeunterlagen
Stand: 25.10.2026 Seite 8 von 12
[Seite 9]
Verfahrensbrief (offenes Verfahren) zur Ausschreibung „Rahmenvertrag über die Lieferung von Kabelschutzrohren DA 250 mm inkl. Formteile“
Sofern die Auftraggeberin Vergabeunterlagen ändert oder aktualisiert, haben die Bieter die geänder- ten bzw. aktualisierten Vergabeunterlagen (insbesondere Anlagen) zu verwenden.
- Information nicht berücksichtigter Bieter
Die Städtische Werke Netz + Service GmbH wird die nicht berücksichtigten Bieter entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen informieren.
- Keine Entschädigung
Die Bieter erhalten für ihre Aufwendungen im Verfahren keine Entschädigung. Schadenersatzansprü- che sind ausgeschlossen.
Stand: 25.10.2026 Seite 9 von 12
[Seite 10]
Verfahrensbrief (offenes Verfahren) zur Ausschreibung „Rahmenvertrag über die Lieferung von Kabelschutzrohren DA 250 mm inkl. Formteile“
- Anlagen zum Verfahrensbrief
Anlage 1 – Erklärungs- und Nachweisbogen Anlage 2.1 – Technische Spezifikation Kabelschutzrohr DA250 Anlage 2.2 – Technische Spezifikation Rohrbögen Anlage 2.3 – Technische Spezifikation Steckmuffe Anlage 2.4 – Technische Spezifikation Heizwendelschweißmuffe Anlage 2.5 – Technische Spezifikation Endkappe Anlage 3 – Vertragsentwurf (Rahmenvertrag) Anlage 4 – Preisblatt Anlage 5 – Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots (Bewertungsmatrix)
Stand: 25.10.2026 Seite 10 von 12
[Seite 11]
Verfahrensbrief (offenes Verfahren) zur Ausschreibung „Rahmenvertrag über die Lieferung von Kabelschutzrohren DA 250 mm inkl. Formteile“
II. Einlegung von Rechtsbehelfen
Nach dem GWB haben die Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Ab- schriften der Angebote erteilen lassen (vgl. § 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Ein- sicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Ge- heimschutzes oder zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, geboten ist (vgl. § 165 Abs. 2 GWB).
Nach § 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in Unterlagen deutlich kennt- lich zu machen. Bieter haben ihre Geschäftsgeheimnisse bereits im Angebot zu kennzeichnen, ggf. durch Einreichen einer separaten Aufstellung über die zu schützenden Informationen und Unterla- gen mit Seitenangabe. Fehlt eine deutliche Kennzeichnung, ist von der Zustimmung des Bieters zur Einsichtnahme im Sinne von § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.
Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die:
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Deutschland (DE) Telefon: +49 6151126603 Fax: +49 611327648534 E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren er-
kannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spä-
testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder
zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spä-
testens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in
den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Ver-
gabestelle gerügt werden,
Stand: 25.10.2026 Seite 11 von 12
[Seite 12]
Verfahrensbrief (offenes Verfahren) zur Ausschreibung „Rahmenvertrag über die Lieferung von Kabelschutzrohren DA 250 mm inkl. Formteile“
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Stand: 25.10.2026 Seite 12 von 12