Rahmenvertrag zur Lieferung von Heizöl in Dieselqualität nach DIN

Status
Vergeben
Angebotsfrist
10.07.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
12.06.2024
CPV-Codes
Heizöl (09135100)
Bekanntmachungsnummer
346785-2024
Verfahrensnummer
3add2d0e-fbc9-4f5b-b5e4-e0cba4a5b1e2

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Flughafen Hamburg GmbH beschafft im Rahmen eines Vertrags Heizöl in Dieselqualität nach DIN sowie optional Gas-to-Liquids-Kraftstoff (GTL) für mehrere Lieferstellen des Hamburg Airports. Der Leistungsort ist Hamburg. Die Angebotsfrist endet am 10. Juli 2024 um 10:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmernvertragsvereinbarung der Lieferung von Heizöl in Dieselqualität nach DIN und optional GTL für mehrere Lieferstellen des Hamburg Airports.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · RV Lieferung Heizöl

    Die Flughafen Hamburg GmbH schreibt in einem offenen europaweiten Vergabeverfahren die Vergabe der Lieferung von Heizöl in Dieselquallität nach DIN und optional GTL für mehrere Leiferstellen des Hamburg Airports.

    Frist: 10.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist Der Bieter erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unter-nehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortli-cher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sons-tige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entspre-chend. Der Bieter erklärt, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Der Bieter erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. Der Bieter erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbunde-nes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsver-ordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embar-gos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staa-tenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasu-ry's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbe-hörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungs-stellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Ge-genstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Be-zug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Per-son, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.

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LOT-0000 · RV Lieferung Heizöl

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Anforderungen

Der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist Der Bieter erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unter-nehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortli-cher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sons-tige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entspre-chend. Der Bieter erklärt, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Der Bieter erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. Der Bieter erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbunde-nes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsver-ordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embar-gos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staa-tenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasu-ry's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbe-hörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungs-stellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Ge-genstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Be-zug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Per-son, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.09.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 579909-2024

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