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Vereinbarung_zur_Einstellung_von_Produkten_in_cMarket.pdf

Rahmenvertrag zur Lieferung medizinischer Verbrauchsmaterialien für den Rettungsdienst

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.10.2026, 10:55 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabeplattform.stadt-koeln.de

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Vereinbarung zur Einstellung von Produkten in cMarket

E-Procurement-Plattform cMarket

Seit dem 16.09.2019 beschafft die Stadt Köln die von ihr benötigten Produkte über die E-Procurement-Plattform „cMarket“. Diese bietet eine optimierte Bedienoberfläche und eine einfache Rahmenvertrags-/Katalogverwaltung. Das Einspielen der Rahmenver- trags-/Katalogprodukte in „cMarket“ erfolgt für die Stadt Köln im Auftrag des KDN- Dachverbands kommunaler IT-Dienstleister (Sitz: Enggasse 2, 50668 Köln, Ge- schäftsstelle: Mühlenstr. 51, 53721 Siegburg) durch die Betreiberin der E-Procure- ment-Plattform, Südwestfalen-IT (SIT).

Keine Umsatzprovision

Für Produkte, die die Auftragnehmerin der Stadt Köln über eine Rahmenvereinbarung oder einen Rahmenvertrag anbietet, fällt keine Umsatzprovision an.

Insofern ist die Nutzung von „cMarket“ für die Auftragnehmerin für diese Produkte kos- tenlos.

Einverständniserklärung der Bieterin

Die ausgeschriebenen Produkte müssen nach Zuschlagserteilung online über die ge- samte Vertragslaufzeit für die Auftraggeberin elektronisch über die E-Procurement- Plattform „cMarket“ bezogen werden können. Eine Zuschlagserteilung setzt insofern voraus, dass mit der Angebotsabgabe die Bereitschaft zur Teilnahme am elektroni- schen Beschaffungswesen sowie die Bereitschaft zur Übermittlung der inländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beziehungsweise der Steuernummer (Steuer-ID) gegenüber der Auftraggeberin erklärt wird. Die Übermittlung der inländischen Umsatz- steuer-Identifikationsnummer beziehungsweise der Steuernummer (Steuer-ID) gilt als Nachweis über die steuerliche Erfassung gegenüber der Plattformbetreiberin.

Die Bieterin verpflichtet sich, die Produkte in elektronischer Form der Südwestfalen-IT (Südwestfalen-IT, Sonnenblumenallee 3, 58675 Hemer) nach den etablierten Stan- dards BMEcat 1.2 zur Verfügung zu stellen.

Sofern es sich um Elektro- oder Elektronikprodukte handelt, dürfen nur jene Produkte eingestellt werden, die gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rück- nahme und die umweltverträgliche Beschaffung von Elektro- und Elektronikgeräten ordnungsgemäß bei der Stiftung elektro-altgeräte register (ear) registriert sind.

Die Übertragung des Katalogs erfolgt über einen mit der Anbieterin und der Südwest- falen-IT abgestimmten FTP-Server, alternativ per E-Mail.

Hierbei gilt:

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Der Zeichensatz für das XML-Dokument muss ISO-8859-1, ISO-8859-15 oder UTF-8 sein. Die Schlüssel der Bestell- und Inhaltseinheiten müssen entsprechend der UN- ECE Rekommandation 20 verwendet werden (Element: UNIT_ID). Für jedes XML-Do- kument muss eine gültige Grammatik angegeben werden. Die Grammatik für BMEcat ist bereits für den cMarket hinterlegt und muss lediglich im Dokument referenziert wer- den. Der Eintrag lautet: .

Weitere Details wie zum Beispiel Feldbeschreibungen, Erläuterungen zum Standardi- mport mittels BMEcat, Muster BMEcat-Datei können bei der Erstellung der Datei un- mittelbar mit der Südwestfalen-IT abgestimmt werden.

Der Katalog der Rahmenvertragsprodukte ist innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Vertragsbeginn sowie nach jeder Produkt- und/oder Preisanpassung zu übermitteln.

Für die Übersendung der Daten sowie für jede Aktualisierung ist die Auftragnehmerin verantwortlich.

Die Bieterin / die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Rah- menvertragsprodukte zu den Bedingungen des Rahmenvertrages, insbesondere den vertraglich vereinbarten Preisen über die E-Procurement-Plattform der SIT bereitzu- stellen.

Sofern die abgefragten Produktgruppen nur einen Teil des Sortimentes im Gesamtka- talog bzw. in der Bieterpreisliste der Anbieterin ausmachen, wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass nur diese Produktgruppen auf der E-Procurement-Plattform als Vertragsprodukte hinterlegt werden dürfen.

Nach Erfassung einer Bestellung wird ein Bestellschein als PDF-Datei und eine XML- Datei generiert. Diese Bestellungen werden automatisiert per E-Mail an die Auftrag- nehmerin übermittelt.

Diese Erklärung ist durch die Bieterin als Zusicherung dieser Vereinbarung dem Angebot beizufügen.

Der Auftraggeberin stehen bei Nichteinhaltung dieser Zusicherung ein Kündigungs- recht und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu.

Datum Unterschrift der Bieterin

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