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Rahmenvereinbarung über Bereitstellung von Produkten der Firma Microsoft
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Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung über Bereitstellung von Produkten der Firma Microsoft Vertragsparteien Auftraggeber Ministerium für Infrastruktur und Digitales Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: _____
Auftragnehmer
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____
Teil A Allgemeine Regelungen
1 Gegenstand Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen: Beschaffung und Bereitstellung von Produkten der Fa. Microsoft
2 Bestandteile der Rahmenvereinbarung Es gelten als Vertragsbestandteile:
2.1 die Handelspartnervereinbarung als vorrangige Regelung
2.2 diese EVB-IT Rahmenvereinbarung einschließlich der Begriffsbestimmungen und den folgenden Anlagen in der hier aufgeführten Rangfolge:
Diese Rangfolge gilt auch im Rahmen der Einzelaufträge.
2.3 für die jeweiligen Einzelaufträge, je nach Leistungsart, die folgenden EVB-IT AGB:
| Auswahl | AGB | Erläuterung |
|---|---|---|
| ☐ | EVB-IT Kauf-AGB | Kauf von Hardware |
| ☐ | EVB-IT Instandhaltungs-AGB | Instandhaltung von Hardware |
| ☒ | EVB-IT Überlassung Typ A-AGB | Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware (Kauf) |
| ☐ | EVB-IT Überlassung Typ B-AGB | Zeitweise Überlassung von Standardsoftware |
| ☒ | EVB-IT Pflege S-AGB | Pflege von Standardsoftware |
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Rahmenvereinbarung
| Auswahl | AGB | Erläuterung |
|---|---|---|
| ☐ | EVB-IT System-AGB | Erstellung von Gesamtsystemen, ggf. einschließlich Systemservice |
| ☐ | EVB-IT Systemlieferungs-AGB | Lieferung von Systemen, ggf. einschließlich Systemservice |
| ☐ | EVB-IT Erstellungs-AGB | Erstellung bzw. Anpassung von Software |
| ☐ | EVB-IT Service-AGB | Systemserviceleistungen |
| ☒ | EVB-IT Cloud-AGB | Cloudleistungen |
| ☒ | EVB-IT Dienstleistungs-AGB | Dienstleistungen |
Die einbezogenen EVB-IT AGB gelten in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
☐ sowie nachrangig folgende weitere Regelungen des Auftraggebers (z. B. zusätzliche oder besondere Vertragsbedingungen), namentlich _____. sowie nachrangig zu Nummern 2.1 und 2.2 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die oben genannten EVB-IT AGB (zusammen oder einzeln auch die EVB-IT AGB genannt) stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht. Die Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* sowie auftragnehmerseitiger AGB für Art und Umfang der Cloudleistungen erfolgt nur nach Maßgabe der jeweiligen Regelungen im Besonderen Teil (Teil B) dieser Rahmenvereinbarung. Dies gilt unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge solche Bedingungen als Anlage in der Tabelle aus Nummer 2.1 aufgelistet werden. Allerdings gelten für Software* bzw. Softwarekomponenten, die Open Source Software* sind, die vom Rechteinhaber vorgegebenen Lizenzbedingungen. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer dem Angebot beigefügten Dokumenten Regelungen in den EVB-IT AGB, dieser Rahmenvereinbarung oder Einzelaufträgen widersprechen, sind sie ausgeschlossen. Weitere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich durch den Auftraggeber zugelassen wurden. Die in diesem Teil A mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende dieses Vertrages unter „Begriffsbestimmungen“ definiert. Die in Teil B (Module) mit * gekennzeichneten Begriffe sind in den jeweils einbezogenen EVB-IT AGB unter „Begriffsbestimmungen“ definiert.
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3 Auftraggeber und Bezugsberechtigte
3.1 Der/die unter „Vertragsparteien“ als Auftraggeber genannte/n Vertragspartei/en ist/sind Auftraggeber und Bezugsberechtigte/r im Sinne dieser Rahmenvereinbarung, sofern nachfolgend nicht anders geregelt. ☐ Ergänzend zum Auftraggeber bezugsberechtigt ist/sind _____. ☐ Statt des Auftraggebers bezugsberechtigt ist/sind _____. ☐ Nicht bezugsberechtigt ist/sind _____. ☐ Die Bezugsberechtigten und Regelungen zur Bezugsberechtigung ergeben sich aus Anlage Nr.
3.2 Im Falle eines Zusammenschlusses mehrerer Bezugsberechtigter, eines Rechtsformwechsels oder einer sonstigen gesellschaftsrechtlichen Umwandlung nach Vertragsschluss tritt an die Stelle des/der jeweiligen Bezugsberechtigten dessen/deren Rechtsnachfolger. Dasselbe gilt entsprechend bei bloßer namentlicher Umbenennung von Bezugsberechtigten. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer dies entsprechend mitteilen. Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer mitteilt, dass ein Bezugsberechtigter seine Bezugsberechtigung aus dieser Rahmenvereinbarung verloren hat, ist der Auftragnehmer nicht mehr berechtigt, künftige Einzelaufträge dieses ehemals Bezugsberechtigten auszuführen. Die Mitteilung erfolgt, soweit rechtlich zulässig, eine angemessene Zeit vorher.
4 Einzelaufträge Der Auftragnehmer ist aufgrund eines erklärten Einzelauftrages zu den dort beauftragten Lieferungen und/oder Leistungen verpflichtet, wenn diese nach der Rahmenvereinbarung vorgesehen sind. Einzelaufträge beziehen die Regelungen der Rahmenvereinbarung ein. Auftraggeber von Einzelaufträgen können der bzw. die Auftraggeber der Rahmenvereinbarung oder die Bezugsberechtigten* sein.
4.1 Abrufe und Bestätigung
4.1.1 Der Einzelauftrag erfolgt ☐ mit dem/den Einzelauftragsmuster(n) aus Anlage Nr. _____. ☐ mittels elektronischem Bestellsystem gemäß Anlage Nr. _____ und gemäß den dort aufgeführten Bestimmungen. ☐ mit dem Bestellformular aus dem ERP-System des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Bedarfsträgers. ☐ wie nachfolgend beschrieben: _____
☐ Die Erteilung des Einzelauftrages erfolgt ☐ nach Abstimmung der folgenden Punkte: _____ (z.B. Termine, konkretisierter Leistungsumfang). ☐ nach Durchführung des Verfahrens/Abstimmungsprozesses gemäß Anlage Nr. _____.
4.1.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Einzelaufträge aus dieser Rahmenvereinbarung unverzüglich, spätestens jedoch binnen ☐ einer Woche ☐ Kalendertagen
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wie folgt zu bestätigen: ☐ wie in Anlage Nr. _____ vorgesehen ☐ in folgendem Internetportal (z. B. Lieferantenportal des Auftragnehmers) wie dort vorgesehen:
☐ in Textform an: _____.
Hinweis: Vor der Bestätigung ist, soweit vereinbart, durch den Auftragnehmer zu prüfen, ob durch den Einzelauftrag Höchstvolumina überschritten werden! Siehe auch Abschnitt "Höchstvolumen" [im Standard Nummer 9].
4.2 Berechtigung zur Erteilung von Einzelaufträgen bei mehreren Bezugsberechtigten (Abrufberechtigung) Der/die als Auftraggeber genannte/n Vertragspartei/en ist/sind abrufberechtigt im Sinne dieser Rahmenvereinbarung. Zusätzlich gilt: ☐ Einzelaufträge erfolgen durch und für den jeweiligen Bezugsberechtigten. ☐ Einzelaufträge erfolgen durch und für den jeweiligen Bezugsberechtigten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch der Einwilligung des Auftraggebers/der Auftraggeber. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Einzelaufträge zugunsten von Bezugsberechtigten erfolgen durch den/die Auftraggeber für die jeweiligen Bezugsberechtigten. ☐ Einzelaufträge erfolgen durch und für den jeweiligen Bezugsberechtigten, bedürfen jedoch der Einwilligung des Auftraggebers/der Auftraggeber, sobald die für diesen Bezugsberechtigten gemäß Anlage Nr. _____ unverbindlich benannten Volumina ausgeschöpft sind. Liegt keine Einwilligung des Auftraggebers vor, darf der Auftragnehmer den Auftrag nicht annehmen. Sofern eine Einwilligung des Auftraggebers vorliegt, kann der Auftragnehmer aus dem Erreichen bzw. Überschreiten der benannten Volumina kein Leistungsverweigerungsrecht ableiten, es sei denn, das Höchstvolumen [im Standard gemäß Nummer 9] wurde erreicht. ☐ Einzelaufträge erfolgen stets zentral durch _____, jedoch für die jeweiligen Bezugsberechtigten. ☐ Einzelaufträge erfolgen wie folgt: _____ ☐ Einzelaufträge erfolgen gemäß der Regelungen in Anlage Nr. _____
4.3 Weitere Regelungen bei abweichendem Auftraggeber des Einzelauftrags Der Bezugsberechtigte* ist allein aus dem von ihm bzw. für ihn erklärten Einzelauftrag berechtigt und verpflichtet. Der/die Auftraggeber ist/sind gleichwohl berechtigt, ☐ die Ansprüche und Rechte der Bezugsberechtigten (z. B. Vertragsstrafen, Gewährleistungsansprüche) aus den Einzelaufträgen geltend zu machen. ☐ die folgenden Ansprüche bzw. Rechte der Bezugsberechtigten aus den Einzelaufträgen geltend zu machen: _____
5 Geschätztes Auftragsvolumen Das geschätzte Auftragsvolumen, d. h. der geschätzte Auftragswert (Schätzwert) oder die geschätzte Auftragsmenge (Schätzmenge) ☒ ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt der Ausschreibung
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☐ ergibt sich aus Anlage Nr. _____. ☐ beträgt _____ Euro (netto). ☐ beträgt _____ [z. B. Personentage oder Lizenzen]. ☐ ergibt sich aus den Regelungen zu den verschiedenen Leistungsarten (siehe Teil B dieser Rahmenvereinbarung)
Geltung des geschätzten Auftragsvolumens in Relation zur Laufzeit ☐ Das geschätzte Auftragsvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen. ☒ Das geschätzte Auftragsvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung. ☒ Es erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung ☒ anteilig. ☐ wie folgt: _____.
6 Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung durch Auftraggeber oder Bezugsberechtigte, es sei denn, es ist in dieser Nummer etwas anderes vereinbart. Weder die Angabe geschätzter Auftragsvolumina noch die von Höchstvolumina führt zu einer Abnahmeverpflichtung. ☐ Die Mindestabnahme ergibt sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Die Mindestabnahme beträgt _____ Euro (netto). ☐ Die Mindestabnahme ergibt sich aus den Regelungen zu den verschiedenen Leistungsarten (siehe Teil B dieser Rahmenvereinbarung). Geltung der Mindestabnahme in Relation zur Laufzeit ☐ Die Mindestabnahme gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen. ☐ Die Mindestabnahme gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung. ☐ Die Mindestabnahme erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung ☐ anteilig. ☐ gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Die Mindestabnahme gilt pro Jahr der Laufzeit der Rahmenvereinbarung, kumuliert über die Gesamtlaufzeit.
7 Höchstvolumen Das Höchstvolumen, d. h. der Höchstwert oder die Höchstmenge ☒ ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt der Ausschreibung ☐ ergibt sich aus Anlage Nr. _____. ☐ beträgt _____ Euro (netto) (Höchstwert).
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Geltung des Höchstvolumens in Relation zur Laufzeit ☐ Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen. ☒ Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung. ☒ Es erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung ☒ anteilig. ☐ gemäß Anlage Nr. _____
7.1 Mitteilungspflicht des Auftragnehmers ☒ Würde durch einen Einzelauftrag eine Höchstmenge bzw. der Höchstwert der Rahmenvereinbarung überschritten, wird der Auftragnehmer den Bezugsberechtigten und den Auftraggeber darauf hinweisen und den Einzelauftrag nicht ohne Freigabe des Auftraggebers und/oder des Bezugsberechtigten annehmen/bestätigen. ☐ Die Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: _____
7.2 Folgen des Erreichens von Höchstvolumina Bei Erreichen oder Überschreiten des Höchstvolumens ist der Auftragnehmer nicht mehr zur Erfüllung künftiger Einzelaufträge verpflichtet.
Unabhängig davon
☒ hat der Auftraggeber das Recht, diese Rahmenvereinbarung fristlos oder mit einer von ihm bestimmten Frist ☐ von maximal 3 Monaten ☐ von maximal _____ Monaten
zu kündigen. Sieht die Rahmenvereinbarung mehrere Höchstvolumina vor und sind nicht alle Höchstvolumina ausgeschöpft, hat der Auftraggeber das Recht, die Kündigung auf die Teile der Rahmenvereinbarung zu beschränken, für die die Höchstvolumina ausgeschöpft sind. ☐ endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Sind mehrere Höchstvolumina vereinbart, gilt dies erst, wenn alle Höchstvolumina ausgeschöpft sind. Sieht die Rahmenvereinbarung mehrere Höchstvolumina vor und sind nicht alle Höchstvolumina ausgeschöpft, hat der Auftraggeber das Recht, die Teile der Rahmenvereinbarung fristlos oder mit einer von ihm bestimmten Frist ☐ von maximal 3 Monaten ☐ von maximal _____ Monaten
zu kündigen, für die die Höchstvolumina ausgeschöpft sind.
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8 Berichtswesen (Reporting)
8.1 Besondere Mitteilungen zum Ausschöpfungsgrad der Rahmenvereinbarung ☒ Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn ☐ 100 % des geschätzten Auftragsvolumens ☐ 100 % des Höchstvolumens ☒ 75 % des geschätzten Auftragsvolumens ☒ 75 % des Höchstvolumens ☐ _____ % des geschätzten Auftragsvolumens ☐ _____ % des Höchstvolumens
erreicht sind. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne der angegebenen Volumina erreicht sind. Maßgeblich dabei ist der tatsächlich erbrachte Leistungsstand und die sich daraus ergebende Vergütung, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: _____. ☐ Diese Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: _____ ☒ Soweit Höchstvolumina zu 75 % erreicht sind und sich abzeichnet, dass die Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung kumuliert dazu führen werden, dass vor dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung Höchstvolumina ausgeschöpft sein werden, wird der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne Höchstvolumina ausgeschöpft sind. ☐ Diese Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: _____ ☐ Art und Umfang der besonderen Mitteilungspflichten des Auftragnehmers zum Ausschöpfungsgrad ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
8.2 Laufende Berichte ☐ Dem Auftraggeber sind durch den Auftragnehmer ☐ monatlich ☐ quartalsweise ☐ jährlich ☐ in folgendem Turnus: _____
bis zum _____ des Folgemonats bezogen auf den Stichtag nachfolgende Informationen in elektronisch auswertbarer Form hinsichtlich jedes einzelnen Einzelauftrags, jeweils mit Netto- und Bruttowerten, zur Verfügung zu stellen (Stichtag ist der Tag des Endes des jeweiligen Berichtszeitraums. Beispielsweise bei einer monatlichen Berichterstattung das Ende des Kalendermonats): ☐ Produktbezeichnung/Bezeichnung der Leistung ☐ Anzahl ☐ Einzelpreise der jeweiligen Leistungen ☐ Gesamtpreis der jeweiligen Leistungen ☐ bis zum Stichtag auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abgerufene Leistungen (unabhängig davon, ob und inwieweit diese bereits erbracht wurden) ☐ bis zum Stichtag erfolgte Lieferungen / erbrachte Leistungen nach Menge (z. B. bei Abrechnung nach Zeitaufwand die geleisteten Personentage)
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☐ Laufzeit und Umfang zugehöriger Systemservice-, Pflege- bzw. Instandhaltungsleistungen ☐ Anzahl der Tage mit Lieferverzug pro Lieferung ☐ gezahlte Vertragsstrafen pro Einzelfall und kumuliert ☐ Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten in jedem Einzelfall ☐ folgende weitere Informationen: _____
Zeitgleich ist zudem in gleicher Form das kumulierte Bestellvolumen (Netto- und Bruttopreisangabe) bezogen auf den Auftraggeber und sämtliche Bezugsberechtigte mitzuteilen. Die Informationen sind für die Dauer der Rahmenvereinbarung und darüber hinaus bis zum Ende des letzten noch geltenden Einzelauftrags fortzuschreiben, so dass in der jeweils aktuellsten Übersicht zusätzlich zum aktuellen Zeitraum der gesamte bisherige Vertragszeitraum abgebildet ist.
☐ Die Berichte sind in elektronisch auswertbarer Form an folgende Adresse zu senden: _____. ☐ Die Berichte sind wie folgt zur Verfügung zu stellen: _____ ☒ Die Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Es bestehen folgende Berichtspflichten des Auftragnehmers: _____. ☐ Es bestehen keine Berichtspflichten des Auftragnehmers.
9 Vergütung der Leistungen
9.1 Grundsätzliches Die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers ergibt sich aus Anlage Nr. _____ [hier z.B. Preisblatt angeben]. Etwas anderes gilt nur, soweit ausnahmsweise eine Preisanpassung [im Standard gemäß Nummer 14] vereinbart ist und/oder soweit nach dieser Rahmenvereinbarung für Einzelaufträge Miniwettbewerbe durchzuführen sind und hierfür der Preis Zuschlagskriterium ist. Materialkosten, Reisekosten und Nebenkosten* sind in den Preisen enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Reisezeiten werden nicht vergütet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich zu zahlender Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
9.2 Vergütung nach Aufwand Soweit in Anlage Nr. _____ [hier z.B. Preisblatt angeben] eine Vergütung nach Aufwand vorgesehen und im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist, gilt Folgendes
9.2.1 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand ☐ Die Leistungen des Auftragnehmers werden in den Zeiten von 8:00 bis 17:00 Uhr an Arbeitstagen (Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen am vereinbarten Ort oder, soweit kein Ort vereinbart ist, beim Bezugsberechtigten) erbracht. ☐ Die Leistungen des Auftragnehmers werden auch zu folgenden Zeiten gemäß Anlage Nr. _____ erbracht.
9.2.2 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Abweichend von den Regelungen im Abschnitt "Grundsätzliches" werden ☐ Reisekosten vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
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☐ Nebenkosten* vergütet gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Materialkosten vergütet gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Reisezeiten zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. ☐ Reisezeiten vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
9.3 Fälligkeit und Zahlungsfristen Die Vergütung wird nach der Leistungserbringung fällig und ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen, soweit nachfolgend oder im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist.
Die Prüffähigkeit einer Rechnung setzt bei einer Vergütung nach Aufwand voraus, dass der Auftragnehmer mit der Rechnung von ihm unterschriebene Leistungsnachweise über die Leistungen und die weiteren geltend gemachten Kosten gemäß dem Muster aus Anlage Nr. _____ vorlegt. ☐ Abweichend hiervon sind die Leistungsnachweise elektronisch einzureichen, wobei das Format aus Anlage Nr. _____ einzuhalten ist. ☐ Abweichend hiervon sind die Leistungsnachweise in folgender Form einzureichen: _____.
Soweit vorstehend keine Form eines Leistungsnachweises vereinbart ist, gilt das Muster 1 zu den EVB- IT Dienstleistungs-AGB.
Die Vergütung für als Dauerschuldverhältnis zu erbringende Leistungen (z. B. Pflegeleistungen) ist abweichend davon wie folgt fällig: ☐ monatlich bis zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. ☐ quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals. ☐ jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres. ☐ gemäß Anlage Nr. _____. ☐ _____
Abweichend gilt: ☐ Die Vergütungen sind nicht 30 Tage, sondern _____ Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen und zutreffenden Rechnung zu zahlen. ☐ Fälligkeit und Zahlungsfristen ergeben sich aus Anlage Nr. _____. ☐ _____
10 Preisanpassungen Die vereinbarte Vergütung gilt für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung und alle Einzelaufträge, jeweils einschließlich etwaiger Verlängerungen. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen ist ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend ausnahmsweise Abweichendes vereinbart ist.
10.1 Preisanpassungsklausel mit Index ☐ Die nachfolgende Regelung gilt ☐ für alle Produkte und Leistungen ☐ für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Hat sich der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte
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☐ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-620-01 (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____ ☐ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-5829-1 Software und Softwarelizenzen (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____ ☐ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6202-1 IT-Beratung und Support (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____ ☐ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6201-1 Softwareentwicklung und Programmierung (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____ ☐ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6203-1 IT-Management (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____ ☐ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6311 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene DL (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile _____ ☐ Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte des Statistischen Bundesamts, insb. Teilbereich Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse (GP19-26) (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____ ☐ Index für _____ (Jahr: _____ = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____
seit Vertragsschluss oder dem Datum der letzten Anpassung um mehr als 3 % nach oben oder unten verändert, kann jeder Vertragspartner durch schriftliche Erklärung eine angemessene Anpassung der Preise verlangen. [Beispiel: Der Vertragsschluss war am 1.1.2022. Der Index hatte zu diesem Zeitpunkt einen Stand von 105 %. Eine Preisanpassung ist möglich, wenn der Index über 108,15 % liegt. Berechnung: 105 + (105 * 0,03) = 105 + 3,15 = 108,15 %] Die Höhe der Anpassung muss mindestens die Hälfte der in Satz 1 genannten Änderung des oben ausgewählten Indexes betragen und darf dessen Änderung keinesfalls übersteigen. Die Anpassung kann frühestens mit Wirkung zu dem auf Zugang des Anpassungsverlangens folgenden übernächsten Monatsersten verlangt werden. Die Anpassung gilt unabhängig davon nicht für vor Wirksamwerden der Anpassung erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: ☐ Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen. ☐ Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums verlangt werden.
10.2 Preiserhöhungen anhand von maximalen Prozentwerten ☐ Die nachfolgende Regelung gilt ☐ für alle Produkte und Leistungen ☐ für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen darf erstmals 12 Monate nach Beginn der Rahmenvereinbarung, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Die Erhöhung hat angemessen und nicht entgegen der für die Leistung relevanten Markttendenz zu sein und darf maximal 3 % der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung geltenden Vergütung betragen. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam, wenn die Voraussetzungen dieses Absatzes vorliegen. Sie gilt nur für bei Wirksamwerden der Erhöhung noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: ☐ Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.
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☐ Abweichend von Satz 1 darf eine Erhöhung erstmals _____ Monate nach Beginn dieser Rahmenvereinbarung angekündigt werden. ☐ Abweichend von Satz 3 beträgt die maximale Erhöhung _____ % gegenüber dem vorher geltenden Preis. ☐ Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums angekündigt werden. ☐ Das Recht auf Preiserhöhungen durch den Auftragnehmer ist in Anlage Nr. _____ geregelt.
10.3 Preisanpassungen anhand von Preislisten
10.3.1 Preiserhöhungen anhand von Preislisten ☐ Die nachfolgende Regelung gilt ☐ für alle Produkte und Leistungen ☐ für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der bei Mitteilung des Erhöhungsverlangens aktuellen Preisliste _____ [konkrete Bezeichnung + Quelle, z. B. Hersteller oder Auftragnehmer] um mehr als _____ % höher ist, als in der entsprechenden, bei Angebotsabgabe gültigen Preisliste, kann der Auftragnehmer den aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlenden Preis im gleichen Verhältnis erhöhen. Dies gilt jeweils entsprechend, wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der aktuellen Preisliste erneut gegenüber der bei der letzten Preiserhöhung gültigen Preisliste um den oben genannten Prozentsatz gestiegen ist. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen darf erstmals 24 Monate nach Beginn der Rahmenvereinbarung, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 24 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens mit der Ankündigung die geänderten Preislisten zur Verfügung zu stellen, um dem Auftraggeber eine Überprüfung zu ermöglichen. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam, wenn die Voraussetzungen dieses Absatzes vorliegen. Sie gilt nur für bei Wirksamwerden der Erhöhung noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:
☐ Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen. ☐ Die Erhöhung des jeweiligen Preises ist auf 3 % gegenüber dem vor der Erhöhung zu zahlenden Preis begrenzt. ☐ Die Erhöhung des jeweiligen Preises ist auf _____% gegenüber dem vor der Erhöhung zu zahlenden Preis begrenzt. ☐ Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums angekündigt werden. Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preiserhöhung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.]
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☐ Elektronisches Format, Zeitpunkt der Bereitstellung der geänderten Preislisten sowie das vom Auftraggeber festgelegte Wirksamkeitsdatum ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
10.3.2 Preissenkungen anhand von Preislisten Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Preissenkungen vorzunehmen. Im Übrigen ergeben sich Preissenkungen wie folgt: ☐ Die nachfolgende Regelung gilt ☐ für alle Produkte und Leistungen ☐ für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der aktuellen Preisliste _____ [konkrete Bezeichnung + Quelle, z. B. Hersteller oder Auftragnehmer] um mehr als _____ % niedriger ist als in der entsprechenden, bei Angebotsabgabe gültigen Preisliste, senkt sich der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis im gleichen Verhältnis. Dies gilt jeweils entsprechend, wenn der Preis des Produkts in der aktuellen Preisliste erneut gegenüber der bei der letzten Preissenkung gültigen Preisliste um den oben genannten Prozentsatz gesunken ist. Die Preissenkung gilt nur für noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: ☐ Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber so rechtzeitig in Textform auf die jeweiligen Preissenkungen hinzuweisen und dem Auftraggeber geänderte Preislisten so rechtzeitig zugänglich zu machen, dass der Auftraggeber die entsprechende Preissenkung geltend machen kann. Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preissenkung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.] Elektronisches Format, Zeitpunkt der Bereitstellung der geänderten Preislisten sowie das vom Auftraggeber festgelegte Wirksamkeitsdatum ergeben sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Das Recht des Auftraggebers auf Preissenkungen ist in Anlage Nr. _____ geregelt.
10.3.3 Laufende Preisanpassungen anhand von Preislisten ☐ Die nachfolgende Regelung gilt ☐ für alle Produkte und Leistungen ☐ für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Die Vergütung erfolgt auf Basis der in Anlage Nr. _____ referenzierten, mindestens für alle Geschäftskunden in Deutschland geltenden Preisliste(n) in deren jeweils gültigem Stand, auf die ☐ der/die in Anlage Nr. _____ angegebene(n) Rabatt(e) ☐ ein Rabatt in Höhe von _____ %
angewandt wird. Preiserhöhungen gegenüber dem bei Angebotsabgabe geltenden Stand gelten abweichend davon nur, wenn der jeweilige neue Stand der Preislisten, aus denen sich die Erhöhung ergibt, dem Auftraggeber vorliegt.
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Die Preisanpassung erfolgt maximal einmal monatlich zum Monatsbeginn und gilt nur für noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: ☐ Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen. ☐ Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge. ☐ Die Anpassung erfolgt nicht monatlich, sondern maximal einmal pro _____ mit Wirkung zum _____. Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preiserhöhung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.] Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber jeweils die aktuellen und auf Anforderung auch alle früheren Stände der Preisliste(n) in elektronisch auswertbarer Form in einem marktüblichen Austauschformat (z.B. als XLS, CSV oder XML-Dateien) zur Verfügung stellen.
11 Rechnungen ☒ Die Rechnung ist nach den folgenden Vorgaben elektronisch einzureichen ☐ E-Rechnungsverordnung des Bundes - ERechV ☐ _____ [z.B. E-Rechnungsverordnung des jeweiligen Landes oder andere Vorschrift] ☐ Dabei ist folgende Leitweg-ID _____ zu verwenden. Zudem müssen alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder
gefüllt sein. Weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Die Leitweg-ID(s), auszufüllende Zusatzfelder etc. ergeben sich aus Anlage Nr. ☐ Die Leitweg-ID(s), auszufüllende Zusatzfelder etc. ergeben sich aus dem Einzelauftrag.
Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB. ☐ Rechnungen sind an folgende Stelle zu richten: _____ ☐ Der Einzelauftrag wird mit dem jeweiligen Bezugsberechtigten abgerechnet. ☐ Die Anforderungen an Rechnungen und weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
12 Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d) ☐ Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftraggeber sind:
Name Rolle/Leistungsbereich Organisationseinheit Telefonnummer E-Mail
☐ Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftragnehmer sind:
Name Rolle/Leistungsbereich Organisationseinheit Telefonnummer E-Mail
☐ Die Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
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Rahmenvereinbarung
13 Remoteservice* ☐ Der Auftragnehmer erbringt entsprechend der Remoteservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ die dort aufgeführten Teile der Leistung mittels Remoteservice*. ☐ Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Remoteservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Remoteservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen.
14 Lieferantendialog/Statusgespräch ☐ Die Parteien werden regelmäßig einen Lieferantendialog / ein Statusgespräch durchführen. In regelmäßig einmal je _____ durchzuführenden Treffen bietet sich den Parteien die Möglichkeit, die Ergebnisse der bisherigen Vertragsdurchführung darzustellen bzw. zu bewerten, die Erfüllungsgrade zu reflektieren und Verbesserungsmöglichkeiten für die praktische Vertragsdurchführung aufzuzeigen. ☐ Der Lieferantendialog ist in Anlage Nr. _____ geregelt.
15 Haftpflichtversicherung ☐ Der Auftragnehmer weist bei Abschluss dieser Rahmenvereinbarung dem Auftraggeber nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt. ☐ Diese muss folgende Mindestdeckungssummen beinhalten, die mindestens _____ mal jährlich in voller Höhe zur Verfügung stehen: Vermögensschäden _____ Euro Sachschäden _____ Euro Personenschäden _____ Euro Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieser Rahmenvereinbarung und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aus den Einzelaufträgen aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
16 Haftungsregelungen
16.1 Haftung des Auftragnehmers In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers für alle gesetzlichen und vertraglichen Freistellungs-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers und der Bezugsberechtigten aus der Rahmenvereinbarung und den Einzelaufträgen insgesamt ausschließlich begrenzt auf den kumulierten Auftragswert der erteilten Einzelaufträge. Beträgt der kumulierte Auftragswert 1.000.000 Euro oder weniger, wird für diese Haftungsbeschränkung ein kumulierter Auftragswert von 1.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 1.000.000 Euro bis zu 2.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 2.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 2.000.000 Euro bis zu 5.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 5.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 5.000.000 Euro bis zu 10.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 10.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt dieser kumulierte Auftragswert mehr als 10.000.000 Euro, wird für diese Haftungsbeschränkung ein kumulierter Auftragswert von 20.000.000 Euro zugrunde gelegt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn.
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Rahmenvereinbarung
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen.
Etwaige Haftungsbeschränkungen aus den jeweils in den Einzelauftrag einbezogenen EVB-IT AGB gelten nicht, soweit nicht in nachfolgender Nummer [im Standard Nummer 21.2] etwas anderes vereinbart ist.
16.2 Ergänzende bzw. vom Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] abweichende Haftungsregelungen
16.2.1 Andere Höhenbeschränkung der Haftung aus der Rahmenvereinbarung ☐ An die Stelle der in Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] vorgesehenen Beschränkung der Haftung tritt eine Beschränkung auf ☐ _____ % des Gesamtbetrages der kumulierten Auftragswerte der erteilten Einzelaufträge. ☐ _____ Euro ☐ 5.000.000 Euro
16.2.2 Zusätzliche Beschränkung der Haftung aus dem Einzelauftrag ☐ Ergänzend zum Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] ergeben sich etwaige Beschränkungen der Haftung des Auftragnehmers aus den jeweils in den Einzelauftrag einbezogenen EVB-IT AGB. Sie betreffen die Haftung aus den Einzelaufträgen und gelten pro Einzelauftrag. ☐ An die Stelle der dort vorgesehenen Beschränkung auf den Auftragswert* tritt eine Begrenzung auf _____ % des Auftragswerts* des Einzelauftrags. ☐ An die Stelle der dort vorgesehenen Beschränkung auf den Auftragswert* des Einzelauftrags tritt eine Begrenzung auf _____ Euro.
16.2.3 Sonstige Abweichungen vom Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] ☐ Etwaige Beschränkungen der Haftung gelten nicht bei Datenschutzverletzungen. ☐ Etwaige Beschränkungen der Haftung gelten nicht für Freistellungsansprüche ☐ Der Auftragnehmer haftet auch für entgangenen Gewinn. ☐ Regelungen zur Haftung ergeben sich ausschließlich aus Anlage Nr. _____.
16.3 Haftung des Auftraggebers ☐ Die Haftung des Auftraggebers ist wie folgt begrenzt: _____. ☐ Die Haftung des Auftraggebers ist begrenzt gemäß folgender Anlage _____.
17 IT-Sicherheit Unbeschadet ggf. weitergehender gesetzlicher Anforderungen, weitgehender Verpflichtungen aus dieser Rahmenvereinbarung und aus den Einzelaufträgen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten bei IT-Sicherheitsvorfällen oder Ereignissen, die voraussichtlich zu einem IT-Sicherheitsvorfall führen, von denen der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten betroffen sein könnten, unverzüglich über den Vorfall oder das jeweilige Ereignis, potentielle Auswirkungen beim Auftraggeber und den Bezugsberechtigten sowie die ergriffenen Maßnahmen informiert werden.
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Rahmenvereinbarung
☐ Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.
18 Allgemeine Sicherheitsanforderungen, Geheimschutz Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ☐ sich der Geheimschutzbetreuung durch die jeweils zuständige Stelle zu unterstellen. ☐ die Regelungen der Bezugsberechtigten zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. ☐ folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____
19 Vertraulichkeit und Datenschutz ☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von den jeweiligen Regelungen in den jeweiligen, für den Einzelauftrag geltenden EVB-IT AGB, ergeben sich Regelungen zur Vertraulichkeit aus Anlage Nr. _____. ☐ Soweit durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers/Bezugsberechtigten verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), gilt Folgendes: ☐ die Parteien des Einzelauftrags treffen auf Verlangen des jeweiligen Auftraggebers/Bezugsberechtigten eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß dem Muster aus Anlage Nr. _____. ☐ Details sind in Anlage Nr. _____ geregelt. ☐ Es gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Anlage Nr. .
Ungeachtet dessen muss die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhalten. ☐ Bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen und darüber hinaus die Regelungen aus Anlage Nr. _____.
20 Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen
20.1 Laufzeit der Rahmenvereinbarung Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt ☐ am _____; ☐ mit Zuschlag; ☐ mit Zuschlag, jedoch frühestens am _____;
sie endet ☐ am _____. ☐ mit Ablauf von _____ Monaten.
Soweit in Abschnitt "Folgen des Erreichens von Höchstvolumina" [im Standard Nummer 9.3] vereinbart, endet diese Rahmenvereinbarung jedoch unabhängig davon bei Erreichen der entsprechenden Höchstvolumina vorzeitig.
20.2 Verlängerungen der Rahmenvereinbarung ☐ Die Rahmenvereinbarung verlängert sich _____ mal jeweils um _____ Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von _____ Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach _____ Monaten, ohne dass es
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Rahmenvereinbarung
einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung aufgrund dieser Klausel erfolgt nicht, soweit die Rahmenvereinbarung [im Standard: aufgrund Nummer 9.3] vorzeitig endete. ☐ Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung _____ mal um _____ Monate zu denselben Bedingungen zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens _____ Monate vor dem jeweiligen Vertragsende mitteilen.
20.3 Ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung vorzeitig mit einer Frist von _____ Monaten zum _____ ordentlich zu kündigen, frühestens jedoch zum Ende des _____ [z. B. zweiten Vertragsjahres]; dieses ordentliche Kündigungsrecht entfällt, wenn sich die Rahmenvereinbarung [im Standard geregelt in Nummer 25.2] verlängert hat. ☐ _____.
Soweit in Abschnitt „Folgen des Erreichens des Höchstvolumens“ [im Standard Nummer 9.3] vereinbart, ist der Auftraggeber unabhängig davon berechtigt, diese Rahmenvereinbarung bei Erreichen der entsprechenden Höchstvolumina vorzeitig zu kündigen.
20.4 Ende/Kündigung von Einzelaufträgen Das Ende der Rahmenvereinbarung lässt die Wirksamkeit bestehender Einzelaufträge unberührt. Für bestehende Einzelaufträge gilt die Rahmenvereinbarung bis zum Ende der Einzelaufträge weiter, soweit nichts anderes vereinbart ist. ☐ Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, mit Wirkung frühestens zum Ende der Rahmenvereinbarung auch alle Einzelaufträge zu kündigen, soweit nach deren Rechtsnatur eine Kündigung möglich ist. Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet, wobei etwaige Ansprüche wegen Mängeln unberührt bleiben. Nicht erbrachte Leistungen werden auch nicht vergütet, wobei § 648 BGB unberührt bleibt. ☐ _____. ☐ Weitere Regelungen zum Ende der Rahmenvereinbarung ergeben sich aus dieser Anlage _____
20.5 Außerordentliche Kündigung/Rücktritt Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung der gesamten Rahmenvereinbarung, von Einzelaufträgen oder jeweils Teilen davon aus wichtigem Grund fristlos oder mit einer Frist bleibt unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der vorherigen Abmahnung oder einer angemessenen Fristsetzung, es sei denn, dies ist gemäß § 323 BGB Abs. 2 Nr. 1 oder 2 entbehrlich oder es liegen besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen. Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber und die Bezugsberechtigten liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: ● Der Auftragnehmer kann ein vereinbartes Produkt nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung eines Ersatzproduktes wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten bezüglich des betroffenen Produktes eine Teilkündigung erklären. ● Der Auftragnehmer kann einen wesentlichen Teil des vereinbarten Produktportfolios nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung von Ersatzprodukten wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten die Rahmenvereinbarung insgesamt kündigen. ● Der Auftragnehmer verletzt in einem Vertragsjahr schuldhaft und wiederholt Berichtspflichten und/oder Nebenpflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben. ● Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt festgelegte Liefer- bzw. Leistungszeiträume oder ‑zeitpunkte. Unwesentliche Überschreitungen bleiben dabei außer Betracht.
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Rahmenvereinbarung
● Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt andere wesentliche Vertragspflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben. ● _____ Wird die Rahmenvereinbarung aus Gründen außerordentlich gekündigt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, sind die Bezugsberechtigten berechtigt, erteilte Einzelaufträge ebenfalls außerordentlich zu kündigen bzw. soweit es sich nicht um Dauerschuldverhältnisse handelt, von nicht vollständig erfüllten Einzelaufträgen ganz oder teilweise zurückzutreten; soweit eine Teilleistung aus dem jeweiligen Einzelauftrag bereits bewirkt ist, kann der Auftraggeber hinsichtlich dieser Teilleistung jedoch nur zurücktreten, wenn er an dieser, unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation, objektiv kein Interesse hat.
21 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber bestreitet die zugrundeliegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt. Dies gilt auch für ein etwaiges Vermieterpfandrecht, z. B. in Bezug auf Hardware, Software und gehostete Daten des Auftraggebers.
22 Textform Soweit in dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der Textform. Für Störungsmeldungen und Mängelrügen ist der Eintrag in ein Ticketsystem ausreichend.
23 Anwendbares Recht, Gerichtstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach §§ 38, 40 ZPO vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Rahmenvereinbarung und der Einzelaufträge und für alle Streitigkeiten aus diesen Vertragsverhältnissen ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, die ihn im Prozess vertretende Stelle mitzuteilen.
24 Sonstige Vereinbarungen ☐ Sonstige Vereinbarungen: _____. ☐ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
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Teil B: Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung)
1 Geltung der AGB Für Einzelaufträge über Dienstleistungen gelten die EVB-IT Dienstleistungs-AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).
2 Überblick über die Leistungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber auf Basis von Einzelaufträgen folgende Dienstleistungen: ☒ Beratung ☒ Projektleitungsunterstützung ☒ Schulung ☒ Einführungsunterstützung ☐ Betreiberleistungen ☒ Benutzerunterstützungsleistungen ☐ Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit ☐ Unterstützung bei Planungsleistungen ☐ Unterstützung bei Softwareentwicklung ☒ Hotline ☐ sonstige Dienstleistungen
3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung
3.1 Art, Umfang und Termine Art, Umfang und Termine der auf Abruf zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Einzelauftrag unter Beachtung der Festlegungen aus den vertraglichen Regelungen.
4 Vergütung
4.1.1 Vergütung richtet sich nach den vertraglichen Regelungen nach Aufwand
4.1.2 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten ☒ Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. ☐ Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr._____.
☒ Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. ☐ Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
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☐ Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. ☐ Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
☒ Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. ☐ Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. ☐ Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
5 Service- und Reaktionszeiten*
5.1 Servicezeiten* ☐ Für die Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ werden folgende Servicezeiten* vereinbart:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| _____ bis _____ | von _____ bis _____ Uhr |
| An Sonntagen | von _____ bis _____ Uhr |
| An Feiertagen | von _____ bis _____ Uhr |
☐ Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten* gemäß Anlage Nr. _____.
5.2 Reaktionszeiten* ☐ Für die Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ werden folgende Reaktionszeiten* vereinbart:
| Leistung gemäß Anlage Nr. | Anlass/Problemkategorie | Reaktionszeit* |
|---|---|---|
| in Stunden |
☐ Die Reaktionszeiten* werden in Anlage Nr. _____ festgelegt.
Reaktionszeiten* beginnen ausschließlich mit Zugang der entsprechenden Meldung oder dem Eintritt des vereinbarten Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten*. Ergänzend können in Nummer 10 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
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6 Anforderung an das Personal des Auftragnehmers und dessen Einsatz Der Auftragnehmer ist in seiner Personaldisposition grundsätzlich frei, ☐ hat jedoch für die Leistungserbringung stets Personal einzusetzen, welches qualifiziert ist, wie aus Anlage Nr. _____ ersichtlich. ☐ hat jedoch für die Leistungserbringung stets Personal einzusetzen, welches folgende Anforderungen erfüllt:
| Lfd. Nr. | Position | Fachliche Qualifikation | Sicherheitsüberprüfung Ü 1, 2 oder 31 | Sonstige Anforderungen, |
|---|---|---|---|---|
| z. B. weitere | ||||
| Sicherheitsanforderungen |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslandes, je nachdem welches Gesetz für den jeweiligen Bezugsberechtigten anwendbar ist, hier auch angeben, wenn Überprüfung auf vorbeugenden personellen Sabotageschutz begrenzt ist. |
☐ hat jedoch für die Leistungserbringung stets das Personal einzusetzen, dessen Personalprofile ☐ im Rahmen des Vergabeverfahrens für die Leistungserbringung durch ihn vorgelegt wurden. ☐ aus Anlage Nr. _____ ersichtlich sind,
Der Auftragnehmer darf benanntes Personal austauschen; dazu bedarf es der Einwilligung des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird seine Einwilligung unverzüglich erklären, wenn der Austausch zwingend notwendig ist, z. B. weil eine benannte Person dauerhaft erkrankt ist, das Unternehmen verlassen hat oder sonst ein Fall von Unmöglichkeit vorliegt. Zwingend notwendig ist der Austausch jedoch insbesondere nicht, wenn die Person beim Auftragnehmer oder Dritten anderweitig eingesetzt werden soll. Im Rahmen des Austauschs ist vom Auftragnehmer eine Ersatzperson zu benennen, deren Bewertung anhand der ursprünglich herangezogenen Kriterien nicht zu einem schlechteren Ergebnis führt als bei der ausgetauschten. Der Auftraggeber ist berechtigt, den sofortigen Austausch einer oder mehrerer für die Leistungserbringung eingesetzter Personen des Auftragnehmers zu verlangen, wenn diese den Anforderungen nicht gerecht werden oder sonst ein wichtiger Grund in der Person oder ihrem Verhalten vorliegt oder sonst durch den Auftragnehmer zu vertreten ist. Dem Auftragnehmer stehen in diesem Fall keine Ansprüche, z. B. auf Schadensersatz, Verdienstausfall oder Sonstiges, gegen den Auftraggeber zu. ☐ Der Auftragnehmer darf das im Rahmen eines Einzelauftrags eingesetzte Personal austauschen, dazu bedarf es der Einwilligung des Auftraggebers / des Bezugsberechtigten. Der Auftraggeber / der Bezugsberechtigte wird seine Einwilligung unverzüglich erklären, wenn der Austausch zwingend notwendig ist, z. B. weil eine Person dauerhaft erkrankt ist, das Unternehmen verlassen hat oder sonst ein Fall von Unmöglichkeit vorliegt. Zwingend notwendig ist der Austausch jedoch insbesondere nicht, wenn die Person beim Auftragnehmer oder Dritten anderweitig eingesetzt werden soll. Im Rahmen des Austauschs ist vom Auftragnehmer eine Ersatzperson zu benennen, deren Bewertung anhand der ursprünglich herangezogenen Kriterien nicht zu einem schlechteren Ergebnis führt als bei der ausgetauschten.
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Rahmenvereinbarung
Der Auftragnehmer übernimmt die durch den Personalaustausch entstehenden Kosten. Dies gilt insbesondere für Einarbeitungsaufwände. Dieser Aufwand ist dem Auftraggeber auf Aufforderung in Leistungsnachweisen separat auszuweisen. Nach Möglichkeit arbeiten ausscheidende Personen des Auftragnehmers neue Personen ein. ☐ Ist der Auftraggeber nicht selbst bezugsberechtigt, werden die Rechte gemäß dieser Nummer durch den/die folgenden Bezugsberechtigten ausgeübt: _____. ☐ Ist der Auftraggeber nicht selbst bezugsberechtigt, werden die Rechte gemäß dieser Nummer durch den/die Bezugsberechtigten selbst ausgeübt. ☐ Weitere Regelungen zum Personaleinsatz ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
☐ Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
☐ Regelungen zum Personaleinsatz ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
7 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ☐ Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB vereinbart: _____. ☐ Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB aus Anlage Nr. _____
8 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen Für folgende Leistungsergebnisse werden von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB keine abweichende Nutzungsrechte vereinbart:
9 Regelung entfällt
10 Vertragsstrafen ☐ Als vertragsstrafenrelevant im Sinne von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten die im jeweiligen Einzelauftrag nach Nummer 3.1 vereinbarten Leistungstermine. ☐ Abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird für die in Anlage Nr. _____ genannten Leistungen die dort genannten Vertragsstrafen vereinbart. ☐ Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gilt die Vertragsstrafenregelung aus Ziffer 10.4 EVB- IT Dienstleistungs-AGB. ☐ Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____. ☐ Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.5 oder Ziffer 1.6 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat. ☐ Für jeden Verstoß des Auftragnehmers gegen die Regelung im ersten Aufzählungspunkt der Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
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Rahmenvereinbarung
11 Weitere Regelungen
11.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages ☐ bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. ☐ der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen. ☐ die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. ☐ folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____. ☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____. ☐ Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. _____ eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet. ☐ Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.
11.2 Teleservice* (Remoteservice) ☐ Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: _____ (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.
11.3 Dokumentations- und Berichtspflichten ☐ Abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistungen in Anlage Nr. _____ nicht in deutscher, sondern in _____ Sprache. ☐ Weitere Dokumentations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
12 Interessenkonflikt ☐ Regelungen zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
13 Pflichten nach Vertragsende ☐ Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich weitere Vereinbarungen zu den Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende aus Anlage Nr. _____.
14 Sonstige Vereinbarungen ☐ Sonstige Vereinbarungen: _____ ☐ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
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Rahmenvereinbarung
Teil B: Überlassung von Standardsoftware auf Dauer (EVB-IT Überlassung Typ A)
1 Geltung der AGB Für Einzelaufträge über die dauerhafte Überlassung von Standardsoftware (Verkauf) gelten die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).
2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen ☒ Überlassung von Standardsoftware ☐ sonstige Leistungen _____
3 Überlassung von Standardsoftware Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber bei Beauftragung Standardsoftware, ggf. einschließlich sonstiger Leistungen gemäß Anlage Nr. _____.
4 Abweichende Nutzungsrechte Bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Anlage Nr. _____ gilt Folgendes: ☐ Es gelten in der folgenden Rangfolge:
● Rechteregelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. _____, ● Ziffer 3 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A), ● die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. _____. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. ☐ Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente wird dem Auftraggeber als Open Source Software im Sinne der Begriffsbestimmungen am Ende der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) (Open Source Software*) zur Verfügung gestellt. ☐ Zusätzlich weisen die Lizenzbedingungen die weiteren Eigenschaften auf: die sich aus Anlage Nr. _____ ergeben. Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente wird dem Auftraggeber unter der folgenden, den Anforderungen von Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) entsprechenden Lizenz (Open Source Software*) zur Verfügung gestellt: _____. ☐ Die Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente wird dem Auftraggeber ausschließlich unter Geltung von Lizenzen gemäß „Open Source Lizenzliste“ (verfügbar unter evb-it.gov.de) zur Verfügung gestellt. ☐ Hinsichtlich der Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente wird vereinbart, dass diese ggf. gemeinsam mit folgender Software genutzt und verbreitet wird (siehe Ziffer 3.4 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)): _____. ☐ An der Dokumentation räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber abweichend von Ziffer 3.3, Satz 1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) folgende Nutzungsrechte ein: _____.
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Rahmenvereinbarung
5 Dokumentation der Standardsoftware* ☐ Abweichend von Ziffer 2.2 der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) schuldet der Auftragnehmer die Dokumentation der Standardsoftware* nur in englischer Sprache.
6 Regelung entfällt ☐
7 Art der Lieferung der Standardsoftware* Der Auftragnehmer liefert dem Auftraggeber die Standardsoftware* entsprechend den vertraglichen Regelungen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
8 Vergütung
8.1 Überlassungsvergütung Die jeweilige Überlassungsvergütung ergibt sich aus den vertraglichen Regelungen, insbesondere aus dem Preisblatt.
9 Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale ☐ Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf. ☐ Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____. ☐ Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
10 Mängelhaftung (Gewährleistung)
10.1 Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) ☐ Anstelle der in Ziffer 7.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) geregelten zwölfmonatigen Verjährungsfrist für Mängelansprüche tritt die gesetzliche Frist von 24 Monaten. ☐ Anstelle der in Ziffer 7.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) geregelten zwölfmonatigen Verjährungsfrist für Mängelansprüche tritt die eine Frist von _____ Monaten. ☐ Anstelle der in Ziffer 7.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine _____ monatige Frist. ☐ Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
10.2 Mängelmeldung ☐ Die Mängelmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 7.5 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Die Mängelmeldung erfolgt an (z.B. Postanschrift, Telefon, Fax, E-Mail oder Anlage Nr.): _____
10.3 Regelung entfällt
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Rahmenvereinbarung
11 Abweichende Vertragsstrafen bei Überlassung der Standardsoftware* ☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) wird die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart. ☐ Für jeden Verstoß gegen Ziffer 2.3 der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
12 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit ☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 10 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____. ☐ Die Parteien treffen Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.
13 Erfüllungs- und Lieferort ☐ Erfüllungsort ist _____. ☐ Lieferort (falls abweichend vom Erfüllungsort) ist _____.
14 Sonstige Vereinbarungen ☐ Sonstige Vereinbarungen: _____. ☐ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
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Rahmenvereinbarung
Teil B: Pflege von Standardsoftware (EVB-IT Pflege S)
1 Geltung der AGB Für Einzelaufträge über die Pflege von Standardsoftware gelten die EVB-IT Pflege S-AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus der Handelspartnervereinbarung und aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).
2 Überblick über die vereinbarten Leistungen ☒ Dauerhafte Überlassung neuer Programmstände* ☒ Störungsbeseitigung ☒ Hotline (gemäß Leistungsbeschreibung) ☐ Sonstige Pflegeleistungen
3 Beschreibung der Standardsoftware*, die Gegenstand der Pflegeleistungen ist Der Auftragnehmer erbringt auf Abruf einzelne oder alle der in Nummer 2 genannten Pflegeleistungen für die entsprechende erworbene bzw. gemietete Software der Fa. Microsoft.
4 Beginn / Dauer / Kündigung der Pflegeleistungen
4.1 Beginn / Dauer der Pflegeleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend mit ☐ dem im Einzelauftrag genannten Zeitpunkt ☐ dem Tag nach der Lieferung der Standardsoftware* ☐ zu den in Anlage Nr. _____ vereinbartem/n Zeitpunkt(en)
jeweils ☐ unbefristet, ☐ mindestens jedoch für die Dauer von _____ Monaten (Mindestvertragsdauer) ☐ für die Dauer von _____ Monaten ☐ für den/die in Anlage Nr. _____ vereinbarten Zeitraum/Zeiträume ☐ für den/die im Einzelauftrag vereinbarten Zeitraum/Zeiträume.
die vereinbarten Pflegeleistungen zu erbringen.
4.2 Kündigung von Pflegeleistungen ☐ Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Pflege S-AGB beträgt die Kündigungsfrist _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr). ☐ Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftraggeber nicht zur Teilkündigung berechtigt.
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Rahmenvereinbarung
☐ Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung gemäß Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB (dauerhafte Außerbetriebnahme von Standardsoftware*) aus Anlage Nr. _____. ☐ Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.
5 Vergütung
5.1 Vergütung für die Pflegeleistungen Die Vergütung für die vereinbarten Pflegeleistungen ist pauschal entsprechend Preisblatt mit vergütet.
6 Servicezeiten* für die Pflegeleistungen ☐ Die Servicezeiten ergeben sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Die Servicezeiten ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
7 Art und Umfang der Pflegeleistungen Ergibt sich aus den vertraglichen Regelungen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung.
7.1 Störungsbeseitigung
7.1.1 Leistungsumfang ☐ Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen* der Standardsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ zu beseitigen. ☐ Der Auftragnehmer ist abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Pflege S-AGB verpflichtet, soweit erforderlich, im Rahmen der Pflicht zur Bereitstellung einer Umgehungslösung auch Eingriffe in deren Objekt- bzw. Quellcode vorzunehmen. ☐ Der Auftragnehmer ist abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Pflege S-AGB nicht berechtigt, eine Störung* zunächst durch Bereitstellung einer Umgehungslösung zu beseitigen. ☐ Der Auftraggeber ist abweichend von Ziffer 2.2.2 EVB-IT Pflege S-AGB zur Übernahme eines neuen Programmstandes * im Rahmen der Störungsbeseitigung nicht verpflichtet. ☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
¹ Achtung! Bei Vereinbarung dieser Leistung ist zu beachten, dass der Auftragnehmer zu ihrer Erbringung auch technisch (z.B. Zugang zum Quellcode) und rechtlich (z.B. Bearbeitungsrecht) in der Lage sein muss.
7.1.2 Kenntniserlangung von Störungen*
7.1.2.1 Störungsmeldung durch den Auftraggeber Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse:
| Art des Kontakts | Kontaktdaten |
|---|---|
| Name/Firma: | |
| Organisationseinheit/Abteilung: | |
| ☐ Postanschrift: |
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Rahmenvereinbarung
| Art des Kontakts | Kontaktdaten |
|---|---|
| ☐ Telefon: | |
| ☐ Fax: | |
| ☐ E-Mail: | |
| ☐ Web-Adresse des Ticketsystems |
wie folgt: ☐ auf dem Störungsmeldeformular gemäß Muster 1 (siehe auch Ziffer 10.2 EVB-IT Pflege S-AGB) ☐ auf einem Störungsmeldeformular gemäß Anlage Nr. _____. ☐ formlos. ☐ mit Ticketsystem* ☐ des Auftragnehmers, ☐ des Auftraggebers, ☐ welches wie folgt zur Verfügung gestellt wird _____.
7.1.2.2 Anderweitige Kenntniserlangung von Störungen* ☐ Der Auftragnehmer ist zur Feststellung von Störungen* (Monitoring) mit Hilfe des Überwachungssystems _____(Produktbezeichnung) verpflichtet. Dieses Überwachungssystem muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Pflege S-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen. ☐ Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in dem in Anlage Nr. _____ genannten Umfang selbst Kenntnis von Störungen* zu verschaffen.
7.1.3 Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* ☐ Es werden folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten * vereinbart:
| Störungsklasse | Reaktionszeit* in Stunden | Wiederherstellungszeit* in |
|---|---|---|
| Stunden | ||
| Betriebsverhindernde Störung* | ||
| Betriebsbehindernde Störung* | ||
| Leichte Störung* |
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung, innerhalb der in Nummer 6 oder Ziffer 4.1 EVB-IT Pflege S-AGB für die Störungsbeseitigung vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die Reaktionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung* erlangt hat oder hätte gemäß Nummer 7.2.2.2 erlangen können. ☐ Abweichend davon beginnen und laufen die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* für Störungen* der Klassen _____
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Rahmenvereinbarung
☐ auch außerhalb der vereinbarten Servicezeiten*. ☐ auch innerhalb der folgenden Zeiten: _____. ☐ Die Reaktionszeiten* und Wiederherstellungszeiten* werden abweichend von den Definitionen in den EVB-IT Pflege S-AGB wie folgt definiert: _____ ☐ Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. _____ für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT Pflege S-AGB definierten Störungsklassen festgelegt. Ergänzend zu Ziffer 9.2 EVB-IT Pflege S-AGB können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
7.1.4 Vergütung ☒ Keine gesonderte Vergütung.
7.2 Hotline
7.2.1 Umfang der Leistung ☐ Der Auftragnehmer gewährt Hotline-Service gemäß Ziffer 2.3 der EVB-IT Pflege S-AGB zu den in Nummer 6 vereinbarten Servicezeiten*. ☐ Abweichend von Ziffer 2.3.3 der EVB-IT Pflege S-AGB darf der Auftragnehmer für die Hotline nur Personal einsetzen, ☐ das sachlich und fachlich so qualifiziert ist, dass auch komplexere Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen gelöst werden können. ☐ das gemäß Anlage Nr. _____ qualifiziert ist. ☐ Im Rahmen der Hotline werden auch Fragen zur Nutzung der Standardsoftware* beantwortet. ☐ Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Hotline Störungen*, soweit möglich, auch durch Teleservice* zu beseitigen. ☐ Abweichend von Ziffer 2.3.2 EVB-IT Pflege S-AGB ist lediglich der in Anlage Nr. _____ aufgeführte Personenkreis berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen. ☐ Abweichend von Ziffer 2.3.3 EVB-IT Pflege S-AGB erfolgt die Hotline zu folgenden Zeiten _____ in englischer Sprache. ☐ Abweichend von Ziffer 2.3.4 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme einzusetzen. ☐ Abweichend von Ziffer 2.3.4 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nur in nachfolgendem Umfang berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme für die Entgegennahme und Zuordnung von Anrufen einzusetzen, ☐ soweit nur ein einheitliches Kennzeichen zur Identifizierung verwendet wird; ☐ nicht mehr als _____ (Anzahl) Auswahlalternativen pro Ebene abgefragt werden; ☐ der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens auf der _____ (z.B. zweiten) Ebene erfolgt; ☐ der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens nach _____ (Anzahl) Minuten erfolgt. ☐ Abweichend von Ziffer 2.3.6 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, die Hotline über _____ anzubieten (Mehrwertdienstenummer, Mobilfunknummer, Auslandsrufnummer). ☐ Weitere Regelungen zur Hotline ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
7.2.2 Vergütung ☒ Keine gesonderte Vergütung.
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Rahmenvereinbarung
☐ Die Vergütung für die Hotline ist nicht in der Pflegepauschale enthalten, sondern erfolgt nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls. ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). ☐ bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.
7.3 Sonstige Pflegeleistungen ☐ Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr. _____ konkret beschriebenen sonstigen Pflegeleistungen. ☒ Keine gesonderte Vergütung für die sonstigen Pflegeleistungen. ☐ Die Vergütung für die sonstigen Pflegeleistungen ist nicht in der Pflegepauschale enthalten, sondern erfolgt nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und gemäß Zuschlagstabelle dieses Moduls aus Nummer 8.1 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). ☐ bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro. ☐ Schuldet der Auftragnehmer nur die Installation oder ähnliche Leistungen im Hinblick auf neue Programmstände*, nicht jedoch deren Überlassung, ist er abweichend von Ziffer 2.1.3 Satz 1 EVB- IT Pflege S-AGB auch nicht dafür verantwortlich, dass durch die neuen Programmstände keine Einschränkungen technischer, organisatorischer oder rechtlicher Art entstehen. ☐ Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand
7.4 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ☐ Die Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
7.5 Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ☐ Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus folgender Tabelle.
| Lfd . Nr. | Bezeichnung | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssät ze für Tätigkeiten Arbeitstage Montag bis Freitag außerhalb der Geschäftszeit | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssät ze für Tätigkeiten Samstag von bis | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssät ze für Tätigkeiten Samstag von bis | Zuschläge in | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssät ze für Tätigkeiten Sonn- und Feiertage am Erfüllungsort von bis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| der | Prozent auf | |||||
| Personalkatego | die | |||||
| rie | Vergütungssät | |||||
| ze für | ||||||
| Tätigkeiten | ||||||
| Sonn- und | ||||||
| Feiertage am | ||||||
| Erfüllungsort | ||||||
| von | ||||||
| bis |
Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:
| Arbeitstag | Zuschlagsfreie Zeiten |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | von _____ bis _____ Uhr |
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Rahmenvereinbarung
| Arbeitstag | Zuschlagsfreie Zeiten |
|---|---|
| Freitag | von _____ bis _____ Uhr |
☐ weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
7.6 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ☐ Abweichend von Ziffer 8.2.4 Satz 2 EVB-IT Pflege S-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. ☐ Abweichend von Ziffer 8.2.4 Sätze 2 und 3 EVB-IT Pflege S-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. ☐ weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
7.7 Reisekosten/Nebenkosten*/Reisezeiten ☒ Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. ☐ Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
☒ Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. ☐ Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
☒ Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. ☐ Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. ☐ Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
7.8 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ☐ Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.
8 Abnahme ☐ Regelung zur Abnahme sich aus Anlage Nr. _____
9 Mängelhaftung (Gewährleistung) ☐ Es gilt Ziffer 11.1 EVB-IT Pflege S-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach- und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 12 Monate _____ Monate beträgt. ☐ Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 11.2 EVB- IT Pflege-AGB), gilt nicht. ☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Sofern es sich bei der pflegegegenständlichen Standardsoftware* vollständig um Open Source Software handelt, ist die verschuldensunabhängige Haftung für Sachmängel bei Überlassung neuer Programmstände* ausgeschlossen. ☐ Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer gleichwohl den Sachmangel gegen Vergütung nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____
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Rahmenvereinbarung
☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Sachmangel, Monat, Quartal, Jahr etc.) beseitigen. ☐ Sofern es sich bei der pflegegegenständlichen Standardsoftware* vollständig um Open Source Software handelt, ist die verschuldensunabhängige Haftung für Rechtsmängel bei Überlassung neuer Programmstände* ausgeschlossen. ☐ Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer gleichwohl den Rechtsmangel gegen Vergütung nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Rechtsmangel, Monat, Quartal, Jahr etc.) beseitigen
10 Regelung entfällt
11 Vertragsstrafen
11.1 Nichteinhaltung von vereinbarten Reaktionszeiten* ☐ Ziffer 9.2 der EVB-IT Pflege S-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden:
| Leistungsart Nummer (Nummern | Überschreitung um …. | Vertragsstrafe |
|---|---|---|
| 7.2 und ggf. 7.4) |
insgesamt pro Vertragsjahr jedoch maximal _____ ☐ Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____.
11.2 Nichteinhaltung von vereinbarten Wiederherstellungszeiten* ☐ Ziffer 9.2 EVB-IT Pflege S-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden:
| Leistungsart Nummer (z.B. | Überschreitung um …. | Vertragsstrafe |
|---|---|---|
| Nummern 7.2 und ggf. 7.4) |
insgesamt pro Vertragsjahr jedoch maximal _____ ☐ Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____.
11.3 Sonstige Vertragsstrafen ☐ Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.4 oder Ziffer 1.5 der EVB-IT Pflege S-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
12 Weitere Regelungen
12.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ☐ Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:
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Rahmenvereinbarung
Lfd. Nr. Position Fachliche Sicherheitsüber- Sonstige Anforderungen, Qualifikation prüfung z.B. weitere Ü 1, 2 oder 3 1 Sicherheitsanforderungen
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz |
☐ Abweichend von Ziffer 7.1 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. ☐ Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
12.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages ☐ bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. ☐ der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen. ☐ die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. ☐ folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____
12.3 Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale ☐ Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf. ☐ Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____. ☐ Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
12.4 Teleservice* (Remoteservice) Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: _____ (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Pflege S-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.
12.5 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit ☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 18 EVB-IT Pflege S-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____. ☐ Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. _____ eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). ☐ Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.
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12.6 Erfüllungsort Erfüllungsort ist _____.
13 Sonstige Vereinbarungen ☐ Sonstige Vereinbarungen: _____ ☐ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
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Rahmenvereinbarung
Teil B: Erbringung von Cloudleistungen (EVB-IT Cloud)
1 Geltung der AGB Für Einzelaufträge über Cloudleistungen gelten die EVB-IT Cloud-AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich der Handelspartnervereinbarung, aus dem mit Microsoft ausgehandelten DPA und aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).
2 Rangfolge der Nutzungsrechtsregelungen Vereinbarte Nutzungsrechte gelten in folgender Rangfolge: ● Rechtegelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. _____ (z.B. Anlage Nr. 3 Kriterienkatalog(e) für Cloudleistung oder Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung) ● Ziffer 14 EVB-IT Cloud-AGB ● die Nutzungsrechtsregelungen aus den auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen die gemäß Nummer 1 einbezogen wurden. Diese gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.
3 Überblick über die vereinbarten Leistungen ☐ Besondere initiale Leistungen (Setup) ☐ Software as a Service* (SaaS*) ☐ Platform as a Service* (PaaS*) ☐ Infrastructure as a Service* (IaaS*) ☒ Managed Cloud Services* (MCS*) ☐ Leistungen bei Vertragsende ☒ Sonstige Leistungen
4 Gegenstand der Leistungen
4.1 Art, Umfang und Termine Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den vertraglichen Unterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung.
4.2 Abweichende Kündigungsregelung ☐ Abweichend von Ziffer 20.1 EVB-IT Cloud-AGB beträgt die Kündigungsfrist für einen Einzelauftrag _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonats/Kalendervierteljahres/Kalenderjahres). ☐ Abweichend von Ziffer 20.1 EVB-IT Cloud-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit des Einzelauftrags ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.
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Rahmenvereinbarung
4.3 Einmalige Leistungen
4.3.1 Initiale Leistungen
4.3.1.1 Art und Umfang der initialen Leistungen ☐ Der Auftragnehmer schuldet initiale Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*. ☐ Einzelheiten gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Die Leistungen werden nicht auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung erbracht, sondern im Rahmen eines gesonderten Vertrages gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Die Leistungen werden nicht auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung erbracht, sondern aufgrund eines Einzelauftrages gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Weitere Regelungen zu initialen Leistungen gemäß Anlage Nr. _____
4.3.1.2 Vergütung der initialen Leistungen Die initialen Leistungen werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht abweichend in der Leistungsbeschreibung geregelt:
4.3.2 Leistungen beim Ende von Einzelaufträgen oder der Rahmenvereinbarung
4.3.2.1 Art und Umfang der Leistungen beim Ende von Einzelaufträgen oder der Rahmenvereinbarung ☐ Der Auftragnehmer ist gemäß Ziffer 13.2 EVB-IT Cloud-AGB im zumutbaren Umfang zur Erbringung von Leistungen verpflichtet, die erforderlich sind, um einen neuen Auftragnehmer oder den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, die Leistungen zu übernehmen. ☐ Abweichend/ergänzend von bzw. zu Ziffer 13.2 EVB-IT Cloud-AGB schuldet der Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Ende von Einzelaufträgen oder der Rahmenvereinbarung auf Abruf folgende Leistungen: siehe Anlage Nr._____
4.3.2.2 Vergütung der Leistungen beim Ende von Einzelaufträgen oder der Rahmenvereinbarung Die Leistungen beim Ende von Einzelaufträgen oder der Rahmenvereinbarung werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt: ☐ Die Vergütung erfolgt zu einem Pauschalfestpreis gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen". ☐ Die Vergütung erfolgt zu einem Pauschalfestpreis gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen". ☐ Die Vergütung erfolgt nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls. ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.
4.4 Leistungen auf Abruf Art, Umfang und Termine der auf Abruf zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus ☐ Anlage Nr. _____ und ergänzend aus dem Einzelauftrag. ☒ dem Einzelauftrag
jeweils unter Beachtung der Festlegungen aus dieser Rahmenvereinbarung.
☐ Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt _____ (Stunden/Tage).
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Rahmenvereinbarung
☐ Feiertage im Sinne dieses Moduls „Cloudleistungen“ sind die Feiertage in _____.
4.5 Ticketsystem ☐ Für die Meldung, Klassifizierung und Bestätigung von Störungen*, sonstigen Meldungen und Anfragen sowie die Beobachtung und Überwachung des Bearbeitungsfortschritts verwenden die Parteien das Ticketsystem _____ ☐ des Auftragnehmers, ☐ des Auftraggebers,
welches ☐ unter der Web-Adresse _____ erreichbar ist. ☐ wie folgt zur Verfügung gestellt wird _____.
5 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung
5.1 Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung richtet sich nach den vertraglichen Regelungen.
6 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand
6.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand durch auftragnehmerseitig eingesetztes Personal ☐ Die Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ergeben sich gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".
6.2 Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ☐ Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus folgender Tabelle.
| Lfd | Bezeichnun g der Kategorie | Zuschläge in | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätz e gemäß Anlage Nr. _____ Samstag von _____ bis _____ | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätz e gemäß Anlage Nr. _____ Samstag von _____ bis _____ | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätz e gemäß Anlage Nr. _____ Sonn- und Feiertage von _____ bis _____ | Zuschläge in |
|---|---|---|---|---|---|---|
| . | Prozent auf die | Prozent auf die | ||||
| Nr. | Vergütungssätz | Vergütungssätz | ||||
| e gemäß | e gemäß | |||||
| Anlage Nr. | Anlage Nr. | |||||
| _____ Montag | _____ Sonn- | |||||
| bis Freitag | und Feiertage | |||||
| (Arbeitstage) | ||||||
| von _____ | ||||||
| außerhalb der | ||||||
| zuschlagsfreien | bis _____ | |||||
| Zeiten |
☐ weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
6.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ☐ Abweichend von Ziffer 16.2.3 Satz 2 EVB-IT Cloud-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.
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Rahmenvereinbarung
☐ Abweichend von Ziffer 16.2.3 Sätze 2 und 3 EVB-IT Cloud-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. ☐ weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
6.4 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ☐ Abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB werden Nebenkosten/Reisekosten/Reisezeiten/Materialkosten gemäß Anlage Nr. _____ vergütet. ☐ Weitere besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.
7 Regelung entfällt
8 Weitere Regelungen
8.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ☐ Für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ ist nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. ☐ Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers (z.B. Sicherheitsüberprüfung nach SÜG) ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
8.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages ☐ bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. ☐ der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen. ☐ die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. ☐ folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.
8.3 Prüfrechte ☐ Ergänzend zu Ziffer 6.4 EVB-IT Cloud-AGB und unbeschadet der gesetzlichen Regelungen, sind nicht nur der Auftraggeber und vom Auftraggeber zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Prüfungsgesellschaften, sondern auch ☐ die Aufsichtsorgane des Auftraggebers ☐ das BSI ☐ folgende von ihm benannte Prüfer _____
zur Prüfung der Einhaltung der Maßnahmen berechtigt. Der Auftragnehmer gewährt die dafür notwendigen Zutritts-, Einsichts- und Auskunftsrechte und unterstützt im erforderlichen Ausmaß. ☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 6.4 EVB-IT Cloud-AGB ergeben sich Regelungen zu Prüfrechten aus Anlage Nr. _____.
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Rahmenvereinbarung
8.4 Unterauftragnehmer ☐ In Bezug auf den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt anstelle von Ziffer 15.1 EVB-IT Cloud-AGB die Ziffer 15.3 EVB-IT Cloud-AGB.
9 Besondere Abweichungen von Teil A dieser Rahmenvereinbarung ☐ Abweichend von Teil A, "Berechtigung zur Erteilung von Einzelaufträgen bei mehreren Bezugsberechtigten", viertes Ankreuzfeld ist eine Einwilligung des Auftraggebers bei Erreichen bzw. Überschreiten der benannten Volumina nicht erforderlich. ☐ Abweichend von Teil A, "Bereitstellung von Katalogdaten" sind für Cloudleistungen keine Katalogdaten bereitzustellen. ☐ Abweichend von Teil A, "Berichtswesen/Besondere Mitteilungen zum Ausschöpfungsgrad der Rahmenvereinbarung" erfolgen die dort genannten Mitteilungen für Cloudleistungen nicht unverzüglich, sondern zum Ende eines Abrechnungszyklus. ☐ Abweichend von Teil A, "Berichtswesen/Besondere Mitteilungen zum Ausschöpfungsgrad der Rahmenvereinbarung" sind die dort genannten Mitteilungen für Cloudleistungen nicht geschuldet. ☐ Abweichend von Teil A, "Berichtswesen/Laufende Berichte" gelten für Cloudleistungen nur die Reportingpflichten gemäß Ziffer 9 der EVB-IT Cloud-AGB.
10 Sonstige Vereinbarungen ☐ Sonstige Vereinbarungen: _____ ☐ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
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Rahmenvereinbarung
Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
Datum, Auftraggeber Datum, Auftragnehmer
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| -----END EVB-IT digital Repro-Code----- |
Begriffsbestimmungen
| Auftragswert | Der Auftragswert ist die Vergütung, die aufgrund eines Einzelauftrags zu zahlen ist. |
|---|---|
| Bezugsberechtigter | Der Bezugsberechtigte ist berechtigt zum Bezug von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung und Auftraggeber der von ihm oder für ihn erteilten Einzelaufträge (Einzelauftragsauftraggeber). Ob der Bezugsberechtigte auch selbst abrufberechtigt ist, ergibt sich aus Teil A, Nummer Teil AI 6.3 dieses Vertrages. |
| Nebenkosten | Aufwendungen des Auftragnehmers, die zur Leistungserbringung notwendig und vom Auftraggeber ausdrücklich als zu erstatten vorgesehen sind, aber weder Reisekosten noch Materialkosten sind. |
| Reaktionszeit | Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer mit den Störungs- bzw. Mängelbehebungsarbeiten zu beginnen hat. Der Zeitraum beginnt bei Cloudleistungen oder soweit ein Monitoring der Leistungen vereinbart mit dem Auftreten der Störung, anderenfalls mit Eingang der Störungsmeldung, läuft jedoch nur in den vereinbarten Servicezeiten*. Tritt die Störung außerhalb dieser Zeiten ein, beginnt die Reaktionszeit mit der nächsten Servicezeit*. |
| Remoteservice | Leistungen unter Inanspruchnahme von technischen Einrichtungen zur Fernkommunikation von einem Standort außerhalb des Einsatzortes der |
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Rahmenvereinbarung
| vertraglichen Leistungen, in einigen EVB-IT AGB auch als Teleservice bezeichnet. | |
|---|---|
| Störung | Beeinträchtigung der Eignung der Leistung zur vertraglich vereinbarten bzw., soweit eine solche Vereinbarung fehlt, zur vorausgesetzten oder sonst zur gewöhnlichen Verwendung. Dies gilt unabhängig von einem Vertretenmüssen und unabhängig davon, ob diese Abweichung bereits bei Leistungsbeginn vorlag. |
| Systemkomponente | Teil des Gesamtsystems*, z. B. Hard- oder Software*. Hierzu gehören auch überlassene neue Programmstände* für die Software*. |
| Ticketsystem | Ein Ticketsystem (auch Trouble-Ticket-System genannt) ist ein IT-System, mit dessen Hilfe Meldungen und Anfragen empfangen, klassifiziert, bestätigt und mit dem Ziel der Beantwortung bzw. der Problemlösung bearbeitet und deren Fortschritt beobachtet und überwacht werden können. Das Ticketsystem bestätigt den Eingang der Meldung unter Wiederholung deren Inhalts. |
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Rahmenvereinbarung
Kriterienkatalog für Cloudleistungen
Anlage _____ zur EVB-IT Cloudvertrag _____
Katalog gilt für folgende Leistungen: _____ (eindeutige Bezeichnung bzw. Verweis auf Leistungsbeschreibung)
Kriterien
1 Art der Cloud ☒ Public Cloud (Ressourcen werden für eine Vielzahl nicht näher bestimmter Kunden bereitgestellt)
☒ Private Cloud bzw. sonstige Cloud gemäß Anlage Nr. _____ (z.B. Hybrid-Cloud, künftige Private Government Cloud für öffentliche Stellen)
2 Managed Cloud Services (MCS)* ☒ Der Auftragnehmer erbringt ergänzende Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung (Managed Cloud Services*): ☒ Zugangsverwaltung/Administration gemäß Anlage Nr. _____ ☐ ServiceDesk/Hotline gemäß Anlage Nr. _____ ☐ Kapazitätsmanagement gemäß Anlage Nr. _____ ☐ Automatisierung von Routineaufgaben gemäß Anlage Nr. _____ ☒ Incident- und Problemmanagement gemäß Anlage Nr. _____ ☐ Release- und Patchmanagement gemäß Anlage Nr. _____ ☒ Beratungsleistungen gemäß Anlage Nr. _____ ☐ _____ gemäß Anlage Nr. _____
☐ Erbringung der Mitwirkungsleistungen die der Auftraggeber aus dem Vertrag/den Verträgen gemäß Anlage Nr. _____ schuldet.
3 Leistungsort Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Cloud-AGB erfolgt die Verarbeitung von Daten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer nicht beschränkt auf die EU und den EWR sowie, sofern ein Angemessenheitsbeschluss gem. Art. 45 DSGVO besteht, die Schweiz, sondern ☐ zusätzlich in Staaten mit Angemessenheitsbeschluss gem. Art. 45 DSGVO. ☐ ohne örtliche Beschränkung (sofern keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden). ☐ ohne örtliche Beschränkung, sofern die Anforderungen aus Anlage Nr. _____ für die Verarbeitung personenbezogener Daten erfüllt sind. ☒ nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ☐ nur in den folgenden vereinbarten Rechenzentren: _____ ☐ ausschließlich für Support- und Wartungszwecke ☐ auch in _____ ☐ auch außerhalb von EU und EWR, jedoch nicht in Staaten der Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG und § 32 SÜG;
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wobei für personenbezogene Supportdaten die Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten vorrangig gelten. ☐ Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Cloud-AGB dürfen Metadaten im Sinne des Anforderungskataloges C 5 (in Version 2020: OPS 11) nur in der EU und im EWR verarbeitet werden. ☐ Gemäß Anlage zur Einbeziehung auftragnehmerseitiger AGB, dort Anhang II. zur Kategorie Leistungsort.
☐ _____
4 Georedundanz ☐ Abweichend vom C5 Basiskriterium PS-02 erfolgt die Bereitstellung des Cloud-Dienstes aus mehr als zwei zueinander georedundanten Standorten. Bei einem zeitgleichen Ausfall zweier Standorte steht mindestens ein dritter Standort weiterhin zur Verfügung, um einen Totalausfall zu verhindern. Die Georedundanz ist so ausgelegt, dass die vereinbarten Verfügbarkeitsanforderungen eingehalten werden. Die Funktionsfähigkeit der Redundanz wird mindestens jährlich durch geeignete Tests und Übungen überprüft (vgl. BCM-04 - Verifizierung, Aktualisierung und Test der Betriebskontinuität).
5 Übergabepunkt Abweichend von Ziffer 5.1. der AGB ergibt sich der Übergabepunkt aus ☐ Anlage zur Einbeziehung auftragnehmerseitiger AGB, dort Anhang II. zur Kategorie Übergabepunkt. ☐ _____
6 Bereitstellungszeitpunkt ☐ ab Vertragsbeginn
☐ ab dem _____ ☐ innerhalb von _____ (z.B. 3 Tagen) nach Anforderung durch den Auftraggeber
7 Nutzer ☐ max. Anzahl gleichzeitiger Nutzer (concurrent user): _____ ☐ max. Anzahl benannter Nutzer (named user): _____ ☐ Diese sind jederzeit austauschbar ☐ Dies sind nur aus wichtigem Grund jederzeit austauschbar, ohne wichtigen Grund alle _____ Tage. ☐ Gemäß Anlage zur Einbeziehung auftragnehmerseitiger AGB, dort Anhang II. zur Kategorie Nutzer. ☐ gemäß Anlage Nr. _____
8 Nutzerkreis ☐ Keine Beschränkung ☐ _____ (z.B. Alle Mitarbeiter in der Finanzverwaltung) ☐ _____
9 Nutzungsort ☐ Abweichend von Ziffer 14.1 EVB-IT Cloud-AGB ist das Recht zur Nutzung der Leistung örtlich auf das Gebiet der Vertragsstaaten der EU und des EWR sowie der Schweiz beschränkt
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10 Identitäts- und Berechtigungsmanagement (IDM) ☐ C5 Zusatzkriterium IDM-02: Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber einen Self-Service an, mit welchem diese Zugangs- und Zugriffsberechtigungen eigenständig vergeben und ändern können. ☒ Der Auftragnehmer sorgt durch technische Maßnahmen dafür, dass die Nutzer keine Leistungen beauftragen können, welche nicht vom Leistungsumfang des Vertrages umfasst sind
11 Sonstiger Nutzungsumfang/Lizenzmetrik ☐ Gerätemetrik _____ (z.B. Anzahl zugreifender PC/mobilerer Endgeräte)
☐ Andere Metrik gemäß Anlage Nr. _____ (z.B. Anzahl Bescheide pro Zeiteinheit, Datenvolumen, Nutzungsdauer) ☒ Eine Erweiterung/Reduzierung des Nutzungsumfangs ist jederzeit möglich. ☐ Gemäß Anlage zur Einbeziehung auftragnehmerseitiger AGB, dort Anhang II. zur Kategorie Sonstiger Nutzungsumfang/Lizenzmetrik ☐ _____
12 Endgeräte/Zugang ☒ webbasiert ☐ webbasiert optimiert für mobile Endgeräte
nicht unterstützte Browser: _____
Anforderungen an den webbasierten Zugang: ☐ keine Plug-Ins, Add-Ons ☐ zugelassene Plug-Ins, Add-Ons _____ ☐ sonstige Sicherheitseinstellungen _____ (ggf. Anlage)
☐ Terminalserver/ graphischer Remotezugriff (zum Beispiel RDS oder RDP): _____ ☐ VPN ☐ VPN-Anforderungen: _____ ☐ API ☐ API-Anforderungen: _____
Über native Zugriffssoftware _____ (Name) für ☐ PC/Notebooks, ☐ Windows ab Version _____ ☐ andere: _____ ☐ mobile Geräte (Apps) ☐ iOS ab Version _____ ☐ Android ab Version _____ ☐ andere mobile OS (Bezeichnung) _____
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☐ besondere Systemvoraussetzungen beim Auftraggeber _____ ☐ technische Anforderungen für den Zugang gemäß Anlage _____ ☐ Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf dessen Anforderung bei deren Installation durch telefonische Anleitung und, soweit durch den Auftraggeber der Zugang ermöglicht wird, durch Remoteservice unterstützen. Dies gilt auch für neue Programmstände der Zugriffssoftware. ☐ Gemäß Anlage zur Einbeziehung auftragnehmerseitiger AGB, dort Anhang II. zur Kategorie Endgeräte/Zugang. ☐ _____
13 Speichergröße (für Speicherung von Auftraggeberdaten) ☒ Keine Speicherung beim Auftragnehmer ☐ Speicherung beim Auftragnehmer ☐ feste Größe: _____ GB ☐ dynamisch: mind. 1 GB bis maximal: ? GB ☐ dynamische Anpassung im laufenden Betrieb (kein Neustart) ☐ keine Limitierung des Speicherumfangs
14 Art der Anbindung ☐ MPLS ☐ xDSL: _____ (gewünschte DSL-Variante) ☐ Ethernet Connect _____ (z.B. Glasfaser) ☐ IPSec: _____ ☐ Direktverbindung: _____
☐ SD-WAN: _____ ☐ TLS Version _____ ☐ gemäß Anlage Nr. _____
☐ Redundante Anbindung
15 Bandbreite der Anbindung des Auftragnehmers an das Internet, die für den Auftraggeber zur Verfügung steht ☐ _____ Mbit/s ☐ asynchron ☐ Uplink: _____ Mbit/s ☐ Downlink: _____ Mbit/s ☐ dynamisch: mind. _____ Mbit/s bis maximal: _____ Mbit/s ☐ _____
16 Datensicherung Ergänzend zu Ziffer 7 EVB-IT Cloud-AGB gilt Folgendes:
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☐ Der Auftragnehmer ist zur Erstellung von Backups der Daten des Auftraggebers verpflichtet. ☐ Gegenstand des Backups ☐ ist das Image Backup (komplettes Image der virtuellen Maschinen) ☐ sind folgende Daten _____ (z.B. sämtliche Anwendungsdaten) ☐ sind _____ ☐ Das Backup erfolgt in folgendem Format: _____. ☐ Das Backup erfolgt _____ (z.B. stündlich, transaktionsorientiert). ☐ Das Backup erfolgt an folgendem Ort _____ (z.B. gesondertem Server oder anderem Rechenzentrum, jeweils gemäß Standortvorgabe in Ziffer 4 EVB-IT Cloud-AGB) auf _____ (Server, Band). ☐ Eine Kopie des Backups erfolgt an folgendem Ort _____ (z.B. gesondertem Server oder anderem Rechenzentrum, jeweils gemäß Standortvorgabe in Ziffer 4 EVB-IT Cloud-AGB) auf _____ (Server, Band). ☐ Eine Löschung des Backups erfolgt ☐ frühestens nach _____ (z.B. 2 Wochen, 6 Monaten) ☐ gemäß Anlage Nr. _____ ☐ Weitere Regelungen zur Datenlöschung gelten gemäß Anlage Nr. _____ (während der Vertragslaufzeit) oder nach Vertragsende wenn vereinbart. ☐ Eine Löschung des Backups erfolgt gemäß Anlage Nr. _____ ☐ Regelungen zum Backup gemäß Anlage Nr. _____. (z.B. Backup-Konzept) ☐ Abweichend von Ziffer 7.2 EVB-IT Cloud-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, einzelne vom Auftraggeber zuvor gelöschten Dateien wiederherzustellen, sondern lediglich den Datenbestand insgesamt auf den vorherigen und soweit vorhanden und vom Auftraggeber gewünscht, auf die davor liegenden Stände wiederherzustellen ☐ Der wiederhergestellte Stand wird dem Auftraggeber auf dessen Wunsch gesondert zur Verfügung gestellt wird. ☐ Zusätzlich zum C5 Basiskriterium OPS-08 ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber auf dessen Anforderung über die Ergebnisse der durchgeführten Wiederherstellungstests zu informieren. Wiederherstellungstests sind in das Notfallmanagement des Auftragnehmers eingebettet. ☐ Weitere Regelungen zur Datenlöschung gemäß Anlage Nr. _____ (während der Vertragslaufzeit oder nach Vertragsende). ☐ Gemäß Anlage zur Einbeziehung auftragnehmerseitiger AGB, dort Anhang II. zur Kategorie Datensicherung*. ☐ _____ ☒ Der Auftraggeber ist für folgende Datensicherungen* selbst verantwortlich, wobei der Auftragnehmer die dazu erforderlichen Funktionalitäten zur Verfügung stellt:
17 Datenexport/Datenimport ☐ Zusätzlich zu Ziffer 7.3 EVB-IT Cloud-AGB gilt:
☐ Für folgende Teile der Leistung _____ (z.B. Datenbankdaten) erfolgt unabhängig von einem ggf. vereinbarten Backup ein Datenexport durch den Auftragnehmer. Der Datenexport erfolgt _____ (z.B. täglich, wöchentlich) in folgendem Format _____ (z.B. .csv, .vhd) an folgendem Ort _____ (z.B. gesonderter Server oder anderes Rechenzentrum) auf _____ (Server, Band).
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Rahmenvereinbarung
☐ Für folgende Teile der Leistung _____ (z.B. Datenbankdaten) erfolgt ein Datenimport durch den Auftragnehmer. Der Datenimport erfolgt _____ (z.B. täglich, wöchentlich) in folgendem Format _____ (z.B. .csv, .vhd) von folgendem Ort _____ (z.B. gesonderter Server oder anderes Rechenzentrum gemäß Standortvorgabe in Ziffer 4 EVB-IT Cloud-AGB) von _____ (Server, Band). ☐ Für den Datenexport bzw. Datenimport verwendet der Auftragnehmer folgenden Standard _____. ☐ Dem Auftraggeber stehen für den eigenen Datenimport und Datenexport folgende Möglichkeiten zur Verfügung: _____ (z.B. Nennung der Schnittstelle und deren Spezifikation).
18 IT-Sicherheit
19 Aktualisierung
20 Reporting ☐ Abweichend von Ziffer 9.1 EVB-IT Cloud-AGB erfolgt das Reporting nicht monatlich, sondern
☐ täglich ☐ wöchentlich ☐ quartalsweise ☐ Ergänzend zu Ziffer 9 EVB-IT Cloud-AGB hat das Reporting folgende Inhalte: ☐ die durchgeführten Einspielungen neuer Programmstände* (z.B. Sicherheitspatches) ☐ eine Nutzungsstatistik ☐ über die max. Anzahl der gleichzeitigen Nutzer, der Nutzer und der Zugriffe insgesamt ☐ über die Fallzahlen des Systems, soweit vergütungsrelevant ☐ über erfolgte Zugriffe auf Backup-Daten (insbesondere Nutzer, Zeitpunkt und Umfang des Zugriffs) ☐ gemäß Anlage Nr. _____. ☒ sämtliche für die Leistungen relevante Sicherheitsvorfälle (Zeitpunkt, Art und Umfang des Vorfalls) und die vom Auftragnehmer getroffenen Maßnahmen zu deren Beseitigung ☐ die durchgeführten Backups und Datenexporte sowie ihre erfolgreiche Verifikation. ☐ weitere Angaben gemäß Anlage _____. ☐ Zusätzlich zu Ziffer 9 EVB-IT Cloud-AGB ist für den Auftraggeber während der Nutzung der Leistung in Echtzeit einsehbar, wie viele Cloud-Ressourcen (Virtueller Speicher, Virtuelles Netzwerk, Virtuelle CPU Last, Virtuelles Storage) aktuell in Gebrauch sind (d.h. eine Darstellung der Auslastung der aktuell sich in Gebrauch befindlichen Cloud-Ressourcen). ☐ Gemäß Anlage zur Einbeziehung auftragnehmerseitiger AGB, dort Anhang II. zur Kategorie Reporting.
21 Mitwirkungsleistungen des Auftraggeber
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