Rahmenvertrag über die Lieferung von Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.02.2024, 20:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 16.01.2024
- CPV-Codes
- Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte (33000000)
- Bekanntmachung
- vergabe.metropoleruhr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 30393-2024
- Verfahrensnummer
- 172b16bc-cc3e-4291-ba26-b4026806dc66
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum Dortmund beschafft Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst in Dortmund. Der Rahmenvertrag soll eine Laufzeit von zwei Jahren ab dem 26.04.2024 haben, mit einer Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre. Angebote können bis zum 12.02.2024 um 19:00 Uhr eingereicht werden; der Zuschlag wird ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrags über die Lieferung von Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst Dortmund
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rückversetzung: Rahmenvertrag Verbrauchsmaterial Rettungsdienst
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst Dortmund gemäß Leistungsbeschreibung. Der neue Vertrag soll mit einer Laufzeit von zwei Jahren ab dem 26.04.2024 abgeschlossen werden. Es besteht eine Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre.
Frist: 12.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 2 Vergabeverordnung unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 4 Vergabeverordnung nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
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LOT-0001 · Rückversetzung: Rahmenvertrag Verbrauchsmaterial Rettungsdienst
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 2 Vergabeverordnung unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 4 Vergabeverordnung nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.03.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 171150-2024
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