02 Angebotsformblatt.docx

Rahmenvertrag über die Lieferung von flüssigem Stickstoff der Qualität 5.0

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 13:27 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH

Kathrin Neubauer

Planckstraße 1

64291 Darmstadt

Angebot für 44/2600038197-38199 – Rahmenvertrag Stickstoff LN2 Versorgung 2027-2030 für GSI

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Name und Anschrift des Bieters

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistung wird hiermit zu den eingesetzten Preisen angeboten.

Ich bin/Wir sind bis zum Ablauf der in der Angebotsaufforderung genannten Zuschlags- und Bindefrist an dieses Angebot gebunden.

Sofern sich der angebotene Preis auf Grund einer Prüfung nach der Verordnung PR Nr. 30/53 als unzulässig erweist, gilt für einen Auftrag der preisrechtlich zulässige Preis.

  1. Liefer- und Leistungsumfang

Dem Angebot liegen die zum o.g. Verfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (Bewerbungs- und Vertragsbedingungen) sowie die sonstigen in der Angebotsaufforderung genannten Bedingungen zugrunde.

  1. Vertragsbestandteile

Für die Erbringung der angebotenen Liefer- und/oder Dienstleistungen gelten im Fall eines Zuschlags nacheinander folgende Vertragsbestandteile:

  1. Technische Spezifikation in aktuellster zur Verfügung gestellter Version
  2. dieses Angebot
  3. Protokolle von Aufklärungsgesprächen, sofern solche stattgefunden haben
  4. Erläuterungen zum Angebot
  5. Allgemeine Einkaufsbedingungen der GSI GmbH, Stand Juli 2022
  6. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) – Fassung 2003
  7. Besondere Vertragsbedingungen nach dem Bundestariftreuegesetz

Diese greifen ab einem Auftragswert von 50.000 EUR, für Leistungen, die in Deutschland erbracht werden.

  1. Vergütung/Preis

In der folgenden Tabelle sind alle fehlenden Angaben vom Bieter auszufüllen.

Die Preisangaben sind in allen Feldern, die mit „Einzelpreis“ und/oder mit „Gesamtpreis“ überschrieben bzw. benannt sind, einzutragen. Sind Angaben in den Gesamtpreis-Feldern im Ergebnis der rechnerischen Prüfung des Angebots unrichtig oder fehlen gänzlich, dann sind allein die Angaben in den Einzelpreis-Feldern maßgeblich.

Fehlen wesentliche Preisangaben, können diese gemäß § 56 Abs. 3 VgV nicht nachgefordert werden, so dass das Angebot auszuschließen ist.

Die Preisangaben sind inkl. aller anfallenden Nebenkosten klar den Positionen zuzuordnen und auszupreisen. Eine Mischkalkulation ist unzulässig!

Die Preise für den Flüssigstickstoff inkludieren, insbesondere:

  • Energie- / Gefahrstoffzuschlag
  • Transport- und Anfahrtskosten, Maut und Betankung

Die Preise für die Tankmiete inkludieren, insbesondere:

  • die TÜV-Druckbehälterprüfung und Wartung

Die Preise für die Tankmontage und Demontage inkludieren, insbesondere:

  • die Gestellung notwendiger Gerätschaften und Fahrzeuge

Durch die Angabe meiner Preise bestätige ich, dass für die Produktion des Flüssigstickstoffes mindestens 20 % Strom aus erneuerbaren Energiequellen verwendet wird. Mir ist bewusst, dass ein Wert unter 20% unmittelbar zum Ausschluss führt.

Der Nachweis hierzu erfolgt durch eine entsprechende Eigenerklärung, Nachweis des Stromlieferanten oder ähnliches.

Ich/Wir biete(n) die Durchführung des Vertrages und der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns gesetzten Preisen an. Die Preisstellung erfolgt in EURO exkl. Mehrwertsteuer.

Hauptauftrag
Nr.Titel/BeschreibungAnzahlStück/StdEinzelpreis in EuroGesamtpreis in Euro
1Flüssiger Stickstoff (LN2) der Qualität 5.0 (99,999% Reinheit) 1.000.000 Liter/ Jährlich4Jahre
2Jeweilige Tankmiete und Umgebungswärmetauscher mit Flüssigentnahmevorrichtung gemäß Leistungsverzeichnis 10.500l Tank 13.500 l Tank 40.000l Tank48Monate
3Montage und Demontage der 10.500l Tank, 13.500 l Tank, 40.000l Tank1LE
Gesamtsumme€

Hinweis zu Nr. 3: Der Preis ist von allen Anbietern anzugeben, auch vom derzeitigen Bestandsdienstleister, um eine Vergleichbarkeit der Preise im vergaberechtlichen Sinne zu gewährleisten.

  1. Zahlungsbedingungen

Abrechnung und Zahlung erfolgen in EURO. Die Zahlungen erfolgen erst, wenn die Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind und die jeweilige Rechnung vorliegt. Sofern Vorauszahlungen vertraglich vorgesehen sind, können diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten, für den Auftraggeber kostenlosen Bankbürgschaft nach Rechnungsstellung erfolgen.

  1. Lieferbedingungen

DAP Darmstadt, (Incoterms 2020), jeweils definierte Standorte der Tanks

  1. Liefertermin

Ab 01.01.2027 bis 31.12.2030 Lieferort

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH

Planckstraße 1

64291 Darmstadt

  1. Gewährleistung

24 Monate

  1. Zolltarifnummer

Der Bieter hat mit dem Angebot sämtliche einschlägigen Zolltarifnummern der angebotsbestandteiligen Waren gesondert zu benennen. Sind diese noch nicht vorhanden, hat er dies stattdessen der Vergabestelle im Angebot mitzuteilen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Zolltarifnummern einmalig nach zu fordern. Ein Anspruch des Bieters hierauf besteht jedoch nicht. Der Bieter kann bei Nichtbenennung der Zolltarifnummern von dem Verfahren ausgeschlossen werden.

  1. Abfrage Wettbewerbsregister

Zur Abfrage der Eintragungen beim Wettbewerbsregister hat der Bieter die folgenden Daten anzugeben:

Registergericht
Registernummer
USt-IdNr.
  1. Sprache

Vertrags- und Korrespondenzsprache ist Deutsch.

  1. Kontaktperson
Name:
Funktion:
Telefon:
E-Mail:
  1. Informationspflicht des Auftragsnehmers hinsichtlich CBAM (gilt nur für NICHT-EU-Länder)

Sofern den Auftraggeber im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Lieferungen Verpflichtungen nach der Verordnung (EU) 2023/956 (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) in der jeweils geltenden Fassung treffen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die zur Erfüllung dieser Verpflichtungen erforderlichen Informationen und Nachweise unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Die Pflicht nach Absatz 1 entsteht nur, soweit der Auftraggeber als Importeur im Sinne der Verordnung gilt.

Die zu übermittelnden Informationen umfassen insbesondere:

  • Zolltarifnummer (KN-Code),
  • Ursprungsland,
  • Herstellerangaben,
  • direkte und – soweit einschlägig – indirekte Treibhausgasemissionen gemäß den unionsrechtlichen Vorgaben,
  • angewandte Berechnungsmethodik,
  • Nachweise über im Ursprungsland entrichtete CO₂-Preise.

Die Informationen sind spätestens mit Lieferung bereitzustellen.

Der Auftragnehmer gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und informiert den Auftraggeber unverzüglich über Änderungen mit Relevanz für CBAM-Pflichten.

Kommt der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 5 schuldhaft nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese beträgt für jeden angefangenen Kalendertag der Pflichtverletzung 0,1 % des Auftragswertes, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Auftragswertes.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.

  1. Einzureichende Unterlagen:

Die abschließende Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen ist enthalten in den Bewerbungsbedingungen im Punkt – Bestandteile des Angebots.

Die in dieser Liste aufgeführten Erklärungen sind meinem/unserem Angebot beigefügt.

Ich erkläre mich / Wir erklären uns damit einverstanden, dass die von mir / uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und bei EU-Vergaben gemäß § 134 GWB nicht berücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters und unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 62 VgV die Merkmale und Vorteile seines Angebotes mitgeteilt werden.

Es ist mir/uns bekannt, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss von dieser und von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben kann.

Mit elektronischer Einreichung dieses Angebots in Textform nach § 126b BGB erkenne(n) ich/wir die oben genannten Bedingungen an.

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Datum

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Name der erklärenden Person im Sinne von § 126b BGB*

*) Hinweis: Wird bei dem elektronisch eingereichten Angebot nicht die Person des Erklärenden genannt, gilt das Angebot als nicht abgegeben.

Hinweis: Die elektronische Einreichung des Angebots in Textform gemäß § 126b BGB mit Benennung der erklärenden Person umfasst alle anderen mit dem Angebot eingereichten Erklärungen, es sei denn, eine weitere Unterschrift ist ausdrücklich gefordert (ggf. in der Fassung des verhandelten Angebots).

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung