04 Eignungsnachweise.docx

Rahmenvertrag über die Lieferung von flüssigem Stickstoff der Qualität 5.0

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 13:27 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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INHALTSVERZEICHNIS / TABLE OF CONTENTS Übersicht über enthaltene Formblätter / Overview of included forms

1 DEUTSCHE VERSION 1

1.1 Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB 2

1.2 Eigenerklärung MiLoG 4

1.3 Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht 5

1.4 Eigenerklärung Datenschutz 5

1.5 Nachhaltigkeit Strom 6

1.6 Weitere Angaben zum Bieter 6

1.7 Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 8

DEUTSCHE VERSION

HINWEIS:

Dieses Dokument entfaltet im Falle der Beauftragung dadurch seine Wirksamkeit, dass der Bewerber/Bieter es als Bestandteil der Eignungsunterlagen eingereicht hat.

Ich/Wir versichere/-n mit meiner/unserer Unterschrift auf dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot bzw. mit der elektronischen Einreichung des Teilnameantrags bzw. Angebots in Textform nach § 126b BGB die Richtigkeit der Angaben.

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH

Kathrin Neubauer

Planckstraße 1

64291 Darmstadt

Name und Anschrift des Bewerbers bzw. Bieters

Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB

Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

  1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen,
  3. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
  4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union, gegen Haushalte, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, oder gegen öffentliche Haushalte richtet,
  5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union, gegen Haushalte, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, oder gegen öffentliche Haushalte richtet,
  6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
  7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
  8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  10. den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).

Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen vergleichbare Vorschriften anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

Mir/Uns ist weiterhin bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Wettbewerb als Bewerber oder Bieter ausgeschlossen werden muss, wenn

  1. es seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
  2. oder der Auftraggeber einen solchen Verstoße sonst nachweisen kann.

Mir/Uns ist weiterhin bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Wettbewerb als Bewerber oder Bieter ausgeschlossen werden kann, wenn

  1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
  2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
  3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
  4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
  5. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, auch wenn dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
  6. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.

Ich/Wir versichere/-n hiermit, dass keine der zuvor genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.

Ich/Wir verpflichte/-n mich/uns, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Unterbeauftragung vorzulegen.

Ich/Wir versichere/-n die Richtigkeit der Angaben.

Eigenerklärung MiLoG

Eigenerklärung zu Verstößen gegen das SchwarzArbG, das AEntG, das AufenthG sowie gegen das MiLoG

Ich/wir erkläre(n), dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen

  • nach den in § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) genannten Vorschriften (insbesondere dessen §§ 8 ff.) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind;
  • wegen eines Verstoßes gegen § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind;
  • wegen eines in § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) genannten Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt bzw. zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden sind;
  • wegen eines Verstoßes gegen § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLog) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind.

Mit Annahme dieses Auftrags erkläre ich/wir, dass die in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer nicht unter den in meinem/unseren Unternehmen geltenden Lohntarifen entlohnt werden. Bzw. werden die in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gemäß § 21 Abs. 3 AEntG bzw. Mindestlohngesetzes gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG entlohnt.

Mir/Uns ist bekannt, dass ein Verstoß gegen entsprechende Normen anderer Staaten einem Verstoß gegen die oben genannten Normen gleichsteht.

Straf- und Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze oder gegen entsprechende Normen anderer Staaten sind gegen mich/uns nicht anhängig.

Ich/Wir verpflichte/-n mich/uns, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. vor Zustimmung des Auftraggebers zur Unterbeauftragung vorzulegen.

Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber auch im Falle der o. g. Erklärung jederzeit zusätzliche Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern kann.

Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht

Die Deckungssumme hat mindestens den doppelten Auftragswert abzusichern.

Versicherungsunternehmen
Versicherungssumme in EURO

Falls eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung noch nicht vorhanden ist, bitte folgendes ankreuzen:

Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebs-Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall[ ] Ja [ ] Nein

Zur Info: Hat der Bewerber keine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bzw. nicht die Absicht im Auftragsfall eine abzuschließen, führt dies zwingend zum Ausschluss.

Eigenerklärung Datenschutz

Eigenerklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen

Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns, dem Auftrag entsprechende technische und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, die die Einhaltung der Anforderungen des Art. 32 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sicherstellen

Nachhaltigkeit Strom

Durch die Angabe meiner Preise bestätige ich, dass für die Produktion des Flüssigstickstoffes mindestens 20 % Strom aus erneuerbaren Energiequellen verwendet wird. Mir ist bewusst, dass ein Wert unter 20% unmittelbar zum Ausschluss führt.

Der Nachweis hierzu erfolgt durch eine entsprechende Eigenerklärung, Nachweis des Stromlieferanten oder ähnliches.

[ ] Eigenerklärung

[ ] Nachweis des Stromlieferanten wurde meinem Angebot beigelegt

[ ] sonstiges:

Weitere Angaben zum Bieter

Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen.

Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die folgenden Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.

Nationale Identifikationsnummer

Für Unternehmen bzw. andere Wirtschaftsteilnehmende ist grundsätzlich die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer einzutragen. Da diese noch nicht eingeführt wurde, ist eine andere eindeutige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z.B. DE124356789) oder ein Registereintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRA 12345). Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten "keine Angabe" eingetragen werden.[1]

Angabe der Nationalen Identifikationsnummer:
Nummer:
Art: Wählen Sie ein Element aus. [ ] Wirtschafts-Identifikationsnummer [ ] D-U-N-S-Identifikationsnummer [ ] Handelsregisternummer [ ] Umsatzsteuer-Identifikationsnummer [ ] Andere [ ] keine Angabe

Größe des Wirtschaftsteilnehmers

Eine Einordnung erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt über folgende Definition:

Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz

Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen

Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen

Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz

Angabe der Größe des Wirtschaftsteilnehmers Wählen Sie ein Element aus
[ ] Kleinstunternehmen [ ] Kleines Unternehmen [ ] Mittleres Unternehmen [ ] Großunternehmen

Nationalität des Eigentümers

Die Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens ist verpflichtend, wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist.

Die Staatsangehörigkeit (bzw. Staatsangehörigkeiten) des(der) wirtschaftlichen Eigentümer(s) des Gewinners, laut Eintrag in dem(den) gemäß den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register(n). Wenn kein entsprechendes Register vorhanden ist (z.B. bei Nicht-EU-Auftragnehmern), Informationen aus anderen Quellen.[2]

Weitere Informationen finden Sie unter:

Angaben zur Nationalität des Eigentümers
Das Unternehmen ist börsennotiert: Wählen Sie ein Element aus. [ ] Ja [ ] Nein Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit(en):

Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):

  1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den

in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,

genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

  1. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,

  2. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

  3. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutrifft.

  4. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

  5. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,

b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder

f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.

(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

  1. Die Hinweise wurden in an Anlehnung an die deutsche eForms-Spezifikation zur Nationalen Identifikationsnummer erstellt. ↑
  2. Die Hinweise wurden der deutschen eForms-Spezifikation zur Nationalität des Eigentümers entnommen. ↑
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