[Seite 1]
Leistungsbeschreibung
Für externe Dienstleistung zur Unterstützung im Bereich Systemmanagement der IBM Power Systems/AIX/RHEL Umgebung
Z42-2026-0028
Versionsdatum: 03.09.2026 (Version 4.0)
[Seite 2]
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Inhaltsverzeichnis
1 Aufbau des Dokuments ............................................................................................................................... 4
2 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung .............................................................................................. 4
2.1 Öffentlicher Auftraggeber ................................................................................................................ 4
2.2 Gegenstand und Ziele der Ausschreibung.................................................................................. 5
3 Rahmenbedingungen ................................................................................................................................... 5
3.1 Dauer der Rahmenverträge .............................................................................................................. 5
3.2 Rahmenbedingungen für die Dienstleistungen........................................................................ 5
3.2.1 Rahmenbedingungen für alle Dienstleistungen............................................................. 5
3.2.2 Zeiten der Leistungserbringung ........................................................................................... 6
3.2.3 Vergütung nach Aufwand ....................................................................................................... 7
3.2.4 Ort der Leistungserbringung ................................................................................................. 7
3.3 Geschätzte Abnahmemengen / Leistungsvolumen................................................................ 8
3.3.1 Mengengerüst.............................................................................................................................. 8
3.4 Kontinuität und Organisation der Leistungserbringung ....................................................... 9
3.5 Ökologische Nachhaltigkeit...........................................................................................................10
3.6 Mitwirkungsleistungen des AG und technische Ausstattung ...........................................10
3.7 Ausgangslage / Darstellung des IBM Systems/AIX/RHEL Umfeldes (Ist- Beschreibung) .....................................................................................................................................................11
4 Anforderungen an die Leistung ..............................................................................................................12
4.1 Darstellung der Dienstleistungen ................................................................................................12
4.2 Rufbereitschaft....................................................................................................................................13
4.3 Allgemeine Anforderungen an das eingesetzte Personal...................................................14
4.4 Fachliche Anforderung an die einzusetzenden Fachkräfte (Qualifikationsprofile) ..15
4.4.1 Qualifikationsprofil – Rolle 1 AIX Systemprogrammierer*in .................................16
4.4.2 Qualifikationsprofil – Rolle 2 - RHEL on Power Systemprogrammierer*in .....17
5 Vertragliche Rahmenbedingungen / Einzelabruf ............................................................................19
Version 4 Seite 2 von 19
[Seite 3]
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Abkürzungsverzeichnis
| AG | Auftraggeber | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| AN | Auftragnehmer | ||||
| BFV | Bundesfinanzverwaltung | ||||
| BMF | Bundesfinanzministerium | ||||
| BMI | Bundesministerium des Innern | ||||
| BSI | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik | ||||
| bzw. | beziehungsweise | ||||
| DK | IT-Dienstekonsolidierung | ||||
| DSGVO | Datenschutzgrundverordnung | ||||
| IT | Informationstechnik | ||||
| ITZBund | Informationstechnikzentrum Bund | ||||
| o. Ä. | oder Ähnliches | ||||
| vgl. | Vergleiche | ||||
| VSA | Verschlusssachenanweisung |
Version 4 Seite 3 von 19
[Seite 4]
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
1 Aufbau des Dokuments
Diese Leistungsbeschreibung stellt in ihrer Gesamtheit die für den Bieter notwendigen Informationen zur Erstellung eines Angebots innerhalb des Vergabeverfahrens “Rahmenverträge für externe Dienstleistung zur Unterstützung im Bereich Systemmanagement der IBM Power Systems/AIX/RHEL Umgebung“ dar. Dabei referenziert die Leistungsbeschreibung auf die als Anlagen zur Leistungsbeschreibung geführten Dokumente.
Alle vom Bieter im Angebot zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen und Anforderungen sind in dieser Leistungsbeschreibung zusammengefasst. Zur einfachen Bearbeitung durch den Bieter werden alle Anforderungen und Kriterien als Anlage zur Leistungsbeschreibung innerhalb eines Kriterienkataloges zur Leistung mit einem eindeutigen Bezug zu der Leistungsbeschreibung zusammengefasst. Weitere als die den Kriterienkatalogen zur Leistung beschriebenen Kriterien hat der Bieter innerhalb des Angebotes nicht zu beantworten.
Mit den Kapiteln 1 und 2 sind einleitende Informationen zu der Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen gegeben.
Kapitel 3 umfasst die Darstellung der organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen der Leistungserbringung. Es enthält grundsätzliche Informationen für den Bieter zur geplanten Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen.
Das zentrale Kapitel 4 enthält die Beschreibung der Leistung sowie Angaben, inwieweit der Auftragnehmer diese erfüllen muss oder soll. Weiterführend sind die allgemeinen und fachlichen Anforderungen an die einzusetzenden Fachkräfte aufgeführt.
2 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung
2.1 Öffentlicher Auftraggeber
Auftraggeber (AG) ist das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) als zentraler IT- Dienstleister der Bundesverwaltung.
Das ITZBund ist ein zentraler IT-Dienstleister der Bundesverwaltung. Mit vielfältigen Services unterstützt es die Geschäftsbereiche des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und auftragsorientiert ebenfalls die gesamte Bundesverwaltung. Mit seinem
Version 4 Seite 4 von 19
[Seite 5]
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
umfassenden Leistungsspektrum positioniert sich das ITZBund als Shared-Service-Center für IT-Dienstleistungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung.
2.2 Gegenstand und Ziele der Ausschreibung
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Rahmenvertrag zur Beauftragung von Unterstützungsleistungen im Bereich Systemmanagement der IBM Power/AIX/RHEL Umgebung im ITZBund zu erhalten. Das ITZBund betreibt in seiner Umgebung zahlreiche hochkomplexe, bundes- bzw. europaweite steuerliche Verfahren sowie das Personalverwaltungssystem des Bundes.
Die geforderte Personalunterstützung soll durch externe Kräfte erfolgen. Sie beinhaltet die Installation, Konfiguration und Administration folgender Komponenten:
-
Hardware (dreizehn IBM Powersysteme, davon vier Enterprise-Server)
-
Systemsoftware (Hypervisor, PowerVM)
-
Betriebssysteme der LPARs (Schwerpunkt AIX 7.2 – 7.3 / RHEL 9.x – 10.x)
-
Cluster-Software PowerHA 7.2, Spectrum Scale 5.x, Pacemaker
-
SAPHANA on Power RHEL
-
HMC-Management
Die spezifischen Rahmenbedingungen, die zu erbringenden Dienstleistungen sowie die Anforderungen an das Personal werden in den folgenden Kapiteln beschrieben.
3 Rahmenbedingungen
3.1 Dauer des Rahmenvertrags
Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von vier Jahren (48 Monaten) geschlossen.
3.2 Rahmenbedingungen für die Dienstleistungen
3.2.1 Rahmenbedingungen für alle Dienstleistungen
Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen in eigener Verantwortung und selbstständig durch das von ihm eingesetzte Personal. Der Auftraggeber erteilt dem vom Auftragnehmer eingesetzten Personal keine Weisungen hinsichtlich Ort,
Version 4 Seite 5 von 19
[Seite 6]
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Zeit oder Art und Weise der Leistungserbringung, die über die Festlegungen in der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal wird nicht in die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingegliedert. Auftragsbezogene Vorgaben, die zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung und Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erforderlich sind, erfolgen ausschließlich durch die im Rahmenvertrag bzw. die im jeweiligen Einzelabruf benannten Ansprechpartner des Auftraggebers gegenüber den im Rahmenvertrag bzw. im jeweiligen Einzelabruf benannten Ansprechpartnern des Auftragnehmers. Eine Konkretisierung der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen durch den Auftraggeber ist zulässig, soweit die jeweiligen Leistungsinhalte bereits in abstrakter Form Gegenstand des Vertrags sind. Die Konkretisierung erfolgt ausschließlich durch die im Rahmenvertrag bzw. im jeweiligen Einzelabruf benannten Ansprechpartner des Auftraggebers gegenüber den im Rahmenvertrag bzw. im jeweiligen Einzelabruf benannten Ansprechpartnern des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer und das von diesem eingesetzte Personal darf für den Auftraggeber keine verbindlichen Erklärungen abgeben und entgegennehmen oder diesen vertreten. Der Auftragnehmer und das von diesem eingesetzte Personal darf keine Weisungen gegenüber Mitarbeitern des Auftraggebers erteilen, die allein dem Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber dieser Mitarbeiter zustehen. Entsprechendes gilt gegenüber Mitarbeitern eines Kunden des Auftraggebers. Die Anlage „Hinweise und Checkliste zur Vermeidung einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung“ beschreibt wesentliche Anforderungen, die zu beachten sind, um das Risiko einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung zu minimieren.
3.2.2 Zeiten der Leistungserbringung
Die benötigten Dienstleistungen können in den Regelarbeitszeiten des AG erbracht werden. Die Regelarbeitszeiten des ITZBund sind Montag bis Freitag (werktags) zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr. Die tägliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 8 Stunden, zzgl. Pausenzeiten.
Aufgrund neu abzuschließender bzw. anzupassender Service Level Agreements mit Kunden des ITZBund kann die Leistungserbringung auch außerhalb der Regelarbeitszeiten erforderlich werden (Nachtstunden und Wochenende) und gegebenenfalls eine Betreuung eines 7x24h Betriebes umfassen. Ebenfalls können erweiterte Bereitschaftszeiten anfallen.
In Ausnahmefällen kann es auch erforderlich sein, dass die Dienstleistungen zu anderen als der oben definierten Zeiten (Montag – Sonntag von 0:00 bis 24:00 Uhr inklusive Feiertage) erbracht werden müssen. Dies wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer explizit abgestimmt.
Dienstleistungen können ggfs. in einem höheren Umfang als acht Stunden täglich erforderlich sein. Etwaige Leistungen zu Sonderzeiten werden zwischen Auftragnehmer und
Version 4 Seite 6 von 19
[Seite 7]
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Auftraggeber im Bedarfsfall im Rahmen des konkreten Einzelabrufs abgestimmt und sind ausschließlich durch eine explizite schriftliche Beauftragung bzw. Beauftragung in Textform durch den Auftraggeber gültig.
Die Zeiten der Leistungserbringung stehen in Abhängigkeit zu den Arbeitszeiten der zu unterstützenden Arbeitsbereiche des Auftraggebers und sind daher mit diesem abzustimmen.
3.2.3 Vergütung nach Aufwand
Das ITZBund setzt zur Abrechnung der erbrachten Dienstleistungen das Werkzeug AeDL ein. In diesem Werkzeug erfassen die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen oder alternativ eine zentrale Erfassungsstelle beim Kunden monatlich die erbrachten Leistungen. Nach Freigabe der Stunden durch den Fachvorgesetzten werden physische oder alternativ digitale Leistungsnachweise erstellt, die durch das ITZBund gezeichnet und durch den Auftragnehmer mittels Rechnung an die Rechnungsstelle des ITZBund übermittelt werden müssen.
3.2.4 Ort der Leistungserbringung
Die Leistungserbringung findet grundsätzlich Remote statt. Bei Bedarf findet die Leistungserbringung am Standort Bonn in den Büroräumen des ITZBund statt.
Vereinzelt kann auch eine Leistungserbringungen an weiteren Standorten des ITZBund und/oder an den Dienstsitzen seiner Auftraggeber innerhalb des Bundesgebietes erforderlich werden.
Hardwarenahe Leistungen müssen zurzeit ausschließlich am ITZBund-Dienstsitz Bonn, möglicherweise aber in Zukunft auch in einem der beiden anderen Master-Rechenzentren des ITZ-Bund in Berlin oder Frankfurt erbracht werden.
Insgesamt wird der Vor-Ort-Einsatz des Auftragnehmers an einem Standort des Auftraggebers auf einen Anteil von max. 10 % der Gesamtleistungsanforderung geschätzt.
Der konkrete Ort, an dem die Leistung zu erbringen ist, ergibt sich aus den Anforderungen des jeweiligen Leistungsabrufes (Einzelabruf aus dem jeweiligen Rahmenvertrag).
Es wird darauf hingewiesen, dass Reisezeiten und -kosten nicht gesondert vergütet werden.
Version 4 Seite 7 von 19
[Seite 8]
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
3.3 Geschätzte Abnahmemengen / Leistungsvolumen
Für die Unterstützungsleistung beim Auftraggeber werden die im Folgenden genannten Leistungsmengen kalkuliert (1 Personentag = 8 Personen-Leistungsstunden; 1 Personenjahr [PJ] = 200 PT).
Die genannten Leistungsmengen wurden unter Berücksichtigung der aktuellen Personalplanung ermittelt und spiegeln eine Schätzung des zu diesem Zeitpunkt absehbaren Bedarf wider. Eine Mindestabnahmemenge ergibt sich hieraus jedoch nicht.
Die genannten Mengen beziehen sich auf die Höchstabnahmemenge, welche durch den Abschluss des Rahmenvertrages gedeckt werden soll.
Aus Gründen des Haushaltsrechts kann keine Abnahmezusage in einem konkreten Umfang gegeben werden. Bei der geschätzten Abnahmemenge handelt es sich um keine garantierte Menge, demnach besteht keine Abnahmeverpflichtung. Eine Mindestabnahmemenge begründet sich aus der dargestellten Menge folglich nicht.
3.3.1 Mengengerüst
| Lfd. Nr. | Rolle | geschätzte Summe in Personenstunden (PS) | Gesamt- kontingent | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vertrags- | Vertrags- | Vertrags- | Vertrags- | ||||||||||||||||
| jahr 1 | jahr 2 | jahr 3 | jahr 4 | ||||||||||||||||
| 01 | Rolle 1 – AIX System- | 8.000 | 8.000 | 8.000 | 8.000 | 8.000 | 8.000 | 8.000 | 8.000 | 32.000 | |||||||||
| programmierer*in | |||||||||||||||||||
| 02 | Rolle 2 - RHEL on | 12.000 | 12.000 | 12.000 | 12.000 | 48.000 | |||||||||||||
| Power System- | |||||||||||||||||||
| programmierer*in | |||||||||||||||||||
| Summe (geschätzte Abnahmemenge gesamt zzgl. Rufbereitschaft) | 80.000 |
Tabelle 1: geschätzte Leistungsmengen (Summen) in PS zzgl. Rufbereitschaft
Die Leistungserbringung erfolgt entsprechend nach Aufwand mit einer Obergrenze von maximal 10.000 Personentagen (PT) bzw. 80.000 Personenstunden (PS) für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren durch den Rahmenvertragspartner zzgl. der Rufbereitschaft (Höchstabnahmemenge zzgl. Rufbereitschaft). Für die Rufbereitschaft beträgt die Höchstabnahmemenge 2.400 Personentagen (PT) bzw. 19.200 Personenstunden (PS) für die gesamte Vertragslaufzeit.
Version 4 Seite 8 von 19
[Seite 9]
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Die Erhöhung der geschätzten Abnahmemenge nach dem ersten Vertragsjahr ergibt sich aus den neu abzuschließenden bzw. anzupassenden Service Level Agreements mit den Kunden des ITZBund. Ebenfalls kann durch die Erweiterung der Zeiten der Rufbereitschaft ein erhöhter Personalbedarf erforderlich werden.
Nach derzeitigem Stand der Service Level Agreements (SLA) beabsichtigt der Auftraggeber, zur Leistungserbringung täglich mindestens acht Vollzeitkräfte einzusetzen, wobei sich die Anzahl der einzusetzenden Personen entsprechend der eintretenden Änderungen in den SLA der Kunden des ITZBund verändern kann.
Um die Gesamtheit der Unterstützungsleistungen hinsichtlich des Betriebes des IBM Power Systems/AIX gewährleisten zu können, soll die Leistungserbringung durch ein möglichst durchgehend einheitlich besetztes Kernteam erbracht werden und die Anzahl von Personalwechseln auf Seiten des Auftragnehmers geringgehalten werden. Dieses Kernteam soll aus vier Vollzeitkräften im Bereich der Rolle 1 AIX Systemprogrammiererin und vier Vollzeitkräften der Rolle 2 - RHEL on Power Systemprogrammiererin bestehen.
Die seitens des Bieters vorgesehenen Personen, möglichst acht Vollzeitkräfte, stellen das Kernteam der externen Unterstützung dar. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass in seinem Unternehmen vier weitere Mitarbeiter mit vergleichbarem Profil in beschriebenem Umfeld grundsätzlich zum Einsatz zur Verfügung stehen.
3.4 Kontinuität und Organisation der Leistungserbringung
Der Auftragnehmer stellt in Absprache mit dem Auftraggeber eine Kontaktperson als Hauptansprechpartner zur Koordinierung der jeweiligen Einzelaufträge und Gesamtsteuerung des eingesetzten Personals zur Verfügung (Single Point of Contact - SPOC). Diese Kontaktperson ist gegenüber dem ITZ-Bund für die entsprechend der jeweiligen Leistungsphase eingesetzten Fachkräfte des Auftragnehmers verantwortlich. Dies gilt ergänzend auch für etwaig eingebundene Nachunternehmer oder Freelancer. Diese sind bzw. werden nicht Vertragspartei im jeweiligen Einzelabruf. Die Koordinierungstätigkeit des Hauptansprechpartners wird als Bestandteil des auftragnehmerseitigen Vertragsmanagements nicht gesondert vergütet.
Der Bieter verfügt über ausreichend Fachpersonal (Fachkräfte), mit denen er die in dieser Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben und Leistungsmengen erbringen und die definierten fachlichen Anforderungen erfüllen kann. Dabei soll ein Kernteam eingesetzt werden, welches die Kontinuität der Leistungserbringung sicherstellt (s. Kapitel 3.3).
Sollte auf Veranlassung des Auftragnehmers ein Personalwechsel des bei der Leistungserbringung eingesetzten Personals erfolgen, so ist dem Auftraggeber diese Absicht
Version 4 Seite 9 von 19
[Seite 10]
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
bei planbaren Wechseln frühzeitig, mindestens vier Wochen zuvor mitzuteilen, um die kontinuierliche Erbringung der Dienstleistungen durch Bereitstellung der personalisierten Arbeitsumgebung für das neue Personal sicherstellen zu können.
Bei Verstößen gegen Vertragsverpflichtungen durch das für die Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Personal oder bei nachhaltig unzureichenden Leistungen kann der Auftraggeber den Austausch von einzelnen Personen verlangen; in diesem Fall hat der Auftragnehmer mit einer angemessenen Vorlaufzeit von maximal 14 Kalendertagen qualifizierten Ersatz zu stellen.
Die Einarbeitung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals des Auftragnehmers sowie die Übergabe der Aufgaben erfolgt bei Personalwechsel seitens und zu Lasten des Auftragnehmers mit einem Aufwand von je 10 Personentagen. Der Einarbeitungsaufwand zu Lasten des Auftragnehmers kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber reduziert werden.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass bei planbarer Abwesenheit (z. B. Urlaub oder anderweitige Abwesenheitszeiten) des primär in der Leistungserbringung vorgesehenen Fachkraft bzw. Personals, mindestens durch eine andere Fachkraft ohne Unterbrechung des Zeitraumes der Leistungserbringung und in gleicher fachlicher Qualität die Arbeiten fortsetzen kann. Die Abwesenheit wird dem Auftraggeber mitgeteilt, damit die Lieferfristen im Projekt eingehalten werden können.
Im Falle einer ungeplanten Abwesenheit (z. B. Krankheit) der primär für die Leistungserbringung vorgesehenen Fachkraft ist sicherzustellen, dass die zu erbringenden Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person in gleicher fachlicher Qualität innerhalb von 2 Werktagen die Arbeiten fortgesetzt werden können (interner Wissenstransfer beim Auftragnehmer ist sicherzustellen). Bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen gilt die oben genannte Regelung zu den Einarbeitungsaufwänden, die der Auftragnehmer trägt.
3.5 Ökologische Nachhaltigkeit
Der Auftragnehmer hat alle Arbeiten und Aufträge so umzusetzen, dass der hierdurch entstehende Ressourcenverbrauch in allen eingebundenen Bereichen jederzeit minimal ist.
3.6 Mitwirkungsleistungen des AG und technische Ausstattung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Erbringung der im Einzelvertrag festgelegten Leistungen wie folgt mitzuwirken:
Version 4 Seite 10 von 19
[Seite 11]
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
- Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung (z. B. zur Systemumgebung).
- Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung auf seinem Betriebsgelände notwendigen Voraussetzungen der IT- und Kommunikationsinfrastruktur, und Räumlichkeiten.
- Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung notwendigen Systemzugänge (z.B. User-Kennungen) zur Verfügung.
- im angemessenen Umfang steht Fachpersonal bereit, um die Erbringung der im Rahmen des Einzelvertrages definierten Leistungen zu ermöglichen.
Für sämtliche Arbeiten, die zur konkreten Auftragsabwicklung erforderlich sind, wird der jeweils im Einzelabruf tätigen externen Person ein namentlich zugewiesener Arbeitsplatzcomputer (SINA-Notebook) mit personifizierter Signaturkarte vom ITZBund zur Verfügung gestellt. Es ist kein Remote-Zugriff auf die Technik des ITZBund über bietereigene Systeme möglich. Der Remote-Zugriff auf die Entwicklungsumgebungen und die damit verbundene Infrastruktur erfolgt über eine namentlich zugewiesene begrenzte Anzahl an Hardware des ITZBund (SINA-Boxen) nur innerhalb Deutschlands. Für die Nutzer von IT-Komponenten des ITZBund gelten die Allgemeine Sicherheitsvorgaben des ITZBund für externe Unterstützungskräfte.
3.7 Ausgangslage / Darstellung des IBM Systems/AIX/RHEL
Umfeldes (Ist-Beschreibung)
Das ITZBund betreut in diesem fachlichen Segment im Wesentlichen IBM basierende Services und Produkte im IBM Power Systems Umfeld. Die aktuelle IT-Umgebung des ITZBund in den Bereichen der IBM Power Systems/AIX/RHEL Umgebung besteht aus nachfolgend gelisteten Hard- und Softwarekomponenten und stellt sich wie folgt dar.
• AIX (Advanced Interactive eXecutive) • PowerHA • PowerVM • AIX-Logging • AIX-Audit • PowerSC • SpectrumScale • TrustedComputingBase TCB • TrustedExecution TE • VIOS (Virtual I/O Server) • LPM (Live Partition Mobility)
Version 4 Seite 11 von 19
[Seite 12]
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
• DLPAR (Dynamic Logical Partitioning) • Tivoli Monitoring • HMC (Hardware Management Console) • NIM (Network Installation Manager) • Pacemaker (Linux-Cluster) • SAPHANA on Power • Ansible • Linux Satellite • IDM (Linux Identity Management) • Instana
Diese Architektur wird durch folgende Komponenten von anderen Herstellern ergänzt:
• Oracle DB-Server RAC (Database-Server Real Application Clusters) • Oracle DB-Server (Database-Server) • SAP (u.a. ERP-Enterprise Resource Planning/CRM-Customer Relationship Management) • Networker (EMC Backup- und Recoverysoftware Datensicherheit) • CheckMK (Monitoring-System)
Alle Anwendungen und Fachverfahren werden ausschließlich hochverfügbar über zwei Rechenzentrumsstandorte betrieben.
4 Anforderungen an die Leistung
4.1 Darstellung der Dienstleistungen
Der AN unterstützt den AG bei der Erfüllung von Aufgaben im Rahmen des Betriebes des IBM Power Systems/AIX/RHEL.
Die externe Unterstützung ist in den Bereichen der Installation, Konfiguration, Administration und Betrieb der IBM Power Systems Hardware geplant. Zudem ist die auf der IBM Power Systems/AIX/RHEL Umgebung laufende Systemsoftware operativ zu begleiten.
Diese Unterstützungsleistungen umfassen vielseitige Tätigkeitsfelder wie Planung, Konzeption, Umsetzung und Sicherung sowie Support hinsichtlich der Hard- und Systemsoftwarekomponenten.
Version 4 Seite 12 von 19
[Seite 13]
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Des Weiteren muss der Auftragnehmer über eine eigene, jederzeit verfügbare Demo- und Testumgebung (Labor) im IBM Power-Umfeld verfügen, auf die seine Mitarbeiter (z. B. Systemprogrammierer*in ) zugreifen können.
Die Laborumgebung muss insbesondere die praxisnahe Unterstützung von Betriebsleistungen im AIX- sowie Linux on Power-Umfeld ermöglichen (inkl. typischer Enterprise-Workloads wie SAP HANA). Sie dient dazu, Betriebs-, Integrations- und Fehlerszenarien vorab durch den Auftragnehmer realitätsnah zu analysieren, zu validieren und reproduzierbar nachzustellen.
4.2 Rufbereitschaft
Das Personal des Auftragnehmers unterstützt den Auftraggeber bei Bedarf entsprechend der Kundenbedürfnisse im Rahmen der Rufbereitschaft durch die kontinuierliche Erbringung von Unterstützungsleistungen außerhalb der Regelarbeitszeiten.
Es möglich, dass eine Ausweitung der Leistungszeiten in Form einer Rufbereitschaft an bis zu 7 Tagen in der Woche und einem maximalen Zeitfenster von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr erfolgt. Die Bereitschaftszeiten verstehen sich als Zeiten der Rufbereitschaft. Dabei umfasst die Ruf- bereitschaft die Zeit, in der die seitens des Auftragnehmers eingesetzte Person auf Abruf zur Leistungserbringung bereitsteht. Sobald infolge eines Abrufes aus der Rufbereitschaft eine Leistungserbringung erfolgt, gilt die Zeit nicht mehr als Rufbereitschaft.
Die Tätigkeitsaufnahme aus der Rufbereitschaft hat schnellstmöglich, bei Remote-Einsatz nicht später als 60 Minuten zu erfolgen. Soweit eine Bearbeitung in der Dienststelle des ITZBund erforderlich ist, hat diese spätestens 120 Minuten nach erfolgter Benachrichtigung durch qualifiziertes Personal des Auftragnehmers in der jeweiligen Dienststelle des ITZBund zu beginnen.
Während der standortbezogenen Servicezeit beginnt die jeweilige Reaktionszeit für die Rufbereitschaft ausschließlich mit dem Zugang der entsprechenden Meldung an den Auftragnehmer durch den Auftraggeber.
Mit dem Zugang einer Meldung erfolgt ein gesonderter Einzelabruf durch den Auftraggeber und das Personal des Auftragnehmers erbringt die entsprechenden Unterstützungsleistungen.
Erfolgt ein Leistungsabruf aus der Rufbereitschaft, sind die Unterstützungsleistungen in der Regel remote leisten. Ein vor-Orteinsatz ist nur dann erforderlich, wenn eine Leistungserbringung remote technisch nicht möglich ist.
Version 4 Seite 13 von 19
[Seite 14]
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Die Rufbereitschaft ist nur dann vom Personal des Auftraggebers zu leisten, wenn diese eine konkrete Aufgabenstellung eines Einzelabrufes ist und durch das ITZBund beauftragt wird.
Die Vorlaufzeit für den Zeitraum der durchzuführenden Rufbereitschaft beträgt zum Zeitpunkt der Beauftragung höchstens eine Woche.
Die Rufbereitschaft wird mit einer Tagespauschale der qualifizierten Fachkräfte vergütet, unabhängig von eventuellen Einsatzzeiten für Leistungen, welche während der Rufbereitschaft abgerufen werden. Erfolgt ein Leistungsabruf aus der Rufbereitschaft, wird die erbrachte Leistung nach Aufwand zu ungünstigen Zeiten vergütet.
4.3 Allgemeine Anforderungen an das eingesetzte Personal
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend qualifiziertes Personal durchführen zu lassen.
Um die Erbringung der Unterstützungsleistungen durch das angegebene Personal sicherzustellen, müssen alle zur Leistungserbringung eingeplanten bzw. eingesetzten Personen mindestens die folgenden allgemeinen Anforderungen erfüllen:
• Das seitens des Auftragnehmers eingeplante Personal muss, in entsprechender Personenzahl und Verteilung der Anforderungen, die Fähigkeiten für die aufgeführten Aufgaben besitzen. • Die Bereitschaft zur Teilnahme an Projektsitzungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bzw. mit Kunden des ITZBund am Sitz des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Kunden des ITZBund muss gegeben sein. Eine grundsätzliche Bereitschaft zu Reisen muss daher gewährleistet sein. • Hilfsbereitschaft und eine klare Bereitschaft zur Kooperation mit den ITZBund- Beschäftigten sowie ein methodisches Vorgehen werden vorausgesetzt. • Sicherer Umgang mit den Microsoft Office-Produkten und Skype. • Das vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehene Personal muss fließend die mündliche und schriftliche Kommunikation in Deutsch (Niveau C2) sowie Englisch (Niveau B1) zum Lesen und Verstehen einschlägiger technischer Fachliteratur und Dokumentation beherrschen. • Hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers eingeplanten Personals wird die Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vorausgesetzt. • Hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers eingeplanten Personals wird die Bereitschaft zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorausgesetzt.
Version 4 Seite 14 von 19
[Seite 15]
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
• Hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers für die Leistungserbringung innerhalb der Rahmenvereinbarung eingeplanten Personals wird die Bereitschaft vorausgesetzt, sich auf Anforderung des Auftraggebers einer Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 (Sabotage- und Geheimschutz) gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zu unterziehen. Für diesen Fall müssen Personen, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, zunächst beim Auftraggeber ein behördliches Führungszeugnis vorlegen. Etwaige für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung bzw. die Einholung des behördlichen Führungszeugnisses anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber nicht erstattet. Eine eingeleitete, aber noch nicht abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung ersetzt das behördliche Führungszeugnis nicht. • Vom eingesetzten Personal wird zudem eine proaktive und eigenständige Arbeitsweise im Rahmen der mit dem Einzelabruf beauftragen Aufgabenstellungen erwartet sowie gute Argumentations- und Konfliktfähigkeit bei dem gesamten durch den Dienstleister eingesetzten Personal und selbständige Einarbeitung in die unterschiedlichen Projekt- und Verfahrensstrukturen. • Die Bereitschaft zur Teilnahme an regelmäßig, ca. sechs Mal im Jahr stattfindenden Projektsitzungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer am Dienstsitz in Bonn muss gegeben sein. Eine Teilnahme der Kontaktperson (SPOC) sowie je nach Bedarf der Personen, die zur Unterstützung eingesetzt sind, muss gewährleistet sein.
Weitere, konkrete Anforderungen, Erfahrungen, besondere Kenntnisse sowie technisches Know-how ergeben sich aus den „fachlichen Anforderungen an die einzusetzenden Fachkräfte“ entsprechend des nachfolgenden Kapitels.
4.4 Fachliche Anforderung an die einzusetzenden Fachkräfte
(Qualifikationsprofile)
Die Qualität der Leistungserbringung hängt im Wesentlichen von der Qualifikation und Erfahrung der mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals (technische Fachkräfte) des Auftragnehmers ab. Das ITZBund benötigt die im Folgenden beschriebenen Qualifikationsprofile für die vorgesehenen Unterstützungsdienstleistungen und Aufgaben.
Das benannte Kernteam (siehe auch Kapitel 3.3) muss aus mindestens acht Personen bestehen, die für die Auftragsausführung eingesetzt werden können.
Das vom Auftragnehmer benannte Kernteam muss für die Auftragsausführung grundsätzlich bereitstehen. Alternativ können Personen mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung gemäß den nachfolgenden Anforderungen eingesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist die vorherige Zustimmung des Auftraggebers.
Version 4 Seite 15 von 19
[Seite 16]
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Zur Erbringung der geforderten Unterstützungsleistungen hat der Auftragnehmer ausschließlich qualifiziertes Personal einzusetzen, welches mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung im von der jeweiligen Rolle umfassten Aufgaben- und Kenntnisbereich hat und diese anhand von Projektreferenzen nachweisen kann.
4.4.1 Qualifikationsprofil – Rolle 1 AIX Systemprogrammierer*in
Die geforderte Ausprägung der folgenden Berufs- und Projekterfahrung, der praktischen Erfahrung sowie der praktischen Kenntnisse in Tools und Technologien werden für die Fachpersonal entsprechend dem Bedarf des Einzelauftrages mit dem jeweiligen Einzelabruf konkretisiert.
Die Rolle AIX Systemprogrammierer*in beinhaltet folgende Aufgaben:
• Erstellen von Konzeptionen für die Weiterentwicklung, sowohl im Hardware-, als auch im Softwarebereich • Erstellen von Dokumentationen und Testszenarien • Konfigurieren und Entwickeln diverser Securityfeatures • Patchmanagement AIX, PowerHA, SpectrumScale/GPFS (General Parallel File System) • Unterstützung bei der Planung der Hardware IBM Power Systems, Aufrüstung, Verkabelung • Unterstützung bei der Erstellung/Bearbeitung eines Ausfallkonzeptes für Desaster Fall IBM Power Systems/AIX • Unterstützung bei der Bereitstellung eines 2nd Level Supports und einer Rufbereitschaft • Erstellen von Konzeptionen für die Weiterentwicklung, sowohl im Hardware-, als auch im Softwarebereich Kommunikationssysteme/Gateways plus Realisierung • Entwicklung und Erstellung von Appliances • Vorhandene und ausgeprägte Kenntnisse und Erfahrungen
Die Personen, die in der Rolle AIX Systemprogrammierer*in eingesetzt werden, müssen ein hohes Maß an fachlichem Wissen in den Leistungsbereichen des Systemmanagements des IBM Power Systems im Bereich AIX sowie Grundlagenkenntnisse im Bereich RHEL on IBM Power aufweisen. Es muss jeweils eine Berufserfahrung auf dem Gebiet des Systemmanagements des IBM Power Systems/AIX von mindestens fünf Jahren vorliegen.
Die eingesetzten Personen müssen zudem Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich nachfolgend aufgeführter IT-Komponenten bzw. Unterstützungsleistungen zum Betrieb dieser IT-Komponenten aufweisen:
Version 4 Seite 16 von 19
[Seite 17]
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
• AIX Betriebssystem (Expert) • PowerHA (Fortgeschritten) • PowerVM/VIOS (Virtual I/O Server) (Fortgeschritten) • LAN/SAN (Fortgeschritten) • AIX-Logging (Fortgeschritten) • AIX-Auditing (Fortgeschritten) • AIX-Security (Fortgeschritten) • Patchmanagement (Fortgeschritten) • SpectrumScale (Grundkenntnisse) • Userverwaltung (Fortgeschritten) • LPM (Live Partition Mobility) (Grundkenntnisse) • DLPAR (Dynamic Logical Partitioning) (Fortgeschritten) • Tivoli Monitoring (Grundkenntnisse) • HMC (Hardware Management Console) (Grundkenntnisse) • NIM (Network Installation Manager) (Fortgeschritten) • Erstellen von Dokumentationen und Testszenarien (Fortgeschritten) • Erstellen von Konzepten für die Weiterentwicklung sowohl im Hardware-, als auch im Softwarebereich (Grundkenntnisse) • Hardware-Kenntnisse hinsichtlich des IBM Power Systems (Grundkenntnisse) • Aufbau und Struktur hinsichtlich des Betriebes eines Rechenzentrums (Grundkenntnisse)
4.4.2 Qualifikationsprofil – Rolle 2 - RHEL on IBM Power Systemprogrammierer*in
Die geforderte Ausprägung der folgenden Berufs- und Projekterfahrung, der praktischen Erfahrung sowie der praktischen Kenntnisse in Tools und Technologien werden für die Fachpersonal entsprechend dem Bedarf des Einzelauftrages mit dem jeweiligen Einzelabruf konkretisiert.
Die Rolle „RHEL on IBM Power Systemprogrammierer*in“ beinhaltet folgende Aufgaben:
• RHEL on IBM Power – Betriebssystem • Erstellen von Konzeptionen für die Weiterentwicklung, sowohl im IBM Power- Hardware-, als auch im Softwarebereich • Erstellen von Dokumentationen und Testszenarien • Konfigurieren und Entwickeln diverser Securityfeatures • Patchmanagement RHEL on IBM Power, Pacemaker, SAPHANA on Power
Version 4 Seite 17 von 19
[Seite 18]
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
• Unterstützung bei der Planung der Hardware IBM Power Systems, Aufrüstung, Verkabelung • Unterstützung bei der Erstellung/Bearbeitung eines Ausfallkonzeptes für Desaster Fall IBM Power Systems/RHEL • Unterstützung bei der Bereitstellung eines 2nd Level Supports und einer Rufbereitschaft • Erstellen von Konzeptionen für die Weiterentwicklung, sowohl im Hardware-, als auch im Softwarebereich Kommunikationssysteme/Gateways plus Realisierung • Entwicklung und Erstellung von Appliances
Die Personen, die in der Rolle „RHEL on IBM Power Systemprogrammierer*in“ eingesetzt werden, müssen ein hohes Maß an fachlichem Wissen in den Leistungsbereichen des Systemmanagements des IBM Power Systems im Bereich RHEL sowie Grundlagenkenntnisse im Bereich AIX aufweisen. Es muss jeweils eine Berufserfahrung auf dem Gebiet des Systemmanagements des IBM Power Systems/RHEL von mindestens fünf Jahren vorliegen.
Die eingesetzten Personen müssen zudem folgende ausgeprägte Kenntnisse und Erfahrungen aufweisen:
• RHEL on IBM Power Systemadministration, Systemprogrammierung (Expert) • Ansible Administration (Fortgeschritten) • RHEL on IBM Power Satellite Administration (Fortgeschritten) • LAN/SAN (Fortgeschritten) • Userverwaltung mit IDM (Grundkenntnisse) • LPM (Live Partition Mobility) (Grundkenntnisse) • DLPAR (Dynamic Logical Partitioning) (Fortgeschritten) • HMC (Grundkenntnisse) • PowerVM/VIOS (Virtual I/O Server) (Fortgeschritten) • Netzwerkkenntnisse (virtuelle Netze / Routing / DHCP) • Erstellung von Clustersystemen mittels Pacemaker (Fortgeschritten) • Kenntnisse in SAP HANA on Power / RHEL on IBM Power (Grundkenntnisse) • Kenntnisse / Funktionalität von SAP-Systemen auf RHEL on IBM Power (Grundkenntnisse) • Erstellen von Dokumentationen und Testszenarien (Fortgeschritten) • Erstellen von Konzepten für die Weiterentwicklung sowohl im Hardware-, als auch im Softwarebereich (Grundkenntnisse) • Hardware-Kenntnisse hinsichtlich des IBM Power Systems (Grundkenntnisse) • Aufbau und Struktur hinsichtlich des Betriebes eines Rechenzentrums (Grundkenntnisse)
Version 4 Seite 18 von 19
[Seite 19]
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
5 Vertragliche Rahmenbedingungen / Einzelabruf
Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage von Einzelabrufen aus dem jeweiligen Rahmenvertrag. Die Einzelabrufe basieren auf EVB-IT Dienstverträgen oder EVB-IT Erstellungsverträgen. Der Umfang der Einzelabrufe kann variieren und die Einzelheiten der Abrufleistungen werden im Einzelabruf konkretisiert und festgelegt (z. B. Leistungsort, Leistungszeitraum und Leistungsinhalt, einzusetzende Qualifikationsprofile, Mengen sowie Faktoren/Methoden).
Für die geforderte Leistung müssen dem Auftraggeber auf Anfrage Profile der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeitenden vorgelegt werden, damit dieser die Fachkenntnisse für die jeweilige Aufgabenstellung prüfen kann. Sofern der Auftraggeber ausgewählte Mitarbeitende auf Grund der Nicht-Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß Kapitel 4.4 ablehnen sollte, reicht der Auftragnehmer innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen neue Personalvorschläge ein. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Qualifikation der Personen vor Einsatz in einem persönlichen Gespräch festzustellen und/oder von der Person einen Lebenslauf zu erhalten, zu prüfen und bei mangelnder Qualifikation abzulehnen.
Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht.
Der Abruf von Dienstleistungen kann umgehend im Anschluss an die Zuschlagserteilung erfolgen. Das einzusetzende Fachpersonal muss zu dem im Einzelabruf genannten Zeitpunkt und entsprechend den fachlichen Anforderungen zum Einsatz zur Verfügung stehen. Die Vorlaufzeit für das abzurufende Personal darf dabei höchstens sechs Wochen betragen.
Version 4 Seite 19 von 19