Anschreiben OHV v2.2 NL West VuK 2025_27032025.pdf

Rahmenvertrag für Voruntersuchungen und Kontrollprüfungen im Straßen- und Brückenbau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.10.2026, 13:45 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

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Die Autobahn GmbH Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung West · Bahnhofplatz 1-3 · 56140 Montabaur des Bundes – Niederlassung West

An alle Interessenten zur Bahnhofplatz 1-3 Teilnahme am Open-House-Verfahren 56140 Montabaur

E-Mail: Vergabe.West@autobahn.de

27.03.2025 Anschreiben an alle Interessenten

Bezeichnung/Name Verfahren: Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Voruntersuchungen & Kontrollprüfungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung West, veröffentlicht 2025 Verfahrens-Nr.: 00-24-2014 Verfahrensart: Open-House-Verfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Autobahn GmbH des Bundes (nachfolgend: „Autobahn“ oder „AG“) freut sich über Ihr Interesse an dem veröffentlichten Verfahren.

Das Verfahren verfolgt das Ziel, den Bedarf der Autobahn an den in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Voruntersuchungen und Kontrollprüfungen über einzelne Rahmenverträge mit mehreren Auftragnehmern zu decken.

Mit diesem Anschreiben informieren wir Sie über die Art und den Gegenstand des durchgeführten Open-House-Verfahrens. Zudem teilen wir in diesem Schreiben das Prozedere und die Zulassungsvoraussetzungen mit, um im Wege des Verfahrens einen Rahmenvertrag mit der Autobahn abzuschließen.

I. Art des Verfahrens

Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten „Open-House-Verfahren“.

In diesem Verfahren sind die bekannt gegebenen Zulassungsvoraussetzungen (siehe unter Ziffer V) gegenüber der Autobahn zwingend mittels des zur Verfügung gestellten Zulassungsformulars nachzuweisen.

Die Autobahn schließt mit jedem Interessenten einen Rahmenvertrag ab, der die Zulassungsvoraussetzungen formgerecht nachgewiesen hat. Ein Anspruch auf den Abruf von Einzelaufträgen wird durch den Abschluss des Rahmenvertrags

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nicht begründet. Nähere Regelungen enthält der auf der Vergabeplattform veröffentliche Rahmenvertragstext.

Die Autobahn geht davon aus, dass dieses Open-House-Verfahren als Zulassungsverfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller Interessenten zu einem Rahmenvertrag nicht in den Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt. Ungeachtet dessen, erfolgt die Bekanntmachung dieses Open-House-Verfahrens zur Herstellung größtmöglicher Transparenz und Gleichbehandlung über das Supplement des EU-Amtsblatts (abrufbar unter https://ted.europa.eu) sowie über die Vergabeplattform der Autobahn (https://vergabe.autobahn.de).

II. Gegenstand des Open-House-Verfahrens bzw. der in diesem Wege abgeschlossenen Rahmenverträge

Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Für folgende Leistungsbereiche kann (allesamt oder einzeln) ein Zulassungsantrag gestellt werden und somit ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden:

 Leistungsbereich 01: Kampfmittelvorerkundung  Leistungsbereich 02: Voruntersuchungen im Straßenbau  Leistungsbereich 03: Ingenieurleistungen Voruntersuchungen im Straßenbau  Leistungsbereich 04: Voruntersuchungen an Bauwerken  Leistungsbereich 05: Ingenieurleistungen Voruntersuchungen an Bauwerken  Leistungsbereich 06: Böden und Bodenverbesserungen  Leistungsbereich 07: Straßenbaubitumen und gebr. PmB  Leistungsbereich 08: Bitumenemulsionen, Fluxbitumen  Leistungsbereich 09: Fugen in Verkehrsflächen  Leistungsbereich 10: Gesteinskörnungen  Leistungsbereich 11: Fahrbahndecken aus Beton, Betontragschichten  Leistungsbereich 12: Oberflächenbehandlungen, DSK, DSH, DSH-V  Leistungsbereich 13: Asphalt  Leistungsbereich 14: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln, Bodenverfestigungen  Leistungsbereich 15: Schichten ohne Bindemittel und Baustoffgemische für den Erdbau  Leistungsbereich 16: Performance Prüfungen an Asphalt und bituminösen Bindemitteln

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 Leistungsbereich 17: Ebenheitsmessungen  Leistungsbereich 18: Griffigkeitsmessungen  Leistungsbereich 19: Fahrbahnmarkierungen  Leistungsbereich 20: Betonprüfung und -überwachung

Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.

III. Laufzeit des Zulassungsverfahrens (Open-House-Verfahren) sowie Laufzeit der abgeschlossenen Rahmenverträge

Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2026 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.

Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Antragstellers in KraJ und endet vorbehaltlich VerlängerungsopKon am LM.MN.NONP. Der Rahmenvertrag kann – analog zum Open-House-Verfahren – aufgrund der VerlängerungsopKon zwei Mal bis zum LM.MN.NONR bzw. LM.MN.NONS verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.

IV. Unterlagen zum Verfahren

Die folgenden, neben diesem Anschreiben für das Verfahren zu beachtenden Unterlagen, sind auf der Vergabeplattform der Autobahn (https://vergabe.autobahn.de) unter dem Verfahren „Abschluss eines nicht- exklusiven Rahmenvertrags Voruntersuchungen & Kontrollprüfungen im Open- House-Verfahren der Niederlassung West, veröffentlicht 2025“ abrufbar:

 Zulassungsformular o Anlage Zulassungsformular Referenzangaben  Rahmenvertrag o Anlage 1_Leistungsbeschreibung o Anlage 2_Vertrags-Leistungsverzeichnis o Anlage 3_OHV VUK 00-24-2014.D86 (Vertrags-Leistungsverzeichnis im GAEB-Format) o Anlage 4_Karte Niederlassungsgebiet West o Anlage 5_DSI OHV 2024-12-05 o Anlage 6_Vorlage Tabellarische Darstellung von Ergebnissen o Anlage 7_Vorlage Inhaltsstruktur Streckengutachten o Anlage 8_Vorlage Bauwerksbericht o Anlage 9_Auftragsblatt SKM Messung  ggf. Katalog Interessentenfragen sowie Hinweise und Antworten der Vergabestelle

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Zu beachten ist außerdem die im Supplement des EU-Amtsblatts veröffentlichte Bekanntmachung sowie ggf. hierzu erfolgte Änderungsbekanntmachungen (abrufbar über https://ted.europa.eu sowie in Kopie über https://vergabe.autobahn.de (hier unter „Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Voruntersuchungen & Kontrollprüfungen im Open-House- Verfahren der Niederlassung West, veröffentlicht 2025“)).

V. Zulassungsmodalitäten

Sofern Sie Interesse am Abschluss eines Rahmenvertrags über eine oder mehrere der unter Ziffer II aufgeführten Leistungsbereiche haben, reichen Sie bitte einen Zulassungsantrag unter Beachtung der nachfolgend dargestellten formellen und inhaltlichen Anforderungen ein.

  1. Formelle Anforderungen

Der Zulassungsantrag, einschließlich dem Angebot auf Abschluss eines Rahmenvertrags, ist unter Verwendung

  1. des zur Verfügung gestellten Zulassungsformulars, ggf. einschließlich der Anlage Zulassungsformular Referenzangaben, und

  2. des zur Verfügung gestellten Rahmenvertrags, ergänzt durch die verbindliche Angebotserklärung in Textform am Ende des Rahmenvertragstextes

ausschließlich per E-Mail über das Vergabepostfach:

vergabe.west@autobahn.de

als PDF-Dateianhang einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Zulassungsantrag nicht über die Angebotsmaske im Bietercockpit abgeben, da uns eine Angebotsöffnung und damit die Einsicht in Ihre Unterlagen systemseitig erst nach Ablauf der Angebotsfrist, hier also nach Ablauf der Laufzeit des Open-House- Verfahrens, zur Verfügung steht.

Zulassungsanträge sind während der gesamten Laufzeit des Open-House- Verfahrens (vgl. Ziffer III) zulässig.

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Wichtige Hinweise:
 Die Annahme des Zulassungsantrags stellt zugleich die Annahme Ihres
Angebots auf Abschluss des Rahmenvertrags dar und bezieht sich auf die
zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Vergabeplattform zu dem
Verfahren veröffentlichten Unterlagen.
 Bitte verwenden Sie für dieses Verfahren nicht das „AI Bietercockpit“ auf
der Vergabeplattform, auf der die Vergabeunterlagen zum Herunterladen
bereitgestellt werden.
 Bitte informieren Sie sich vor Einreichung Ihres Zulassungsantrags über
Änderungen in Bezug auf die zum Verfahren zur Verfügung gestellten
Unterlagen. Eine freiwillige Registrierung für das Verfahren auf
https://vergabe.autobahn.de wird dringend empfohlen. Durch die
Registrierung werden Sie automatisch über Änderungen zum Verfahren
informiert.
  1. Inhaltliche Anforderungen

Die mittels Zulassungsformular sowie den ggf. gemäß dort geforderten Anlagen nachzuweisenden Zulassungsvoraussetzungen sind in der Bekanntmachung (vgl. Ziffer IV) unter Abschnitt 5.1.9 aufgeführt.

  1. Weiterer Ablauf nach Einreichung eines Zulassungsantrags

Wenn die Prüfung des Zulassungsantrags ergibt, dass alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Interessenten eine Bestätigung über die Zulassung, verbunden mit der Annahme des Angebots auf Abschluss eines Rahmenvertrags. Damit wird der Rahmenvertrag wirksam abgeschlossen.

Sollte es Gründe geben, die eine Zulassung nicht erlauben (zum Beispiel fehlende Unterlagen oder Unklarheiten), so erhält der Interessent darüber eine Benachrichtigung, um seinen Antrag ggfs. anzupassen oder aufzuklären bzw. einen erneuten, korrigierten Antrag einzureichen.

VI. Fragen zum Verfahren

Fragen zum Verfahren senden Sie bitte gerne per Nachricht aus dem
Bietercockpit über die Vergabeplattform:
https://vergabe.autobahn.de
Sämtliche Kommunikation, einschließlich der Zulassungsmitteilung bzw. der Annahme des Angebots auf Abschluss eines Rahmenvertrags dürfen ausschließlich elektronisch erfolgen. Die mündliche, auch fernmündliche Kontaktaufnahme zur Vergabestelle in Bezug auf Fragen zum Verfahren oder zu einer etwaigen Nichtzulassung ist unzulässig, um die Gewährleistungen eines transparenten, alle Interessenten gleichbehandelnden Verfahrens sicherzustellen. Wir weisen darauf hin, dass eine unzulässige Kontaktaufnahme in mündlicher Form als (versuchte) Einflussnahme im Sinne des für dieses Verfahren entsprechend angewendeten § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB gewertet werden kann und damit ggf. ein Ausschlussgrund vorliegt.

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Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Vergabestelle

Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung West

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