[Seite 1]
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung OHV Voruntersuchungen & Kontrollprüfungen 00-24-2014
Leistungsbeschreibung
für den Abschluss eines nicht-exklusiven
Rahmenvertrages für die Durchführung von
Voruntersuchungen & Kontrollprüfungen
Open-House-Verfahren Niederlassung West
Vertrags-Nr. 00-24-2014
Stand: 28.01.2025
Seite 1 von 13
[Seite 2]
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung OHV Voruntersuchungen & Kontrollprüfungen 00-24-2014
Inhalt 1 Beschreibung der Leistungen und Leistungszeitraum ............................................................................... 2
1.1 Beschreibung der Leistungen ............................................................................................................. 2
1.2 Leistungszeitraum und Termine ......................................................................................................... 4
2 Allgemeine Hinweise .................................................................................................................................. 4
2.1 Obligatorische Projektangaben .......................................................................................................... 4
2.2 Anfahrten und Abstimmungsgespräch ............................................................................................... 4
2.3 Durchführung der Leistungen ............................................................................................................ 4
2.4 Auswertung und Dokumentation der Prüfungen ............................................................................... 5
2.5 Vervielfältigung .................................................................................................................................. 5
3 Beauftragung durch Einzelabrufe ............................................................................................................... 5
3.1 Angaben im Einzelabruf ..................................................................................................................... 5
3.2 Leistungsumfang bei Einzelabrufen ................................................................................................... 5
3.3 Prüfberichte ........................................................................................................................................ 6
3.3.1 Vollständige Ausfertigung für die Autobahn GmbH, NL West .............................................................. 6
3.3.2 Gekürzte Ausfertigung für Ausschreibungsunterlagen ......................................................................... 6
3.4 Ausführungsfristen ............................................................................................................................. 6
4 Abrechnung und Vergütung ....................................................................................................................... 7
5 Ergänzende Tätigkeitsbeschreibungen je Leistungsbereich....................................................................... 7
5.1 LB 01 Kampfmittelvorerkundung ....................................................................................................... 7
5.1.1 Allgemeines .................................................................................................................................... 7
5.1.2 Auswertung und Dokumentation der Prüfungen ........................................................................... 7
5.2 LB 02 Voruntersuchungen im Straßenbau ......................................................................................... 8
5.3 LB 03 Ingenieurleistungen Voruntersuchungen im Straßenbau ........................................................ 8
5.4 LB 04 Voruntersuchungen an Bauwerken .......................................................................................... 8
5.5 LB 05 Ingenieurleistungen Voruntersuchungen an Bauwerken ......................................................... 8
5.6 LB 16 Performance Prüfungen an Asphalt und bituminösen Bindemitteln ....................................... 9
5.7 LB 17 Ebenheitsmessungen nach TP Eben - Berührende Messungen ............................................... 9
5.8 LB 18 Griffigkeitsmessungen nach TP Griff-StB (SKM) ....................................................................... 9
5.8.1 Allgemeines .................................................................................................................................... 9
5.8.2 Ausführungsfristen ......................................................................................................................... 9
5.8.3 Ablauf und Umfang der Prüfungen, Vergütung ........................................................................... 11
5.8.4 Grenzwertunterschreitung ........................................................................................................... 11
5.8.5 Missachtung der Meldepflichten ................................................................................................. 11
Seite 1 von 13
[Seite 3]
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung OHV Voruntersuchungen & Kontrollprüfungen 00-24-2014
5.8.6 Eigenüberwachung der Messgeräte: ............................................................................................ 11
5.8.7 Teilnahme an den Untersuchungen ............................................................................................. 12
5.8.8 Prüfbericht .................................................................................................................................... 12
5.8.9 Versand des Prüfberichts ............................................................................................................. 12
5.8.10 Rechnung ...................................................................................................................................... 13
5.9 LB 19 Fahrbahnmarkierungen nach ZTV M ..................................................................................... 13
5.10 LB 20 Betonprüfung und -überwachung ÜK 2/3 nach DIN 1045-3 .................................................. 13
6 Anlagen zur Leistungsbeschreibung ......................................................................................................... 14
1 Beschreibung der Leistungen und Leistungszeitraum 1.1 Beschreibung der Leistungen Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist die Durchführung von Voruntersuchungen & Kontrollprüfungen in 20 Leistungsbereichen gemäß den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, Normen und Richtli- nien:
LB 01 Kampfmittelvorerkundung LB 02 Voruntersuchungen im Straßenbau LB 03 Ingenieurleistungen Voruntersuchungen im Straßenbau LB 04 Voruntersuchungen an Bauwerken LB 05 Ingenieurleistungen Voruntersuchungen an Bauwerken LB 06 RAP Stra Fachgebiet A3: Böden einschließlich Bodenverbesserungen LB 07 RAP Stra Fachgebiet BB3: Straßenbaubitumen und gebr. PmB LB 08 RAP Stra Fachgebiet BE3: Bitumenemulsionen, Fluxbitumen LB 09 RAP Stra Fachgebiet C3: Fugenfüllstoffe LB 10 RAP Stra Fachgebiet D3: Gesteinskörnungen LB 11 RAP Stra Fachgebiet E3: Fahrbahndecken aus Beton, Betontragschichten LB 12 RAP Stra Fachgebiet F3: Oberflächenbehandlungen, DSK, DSH, DSH-V LB 13 RAP Stra Fachgebiet G3: Asphalt LB 14 RAP Stra Fachgebiet H3: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln, Bodenverfestigungen LB 15 RAP Stra Fachgebiet I3: Schichten ohne Bindemittel und Baustoffgemische für den Erdbau LB 16 Performance-Prüfungen an Asphalt und bituminösen Bindemitteln LB 17 Ebenheitsmessungen nach TP Eben - Berührende Messungen LB 18 Griffigkeitsmessungen nach TP Griff-StB (SKM) LB 19 Fahrbahnmarkierungen nach ZTV M LB 20 Betonprüfung und -überwachung ÜK 2/3 nach DIN 1045-3
Eine Aufstellung aller Einzelleistungen befindet sich in „Anlage 2_Vertrags-Leistungsverzeichnis“.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelabruf durch den Auftraggeber (AG). Dieser enthält Angaben zum konkreten Projekt (Projektbezeichnung, Projekt-ID, Vertragsnummer, Bestellnummer, Projektleiter etc.), siehe dazu Abschnitt 3.
Seite 2 von 13
[Seite 4]
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung OHV Voruntersuchungen & Kontrollprüfungen 00-24-2014
Der vorliegende Rahmenvertrag ist nicht exklusiv. Der AG behält sich das Recht vor, die vorgesehenen Leis- tungen auch im Wettbewerb öffentlich auszuschreiben und zu vergeben.
Zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen ver- zichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Seite 3 von 13
[Seite 5]
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung OHV Voruntersuchungen & Kontrollprüfungen 00-24-2014
1.2 Leistungszeitraum und Termine Die Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags ist im Rahmenvertrag festgelegt. Die Laufzeit der Einzelaufträge sowie die Zwischenfristen werden im Einzelabruf bestimmt, siehe dazu Abschnitt 3.4.
2 Allgemeine Hinweise 2.1 Obligatorische Projektangaben Bei jeglicher Kommunikation per E-Mail oder in schriftlichen Dokumenten, wie bspw. Abschnitt 2.4 und 3.3, sind stets die Projekt-ID, die Projektbezeichnung sowie die Vertragsnummer mit Angabe der Leistungen (je- weils im Einzelabruf aufgeführt) anzugeben.
Beispiel: A-12170-00, A3 GE AS Montabaur – AS Diez, 04-25-4711, Kontrollprüfungen
2.2 Anfahrten und Abstimmungsgespräch Die notwendigen Fahrten zu den Baustellen (An- und Abfahrt zur Baustelle, Laborfahrzeug mit Fahrer, Feld- versuche, Abholen der Proben, etc.) werden je Fahrt über gesonderte Leistungspositionen in der OZ 00 des Vertrags-Leistungsverzeichnisses vergütet.
Vor Beginn der Leistungen findet in der Regel ein Abstimmungsgespräch zwischen den Projektbeteiligten auf der Baustelle oder der Voruntersuchungsstrecke statt. Ein Vertreter des Auftragnehmers (AN) nimmt an der Besprechung teil. Diese und darüber hinausgehende Besprechungs- oder Baustellentermine werden über gesonderte Leistungspositionen in der OZ 00 des Vertrags-Leistungsverzeichnisses vergütet. Der AN hat zu diesen gesonderten Terminen eine Niederschrift als Basis für die Abrechnung zu erstellen. Die Nie- derschrift ist mit dem AG abzustimmen.
Der Projektleiter des AG kann jedoch nach eigenem Ermessen auf dieses Gespräch verzichten, sofern alle Projektbeteiligten ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten kennen.
2.3 Durchführung der Leistungen Die Prüfungen sind grundsätzlich in Eigenleistung durch den AN zu erbringen.
Alle Leistungen sind durch sachkundiges Personal und nach den gültigen bzw. geforderten Regelwerken durchzuführen. Der AN hat auf Anforderung durch den AG die Sachkunde nachzuweisen.
Im Falle, dass die Prüfstelle (AN) bereits im Rahmen der betreffenden Baumaßnahme für den bauausführen- den Auftragnehmer tätig war bzw. ist (z. B. Erstellung von Erstprüfungen, Eignungsnachweise, Eigenüberwa- chungsprüfungen), ist dies dem AG unverzüglich mitzuteilen.
Werden bei den Kontrollprüfungen bauvertragliche Abweichungen festgestellt, sind diese dem AG unverzüg- lich mitzuteilen und vorhandene Proben erst nach Rücksprache mit dem AG zu entsorgen. Angaben in den Probenentnahmeprotokollen sind zu prüfen und Unstimmigkeiten sind mit dem AG aufzuklären.
Alle Unterlagen und Ausfertigungen sind in deutscher Sprache zu erstellen.
Die Kontrollprüfungen und Dienstleistungen in den Leistungsbereichen 06 bis 15 sind von Prüflaboren mit den im Zulassungsformular für die jeweiligen Leistungsbereiche genannten Anerkennungen nach RAP Stra durchzuführen.
Seite 4 von 13
[Seite 6]
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung OHV Voruntersuchungen & Kontrollprüfungen 00-24-2014
Für chemische Analysen (z. B. Untersuchungen nach EBV) können durch den AN ausschließlich Prüflabore eingesetzt werden, die für die jeweiligen Prüfverfahren akkreditiert sind (Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025). Die Prüfverfahren sind in der Anlage zur Akkreditierungsurkunde aufgeführt.
Wenn nicht anders durch den AG im Auftrags-LV festgelegt, sind Untersuchungsergebnisse entsprechend Abschnitt 2.4 zu erstellen und dem AG fristgerecht nach Abschnitt 3.4 zuzusenden.
2.4 Auswertung und Dokumentation der Prüfungen Die Prüfergebnisse sind auszuwerten und nachvollziehbar in einer tabellarischen Aufstellung mit statistischer Auswertung (in Anlehnung der Vorlage „Anlage 6_Vorlage Tabellarische Darstellung von Ergebnissen“) zu dokumentieren. Diese Dokumentation erfolgt schriftlich im PDF- und ggf. Excel-Dateiformat. Sie ist 1-fach auf Papier postalisch und elektronisch (per Email) an den in der Einzelbeauftragung benannten Ansprechpartner des AG zu übermitteln. Die Erstellung und Übermittlung der tabellarischen Darstellung an den AG wird nicht gesondert vergütet.
Zusätzlich ist auch eine digitale Kopie (CC) an FU-WES-NL-MT-B4@autobahn.de zu senden.
2.5 Vervielfältigung Mit der Abgabe von Prüfergebnissen nach Abschnitt 2.4 oder eines Prüfberichts nach Abschnitt 3.3 erklärt sich der AN damit einverstanden, dass sämtliche im Rahmen der Vertragsabwicklung an den AG übermittel- ten Prüfergebnisse und Berichte an Dritte weitergereicht und zum Zwecke einer Ausschreibung veröffentlicht werden können.
3 Beauftragung durch Einzelabrufe 3.1 Angaben im Einzelabruf Mit dem Einzelabrufformular erhält der AN folgende Informationen:
Angabe der projektbetreuenden Außenstelle Projektbezeichnung Projekt-ID Vertragsnummer Bestellnummer Projektleiter (entspricht Ansprechpartner des AG für die Einzelbeauftragung) Angabe des Auftrags-LV der Einzelleistungen Rechnungsanschrift Ausführungsfrist
3.2 Leistungsumfang bei Einzelabrufen Die Leistungen der Einzelpositionen in den Leistungsbereichen 01 bis 20 beinhalten auch die Personalkosten zur Durchführung der Prüfungen, das Verpacken von Proben, den Transport von Proben von der Entnahme- stelle zur Prüfstelle, die Dokumentation von Prüfergebnissen (in tabellarischer Form wie in Abschnitt 2.4 an- gegeben) und die Entsorgung der Proben.
Die Positionen der OZ 00 „Personal- und Nebenkosten“ sind ausschließlich auf Anordnung des AG auszufüh- ren.
Seite 5 von 13
[Seite 7]
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung OHV Voruntersuchungen & Kontrollprüfungen 00-24-2014
Auf Grundlage des Vertrags-Leistungsverzeichnisses wird durch den AG ein Auftrags-LV erstellt. Es dürfen am Leistungstext und der Nummerierung keine Änderungen vorgenommen werden. Dazu kann auch die GAEB- Datei „Anlage 3_OHV VUK 00-24-2014.D86“ verwenden werden. Der Leistungsumfang im Auftrags-LV kann zwischen AN und AG abgestimmt werden.
3.3 Prüfberichte Prüfberichte sind schriftlich im PDF-Format, elektronisch (per E-Mail) und 1-fach auf Papier postalisch an den in der Einzelbeauftragung benannten Ansprechpartner des AG zu übermitteln.
Zusätzlich ist auch eine digitale Kopie (CC) an FU-WES-NL-MT-B4@autobahn.de zu senden.
3.3.1 Vollständige Ausfertigung für die Autobahn GmbH, NL West Wird ein Prüfbericht nach OZ 00.04 gefordert, ist dieser in Textfassung mit Auswertung aller ermittelten Prüf- ergebnisse und Anlagen, einer Fotodokumentation und einer fachtechnischen Beurteilung entsprechend den im Langtext der Einzelpositionen angegebenen Informationen zu versehen.
In Probenahmeplänen sind alle Erkundungen lagegenau in einem Übersichtsplan darzustellen und nachvoll- ziehbar inkl. GPS/GNSS-Daten zu vermaßen.
3.3.2 Gekürzte Ausfertigung für Ausschreibungsunterlagen Wird zusätzlich zu einem Prüfbericht nach OZ 00.04 eine gekürzte Ausfertigung gefordert, ist dieses zu ano- nymisieren, d. h. alle Hinweise auf den AN und am Projekt beteiligtem Personal sind zu entfernen. Diese zusätzliche Leistung wird über die OZ 00.00.0006. vergütet.
3.4 Ausführungsfristen Die Leistung ist innerhalb des im Einzelabruf genannten Leistungszeitraums zu erbringen.
Prinzipiell sind alle Proben für 30 Werktage nach Berichtserstellung aufzubewahren.
Für Kontrollprüfungen gilt generell:
Prüfergebnisse sind spätestens nach 14 Werktagen nach der letzten Einzelprüfung zu übergeben. Nicht anforderungsgemäße Prüfergebnisse sind dem AG unverzüglich mitzuteilen, insbesondere wenn diese terminrelevant für den weiteren Baufortschritt sind.
Für Kontrollprüfungen des Leistungsbereich 13 gilt zusätzlich:
Bei der Bearbeitung von Anlaufproben 13.01.0001 und 13.02.0001 sind die Ergebnisse innerhalb von 24 Stunden nach Probenahme dem AG mitzuteilen. Die Ergebnisse sämtlicher Asphaltmischgutuntersuchungen einer Schicht bzw. Lage sind spätestens vor dem Einbau der nächsten Schicht, jedoch nicht später als 5 Werktage nach der Probenahme, dem AG vorzulegen.
Für Griffigkeitsmessungen aus dem Leistungsbereich 18 gelten die Fristen und Termine gemäß den Angaben unter Abschnitt 5.8.2.
Für Kontrollprüfungen des Leistungsbereich 19 gilt zusätzlich:
Die Ergebnisse der Kontrollprüfungen 19.00.0001, 19.00.0003 bis 19.00.0005 sind spätestens nach 14 Werktage dem AG mitzuteilen. Seite 6 von 13
[Seite 8]
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung OHV Voruntersuchungen & Kontrollprüfungen 00-24-2014
Die Ergebnisse der Kontrollprüfungen 19.00.0006 bis 19.00.0008 sind spätestens 21 Werktage nach Durchführung dem AG mitzuteilen. Bei der Bearbeitung/Durchführung der Mustergleichheitsprüfungen 19.00.0009 und 19.00.0010 sind die Prüfergebnisse nach Vorlage seitens BASt / LGA dem AG unverzüglich nach Vorlage mitzuteilen.
4 Abrechnung und Vergütung Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach tatsächlich durchgeführten Prüfungen bzw. nach tatsächlichem Aufwand. Die entsprechenden Vergütungsansprüche sind aus dem Vertrags-Leistungsverzeichnis zu entneh- men (Netto-Einheitspreise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).
Die Dokumentation und die Übermittlung der Prüfungsergebnisse, gemäß Abschnitt 2.4, werden nicht ge- sondert vergütet. Die Erstellung eines zusätzlichen Berichts über die Prüfungsergebnisse nach Aufforderung des AG, gemäß Abschnitt 3.3, wird über gesonderte Leistungspositionen in OZ 00.04 des Leistungsverzeich- nisses vergütet.Der AN hat den AG rechtzeitig zu informieren, wenn der Aufwand über die Aufwandsschät- zung hinausgeht und diesen vom AG genehmigen zu lassen.
Die Abrechnung muss anhand Aufmaße, Probenahmeprotokolle oder ähnlicher Dokumente prüfbar sein. Hierzu sind vor der Ausführung der Leistungen zwischen AG und AN in Anlaufbesprechungen detaillierte Fest- legungen für die Anwendung der Datenverarbeitung bei der Abrechnung schriftlich zu treffen.
Der AN hat einen Stundennachweis für Leistungen, welche nach OZ 00 beauftragt wurden, einzureichen.
5 Ergänzende Tätigkeitsbeschreibungen je Leistungsbereich
Für die Prüfungen der LB 06 bis LB 15 sind keine gesonderten Tätigkeitsbeschreibungen notwendig, da diese gemäß RAP Stra durchgeführt werden.
5.1 LB 01 Kampfmittelvorerkundung 5.1.1 Allgemeines Es gelten die Bestimmungen der „Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR)“. Ziel der Unter- suchungen ist es, eine eingeschränkte Kampfmittelfreiheit für geotechnische Folgeuntersuchungen herzu- stellen. Dazu werden potenzielle Untersuchungspunkte, die vorab mit dem AN der Voruntersuchungen ab- zustimmen sind, „freigemessen“.
Der Ausführungstermin ist mit dem Projektleiter und anderen Voruntersuchungsgewerken abzustimmen. Vor Beginn der Arbeiten findet ein Abstimmungsgespräch zwischen allen Projektbeteiligten auf der Baustelle statt.
5.1.2 Auswertung und Dokumentation der Prüfungen In Ergänzung zu den in Abschnitt 3.2 genannten Ausführungen ist dem AG bereits vor Ort die Kampfmittel- freiheit mit Einschränkungen der Untersuchungspunkte zu bestätigen, um den reibungslosen Voruntersu- chungsablauf zu gewährleisten. Kann die Kampfmittelfreigabe für den Untersuchungspunkt nicht erteilt wer- den, sind ggf. weitere Untersuchungspunkte inkl. Umsetzen vor Ort mit dem AN der Voruntersuchungen ab- zustimmen.
Seite 7 von 13
[Seite 9]
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung OHV Voruntersuchungen & Kontrollprüfungen 00-24-2014
5.2 LB 02 Voruntersuchungen im Straßenbau Die Voruntersuchungen sind durch sachkundiges Personal und entsprechend den gültigen Zusätzlichen Tech- nischen Vertragsbedingungen und den darin genannten Regelwerken durchzuführen.
Wenn nicht anders durch den AG im Auftrags-LV beauftragt, sind die Untersuchungsergebnisse entsprechend Abschnitt 2.4 zu erstellen und dem AG zuzusenden.
5.3 LB 03 Ingenieurleistungen Voruntersuchungen im Straßenbau Gutachten nach OZ 03 sind mit der Inhaltsstruktur gemäß „Anlage 7_Vorlage Inhaltsstruktur Streckengut- achten“ zu erstellen.
Dazu gehören auch:
Sichtung und Prüfung von Unterlagen in Hinblick auf vertragliche und normative Anforderungen Beratung bei Sonderfragestellungen, Begleitung eines Versuchskonzepts, Aus- und Bewertung der Versuchsergebnisse Durchführung von Ortsterminen (z. B. Teilnahme an Besprechungen, Aufnahme und Dokumenta- tion von Schäden, ggf. mit anschließender Probenentnahme) Gutachterliche Begleitung der Ausführung auf der Baustelle Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen in Form eines Berichtes
5.4 LB 04 Voruntersuchungen an Bauwerken Die Voruntersuchungen sind durch sachkundiges Personal und entsprechend den gültigen oder explizit ge- forderten Regelwerken durchzuführen.
Wenn nicht anders durch den AG im Auftrags-LV beauftragt, sind die Untersuchungsergebnisse entsprechend Abschnitt 2.4 zu erstellen und dem AG zuzusenden.
5.5 LB 05 Ingenieurleistungen Voruntersuchungen an Bauwerken Gutachten nach OZ 05 sind mit der Inhaltsstruktur gemäß „Anlage 8_Vorlage Bauwerksbericht“ zu erstellen.
Dazu gehören auch:
Sichtung und Prüfung von Bauwerksunterlagen in Hinblick auf vertragliche und normative Anforde- rungen Beratung bei Sonderfragestellungen, Begleitung eines Versuchskonzepts, Aus- und Bewertung der Versuchsergebnisse Aufstellen eines Untersuchungskonzepts Festlegen der Untersuchungsstellen vor Ort Durchführung von Ortsterminen (z. B. Teilnahme an Besprechungen, Aufnahme und Dokumenta- tion von Schäden, ggf. mit anschließender Probenentnahme) Auswertung der ermittelten Messdaten und Laborergebnisse Beurteilung der Untersuchungsergebnisse Festlegung der Instandsetzungsmaßnahmen Abstimmung mit Bauherrn und Statiker Gutachterliche Begleitung der Ausführung auf der Baustelle Kontrolle der Instandsetzungsarbeiten, Teilnahme an Baubesprechungen etc. Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen in Form eines Berichtes
Seite 8 von 13
[Seite 10]
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung OHV Voruntersuchungen & Kontrollprüfungen 00-24-2014
5.6 LB 16 Performance Prüfungen an Asphalt und bituminösen Bindemitteln Die Prüfungen sind durch sachkundiges Personal und entsprechend den gültigen oder explizit geforderten Regelwerken durchzuführen.
Wenn nicht anders durch den AG im Auftrags-LV beauftragt, sind die Untersuchungsergebnisse entsprechend Abschnitt 2.4 zu erstellen und dem AG zuzusenden.
5.7 LB 17 Ebenheitsmessungen nach TP Eben - Berührende Messungen Kontrollprüfungen der Ebenheit sind nach den Technischen Prüfbedingungen Ebenheitsmessungen auf Fahr- bahnoberflächen in Längs- und Querrichtung – berührende Messungen (TP Eben – Berührende Messungen) durchzuführen.
Die Bewertung der Messergebnisse hat nach den bauvertraglich festgelegten Regelwerken und den dazuge- hörigen Baubeschreibungen der Maßnahme zu erfolgen.
Sollte die Zuordnung der Messstrecke anhand der Referenzpunkte vor Ort nicht eindeutig erfolgen können, so ist diese anhand eines Lageplans darzustellen.
5.8 LB 18 Griffigkeitsmessungen nach TP Griff-StB (SKM) 5.8.1 Allgemeines Prüfungen der Griffigkeit sind nach den Technischen Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßen- bau Teil: Seitenkraftmessverfahren (TP Griff-StB (SKM)) durchzuführen.
Zur Durchführung der im Folgenden beschriebenen Leistungen gelten zudem folgende Technische Regel- werke in der jeweils aktuellen Fassung:
TP Griff-StB (SKM) ARS Nr. 13/2020 ZTV Asphalt-StB ZTV Beton-StB ZTV BEA-StB ZTV-SA 97 RSA 21 M BGriff HSM 2000
Dabei wird zwischen folgenden Griffigkeitsmessungen unterschieden:
Kontrollprüfungen für die Abnahme erneute Kontrollprüfungen nach nicht bestandener Abnahmeprüfung Messungen vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche In Ausnahmefällen Messungen von Streckenabschnitten mit auffälligem Unfallgeschehen oder ggf. Messungen zu Forschungszwecken
5.8.2 Ausführungsfristen Griffigkeitsmessungen im Rahmen der Abnahme der Bauleistung sind vier bis acht Wochen nach Verkehrs- freigabe durchzuführen. Der AG teilt dem AN den Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe frühzeitig mit. Der AN führt die Messungen im o. g. Zeitraum durch. Falls die Messung innerhalb der vorgenannten Zeiträume
Seite 9 von 13
[Seite 11]
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung OHV Voruntersuchungen & Kontrollprüfungen 00-24-2014
bspw. aufgrund ungünstiger Witterung oder verspäteten Abrufs nicht durchführbar ist, vereinbaren AG und AN einvernehmlich einen anderen Ausführungszeitraum.
Prüfungen zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche sind so einzuplanen und durchzuführen, dass spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Gewährleistungsfrist der Prüfbericht dem AG vorliegt. Nachfris- ten sind ausgeschlossen. Der AG teilt dem AN den Zeitpunkt des Ablaufs der Gewährleistungsfrist mit. Die Messung ist innerhalb von 8 Wochen vor Ablauf der Gewährleistungsfrist durchzuführen
Messungen an Unfallhäufungsstellen sind spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Beauftragung durchzu- führen.
In der folgenden Tabelle sind die Fristen für die Leistungserbringung aufgeführt:
Tabelle 1 Fristen und Termine für Griffigkeitsmessungen
| Abnahme | Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche | Unfallhäufungsstelle | |
|---|---|---|---|
| Einzelauftrag mit terminkritischen Angaben wird vom AG an den AN übermittelt. | |||
| Auftragsbestätigung durch AN | spätestens 7 Werktage nach Erhalt | ||
| Mittelung des Durchführungstermin durch AN | spätestens 1 Woche vor Durchführung der Messung | ||
| Durchführung der Messung | In dem Zeitraum 4 bis 8 Wochen nach Verkehrsfreigabe | innerhalb von 8 Wochen vor Ablauf der Verjährungsfrist | innerhalb von 4 Wochen nach Auftrag |
| Mitteilung an den AG bei Unterschreitung von Grenz-/Schwellenwerten | innerhalb von 3 Werktagen nach Durchführung der Messung | ||
| Übermittlung des Prüfberichts an AG | spätestens 2 Wochen nach Messung | spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Gewährleistungsfrist | spätestens 2 Wochen nach Messung |
| Rechnungslegung | spätestens 30 Tage nach Durchführung der Messung |
Die Einzelaufträge der Messungen werden vom AG durch das Auftragsblatt „SKM-Messung“ (siehe „Anlage 9_Auftragsblatt SKM Messung“) zusammengestellt und abgerufen. Die Durchführung der Messungen und die Auswertung einschließlich tabellarischer und graphischer Darstellungen und Übergabe der Dateien hat ge- mäß TP Griff-StB (SKM) zu erfolgen.
Der AN ist für alle mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehenden Verpflichtungen aus dem Stra- ßenverkehrsrecht, insbesondere die Verkehrssicherung, verantwortlich.
Seite 10 von 13
[Seite 12]
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung OHV Voruntersuchungen & Kontrollprüfungen 00-24-2014
Das für die Messung benötigte Wasser kann bei den zuständigen Autobahnmeistereien nach vorheriger Ab- sprache aufgenommen werden.
5.8.3 Ablauf und Umfang der Prüfungen, Vergütung Die Leistungsposition 18.00.0001. im Vertrags-Leistungsverzeichnis beinhaltet auch die Umsetzung des Messfahrzeugs innerhalb eines Einzelmessauftrages als auch zwischen einzelnen Messaufträgen. Als ein Messauftrag wird die Erfassung der Griffigkeit von zusammenhängenden Messstrecken einer Baumaßnahme verstanden.
Die An- und Abfahrt (werktags) des Messfahrzeugs wird je Baumaßnahme vergütet.
Die Leistungsposition 18.00.0002. schließt folgende Leistungen mit ein und werden nicht gesondert vergütet:
• die Gültigkeitsprüfung und die Zuordnung der Messdaten auf das Straßennetz
• die Prüfberichterstellung in 100m-/20-Griffigkeitswerte (Mindestauflösung 5m-Raster), Bearbeitung, Korrekturen und Versand der Prüfberichte
• alle mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehenden Verpflichtungen aus dem Straßenver- kehrsrecht, insbesondere die Verkehrssicherung
• die zweite Messfahrt sowie evtl. darüber hinaus erforderliche Messungen zum Nachweis der Gültig- keit der Messfahrten pro gemessenen Kilometer eines Messauftrages
Die Rechnungen sind getrennt für jeden Messauftrag zu erstellen. Die abrechnungsrelevante Mindestlänge für den Nachweis der Griffigkeit der Messfahrt beträgt 2,000 km (Gültigkeitsabschnitt). Somit beträgt die Mindestabrechnungslänge 2 km, auch wenn die zu prüfende Strecke kürzer sein sollte.
Die erforderliche zweite Messfahrt für die Prüfung der Griffigkeit wird nicht gesondert vergütet.
Die Abrechnungslänge ist in km mit drei Nachkommastellen anzugeben. Für die Rechnung ist die Abrech- nungslänge mit dem Betrag der Position 18.00.0002. zu multiplizieren und in € mit zwei Nachkommastellen anzugeben.
5.8.4 Grenzwertunterschreitung Falls bei den SKM-Messungen die Grenzwerte unterschritten werden, muss der AN dies dem AG innerhalb von 3 Werktagen nach der Messung per Mail mitteilen.
5.8.5 Missachtung der Meldepflichten Führt der AN Messfahrten durch, ohne dem AG die Termine rechtzeitig im Vorfeld mitzuteilen (siehe Ta- belle 1), behält sich der AG vor, die Messergebnisse nicht anzuerkennen. Der AN hat in diesem Fall die Messfahrten auf seine Kosten zu wiederholen.
Für die ganze Vertragsdauer hat der AN über gültige zeitbefristete Betriebszulassungen und die Fremdüber- wachungszeugnisse für jedes einzusetzende Messgerät zu verfügen.
5.8.6 Eigenüberwachung der Messgeräte: Die Protokolle der Messergebnisse der gemäß TP Griff-StB (SKM), Abschnitt 9.4 durchzuführenden Eigen- überwachungen der Messgeräte sind auf Verlangen dem AG vorzulegen.
Seite 11 von 13
[Seite 13]
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung OHV Voruntersuchungen & Kontrollprüfungen 00-24-2014
5.8.7 Teilnahme an den Untersuchungen Vertreter des AG sind berechtigt an der Messung teilzunehmen. Dies gilt auch für Vertreter des bauausfüh- renden Unternehmens der betreffenden Baumaßnahme.
Terminverschiebungen sind mit den in der Anmeldung angegebenen, zuständigen Bearbeitern unmittelbar abzustimmen, dabei sind die regelmäßigen Arbeitszeiten der Autobahnmeistereien von Montag bis Freitag zwischen 07.00 und 16.00 Uhr zu beachten.
5.8.8 Prüfbericht Jeder Prüfbericht muss neben den Kopfdaten gemäß TP Griff-StB (SKM) die zugehörige Außenstelle inklusive der dazugehörigen Projekt-ID, der Projektbezeichnung sowie der Vertragsnummer gemäß des Auftragsblat- tes beinhalten, eine tabellarische und graphische Darstellung der Untersuchungsergebnisse, sowie einen Hin- weis darüber, inwieweit die geprüften Einzelwerte den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
Der Prüfbericht muss folgenden Wortlaut beinhalten:
Die geschwindigkeits- und temperaturkorrigierten Werte entsprechen den Anforderungen (einschl. der
Angabe des entsprechenden Grenzwerts) oder Die geschwindigkeits- und temperaturkorrigierten Werte entsprechen unter Berücksichtigung der
Messtoleranz den Anforderungen (einschl. der Angabe des entsprechenden Grenzwerts und der Tole-
ranzgröße) oder Die geschwindigkeits- und temperaturkorrigierten Werte entsprechen nicht den Anforderungen (ein-
schl. der Angabe des entsprechenden Grenzwerts und der Toleranzgröße); es liegt ein Mangel vor.
Der tabellarischen Darstellung der 100m Abschnitte muss der temperatur- und geschwindigkeitskorrigierte Griffigkeitswert µk sowie die Geschwindigkeit, der Messlinienabstand und die Temperatur zu entnehmen sein. Weiterhin muss die Einhaltung folgender Vorgaben der TP Griff-StB nachvollziehbar dokumentiert sein:
Wiederholgenauigkeit zwischen 2 Messungen ∆µSKM = ± 0,015 über den Gültigkeitsabschnitt zulässige Abweichung der 100-m-Einzelwerte zwischen 2 Messfahrten im 100-m-Abschnitt: ∆µSKM = ± 0,050 zulässige Abstandsabweichung je 100-m-Abschnitt: ± 0,15 m vom Sollwert zulässige Geschwindigkeitsabweichung je 100-m-Abschnitt: ∆ v = ± 4 km/h von der Sollmessgeschwindigkeit
Die graphische Darstellung muss die Angaben des Dateikopfes zur Identifikation der Messstrecke und Mess- bedingungen, die 100-m-Werte für die beiden maßgeblichen Messfahrten sowie deren Mittelwerte sowohl als Treppenlinie als auch in Tabellenform mitsamt den jeweiligen Grenzwerten und Toleranzen enthalten.
Die Netzknoten-Stationierungssystematik der ASB (Anweisung Straßeninformationsbank, Teilsystem: Netz- daten, 2014) ist zu beachten.
5.8.9 Versand des Prüfberichts Prüfberichte sind schriftlich im PDF-Format, 1-fach auf Papier postalisch und elektronisch (per Email) an den in der Einzelbeauftragung benannten Ansprechpartner des AG zu übermitteln.
Seite 12 von 13
[Seite 14]
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung OHV Voruntersuchungen & Kontrollprüfungen 00-24-2014
Zusätzlich ist auch eine digitale Kopie (CC) an FU-WES-NL-MT-B4@autobahn.de zu senden.
Prüfberichte sind entsprechend den Fristen und Terminen Tabelle 1 zu übergeben. Fristen für Meldungen von Grenzwertunterschreitungen an den AG gemäß Abschnitt 5.8.4 bleiben hiervon unberührt.
5.8.10 Rechnung Jede Rechnung muss neben den Kopfdaten gemäß TP Griff-StB (SKM) die zugehörige Außenstelle inklusive der dazugehörigen Projekt-ID, der Bestellnummer sowie der Vertragsnummer gemäß des Auftragsblattes be- inhalten.
5.9 LB 19 Fahrbahnmarkierungen nach ZTV M Die Prüfungen sind durch sachkundiges Personal und entsprechend den ZTV M durchzuführen. Wenn nicht anders durch den AG im Auftrags-LV beauftragt, sind die Untersuchungsergebnisse entsprechend Abschnitt 2.4 zu erstellen und dem AG zu zusenden.
5.10 LB 20 Betonprüfung und -überwachung ÜK 2/3 nach DIN 1045-3 Die Prüfungen sind durch sachkundiges Personal und entsprechend den gültigen, oder explizit geforderten Regelwerken durchzuführen. Wenn nicht anders durch den AG im Auftrags-LV beauftragt, sind die Untersu- chungsergebnisse entsprechend Abschnitt 2.4 zu erstellen und dem AG zu zusenden.
Zu den Leistungen in der OZ 20.02.0001 gehören auch:
Sichtung und Prüfung von Erstprüfungsberichten und betontechnologischen Unterlagen in Hinblick auf vertragliche und normative Anforderungen Beratung bei Sonderfragestellungen, Aus- und Bewertung der Versuchsergebnisse Durchführung von Ortsterminen (z. B. Teilnahme an Besprechungen, Begleitung der Betonagen, Kon- trolle von Lieferscheinen, Überwachung der Betonprüfungen, Dokumentation) Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen in Form eines Berichtes Zusammentragen aller erforderlicher Unterlagen in einem „ÜK-Ordner“
Seite 13 von 13
[Seite 15]
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung OHV Voruntersuchungen & Kontrollprüfungen 00-24-2014
6 Anlagen zur Leistungsbeschreibung Zusätzlich zu dieser Leistungsbeschreibung („Anlage 1_Leistungsbeschreibung“) sind folgende bereitgestellte Unterlagen zu beachten:
Anlage 2_Vertrags-Leistungsverzeichnis Anlage 3_OHV VUK 00-24-2014.D86 (Vertrags-Leistungsverzeichnis im GAEB-Format) Anlage 4_Karte Niederlassungsgebiet West Anlage 5_DSI OHV 2024-12-05 Anlage 6_Vorlage Tabellarische Darstellung von Ergebnissen Anlage 7_Vorlage Inhaltsstruktur Streckengutachten Anlage 8_Vorlage Bauwerksbericht Anlage 9_Auftragsblatt SKM Messung
Seite 14 von 13