01_Anschreiben OHV_v1.5_NL Südbayern_ Vermessungsleistungen_ 2022.pdf

Rahmenvertrag für Vermessungsleistungen in Südbayern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.09.2026, 20:21 (Europe/Berlin)

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Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern

Seidlstr. 7-11

80335 München

E-Mail: vergabe.suedbayern@autobahn.de

Die Autobahn GmbH des Bundes – Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern · Seidlstr. 7-11 · 80335
An alle Interessenten zur
Teilnahme am Open-House-Verfahren
27.12.2022
Anschreiben an alle Interessenten

Bezeichnung/Name Verfahren: Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Vermessungsleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Südbayern, veröffentlicht 2022 Vergabeart: Open-House-Verfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Autobahn GmbH des Bundes (nachfolgend: „Autobahn“ oder „AG“) freut sich über
Ihr Interesse an dem veröffentlichten Verfahren.
Das Verfahren verfolgt das Ziel, den Bedarf der Autobahn an den in der
Leistungsbeschreibungfür die Durchführung von Vermessungsleistungen(Anlage1
zum Rahmenvertrag) näher bezeichnetenVermessungsleistungenüber einzelne
Rahmenverträge mit mehreren Auftragnehmern zu decken.
Mit diesem Anschreiben informieren wir Sie über die Art und den Gegenstand des
durchgeführten Open-House-Verfahrens. Zudem teilen wir in diesem Schreiben das
Prozedere und die Zulassungsvoraussetzungen mit, um im Wege des Verfahrens einen
Rahmenvertrag mit der Autobahn abzuschließen.

I. Art des Verfahrens

Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der
Leistungsbeschreibung(Anlage1zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten
Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten „Open-House-Verfahren“.
In diesem Verfahren sind die bekannt gegebenen Zulassungsvoraussetzungen
(siehe unter Ziffer V) gegenüber der Autobahn zwingend mittels des zur
Verfügung gestellten Zulassungsformulars nachzuweisen.
Die Autobahn schließt mit jedem Interessenten einen Rahmenvertrag ab, der die
Zulassungsvoraussetzungen formgerecht nachgewiesen hat. Ein Anspruch auf
den Abruf von Einzelaufträgen wird durch den Abschluss des Rahmenvertrags

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nicht begründet. Nähere Regelungen enthält der auf der Vergabeplattform veröffentliche Rahmenvertragstext.

Die Autobahn geht davon aus, dass dieses Open-House-Verfahren als Zulassungsverfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller Interessenten zu einem Rahmenvertrag nicht in den Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt. Ungeachtet dessen, erfolgt die Bekanntmachung dieses Open-House-Verfahrens zur Herstellung größtmöglicher Transparenz und Gleichbehandlung über das Supplement des EU-Amtsblatts (abrufbar unter https://ted.europa.eu) sowie über die Vergabeplattform der Autobahn (https://vergabe.autobahn.de).

II. Gegenstand des Open-House-Verfahrens bzw. der in diesem Wege abgeschlossenen Rahmenverträge

Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell
diejenigen in derLeistungsbeschreibung(Anlage1zum Rahmenertrag) näher
dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem
Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Für folgende Leistungsbereiche kann
(allesamt oder einzeln) ein Zulassungsantrag gestellt werden und somit ein
Rahmenvertrag abgeschlossen werden:

• Leistungsbereich 01: Erstellung und Bestimmung von Festpunktfelder

• Leistungsbereich 02: Aufnahme von Entwässerungsanlagen

• Leistungsbereich 03: Bearbeitung und Transformation von Bestands-/Geodaten

• Leistungsbereich 04: Absteckungsarbeiten

In Bezug auf alle Leistungsbereiche, für die ein Antragsteller einen Zulassungsantrag stellt, hat der Antragsteller die Wahl, ob der Zulassungsantrag und das damit verbundene Angebot zum Abschluss eines Rahmenvertrags auf den Verantwortungsbereich aller Außenstellen der Niederlassung Südbayern oder nur für die Verantwortungsbereiche einzelner, vom Antragsteller ebenfalls im Zulassungsformular anzugebende Außenstellen bezieht.

Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.

III. Laufzeit des Zulassungsverfahrens (Open-House-Verfahren) sowie Laufzeit der abgeschlossenen Rahmenverträge

Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum31.12.2024 und
kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der
auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit
des Open-House-Verfahrens erfolgen.

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Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten, in Kraft und endet
vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024.Der Rahmenvertrag kann –
analog zum Open-House-Verfahren – aufgrund der Verlängerungsoption zwei
Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden.Näheres regelt der
Rahmenvertrag.

IV. Unterlagen zum Verfahren

Die folgenden, neben diesem Anschreiben für das Verfahren zu beachtenden
Unterlagen, sind auf der Vergabeplattform der Autobahn
(https://vergabe.autobahn.de) unter dem Verfahren „Abschluss eines nicht-
exklusiven RahmenvertragsVermessungsleistungenim Open-House-Verfahren
der NiederlassungSüdbayern, veröffentlicht 2022“ abrufbar:

• Zulassungsformular o Anlage weitere Referenzangaben

• Rahmenvertrag

o Anlage 1: Leistungsbeschreibung
o Anlage 2: Leistungsverzeichnis
o Anlage 3: Karte Verantwortungsbereiche Außenstellen
o Anlage Zulassungsschreiben

• ggf. Katalog Interessentenfragen sowie Hinweise und Antworten der Vergabestelle

Zu beachten ist außerdem die im Supplement des EU-Amtsblatts veröffentlichte
Bekanntmachung sowie ggf. hierzu erfolgte Änderungsbekanntmachungen
(abrufbar über https://ted.europa.eu sowie in Kopie über
https://vergabe.autobahn.de (hier unter „Abschluss eines nicht-exklusiven
RahmenvertragsVermessungsleistungenim Open-House-Verfahren der
NiederlassungSüdbayern, veröffentlicht 2022“)).

V. Zulassungsmodalitäten

Sofern Sie Interesse am Abschluss eines Rahmenvertrags über eine oder mehrere der unter Ziffer II aufgeführten Leistungsbereiche haben, reichen Sie bitte einen Zulassungsantrag unter Beachtung der nachfolgend dargestellten formellen und inhaltlichen Anforderungen ein.

  1. Formelle Anforderungen

Der Zulassungsantrag, einschließlich dem Angebot auf Abschluss eines Rahmenvertrags, ist unter Verwendung

  1. des zur Verfügung gestellten Zulassungsformulars, ggf. einschließlich der Anlage weitere Referenzangaben, und

  2. des zur Verfügung gestellten Rahmenvertrags, ergänzt durch die verbindliche Angebotserklärung in Textform am Ende des Rahmenvertragstextes

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ausschließlich per E-Mail an:
vergabe.suedbayern@autobahn.de
als PDF-Dateianhang einzureichen.
Zulassungsanträge sind während der gesamten Laufzeit des Open-House-
Verfahrens (vgl. Ziffer III) zulässig.
Wichtige Hinweise:
▪ Die Annahme des Zulassungsantrags stellt zugleich die Annahme Ihres
Angebots auf Abschluss des Rahmenvertrags dar und bezieht sich auf die
zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Vergabeplattform zu dem
Verfahren veröffentlichten Unterlagen.

▪ Bitte verwenden Sie für dieses Verfahren nicht das „AI Bietercockpit“ auf der Vergabeplattform, auf der die Vergabeunterlagen zum Herunterladen bereitgestellt werden.

▪ Bitte informieren Sie sich vor Einreichung Ihres Zulassungsantrags über Änderungen in Bezug auf die zum Verfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen. Eine freiwillige Registrierung für das Verfahren auf https://vergabe.autobahn.de wird dringend empfohlen. Durch die Registrierung werden Sie automatisch über Änderungen zum Verfahren informiert.

  1. Inhaltliche Anforderungen

Die mittels Zulassungsformular, sowie den ggf. gemäß dort geforderten Anlagen nachzuweisenden Zulassungsvoraussetzungen sind in der Bekanntmachung (vgl. Ziffer IV) unter den Abschnitten III.1.1 bis III.1.3 aufgeführt.

  1. Weiterer Ablauf nach Einreichung eines Zulassungsantrags

Wenn die Prüfung des Zulassungsantrags ergibt, dass alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Interessenten eine Bestätigung über die Zulassung, verbunden mit der Annahme des Angebots auf Abschluss eines Rahmenvertrags. Damit wir der Rahmenvertrag wirksam abgeschlossen.

Sollte es Gründe geben, die eine Zulassung nicht erlauben (zum Beispiel fehlende Unterlagen oder Unklarheiten), so erhält der Interessent darüber eine Benachrichtigung, um seinen Antrag ggfs. anzupassen oder aufzuklären bzw. einen erneuten, korrigierten Antrag einzureichen.

VI. Fragen zum Verfahren

Fragen zum Verfahren richten Sie bitte gerne ausschließlich per E-Mail an:
vergabe.suedbayern@autobahn.de.

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Sämtliche Kommunikation, einschließlich der Zulassungsmitteilung bzw. der Annahme des Angebots auf Abschluss eines Rahmenvertrags dürfen ausschließlich elektronisch erfolgen. Die mündliche, auch fernmündliche Kontaktaufnahme zur Vergabestelle in Bezug auf Fragen zum Verfahren oder zu einer etwaigen Nichtzulassung ist unzulässig, um die Gewährleistungen eines transparenten, alle Interessenten gleichbehandelnden Verfahrens sicherzustellen. Wir weisen darauf hin, dass eine unzulässige Kontaktaufnahme in mündlicher Form als (versuchte) Einflussnahme im Sinne des für dieses Verfahren entsprechend angewendeten § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB gewertet werden kann und damit ggf. ein Ausschlussgrund vorliegt.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle
Die Autobahn GmbH des Bundes – NiederlassungSüdbayern

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