[Seite 1]
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern
Zwischen der Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern
Seidlstraße 7-11, 80335 München
- nachstehend Auftraggeberin (AG) genannt -
und
- nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt -
wird folgende
RAHMENVERTRAG Vermessungsleistungen
geschlossen.
Inhaltsverzeichnis
Präambel ................................................................................................................................................. 2
§ 1 Gegenstand des Rahmenvertrags ..................................................................................................... 2
§ 2 Vertragsbestandteile ......................................................................................................................... 2
§ 3 Vertragslaufzeit ................................................................................................................................. 2
§ 4 Änderung und Kündigung des Rahmenvertrags ................................................................................ 3
§ 5 Ausführung von Einzelaufträgen nach Ende des Rahmenvertrags ................................................... 3
§ 6 Abrufberechtigung ............................................................................................................................ 3
§ 7 Beauftragung der Einzelleistungen ................................................................................................... 3
§ 8 Leistungen des AG und fachlich Beteiligter ....................................................................................... 4
§ 9 Leistungen des AN ............................................................................................................................. 4
§ 10 Vergütung und Abrechnung ............................................................................................................ 4
§ 11 Vertretung der Auftraggeberin durch den Auftragnehmer ............................................................ 4
§ 12 Öffentlichkeitsarbeit ........................................................................................................................ 5
§ 13 Ergänzende Vereinbarungen ........................................................................................................... 5
Rahmenvertragsmuster OHV Version 1.6 Seite 1 von 7
[Seite 2]
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern
Präambel
Der Rahmenvertrag wird im Zusammenhang mit einem Open-House-Verfahrens mit jedem Unternehmen geschlossen, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Ein Vertragsabschluss ist während der Laufzeit des Open-House-Verfahrens jederzeit zu gleichen Bedingungen möglich. Dieser Rahmenvertrag wird jeweils nur bilateral zwischen der Auftraggeberin und jedem einzelnen Auftragnehmer geschlossen.
§ 1 Gegenstand des Rahmenvertrags
(1) Der Gegenstand des Vertrages ergibt sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) , wobei er nur diejenigen in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungsbereiche und Verantwortungsbereiche der Außenstellen umfasst, für die der AN auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde (siehe Anlage Zulassungsschreiben).
(2) Der Abruf der Leistungen erfolgt mit dem Einzelauftrag des AG. Im Einzelauftrag werden Leistungsumfang und Termine für den jeweiligen Einzelfall konkretisiert. Der Rahmenvertrag regelt die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien und begründet dabei einzelauftragsübergreifende Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Darüber hinaus enthält er allgemeine Regelungen für die unter diesem Rahmenvertrag geschlossenen Einzelaufträge.
§ 2 Vertragsbestandteile
Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus den folgenden Vertragsbestandteilen in der nachfolgend genannten Geltungsreihenfolge:
(1) diesem Rahmenvertrag,
(2) der Leistungsbeschreibung samt Anlagen (Anlange 1),
(3) Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brücken-
bau, Ausgabe in der aktuellen gültigen Fassung (AVB F-StB)
(4) Technische Vertragsbedingungen Ingenieurvermessung Ausgabe in der aktuellen gültigen Fassung (TVB-Ingenieurvermessung)
(5) Richtlinien für die Anlage von Straßen Teil: Vermessung in der aktuellen gültigen Fassung (RAS- Verm)
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder Dritter sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Einzelaufträge.
§ 3 Vertragslaufzeit
(1) Dieser Rahmenvertrag tritt in Kraft, wenn dem AN die Zulassung im Open-House-Verfahren sowie die Annahme des Angebots des AN auf Vertragsabschluss zugeht und ist bis zum 31.12.2024 befristet. Erfolgt die Annahme des Angebots des AN auf Vertragsabschluss nach dem 31.12.2024 jedoch vor dem 31.12.2025, ist der Vertrag bis zum 31.12.2025 befristet. Erfolgt die Annahme des Angebots des AN auf Vertragsabschluss nach dem 31.12.2025 ist der Vertrag bis zum 31.12.2026 befristet.
Rahmenvertragsmuster OHV Version 1.6 Seite 2 von 7
[Seite 3]
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern
(2) Option zur Verlängerung: Der Rahmenvertrag kann zwei Mal um ein Jahr bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden.
§ 4 Änderung und Kündigung des Rahmenvertrags
(1) Die Auftraggeberin behält sich vor, die jeweils separat mit allen zugelassenen Auftragnehmern geschlossenen Rahmenverträge zu kündigen, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Anforderungen für die Leistungserbringung wesentlich ändern. In diesem Fall werden sämtliche Rahmenverträge gekündigt. Bei unwesentlichen Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Anforderungen an die Leistungserbringung, erhält jeder Auftragnehmer separat eine Aufforderung den Anpassungen zuzustimmen. Individuell abweichende Vereinbarungen erfolgen nicht.
(2) Die Kündigung einzelner Rahmenverträge gegenüber einzelnen Auftragnehmern aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 5 Ausführung von Einzelaufträgen nach Ende des Rahmenvertrags
Vom Vertragsende des Rahmenvertrags unberührt bleibt die ordnungsgemäße und vollständige Erfüllung von während der Laufzeit dieses Rahmenvertrags erteilten Einzelaufträgen. Einzelaufträge enden, soweit weder ein Rücktritt noch eine Kündigung erfolgt, mit der vollständigen Erfüllung der im Einzelauftrag vereinbarten Leistungen bzw. nach der im jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Leistungszeit. Ein vor Ablauf dieses Rahmenvertrags abgeschlossener Einzelauftrag behält seine Wirksamkeit auch über den Endzeitpunkt des Rahmenvertrags hinaus bis zur vollständigen Leistungserbringung. Bis zur Beendigung des Einzelauftrags gelten die Regelungen des Rahmenvertrags für diesen Einzelauftrag fort.
§ 6 Abrufberechtigung
(1) Abrufberechtigt ist der AG (Niederlassung Südbayern), einschließlich Ihrer Außenstellen Deggendorf, Kempten, München-Maisach und Regensburg.
(2) Die auf diesem Rahmenvertrag beruhenden Einzelaufträge werden entsprechend den Bedingungen dieses Rahmenvertrags erteilt. Der Abruf erfolgt gemäß § 7.
(3) Es besteht kein Anspruch der AN gegen den AG auf Abruf von Leistungen aus diesem Rahmenvertrag. Insbesondere verpflichtet sich der AG auch nicht, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.
§ 7 Beauftragung der Einzelleistungen
(1) Die Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung werden an eines der im Open-House-Verfahren zugelassenen Unternehmen jeweils entsprechend der nachfolgend beschriebenen Vorgehensweise einzeln beauftragt.
(2) Der AG definiert jeweils den konkreten Leistungsinhalt/-umfang auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und legt die Ausführungsfristen fest.
(3) Grundsätzlich sind die AN verpflichtet, jeden Einzelauftrag anzunehmen. Soweit einem AN zur ordnungsgemäßen Ausführung des jeweiligen Einzelauftrags erforderliche Angaben fehlen, wendet er sich zur Ermittlung der erforderlichen Angaben unverzüglich an den AG. Die Verpflichtung zur
Rahmenvertragsmuster OHV Version 1.6 Seite 3 von 7
[Seite 4]
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern
Annahme besteht nur dann nicht, wenn dem AN die Erfüllung aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen unmöglich oder unzumutbar ist.
(4) Auf der Grundlage des konkreten Leistungsinhalts/-umfangs und den Vergütungsregelungen gemäß § 10 sowie der Leistungsbeschreibung (Anhang 1) und des Leistungsverzeichnisses (Anhang 2) erstellt der AN eine Aufwandsschätzung mit Vorkalkulation für die Vermessungsleistungen.
(5) Der AG prüft die Kalkulationen gemäß Absatz (4), entscheidet ob und wie die Leistungen erbracht werden sollen und erteilt den Auftrag (auch eingescannt per E-Mail). Ohne Beauftragung besteht kein Vergütungsanspruch.
(6) Konkrete Termine und Meilensteine werden zwischen den Parteien im Einzelnen abgestimmt und in der jeweiligen Beauftragung des Einzelauftrages festgehalten.
(7) Die fachliche Koordinierung der Abrufe wird durch den AG sichergestellt.
§ 8 Leistungen des AG und fachlich Beteiligter
Die Leistungen des AG oder von den im Einzelabruf genannten fachlich Beteiligten ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelabruf und sind vom AN mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten.
§ 9 Leistungen des AN
(1) Der AG überträgt im Einzelabruf die in den Leistungsbeschreibungen beschriebenen Leistungen an einen AN.
(2) Die Leistungen umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.
§ 10 Vergütung und Abrechnung
(1) Die Vergütung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung (Anhang 1) ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis (Anhang 2).
(2) Nebenkosten werden nicht erstattet.
(3) Die Auftraggeberin behält sich das einseitige Recht vor, die Vergütung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (Anhang 2) zu erhöhen, wenn sich die tatsächlichen Voraussetzungen, auf denen die Rahmenvereinbarung basiert, in wesentlicher Hinsicht ändern. Ansprüche des Auftragnehmers auf Preisanpassung bestehen nicht.
§ 11 Vertretung der Auftraggeberin durch den Auftragnehmer
(1) Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Vertragspflichten berechtigt und verpflichtet, die ausführenden Unternehmen zur vertragsgemäßen Ausführung ihrer Leistungen anzuhalten und ihnen gegenüber die Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen Ausführung ihrer Leistungen erforderlich sind; dazu hat er sich mit den verantwortlichen Projektbeteiligten abzustimmen.
Der Auftragnehmer darf keine Anordnungen treffen, die zusätzliche Vergütungsansprüche der ausführenden Unternehmen begründen können, es sei denn, er hat zuvor die Zustimmung des Auftraggebers in Textform eingeholt; seine Anordnungsbefugnis zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Projektabwicklung bleibt davon unberührt.
Rahmenvertragsmuster OHV Version 1.6 Seite 4 von 7
[Seite 5]
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern
(2) Darüber hinaus hat der Auftragnehmer keine Befugnisse, finanzielle Verpflichtungen für die Auftraggeberin einzugehen. Dies gilt insbesondere für den Abschluss, die Änderung und Ergänzung von Verträgen sowie für die Vereinbarung neuer Preise.
§ 12 Öffentlichkeitsarbeit
(1) Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.
Der Auftragnehmer hat Personen, die er mit der Erfüllung der Vertragspflichten beauftragt, zur Verschwiegenheit im Sinne von Satz 1 und 2 zu verpflichten.
(2) Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme darf der Auftragnehmer Dritten nur mit vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin weitergeben.
Anfragen der Medien hat er an die Auftraggeberin weiterzuleiten.
(3) Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zu- stimmung der Auftraggeberin vornehmen. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibung der Ausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen, ferner Lichtbild-, Film-, Hörfunk- und Fernsehaufnahmen.
§ 13 Ergänzende Vereinbarungen
(1) Der AN verpflichtet sich, auf Verlangen der Auftraggeberin rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten nach Einzelabruf eine Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vor der von der Auftraggeberin dafür anzugebenden zuständigen Behörde / Stelle mündlich abzugeben.
Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber der Auftraggeberin ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung vor der zuständigen Behörde / Stelle abgeben.
(2) Die Nachweise über erbrachte Leistungen im Rahmen eines Einzelabrufs sind in elektronischer Form an den AG zu übermitteln.
(3) Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüffähigen Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut der Auftraggeberin.
(4) Jede Zahlung setzt die Vorlage einer prüffähigen Rechnung voraus. Abschlagszahlungen für abgeschlossene Prüfungen sind möglich.
Die Rechnung ist entsprechend den Leistungen aufzuschlüsseln.
Die Rechnungsanschrift lautet:
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Südbayern
Seidlstr. 7 - 11
Rahmenvertragsmuster OHV Version 1.6 Seite 5 von 7
[Seite 6]
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern
80335 München
Die Rechnungen sind digital als PDF per E-Mail zu richten an:
Die Leitweg-ID bei XRechnung lautet: 992-00133-64
Der Auftragnehmer hat auf der Rechnung zwingend Folgendes einzutragen:
-
SAP Bestellnummer
-
iTWO Vertragsnummer
Beide Angaben werden im Rahmen des Einzelabrufs mitgeteilt.
Für E-Mail Rechnungen gelten folgende formale Anforderungen:
-
jede E-Mail darf nur eine Rechnung enthalten,
-
die Rechnung muss im PDF-Dateiformat vorliegen,
-
die Rechnung darf Daten nach dem ZUGFeRD Standard enthalten,
-
wird mehr als eine PDF-Anlage gesendet, muss das Rechnungsdokument eindeutig
identifizierbar sein,
-
das Wort Rechnung oder Gutschrift muss im Dateinamen enthalten sein,
-
Dateien dürfen nicht verschlüsselt und nicht in Zip-Dateien verpackt sein.
Für die Übermittlung von E-Invoicing-Daten werden generell keine Empfangs- und Lesebestätigungen versendet.
Die Umsatzsteuer ist gemäß Umsatzsteuergesetz in Abschlagsrechnungen mit dem zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer sowie in der Schlussrechnung mit dem zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Steuersatz anzusetzen. Bei Überschreiten von Vertragsfristen, die der AN zu vertreten hat, gilt zwischen den Parteien der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz.
Anlagen:
• Anlage 1: Leistungsbeschreibung • Anlage 2: Leistungsverzeichnis • Anlage 3: Karte Verantwortungsbereiche Außenstellen • Sofern im Rahmen des Zulassungsverfahrens erstellt: Katalog Interessentenfragen sowie Hinweise und Antworten der Vergabestelle • Anlage Zulassungsschreiben
Rahmenvertragsmuster OHV Version 1.6 Seite 6 von 7
[Seite 7]
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern
Rechtsverbindliche Erklärung des Auftragnehmers in Textform auf Abgabe eines Angebots zum Abschluss des obenstehenden Rahmenvertrags:
Für den Auftragnehmer:
Auftragnehmer (Firma): ………………………………………………………………………
Ort, Datum: ………………………………………………………………………
Name der erklärenden Natürlichen Person: ………………………………………………………………………
Funktion der Person, aus der die Vertretungsberechtigung hervorgeht: ………………………………………………………………………
Hinweis: Bitte tragen Sie den Namen des Unternehmens sowie die Adresse auch auf Seite 1 ein.
Rahmenvertragsmuster OHV Version 1.6 Seite 7 von 7