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Leistungsbeschreibung
für die Durchführung von
Vermessungsleistungen
Open-House-Verfahren NL Südbayern
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Inhaltsverzeichnis
I. Erstellung und Bestimmung von Festpunktfelder ............................................... 3
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Erstellung und Bestimmung eines dauerhaft vermarkten geodätischen übergeordneten Festpunktfeldes, zur Schaffung eines einheitlichen integrierten geodätischen Raumbezugs . 3 a) Vermarkung ...................................................................................................... 3 b) Messung ........................................................................................................... 6 c) Auswertung ....................................................................................................... 7 d) Dokumentation .................................................................................................. 7
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Erstellung und Bestimmung eines dauerhaft vermarkten Streckenfestpunktfeldes ... 9 a) Vermarkung ...................................................................................................... 9 b) Messung ......................................................................................................... 10 c) Auswertung ..................................................................................................... 11 d) Dokumentation ................................................................................................ 12
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Erstellung und Bestimmung dauerhaft vermarkter Bauwerksfestpunktfelder für die Ingenieurbauwerke .............................................................................................................. 13 a) Messung ......................................................................................................... 14 b) Auswertung ..................................................................................................... 15 c) Dokumentation ................................................................................................ 15
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Neumarkierung/Kontrolle von bestehenden Passpunkten für die kinematische Ingenieurvermessung mit Hochleistung-Laserscannern ....................................................... 16 a) Messung ......................................................................................................... 17 b) Dokumentation ................................................................................................ 17
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Kontrolle von bestehenden Festpunktfeldern ......................................................... 18 II. Aufnahme von Entwässerungsanlagen ............................................................. 18 III. Bearbeitung und Transformation von Bestands-/Geodaten ............................. 19
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Einarbeiten von neuen aktuellen Rücklaufdaten/Bestandsdaten in bestehende digitale Bestandsdaten ..................................................................................................................... 19
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Transformation von Geodaten................................................................................ 19
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Transformation von Bestandsdaten ....................................................................... 20 IV. Absteckungsarbeiten .......................................................................................... 20 Dokumentation ..................................................................................................................... 20
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I. Erstellung und Bestimmung von Festpunktfelder
- Erstellung und Bestimmung eines dauerhaft vermarkten geodätischen übergeordneten Festpunktfeldes, zur Schaffung eines einheitlichen integrierten geodätischen Raumbezugs
Die Ausprägung und Anordnung des geodätischen übergeordneten Festpunktfeldes soll sich an das Netzknotenmodell (Knoten/Kanten Modell) des Bayerischen Straßeninformationssystem (BAYSIS) anlehnen. Des Weiteren muss das geodätisch übergeordnete Festpunktfeld so gewählt werden, dass es für alle Vermessungen, Berechnungen und Absteckungen für den Entwurf, den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von Straßen, Brücken und sonstigen Bauwerken als Anschluss zum amtlichen geodätischen Bezugssystem dient.
Das Festpunktfeld ist an das amtliche geodätische Bezugsystem anzuschließen und zu bestimmen:
• Lagebezug: ETRS89/UTM32 (EPSG-Code: 4647)
• Höhenbezug: DHHN2016 (EPSG-Code: 7837)
Festlegungen:
▪ Die Punkte müssen GNSS-tauglich sein Kriterien zur GNSS-Tauglichkeit: ➢ Weitgehende Horizontfreiheit, partielle Abschattungen mit > 20° Elevation sollen sich auf vereinzelte Objekte mit geringen Abmessungen (Ampeln, Masten usw.) reduzieren. ➢ Weitestgehender Ausschluss von Mehrwegeffekten, d.h. im unmittelbaren Umfeld des Punktes (auch unter dem Antennenhorizont) keine baulichen Anlagen, die zu Signalreflexionen führen können (z.B. Verkehrsschilder). ▪ Die Punkte sind so anzuordnen, dass diese verkehrssicher und leicht zugänglich sind. In den Verkehr darf nicht eingegriffen werden. ▪ Die Vermarkung der Punkte muss einen eindeutigen Bezugspunkt aufweisen.
a) Vermarkung
Für die Festpunkte des übergeordneten geodätischen Festpunktfeldes ist ausschließlich die gleiche Vermarkungsart zu verwenden.
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Vermarkungsart:
Unterflur Festpunkte (Quelle: VDV Magazin 4/2019 – ISSN 1863-1320): • vermarkte Unterflur Granitpfeiler mit zentrischer 3D Marke mit Straßenkappe, nach Vorgabe der Systemskizze (siehe Abbildung 3: Systemskizze zur Vermarkung und Abbildung 4: Straßenkappe nach DIN3583) • Die Vermarkung darf nicht bei Frost erfolgen und muss so ausgeführt werden, dass ein späteres Auffrieren in Frostperioden ausgeschlossen ist. • Die Vermarkung muss zeitlich so erfolgen, dass eine Eigensetzung von mindestens 6- Wochen gewährleistet sind.
Beispielvermarkung:
Abbildung 2: Beispielvermarkung
Abbildung 1: Vermarkung eines übergeordneten geodätischen Festpunktes
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Systemskizzen:
Abbildung 3: Systemskizze zur Vermarkung
Abbildung 4: Straßenkappe nach DIN3583
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b) Messung
Zur Wahrung des homogenen Netzcharakters sind an die Messausrüstung, die Messkonfiguration und die Messdatenerfassung hohe Anforderungen gestellt, die eingehalten werden sollten.
• Lagebestimmung: o Die Nutzung von Dreibeinstativen (kein Lotstab) und optischen Loten wird empfohlen. o Nutzung von GNSS ist zulässig mit einer Mindestbeobachtungszeit je Session von 15 Minuten. o Mit mindestens zwei völlig unabhängigen Mess-Sessionen o Beobachtungen bei gleicher Satellitenkonstellation an Folgetagen als 2. Session sind unzulässig. o Kompletter Neuaufbau des Stativs zwischen den Sessionen mit mindestens 5cm geänderter Antennenhöhe. o Eine simultane Messung von benachbarten Festpunkten in einem Abschnitt wird empfohlen. • Höhenbestimmung: o Erfolgt als Anschluss an das Höhensystem des Deutschen Haupthöhennetzes 2016 (DHHN2016).
Folgende Genauigkeiten sind einzuhalten:
Lagegenauigkeit für jeden Netzknoten: ▪ σ darf 3,0cm (absolut) nicht überschreiten, wobei für die Standardabweichung LA σ eines zwangsfrei ausgeglichenen Punktes gilt: LA
σ = √( σ ²+ σ ²) LA x y σ ² = Standardabweichung in x-Richtung x σ ² = Standardabweichung in y-Richtung y
▪ σ darf 1,5cm (relativ) zwischen benachbarten Punkten des geodätischen LR übergeordneten Festpunktfeldes in einem Abschnitt nicht überschreiten. Höhengenauigkeit: ▪ Die Messungen zur Bestimmung der Höhe ist mit hoher Genauigkeit gemäß E DIN 1𝑚𝑚 18710-1 mit 𝜎𝐻 = auszuführen. √𝑘𝑚 Die Messmethode ist so zu wählen, dass die genannten Anforderungen eingehalten werden. Diese bedarf vor Ausführung der Zustimmung des AG. ▪ Die größte zulässige Abweichung D zwischen dem gemessenen und vorgegebenen Höhenunterschied benachbarter Anschlusspunkte des übergeordneten geodätischen Festpunktfeld (oder nach Vorgabe des AG Punkte
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des Landesnetzes) sollte 𝐷 ≤ (2+5√𝑆) mm nicht überschreiten (S = Strecke in km zwischen Anschlusspunkten des übergeordneten geodätischen Festpunktfeld). ▪ Ist die Abweichung D gegenüber dem vorgegebenen Höhenunterschied überschritten, ist ein weiterer Anschlusspunkt nach Rücksprache mit dem AG einzubeziehen.
c) Auswertung
Die Messungen sind nach den anerkannten Regeln der Ingenieurgeodäsie für die o.g. Genauigkeitsforderungen auszuwerten.
Zur Berechnung können alle geeigneten Berechnungsprogramme verwendet werden, die einen durchgängigen digitalen Datenfluss und die für die Berechnung der Neupunkte notwendigen Algorithmen und Rechenpräzision gewährleisten.
d) Dokumentation
Sämtliche Ergebnisse müssen dokumentiert werden. Ergebnisse sind die Koordinaten der Neupunkte, die Punktdokumentationen und die Berechnungsergebnisse.
• Punktdokumentation: Von jedem Neupunkt ist eine digitale Einmessskizze zu erstellen. Diese beinhaltet:
o Bilddokumentation (Übersichtsbild und Detailbild)
o Koordinate
• Berechnungsergebnisse: Diese beinhaltet die Ausgleichung nach Lage und Höhe.
• Messdaten: Diese beinhaltet unveränderte Rohdaten der Messung.
• Transformationsparameter: sind vom AN zu bestimmen und zu übergeben.
• Genauigkeitsnachweis: Müssen in Tabellenform dem AG zur Freigabe übergeben werden. Dienen der anschließenden Dokumentation und Fortschreibung des Festpunktfeldes.
Punktnummerierung:
Es ist immer eine eindeutige Punktidentifikation zu verwenden. Jede Punkt-ID darf nur einmal
vergeben werden. Die Punkt-ID‘s von zerstörten Punkten darf nicht erneut vergeben werden.
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Schema:
| Von-Netzknotennummer (aufsteigend) | Pktnr. |
|---|---|
| xxxxxxx | x |
Beispiel:
Erläuterung:
| Von-Netzknotennummer (aufsteigend) | Pktnr. |
|---|---|
| 7435003 | 1 |
Erläuterung:
Die Von-Netzknotennummer gibt den Beginn eines Abschnitts auf einer Autobahn eindeutig an z.B. 74350031 = A9 Abschnitt 1020 (AD Holledau)
Alle Leistungen die im Zusammenhang mit der Neuerstellung, Erweiterung und Korrektur des übergeordneten geodätischen Festpunktfeldes stehen, sind vorab mit dem Einvernehmen des Auftraggebers abzustimmen beziehungsweise festzulegen.
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- Erstellung und Bestimmung eines dauerhaft vermarkten Streckenfestpunktfeldes
Das Streckenfestpunktfeld soll als Verdichtung des übergeordneten geodätischen Festpunktfeldes angelegt werden. Alle Leistungen, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Streckenfestpunktfeldes stehen, sind vorab mit dem Einvernehmen des Auftraggebers abzustimmen bzw. festzulegen. Das Streckenfestpunktfeld ist ausgehend vom übergeordneten geodätischen Festpunktfeld in maximalen Abständen von 150m beidseitig im ausreichenden Abstand zum Seitenstreifen (nicht im Mittelstreifen), jedoch auf dem Grundstück des Auftraggebers zu erstellen. Eine Sichtverbindung unter den Punkten sollte, wenn möglich bestehen.
a) Vermarkung
Für das Streckenfestpunktfeld soll ausschließlich die gleiche Vermarkungsart verwendet werden.
Vermarkungsart:
• Kreuzprofil, L=60cm einschließlich Abschlusskopf, eingebracht in bindigem Boden • Schutzrohr (Beton/PVC etc.), aufgefüllt mit bindigem Boden • Abdeckblech DN400, d=5mm mit 3. Stück Verschiebesicherungen • Die Vermarkung darf nicht bei Frost erfolgen und muss so ausgeführt werden, dass ein späteres Auffrieren in Frostperioden ausgeschlossen ist.
Systemskizze Vermarkung:
Abbildung 5: Systemskizze eines Festpunktes für das Streckenfestpunktfeld
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Die Vermarkung
• darf nicht bei Frost erfolgen und muss so ausgeführt werden, dass ein späteres Auffrieren in Frostperioden ausgeschlossen ist. • muss eine homogene Verbindung mit dem Vermarkungsträger eingehen. • muss das Aufhalten einer Nivellierlatte (ohne Lattenschuh mit Spitze) ermöglichen. • muss im Sinne einer später zu betreibenden temporären Referenzstation frei von Abschattungen und Mehrwegeausbreitungen (Bäume, Glas- und Metallflächen etc.) sein. • muss auf Autobahn eigenen oder ausnahmsweise auf öffentlichen Grundstücken liegen (zusätzliche Zutritts- und Nutzungsvereinbarungen mit Grundstückseigentümern dürfen nicht notwendig sein).
b) Messung
Zur Wahrung des homogenen Netzcharakters sind an die Messausrüstung, die Messkonfiguration und die Messdatenerfassung hohe Anforderungen gestellt, die eingehalten werden sollten.
• Lagebestimmung: o Die Nutzung von Dreibeinstativen (kein Lotstab) und optischen Loten wird empfohlen. o Nutzung von GNSS ist zulässig mit einer Mindestbeobachtungszeit je Session von 15 Minuten. o Mit mindestens zwei völlig unabhängigen Mess-Sessionen o Beobachtungen bei gleicher Satellitenkonstellation an Folgetagen als 2. Session sind unzulässig. o Kompletter Neuaufbau des Stativs zwischen den Sessionen mit mindestens 5cm geänderter Antennenhöhe. o Eine simultane Messung von benachbarten Festpunkten in einem Abschnitt wird empfohlen. • Höhenbestimmung: o Erfolgt als Anschluss an das Höhensystem des Deutschen Haupthöhennetzes 2016 (DHHN2016).
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Folgende Genauigkeiten sind einzuhalten:
Lagegenauigkeit: ▪ σ darf 0,5 cm (relativ) nicht überschreiten, wobei für die Standardabweichung σ L L eines zwangsfrei ausgeglichenen Punktes gilt:
σ = √( σ ²+ σ ²) L x y σ ² = Standardabweichung in x-Richtung x σ ² = Standardabweichung in y-Richtung y
Höhengenauigkeit: ▪ Die Messungen zur Bestimmung der Höhe ist mit hoher Genauigkeit gemäß E DIN 1𝑚𝑚 18710-1 mit 𝜎𝐻 = auszuführen. √𝑘𝑚 Die Messmethode ist so zu wählen, dass die genannten Anforderungen eingehalten werden. Diese bedarf vor Ausführung der Zustimmung des AG. ▪ Die größte zulässige Abweichung D zwischen dem gemessenen und vorgegebenen Höhenunterschied benachbarter Anschlusspunkte des übergeordneten geodätischen Festpunktfeld sollte 𝐷 ≤ (2+5√𝑆) mm nicht überschreiten (S = Strecke in km zwischen Anschlusspunkten des übergeordneten geodätischen Festpunktfeld). ▪ Ist die Abweichung D gegenüber dem vorgegebenen Höhenunterschied überschritten, ist ein weiterer Anschlusspunkt einzubeziehen.
• Zur Höhenbestimmung: o Diese erfolgt als Anschluss an das übergeordnete geodätische Festpunktfeld oder an das amtliche Landesnetz im Höhensystem des Deutschen Haupthöhennetzes 2016 (DHHN2016).
c) Auswertung
Die Messungen sind nach den anerkannten Regeln der Ingenieurgeodäsie für die o.g. Genauigkeitsforderungen auszuwerten.
Zur Berechnung können alle geeigneten Berechnungsprogramme verwendet werden, die einen durchgängigen digitalen Datenfluss und die für die Berechnung der Neupunkte notwendigen Algorithmen und Rechenpräzision gewährleisten.
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d) Dokumentation
Sämtliche Ergebnisse müssen dokumentiert werden. Ergebnisse sind die Koordinaten der Neupunkte, die Punktdokumentationen und die Berechnungsergebnisse.
• Punktdokumentation: Von jedem Neupunkt ist eine digitale Einmessskizze zu erstellen. Diese Beinhaltet:
o Bilddokumentation (Übersichtsbild und Detailbild)
o Koordinate
• Berechnungsergebnisse: Diese beinhaltet die Ausgleichung nach Lage und Höhe.
o Lagebezug: UTM: ETRS89/UTM32 [EPSG:4647]
o Höhenbezug: DHHN2016: DE_DHHN2016_NHN [EPSG:7837]
• Messdaten: Diese beinhaltet unveränderte Rohdaten der Messung.
• Transformationsparameter: sind vom AN zu bestimmen und zu übergeben.
• Genauigkeitsnachweis: Müssen in Tabellenform dem AG zur Freigabe übergeben werden. Dienen der anschließenden Dokumentation und Fortschreibung des Festpunktfeldes.
Punktnummerierung:
Es ist immer eine eindeutige Punktidentifikation zu verwenden. Jede Punkt-ID darf nur einmal vergeben werden. Die Punkt-ID‘s von zerstörten Punkten darf nicht erneut vergeben werden.
Schema:
| Strecke | Abschnitt | Richtungsfahrbahn | Zähler | |
|---|---|---|---|---|
| BSP.: | A952 | 0100 | 1 | 01 |
| Punktnummer | A9520100101 |
Erklärung:
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Strecke: Angabe der Autobahnnummer oder Bundesstraßennummer
S trecke: ABnSgPa.:b e de- mer oder Bundesstraßennummer
| A009 | 1180 | 2 | 04 |
|---|---|---|---|
| A099 | 0520 | 1 | 10 |
| B15N | 1340 | 1 | 02 |
- B15N1340102
Abschnitt: Angabe des Abschnittes
Richtungsfahrbahn: 1 = in aufsteigender Abschnittsrichtung 2 = in absteigender Abschnittsrichtung
3 = in Anschlussstellen und Autobahnkreuzen/-dreiecke usw.
Zähler: Anzahl der Punkte in einem Abschnitt (können auch 3-stellig sein, bei langen Abschnitten)
Alle Leistungen die im Zusammenhang mit der Neuerstellung, Erweiterung und Korrektur des Streckenfestpunktfeldes stehen, sind vorab mit dem Einvernehmen des Auftraggebers abzustimmen beziehungsweise festzulegen.
- Erstellung und Bestimmung dauerhaft vermarkter Bauwerksfestpunktfelder für die Ingenieurbauwerke
Die Bauwerkfestpunktfelder sind für jedes Ingenieurbauwerk, unverzerrt, im Maßstab 1, anzulegen. Die Punkte der Bauwerksfestpunktfelder sollen in das Streckenfestpunktfeld integriert werden, um somit eine Einpassung des lokalen Bauwerkfestpunktfeldes in das Streckenfestpunktfeld zu gewährleisten. Ebenso hat der Höhenanschluss an das Streckenfestpunktfeld zu erfolgen. Die Punkte sollen eine hohe innere Genauigkeit aufweisen.
Die Bauwerkfestpunktfelder sind abhängig von der örtlichen Situation zu erstellen, jedoch sollen mindestens 3 Punkte pro Bauwerk erstellt werden. Wenn möglich soll eine Sichtverbindung zwischen den Punkten bestehen.
Alle Leistungen die im Zusammenhang mit der Erstellung der Bauwerkfestpunktfelder stehen, sind vorab mit dem Einvernehmen des Auftraggebers abzustimmen beziehungsweise festzulegen.
Die zukünftigen Festpunkte für Bauwerke sollten:
• eine sichere, stabile, dauerhafte, zerstörungsfreie, frostsichere und bodengleiche Vermarkung ermöglichen (vorzugsweise Betonuntergrund). • dürfen nicht auf leicht veränderbaren Untergründen liegen (Gehwegplatten, Pflaster oder Mosaiksteine, Asphaltflachen, Bordsteine etc.). • dürfen nicht auf beweglichen Bauteilen (wie Bordkanten, Asphaltflächen) und dergl. angebracht sein. • sollen im Sinne einer später zu betreibenden temporären Referenzstation frei von Abschattungen und Mehrwegeausbreitungen (Bäume, Glas- und Metallflächen etc.) sein.
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• sollen möglichst auf Autobahn eigenen oder ausnahmsweise auf öffentlichen Grundstücken liegen (zusätzliche Zutritts- und Nutzungsvereinbarungen mit Grundstückseigentümern dürfen nicht notwendig sein).
a) Messung
Zur Wahrung des homogenen Netzcharakters sind an die Messausrüstung, die Messkonfiguration und die Messdatenerfassung hohe Anforderungen gestellt, die eingehalten werden sollten. • Lagebestimmung: o Die Nutzung von Dreibeinstativen (kein Lotstab) und optischen Loten wird empfohlen. o Nutzung von GNSS ist zulässig mit einer Mindestbeobachtungszeit je Session von 15 Minuten. o Mit mindestens zwei völlig unabhängigen Mess-Sessionen o Beobachtungen bei gleicher Satellitenkonstellation an Folgetagen als 2. Session sind unzulässig. o Kompletter Neuaufbau des Stativs zwischen den Sessionen mit mindestens 5cm geänderter Antennenhöhe. o Eine simultane Messung von benachbarten Festpunkten in einem Abschnitt wird empfohlen. • Höhenbestimmung: o Erfolgt als Anschluss an das Höhensystem des Deutschen Haupthöhennetzes DE_DHHN2016_NHN.
Folgende Genauigkeiten sind einzuhalten:
Lagegenauigkeit: ▪ σ darf 1,5cm (relativ) nicht überschreiten, wobei für die Standardabweichung σ L L eines zwangsfrei ausgeglichenen Punktes gilt:
σ = √( σ ²+ σ ²) L x y σ ² = Standardabweichung in x-Richtung x σ ² = Standardabweichung in y-Richtung y
Höhengenauigkeit: ▪ Die Messungen zur Bestimmung der Höhe ist mit hoher Genauigkeit gemäß E DIN 1𝑚𝑚 18710-1 mit 𝜎𝐻 = auszuführen. √𝑘𝑚 Die Messmethode ist so zu wählen, dass die genannten Anforderungen eingehalten werden. Diese bedarf vor Ausführung der Zustimmung des AG. ▪ Die größte zulässige Abweichung D zwischen dem gemessenen und vorgegebenen Höhenunterschied benachbarter Anschlusspunkte des übergeordneten geodätischen Festpunktfeld sollte 𝐷 ≤ (2+5√𝑆) mm nicht überschreiten (S =
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Strecke in km zwischen Anschlusspunkten des übergeordneten geodätischen Festpunktfeld). ▪ Ist die Abweichung D gegenüber dem vorgegebenen Höhenunterschied überschritten, ist ein weiterer Anschlusspunkt nach Rücksprache mit dem AG einzubeziehen.
b) Auswertung
Die Messungen sind nach den anerkannten Regeln der Ingenieurgeodäsie für die o.g. Genauigkeitsforderungen auszuwerten.
Zur Berechnung können alle geeigneten Berechnungsprogramme verwendet werden, die einen durchgängigen digitalen Datenfluss und die für die Berechnung der Neupunkte notwendigen Algorithmen und Rechenpräzision gewährleisten.
c) Dokumentation
Sämtliche Ergebnisse müssen dokumentiert werden. Ergebnisse sind die Koordinaten der Neupunkte, die Punktdokumentationen und die Berechnungsergebnisse.
• Punktdokumentation: Von jedem Neupunkt ist eine digitale Einmessskizze zu erstellen. Diese Beinhaltet:
o Bilddokumentation (Übersichtsbild und Detailbild)
o Koordinate
• Berechnungsergebnisse: Diese beinhaltet die Ausgleichung nach Lage und Höhe.
o Lagebezug: UTM: ETRS89/UTM32 [EPSG:4647] o Höhenbezug: DHHN2016: DE_DHHN2016_NHN [EPSG:7837]
• Messdaten: Diese beinhaltet unveränderte Rohdaten der Messung.
• Genauigkeitsnachweis: Müssen in Tabellenform dem AG zur Freigabe übergeben werden. Dienen der anschließenden Dokumentation und Fortschreibung des Festpunktfeldes.
Punktnummerierung:
Es ist immer eine eindeutige Punktidentifikation zu verwenden. Jede Punkt-ID darf nur einmal vergeben werden. Die Punkt-ID‘s von zerstörten Punkten darf nicht erneut vergeben werden.
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Schema:
| Strecke | Bauwerk | Netz | Zähler |
|---|---|---|---|
| xxx | xxxx | xxx | xx |
Beispiel:
| Strecke | Bauwerksnummer | Netz | Zähler |
|---|---|---|---|
| A9 | 7535694 | 001 | 02 |
Erklärung:
Strecke: Angabe der Autobahnnummer oder Bundesstraßennummer Bauwerksnummer: Nummer des Bauwerks (von AG)
Netz: Angabe des zusammenhängenden Bauwerkfestpunktfeldes; Bei notwendiger Neuerstellung eines zerstörten Bauwerkfestpunktfeldes ist eine neue Nummer zu vergeben, daraus folgt eine Neubestimmung aller Festpunkte
Zähler: Anzahl der Punkte in einem Netz
Bsp: A9753569400102→Für das Bauwerk 7535694 auf der A9 gibt es 2 Festpunkte im Netz mit der Nummer 1
- Neumarkierung/Kontrolle von bestehenden Passpunkten für die kinematische Ingenieurvermessung mit Hochleistung-Laserscannern
Für die kinematische Ingenieurvermessung mit Hochleistungs-Laserscannern sind Passpunkte notwendig. Vorhandene Passpunkte sind zu kontrollieren und bei Bedarf neu zu markieren.
Die Passpunkte müssen an das Streckenfestpunktfeld angeschlossen sein. Alle Leistungen, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Passpunktfeldes stehen, sind vorab mit dem Einvernehmen des Auftraggebers abzustimmen beziehungsweise festzulegen.
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a) Messung
Zur Wahrung des homogenen Netzcharakters sind an die Messausrüstung, die Messkonfiguration und die Messdatenerfassung hohe Anforderungen gestellt, die eingehalten werden sollten.
Folgende Genauigkeiten sind einzuhalten:
Lagegenauigkeit: ▪ σ darf 0,5cm (relativ) nicht überschreiten, wobei für die Standardabweichung σ L L eines zwangsfrei ausgeglichenen Passpunktes gilt:
σ = √( σ ²+ σ ²) L x y σ ² = Standardabweichung in x-Richtung x σ ² = Standardabweichung in y-Richtung y
Höhengenauigkeit: ▪ Die Messungen zur Bestimmung der Höhe ist mit hoher Genauigkeit gemäß E DIN 1𝑚𝑚 18710-1 mit 𝜎𝐻 = auszuführen. √𝑘𝑚 Die Messmethode ist so zu wählen, dass die genannten Anforderungen eingehalten werden. Diese bedarf vor Ausführung der Zustimmung des AG. ▪ Die größte zulässige Abweichung D zwischen dem gemessenen und vorgegebenen Höhenunterschied benachbarter Anschlusspunkte des übergeordneten geodätischen Festpunktfeld sollte 𝐷 ≤ (2+5√𝑆) mm nicht überschreiten (S = Strecke in km zwischen Anschlusspunkten des übergeordneten geodätischen Festpunktfeld). ▪ Ist die Abweichung D gegenüber dem vorgegebenen Höhenunterschied überschritten, ist ein weiterer Anschlusspunkt nach Rücksprache mit dem AG einzubeziehen.
• Zur Höhenbestimmung: o Diese erfolgt als Anschluss an das Streckenfestpunktfeld oder übergeordnete geodätische Festpunktfeld bzw. an das amtliche Landesnetz im Höhensystem des Deutschen Haupthöhennetzes 2016 (DHHN2016).
b) Dokumentation
• Alle dauerhaft markierten/vermarkten Passpunkt sind in einer Koordinatenliste zu übergeben. Folgendes Referenzsystem ist zu liefern:
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o Lagebezug: UTM: ETRS89/UTM32 [EPSG:4647]
o Höhenbezug: DHHN2016: DE_DHHN2016_NHN [EPSG:7837]
• Genauigkeitsnachweis: Das Passpunktfeld für die Kinematische Ingenieurvermessung muss in Form von Tabellen (Koordinaten Liste) dem AG zur Freigabe übergeben werden. Diese dienen der anschließenden Dokumentation und der Fortschreibung des Festpunktfeldes.
- Kontrolle von bestehenden Festpunktfeldern
Die Festpunkte aus den Leistungsbereichen 1-3 sind auf ihre stabile Vermarkung und somit korrekte Koordinate zu kontrollieren. Sollten Festpunkte nicht mehr den Spezifikationen aus dem jeweiligen Leistungsbereich 1, 2 oder 3 entsprechen, ist dies dem AG mitzuteilen.
II. Aufnahme von Entwässerungsanlagen
Im Streckenbereich ist ein vollständiges Entwässerungskataster zu erstellen, um alle Entwässerungseinrichtungen zu vervollständigen.
Aufnahmegenauigkeit:
• Eindeutig definierte Punkte auf befestigten Flächen und feste Objekte: o Lage: ±3cm o Höhe: ±3cm • GNSS-Vermessung ist zulässig, hierfür muss jedoch eine Doppelmessung der Punkte durchgeführt werden, um die oben genannten Genauigkeiten einzuhalten.
Unter Entwässerungseinrichtungen sind alle Schächte, Einläufe und Ausläufe, Schlitzrinnen, Mulden, Gräben und Regenrückhaltebecken zu verstehen.
Durch die Erfassung der in diesem Bereich befindlichen Entwässerungseinrichtungen soll ein Schachtkataser entwickelt werden. Zu erfassen sind alle Einrichtungen im Bereich der Niederlassung Südbayern eigenen Flurstücke (mit Betriebsrampen, kreuzenden Straßen, Anschlussstellen und Parkplätzen).
Hinweis: Das Gelände, der aufzunehmenden Regenrückhaltebecken im Messbereich, sind mit zu erfassen.
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• Zu dokumentieren sind folgende Punkte: o Lage in Bezug zur Streckenachse o Bilddokumentation • Aufgrund einer Neustrukturierung des Schachtkatasters sind neue Schachtnummern zu vergeben. Die Nummerierung der Schächte muss zwingend dem Schema „Schachtnummerierung“ folgen und ist dem AG zu übergeben. (Anlage X) • Die vermessungstechnische Nummerierung der aufgenommenen Punkte muss zwingend dem Schema „Punktnummerierung_Schachtaufnahme“ folgen und ist dem AG zu übergeben.
Vermessungstechnisch sind:
• Deckel (Doppelmessung bei Verwendung von GNSS) • Sohle
zu bestimmen.
Hierfür ist das Formblatt „Schachtaufnahmeprotokoll-Außendienst“ für jeden Schacht vollständig auszufüllen und dem AG zu übergeben.
III. Bearbeitung und Transformation von Bestands-/Geodaten
- Einarbeiten von neuen aktuellen Rücklaufdaten/Bestandsdaten in bestehende digitale Bestandsdaten
Neue, aktuelle Rücklaufdaten sollen in bestehende digitale Bestandsdaten eingearbeitet werden.
- Transformation von Geodaten
Für Planungen werden verschiedene Geodaten in einem einheitlichen Bezugs-/ und Höhensystem benötigt. Daher kann es notwendig sein, die Daten vom Bezugssystem ETRS89/UTM32 oder 33 in das Zielsystem DHDN90/GK4 oder 3 zu transformieren. Ferner soll die Möglichkeit bestehen, die Geodaten vom Bezugsystem ETRS89/UTM32 oder 33 in ein lokales Zielsystem zu transformieren. Ebenfalls soll eine Höhentransformation vom Startsystem DHHN16/NHN in das Zielsystem DHHN12/NN möglich sein.
Die verwendeten Transformationsdatensätze und die Ergebnisse der Transformationen (Maßstab, Drehung etc.) sind dem AG in Form eines Protokolls mitzuteilen.
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Open-House-Verfahren Rahmenvertrag Vermessungsleistungen NL Südbayern 2022 Leistungsbeschreibung
- Transformation von Bestandsdaten
Für Planungen werden Bestandsdaten in einem einheitlichen Bezugs-/ und Höhensystem benötigt. Daher kann es notwendig sein, die Daten von folgenden Startsystemen in folgende Zielsystem zu transformieren:
- ETRS89/UTM32 oder 33 → DHDN90/GK4 oder 3
- DHDN90/GK4 oder 3 → ETRS89/UTM32 oder 33
- ETRS89/UTM32 oder 33 → lokal
- DHDN90/GK4 oder 3 → lokal
Ebenfalls soll eine Höhentransformation vom Startsystem DHHN16/NHN in das Zielsystem DHHN12/NN und umgekehrt möglich sein.
Die verwendeten Transformationsdatensätze und die Ergebnisse der Transformationen (Maßstab, Drehung etc.) sind dem AG in Form eines Protokolls mitzuteilen.
Bestandsdaten können z. B. sein:
• Vermessungsdaten für Planungsgrundlagen (vor Bau), Baubegleitung, Ergänzungsmessungen, Nachvermessungen (nach Bau) • unabhängig von (Gesamt-)Straßenbestandsdaten auch Spartenpläne, Entwässerungspläne etc.
IV. Absteckungsarbeiten
Für den Bereich der Absteckung ist die E DIN 18710-3 und für den Bereich der Überwachungsvermessung die E DIN 18710-4 zu beachten. Die Absteckung dient der Übertragung geometrischer Größen einer Projektierung in die Örtlichkeit. Durch Absteckung werden z.B. bei Brücken der Brückenhauptpunkt, der Kreuzungswinkel, die Stützen, Widerlager und Flügelwände, bei Verkehrsanlagen die Straßenachse, Leitlinien, Baufeldgrenzen und Zwangspunkte unter Berücksichtigung der vom AG vorgegebenen Messgenauigkeit in die Örtlichkeit übertragen.
Dokumentation
Für sämtliche Absteckungsarbeiten ist das Formblatt „Absteckungsprotokoll“ vollständig auszufüllen und dem AG zu übergeben.
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