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Verpflichtungserklärung zur Einhaltung
der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gemäß DS-GVO
Projekt OV26_RV_Unterhaltsreinigung_Ersatzleistungen
Auftragnehmer
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der nachfolgenden Grundsätze des Datenschutzes.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bezüglich der ihm in Erfüllung seines Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen und personenbezogener Daten,
• die Daten ausschließlich im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrags zu nutzen;
• die Daten sicher vor dem Zugriff Dritter aufzubewahren;
• die Daten nicht an Dritte weiter zu geben;
• die Daten nach Abnahme der Leistungen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu vernichten;
• gegenüber dem Auftraggeber auf gesonderte Anforderung Erklärung über die Vernichtung der Daten abzugeben und
• den Auftraggeber bei der Beantwortung von Anfragen der Betroffenen auf Auskunft der über sie gespeicherten Daten zu unterstützen und bei der Erfüllung von Informationspflichten mitzuwirken. Dem Auftraggeber wird zugesichert, dass ggf. weitere seitens des Auftragnehmers eingesetzte Mitarbeiter die gesetzlichen Bestimmungen der EU Datenschutz-Grundverordnung (Art. 5 und 29) zur Kenntnis genommen haben. Den Mitarbeitern ist bekannt, dass es untersagt ist, geschützte, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen und dass diese Pflichten auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fortbestehen. Zweckfremde Nutzungen oder Verwendungen durch die Mitarbeiter sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Einsatz weiterer Mitarbeiter, diese darüber zu belehren, dass Verstöße gegen Datenschutzvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden können und arbeitsrechtliche Maßnahmen dadurch nicht ausgeschlossen werden.
Ort, Datum Unterschrift / Stempel