LV Rahmenvertrag Umzugslogistik.PDF

Rahmenvertrag für Umzugslogistik, Möblierung, Transporte und Entsorgung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 09:49 (Europe/Berlin)

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Ausschreibung zum Rahmenvertrag über die

Durchführung von Dienstleistungen der

Umzugslogistik

an der

Ruhr-Universität Bochum

Leistungsbeschreibung

Ruhr-Universität Bochum

Universitätsstraße 150

44801 Bochum

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Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines ................................................................................................................................ 4

  2. Örtlichkeiten ............................................................................................................................... 5

  3. Umzugsarten und Beauftragung ................................................................................................ 5

a. Einzelumzüge/Teilumzüge..................................................................................................... 5

b. Komplettumzüge, Neubezüge ............................................................................................... 5

c. Rotationsumzüge ................................................................................................................... 5

d. Verlagerungen, Transporte und Unterstützung .................................................................... 6

e. Beauftragung ......................................................................................................................... 6

  1. Geeignete Transport- und Hilfsmittel ......................................................................................... 7

  2. Außenaufzüge/Hubtische ........................................................................................................... 8

  3. Schutzmaßnahmen ..................................................................................................................... 8

  4. Genehmigungen ......................................................................................................................... 9

  5. Umzugsgutkennzeichnung ......................................................................................................... 9

  6. Montage und Demontage ........................................................................................................ 10

a. Mobiliar und Einrichtungsgegenstände .............................................................................. 10

b. Technische Geräte ............................................................................................................... 11

  1. Transportsicherheit, Be- und Entladen ..................................................................................... 12

  2. Spezifikation von Packmaterial und Transportmitteln ............................................................. 12

a. Umzugskartons .................................................................................................................... 13

b. Hängeregistereinsätze ......................................................................................................... 13

c. EDV-Transport ..................................................................................................................... 13

d. Rollbretter ........................................................................................................................... 14

e. Aktenrollwagen ................................................................................................................... 14

f. Securityschrank/Security-Kisten .......................................................................................... 15

g. Schutzmaterialien ................................................................................................................ 15

  1. Packleistungen .......................................................................................................................... 15

  2. Umgang mit bereitgestellten Gegenständen ........................................................................... 15

  3. Personal .................................................................................................................................... 16

a. Personalanforderungen....................................................................................................... 16

b. Objektleiter.......................................................................................................................... 17

c. Einarbeitungsdauer und Inhalte .......................................................................................... 17

  1. Einheitliche Arbeitskleidung und Namensschilder ................................................................... 18

  2. Dokumentation ......................................................................................................................... 18

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  1. Abnahmen ................................................................................................................................ 18

  2. Vollumfänglichkeit des Angebots ............................................................................................. 19

  3. Aufwandsermittlung in Einzelfällen.......................................................................................... 19

  4. Vollumfängliche Umzugsplanung in Einzelfällen ...................................................................... 20

  5. Subunternehmen ...................................................................................................................... 20

  6. Qualitätsmanagement, Zertifikate ........................................................................................... 20

a. Einkauf ................................................................................................................................. 21

b. Personal ............................................................................................................................... 21

c. Ausrüstung .......................................................................................................................... 21

d. Zwischenfälle ....................................................................................................................... 21

e. Qualitätslenkung ................................................................................................................. 21

  1. Mengengerüst .......................................................................................................................... 22

  2. Umsetzungskonzept ................................................................................................................. 22

  3. Wertungsmatrix ........................................................................................................................ 22

  4. Schriftliche Auftragsbestätigung und Stornierung ................................................................... 23

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1. Allgemeines

Die Ruhr-Universität Bochum (RUB) ist eine der größten Hochschulen Deutschlands. In ihren

über 20 Fakultäten und der Verwaltung beheimatet sie über 6.000 Angestellte und über 35.000

Studierende. Dazu wurde eine langfristige Strategie entwickelt, die unter anderem die

sukzessive technische und bauliche Modernisierung der Universität vorsieht. Die

Modernisierung und die stetige Organisationsentwicklung der RUB bedingt eine Vielzahl an

variablen Flächenbelegungen, die durch Umzüge auf dem Campus und in den

Außenliegenschaften der RUB realisiert werden.

Die Umzugslogistik ist Bestandteil des Sachgebiets „Campuslogistik“ der RUB. Zu diesem Zweck

beabsichtigt die RUB, die Erbringung der operativen Umzugsdienstleistungen an einen

kompetenten und zuverlässigen Partner in Form eines Rahmenvertrags zu vergeben, die unter

der Planung, Koordinierung und in Zusammenarbeit mit den Umzugskoordinatoren der RUB

stehen, welche auch die vom AN einzusetzenden Ressourcen planen und vorgeben. Die RUB

erwartet einen Partner, der jede der Leistungsphasen logistische Planung, Steuerung, Kontrolle

und operative Durchführung eines Umzugs unter Leitung der Umzugskoordinatoren der RUB

umsetzt und die dazu notwendigen Ressourcen sowie Kompetenzen bereithält. Die Arbeiten

sind im Regelfall werktäglich (von Montag bis Freitag) im Zeitraum von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr

zu erledigen. Auf Anforderung durch den Auftraggeber sind die Arbeiten in sehr seltenen Fällen

auch am Wochenende und außerhalb der o.g. Zeiten auszuführen.

Der Rahmenvertrag tritt zum 01.03.2027 in Kraft und endet mit Ablauf des 28.02.2029 ohne

dass es einer Kündigung bedarf. Die Zeit des AN zur Vorbereitung auf die Umsetzung der

Umzüge startet nach Auftragsvergabe, spätestens aber ab dem 01.02.2027.

Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt somit zwei Jahre, mit der Option auf Verlängerung

um zwei Mal je 12 Monate, längstens also bis zum 28.02.2031.

Der Auftragnehmer weist einen Personalbestand der in seinem Unternehmen direkt

angestellten Mitarbeiter des einzusetzenden operativen Personals von mindestens 30

Mitarbeitern auf. Der Gesamtumsatz des Unternehmens hat in den letzten drei Jahren pro Jahr

über 500.000€ betragen. Ebenso wurden in den letzten drei Jahren pro Jahr mindestens 5

Umzugsprojekte mit mehr als 20 umzuziehenden Büroarbeitsplätzen umgesetzt.

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Eine Auflistung der vom Bieter zwingend einzureichenden Dokumente findet sich auch im

Formular „325EU Zusammenstellung der Angebotsunterlagen“ sowie einzelne weitere Punkte

in den entsprechenden Absätzen der vorliegenden Leitungsbeschreibung.

2. Örtlichkeiten

Die Liegenschaften der RUB sind über das Bochumer Stadtgebiet verteilt. Das Zentrum bildet

der Campus im Stadtteil Querenburg. Die Außenliegenschaften befinden sich in einem Radius

von ca. 10 km Luftlinie um den Campus. Darüber hinaus wird dem Bieter angeboten an einem

Besichtigungstermin vor Ort teilzunehmen. Alle Liegenschaften sind potenzielle Quell- oder

Zielflächen für Umzüge. Selten wird es auch Aufträge außerhalb dieses Umkreises geben.

3. Umzugsarten und Beauftragung

Im Bereich der Campuslogistik wird zwischen verschiedenen Umzugsarten unterschieden:

a. Einzelumzüge/Teilumzüge

Bei Einzelumzügen handelt es sich um Umzüge von 1 - 10 Arbeitsplätzen inkl. üblichem

Mobiliar und IT-Ausstattung im Rahmen der Organisationsentwicklung, ebenso bspw. auch

Geräte, Maschinen, Aktenordner, Bücher, Möbel etc. Bei einem Umzugsvolumen von mehr als

10 Arbeitsplätzen handelt es sich um Teilumzüge von Organisationseinheiten mit

vergleichbaren Rahmenbedingungen.

b. Komplettumzüge, Neubezüge

Hierbei handelt es sich um Umzüge bspw. ganzer Organisationseinheiten oder den Bezug von

großen Gebäudeteilen, ggf. auch von neuen Gebäuden. Diese Umzüge haben

Projektcharakter, die sich über mehrere Tage erstrecken können, mit einer hohen Stückzahl

an Umzugsbewegungen und Umzugsgut (z.B. auch Werkstätten, Maschinen, Bibliotheken,

Möbel etc.) sowie einem hohen Bedarf an Pack- und Montageleistung. Über die gesamte Zeit

hinweg ist auch hierbei die enge Kommunikation zu den Umzugskoordinatoren zu halten.

c. Rotationsumzüge

Im Zuge zukünftiger Gebäudesanierungen kommt es zu häufig wechselnden

Flächennutzungen, bei denen Nutzer andere bzw. neue Flächen oder temporär eine

Übergangsfläche zugewiesen bekommen. Nach einigen Wochen/Monaten ziehen die

betroffenen Personen ggf. auch wieder in die Quellfläche zurück oder beziehen eine andere

Zielfläche.

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Im Rahmen der Umzugsprojekte ist ggf. das zwischenzeitliche Einlagern von Inventar

notwendig. Dies wird in der Regel im RUB-eigenen Zentrallager der Lagerlogistik (ebenfalls ein

Teil der Campuslogistik) erfolgen, welches sich ca. 7km vom Campus der RUB entfernt

befindet. Bei kleineren Projekten wird ein Lager der Umzugslogistik auf dem Campus genutzt.

Ebenso erfolgen von den Lagerstandorten Möbelabholungen für zu möblierende Bereiche.

In seltenen Ausnahmefällen können kleinere Lagerflächen beim AN in Anspruch genommen

werden.

Die unterschiedlichen Umzugsarten erfordern somit unterschiedliche Anforderungen an den

Dienstleister hinsichtlich der einzusetzenden Ressourcen.

d. Verlagerungen, Transporte und Unterstützung

Im Zuge von Projekten der Campuslogistik, Umstrukturierungen, Veranstaltungen, Ein- und

Umlagerungen, Entsorgungen und anderen Notwendigkeiten kann es zu Verlagerungs- und

Transportleistungen bis hin zu bspw. Bestuhlung von Veranstaltungsräumen, Ein-/Aus- oder

Umräumen von Mobiliar, Aktenordnerbestückung in großer Stückzahl, Belieferung und

Abholung von Packmaterialien etc. kommen, die nicht mit einem Umzug von Personen im

Zusammenhang stehen. Auch hierbei stellt der Bieter sein Personal zu den angegebenen

Stundensätzen zur Verfügung.

e. Beauftragung

Die Beauftragung der Umzüge erfolgt durch die Umzugskoordinatoren des AG an eine

definierte E-Mail-Adresse des AN. Die Umzugskoordinatoren des AG planen vorab die Abläufe

und Ressourcen der Umzugsprojekte. Ggf. erfolgt bei größeren oder diffizileren Vorhaben die

Planung mit dem AN in Abstimmung.

Die Beauftragungsmails haben einen standardisierten Aufbau, sodass eine einfache und

strukturierte Bearbeitung möglich ist. Der AG erwartet auch für die Auftragsbestätigungen des

AN standardisierte, strukturell immer gleich aufgebaute E-Mails.

Jeder Auftrag enthält seitens des AG einen Titel, der in kurzen Worten den Inhalt des Auftrags

beschreibt und der in die entsprechende Rechnung des AN zu übernehmen ist.

Die Rechnungsstellung erfolgt digital pro Auftrag an eine vom AG vorgegebene Adresse.

Das Format der Lieferscheine bzw. Arbeitsnachweise pro Auftrag wird vor Auftragsbeginn

zwischen AN und AG abgestimmt.

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Die beauftragten Projekte erfolgen bis zu einem Einzelauftragswert von 5.000€ netto. Projekte,

die diesen Wert geplant überschreiten werden durch den AG gesondert angefragt und

vergeben.

4. Geeignete Transport- und Hilfsmittel

Bei allen in Frage kommenden Transportwegen sind ausschließlich geeignete Transportmittel,

Gerätschaften und Behältnisse einzusetzen. Sämtliche Transportmittel und Packmaterialien

sind vom Bieter im Rahmen der Festpreisangebote des Rahmenvertrags zu stellen. Innerhalb

des Gebäudes sind ausschließlich gummibereifte, mit abriebfreien Rädern ausgestattete

Transportwagen, Hubwagen, Rollbretter o.ä. zu verwenden.

Zudem müssen sich vor jedem Auftrag standardmäßig Sandsäcke auf dem Fahrzeug befinden,

zum Schutz für aufstehende Türen.

Sämtliche Beschädigungen, die durch den Einsatz der Transportmittel am Gebäude, am

Bodenbelag, an den Wandverkleidungen, Möbeln, Türen etc. entstehen, sind vom Bieter zu

regulieren.

Es sind nur Umzugsfahrzeuge mit witterungsgeschützten Kastenaufbauten,

Verzurrschienen/Verzurrpunkten und/oder Auspolsterungen einzusetzen. Alle

Umzugsfahrzeuge sollen mit einer Ladebordwand ausgestattet sein. Die Fahrzeugtüren

müssen aus Sicherheitsgründen verschließbar sein.

Finden die Umzüge in Wohngebieten/Mischgebieten statt, hat der Bieter dafür Sorge zu

tragen, dass die Lärmbelästigungen der Anwohner so gering wie möglich gehalten werden.

Rampen, Ladebordwände, Abrollwege etc. sind, wenn erforderlich, mit Lärmschutzmatten

auszulegen. Hilfsmittel wie bspw. Werkzeuge (für Demontage, Montage und

Wandbefestigungen), Schutzdecken, Kartonagen, Schutzverkleidungen, Klebeband,

Umzugsetiketten, IT-Wannen, Rollbretter oder Lärmschutzmatten gehören zur

Standardausstattung für jedes Umzugsprojekt.

Ein Grundstock an Transport- und Hilfsmitteln (IT-Wannen, Umzugskartons, Rollbretter etc.)

kann seitens des AN zum schnellen Zugriff im Lagerraum der Umzugslogistik auf dem Campus

vorgehalten werden. Das Material des AN wird hier während der Lagerungszeiten kostenlos

bereitgestellt. Hier haben nur die Mitarbeiter des Bieters sowie die Umzugskoordinatoren

Zutritt.

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Weiter steht hier ein elektrischer Mitgängerstapler aus dem Eigentum des AG zum Einsatz

bereit, der nach Einweisung durch den AG und Unterzeichnung des entsprechenden

Dokuments durch die Mitarbeiter des AN bei Umzugsaufträgen an der RUB genutzt werden

kann.

5. Außenaufzüge/Hubtische

Der Einsatz von Außenaufzügen und Hubtischen (Scherenbühnen) an den Be- und

Entladestellen ist aufgrund der Belastungsgrenzen des Untergrunds und örtlicher

Gegebenheiten nur nach vorheriger gemeinsamer Planung und Abstimmung mit den

Umzugskoordinatoren des AG möglich. Das gilt für die genauen Standorte, die Zuwegung und

die Nutzungsdauer. Der Bieter verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass Außenanlagen,

Verkehrsflächen und Gebäudeteile durch das Aufstellen der Außenaufzüge nicht beschädigt

werden.

6. Schutzmaßnahmen

Je nach Art und Umfang des Umzugs sind entsprechende Schutzmaßnahmen in Abstimmung

mit den Umzugskoordinatoren des AG zu definieren. Nachfolgend werden umfängliche

Schutzmaßnahmen beschrieben, die den Anforderungen entsprechend umgesetzt werden:

Vor Ausführung der Leistung hat der Bieter sich beim AG über notwendige Schutzmaßnahmen

zu informieren. Die Aufzugskabinen sowie die Türrahmen der Aufzüge an der Be- und

Entladestelle sind nach Abstimmung ggf. durch feste Schutzmaßnahmen gegen eventuelle

Beschädigungen zu schützen. Hierfür ist in seltenen Fällen nach Vorgabe der RUB der Einbau

einer festen Aufzugvollverkleidung mit entsprechenden Ausschnitten der Steuerungsfelder

sowie ein Auslegen des Kabinenbodens vorzusehen. Zwei solche Sets befinden sich im Bestand

der Umzugslogistik der RUB. Die Türkanten der Aufzugtüren sind ebenfalls mit massivem

Kantenschutz zu versehen. Die Bodenbeläge (Teppich bzw. Steinboden) an der Be- und

Entladestelle sind ggf. nach Abstimmung im Bereich der Zugänge und Flure durch

Hartfaserplatten oder Kartonagen gegen Verschmutzung zu schützen. Fensterbrüstungen und

Fensterrahmen sind im Falle des Einsatzes von Außenaufzügen ebenfalls gegen Beschädigung

zu schützen. Falls Schwergut vorhanden ist, verpflichtet sich der Bieter für den Transport

(bspw. Panzerschränke/Tresore) das tatsächliche Gewicht zu prüfen und entsprechende

Schutzmaßnahmen an den Gebäuden zu treffen, wie z. B. Prüfung der Belastbarkeit von

Aufzügen und Hebebühnen sowie die Verstärkung der Laufwege.

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Die Schutzmaßnahmen sind nach Abschluss des Umzuges vom Bieter rückstandsfrei zu

entfernen. Der Bieter haftet für alle Schäden, die während der Leistungserbringung an

Gebäuden, Inventar und Einrichtungen entstehen. Zur Dokumentierung vorhandener Schäden

erhält der Bieter unmittelbar vor Leistungserbringung die Möglichkeit von Ortsbegehungen.

Vorhandene Schäden sind vom Bieter schriftlich und fotografisch festzuhalten und dem AG vor

der Leistungserbringung anzuzeigen. Die Schadensprävention ist Bestandteil der gesamten

Umzugsleistung und wird nicht gesondert vergütet. Die entsprechenden Schutzmaßnahmen

sind nach Bedarf und Situation anzupassen.

7. Genehmigungen

Die im Rahmen einer Auftragserteilung genannten Zieladressen sind im Vorfeld durch den

Bieter auf notwendige Genehmigungen zu prüfen. Die Einholung sämtlicher umzugsrelevanter

Genehmigungen einschließlich der sehr selten notwendigen behördlichen Genehmigungen für

Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten, Einrichtung von Parkverbotszonen, Einsatz von

Außenaufzügen, Straßensperrungen etc. obliegen in Abstimmung mit den

Umzugskoordinatoren des AG dem Verantwortungs- und Leistungsbereich des Bieters. Die

Genehmigungen sind vom Bieter unaufgefordert dem AG vorzulegen. Der Bieter hat für die

Dauer der Umzüge selbst für ein Freihalten der Straßen vor den Be- und Entladestellen vom

Parkverkehr, fahrenden Verkehr sowie anderen Objekten, die die Umzugsaktivitäten

behindern könnten, zu sorgen. Eventuell entstehende Abschleppkosten sind vom Bieter zu

tragen, die Gebühren für behördliche Genehmigungen trägt der AG.

8. Umzugsgutkennzeichnung

Sämtliches Umzugsgut, auch Umzugskartons, wird - soweit nicht bereits durch Mitarbeiter des

AG gepackt und bereits gekennzeichnet - vom Bieter entsprechend der vorgegebenen Daten

mit rückstandsfrei ablösbaren Klebeetiketten gekennzeichnet, versehen mit folgenden

Angaben:

 Quellgebäude/Raumnummer  Zielgebäude, bei Bedarf inkl. Adresse  Zieletage  Raumnummer  Mitarbeitername, Raumbezeichnung

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Für die Aufkleber wird in Abstimmung mit dem AG bei Bedarf ein Farbcode festgelegt. Die

Aufkleber sind im Angebotsumfang enthalten. Dem Angebot ist im Umsetzungskonzept eine

Abbildung beizulegen. Diese wird im Umzugskonzept erwartet. Als Basis für die Kennzeichnung

können dem Bieter die Umzugsdaten in Form einer Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt

werden. Zusätzlich erstellt der AG pro Quellraum eine Liste des Umzugsgutes mit Angabe von

Bezeichnung, Anzahl und Zielort.

9. Montage und Demontage

Für durch den Bieter ggf. zu erbringende Montagearbeiten hat der Bieter das notwendige

Fachpersonal mit entsprechendem Werkzeug einschließlich einem ausreichenden Vorrat an

Kleinteilen wie Schrauben, Dübel, Haken, Winkel etc. vorzuhalten. Für den Vorrat an

Kleinteilen wird vom AG keine Vergütung gewährt. Vergütungen für eventuell erforderliche

Materialien erfolgen nur, wenn dies vorab zwischen AG und dem Bieter abgestimmt wurde.

Für Wandmontagen ist bei der Bereitstellung von Werkzeug und Kleinmaterial darauf zu

achten, dass verschiedene Materialien (z. B Trockenbauwand, Mauerwerk, Beton) vorzufinden

sind. Für eine evtl. notwendige Reinigung im Anschluss an Montagearbeiten ist ein

Staubsauber mitzuführen. Alle Montagearbeiten sind so auszuführen, dass sich die

Komponenten der betreffenden Räumlichkeiten hinsichtlich Mobiliars und Technik in einem

gebrauchsfähigen Zustand befinden (z. B. Mitarbeiterarbeitsplatz, Teeküche, Seminarraum,

Archiv etc).

a. Mobiliar und Einrichtungsgegenstände

Das umzuziehende Mobiliar umfasst auch Möbel und Einrichtungsgegenstände, die

demontiert und montiert werden müssen. Hierzu gehören vor allem Schränke, Regale,

Arbeitsplatzverkettungssysteme sowie Whiteboards, Bilder, Wandgarderoben oder ähnliches.

Das ausführende Personal hat die Qualifikation Montageschreiner bzw. Möbelmonteur oder

vergleichbar. Die Montageleistungen umfassen:

 Kennzeichnung des Mobiliars mit leicht ablösbaren Umzugsetiketten  fachgerechte Demontage und Sicherung von Einzelteilen (Schlüssel, Fachböden, etc.)

für den Transport, auch bei sonst nicht zu demontierendem Mobiliar (z. B. Sideboards

etc.)  Kennzeichnung der Möbelteile und Kleinteile für die Remontage

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 Montage bzw. Remontage (inkl. Kippschutz durch Montagewinkel) und Aufstellen am

Zielort gemäß dem vom AG erstellten Möblierungsplan sowie der Kennzeichnung

durch die Möbeletiketten

 Montage bzw. Remontage von Whiteboards, Bildern, Wandgarderoben o. ä.  rückstandsfreie Entfernung der Umzugsetiketten

b. Technische Geräte

Technische Geräte (bspw. PC‘s, Monitore, Drucker, sonstige Peripheriegeräte etc.) sind in

manchen Fällen durch den Bieter zu de- und reinstallieren. Hierzu ist unbedingt geeignetes

Fachpersonal einzusetzen, z. B. Monteur für IT & Kommunikation oder vergleichbar.

Entsprechende EDV-Transportwannen sind zu verwenden. Computer, Monitore und Drucker

müssen mindestens in Luftpolsterfolie verpackt werden. Für die EDV-Kleinteile, Tastatur, Maus

etc. sind ausreichend Druckverschlussbeutel vom Bieter bereitzustellen. Monitore werden

ausschließlich stehend transportiert, nicht liegend und nicht gestapelt. Die erforderliche

Kennzeichnung schließt ein Vertauschen von Geräten aus. Die Demontage umfasst ebenfalls

das Trennen der Komponenten von der Datenanbindung und Stromversorgung sowie die

Verkabelung der Gerätschaften untereinander. Die vorhandenen Kabel der jeweiligen Geräte

werden in Druckverschlussbeuteln verpackt. Diese Beutel können per Etikett eindeutig

zugeordnet, oder aber mit leicht löslichem und rückstandfreiem Klebeband an das zugehörige

Gerät geklebt werden, wenn eine dadurch verbundene Schädigung ausgeschlossen werden

kann.

Im Falle des Umzugs von technischen Geräten, Regalen, Maschinen oder Anlagen wird die

Vorgehensweise im Einzelfall abgestimmt.

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10. Transportsicherheit, Be- und Entladen

Der Transport des Umzugsguts von der Quellfläche zum Fahrzeug, Zielort oder sonstigen

Verwendungsorten hat unter angemessenen Sicherheitsvorkehrungen zu erfolgen. Das

Umzugsgut muss gegen Verrutschen und Kippen auf allen Transportmitteln gesichert sein.

Übermäßiges Stapeln ist untersagt. Es dürfen nur Materialen gestapelt werden, die mit

entsprechenden Schutzschichten (Schutzdecken/Kartonagen etc.) gegen Beschädigungen

geschützt sind und welche aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu ausgelegt sind auch bei

gestapeltem Transport beschädigungsfrei zu bleiben. Auch im Fahrzeug müssen Schutzdecken

beim Beladen und Stapeln von Material eingesetzt werden. Ausreichend Schutzdecken je

Fahrzeug müssen vorhanden sein. Beim Be- und Entladen ist darauf zu achten, dass Türen und

Schubladen von Mobiliar gegen versehentliches Öffnen gesichert sind. Vor dem Transport ist

die Ladung im Fahrzeug gegen Verrutschen und Kippen mit Spanngurten zu sichern. Die Türen

des Fahrzeugs müssen während des gesamten Transports verschlossen sein. Die eingesetzten

Fahrzeuge dürfen nicht überladen werden.

Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Umzüge Dritte keinen Zugang zu

Umzugsgut, Akten und/oder auf Datenträgern gespeicherte Informationen erhalten können

(vor allem auch beim Belade-/Entladevorgang und in Vorräumen der Aufzüge innerhalb der

Gebäude). Der Transport von vertraulichen Unterlagen/Datenträgern hat ausschließlich in vom

Bieter zur Verfügung zu stellenden geschlossenen Securityschränken oder Securitykisten zu

erfolgen. Bandplomben mit separatem Nummernkreis und Schlüssel-Vorhängeschloss sind je

Securityschrank und Securitykiste vom Bieter mit entsprechendem Vorlauf zu stellen. Um

Missverständnissen vorzubeugen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass

Securityschränke nicht durch Gitterboxen auf Rollen ersetzt werden dürfen.

11. Spezifikation von Packmaterial und Transportmitteln

Sämtliche Transportmittel und Packmaterialien, sind vom Bieter im Rahmen der

Festpreisangebote im Rahmenvertrag zu stellen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um eine

rein bedarfsbezogene Bereitstellung ohne jede Abnahmeverpflichtung. Es kann auch sein, dass

Packmaterialien durch den AG gestellt werden. Innerhalb von Gebäuden sind ausschließlich

Transportmittel mit abriebfreien Rollen zu verwenden. Folgend sind Beispiele aufgeführt.

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a. Umzugskartons

In den meisten Umzugsprojekten werden RUB-eigene Umzugskartons eingesetzt. Ansonsten

müssen die Umzugskartons ein Format von ca. 600 x 300 x 300 mm aufweisen und faltbar sein.

Die Bereitstellung für Einzel- und Teilumzüge erfolgt nach Abstimmung mit dem Auftraggeber

mit einem Vorlauf von mindestens 3 Werktagen direkt an die Mitarbeiter. Bei Komplett- und

Rotationsumzügen wird die Menge und Bereitstellungsfrist gesondert abgestimmt. Die

Abholung nach dem Umzug erfolgt zu abzustimmenden Zeitpunkten.

Beispiel

b. Hängeregistereinsätze

Für den Transport von Hängeregistern werden bei Bedarf für den unter 11a genannten Karton

geeignete Hängeregistereinsätze benötigt.

Beispiel

c. IT-Transport

Für den Transport von IT-Equipment (PC, Monitor, Peripherie etc.) ist pro Büro-Arbeitsplatz

eine IT-Transportwanne zu verwenden. Jeder IT-Artikel ist dabei einzeln mit einer

Schutzhülle/Decke o.ä. zu schützen. Für IT-Kleinteile sind vom Bieter ausreichend viele

Druckverschlussbeutel zur Verfügung zu stellen.

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Beispiel

d. Rollbretter

Rollbretter verfügen über eine rutschhemmende Oberfläche und werden, je nach

Anforderung, in unterschiedlichen Traglasten und Formaten vorgehalten.

Beispiel

e. Aktenrollwagen

Für den Transport einer hohen Stückzahl Akten oder Bücher können entsprechende Rollwagen

verwendet werden.

Beispiel

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f. Securityschrank/Security-Kisten

Der Transport von vertraulichen Unterlagen/Datenträgern hat ausschließlich in geschlossenen

Securityschränken oder Securitykisten zu erfolgen. Bandplomben mit separatem

Nummernkreis und Schlüssel-Vorhängeschloss sind je Securityschrank und Securitykiste vom

Bieter mit entsprechendem Vorlauf zu stellen.

g. Schutzmaterialien

Für das Verpacken von sensiblen Gegenständen wie z. B. technischem Gerät, Glas und

weiterem zerbrechlichem Gut, werden gängige Packmaterialen wie Luftpolsterfolie,

Wellpappe, Schaumstoff und Seidenpapier verwendet. Möbel werden mit Schutzdecken gegen

Materialschäden geschützt.

12. Packleistungen

Überwiegend werden die Mitarbeiter des AG die Kartons selbständig einpacken. Sollten

Einpackhilfen erforderlich sein, wird diese Leistung beim AN beauftragt. Die Umzugskartons

sind frei von bereits verwendeten Aufklebern und Etiketten, um Irreführungen bei der

Zustellung zu vermeiden.

Ist das selbständige Verpacken durch die Mitarbeiter des AG nicht vorgesehen, übernimmt das

Personal des Bieters diese Aufgabe. Dabei handelt es sich ausschließlich um dienstliche

Unterlagen wie Bücher, Akten, Hängeregister oder Schreibtischinhalte. Kleinteile werden

etikettiert und in Druckverschlussbeuteln verpackt.

Das Auspacken der nutzerbezogenen Umzugskartons in der Zielfläche wird vom Nutzer

übernommen. Sollten Auspackhilfen erforderlich sein, wird der AG diese Leistung beauftragen.

13. Umgang mit bereitgestellten Gegenständen

Vom AG bereitgestellte Gegenstände müssen pfleglich behandelt werden, so dass ihr Zustand

und ihre Eigenschaften erhalten bleiben. Produkte, die im unmittelbaren Zusammenhang mit

der Sicherheit der Liegenschaft stehen (z. B. Schlüssel, Transponder), müssen sowohl während

ihrer Aufbewahrung als auch im unmittelbaren operativen Einsatz vor unberechtigtem Zugriff

bzw. vor Verlust geschützt sein. Schlüssel, Transponder oder sonstige Gegenstände mit

Schließberechtigung dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Verluste müssen dem AG

sofort gemeldet werden.

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14. Personal

Der Auftragnehmer weist einen Personalbestand der in seinem Unternehmen direkt

angestellten Mitarbeiter des einzusetzenden operativen Personals von min. 30 Mitarbeitern

auf.

a. Personalanforderungen

Bei Auftragsdurchführung ist nur der Einsatz eigener Mitarbeiter (bei Unterauftragnehmern:

Mitarbeiter des entsprechenden Unternehmens) zulässig, für die Beiträge zur Kranken-,

Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichtet werden. Mit der Angebotsabgabe versichert

der Bieter die Einhaltung aller gesetzlichen Bedingungen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, ausreichend Fachpersonal (Fahrer, Monteure,

Packer, Schlosser, Träger etc.) zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Bieter

mindestens zwei feste und gleichbleibende Vorarbeiter, die sich im Bedarfsfall vertreten

können oder ggf. an unterschiedlichen Einsatzorten der RUB parallel einsetzbar sind. Somit ist

gewährleistet, dass stets ortskundiges Fachpersonal vom Bieter für Umzugsarbeiten eingesetzt

wird.

Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben entsprechende einheitliche Arbeitskleidung zu

tragen, auf der sowohl das Logo der Firma als auch der Name des Mitarbeiters zu erkennen ist.

Bei ausländischen Mitarbeitern muss eine gültige Arbeitserlaubnis laut gültiger Gesetzgebung

vorliegen. Eine Kontrolle dieser Voraussetzungen behält sich der AG vor und kann bei

Verstößen seitens des Auftragnehmers zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur

Übernahme, der dem Auftraggeber anfallenden Folgekosten durch den AN führen. Alle

Mitarbeiter sind verpflichtet, den Personalausweis stets mitzuführen und den

Kontrollpersonen vorzuzeigen.

Der AN hat vor Arbeitsbeginn eine Liste aller Unterauftragnehmer einzureichen, die er

einzusetzen beabsichtigt, damit die Identifikation der Zugangsberechtigten mit dem Wach-

und Sicherheitsdienst des Gebäudes abgestimmt werden kann. Ein etwaiger Wechsel des

Unterauftragnehmers ist nur nach Zustimmung durch den Auftraggeber möglich. Neue

Unterauftragnehmer müssen hinsichtlich Eignung und Qualifikation gleichwertig gegenüber

dem ausgeschiedenen Unterauftragnehmer sein.

Der AN hat sich während der Anfahrt an jedem Umzugstag beim entsprechenden

Umzugskoordinator der RUB vor Arbeitsbeginn telefonisch anzumelden.

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Im Falle einer Pandemie sind stets alle vorbeugenden Maßnahmen einzuhalten, um die

Gesundheit aller Beteiligten an der RUB zu schützen. Alle auferlegten Regeln an der RUB sind

vom Bieter einzuhalten. Diese werden im Arbeitsauftrag vor Arbeitsantritt aufgeführt und

müssen allen eingesetzten Mitarbeitern mitgeteilt werden. Wenn Mitarbeiter diese Regeln

nicht einhalten, behält sich der Umzugskoordinator vor, die entsprechenden Mitarbeiter von

der Arbeit auszuschließen. Diese Mitarbeiter dürfen dann nicht berechnet werden.

b. Objektleiter

Der Bieter nennt dem AG einen gleichbleibenden Ansprechpartner und einen Vertreter als

Objektleiter. Der Objektleiter ist nicht operativ tätig und übernimmt, ggf. mit Unterstützung

durch Mitarbeiter weiterer Fachabteilungen des Auftragnehmers, die

kaufmännischen/organisatorischen Tätigkeiten im Rahmen der Auftragserfüllung wie z. B.:

 Koordination des Personaleinsatzes des Bieters  Angebotserstellung/Abrechnung  Ggf. Abstimmungsgespräche und Begehungen mit dem AG  Auftragsplanung und- abwicklung  Dokumentation und Beseitigung von Reklamationen/Mängeln  Einhaltung dieser Leistungsbeschreibung

Ggf. notwendige Vor-Ort-Termine zur Abstimmung mit dem AG hinsichtlich der Durchführung,

Vor- und Nachbereitung von Umzügen sind Bestandteil einer partnerschaftlichen

Zusammenarbeit und werden nicht gesondert vergütet.

c. Einarbeitungsdauer und Inhalte

Die Projekteiter und Vorarbeiter des Bieters müssen sich einer durch den Bieter

selbstorganisierten Einarbeitung unterziehen. Diese Einarbeitung dauert 10 Werktage (zwei

Wochen bei einer Arbeitswoche Mo-Fr) und befasst sich in erster Linie mit den Örtlichkeiten

und Organisationsstrukturen des AG. Erst nach der Unterweisung gelten die Vorarbeiter als

einsatzfähig. Der AG wird die Ortskenntnisse der Vorarbeiter regelmäßig prüfen. Setzt der

Bieter Mitarbeiter als Vorarbeiter ein, die den genannten Anforderungen nicht entsprechen,

wird der AG die nächstfolgende Abrechnung gemäß § 7 des Rahmenvertrags mindern. Die

Inhalte der Einarbeitung werden zwischen AG und Bieter abgestimmt und beinhalten u. a.:

 Gebäudereihen und Gebäude nach Fakultäten

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 Zuwegung zu den Gebäudereihen über öffentliche und nichtöffentliche Straßen der

RUB  Zuwegung zu den Gebäudereihen über den zentralen Forumsplatz  Position der Info-Punkte auf dem Campus  Grundzüge der Verkehrslogistik der RUB  Zentrale Anfahrtspunkte und Anlaufstellen auf dem Campus  Aufbauorganisation und Ansprechpartner im Dezernat 5

Die Unterweisungen hat der Bieter zu protokollieren und dem AG zu übergeben.

15. Einheitliche Arbeitskleidung und Namensschilder

Das Tragen einheitlicher Arbeitskleidung aller Umzugsmitarbeiter ist Grundvoraussetzung,

mindestens einheitliche Oberteile in gleicher Farbe und mit der gut sichtbaren Aufschrift des

Bieternamens. Die Arbeitskleidung des Vorarbeiters hat sich von der Kleidung der Mitarbeiter

zu unterscheiden. Darüber hinaus trägt jeder Mitarbeiter ein gut lesbares Namensschild an

seiner Kleidung. Es enthält den Vor- und Nachnamen des Mitarbeiters und die Firmierung des

Bieters samt Logo. Die Arbeitskleidung und die Namensschilder sind mit Angebotsabgabe in

Abbildungen im Umsetzungskonzept zu bemustern. Die Ausstattung der Mitarbeiter wird nicht

gesondert vergütet.

16. Dokumentation

Erfolgte Umzüge werden auf der vom AG zur Verfügung gestellten Umzugsliste als erledigt

gekennzeichnet und von den ausführenden Mitarbeitern abgezeichnet. Anhand der

Umzugsliste wird die Vollständigkeit der beauftragten Leistung hinsichtlich der Quantität

festgestellt. Die Umzugsliste ist daher Abrechnungsgrundlage und wird zu Kontrollzwecken

nach der Abnahme an den AG übergegen. Eine Kopie verbleibt beim Bieter.

17. Abnahmen

Unter Verwendung der im Vorfeld angelegten Dokumentation (Schadendokumentation,

Belegungsplanung, Umzugsliste etc.) erfolgen Abnahmen der Umzugsleistungen. Dabei wird

der Soll- mit dem Istzustand verglichen und protokolliert. Folgende Bedingungen müssen

erfüllt sein:

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 das Umzugsgut wurde vollständig, vollzählig, termingerecht und frei von

Beschädigungen transportiert  die geforderten Montagearbeiten wurden vollständig und zur Zufriedenheit des AG

durchgeführt  bei Schäden: die Schadensabwicklung mit dem AG ist geklärt

Die Abnahmen erfolgen grundsätzlich zwischen dem Vorarbeiter und einer beauftragten

Person des AG. Der Bieter erstellt bei jeder Abnahme ein Protokoll, aus dem sich ggf.

Nacharbeiten ableiten lassen, inkl. Zuständigkeit und Erfüllungszeitraum. Ebenso werden

täglich Arbeitszeiten und Ressourceneinsatz protokolliert und abgezeichnet. Die Abnahme

erfolgt gesamt oder als Teilabnahme, falls noch Mängel vorliegen. Sind die Mängel gravierend,

kann der AG die Abnahme verweigern. Eine erfolgte Ab- oder Teilabnahme ist für die Freigabe

der Rechnung erforderlich. Ohne Abnahme kann die jeweilige Rechnung nicht ausgeglichen

werden.

18. Vollumfänglichkeit des Angebots

Das Angebot des Bieters beinhaltet alle für die Umzugsdienstleistung erforderlichen

Verpackungs- und Transportmaterialen sowie kleinere Schutzmaßnahmen,

Hilfsmittel/Werkzeuge, Personal, Personalnebenkosten, Anreise, Fahrzeiten, Wartezeiten,

Fahrzeugkosten und sonstige Aufwendungen, die im Rahmen der Gesamtleistung zu erbringen

sind. Zusätzliche Arbeiten, die nicht Bestandteil dieser Ausschreibung sind, können nur nach

schriftlicher Abstimmung durch den AG durchgeführt und abgerechnet werden. Der

Verrechnung zusätzlich erbrachter Leistungen sind mittels vom AG unterschriebenen

Leistungsnachweisen (z.B. Arbeitsscheinen) nachzuweisen.

Eine Auflistung der vom Bieter zwingend einzureichenden Dokumente findet sich auch im

Formular „325EU Zusammenstellung der Angebotsunterlagen“ sowie einzelne weitere Punkte

in den entsprechenden Absätzen der vorliegenden Leitungsbeschreibung.

19. Aufwandsermittlung in Einzelfällen

Der AG kann vom Bieter verlangen, die zu beauftragende Umzugsleistung im Vorfeld

mengenmäßig (Volumen) und zeitlich (Arbeitsstunden) zu quantifizieren und per schriftlichem

Angebot zu bestätigen. Das Angebot basiert auf den im Rahmenvertrag festgelegten

Konditionen und kann ggf. durch Sonderpositionen ergänzt werden. Das Angebot ist in einem

solchen Fall Abrechnungsgrundlage und wird mit dem tatsächlichen Aufwand in Relation

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gesetzt. Begehungen und Angebotserstellung sind für den AG in jedem Fall kostenfrei, auch

wenn aus dem Angebot kein Auftrag resultiert.

20. Vollumfängliche Umzugsplanung in Einzelfällen

Auf Wunsch des AG und in Abweichung des Regelfalls (in dem die Umzugskoordinatoren des

AG diese Aufgaben übernehmen) übernimmt der Bieter in seltenen Einzelfällen die

Umzugsplanung inkl. der Konzeption, Mengenerfassung, Festlegung der notwendigen

Ressourcen, Erstellung der notwendigen Ablauf- und Zeitpläne, Vor- und Nachbereitung sowie

Mängelmanagement. Diese Leistung wird gesondert beauftragt.

21. Subunternehmen

Der Einsatz von Subunternehmern ist nur nach vorheriger Absprache mit dem AG zulässig. Ein

Subunternehmer hat die identischen Anforderungen zu erfüllen wie der Bieter.

22. Qualitätsmanagement, Zertifikate

Beim AN muss ein schriftliches Dokument vorliegen, das:

 die allgemeine Qualitätspolitik behandelt  vom Geschäftsführer der Firma unterschrieben ist  bei entsprechendem Erfordernis überarbeitet wird  dem gesamten Personal zur Kenntnis gegeben und vermittelt wird

Dieses Dokument legt die allgemeinen Grundsätze fest, auf denen die Qualitätspolitik des

Dienstleisters beruht. Um die Beteiligung und die aktive Mitarbeit des Personals bei der

Erarbeitung und Durchführung dieser Politik sicherzustellen, ist ein der Größe der Firma

angemessenes Verfahren der Beratungen und Überarbeitungen einzuführen und

durchzusetzen. Die Verantwortlichkeiten und Vollmachten der Personen, die die Qualität

beeinflussen, sind in diesem Dokument eindeutig festzulegen. In kleineren Organisationen

kann dies allein durch den Geschäftsführer abgebildet werden. Die aus diesem Dokument

resultierenden Arbeitsabläufe, Anleitungen und Anweisungen für die Qualitätspolitik müssen

in einem Qualitätshandbuch zusammengefasst werden, welches in mehrere, mindestens aber

in die nachfolgenden Bereiche und Inhalte gegliedert ist:

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a. Einkauf

Das Kapitel muss Festlegungen über den Kauf von Verbrauchsgütern, Ausrüstungen und

Dienstleistungen durch die Firma enthalten.

b. Personal  das Einstellungsverfahren und Auswahlkriterien für festangestelltes und zeitweises

Personal  Einzelheiten über die Bildungsprogramme für die Mitarbeiter  das Verfahren zur Bewertung der Qualifikation des Personals  Zusammenfassung der arbeitsspezifischen Arbeits- und Verfahrensanweisungen zur

Sicherung und Verbesserung der Arbeitsqualität

c. Ausrüstung  Festlegung für die Erneuerung oder den Ersatz von Ausrüstungsgegenständen  Arbeitsabläufe für die Wartung der Ausrüstungsgegenstände  System zur Eignung und Genehmigung für die Anwendung von Geräten wie z. B.

Hebewerkzeuge für Möbel

d. Zwischenfälle  die zum Zeitpunkt der Übergabe einzuleitenden Schritte (einschließlich der Aufnahme

behaupteter Verluste und Schäden und einer Erklärung über die Auftragsausführung)  die im Falle von Schwierigkeiten bei der Leistungserbringung/Übergabe oder der

Unmöglichkeit der Leistungserbringung einzuleitenden Schritte  die Überprüfung der korrekten Durchführung eines Umzugs  die einzuleitenden Schritte bei fehlerhaften Leistungen

e. Qualitätslenkung

Dieses Kapitel umfasst die Dokumentation und Bestätigung der Kundenbestellungen,

einschließlich mündlicher Bestellungen, und die geeignete Vorbereitung auf die

durchzuführenden Arbeiten:

 die Feststellung und Bestätigung der Verfügbarkeit von Personal und Ausrüstung  die Bewertung der Qualifikationen des erforderlichen Personals  die Aufstellung einer Liste des erforderlichen Verpackungsmaterials  die Einholung aller erforderlichen Verwaltungsgenehmigungen

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 die Aufnahme und Standortbestimmung des Abfahrts- und Bestimmungsorts, mit

besonderer Berücksichtigung aller Zugangsbeschränkungen

Alle die Qualität regelnden und im Qualitätshandbuch zusammengefassten Dokumente sind

regelmäßig auf Aktualität und Wirksamkeit zu prüfen und nach einer Überarbeitung den

Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen bzw. die Inhalte sind entsprechend zu vermitteln.

Bestmöglich wurde das Qualitätsmanagement unabhängig von einer anerkannten Stelle

zertifiziert und in einem darauffolgenden Audit bestätigt. Das Qualitätshandbuch und die

Zertifizierung für Qualitätsmanagement sind vom Bieter mit Angebotsabgabe mitzusenden.

23. Mengengerüst

Das Mengengerüst zur Preisabgabe ist der Anlage „Einzelpreisaufstellung Umzugslogistik“ zu

entnehmen.

24. Umsetzungskonzept

Von den Bietern ist mit Angebotsabgabe ein Umsetzungskonzept mitzusenden. Darin soll

insbesondere erläutert werden, wer als Objektleiter und wer als Vorarbeiter eingesetzt

werden soll und welchen fachlichen Hintergrund diese haben (Lebensläufe). Ferner ist

mindestens jeweils eine vergleichbare Referenz des Objektleiters sowie des Vorarbeiters

vorzulegen.

Im Rahmen des Umsetzungskonzeptes sollen die Bieter ebenso einen praktischen

Lösungsansatz zur Leistungssicherung bei Arbeitsausfall aufzeigen und ein grundsätzliches

Organisationskonzept von der Auftragserteilung bis hin zur Auftragsausführung zur Umsetzung

der Umzugsprojekte der Ruhr-Universität Bochum erarbeiten.

25. Wertungsmatrix

Das Vorgehen und die Gewichtung der Bewertung der Angebotsbestandteile sind der Anlage

„Wertungsmatrix Umzugslogistik“ zu entnehmen. Grundsätzlich erfolgt bei der Bewertung der

Angebote eine Gewichtung des Preises und des Umsetzungskonzepts (beinhaltet die

Lebensläufe des Objektleiters und der Teamleiter sowie Referenzen, ein Konzept zur

Leistungssicherung bzw. Ersatz bei Arbeitsausfall und das Umsetzungskonzept für die

Umzugsprojekte der RUB) im Verhältnis 50:50.

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26. Schriftliche Auftragsbestätigung und Stornierung

Nach erfolgter Auftragserteilung sollte die Auftragsbestätigung des Bieters pro Umzugsprojekt

unmittelbar erfolgen bzw. spätestens 3 Arbeitstage vor Auftragsbeginn an den RUB-E-Mail-

Verteiler.

Eine schriftliche Stornierung eines Auftrags seitens des AG ist bis zu 5 Arbeitstage vor

Auftragsbeginn kostenlos. Anderenfalls kann der Bieter Ausfallkosten geltend machen, diese

sollten aber entsprechend angemessen sein.

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