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Information und Technik Nordrhein-Westfalen
IT.NRW ∙ Postfach 10 11 05 ∙ 40002 Düsseldorf
An den Bieter
Offenes Verfahren „Rahmenvertrag über IT Komponenten“ Allgemeine Informationen zur Erstellung eines Angebotes
Vergabe Nr.: 26-T600426028
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist nur die Abgabe eines elektronischen Angebotes über den Verga-
bemarkt zugelassen.
Das elektronische Angebot können Sie elektronisch in Textform über
den Vergabemarktplatz NRW im Projektraum unter dem Register „An-
gebote“ abgeben. Die Abgabe über den Kommunikationsraum oder in
anderer elektronischer Form führt zum Ausschluss vom Vergabeverfah-
ren.
Hinweise zur Vergabe
- Rückfragen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklar-
heiten, so hat der Bieter IT.NRW vor Angebotsabgabe darauf hinzuwei-
sen. Sämtliche Fragen, Hinweise oder dergleichen zu dieser Aus-
schreibung, sind im Projektraum der Ausschreibung unter
„Kommunikation“ zu stellen und sollten spätestens bis zum 31.08.2026
bei der ausschreibenden Stelle eingegangen sein.
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Die Beantwortung der Fragen erfolgt elektronisch bis spätestens sechs SSeeiittee 22 // 0175.0.029.2.2001216
Tage vor Ablauf der Angebotsfrist. Alle Fragen und Antworten werden
in anonymisierter Form auf dem Vergabemarktplatz NRW
(http://www.evergabe.nrw.de/) im entsprechenden Projektraum bekannt
gegeben.
- Ausschlusskriterien, Bewertungskriterien und Teststellung
Die in diesem Anschreiben der Leistungsbeschreibung und dem Leis-
tungskatalog angegebenen Mindestanforderungen sind Ausschlusskri-
terien. Die Unterschreitung eines Minimumwertes führt zum Ausschluss
von der weiteren Bewertung.
- Zuschlagskriterien
Zur Vorgehensweise bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
siehe Anlage Leistungskatalog und Auswerteschema.
- Einreichung des Angebots
Dem Angebot müssen alle in dem Formular 325 EU aufgeführten Do-
kumente beigefügt werden. Unvollständige Angebote können von der
Bewertung ausgeschlossen werden.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Die
Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Für das Angebot sind nur die über den Vergabemarktplatz zur Verfü-
gung gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Verwendung selbst gefer-
tigter Abschriften ist unzulässig und führt zum Ausschluss von der Be-
wertung. Die Verwendung von Vergabeunterlagen, die der Bieter nicht
selbst im Wege der Freischaltung auf dem Vergabemarktplatz erlangt
hat, ist unzulässig und führt zum Ausschluss von der Bewertung.
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Das Anfertigen von Kopien für andere Zwecke sowie jede Veröffentli- SSeeiittee 33 // 0175.0.029.2.2001216
chung oder Weitergabe (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung
von IT.NRW untersagt.
Hinsichtlich der Abgabe eines elektronischen Angebotes über den
Vergabemarktplatz verweise ich auf die Hinweise im Vergabemarktplatz
NRW. Das Angebot muss dort spätestens zum Ende der Angebotsfrist
hinterlegt sein.
Das elektronische Angebot können Sie elektronisch in Textform über
den Vergabemarktplatz NRW im Projektraum unter dem Register „An-
gebote“ abgeben. Die Abgabe über den Kommunikationsraum oder in
anderer elektronischer Form führt zum Ausschluss vom Vergabeverfah-
ren.
Bei der Abgabe eines elektronischen Angebotes entfällt das Erfordernis
der handschriftlichen Unterzeichnung der Dokumente.
Unternehmen, die ein Angebot abgeben wollen, sind verpflichtet, re-
gelmäßig auf dem Vergabemarktplatz unter der Ausschreibung nachzu-
sehen, ob Angaben zur Änderung bzw. Konkretisierung der Verdin-
gungsunterlagen veröffentlicht worden sind. Ein Angebot kann nur be-
rücksichtigt werden, wenn der Bieter die veröffentlichten Angaben in
seinem Angebot berücksichtigt hat.
Hinweis:
Dem Angebot dürfen keine allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Auftragnehmers zu Grunde liegen. Sollten allgemeine Geschäftsbedin-
gungen dem Angebot beiliegen oder sonst wie auf allgemeine Ge-
schäftsbedingungen des Auftragnehmers verwiesen werden, so wird
das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Stellen Sie
bei Abgabe Ihres Angebotes sicher, dass Sie keine allgemeinen Ge-
schäftsbedingungen beigelegt oder darauf verwiesen haben.
- Nebenangebote
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Nebenangebote zu dieser Ausschreibung sind nicht zugelassen. SSeeiittee 44 // 0175.0.029.2.2001216
- Einlegung von Rechtsbehelfen und Frist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)
Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-
traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Wettbewerbsregisterauszug
Wir weisen darauf hin, dass wir als Auftraggeber bei Aufträgen ab einer
Höhe von 30.000 Euro verpflichtet sind, vor Zuschlagserteilung einen
Wettbewerbsregisterauszug für den Bieter einzuholen, der den Zu-
schlag erhalten soll.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag gez. Mülleners