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Original Anschreiben.pdf

Rahmenvertrag für Tastaturen, Mäuse, Computerzubehör und Speichermedien

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.09.2026, 16:11 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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Information und Technik Nordrhein-Westfalen

IT.NRW ∙ Postfach 10 11 05 ∙ 40002 Düsseldorf

An den Bieter

Offenes Verfahren „Rahmenvertrag über IT Komponenten“ Allgemeine Informationen zur Erstellung eines Angebotes

Vergabe Nr.: 26-T600426028

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist nur die Abgabe eines elektronischen Angebotes über den Verga-

bemarkt zugelassen.

Das elektronische Angebot können Sie elektronisch in Textform über

den Vergabemarktplatz NRW im Projektraum unter dem Register „An-

gebote“ abgeben. Die Abgabe über den Kommunikationsraum oder in

anderer elektronischer Form führt zum Ausschluss vom Vergabeverfah-

ren.

Hinweise zur Vergabe

  1. Rückfragen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklar-

heiten, so hat der Bieter IT.NRW vor Angebotsabgabe darauf hinzuwei-

sen. Sämtliche Fragen, Hinweise oder dergleichen zu dieser Aus-

schreibung, sind im Projektraum der Ausschreibung unter

„Kommunikation“ zu stellen und sollten spätestens bis zum 31.08.2026

bei der ausschreibenden Stelle eingegangen sein.

[Seite 2]

Die Beantwortung der Fragen erfolgt elektronisch bis spätestens sechs SSeeiittee 22 // 0175.0.029.2.2001216

Tage vor Ablauf der Angebotsfrist. Alle Fragen und Antworten werden

in anonymisierter Form auf dem Vergabemarktplatz NRW

(http://www.evergabe.nrw.de/) im entsprechenden Projektraum bekannt

gegeben.

  1. Ausschlusskriterien, Bewertungskriterien und Teststellung

Die in diesem Anschreiben der Leistungsbeschreibung und dem Leis-

tungskatalog angegebenen Mindestanforderungen sind Ausschlusskri-

terien. Die Unterschreitung eines Minimumwertes führt zum Ausschluss

von der weiteren Bewertung.

  1. Zuschlagskriterien

Zur Vorgehensweise bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

siehe Anlage Leistungskatalog und Auswerteschema.

  1. Einreichung des Angebots

Dem Angebot müssen alle in dem Formular 325 EU aufgeführten Do-

kumente beigefügt werden. Unvollständige Angebote können von der

Bewertung ausgeschlossen werden.

Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein.

Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Die

Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

Für das Angebot sind nur die über den Vergabemarktplatz zur Verfü-

gung gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Verwendung selbst gefer-

tigter Abschriften ist unzulässig und führt zum Ausschluss von der Be-

wertung. Die Verwendung von Vergabeunterlagen, die der Bieter nicht

selbst im Wege der Freischaltung auf dem Vergabemarktplatz erlangt

hat, ist unzulässig und führt zum Ausschluss von der Bewertung.

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Das Anfertigen von Kopien für andere Zwecke sowie jede Veröffentli- SSeeiittee 33 // 0175.0.029.2.2001216

chung oder Weitergabe (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung

von IT.NRW untersagt.

Hinsichtlich der Abgabe eines elektronischen Angebotes über den

Vergabemarktplatz verweise ich auf die Hinweise im Vergabemarktplatz

NRW. Das Angebot muss dort spätestens zum Ende der Angebotsfrist

hinterlegt sein.

Das elektronische Angebot können Sie elektronisch in Textform über

den Vergabemarktplatz NRW im Projektraum unter dem Register „An-

gebote“ abgeben. Die Abgabe über den Kommunikationsraum oder in

anderer elektronischer Form führt zum Ausschluss vom Vergabeverfah-

ren.

Bei der Abgabe eines elektronischen Angebotes entfällt das Erfordernis

der handschriftlichen Unterzeichnung der Dokumente.

Unternehmen, die ein Angebot abgeben wollen, sind verpflichtet, re-

gelmäßig auf dem Vergabemarktplatz unter der Ausschreibung nachzu-

sehen, ob Angaben zur Änderung bzw. Konkretisierung der Verdin-

gungsunterlagen veröffentlicht worden sind. Ein Angebot kann nur be-

rücksichtigt werden, wenn der Bieter die veröffentlichten Angaben in

seinem Angebot berücksichtigt hat.

Hinweis:

Dem Angebot dürfen keine allgemeinen Geschäftsbedingungen des

Auftragnehmers zu Grunde liegen. Sollten allgemeine Geschäftsbedin-

gungen dem Angebot beiliegen oder sonst wie auf allgemeine Ge-

schäftsbedingungen des Auftragnehmers verwiesen werden, so wird

das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Stellen Sie

bei Abgabe Ihres Angebotes sicher, dass Sie keine allgemeinen Ge-

schäftsbedingungen beigelegt oder darauf verwiesen haben.

  1. Nebenangebote

[Seite 4]

Nebenangebote zu dieser Ausschreibung sind nicht zugelassen. SSeeiittee 44 // 0175.0.029.2.2001216

  1. Einlegung von Rechtsbehelfen und Frist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)

Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,

soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-

traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

  1. Wettbewerbsregisterauszug

Wir weisen darauf hin, dass wir als Auftraggeber bei Aufträgen ab einer

Höhe von 30.000 Euro verpflichtet sind, vor Zuschlagserteilung einen

Wettbewerbsregisterauszug für den Bieter einzuholen, der den Zu-

schlag erhalten soll.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag gez. Mülleners

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