Vordruck_Zulassungserklaerungen_V3_.docx

Rahmenvertrag für Straßenbauprüfungen, Labordienstleistungen und Fahrbahnanalysen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 08.10.2026, 10:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

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Erklärung zum Unternehmen

Name: Name des Unternehmens

[ ] Zulassungserklärungen für den LB 01:

Böden einschließlich Bodenbehandlungen nach ZTV E-StB

[ ] Zulassungserklärungen für den LB 02:

Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an

Bitumenemulsionen nach TL BE-StB

[ ] Zulassungserklärungen für den LB 03:

Fahrbahndecken aus Beton , Betontragschichten nach ZTV Beton-StB

[ ] Zulassungserklärungen für den LB 04:

Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB

[ ] Zulassungserklärungen für den LB 05:

Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln nach ZTV Beton-StB

[ ] Zulassungserklärungen für den LB 06:

Schichten ohne Bindemittel sowie Baustoffgemische nach ZTV SoB-StB

[ ] Zulassungserklärungen für den LB 07:

Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung gemäß TP

Eben – Berührende Messungen

[ ] Zulassungserklärungen für den LB 07:

Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung gemäß TP

Eben – Berührungslose Messungen

[ ] Zulassungserklärungen für den LB 07:

Griffigkeitsmessungen gemäß TP Griff-StB (SKM)

[ ] Zulassungserklärungen für den LB 07:

Griffigkeitsmessungen gemäß TP Griff-StB (SRT)

[ ] Zulassungserklärungen für den LB 07:

Texturmessungen

[ ] Zulassungserklärungen für den LB 08:

Umweltanalytik

[ ] Zulassungserklärungen für den LB 09:

Voruntersuchungen an Asphalt, Beton, Schichten ohne Bindemittel und konstr.

Ingenieurbau

[ ] Zulassungserklärungen für den LB 10:

Konstruktiver Ingenieurbau

[ ] Zulassungserklärungen für den LB 11:

Fahrbahnmarkierung

[ ] Zulassungserklärungen für den LB 12:

Fugenfüllstoffe (Vergussmassen) - Fugen in Verkehrsflächen nach ZTV Fug-StB

Ich/Wir machen folgende Angaben:(Hinweis: zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen)

  1. AusschlussgründeIch erkläre/wir erklären, dass:

[ ] keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.

[ ] folgende zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen:

(nachfolgend sind Angaben zwingend erforderlich, welche Ausschlussgründe erfüllt sind, mit Angaben welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. 125 GWB unternommen wurden)

<bitte ausfüllen, wenn erforderlich>

B.

[ ] keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. (1) und (2) GWB vorliegen.

[ ] folgende fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. (1) oder (2) GWB vorliegen:

(nachfolgend sind Angaben zwingend erforderlich, welche Ausschlussgründe erfüllt sind, mit Angaben welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. 125 GWB unternommen wurden)

<bitte ausfüllen, wenn erforderlich>

II. Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen

Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfülle/n.

III. Angaben gemäß § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro pro Einzelabruf wird der Auftraggeber von Unternehmen, welche zur Leistungserbringung aufgeforderten werden sollen einen Auszug aus dem Gewerbezentral-register gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.

Auskunft aus dem GewerbezentralregisterRegistergericht / Genehmigungsbehörde Gericht/BehördeNummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäfts-nummer der Genehmigungsbehörde Nummer der Eintragung
Rechtsform Rechtsform
Sitz der Firma Straße: Straße und Hausnr. PLZ / Ort: PLZ und Ort Land: Land
Anschrift der Firma Straße: Straße und Hausnr. PLZ / Ort: PLZ und Ort Land: Land

IV. Handelsregister

[ ]Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate im Zeitpunkt des Antrages auf Zulassung, bzw. Beitritt) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) ist beigefügt.
[ ]Ich bin / wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

V. Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung

Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir

über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung verfüge/n, die mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abdeckt:

  • Für Personenschäden mindestens 3.000.000,00 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
  • Für Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.500.000,00 EUR je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr

und ich/wir diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde/n.

[ ] über eine bestehende, jedoch niedriger angesetzte Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung verfüge/n und für den Fall des Erhalts eines Einzelauftrags die Versicherungssummen auf die oben genannten Mindestversicherungssummen erhöhen werden.

[ ] Die Nachweise sind als gesonderte Anlage beigefügt.

VI. Anerkennungen

Die Anerkennung muss jeweils für den entsprechenden Leistungsbereich oder einzelnen Abschnitten daraus nachgewiesen werden, zu dessen Rahmenvertrag das Unternehmen beitreten will.

[ ]LB 01 Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir über eine Anerkennung nach den “Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau“ (RAP Stra 15) im Fachgebiet A verfüge/n und ich/wir diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde/n. Der/die Nachweis/e sind beigefügt.
[ ]LB 02 Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir über eine Anerkennung nach den „Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau“ (RAP Stra 15) in den Fachgebieten BB oder BE verfüge/n und ich/wir diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde/n. Der/die Nachweis/e sind beigefügt.
[ ]LB 03 Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir über eine Anerkennung nach den „Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau“ (RAP Stra 15) im Fachgebiet E verfüge/n und ich/wir diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde/n. Der/die Nachweis/e sind beigefügt.
[ ]LB 04 Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir über eine Anerkennung nach den „Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau“ (RAP Stra 15) im Fachgebiet G verfüge/n und ich/wir diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde/n. Der/die Nachweis/e sind beigefügt.
[ ]LB 05 Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir über eine Anerkennung nach den „Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau“ (RAP Stra 15) im Fachgebiet H verfüge/n und ich/wir diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde/n. Der/die Nachweis/e sind beigefügt.
[ ]LB 06 Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir über eine Anerkennung nach den “Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau“ (RAP Stra 15) im Fachgebieten I verfüge/n und ich/wir diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde/n. Der/die Nachweis/e sind beigefügt.
[ ]LB 07, Abschnitt 07.01 Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir über den Nachweis der Messgerät-Kalibrierung eines Planographen verfüge/n und ich/wir diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde/n. Der/die Nachweis/e sind beigefügt.
[ ]LB 07, Abschnitt 07.02 Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir über den Nachweis der Eignung der Messsysteme verfüge/n und ich/wir diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde/n. Der/die Nachweis/e sind beigefügt.
[ ]LB 07, Abschnitt 07.03 Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir über eine zeitbefristete Betriebszulassung der BASt eines Seitenkraftmessgeräts verfüge/n und ich/wir diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde/n. Der/die Nachweis/e sind beigefügt.
[ ]LB 07, Abschnitt 07.04 Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir * über eine zeitbefristete Betriebszulassung der BASt eines SRT-Pendelgeräts * einen Nachweis der Messgerät-Kalibrierung des SRT-Pendelgerätes sowie des für die Korrektur des SRT-Wertes verwendeten Sekundenthermometers verfüge/n und ich/wir diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde/n. Der/die Nachweis/e sind beigefügt.
[ ]LB 08 Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir für die chemischen Untersuchungen über eine Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 verfüge/n und ich/wir diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde/n. Der/die Nachweis/e sind beigefügt.
[ ]LB 08, Abschnitt 08.01 Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir * für die Haufwerks Beprobungen über einen Sachkundenachweis gemäß LAGA PN 98 * für die Grundwasserprobenahme über einen Sachkundenachweis gemäß AQS-Merkblatt-P-8/2 oder vergleichbar nach DIN EN ISO 5667-3 verfüge/n und ich/wir diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde/n. Der/die Nachweis/e sind beigefügt.
[ ]LB 09 Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir * über eine Anerkennung nach den “Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau“ (RAP Stra 15) in den Fachgebieten A,C, E, G, H oder I * für die Kampfmittelerkundung in Abschnitt 09.04. über einen Befähigungsschein nach §20 SprengG verfüge/n und ich/wir diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde/n. Der/die Nachweis/e sind beigefügt.
[ ]LB 10 Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir über eine Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 verfüge/n und ich/wir diesewährend der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde/n. Der/die Nachweis/e sind beigefügt.
[ ]LB 11 Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir über eine Anerkennung als Prüfstelle nach ZTV M 13 verfüge/n und ich/wir diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde/n. Der/die Nachweis/e sind beigefügt.
[ ]LB 12 Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir über eine Anerkennung nach den “Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau“ (RAP Stra 15) im Fachgebieten C verfüge/n und ich/wir diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde/n. Der/die Nachweis/e sind beigefügt.

VII. Referenzen

Vorlage vergleichbarer Referenzen über abgeschlossene Aufträge, die in Bezug auf die von diesem Open-House Verfahren erfassten Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens geben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn es sich um eine durchgeführte Kontrollprüfung entsprechend des jeweiligen Loses handelt.

Mindestanforderungen für den LB 01:

Einzureichen sind mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von Kontrollprüfungen an Böden, Bodenverbesserungen und Bodenverfestigungen nach ZTV E-StB mit einem Mindestumfang der einzelnen Baumaßnahmen von 3.000 m² innerhalb der letzten drei Jahre. Der Abschluss der Kontrollprüfungen darf nicht länger zurückliegen als drei Jahre vor dem Datum des formgerechten Nachweises der Zulassungsvoraussetzungen.

Mindestanforderungen für den LB 02:

Einzureichen sind mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von Kontrollprüfungen an Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB mit einem Mindestumfang der einzelnen Baumaßnahmen von 3.000 m². Der Abschluss der Kontrollprüfungen darf nicht länger zurückliegen als drei Jahre vor dem Datum des formgerechten Nachweises der Zulassungsvoraussetzungen.

Mindestanforderungen für den LB 03:

Einzureichen sind mindestens 2 Referenzen über die Durchführung von Kontrollprüfungen an Fahrbahndecken aus Beton und Betontragschichten nach ZTV Beton StB mit einem Mindestumfang der einzelnen Baumaßnahmen von 3.000 m². Der Abschluss der Kontrollprüfungen darf nicht länger zurückliegen als fünf Jahre vor dem Datum des formgerechten Nachweises der Zulassungsvoraussetzungen.

Mindestanforderungen für den LB 04:

Einzureichen sind mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von Kontrollprüfungen von Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB mit einem Mindestumfang der einzelnen Baumaßnahmen von 3.000 m². Der Abschluss der Kontrollprüfungen darf nicht länger zurückliegen als drei Jahre vor dem Datum des formgerechten Nachweises der Zulassungs-voraussetzungen.

Mindestanforderungen für den LB 05:

Einzureichen sind mindestens 2 Referenzen über die Durchführung von Kontrollprüfungen an Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln nach ZTV Beton StB mit einem Mindestumfang der einzelnen Baumaßnahmen von 3.000 m². Der Abschluss der Kontrollprüfungen darf nicht länger zurückliegen als fünf Jahre vor dem Datum des formgerechten Nachweises der Zulassungs-voraussetzungen.

Mindestanforderungen für den LB 06:

Einzureichen sind mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von Kontrollprüfungen an Schichten ohne Bindemitteln nach ZTV SoB-StB mit einem Mindestumfang der einzelnen Baumaßnahmen von 3.000 m². Der Abschluss der Kontrollprüfungen darf nicht länger zurückliegen als drei Jahre vor dem Datum des formgerechten Nachweises der Zulassungs-voraussetzungen.

Mindestanforderungen für den LB 07, Abschnitt 07.01.:

Einzureichen sind mindestens 2 Referenzen über die Durchführung von Längsebenheits-messungen mit Planographen mit jeweils einem Mindestumfang von 5 Messkilometern. Der Abschluss der Messungen darf nicht länger zurückliegen als drei Jahre vor dem Datum des formgerechten Nachweises der Zulassungsvoraussetzungen.

Mindestanforderungen für den LB 07, Abschnitt 07.02.:

Einzureichen sind mindestens 2 Referenzen über die Durchführung von Längsebenheitsmessung mit einem schnellfahrenden Messfahrzeug mit Laserbalken mit jeweils einem Mindestumfang von 5 Messkilometern. Der Abschluss der Messungen darf nicht länger zurückliegen als drei Jahre vor dem Datum des formgerechten Nachweises der Zulassungsvoraussetzungen.

Mindestanforderungen für den LB 07, Abschnitt 07.03.:

Einzureichen sind mindestens 2 Referenzen über die Durchführung von Griffigkeitsmessungen mit dem Seitenkraftmessgerät (SKM) mit jeweils einem Mindestumfang von 5 Messkilometern. Der Abschluss der Messungen darf nicht länger zurückliegen als drei Jahre vor dem Datum des formgerechten Nachweises der Zulassungsvoraussetzungen.

Mindestanforderungen für den LB 07, Abschnitt 07.04.:

Einzureichen sind mindestens 2 Referenzen über die Durchführung von Griffigkeitsmessungen mit dem SRT-Pendelgerät (SRT) mit jeweils einem Mindestumfang von 5 Messkilometern. Der Abschluss der Messungen darf nicht länger zurückliegen als drei Jahre vor dem Datum des formgerechten Nachweises der Zulassungsvoraussetzungen.

Mindestanforderungen für den LB 07, Abschnitt 07.05.:

Einzureichen sind mindestens 2 Referenzen über die Durchführung von Texturmessungen mit einem Laser-Triangulationssensor mit einem Mindestumfang des Messkreises von 4 mm. Der Abschluss der Messungen darf nicht länger zurückliegen als drei Jahre vor dem Datum des formgerechten Nachweises der Zulassungsvoraussetzungen.

Mindestanforderungen für den LB 11:

Einzureichen sind mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von Kontrollprüfungen an Fahrbahnmarkierungen. Der Abschluss der Kontrollprüfungen darf nicht länger zurückliegen als drei Jahre vor dem Datum des formgerechten Nachweises der Zulassungsvoraussetzungen.

Mindestanforderungen für den LB 12:

Einzureichen ist mindestens 1 Referenz über die Durchführung von Kontrollprüfungen an Fugen in Verkehrsflächen nach ZTV Fug-StB. Der Abschluss der Kontrollprüfungen darf nicht länger zurückliegen als fünf Jahre vor dem Datum des formgerechten Nachweises der Zulassungs-voraussetzungen.

Referenz lfd. Nr. X
UnternehmenXXXXXXXXXXXX
Auftraggeber (AG): mit Angabe der Organisations-einheit/ FachbereichXXXXXXXXXXXX
Kontaktstelle des AG (z.B. Ansprechpartner)[1]:XXXXXXXXXXXXTel.: XXXXXXXXXXXX
Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Das Unternehmen hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen und Umfang der Kontrollfläche anzugeben):
XXXXXXXXXXXX
Aus Sicht des Unternehmens sind folgende Leistungsbereiche betroffen: XXXXXXXXXXXX
Leistungszeitraum (Jahr)von MM.JJJJ bis MM.JJJJ
Referenz lfd. Nr. X
UnternehmenXXXXXXXXXXXX
Auftraggeber (AG): mit Angabe der Organisations-einheit/ FachbereichXXXXXXXXXXXX
Kontaktstelle des AG (z.B. Ansprechpartner)[2]:XXXXXXXXXXXXTel.: XXXXXXXXXXXX
Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Das Unternehmen hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen und Umfang der Kontrollfläche anzugeben):
XXXXXXXXXXXX
Aus Sicht des Unternehmens sind folgende Leistungsbereiche betroffen: XXXXXXXXXXXX
Leistungszeitraum (Jahr)von MM.JJJJ bis MM.JJJJ
Referenz lfd. Nr. X
UnternehmenXXXXXXXXXXXX
Auftraggeber (AG): mit Angabe der Organisations-einheit/ FachbereichXXXXXXXXXXXX
Kontaktstelle des AG (z.B. Ansprechpartner)[3]:XXXXXXXXXXXXTel.: XXXXXXXXXXXX
Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Das Unternehmen hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen und Umfang der Kontrollfläche anzugeben):
XXXXXXXXXXXX
Aus Sicht des Unternehmens sind folgende Leistungsbereiche betroffen: XXXXXXXXXXXX
Leistungszeitraum (Jahr)von MM.JJJJ bis MM.JJJJ
Referenz lfd. Nr. X
UnternehmenXXXXXXXXXXXX
Auftraggeber (AG): mit Angabe der Organisations-einheit/ FachbereichXXXXXXXXXXXX
Kontaktstelle des AG (z.B. Ansprechpartner)[4]:XXXXXXXXXXXXTel.: XXXXXXXXXXXX
Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Das Unternehmen hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen und Umfang der Kontrollfläche anzugeben):
XXXXXXXXXXXX
Aus Sicht des Unternehmens sind folgende Leistungsbereiche betroffen: XXXXXXXXXXXX
Leistungszeitraum (Jahr)von MM.JJJJ bis MM.JJJJ
Referenz lfd. Nr. X
UnternehmenXXXXXXXXXXXX
Auftraggeber (AG): mit Angabe der Organisations-einheit/ FachbereichXXXXXXXXXXXX
Kontaktstelle des AG (z.B. Ansprechpartner)[5]:XXXXXXXXXXXXTel.: XXXXXXXXXXXX
Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Das Unternehmen hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen und Umfang der Kontrollfläche anzugeben):
XXXXXXXXXXXX
Aus Sicht des Unternehmens sind folgende Leistungsbereiche betroffen: XXXXXXXXXXXX
Leistungszeitraum (Jahr)von MM.JJJJ bis MM.JJJJ

Hier in Textform gemäß §126b BGB eintragen:

Firmenname und RechtsformDatum, OrtName, Vorname Name des Erklärenden

Mit der Abgabe der Beitrittserklärung bestätigt die handelnde Person des Unternehmens die Richtigkeit der Angaben.

Anhang zur Information:

(Hinweis: verbleibt bei dem Bewerber/Bieter)

§ 123 GWB – Zwingende Ausschlussgründe

(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

  10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

  1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

  2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.

§ 124 GWB – Fakultative Ausschlussgründe

  1. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

  2. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-​, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

  3. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

  4. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,

  5. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

  6. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

  7. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,

  8. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

  9. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

  10. das Unternehmen

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

(2) § 21 des Arbeitnehmer-​Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohn-gesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 125 – Selbstreinigung

  1. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass es
  2. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
  3. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
  4. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

§ 123 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt.

  1. Öffentliche Auftraggeber bewerten die von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigen dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachten die öffentlichen Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend, so begründen sie diese Entscheidung gegenüber dem Unternehmen.

  2. 1 Es ist ausreichend die relevante Kontaktstelle des Auftraggebers (z.B. Vergabestelle; Baubereich, etc.) zu benennen, bei der wir weitere Informationen zu der entsprechenden Referenz erfragen können. Die Benennung eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Sie den Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer nur dann angeben dürfen, wenn dieser zuvor in die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an uns wirksam gemäß Art. 4 Nr. 11 und Art. 7 DSGVO eingewilligt hat. ↑

  3. ↑

  4. ↑

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  6. ↑

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