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Rahmenvertrag für Straßenbauprüfungen, Labordienstleistungen und Fahrbahnanalysen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 08.10.2026, 10:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

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Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlas- sung Südbayern

Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern · Seidlstr. 7-11 · 80335 München Seidlstr. 7-11 80335 München An alle Interessenten zur Telefon: +49 8954552-3444 Teilnahme am Open-House Verfahren Fax: +49 8954552-3644 E-Mail: vergabe-suedbayern@auto- bahn.de www.autobahn.de

29.06.2026 Anschreiben an alle Interessenten zur Teilnahme

Bezeichnung/Name Verfahren: Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages zur Durchführung von Kon- trollprüfungen und Labordienstleistungen (Voruntersuchungen, Kontrollprüfun- gen, Analytik) im Open-House Verfahren, veröffentlicht 2026

Vergabeart: Open-House Verfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Autobahn GmbH des Bundes (nachfolgend: „Autobahn“ oder „AG“) freut sich über Ihr Interesse an dem veröffentlichten Verfahren.

Das Verfahren verfolgt das Ziel, den Bedarf der Autobahn an den in der Leistungsbe- schreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Planungsleistungen über einzelne Rahmenverträge mit mehreren Auftragnehmern zu decken.

Mit diesem Anschreiben informieren wir Sie über die Art und den Gegenstand des durchgeführten Open-House Verfahrens. Zudem teilen wir in diesem Schreiben das Pro- zedere und die Zulassungsvoraussetzungen mit, um im Wege des Verfahrens einen Rah- menvertrag mit der Autobahn abzuschließen.

I. Art des Verfahrens

Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschrei- bung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten „Open-House Verfahrens“.

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In diesem Verfahren sind die bekannt gegebenen Zulassungsvoraussetzungen (siehe un- ter Ziffer V) gegenüber der Autobahn mittels des zur Verfügung gestellten Zulassungs- formulars nachzuweisen.

Die Autobahn schließt mit jedem Interessenten einen Rahmenvertrag ab, der die Zulas- sungsvoraussetzungen formgerecht nachgewiesen hat. Ein Anspruch auf den Abruf von Einzelaufträgen wird durch den Abschluss des Rahmenvertrags nicht begründet. Nähere Regelungen enthält der auf der Vergabeplattform veröffentliche Rahmenvertragstext.

Der AG geht davon aus, dass dieses Open-House-Verfahren als Zulassungsverfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zu- gangsmöglichkeit aller Interessenten zu einem Rahmenvertrag nicht in den Anwen- dungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt. Ungeachtet dessen erfolgt die Bekannt- machung dieses Open-House-Verfahrens zur Herstellung größtmöglicher Transparenz und Gleichbehandlung über das Supplement des EU-Amtsblatts (abrufbar unter https://ted.europa.eu) sowie über die Vergabeplattform der Autobahn (https://vergabe.autobahn.de).

II. Gegenstand des Open-House-Verfahrens bzw. der in diesem Wege abge- schlossenen Rahmenverträge

Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell dieje- nigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Für folgende Leistungsbereiche kann (allesamt oder einzelne Abschnitte) ein Zulassungsantrag gestellt werden und somit ein Rahmenvertrag abge- schlossen werden:

• LB 00: Personal- und Nebenkosten • LB 01: FG A: Böden einschließlich Bodenbehandlungen • LB 02: FG BB+BE: Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und TL BE-StB • LB 03: FG E: Fahrbahndecken aus Beton, Betontragschichten nach ZTV Beton- StB • LB 04: FG G: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB • LB 05: FG H: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln nach ZTV Beton-StB • LB 06: FG I: Schichten ohne Bindemittel sowie Baustoffgemische nach ZTV SoB- StB • LB 07: Oberflächeneigenschaften • LB 08: Umweltanalytik • LB 09: Voruntersuchungen an Asphalt, Beton, SoB und konstr. Ingenieurbau • LB 10: Konstruktiver Ingenieurbau • LB 11: Fahrbahnmarkierung • LB 12: FG C: Fugenfüllstoffe (Vergussmassen) - Fugen in Verkehrsflächen nach ZTV Fug-StB

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Die auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilten Einzelaufträge kön- nen sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfas- sen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.

III. Laufzeit des Zulassungsverfahrens (Open-House-Verfahren) sowie Lauf- zeit der abgeschlossenen Rahmenverträge

Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 30.04.2027 und kann ein-
malig um 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss
eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House Verfah-
rens erfolgen.
Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Antragstellers in Kraft und endet vorbehalt-
lich der Verlängerungsoption am 30.04.2027. Der Rahmenvertrag kann – analog zum
Open-House-Verfahren – aufgrund der Verlängerungsoption einmalig bis zum
30.04.2028 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
IV. Unterlagen zum Verfahren

Die folgenden, neben diesem Anschreiben für das Verfahren zu beachtenden Unterla- gen sind auf der Vergabeplattform der Autobahn (https://vergabe.autobahn.de) unter dem Verfahren „Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages zur Durchführung von Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen (Voruntersuchungen, Kontrollprü- fungen, Analytik) im Open-House Verfahren“ abrufbar:

- Beitrittsschreiben
• Vordruck Zulassungserklärungen
• Rahmenvertrag mit folgenden Anlagen:

o Anlage 1: Leistungsbeschreibung

o Anlage 2: Positionsverzeichnis der Leistungen

o Anlage 3: Karte Niederlassungsgebiet Südbayern

o Anlage 4: Vorlage Tabellarische Darstellung von Ergebnissen

o Anlage 5: Vorlage Ergebnisse Schadstoffe

o Anhang 1 Hinweisblatt Eigenerklärung Bezug Russland

o Anhang 2 Eigenerklärung Bezug Russland

o Anhang 3 Datenschutzinformation

  • ggf. Katalog Interessentenfragen sowie Hinweise und Antworten der Vergabe- stelle

Das Formblatt Preisblatt zum Angebotsschreiben wird systemseitig hinterlegt und ist nicht auszufüllen.

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Zu beachten ist außerdem die im Supplement des EU-Amtsblatts veröffentlichte Be-
kanntmachung sowie ggf. hierzu erfolgte Änderungsbekanntmachungen (abrufbar
über https://ted.europa.eu sowie in Kopie über https://vergabe.autobahn.de (hier un-
ter „Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages zur Durchführung von Kontroll-
prüfungen und Labordienstleistungen (Voruntersuchungen, Kontrollprüfungen, Analy-
tik) im Open-House Verfahren“).
V. Zulassungsmodalitäten
Sofern Sie Interesse am Abschluss eines Rahmenvertrags über eine oder mehrere der
unter Ziffer II aufgeführten Leistungsbereiche haben, reichen Sie bitte einen Zulas-
sungsantrag unter Beachtung der nachfolgend dargestellten formellen und inhaltli-
chen Anforderungen ein.
1. Formelle Anforderungen
Der Zulassungsantrag, einschließlich dem Angebot auf Abschluss eines Rahmenver-
trags, ist unter Verwendung
1. des zur Verfügung gestellten Zulassungsformulars und
2. des zur Verfügung gestellten Rahmenvertrags, ergänzt durch die
verbindliche Angebotserklärung in Textform am Ende des Rahmen-
vertragstextes

ausschließlich per Nachricht aus dem Bietercockpit über die Vergabeplattform:

https://vergabe.autobahn.de

als PDF-/zip-Dateianhang einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Zulassungsantrag nicht über die Angebotsmaske im Bietercockpit abgeben, da uns eine Angebotsöffnung und damit die Einsicht in Ihre Un- terlagen systemseitig erst nach Ablauf der Angebotsfrist, hier also nach Ablauf der Lauf- zeit des Open-House Verfahrens, zur Verfügung steht.

Zulassungsanträge sind während der gesamten Laufzeit des Open-House Verfahrens (vgl. Ziffer III) zulässig.

Wichtige Hinweise: ▪ Die Annahme des Zulassungsantrags stellt zugleich die Annahme Ihres Angebots auf Abschluss des Rahmenvertrags dar und bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der An- tragstellung auf der Vergabeplattform zu dem Verfahren veröffentlichten Unterla- gen.

▪ Bitte informieren Sie sich vor Einreichung Ihres Zulassungsantrags über Änderungen in Bezug auf die zum Verfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen. Eine freiwillige Registrierung für das Verfahren auf https://vergabe.autobahn.de wird dringend empfohlen. Durch die Registrierung werden Sie automatisch über Änderungen zum Verfahren informiert.

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  1. Inhaltliche Anforderungen

Die mittels Zulassungsformular, sowie den ggf. gemäß dort geforderten Anlagen nach- zuweisenden Zulassungsvoraussetzungen sind in Bekanntmachung (vgl. Ziffer IV) unter Abschnitt 5.1.9 aufgeführt.

  1. Weiterer Ablauf nach Einreichung eines Zulassungsantrags
Wenn die Prüfung des Zulassungsantrags ergibt, dass alle Zulassungsvoraussetzungen
erfüllt sind, erhalten Interessenten eine Bestätigung über die Zulassung, verbunden
mit der Annahme des Angebots auf Abschluss eines Rahmenvertrags. Damit wir der
Rahmenvertrag wirksam abgeschlossen.
Sollte es Gründe geben, die eine Zulassung nicht erlauben (zum Beispiel fehlende Un-
terlagen oder Unklarheiten), so erhält der Interessent darüber eine Benachrichtigung,
um seinen Antrag ggfs. anzupassen oder aufzuklären bzw. einen erneuten, korrigierten
Antrag einzureichen.
VI. Fragen zum Verfahren
Fragen zum Verfahren senden Sie bitte gerne per Nachricht aus dem Bietercockpit
über die Vergabeplattform:
https://vergabe.autobahn.de
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern

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