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Rahmenvertrag für Sicherungsposten und Sicherungsaufsichtskräfte im Straßen- und Stadtbahnverkehr

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.09.2026, 00:48 (Europe/Berlin)

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Supplier Code of Conduct – Verhaltenskodex für

Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner

der

Bremer Straßenbahn AG

Bremen, im September 2023 Version 1.0

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Supplier Code of Conduct – Verhaltenskodex für Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner

Inhaltsverzeichnis

I. Vorwort ................................................................................................................. 3 II. Verantwortungsvolles- und gesetzestreues Handeln .................................................. 3 III. Ökologische Verantwortung .................................................................................... 4 IV. Soziale Verantwortung ............................................................................................ 5 V. Ethisches Geschäftsverhalten .................................................................................. 7 VI. Umsetzung des Verhaltenskodex ............................................................................. 8 VII. Vorlage .................................................................................................................. 9

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Supplier Code of Conduct – Verhaltenskodex für Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner

I. Vorwort

Der vorliegende Verhaltenskodex gilt für alle Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bremer Straßenbahn AG.

Die Bremer Straßenbahn AG ist eine regionale Dienstleisterin des öffentlichen Nahverkehrs in Bremen. Wir schaffen nachhaltige Werte für Kunden, Mitarbeitende und Anteilseigner und gestalten die Energiewende mit den Menschen und Unternehmen in der Region. Wir sind uns bewusst darüber, dass wir in einem besonderen Fokus der Öffentlichkeit stehen und fordern Integrität, die wesentliche Voraussetzung für unseren Geschäftserfolg, auch von unseren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern ein. Nur die strikte Beachtung der geltenden Gesetze und Vorschriften können erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken für die Bremer Straßenbahn AG und damit auch für unsere Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner vermieden werden.

Mit dem vorliegenden Verhaltenskodex für Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner wollen wir mit Ihnen als Vertragspartner einer Liefer- und Leistungsbeziehung die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung erreichen. Mit Unterzeichnung dieses Verhaltenskodex verpflichten sich beide Vertragspartner, die in diesem Verhaltenskodex definierten Anforderungen und Richtlinien einzuhalten. Darüber hinaus sind die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bremer Straßenbahn AG angehalten, Maßnahmen zur Einhaltung der Inhalte dieses Verhaltenskodex in ihrer Lieferkette umzusetzen. Sämtliche Verstöße des Vertragspartners gegen den vorliegenden Verhaltenskodex sind der Bremer Straßenbahn AG unverzüglich anzuzeigen und können Grund und Anlass zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen einschließlich aller Lieferverträge sein. Des Weiteren ist es der Bremer Straßenbahn AG jederzeit gestattet, spezifische Informationen zu den Inhalten dieses Verhaltenskodex einzufordern.

Zusätzlich stellt die Bremer Straßenbahn AG ihren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern spezifische Schulungsmaterialien zum Thema soziale und ökologische Verantwortung Anfrage bereit.

II. Verantwortungsvolles- und gesetzestreues Handeln

Für die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner bedeutet verantwortungsvolles Handeln unter anderem die sorgfältige Auswahl und Beauftragung von Dritten. Von Dritten, die mit Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern der Bremer Straßenbahn AG Geschäftsbeziehungen eingehen, wird ebenfalls erwartet, dass sie sich entsprechend der genannten Handlungsgrundsätze sowie der Gesetze, Vorschriften und Konventionen verhalten. Verantwortungsbewusstsein bedeutet für die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Behörden. Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner sind zur Einhaltung geltender Rechtsvorschriften verpflichtet. Es liegt daher im Interesse jedes Einzelnen, Gesetzesverstöße durch vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Behörden zu verhindern und gegebenenfalls zu ahnden.

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Supplier Code of Conduct – Verhaltenskodex für Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner

Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bremer Straßenbahn AG befolgen die Gesetze und die sonstigen Bestimmungen im In- und Ausland uneingeschränkt. Sie sind verpflichtet, Risiken für Mensch und Umwelt zu vermeiden und mit Ressourcen schonend umzugehen. Entsprechend überprüfen sie ihr Verhalten kontinuierlich und passen es den Erfordernissen an.

III. Ökologische Verantwortung

Die Bremer Straßenbahn AG ist sich ihrer ökologischen Verantwortung bewusst. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, erwartet die Bremer Straßenbahn AG auch von ihren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner die Einhaltung der im folgenden Abschnitt adressierten Inhalte.

  1. Richtlinie zum Umwelt- und Klimaschutz

Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bremer Straßenbahn AG verpflichten sich, einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten und bei allen geschäftlichen Aktivitäten einen vorbeugenden Ansatz hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Umwelt und Klima zu verfolgen. Dabei halten sie alle geltenden nationalen sowie internationalen Umweltgesetze und -vorschriften ein.

  1. Richtlinie zum Ressourcen- und Energieverbrauch

Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bremer Straßenbahn AG stellen sicher, dass sowohl der Einsatz sowie der Verbrauch von Ressourcen im Leistungserstellungsprozess reduziert wird. Ziel ist es, Maßnahmen zu schaffen, die eine effiziente und umweltschonende Ressourcennutzung gewährleisten und positive Auswirkungen auf Biodiversität, Klimawandel und Ressourcenknappheit haben.

  1. Richtlinie zur umweltverträglichen Herstellung

Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bremer Straßenbahn AG stellen sicher, dass die Herstellung der an die Bremer Straßenbahn AG gelieferten Produkte nicht zu schädlichen Bodenveränderungen sowie Wasserverschmutzung, Luftverschmutzung, schädlichen Lärmemissionen oder übermäßigem Wasserverbrauch führt, die als Folge Einschränkungen der Lebensqualität wie Beeinträchtigung der Nahrungsmittelproduktion, Verwehrung des Zugangs zu einwandfreiem Trinkwasser, Verwehrung des Zugangs zu sanitären Einrichtungen oder Gesundheitsschädigungen haben.

  1. Richtlinie zum Abfall- und Abwassermanagement

Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bremer Straßenbahn AG stellen sicher, dass alle Abfälle und Abwässer gemäß den geltenden Vorschriften sicher und umweltverträglich entsorgt bzw. eingeleitet werden.

Dabei werden Abfälle und entstehende Emissionen (Luft-, Lärm- & Treibhausgasemissionen), die einen negativen Einfluss auf die Menschheit oder die Umwelt haben, den geltenden

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Rechtsvorschriften nach entsorgt, kontrolliert oder ausschließlich in behandelter Form in die Umwelt freigesetzt.

  1. Richtlinie zur Verwendung von Chemikalien

Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bremer Straßenbahn AG liefern keine Produkte, die Chemikalien nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a und Anlage A des Stockholmer Übereinkommens vom 23. Mai 2001 über persistente organische Schadstoffe enthalten.

  1. Richtlinie zur Verwendung von Quecksilber

Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bremer Straßenbahn AG stellen sicher, dass von Ihnen gelieferten Produkte entweder nicht mit Quecksilber oder Quecksilberverbindungen hergestellt oder Quecksilberabfälle sachgerecht behandelt wurden.

IV. Soziale Verantwortung

Die Bremer Straßenbahn AG ist sich ihrer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, erwartet die Bremer Straßenbahn AG auch von ihren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern die Einhaltung der im folgenden Abschnitt adressierten Inhalte, unter Berücksichtigung der international anerkannten Menschenrechte, der Grundprinzipien der International Labour Organisation (ILO) und der in verschiedenen Ländern geltenden nationalen Regelungen.

  1. Richtlinien zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit

Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bremer Straßenbahn AG stellen sicher, dass die am Beschäftigungsort geltenden nationalen und internationalen Bestimmungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz eingehalten werden. Diese werden an die Mitarbeitenden kommuniziert.

Arbeitsbedingte Erkrankungen, Personenschäden und Unfälle müssen nach Möglichkeit vermieden werden. Arbeitssicherheit zu gewährleisten, setzt neben dem Einsatz technisch sicherer Anlagen insbesondere vorbildliches, sicheres Verhalten von Führungskräften und Mitarbeitenden voraus. Höchstes Ziel ist die Vermeidung tödlicher und schwerer Unfälle. Gefährliche Arbeiten und Tätigkeiten mit Gefahrstoffen dürfen nur nach gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungsmaßnahmen, Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Des Weiteren werden Maßnahmen zum betrieblichen Gesundheitsschutz fortlaufend verbessert, um die Gesundheitsquote zu erhöhen, die Störungen im betrieblichen Ablauf zu minimieren und die Arbeitszufriedenheit und Motivation der Mitarbeitenden stetig zu verbessern.

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Supplier Code of Conduct – Verhaltenskodex für Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner

  1. Richtlinien zur Kinderarbeit

Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bremer Straßenbahn AG lehnen jede Form von Kinderarbeit ab.

  1. Richtlinien zur Zwangsarbeit

Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bremer Straßenbahn AG verpflichten sich, keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit, Leibeigenschaft oder andere Formen der Zwangsarbeit anzuwenden.

  1. Richtlinien zur Diskriminierung

Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bremer Straßenbahn AG verpflichten sich, jegliche Form von Diskriminierung zu unterbinden und entschieden dagegen vorzugehen. Eine Gleichbehandlung aller Beschäftigten bzgl. sozialer oder ethnischer Herkunft/Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, körperlicher Fähigkeiten, Gesundheitszustand, politischer Ansichten, Nationalität, Gewerkschaftszugehörigkeit, Familienstand oder andere persönlicher Merkmale ist zu gewährleisten.

  1. Richtlinien zur Entlohnung

Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bremer Straßenbahn AG zahlen ihren Mitarbeitenden ein Entgelt gemäß den am Beschäftigungsort geltenden Entgeltbestimmungen. Die Entlohnung muss mindestens dem am Beschäftigungsort geltenden gesetzlichen Mindestlohn entsprechen und branchenüblich sein.

  1. Richtlinien zu Arbeitszeitbestimmungen

Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bremer Straßenbahn AG garantieren die Einhaltung der gesetzlich maximal zulässigen Arbeitszeiten in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen- oder internationalen Gesetzen sowie den ILO-Tarifverträgen.

  1. Richtlinien zur fairen Behandlung

Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bremer Straßenbahn AG garantieren, die Mitarbeitenden vor grober oder unmenschlicher Behandlung am Arbeitsplatz zu schützen. Darunter fallen bspw. sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch, körperliche Strafen, geistige oder körperliche Nötigung sowie Beschimpfung von Beschäftigten. Derartige Behandlungen dürfen ebenfalls nicht angedroht werden.

  1. Richtlinien zur Koalitionsfreiheit

Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bremer Straßenbahn AG achten das Recht der Koalitions- sowie Vereinigungsfreiheit ihrer Mitarbeitenden und respektieren alle am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden nationalen und internationalen Gesetze, wie beispielsweise das Streikrecht oder das Recht auf Kollektivverhandlungen. Beschäftigte dürfen

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nicht eingeschüchtert, bedrängt oder Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt werden, wenn sie eines dieser Rechte in Anspruch nehmen.

  1. Richtlinien zur Nutzung von Sicherheitskräften

Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bremer Straßenbahn AG setzen keine privaten oder öffentlichen Sicherheitskräfte zum Schutz des Unternehmens ein, wenn deren Einsatz gegen geltendes Menschenrechts-, Freiheits- oder Arbeitsrecht verstößt.

  1. Richtlinien zur Zwangsräumung

Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bremer Straßenbahn AG verurteilen jede Form der rechtswidrigen Vertreibung und Enteignung für den Erwerb, die Bebauung oder sonstige Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern.

V. Ethisches Geschäftsverhalten

Die jeweils geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften der Länder, in denen Geschäftstätigkeiten ausgeübt werden, werden eingehalten.

  1. Korruptionsbekämpfung

Korruption, Bestechung, Erpressung oder Unterschlagung in jeglicher Form sind inakzeptabel und werden weder ausgeübt noch toleriert. Vorteile oder Mittel dürfen nicht angeboten oder angenommen werden, um sich auf unlautere oder unzulässige Weise Nutzen zu verschaffen. Unzulässige Vorteile können bspw. Vorteile wie Bargeldzahlungen, Sachgeschenke, Vergnügungsreisen oder Dienstleistungen sein.

Grundsätzlich gilt, dass die Gewährung von Zuwendungen nur in einem Rahmen erfolgen darf, der üblich und angemessen ist. Dieses ist dann der Fall, wenn die Zuwendungen den sozialen sowie geschäftsüblichen Gepflogenheiten entsprechen.

Für Zuwendungen an Mitarbeitende der Bremer Straßenbahn AG besteht ein enger Rahmen in Form einer internen Regelung. Für Rückfragen zu konkreten Rahmen und Wertgrenzen der Bremer Straßenbahn AG beachten Sie bitte:

https://www.bsag.de/de/unternehmen/geschaeftliches/compliance.html

  1. Interessenkonflikte

Interessenkonflikte, welche die eigene Glaubwürdigkeit, die eines Dritten oder das Vertrauen externer Parteien beeinträchtigen, sind auszuschließen.

  1. Schutz von Rechten und Informationen Dritter

Die Daten- und Informationssicherheit sowie die Respektierung geistiger Eigentumsrechte durch die Verhinderung von Missbrauch, Diebstahl, Betrug oder unzulässiger Offenlegung werden gewährleistet.

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VI. Umsetzung des Verhaltenskodex

Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bremer Straßenbahn AG identifizieren menschenrechts- und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten und leiten gegebenenfalls umgehend angemessene Maßnahmen ein. Dazu gehören regelmäßige Risikoanalysen und die Abgabe einer Grundsatzerklärung.

Die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bremer Straßenbahn AG verpflichten sich, im Falle eines Verstoßes oder eines Verdachtes gegen die Inhalte und Richtlinien dieses Verhaltenskodex umgehend über das anonyme Hinweisgebersystem (https://www.bsag.de/de/unternehmen/geschaeftliches/compliance.html) die Compliance- Abteilung der BSAG zu informieren. Die Einhaltung aller in diesem Verhaltenskodex aufgestellten Bestimmungen und Richtlinien können mithilfe von Präventions- und Kontrollmaßnahmen kontrolliert werden. Im Falle von Verstößen gegen die in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Werte und Prinzipien oder bei Nichterfüllung der Anforderungen behält sich die Bremer Straßenbahn AG vor, geeignete Maßnahmen bis hin zur Aussetzung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung zu treffen.

Hinweise werden vertraulich behandelt. Soweit die Identität des Hinweisgebenden bekannt ist, wird sie auf Wunsch geheim gehalten. Die Bremer Straßenbahn AG sichert Hinweisgebenden zu, dass sie im Falle einer anonymen Meldung keinerlei Schritte unternimmt, den Hinweisgebenden zu identifizieren. Ausgenommen hiervon ist eine missbräuchliche Nutzung. Denunziationen jeglicher Art werden nicht toleriert.

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Supplier Code of Conduct – Verhaltenskodex für Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner

VII. Vorlage

Anerkennung Supplier Code of Conduct – Verhaltenskodex für

Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der Bremer

Straßenbahn AG

Beide Vertragsparteien verpflichten sich mit der Unterzeichnung dieses Verhaltenskodex zur Einhaltung der aufgeführten Bestimmungen und Regelungen. Darüber hinaus versichern sie, alle relevanten Gesetzte und Vorschriften der Länder zu kennen, in denen das Unternehmen sowie Zulieferer tätig sind und dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Verhaltenskodex ordnungsgemäß umgesetzt und vorangetrieben werden, inklusive der Kommunikation des Verhaltenskodex für Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner an Mitarbeitende, Lieferanten und andere beauftragte Unternehmen.

Dieses Dokument muss von autorisierten Vertretern der Geschäftspartnerin oder des Geschäftspartners unterzeichnet und an die anfragende Einkaufsorganisation der Bremer Straßenbahn AG zurückgesandt werden. Mit Unterzeichnung bestätigt die Geschäftspartnerin oder der Geschäftspartner, die Inhalte, Richtlinien und Gesetzesgrundlagen dieses Verhaltenskodex der Bremer Straßenbahn AG zur Kenntnis genommen zu haben.

Unternehmensidentität Geschäftspartnerin oder Geschäftspartner:

Firma:

Ort, Datum: ___________________________


Namen, Funktion Unterschrift

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