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Rahmenvertrag für Sicherungsposten und Sicherungsaufsichtskräfte im Straßen- und Stadtbahnverkehr

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.09.2026, 00:48 (Europe/Berlin)

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Rahmenvertrag SiPo + SAKRA 2027-2028

1. Verfahrensbrief

I. Präambel des Verfahrensbriefes

Gegenstand der Verfahrensbriefe sind die Beschreibungen des Ablaufes des Vergabeverfahrens für die europaweite Ausschreibung Rahmenvertrag SiPo + SAKRA 2027-2028 der Bremer Straßenbahn AG. Gegenstand dieses ersten Verfahrensbriefes ist nur die Beschreibung des Ablaufs des Teilnahmewettbewerbs.

Bitte beachten Sie, dass wir gemäß EU-Recht seit dem 18. Oktober 2018 keine schriftlichen Unterlagen entgegennehmen dürfen. Es ist möglich, dass in den Unterlagen auf die Option der schriftlichen Einreichung von Unterlagen verwiesen wird, diese Option besteht nicht mehr. Für sämtliche elektronische eingereichte Unterlagen gilt gemäß EU-Recht die Textform als Schriftform.

Die Unterlagen für Ihre Teilnahme sind von Ihnen elektronisch über die Vergabeplattform bis zum

16.10.2026 um 23:59 Uhr

einzureichen. Bitte reichen Sie kein Angebot ein.

II. Verwendete Abkürzungen

BSAG = Bremer Straßenbahn AG, Flughafendamm 12, 28199 Bremen

DTVP = Deutsches Vergabeportal; https://dtvp.de/ GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen SektVO = Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung

Inhalt

I. Präambel des Verfahrensbriefes ........................................................................................................... 1

II. Verwendete Abkürzungen ..................................................................................................................... 1

1 Auftraggeberin / Ansprechpartnerin der Bewerber und Bieter im Verfahren ..................................... 2

2 Art und Umfang der Leistungen ............................................................................................................. 2

3 Art der Vergabe ..................................................................................................................................... 2

4 Verfahrensablauf ................................................................................................................................... 2

4.1 Teilnahmewettbewerb................................................................................................................. 2

4.2 Auswahl der Teilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden .................................. 3

4.3 Ausblick auf Verhandlungsgespräche mit den Bewerbern .......................................................... 3

5 Kommunikation während des Vergabeverfahrens ............................................................................... 3

6 Elektronische Öffnung der Teilnahmeunterlagen ................................................................................. 4

7 Vertraulichkeit / Geheimhaltung........................................................................................................... 4

8 Aufhebung des Vergabeverfahrens (vgl. § 57 SektVO) ......................................................................... 4

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Rahmenvertrag SiPo + SAKRA 2027-2028

9 Änderungen sowie Erlass weiterer Verfahrensbriefe ........................................................................... 4

1 Auftraggeberin / Ansprechpartnerin der Bewerber und Bieter im Verfahren

Die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) lässt als Sektorenauftraggeberin die SiPo + SAKRA 2027-2028 in Form eines Rahmenvertrages ausschreiben.

Die BSAG ist alleinige Ansprechpartnerin der Teilnehmer in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB.

2 Art und Umfang der Leistungen

Gegenstand der Vergabe:

Siehe Vergabeunterlagen

Referenznummer der Bekanntmachung:

▪ Deutsches Vergabeportal: Y-BSAG-2026-0018

3 Art der Vergabe

Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO). Das Verfahren wird nach § 13 Abs. 1 SektVO als Verhandlungsverfahren mit vorheriger europaweiter Bekanntmachung geführt.

Sowohl die Teilnahme- als auch die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang kostenfrei zur Verfügung. Wir sind nach EU-Recht gehalten, Ihnen bereits mit der Bekanntmachung Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit Sie sich ein umfassendes Bild über den Umfang der Maßnahme machen können.

Es handelt sich noch nicht um die Unterlagen der Angebotsaufforderung.

Sie sind noch nicht aufgefordert, ein Angebot zu rechnen und abzugeben.

4 Verfahrensablauf

4.1 Teilnahmewettbewerb

Bitte reichen Sie im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs lediglich die geforderten Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ein.

Es gelten vorrangig die Anforderungen der europaweiten Bekanntmachung.

Bitte beachten Sie u.a. folgende Unterlagen:

▪ 632EU -Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb EU ▪ 212HB - Ergänzende Teilnahmebedingungen -HB ▪ 114- Aufforderung zur Interessenbestätigung ▪ 228HB Ergänzende Wertungskriterien ▪ 108 HB Information Datenschutz

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Rahmenvertrag SiPo + SAKRA 2027-2028

▪ 109 HB-Information Datenübermittlungsverhältnis ▪ Leistungsverzeichnis

Füllen Sie bitte aus und laden Sie ergänzend eigene Anlagen wie Eigenerklärungen und Zertifikate hoch.

▪ 124LD -Eigenerklärung Eignung bitte ausfüllen und unterschreiben ▪ 155 BSAG-Teilnahmeantrag-Interessensbestätigung bitte ausfüllen und unterschreiben ▪ 234 - Erklärung der Bieter-_Arbeitsgemeinschaft im Bedarfsfalle ausfüllen ▪ TNW_Eignungsprüfung GWB bitte ausfüllen und unterschreiben ▪ Eigenerklärung Sanktionen Russland bitte unterschreiben ▪ Supplier Code of Conduct bitte unterschreiben ▪ Erklärung/ Nachweise zu den Mindestkriterien bitte auf eigener Anlage beifügen

4.2 Auswahl der Teilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden

Die Anzahl der Teilnehmer/innen am Verfahren wird nicht begrenzt. Die Auswahl der Bewerber erfolgt dergestalt, dass alle Teilnehmer/innen auf ihre Eignung anhand

▪ 124LD -Eigenerklärung Eignung ▪ Erfüllung der Mindestkriterien ▪ TNW_Eignungsprüfung GWB

geprüft werden.

Mit den geeigneten Bewerbern/Bewerberinnen wird nachfolgend das Verhandlungsverfahren aufgenommen. Die nicht zugelassenen Teilnehmer, die absehbar die Mindestbedingungen nicht erfüllen können, erhalten ein Informationsschreiben nach GWB über die Gründe.

Hinweis zu den geltenden Mindestkriterien:

• Mindestanzahl von Referenzen: Mindesten 5 Referenzen für vergleichbare Leistungen in den Jahren (2024, 2025, 2026)

4.3 Ausblick auf Verhandlungsgespräche mit den Bewerbern

Hinweis: Sollten Sie von der Vergabestelle voraussichtlich ab dem 26.10.2026 aufgefordert werden, ein Angebot abzugeben, dann darf dieses ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden.

5 Kommunikation während des Vergabeverfahrens

Verfahrenssprache ist Deutsch. Während des gesamten Vergabeverfahrens findet die textliche Kommunikation, außerhalb der Verhandlungen, zwischen der Auftraggeberin und den Teilnehmern ausschließlich in deutscher Sprache über die Vergabeplattform statt.

Der Bieter benennt im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner, mit dem die Auftraggeberin bzw. ggf. ein in ihrem Auftrag handelnder Dritter während der Wertungsphase in allen Angelegenheiten, Kontakt aufnehmen kann.

Bieter- und Arbeitsgemeinschaften benennen in der „Erklärung der Bieter-_Arbeitsgemeinschaft

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Rahmenvertrag SiPo + SAKRA 2027-2028

(Formblatt 234)“ ebenfalls eine für die Durchführung des Vergabeverfahrens unbeschränkt bevollmächtigte natürliche Person, die stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft Ansprechpartner ist.

Diese Ansprechpartner tragen dafür Sorge, dass sie sich den für das Vergabeverfahren erforderlichen Zugriff auf die Vergabeplattform bzw. auf den dafür auf der Teilnehmerseite Beauftragten sichern. Der Auftraggeberseite ist es nicht möglich, die von der Plattform erzeugten Nachrichten an andere E-Mail- Adressen außer der registrierten E-Mail-Adresse zuzustellen. Die Teilnehmerseite ist verpflichtet, sich die Informationen / Dateien von der Plattform aktiv abzuholen.

6 Elektronische Öffnung der Teilnahmeunterlagen

Teilnehmer sind zu den Öffnungsterminen nicht zugelassen.

7 Vertraulichkeit / Geheimhaltung

Die Auftraggeberin sichert den Teilnehmern die streng vertrauliche Behandlung aller im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren stehenden Dokumente und Informationen zu.

Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens nach Ablauf der Angebotsfrist von der Auftraggeberin die Vergabeakte einschließlich der Angebote der Bieter der zuständigen Vergabekammer zu übersenden ist (§ 163 Abs. 2 Satz 4 GWB). Diese gewährt den an einem Nachprüfungsverfahren Beteiligte in der Regel Akteneinsicht (§ 165 Abs. 1 GWB), die allerdings bestimmten Einschränkungen zum Schutz der Teilnehmer unterliegt (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB).

Den Teilnehmern wird deshalb empfohlen, schon in ihren Unterlagen zu kennzeichnen, welche der Bestandteile aus Gründen der Geheimhaltung oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäfts- geheimnissen nach ihrer Auffassung nicht offen gelegt werden dürfen. Die Teilnehmer sind gehalten, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln.

Alle Unterlagen, die den Teilnehmern im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne Zustimmung der Auftraggeberin nicht zu anderen Zwecken verwendet oder vervielfältigt werden. Eine Weitergabe der Unterlagen ist nur an mit der Beratung des Teilnehmers betraute Dritte und an etwaige Nachunternehmer zulässig. Die Mitarbeiter des jeweiligen Teilnehmers sowie ggf. einbezogene Nachunternehmer oder Berater, die Kenntnis von den Unterlagen erhalten, sind vom Bewerber / Bieter zu einer entsprechenden Geheimhaltung der Unterlagen zu verpflichten.

8 Aufhebung des Vergabeverfahrens (vgl. § 57 SektVO)

Das Vergabeverfahren kann gemäß § 57 SektVO aufgehoben werden.

9 Änderungen sowie Erlass weiterer Verfahrensbriefe

Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, Änderungen an diesem Verfahrensbrief vorzunehmen sowie weitere Verfahrensbriefe zu erlassen. In diesem Fällen erfolgt eine gesonderte Benachrichtigung der Bewerber / Bieter über die Vergabeplattform.

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