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Rahmenvertrag
zwischen
dem Eigenbetrieb Jobcenter des Landkreises Vorpommern-Rügen, vertreten durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen, Dr. Stefan Kerth
und der Betriebsleiterin des Eigenbetriebes Jobcenter, Frau Julia Kruske Carl-Heydemann-Ring 98, 18437 Stralsund
(im folgenden Auftraggeber [AG] genannt)
und
(im folgenden Auftragnehmer [AN] genannt)
über
die Durchführung von Deeskalations- und Präventionsseminaren mit Sicherheitstraining
§ 1 Vertragsgegenstand
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Dieser Rahmenvertrag regelt die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftrag- nehmer untereinander. Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, selbst wenn in Einzelkorrespondenz auf solche hingewiesen wird.
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Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Deeskalations- und Präventionsse- minaren mit Sicherheitstraining. Der Leistungsrahmen ist in der Leistungsbeschreibung SL 89-26 ö des Auftraggebers festgelegt. Die Leistungsbeschreibung inkl. Preisblatt ist Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsbestandteile
Als Vertragsbestandteile gelten:
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- das Angebot des Auftragnehmers vom XX.XX.XXXX auf der Grundlage der Leistungs- beschreibung der Ausschreibung (Konzeption) einschl. Preisblatt (Anlage 2)
- die Leistungsbeschreibung zur Öffentlichen Ausschreibung SL 89-26 ö des Auftrag- gebers (Anlage 3)
- die Besonderen Vertragsbedingungen
- die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
- die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“ – VOL/B in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
§ 3 Vertragserfüllung
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 3) sowie in seinem Angebot festgelegte Leistung (Anlage 2) gewissenhaft und vertragsgemäß zu erbringen. Insbesondere verpflichtet er sich, den Teilnehmern die im Seminarkonzept aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln und den vorgesehenen Semi- narablauf einzuhalten.
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Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen sowie die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Auftragnehmer zu prüfen und entsprechende Informationen beim Auftragnehmer einzuholen.
§ 4 Vertragsdauer und Kündigung
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Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2027, ohne dass es ei- ner Kündigung bedarf. Es besteht nach Ende der Vertragslaufzeit die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung in beiderseitigem Einvernehmen um jeweils 1 Jahr bis maximal 31.12.2029. Die Ausübung der Verlängerungsoption teilt der Auftraggeber bis zum 30.09. des Jahres schriftlich mit.
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Beide Vertragspartner sind berechtigt den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten or- dentlich zu kündigen, ohne dass der Auftragnehmer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber geltend machen kann. Die Frist beginnt mit Zugang des Kündigungs- schreibens beim Vertragspartner.
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Die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Auftragnehmer be- rechtigt den Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Frist, zu kündigen. Als wichtiger Grund gelten für den Auftraggeber insbesondere:
a. ein Verstoß des Auftragnehmers oder dessen Mitarbeiter gegen gesetzliche oder vertragliche Datenschutzbestimmungen b. das Zustandekommen des Vertrages unter Verletzung der Wettbewerbsbeschrän- kung c. die Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers oder dessen Ablehnung mangels Masse
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d. ein Verstoß des Auftragnehmers gegen gesetzliche Bestimmungen oder andere zwin- gend einzuhaltende Normen z.B. Verstoß gegen das Mindestlohngesetz e. das Vorliegen einer schweren und/oder andauernden Vertragsverletzung durch den Auftragnehmer, die dieser trotz einer durch den Auftraggeber gesetzten angemes- senen Frist nicht behebt.
Im Falle einer nach Abs. 3. zulässigen Kündigung werden beide Vertragsparteien hin- sichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen von ihrer Leistungspflicht frei. Bereits verwirkte Vertragsstrafen sowie das Recht, Schadensersatzansprüche geltend zu ma- chen, werden von der Kündigung nicht berührt.
§ 5 Kosten, Vergütung und Zahlungsbedingungen
| 1. Die Leistungen des Auftragnehmers sind entsprechend dem Angebot (Anlage 2) zu ver- | |
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| güten. Der Auftragnehmer ist für den Zeitraum der Vertragslaufzeit an sein Angebot ge- | |
| bunden. |
- Die Rechnungsstellung erfolgt nach erbrachter Leistung elektronisch in Textform an das E-Mail-Postfach infrastruktur-rechnungen@jc-vr.de .
| 3. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis für das Basisseminar und für das Festigungssemi- | |
|---|---|
| nar im Leistungszeitraum. Mit dem Festpreis gelten alle Seminarkosten als abgegolten. | |
| Die Seminarkosten umfassen alle im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durch- | |
| führung der Seminare entstehenden notwendigen Kosten. |
- Ergeben sich nach Abschluss des Vertrages tarifliche Lohnänderungen, andere tarifliche Vereinbarungen oder Änderungen bei den Sozialabgaben, die sich unmittelbar auf die Lohn- oder Lohnfolgekosten auswirken, so können die vereinbarten Preise auf schriftli- chen Antrag und Nachweis des Grundes im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich ge- ändert werden. Die Preisänderungen treten frühestens an dem Tag in Kraft, an dem das jeweils maßgebende Ereignis eingetreten und wirksam geworden ist. Der schriftliche Antrag ist spätestens 1 Monat vor Eintritt des Ereignisses einzureichen, soweit die Ände- rung zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt bzw. absehbar ist.
§ 6 Haftung
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Der Auftragnehmer haftet für die von ihm schuldhaft verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die in Erfüllung seiner vertraglich vereinbarten Leistungen entste- hen.
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Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
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Der Auftraggeber haftet darüber hinaus nicht für Ansprüche gegen den Auftragnehmer für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes an seine Arbeitnehmer. Der Auftragneh- mer sichert dem Auftraggeber zu, die Regelungen zum Mindestlohn in seinem Unterneh- men strikt einzuhalten. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber zur Absicherung der Mindestlohnregelung Einsichtnahme- und Kontrollrechte ein (Formblatt § 9 u. § 10 VgG M-V).
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Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter die er im Zusammen- hang mit der Durchführung dieses Rahmenvertrages verursacht hat, freizustellen.
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Zur Sicherung etwaiger Schadensersatzansprüche in Zusammenhang mit diesem Vertrag unterhält der Auftragnehmer eine geeignete Haftpflichtversicherung. Diese ist nach Auf- forderung nachzuweisen.
§ 7 Datenschutz und Geheimhaltung
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Es gelten die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der Fas- sung des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vom 30.06.2017 Datenschutz- Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU).
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzu- halten. Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten ausschließlich zu dem im Ver- tragsgegenstand beschriebenen Zweck nutzen. Jede andere Verwendung dieser Daten ist unzulässig, es sei denn, sie ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche durch die Erbringung seiner Leistungen zur Kenntnis gelangten internen Angelegenheiten, Unterlagen und Informationen sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers während und nach Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer hat seine Mitar- beiter in gleichem Umfang mittels Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten. Vertrau- liche Informationen können hierbei auch solche Informationen sein, die während eines Gesprächs oder Diskussion bekannt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt un- abhängig davon, ob die betreffende Information als vertraulich gekennzeichnet ist oder nicht.
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Der Auftragnehmer unterrichtet die von ihm eingesetzten Mitarbeiter über das Gebot der Vertraulichkeit beim Umgang mit personenbezogenen Daten und verpflichtet sie auf die Einhaltung derselben.
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§ 8 Änderung des Vertrags
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Der Vertrag ist zweifachausgefertigt. Auftragnehmer und Auftraggeber erhalten je ein Exemplar.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stralsund.
§ 10 Sonstige Vertragsbedingungen
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Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
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Als unmittelbarer Vertreter des Auftraggebers vor Ort gilt der Fachgebietsleiter Perso- nal/Organisation. Der Auftragnehmer erhält eine Aufstellung der Auftrag erteilenden Ansprechpartner.
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Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären.
Stralsund, den .11.2026
Landrat Dr. Stefan Kerth Betriebsleiterin Julia Kruske (Auftraggeber) (Auftraggeber)
(Auftragnehmer)
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